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260127-25 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften; Antrag zur Vorlage 260127

Nummer
260127-25 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Röhfeldstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Hardthöhe Straße· Hardtberg
  • Christian-Kölbach-Straße Straße· Limperich, Beuel
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Hochkreuz Ortsteil· Bad Godesberg
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Hardthöhe Ortsteil· Hardtberg
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sondersitzung des Kulturausschusses 03.09.2026 Empfehlung
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  1. 260127 Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften

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Änderungsantrag
öffentlich
260127-25 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Jürgen Lauer
BBB-Änderungsantrag Zukunft Bonner Bühnen -
Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der
Theaterliegenschaften; Antrag zur Vorlage 260127
Beratungsfolge
Kulturausschuss 03.09.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Unter Ablehnung des Verwaltungsvorschlags, wird Variante C der
Beschlussvorlage mit folgenden Modifikationen weiterverfolgt:
a) Die Oper wird in Modulbauweise am bisherigen Standort neu errichtet.
b) Das Schauspielhaus wird ohne Aufrüstung der Bühnentechnik saniert.
c) Es wird untersucht, ob statt der Sanierung der maroden Gebäude der
Jutefabrik ein Neubau der Theaterwerkstätten ggfs. einschließlich der
Verwaltung in Modulbauweise möglich ist und zwar
ca) entweder unter Aufhebung des Denkmalschutzes und Niederlegung einiger
Gebäude der ehemaligen Jutefabrik an der bisherigen Stelle
cb) oder auf einem anderen Gewerbegrundstück.
2. Der Oberbürgermeister wird zum Entscheid über die Zukunft der Bonner
Bühnen beauftragt, eine finalen Beschlussvorlage bis zur letzten Sitzung vor
der Weihnachtspause 2026 vorzulegen.
Begründung
Es wird auf den beigefügten Schriftsatz verwiesen.
Anlage/n
1 2026.09.03 KultA BBB-ÄA Bonner Bühnen Anlage (öffentlich)Seite 1 von 15
1
B E G R Ü N D U N G
1. Oper und Schauspiel sind in Bonn wichtig, um den Status Bundesstadt zu
erhalten, die Attraktivität des Standortes für internationale Einrichtungen zu
sichern, das Selbstverständnis als Beethovenstadt zu unterstreichen und die
Region kulturell zu bereichern.
2. Nachdem die Verwaltung 5 Varianten mit Sachkundigen untersucht hat, wäre es
vermessen, von politischer Seite weitere Varianten zu entwickeln. Es können
allerdings Modifikationen zu den Verwaltungsvorschlägen angeregt werden.
3. Die Varianten A und B scheiden angesichts der finanziellen Situation der Stadt aus.
A auch deshalb, weil die Risiken einer Sanierung noch nicht vollständig erfasst
sind. In der technischen Due Diligence ist ausgeführt, es sei lediglich eine
„stichprobenartige Inaugenscheinnahme im Rahmen einer Kurzbegehung ohne
EingriƯe in die Bausubstanz“ erfolgt. Für eine verlässliche Analyse des
Sanierungsbedarfs ist dies nicht ausreichend. Das weiß auch Drees & Sommer,
kommt man dort doch schon nach der oberflächlichen Beurteilung zu
Sanierungskosten von über 600 Mio Euro. Nach Stadthalle, Beethovenhalle und
Kölner Oper sollten auf Basis solcher Zahlen keine finanziellen Abenteuer
eingegangen werden.
4. Es verbleiben die Varianten C – E, die jeweils eine Modulbauweise enthalten.
Modulbauweisen sind machbar, kostengünstig und halten ca. 50 – 60 Jahre, was in
etwa der jetzigen Lebensdauer von Oper und Schauspiel entspricht:
Kassel: 850 Plätze, 21.6 Mio Euro(mit Containerdorf?)
München: Konzertsaal, 1.800 Plätze, 43 Mio Euro
Coburg: 584 Plätze, 3 Nebengebäude, 40,1 Mio Euro
Ingolstadt: nur Schauspiel, 460 Plätze, gebraucht von der Stadt St. Gallen
erworben, 7,2 Mio Euro
Schloss Johannisberg: Konzertsaal, 1.200 Plätze, geschätzt 7-stellig (von
Sponsoren bezahlt) Euro
Aus den vorstehenden Zahlen ergibt sich, dass die von der Stadt aufgerufenen 150
Mio Euro einschließlich Abbruch (7 Mio Euro) und Interim in Variante C sowie die
140 Mio Euro in Variante D bzw. die 187 Mio Euro in Variante E
erläuterungsbedürftig sind. (Alle vorgenannten Zahlen zuzüglich
Kostensteigerungen, Unvorhergesehenes und MwSt).
5. Die von der Verwaltung favorisierte Variante E weist in der Darstellung eine Reihe
von Ungereimtheiten auf:Seite 2 von 15
2
a) Die Modulbauweise in Variante C soll ohne Verwaltungsgebäude,
Probebühnen und Werkstätten auskommen. Deshalb wird die Jutefabrik
Beuel mit 69 Mio Euro1 Sanierungskosten angegeben. Auch in der Variante
E sollen Verwaltung, Probebühnen und Werkstätten in den Gebäuden der
Jutefabrik und nicht in den Modulgebäuden untergebracht werden.
Gleichwohl werden hier nur noch 50 Mio aufgerufen. Betrachtet man die
Kostenzusammenstellung (Bl. 275Ư/322 der Ratsvorlage), so ergeben sich
68,561 Mio netto, was dafür spricht, dass die Zahl in der Variante E falsch
ist. Hinzu kommt, dass die Verwaltung in 260127 – 21 St, S. 26f ausführt, es
seien weitere 36 Mio Euro für die erweiterte Herrichtung der
Theaterwerkstätten inklusive des Anschluss der Modulbauten an diese in
dem Betrag „Neubau Schauspiel und Oper“ in Höhe von 187 Mio Euro in
Variante E enthalten
b) Die Kosten für die Neugestaltung Boeselagerhof und die Sanierung des
denkmalgeschützten Theaters Bad Godesberg sind in Variante E nicht
enthalten. Hierfür werden zwei Begründungen geliefert. Im GA war am
24.04.2026 zu lesen, die Stabsstellenleiterin habe in der Bezirksvertretung
Bad Godesberg ausgeführt:
„Es gehe um Vergleichbarkeit rein auf den Theaterbetrieb bezogen.
Wenn das Schauspielhaus in Variante E nicht mehr als städtische
Spielstätte genutzt werde, sei seine Sanierung keine
Theaterposition. Deshalb sei sie aus der Rechnung
herausgenommen worden. Anders als in den Varianten A – D.“
In diesem Sinn äußert sich die Verwaltung auch in DS 260127 – 21, S.13.
Anlässlich der Vorstellung in der VHS hat die Stabsstellenleiterin gemeint,
die Nachnutzung der Immobilien sei eine politische Frage, die sie nicht
vorgeben wolle. Deshalb seien die Kosten bewusst nicht aufgenommen
worden.
In beiden Fällen sind die Kosten damit nicht faktisch aufgelöst. Während die
erste Aussage eine gewisse Blauäugigkeit erkennen lässt (den Bürgern ist
egal, ob die Kosten aus dem Kulturetat oder einem anderen Etat der Stadt
bezahlt werden), könnte in der nachgebesserten Version eine Gefahr liegen,
dass sich der OB von seiner Aussage, es werde etwas für die
Stadtgesellschaft auf dem Operngelände entstehen, verabschiedet. In der
Verwaltungsvorlage (DS 260127, S. 20) hieß es noch:
1 Alle nachfolgenden Zahlen sind der Verwaltungsvorlage 260127 entnommen, es sei denn, es wird eine
andere Quelle benannt.Seite 3 von 15
3
Der Standort der Oper hat besondere Bedeutung für die im Masterplan
Innere Stadt vorgesehene Stärkung der Achse Innenstadt zum Rhein und
sollte weiterhin mit öffentlichen Nutzungen „bespielt“ werden, um einen
Mehrwert auch für die Neugestaltung der Rheinuferpromenade zu
erwirken.
Bei Aufgabe dieser Ankündigung, ließe sich das Grundstück auch
gewinnbringend (wenn ähnliche Fehler wie auf dem Gelände des
Zementwerkes in Oberkassel oder am Bonner Lochvermieden werden)
veräußern. Gleichwohl bleiben die Kosten der Sanierung in Bad Godesberg.
Unterstellt man hingegen die Verwaltungsvorlage (DS 260127, S. 20) für den
Boeselagerhof („öƯentliche Nutzungen“) als zutreƯend, so muss hierfür ein
Betrag aufgewandt werden. Selbst wenn man kein Gebäude errichten,
sondern nur eine Parkfläche erstellen wollte, zeigen die Kosten für die
Fläche vor der Beethovenhalle (8,4 Mio Euro), dass hier ein weiterer
erheblicher Betrag wartet.
Die Kosten für die in jedem Fall erforderlich werdende Sanierung Bad
Godesberg gibt die Verwaltung mit Beträgen zwischen 30 und 36 Mio Euro
netto an, was daran liegt, dass im ersteren Fall die Preise 2025 ohne
Aufschläge und im letzteren Fall Kostensteigerung und Risikoaufschlag
berücksichtigt sind. Auch diese Beträge sind bei einer Nachnutzung durch
andere Interessenten (in DS 260127 – 21 ST spricht die Verwaltung von VHS
und Musikschule) zu hinterfragen. Sollte von VHS und Musikschule wirklich
ein Theater mit 440 Plätzen bespielt werden? Oder wäre nicht vielmehr ein
umfangreicher Umbau erforderlich? Im Rahmen dieser Betrachtung sollen
jedoch über die ohnehin erforderlichen Sanierungskosten keine Kosten für
noch nicht feststehende Nachnutzungen angesetzt werden.
c) Aus dem Vergleich der Varianten D und E ergibt sich, dass die zusätzlichen
Kosten für die Modulbauweise des Schauspiels in Beuel auf 47 Mio Euro
geschätzt werden. Demgegenüber ist die Generalsanierung des
Schauspielhauses mit 52 Mio Euro angesetzt. Steigt man in die Zahlen von
Drees & Sommer ein (Konzeptstudie zu den baulichen Varianten als Anlage
zu DS 260127, Bl. 52), so fallen für die Sanierung des Schauspiels ohne
Bühnentechnik, aber mit energetischer Ertüchtigung 31 Mio Euro (auch
hier: Kostenermittlung für 2025) netto an. Eine Bühnenertüchtigung
erscheint nach den Ausführungen der Stabsstellenleiterin anlässlich der
Veranstaltung der VHS nicht erforderlich zu sein. Sie hat ausgeführt, für den
heutigen Zeitpunkt sei die Bühnentechnik „super“. Damit hat sie auf den
Vorhalt einer Teilnehmerin reagiert, laut Aussage des Schauspieldirektors
gebe es keinen Sanierungsbedarf an der Bühnentechnik. Dann sollte ein
erst in künftigen Jahren sich als möglicherweise sinnvoll erweisendesSeite 4 von 15
4
update der Bühnentechnik nicht jetzt schon in den Varianten C und D
berücksichtigt werden.
d) Es gibt noch kein Verkehrskonzept für Beuel. Die Anzahl der Stellplätze wird
in der Vorlage nicht mitgeteilt. Auf Nachfrage heißt es in DS 260127 – 21 ST,
S. 5f für 1.500 Besucher seien 225 Stellplätze für PKW und 50
Fahrradstellplätze erforderlich. Bekannt ist, dass das Pantheon zur Zeit 130
Stellplätze laut Baugenehmigung hat und dass insgesamt 134 Stellplätze
über das gesamte Gelände verteilt vorhanden sind. Die Parksituation ist an
Abenden, an denen im Pantheon gespielt wird, chaotisch. Hierzu heißt es
im ISEK Beuel Ost (DS 202312) S. 29
Es ist damit zu rechnen, dass dies bereinigt werden muss, insbesondere
auch, um den zusätzlichen Konflikt zwischen anströmendem
Besucherverkehr zum Theater und den Parkplatzbenutzern des Pantheon
kommt. Realistischerweise sind diese 130 Stellplätze des Pantheon
ebenfalls in einem Parkhaus nachzuweisen. Wenn es daher in DS 260127
heißt:
"Parkhaus mindestens 80 Stellplätze" (S. 279 von 322)
scheint damit das Parkhaus in der bisherigen Planung (und in der
Kostenermittlung) nur als Platzhalter vorhanden zu sein. Dies bestätigt die
Verwaltung in 260127 – 21 ST S. 6, wenn sie von einem Parkhaus mit 2.000
m² spricht. Dazu muss man wissen, dass pro Stellplatz in einem Parkhaus
unter Berücksichtigung der Zu- und Abwege von einem Platzbedarf von 25
– 35 m² ausgegangen werden muss. Da nach Auskunft der Stadt
mindestens 30% der Stellplätze barrierefrei hergerichtet werden müssen,
dürfte der Platzbedarf sicher nicht an der unteren Grenze (25m²) liegen.
Auch der Umstand, dass das Parkhaus in der Sitzungsvorlage (Bl. 275/322)
unter „Ergänzende Leistungen“ mit 1 Mio Euro2 aufgeführt ist, spricht dafür,
2 Netto, Baupreise 2025.Seite 5 von 15
5
dass hier nicht die wirklichen Kosten ermittelt worden sind.3 Bei 225 + 130
= 355 Stellplätzen ist mit einem Mehrfachen der Kosten zu rechnen.4
Dies entspricht in etwa der aktuell vorhandenen Stellplatzanzahl in der
Operngarage, die bei nahezu jeder Opernaufführung hoffnungslos überfüllt
ist, obwohl sie vom ÖPNV bestens angebunden ist. Berücksichtigt man
weiter die chaotische Situation, die häufig um die 130 Stellplätze des
Pantheons entsteht, so ist zu prüfen, ob eine bisher nur überschaubar an
den ÖPNV angebundene Lage (siehe unter e) in der ehemaligen Jutefabrik
nicht verstärkt PKW anzieht. Auch dies will die Verwaltung offensichtlich in
das noch zu erstellende Verkehrskonzept verschieben. Dabei ist jedenfalls
seit ISEK Beuel Ost bekannt, dass die Parkplatzsituation bei
Veranstaltungen konfliktträchtig ist, weil nicht ausreichend Parkplätze
vorhanden sind.
Wie das Parkhaus, das ausweislich der Verwaltungsvorlage nicht über den
Haupteingang von der Siegburger Straße erreicht werden kann, angefahren
werden soll, bedarf ebenfalls noch der Klärung. Der einzige Zugang führt
über die Röhfeldstraße/Christian-Kölbach-Str.(letztere ist Sackgasse).
Nach der Stellungnahme der Verwaltung müssen 50 Fahrradstellplätze für
das Theater hinzukommen. Die Fahrräder vor dem Pantheon verteilen sich
zur Zeit ohne erkennbare Ordnung auf dem Gelände. Es sind
Fahrradstellplätze für rund 70 Fahrräder nachzuweisen. Hierfür fehlt
jegliche Planung, auch jeglicher Kostenansatz.
e) Die ehemalige Jutefabrik in Beuel ist zur Zeit durch die Straßenbahn
(Beueler Bahnhof) sowie 3 Buslinien zum Beueler Bahnhof
607 Hardberg - Ramersdorf, Takt ab 18.00h alle 20 Min; ab 21.00h
30Min
633 Endenich - Ramersdorf, Takt ab 14.00h halbstdl; ab 20.00 stdl.
537 Niederholtdorf – Hauptbahnhof, Takt wie vor
und 3 Buslinien (Haltestelle Pantheon)
603 Röttgen - Pützchen, Takt ab 18.00h: alle 20 Min; ab 21.00h 30 Min
608 Brüser Berg – Gielgen. Takt ab 18:00h wie vor
609 Hardthöhe – Gielgen; Takt ab 18:00h wie vor
an den ÖPNV angebunden. Es spricht viel dafür, dass die beengten
Platzverhältnisse an der Bushaltestelle Pantheon nicht für einen
3 Soweit die Verwaltung in 260127 – 21 St S. 6 mal 1,7 Mio Euro brutto mal von 1,24 Mio Euro netto (S. 27)
die Rede ist, liegt dem letztlich die gleiche Zahl zugrunde: 1 Mio + 16,9 % Baupreissteigerung + 14 %
Risikozuschlag + 19% Mehrwertsteuer.
4 Hier liegt eine Kostenermittlung eines Architekturbüros für ein „Fertigparkhaus (Modulbauweise) mit 256
Stellplätzen, das im Jahr 2020 vor Corona- und Ukrainekrise) errichtet werden sollte, die auf 3 Mio Euro
netto endet.Seite 6 von 15
6
Theaterbetrieb geeignet sind. Auch müssten die teils schütteren Taktzeiten
in den Abendstunden verdichtet werden und weitere Linien hinzukommen.
Schließlich sind die bestehenden ÖPNV-Anbindungen von Beuel an die
südlichen Ortsteile Bonns (Bad Godesberg, Mehlem etc.) höchst
ungenügend: Die Linie 16 entfällt, die Linie 67 verkehrt nur zweimal
morgens und soll voraussichtlich erst Ende 2027 ausgeweitet werden. Die
Verwaltung gibt selbst an, dass sich eine Anbindung zwischen Beuel Mitte
und Bad Godesberg Mitte über die Konrad-Adenauer-Brücke „aufgrund der
Haushaltssituation nicht realisieren lässt“ (DS 260127–21 ST, S. 4). Die
ebendort als Alternative genannte Schnellbuslinie SB85 zwischen
Meckenheim, Wachtberg, Bad Godesberg, Hochkreuz und Ramersdorf ist
laut den Bonner Stadtwerken nicht finanzierbar (General-Anzeiger vom
1.7.2026) und soll ab Dezember 2026 nur zwischen Meckenheim und Bad
Godesberg stündlich verkehren. Damit ist die Linie SB85 in der momentan
geplanten Form für das Mobilitätskonzept so gut wie irrelevant. Es ist damit
schon jetzt ersichtlich, dass erhebliche Investitionen erfolgen müssen, um
den Standort Beuel angemessen mit dem ÖPNV zu erschließen. Kosten
zum ÖPNV werden keine in der Variante Eaufgeführt weil sich die
Verwaltung mit Rücksicht auf ein noch zu erstellendes Verkehrskonzept
hierzu nicht in der Lage sieht (DS 260127 – 21 ST, S. 3).
f) Auf dem Gelände der Jutefabrik befindet sich unmittelbar hinter dem
Eingang an der Siegburger Straße die Freiwillige Feuerwehr. Eine
Alarmierung unmittelbar vor oder nach einer Veranstaltung in
Oper/Schauspiel bringt ausrückende Rettungsfahrzeuge und an-
/abfließende Besucherströme in einen unauflösbaren Konflikt. Die
Verwaltung ist der Auffassung, eine Verlegung der Freiwilligen Feuerwehr
sei nicht notwendig (DS 260127 – 21 St, S. 33). Dabei waren die Verfasser
des vom Rat beschlossenen ISEK Beuel Ost, die nur die Situation mit dem
Pantheon zu beurteilen hatten und die beabsichtigte Verlegung von
weiteren 1.400 Besuchern nicht kennen konnten der Auffassung:
Es steht daher zu befürchten, dass diese Kosten, die nicht beziffert sind,
noch hinzukommen.
g) In DS 260127 (Bl. 26) und DS 260127 – 21 ST (S. 17) spricht die Verwaltung
von zusätzlichem Personalbedarf. Bei Umsetzung der Varianten A – C
werden, unter Berücksichtigung der Akutmaßnahmen, die in jedem Falle
erforderlich sind, insgesamt 4 Stellen im SGB neu geschaffen werden
müssen, davon 2,5 Stellen für die ohnehin erforderlichen Akutmaßnahmen.
Im Falle der Umsetzung der Variante E würden neben den Stellen für die
Akutmaßnahmen weitere 2 Stellen in ST-ZBB und für die Nachnutzung des
Bad Godesberger Schauspielhauses zusätzliche 1,5 Stellen im SGBSeite 7 von 15
7
anfallen. In Beuel sind für die Maßnahmen zur Sanierung der ehemaligen
Jutefabrik 3 Stellen im SGB vorgesehen. Diese Kosten werden nicht
beziffert, fehlen also bei allen Varianten. Damit ergibt sich folgender
Personalaufwuchs:
Variante C Variante E
4 Stellen SGB Oper + Schauspiel 2,5 Stellen SGB Oper + Schauspiel
3 Stellen SGB Beuel 3 Stellen Beuel
2 Stellen ZBB
1,5 Stellen Nachnutzg Schauspiel
7 Stellen 9 Stellen
6. Der Standort der Theaterwerkstätten ist zu hinterfragen. Es ist absolut üblich, dass
Bühne und Werkstatt räumlich getrennt sind. Die Bühnen befinden sich in den
Städten der Bundesrepublik in zentralen (teuren) Innenstadtlagen. Die sind für
Theaterwerkstätten viel zu teuer. Grundsätzlich ist daher der Standort Jutefabrik
ein möglicher.
Allerdings stehen weite Teile der ehemaligen Jutefabrik unter Denkmalschutz. Der
Umfang ist noch zu klären. Laut Aussage in der Ratsvorlage, die von der
Stabsstellenleiterin in der Kulturausschusssitzung vom März 2026 als fehlerhaft
bezeichnet wurde, stehen die Gebäude 1, 5-9; 10, 12, 16-23 (Bl. 5 Technische Due
Diligence Theaterwerkstätten von Drees & Sommer) unter Denkmalschutz. Nach
dem Vortrag der Stabsstellenleiterin in der VHS stehen die Gebäude 8,9,16,18,19)
nicht unter Denkmalschutz. In diese Richtung geht auch die Stellungnahme der
Verwaltung in der Ratsvorlage 260127-16ST. Nach der Unterschutzstellungs-
verfügung stehen die Fassaden des Spinn- und Webraum – das sind die Hallen 16-
19 nach der Aufstellung Drees & Sommer – sehr wohl unter Denkmalschutz.
Damit wäre jedenfalls die östliche Seite der Halle 18 denkmalgeschützt. Die
Fassaden der Hallen 16 und 19 sind nicht sichtbar.
Bereits im Gutachten RKK wurde die Frage aufgeworfen, ob die
Theaterwerkstätten in einer solchen Umgebung richtig aufgehoben sind.
„Die denkmalgeschützte Außenhaut erschwert die ErtüchƟgung zur Reduzierung der Energie-
Bedarfe zur Heizung / Kühlung (s. Klimawandel) erheblich. Der Austausch des Heizenergie-
Trägers Erdgas auf eine CO2-neutrale oder CO2-reduzierte Anlage ist mit hohen
InvesƟƟonskosten verbunden und aufgrund der Einschränkungen durch die denkmalgeschützte
Außenhaut vermutlich nur mit einem völlig veränderten Energiekonzept möglich.“Seite 8 von 15
8
Und
„Die heuƟge Nutzung der Gebäude stellt an vielen Stellen einen Kompromiss mit den baulichen
Gegebenheiten dar. Dies betriŏ den Tageslichteinfall, der oŌmals einen Konflikt mit dem
Schutz der eingelagerten Güter vor UV- Licht darstellt. Ebenso ist erkennbar, dass eher
unkonvenƟonelle Wege gegangen wurden, um die vorhandene lichte Raumhöhe für
Lagerzwecke zu nutzen. Eine eingeschossige OrganisaƟon der Lagerbereiche wäre in vielen
Fällen deutlich effizienter. An vielen Stellen, z.B. in den WerkstaƩbereichen, wird die
vorhandene lichte Raumhöhe nicht benöƟgt. Da kein wesentlicher räumlicher Bezug zwischen
den WerkstäƩen und den SpielstäƩen der Stadt Bonn erkennbar ist, stellt sich die Frage, ob ein
effizienter Neubau an anderer Stelle den wirtschaŌlicheren und inhaltlich vorteilhaŌeren Weg
darstellt. Das Grundstück mit seinem denkmalgeschützten Bestand in guter Lage hat ein hohes
PotenƟal, alternaƟv hochwerƟger genutzt zu werden, z.B. als Wohn- oder BüroquarƟer.“
Die Stadt will die denkmalgeschützten Hallen für einen Betrag zwischen 50 und 69
Mio Euro zzgl. Teuerung, Unvorhergesehenes + Umsatzsteuer sanieren (vgl. oben
Ziffer 5a) sowie weitere 36 Mio Euro zzgl Teuerung, Unvorhergesehenes +
Umsatzsteuer für die erweiterte Herrichtung der Bestandsbauten und Anbindung
des neu zu errichtenden Moduls in Variante E aufwenden. Will man wirklich der
Verwaltung und den Theaterwerkstätten eine Luxussanierung gönnen, während
die „Kathedrale des Bürgertums“ hinter einer Fabrikfassade in Zweckbauten
versteckt wird? Wie die Erläuterungen in Bl.227-229/322 und 275ff/322 in der
Ratsvorlage (DS 260127) zeigen, geht der Löwenanteil der Kosten auf die marode
Bausubstanz.
Diese Frage stellt sich umsomehr, als die Denkmalqualität der Jutefabrik höchst
zweifelhaft ist. Der Heimatverein Beuel betrieb die Unterschutzstellung bereits in
den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Nach Auffassung der Unteren
Denkmalbehörde vom 12.05.1981 haben die Gebäude „nicht die Qualität von
Denkmälern“. Der Oberstadtdirektor Bonn (Amt 61) hat am 03.05.1982
ausgeführt,
„die geforderten Kriterien für die Unterschutzstellung treffen nicht zu.“
Da der Heimatverein weiter insistierte, hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege
am 24.07.1985 festgehalten:
„Die Gebäude der ehemaligen Jutespinnerei sind vom Rheinischen Amt für
Denkmalpflege im Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde Bonn
bereits 1981 erneut geprüft und nicht als Baudenkmal erfasst worden, da
die baulichen Anlagen für die baugeschichtliche Entwicklung von
Jutespinnereien dieser Zeit im Vergleich zu anderen Fabrikanlagen keine
hervorragenden Gestaltungsmerkmale tragen, die Ausstattung der
Maschinenhalle verlorengegangen ist und noch während der
Produktionsphase wesentliche Veränderungen an den Gebäuden
vorgenommen wurden. …“Seite 9 von 15
9
Auf eine große Anfrage der Grünen in der zweiten Hälfte der 90er Jahre (Drs.
9830263) wurden die Fassaden 1999 in die Denkmalliste eingetragen, ohne dass
eine fachkundige Stellungnahme der Denkmalbehörden hierzu Anlass gegeben
hätte.
Die Begründung ist kurz und knapp
Nachdem das Rheinische Amt für Denkmalpflege das wichtige Zeugnis für die
Industriegeschichte nicht als denkmalwürdig ansah, hätte es schon näherer
Erläuterungen bedurft. Auch fällt es schwer, einer bloßen Fassade wirtschafts-
und sozialgeschichtliche Bedeutung zuzusprechen.
Des Weiteren ist der OB am 01.09.1998 mitgeteilt worden, dass
Bodenverunreinigungen durch eine unterirdische Tankanlage vorliegen. Hier ist
nicht bekannt, ob die unterirdische Tankanlage noch vorhanden und eine
Bodensanierung erfolgt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, fehlt hierfür ein
Kostenansatz in der Sanierung der Jutefabrik. Jedenfalls ist der Verwaltung das
Problem bekannt, das sie sich aber offen zu legen scheut. Mit der großen Anfrage
260127 – 01-2 ist die Verwaltung gefragt worden:
Welche Risiken gibt es aus dem Untergrund des Geländes (Altlasten, Tunnel,
Auffüllungen mit Schutt) und dem Abbruch der aufstehenden Gebäude? Welche
Untersuchungen sind hierzu angestellt?
Die Antwort der Verwaltung ist ausweichend:
Das Risiko von Altlasten, Tunneln und Auffüllungen ist der BVerwaltung
bekannt. Aktuell werden hierzu noch erweiternde Gutachten und verifizierende
Baugrundgutachten durch das SGB eingeholt.
Auf diese Weise werden systematisch Kostenrisiken den Entscheidungsträgern
verschwiegen.
Es wäre zu überlegen, ob man einen anderen Standort – ggfs. in einer der
umliegenden Gemeinden - erwerben oder pachten und dort die
Theaterwerkstätten als Industriehallen, eventuelle Verwaltungsgebäude in
Modulbauweise, für ca. 10 Mio Euro errichten kann. In diesem Fall wäre auch der
weitere Personalaufwuchs von drei Stellen im SGB zu reduzieren.Seite 10 von 15
10
7. Nach der Verwaltungsvorlage kann bei einer Zusammenlegung aller
Betriebsstätten in Beuel eine jährliche Ersparnis von 5,6 Mio Euro erzielt werden.
Dabei kommt es jedoch an, in Bezug auf welchen Zustand die Einsparung möglich
ist. Da auch in der Variante A ein Einsparpotential von 1,7 Mio Euro besteht (Bl. 9
der Verwaltungsvorlage), bezieht sich diese Ersparnis auf den jetzigen –
unsanierten – Zustand. Es müssen also die Einsparmöglichkeiten der Varianten C
– E miteinander verglichen werden.
C gegenüber jetzt 2,3 Mio Euro
D gegenüber jetzt 3,85 Mio Euro
E gegenüber jetzt 5,6 Mio Euro
Mit Realisierung der Variante E würden gegenüber der Variante C 3,3 Mio,
gegenüber D 1,75 Mio Euro/Jahr gespart.
Allerdings fehlen bei der Aufgabe des Schauspielhauses in Godesberg weitere
Kosten in der Erwägung der Verwaltungsvorlage. Ausweislich der Überlegungen
der Verwaltung soll das Schauspielhaus in den Tag geöffnet (24/7) und ein
pulsierender Begegnungsort in der Innenstadt geschaffen werden. Konkret wird
eine Nachnutzung u.a. durch Contrakreis-Theater und Junge Bühne Bonn
angesprochen. Bei der 24/7-Öffnung muss jedoch ebenso Personal vorgehalten
werden wie für die Bedienung der Bühnentechnik. Auch der laufende Unterhalt
wird weiter anfallen. Hierzu werden jedoch gibt es keine Ansätze.
Nicht berücksichtigt in den laufenden Kosten ist die Miete für eine weitere Halle.
Ausweislich der Verwaltungsvorlage (Bl. 78 der Konzeptvorlage Drees & Sommer)
ist unten links in der zeichnerischen Darstellung ein weiteres Lager geplant. Nach
Auskunft der Verwaltung soll diese Halle durch einen Dritten gebaut und von der
Stadt angemietet werden. In der Stellungnahme DS 260127 – ST 21 wird dies
bestätigt. Die Kosten sind noch nicht benannt.
8. Daraus werden folgende Schlüsse gezogen: Die Variante E ist bei richtiger
Interpretation der Verwaltungsvorlage in der Investition teurer als die Variante C.
Die Variante D sollte nicht weiter verfolgt werden, da eine ganze Reihe von Kosten
(Parkhaus, Verlegung Freiwillige Feuerwehr, Taktverdichtung ÖPNV) von der
Verwaltung nicht berücksichtigt wurden, die diese Variante ähnlich kostspielig
macht wie die Variante E.
Es kommen in Variante E gegenüber den berücksichtigten Kosten hinzu:
- 19 Mio € + Teuerung + Unvorhergesehenes + Umsatzsteuer für die Ertüchtigung
Beuel für Verwaltung, Probebühnen etc.
- X Mio € für die Herrichtung des Grundstücks Boeselagerhof. Selbst wenn hier
nur eine Parkanlage errichtet werden sollte, wären in Anlehnung an die KostenSeite 11 von 15
11
der Freianlage vor der Beethovenhalle hierfür jedenfalls 8,4 Mio Euro
einzustellen.
- > 30 Mio € für die ohnehin erforderlich werdende Sanierung des Schauspiels
- X Mio € Verlegung Freiwillige Feuerwehr
- X Mio € für die Errichtung eines auf über 300 Stellplätze ausgelegten
Parkhauses
- X Mio € für die Errichtung eines auf rund 70 Stellplätze ausgelegten
Fahradparkhauses
- X Mio € für Änderungen am ÖPNV (Taktverdichtung, weitere Buslinien)
- X Mio € für die Sanierung der Altlasten auf dem Gelände der Jutefabrik
- Unbenannte Kosten für 2 weitere Planstellen in ST-ZBB.
Damit ergeben sich folgende neuen Zahlen für die Varianten C und E
Investitionskosten Variante C gemäß Verwaltungsvorlage
Sofern im Schauspiel auf die Erneuerung der Bühnentechnik verzichtet wird:
31 Mio statt 52 Mio ∆ 21 Mio
+ 16,9 % Baupreissteigerung (Bl 74/322) = 5,3 Mio statt 8,8 Mio ∆ 3,5 Mio
+ 14 % Risikozuschlag = 4,3 Mio statt 7,3 Mio ∆ 3 Mio
Summe netto 27,5 Mio
+ 19 % Ust 5,3 Mio
Ersparnis bei Verzicht auf Bühnentechnik 32,8 Mio
Neue Gesamtsumme 431,2 MioSeite 12 von 15
12
Investitionskosten Variante E nach Verwaltungsvorlage
Korrekturen
Beuel Sowiesomaßnahmen wie Variante C 69 Mio statt 50 Mio + 19 Mio
Boeselagerhof Herrichtung Grundstück + 8,4 Mio
Sanierung Schauspiel ohne Bühnentechnik + 31 Mio
Kosten Parkhaus 1 Mio, die ausgewiesen sind, sind zu wenig
Kosten Fahradparkhaus kein beziƯerbarer Ansatz
Kosten Umsiedlung Freiwillige Feuerwehr kein beziƯerbarer AnsatzSeite 13 von 15
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Kosten für Anpassung des ÖPNV Kein beziƯerbarer Ansatz
Kosten für zwei zusätzliche Stellen im ZBB kein beziƯerbarer Ansatz
Summe der Korrekturen > 60 Mio
+ Baupreissteigerung 16,9 % + 10,1 Mio
+ Unvorhergesehenes 14% + 8,4 Mio
Nettozusatzkosten > 78,5 Mio
Zzgl Ust + 14,9 Mio
Zusatzkosten brutto > 93,4 Mio
Neue Gesamtsumme > 519,4 Mio
In der Gegenüberstellung ergeben sich
Wegen der hohen Unsicherheiten in Variante D (Parkhaus, Fahrradparkhaus,
Verlegung Feuerwehr und Anpassung ÖPNV) muss ohne weitergehende
Untersuchungen die Variante C als die kostengünstigste bezeichnet werden.
Die hohen Zusatzkosten der Variante E rechtfertigen es, jährlich 3,3 Mio gegenüber
Variante C (tatsächlich wird der Betrag kleiner werden – s.o. Ziffer 7) an
voraussichtlichen Mehrkosten aufzuwenden. Selbst wenn man nur von der mit
Zahlen belegten Differenz von 88,2 Mio Euro ausgeht und nicht noch die nicht
bepreisten Faktoren (Zusatzkosten Parkhaus, ÖPNV, Verlegung Feuerwehr, 3,5
neue Stellen) ausgeht, wird die Differenz unter Berücksichtigung der jährlichen
Zinskosten (bei einem angenommenen Zinssatz von 2,5% sind dies allein 2,2 Mio
Euro Zinsen pro Jahr) nicht vor dem Ende der Lebensdauern der Oper und des
Schauspiels aufgebraucht.
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Variante C Variante E
Kostenvergleich Varianten C und E
Variante C Variante ESeite 14 von 15
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9. Nicht in die bisherige Abwägung wurde die Frage des Standortes einbezogen.
Traditionellerweise befinden sich Theater im Zentrum einer Stadt, weil sich hier
das Bürgertum seine Repräsentationsbauten errichtet und weil das Stadtzentrum
gut erreichbar ist. Darum gruppiert sich Gastronomie. Die Oper Bonn liegt nicht
nur im Stadtzentrum, sondern an herausragender Stelle am Rhein. Auch ist dort
eine lebendige Gastronomie entstanden. In Godesberg liegt das Schauspiel
zentral, wobei die Gastronomie nach den Abendvorstellungen überschaubar,
gleichwohl vorhanden ist. Der Wegzug aus Bonn wäre für die dortige Gastronomie
ein herber Schlag. In Beuel gibt es bis jetzt im Umkreis der Jutefabrik gar kein
Angebot. Ein verstecktes Theater hinter unterdurchschnittlichen
Industriefassaden wird in Beuel keinen Bilbao-Effekt auslösen. Nach Ansicht
eines Experten (Prof. Kötter, em. Professor für Städtebau, anlässlich der
Veranstaltung des BDA am 11.07.2026 im Foyer der Bonner Oper) wird es etwa 25
– 50 Jahre dauern bis an dieser Stelle eine entsprechende Infrastruktur vorhanden
ist. Dabei hat sich die Verwaltung der Beantwortung der Frage, wie sich in einem
Gewerbegebiet eine nur als Ausnahme zulässige Gastronomie entwickeln soll, in
DS 260127 – 21 St verweigert. Selbst wenn ein potentiell ansiedlungswilliger
Gastronom die Gaststättenerlaubnis erhält, hat er zu überlegen, ob er in einem
Gewerbegebiet, das nur abends über Publikumsverkehr verfügt, überhaupt eine
angemessene Gastronomie entwickeln kann.Seite 15 von 15

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Datenstand: 03.11.2026, 11:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de