260132-01 AA · Änderungsantrag
CDU/SPD/FDP Änderungsantrag: Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt Antrag zur Vorlage 260132
Kerndaten
- Nummer
- 260132-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Lievelingsweg Hauptort
- Kölnstraße
- Markt
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260132-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Rainer Haid Bert Moll SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich 24.03.2026 CDU/SPD/FDP Änderungsantrag: Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt Antrag zur Vorlage 260132 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Anhörung Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgelehnt. 2. Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6423-3: Unter der Voraussetzung, dass der Eigentümer des Grundstücks Kölnstraße (auf dem sich der bestehende Lidl-Markt befindet) bis zum 30.04.2026 schriftlich gegenüber der Stadt Bonn erklärt, das Grundstück nach Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Lievelingsweg 82 zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen und nicht weiter für den Lebensmitteleinzelhandel zu nutzen, wird der vom Stadtrat am 20.03.2025 gefasste, am 04.09.2025 bestätigte und am 23.04.2025 veröffentlichte Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-3 „Lievelingsweg 82“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, aufgehoben. Das Bebauungsplanverfahren wird nicht weiterverfolgt und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wird unverzüglich öffentlich bekanntgemacht. Begründung Der Rat erkennt das einstimmige Votum der Bezirksvertretung Bonn vom 17.06.2025 an.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Antragsteller erhoffen sich, dass durch diesen Beschluss zeitnah ein neuer Lebensmittelmarkt auf dem Grundstück Lievelingsweg 82 errichtet werden kann und infolgedessen das Grundstück des Lebensmittelmarktes auf der Kölnstraße Wohnzwecken zugeführt werden kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de