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260132-03 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt Antrag zur Vorlage 260132

Nummer
260132-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
22.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Obernierstraße Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 260132 Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

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Änderungsantrag
öffentlich
260132-03 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Marcel Schmitt
Jutta Acar
21.04.2026, gez. BBM Bonnie
BBB-Änderungsantrag: Erlass einer
Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr.
6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt
Antrag zur Vorlage 260132
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Anhörung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die mit Aufstellungsbeschlusses des Rates vom 20. März 2025 (bekräftigt
mit Beschluss vom 4. Sept. 2025) formulierte Absicht des Bebauungsplans Nr.
6423-3, im Bereich zwischen der nordwestlichen Grenze des Grundstücks
Kölnstraße 335, der Kölnstraße, der Obernierstraße, des Lievelingsweg und der
nordwestlichen Grenze der Grundstücke Lievelingsweg 84 bis 90 dem Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) widersprechende Ansiedlungen
von Einzelhandelsbetrieben zu unterbinden, wird um das Ziel erweitert, die
heute im Gebiet durch Gewerbe genutzten als auch die bisher dort durch
Gewerbe genutzten, mittlerweile aber brach gefallenen Grundstücke
ausschließlich zur weiteren Nutzung durch Gewerbe vorzusehen.
2. Um die in dieser Form angepassten, städtebaulichen Zielsetzungen
innerhalb des Geltungsbereichs über die bis zum 30. Mai 2026 befristete
Geltungsdauer der erfolgten Zurückstellung des Baugesuchs für einen
großflächigen Lebensmittelhandel hinaus zu sichern, legt der
Oberbürgermeister in der Sitzung des Stadtrates am 7. Mai 2026 für den in
Ziffer 1 benannten und im Übersichtsplan der Drucksache 206132 grafisch
gezeigten Geltungsbereich einen entsprechend angepassten Vorschlag für
einen Satzungsbeschluss über eine Veränderungssperre vor, die rechtzeitig im
Amtsblatt der Bundesstadt Bonn bekannt zu machen ist.
Begründung
Während die Bedingungen für Dienstleister in Bonn als gut zu bezeichnen sind,
kann davon für das produzierende Gewerbe und das Handwerk nicht die Rede
sein. Hier zeichnet sich seit Langem ein Trend zum Abbau von Gewerbeflächen
mit Folgen ab.Seite 1 von 2
Seite 2
Der Anteil des produzierenden Gewerbes am hiesigen Arbeitsmarkt ist seit
Jahren im einstelligen Bereich und sinkt weiter. Wo es keine
Ansiedlungsmöglichkeiten für herstellende Betriebe und Handwerker gibt,
stehen auch keine entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfügung. Ergebnis: Die
Arbeitslosenquote ist in Bonn ist regelmäßig höher als im umliegenden Rhein-
Sieg-Kreis. Besonders Langzeitarbeitslose in Grundsicherung haben kaum
noch Zugang zum Bonner Arbeitsmarkt, vor allem unqualifizierte oder
geringqualifizierte Arbeitssuchende finden in Bonn keine Jobs, weil es diese
wegen des geringen Anteils des produzierenden Gewerbes schlichtweg nicht
gibt.
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass der Stadtrat und die Bonner
Wirtschaftsförderung Industrie, Handwerk und Baugewerbe nicht weiter
vernachlässigen darf. Es ist vor allem der produzierende Sektor, der
Arbeitsplätze für Geringqualifizierte schafft. Jeder, der über zusätzliche Jobs im
mittelständischen Gewerbe und in Handwerksbetrieben in Arbeit gebracht
werden kann, ist für Bonn ein Gewinn. Für die Menschen persönlich, weil Arbeit
Teilhabe bedeutet, aber auch für die Stadt, weil die Transferlasten
zurückgehen.
Dem entsprechend sollten die vorhandenen Gewerbeflächen weder für
Wohnungsbau, Einkaufsmärkte noch für Bürobauten geopfert werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de