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260132-01 AA · Änderungsantrag

CDU/SPD/FDP Änderungsantrag: Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt Antrag zur Vorlage 260132

Nummer
260132-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260132 Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

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Änderungsantrag
öffentlich
260132-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Rainer Haid
Bert Moll
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
24.03.2026
CDU/SPD/FDP Änderungsantrag: Erlass einer
Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr.
6423-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt
Antrag zur Vorlage 260132
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Anhörung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
2. Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6423-3:
Unter der Voraussetzung, dass der Eigentümer des Grundstücks Kölnstraße
(auf dem sich der bestehende Lidl-Markt befindet) bis zum 30.04.2026
schriftlich gegenüber der Stadt Bonn erklärt, das Grundstück nach Errichtung
eines neuen Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Lievelingsweg 82 zu
Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen und nicht weiter für den
Lebensmitteleinzelhandel zu nutzen, wird der vom Stadtrat am 20.03.2025
gefasste, am 04.09.2025 bestätigte und am 23.04.2025 veröffentlichte
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-3 „Lievelingsweg 82“
im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, aufgehoben. Das
Bebauungsplanverfahren wird nicht weiterverfolgt und die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses wird unverzüglich öffentlich bekanntgemacht.
Begründung
Der Rat erkennt das einstimmige Votum der Bezirksvertretung Bonn vom
17.06.2025 an.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Antragsteller erhoffen sich, dass durch diesen Beschluss zeitnah ein neuer
Lebensmittelmarkt auf dem Grundstück Lievelingsweg 82 errichtet werden kann
und infolgedessen das Grundstück des Lebensmittelmarktes auf der Kölnstraße
Wohnzwecken zugeführt werden kann.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de