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260169-01 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Evaluation Bonner Baulandmodell Drucksachengruppe 260169

Nummer
260169-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
24.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260169 Evaluation Bonner Baulandmodell 2020-2024 inkl. Prüf- und Fortschreibungsempfehlungen

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Große Anfrage
öffentlich
260169-01
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Jutta Acar
23.06.2026
BBB-Anfrage: Evaluation Bonner Baulandmodell
Drucksachengruppe 260169
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
14.07.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
15.09.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche verbindlichen Regelungen sind in den vorhabenbezogenen
städtebaulichen Verträgen der Stadt Bonn für den Fall enthalten, dass eine
Förderung nicht bewilligt und ausgezahlt werden kann?
2. Welche Förderprogramme des Landes sind laut den vorhabenbezogenen
städtebaulichen Verträgen der Stadt Bonn für den Vorhabenträger zu dessen
Inanspruchnahme vorgesehen?
3. Ist die laut Artikel des General-Anzeigers vom 7. Juni 2026 „Baustopp bei
Sozialwohnungen Stadt Bonn wehrt sich gegen Vebowag-Vorwürfe“ von der
Verwaltung zum BBLM getätigte Aussage: „Die Verpflichtung, bei größeren
Projekten auch geförderte Wohnungen zu errichten, gelte nur dann, wenn auch
Fördermittel zur Verfügung stünden.“ zutreffend und wenn ja, aus welchen
rechtlichen Gründen bzw. Gründen der Vertragsgestaltung der Stadt Bonn etc
pp. ist dies so?
4. Für wie viele Projekte hat die Stadt Bonn in den Jahren 2025 und 2026
jeweils auf welcher Grundlage wann beim Land NRW Bedarf in welcher Höhe
für Wohnbaufördermittel angemeldet und wie hoch waren die vom Land
daraufhin bereitgestellten Mittel?
5. Für wie viele Projekte hat oder wird die Stadt Bonn auf welcher Grundlage
wann beim Land NRW Bedarf in welcher Höhe für das Jahr 2027
Wohnbaufördermittel anmelden?
6. Aus welchem Grunde sind von den vom Land NRW im Jahre 2026
insgesamt in geförderten Wohnungsbau investierten Fördergeldern in Höhe von
2,65 Milliarden Euro lediglich 29,5 Millionen Euro nach Bonn überwiesen
worden?
BegründungSeite 1 von 2
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Ergibt sich aus der Fragestellung und erfolgt im Übrigen mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de