260127 · Beschlussvorlage
Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften
Kerndaten
- Nummer
- 260127
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Am Michaelshof Hauptort
- Markt
- Siegburger Straße
- Christian-Kölbach-Straße
- Rheinufer
- Am Boeselagerhof
- Theaterplatz
- Brassertufer
- Zweite Fährgasse
- Rosental
- Stadthalle
- Paulusstraße
- Berliner Platz
- F
- Berliner Freiheit
- Rheingasse
- Am Kurpark
- Rosenbach
- Alt-Godesberg
- Beuel-Ost
- Bonn
- Bad Godesberg
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sondersitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260127 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 17.03.2026 Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Empfehlung Kulturausschuss 26.03.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Anhörung Rat 07.05.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Da der Termin des Betriebsausschusses SGB erst in der KW 9 auf den 17. März festgelegt wurde, die verwaltungsinterne Abstimmung aber mit dem Ziel erfolgte, die Vorlage fristgerecht für die Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 24. März einzubringen kann der Betriebsaus- schuss SGB nicht mehr fristgerecht erreicht werden. Sollten die Vorberatungen nicht bis zur Ratssitzung am 7. Mai abgeschlossen sein und sich dadurch auch eine abschließende Entscheidung verzögern, ist aufgrund der dann anzuneh- menden generellen Baukostensteigerungen mit höheren Kosten für die Bau- maßnahmen zu rechnen. Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt über die weiterzuverfolgende bauliche Variante “___”. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, in einem weiteren Schritt einen entsprechenden Vorschlag für eine Struktur- und Organisationsanpassung vorzulegen. Begründung 1. HintergrundSeite 1 von 317 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Bonner Stadtrat hat am 08.05.2025 die „Zukunftsagenda Bonner Bühnen“ beschlossen, um mit einem gemeinsamen Ziel zu starten: Den Menschen in Bonn im Bereich der Darstellenden Kunst und der Musik ein dem Anspruch Bonns als Geburtsstadt Beethovens, als Universitäts- und Wissenschaftsstadt, als Demokratiestadt, internationale Stadt und UN-Standort, angemessenes kulturelles Angebot bereitzustellen und damit die Attraktivität Bonns nachhaltig zu sichern. Ziel des Transformationsprozesses ist es, bestehende kulturelle Vielfalt zu erhalten, neue Perspektiven und Kooperationen zu realisieren, Kosten zu senken und Lösungen für den Umgang mit den maroden Gebäuden zu finden. Zur Steuerung des Gesamtprozesses wurde die Stabsstelle „Zukunft Bonner Bühnen“ (ST-ZBB) im Sport- und Kulturdezernat eingerichtet, deren Leitung zum 01.07.2025 besetzt wurde. Die Einrichtung der Stabsstelle fußt auf den Beschluss vom 09.06.2022 zur Koordinierung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn (DS-Nr. 221062) und wurde mit Beschluss vom 08.05.2025 (DS-Nr. 252731) um die Initiierung des Transformationsprozesses inhaltlich erweitert. Mit der baulichen Richtungsentscheidung geht es jetzt darum, langfristig stabile und zukunftsfähige Bedingungen für das Theater als Arbeitgeber, Ausbildungsbetrieb und zentralem Akteur von Kultur, kultureller Bildung, Vermittlung und Teilhabe in Bonn zu schaffen. Das Theater Bonn weist als Kulturbetrieb mit steigenden Besucherzahlen und einer überdurchschnittlichen Auslastung in der Oper eine hervorgehobene Erfolgsquote aus und steht mit seinen Formaten gemeinsam mit dem Beethoven-Orchester für Tradition, Exzellenz und Breitenkultur. Daher ist es auch eine der zentralen Vorgaben der Zukunftsagenda, die Mehrspartigkeit des Theaters zu erhalten. Die Zusammenarbeit zwischen Oper und Orchester bildet das Rückgrat des Hauses. Oper, Orchester und Schauspiel sind zentraler Bestandteil der Bonner Identität und tragen maßgeblich zur Lebensqualität in der Stadt bei. Gemäß Beschluss soll zum Ende des 1. Quartal / Anfang 2. Quartal 2026 ein Grundsatzbeschluss zur künftigen Kulturinfrastruktur gefasst werden. Die entsprechenden Grundlagen für diesen – zunächst in Bezug auf den Umfang der notwendigen baulichen Maßnahmen und Varianten als Basis für die sich daraus erst ergebenden organisatorisch inhaltlichen Strukturen – wurden durch die Stabsstelle „Zukunft Bonner Bühnen“ erarbeitet, ausgewertet, zusammengeführt und werden in dieser Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 2. Grundlagen und aktualisierte Erkenntnisse zu den Liegenschaften Sowohl die baulichen als auch die strukturellen Untersuchungen erfolgten zielgerichtet mit Unterstützung externer Fachberater. Unter der Federführung von ST-ZBB und einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bestehend aus „Drees & Sommer“ und „dasbauprojekt“ erfolgte die Entwicklung der baulichen Varianten. Die Evaluation von möglichen alternativen Betriebsmodellen, insbesondere unter Hinzuziehung der Beethovenhalle und der daraus resultierendenSeite 2 von 317 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einflüsse auf Abläufe, Strukturen und Inhalte anderer Institutionen, wird begleitend fortgesetzt und nach Entscheidung für eine bauliche Variante finalisiert. Die Grundlage für alle Untersuchungen bilden die gemäß Anlage 1 des Beschlusses vom 08.05.2025 definierten „Zielbild und Prämissen für die Zukunft der Bonner Bühnen, des Beethoven Orchester Bonn und der Internationaler Beethovenfeste Bonn“, die eine mittel- und langfristige Senkung des Zuschussbedarfs für die Institutionen innerhalb des städtischen Haushalts vorgeben. Die zu den Liegenschaften vorliegenden Bestandserfassungen/-analysen seit 2017 (ARGE, Anlagen 03, 04, 05) wurden gesichtet, fachlich analysiert und hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit im Weiteren bewertet. Im Fokus standen dabei insbesondere die Unterlagen aus 2024 und 2025, sowie die im Rahmen des Prozesses zusätzlich generierten erweiterten Bestandserfassungen (ARGE, Anlagen 06). Bereits die früheren Bestandserfassungen belegten, dass alle drei Liegenschaften des Theaters (Opernhaus, Schauspielhaus, Theaterwerkstätten) erhebliche strukturelle, technische und sicherheitstechnische Mängel aufweisen. Darüber hinaus müssen durch die Verifizierung und ergänzende Bestandserfassungen nun folgende zusätzliche Feststellungen getroffen werden: Opernhaus: Einzelreparaturen oder Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb reichen nicht aus, um die strukturellen Instandhaltungsdefizite langfristig und nachhaltig zu korrigieren. Bei der notwendigen Sanierungstiefe ist ein Weiterbetrieb – entgegen vorheriger Einschätzungen – nicht möglich. Auch eine abschnittsweise Sanierung ist aufgrund der flächigen Sanierungsnotwendigkeit nicht realistisch. (ARGE-Bericht, Seite 9-13) Schauspielhaus: Aufgrund der Größe und Struktur/Aufteilung der Fläche besteht, unter der Voraussetzung einer vollumfänglichen Planung, die Chance mit überschaubaren Spielzeitunterbrechungen (mindestens ein Jahr) ganzheitliche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. (ARGE-Bericht, Seite 13-15) Theaterwerkstätten: Der Betrieb der Werkstätten und Probebühnen in ihrer heutigen Verteilung innerhalb des Gebäudekomplexes ist aufgrund baulicher Mängel akut gefährdet. Insgesamt weist das gesamte Areal seit Jahren einen hohen Sanierungsbedarf auf. Von absoluter Dringlichkeit ist der Umgang mit bzw. der notwendige Abbruch des seit 2023 wegen Einsturzgefahr gesperrten Mittelbereichs der Anlage, des sogenannten „Holzlagers“ (ehem. Spinnereisaal) (Siehe hierzu: Sitzung des Kulturausschusses vom 23.11.2023). Diese Gesamtsituation ist für einenSeite 3 von 317 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) kontinuierlichen Spielbetrieb nicht tragbar und erfordert sofortige Investitionsentscheidungen. Faktisch sind zudem durch den großen Leerstand die Potentiale der Liegenschaft nicht genutzt. (ARGE-Bericht, Seite 16-18) 3. Varianten für die Zukunft / Grundlage der Kostenermittlung (ARGE, S. 43-48, S. 66-68): • Die erstellte Kostenermittlung ist eine Kosteneinschätzung in der Zielfindungsphase (BGB § 650p). Die Ermittlung der Baukosten erfolgte über eine detaillierte Kennwertbetrachtung auf Basis der abgestimmten Flächenaufstellung unter Berücksichtigung kostenrelevanter Funktionsbereiche, jedoch ohne vorliegende Planung oder Entwürfe. Zzgl. wurden Baunebenkosten, Rückstellungen für Unvorhergesehenes und Baupreissteigerungen berücksichtigt. • Baukosten - Ermittlung KG200-500 (KG100 und KG600 nicht enthalten): Auf Grundlage der vorgegebenen Flächenansätze für die einzelnen Nutzungsbereiche wurden die Nutzungsflächen (NUF nach DIN 277) unter Berücksichtigung ihrer funktionalen Besonderheiten auf Grund von Erfahrungswerten in BGF-Flächen (Bruttogrundfläche, Summe aller Grundflächen eines Bauwerks über alle Geschosse) umgerechnet. Die BGF-Flächen wurden sodann je Kostengruppe und wenn möglich je Grobelemente (z.B. Rohbau, Fassade, Dach) mit spezifischen Kennwerten bewertet. Die Kostenkennwerte je m² BGF wurden von Vergleichsprojekten und Erfahrungswerten im Abgleich mit dem Baukostenindex herangezogen. • Baunebenkosten-Ermittlung KG700: Unter der Annahme einer Abwicklung mit alternativen Abwicklungsmodellen z.B. Generalplaner und Generalunternehmen wurden die Baunebenkosten in Höhe von ca. 40 % auf die Kosten der KG200-KG500 berücksichtigt. (25% Planung, 15 % GU-Zuschlag) • Sicherheit/Rückstellungen: Als Sicherheit/Rückstellung für Unvorhergesehenes wurden prozentual 10% der Gesamtkosten (KG200-KG700) aufaddiert. Nach Abstimmung mit dem Städtischen Gebäudemanagement wurde im Rahmen der finalen Kostenaufstellungen eine erneute Risikobetrachtung, fußend auf den Vorgaben des SGB, erstellt, die einen weiteren Risikozuschlag von 14 % addiert, so dass eine gemäß gesamtstädtische Strategie angepasste Rückstellung für Unvorhergesehenes in Höhe von 24 % in den Gesamtkosten berücksichtigt wurde. • Baupreissteigerung: Die Kostenangaben wurden auf der Preisbasis 1. Quartal 2025 gebildet. Die Kostenansätze gehen von aktuellenSeite 4 von 317 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Wettbewerbspreisen aus. Für die zukünftige Baupreissteigerung erfolgte eine Orientierung an einem Drees&Sommer- internen Baupreisspiegel, welcher die Werte aus dem Statistischen Bundesamt, Materialpreisindizes, Marktanalyse Tender24 und dem aktuellen Geschehen aus Politik und Markt berücksichtigt. Die Werte stellen eine unverbindliche Prognose dar, versuchen aber bestmöglich eine seriöse Einschätzung zu geben. • Jede Variante wurde auf den Ausführungsschwerpunkt (z.B. 2029) mit dem abgeschätzten Baupreissteigerungsindex beaufschlagt. Die Kostenaufstellung erfolgte zunächst auf Netto-Basis. Da auf Grundlage des aktuellen Stands und der noch zu entwickelnden strukturell-organisatorischen Anpassungen, welche auch eine Anpassung des Betriebsmodells einzelner Institutionen nicht ausschließen, eine steuerliche Prüfung der Möglichkeiten eines Vorsteuerabzugs für den bereits bestehenden gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art (BgA) nicht vorgenommen wurde, erfolgt die hier aufgeführte Gesamtaufstellung der Kosten brutto, also inkl. 19 % Umsatzsteuer. Aufgrund der komplexen Sach- und Rechtslage wird die sich somit nach der Beschlussfassung anschließende steuerliche Prüfung ebenso wie die hierzu erforderliche verbindliche Abstimmung mit der Finanzverwaltung einen längeren Zeitraum beanspruchen. Inwieweit sodann für die Vorzugsvariante dem Grunde nach und in welchem Umfang eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, ist zum jetzigen Stand offen. Bis zu dieser abschließenden Klärung ist eine Umsetzung der betreffenden Sachverhalte nicht möglich, was entsprechende Auswirkungen auf den Projektzeitplan nach sich ziehen wird. Darüber hinaus sind neben den umsatzsteuerlichen Fragestellungen auch gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte sowie der Umgang mit einer möglichen Aufdeckung stiller Reserven steuerlich zu bewerten. Beide Themenfelder können zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen. 4. Varianten für die Zukunft / Zukunftsagenda Genese und Grundlagen der Varianten siehe ARGE, Kapitel 4 (Seite 30-72). Durch die Entscheidung für eine Verknüpfung der baulichen Zukunft mit einer gesamtheitlichen Zukunftsagenda, die auch die betrieblichen Strukturen und mögliche Synergien ins Auge fasst, soll ermöglicht werden einerseits alle beschriebenen baulichen Zwangspunkte aufzulösen, das hohe künstlerische Niveau und die bestehende Vielfalt zu erhalten und zugleich einen maximalen Beitrag zur notwendigen Konsolidierung des städtischen Haushalts zu leisten. Die hierfür notwendigen Kriterien sind:Seite 5 von 317 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Kulturelle Kontinuität: Der Spielbetrieb wird nach Möglichkeit nicht oder nur minimal unterbrochen. Publikum, Künstler und Mitarbeitende haben eine akzeptable Übergangsphase, in der letztere ihre Arbeit fortsetzen können. Zugleich kann langfristig eine Schließung von Sparten bzw. eine Reduzierung des künstlerischen Angebots bestmöglich ausgeschlossen werden. • Technische Zukunftsfähigkeit: Die neue/sanierte Infrastruktur genügt modernen Ansprüchen – Brandschutz nach aktuellen Normen, Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Bühnentechnik auf State-ofArt-Niveau. • Betriebliche Effizienz: Die baulichen Entscheidungen tragen zu Betriebskostenersparnissen bei. Der Grundsatzbeschluss verpflichtet zu mindestens 5 Mio. € Einsparungen pro Jahr ab 2028 (Haushaltskonsolidierungsnotwendigkeit). Die Architektur muss dies ermöglichen (statt es zu verhindern). • Nachhaltige Finanzierbarkeit: Investitionen können mit städtischen Mitteln, Fördermitteln und wenn möglich mit privaten/Nachnutzungs- Erlösen finanziert werden. Der Prozess „Zukunft Bonner Bühnen“ ist als ergebnisoffener, kollaborativer Prozess konzipiert. Die Einrichtung einer interdisziplinären Projektgruppe unter Mitwirkung des Theaters, des Beethoven Orchesters, der Internationalen Beethovenfeste, Vertretern verschiedener städtischer Ämter, sowie Vertretern der Freien Szene und des ÜBERMORGEN- Prozesses (Förderprojekt der Kulturstiftung des Bundes), aber auch der zuständigen Personalräte, gehörte zu den ersten Schritten. Auf Arbeitsebene begleiten seit Mitte letzten Jahres eine AG STRUKTUR und eine AG BAU die laufenden Prozesse und bereiten die Sitzungen der Projektgruppe vor. Externe Experten untersuchen zudem die aktuellen betrieblichen Strukturen von Theater und Orchester und identifizieren kurz-, mittel- und langfristige Handlungsoptionen. In Vorbereitung der Notwendigkeit und zur Identifikation des anstehenden Logistik- und Anforderungsumfangs der Sowieso-Maßnahmen an den Theaterwerkstätten in Beuel fand bereits eine Workshopreihe unter intensiver Beteiligung der Mitarbeitenden des Theaters statt, in der erfolgreich Lösungsansätze für die anstehenden logistischen Herausforderungen erarbeitet wurden. Diese Form der engen Zusammenarbeit mit dem Nutzer ist für die zukünftige Planungsentwicklung unabdingbar und ein wichtiger Schlüsselfaktor dahingehend auch betriebsstrukturelle Fragen sowie Fragen der engeren Vernetzung mit der Freien Szene in vergleichbaren Formaten zu bearbeiten. 5. Varianten für die Zukunft / BegrifflichkeitenSeite 6 von 317 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Sowieso-Maßnahmen Theaterwerkstätten: Fester Bestandteil aller Varianten sind die unabdingbar notwendigen baulichen Maßnahmen innerhalb der Liegenschaft der Theaterwerkstätten. Diese umfassen den Abbruch des einsturzgefährdeten Bereichs und die Sanierung der alten bzw. den Einbau von neuen Probebühnen und Werkstätten. Variantenangepasst erfolgt eine Differenzierung des Ausbauvolumens. • Akutmaßnahmen: Maßnahmen, die für die Betriebssicherheit des Gebäudes erforderlich sind, z.B. Brandschutz, Verkehrssicherung. Maßnahmen die in den nächsten 5 Jahren für die Sicherung des Spielbetriebs erforderlich sind, z.B. Reparatur von bühnentechnischen Anlagen. • Interim: In der Kosteneinschätzung ist ein Interims-Gebäude inkl. Baunebenkosten, aber ohne Grundstückskosten, berücksichtigt. Hierbei wurde von einer Annahme mit 6.000 m² BGF-Veranstaltungsfläche, jedoch niedrigem Ausbaustandard, reduziertem Umfang der Bühnentechnik sowie ohne weitere Funktions-/Verwaltungs-/ und Probebereiche ausgegangen. Anforderungen darüber hinaus sind nicht einkalkuliert. • Sanierung: Sanierung ist die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung eines Gebäudes, um Schäden zu beseitigen, die Bausubstanz zu erhalten und den Nutzungsstandard zu verbessern. Gebrauchstaugliche Bestandteile und technische Anlagen werden dabei bestmöglich erhalten und weiterverwendet. Die Sanierung kann mit kürzeren bis moderaten Unterbrechungszeiten erfolgen. • Generalsanierung: Eine Generalsanierung ist eine umfassende und tiefgreifende Erneuerung eines Gebäudes. Sie geht deutlich über eine normale Sanierung hinaus und umfasst den Rückbau bis auf den Rohbauzustand. Die gesamte technische Infrastruktur wird erneuert. Bei einer Generalsanierung muss der Betrieb geschlossen werden. • Abbruch und Neubau in Massivbauweise: Die Massivbauweise zeichnet sich dadurch aus, dass die raumabschließenden Bauteile (Wände, Decken) gleichzeitig die tragende Funktion übernehmen. Tragwerk und Raumabschluss sind identisch. Typische Materialien sind Mauerwerk, Beton und Stahlbeton. • Abbruch und Neubau in Modulbauweise: Modulbau bezeichnet die industrielle Vorfertigung von dreidimensionalen Raumeinheiten (Modulen), die unter kontrollierten Bedingungen in Werkhallen hergestellt und anschließend auf der Baustelle montiert werden. Die Module sind statisch eigenständig und enthalten in der Regel bereits den Innenausbau sowie technische Installationen. Moderne Modulbauten haben eine ähnlich lange Lebensdauer wie Massivbauten, sind auf Grund der Vorfertigung jedoch schneller zu errichten.Seite 7 von 317 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Variante A: Generalsanierung Oper und Sanierung Schauspielhaus (ARGE, S. 58+59) Variante A sieht als unabdingbaren Baustein die Sowieso-Maßnahmen in den Theaterwerkstätten vor. Ohne diese Maßnahmen ist ein Abbruch des einsturzgefährdeten Bereichs und somit eine Gewährleistung für den gesamten Weiterbetrieb des Theaters ausgeschlossen. In dieser Variante wird der Bau eines Interims für den Betrieb der Oper notwendig. Erst nach Fertigstellung dieses Interims kann ein Auszug aus der Oper stattfinden, welche anschließend entkernt, auf Rohbau rückgeführt und anschließend generalsaniert wird. Für die Sanierung des Schauspielhauses ist eine Schließung von mindestens einem Jahr und somit eine temporäre Interimsbespielung einer bereits vorhandenen Bühne im Bonner Stadtgebiet eine Grundvoraussetzung. Investitionskosten: Mio. € Akutmaßnahmen Bauunterhalt (5 Jahre) für alle drei Liegenschaften bis Schließung Oper + Schauspielhaus 24 Beuel: Sowieso-Maßnahmen Theaterwerkstätten 50 Generalsanierung Oper (inkl. Interim) 292 Sanierung Schauspielhaus 52 + Baupreissteigerung 72 + Risikozuschlag Stadt Bonn (+14 %) 69 Summe netto 559 + 19 % Mehrwertsteuer 106 Gesamtsumme brutto 665 Bauzeit (exkl. Planung): Beuel: Sowieso-Maßnahmen Theaterwerkstätten 2028-2029 Generalsanierung Oper: ab Fertigstellung Interim 2029-2033 Sanierung Schauspielhaus 2029-2031 Fertigstellung (Voraussetzung: Beschluss Mitte 2026) Mitte 2033Seite 8 von 317 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Strukturelles Einsparpotential: Reduzierung von Investitionskosten, Objektmanagement-, Betriebs-, Logistik- und Instandhaltungskosten aus Entscheidung für Variante A 1,2 Mio. € netto jährlich Einsparpotential (ARGE, S. 64) Hinweis vonseiten des Theaters: Die Beibehaltung von drei Standorten/ Spielstätten erfordert weiterhin innerbetriebliche Strukturen im derzeitigen Maße (z.B. Haustechnik, Bühnentechnik, Pforte, Abendpersonal). Die innerbetrieblichen Optimierungen werden auf einen kleineren sechsstelligen Betrag geschätzt von weniger als 500 T€. Kleiner 500 T € jährliches Einsparpotential Projektstruktur: (Siehe Anlage 3 – Projektstruktur Beuel + Projektstruktur Innenstadt) Beuel: Akutmaßnahmen Theaterwerkstätten ST-ZBB + ext. Baumanagement Innenstadt: Akutmaßnahmen Oper SGB Bad Godesberg: Akutmaßnahmen Schauspielhaus SGB Beuel: Sowieso-Maßnahmen (Probebühnen, Werkstätten, Abbruch Holzlager) ST-ZBB + ext. Baumanagement Bau Interim + Generalsanierung + Sanierung Schauspielhaus SGB Risiken: • Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Zeitraum der Sicherung des Spielbetriebs, aktuell kalkuliert auf 5 Jahre (durch Akutmaßnahmen), durch unvorhersehbare Begebenheiten, kurzfristig verkürzt und der Spielbetrieb eingestellt werden muss. • Variante A birgt aus dem baulichen Bereich das größte Risiko in Bezug auf Zeit und Kosten, aufgrund unerwarteter Erkenntnisse aus dem Bestand nach Rückbau der Infrastruktur (Bauen im Bestand) • Variante A birgt als Risiko aus dem baulichen Bereich die unklare Standortfrage für einen Interimsbau sowie die daraus resultierendeSeite 9 von 317 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zeitliche Konsequenz der Realisierung des Interims. • Variante A birgt aus dem Bereich des strukturellen Optimierungsprozesses ein Risiko für zukünftige Einsparnotwendigkeiten aus dem Bereich der Betriebskosten, da weiterhin Kosten für drei Standorte anfallen. Variante B: Neubau Opernhaus (Massivbau) an gleicher Stelle und Sanierung Schauspielhaus (ARGE, S. 58+59) Variante B sieht als unabdingbaren Baustein die Sowieso-Maßnahmen in den Theaterwerkstätten vor. Ohne diese Maßnahmen ist ein Abbruch des einsturzgefährdeten Bereichs und somit eine Gewährleistung für den gesamten Weiterbetrieb des Theaters ausgeschlossen. In dieser Variante wird der Bau eines Interims für den Betrieb der Oper notwendig. Erst nach Fertigstellung dieses Interims kann ein Auszug aus der Oper stattfinden, welche anschließend abgebrochen wird. Der Neubau an gleicher Stelle ist als Operngebäude in Massivbauweise mit angemessenem, jedoch nicht internationalem architektonischem Anspruch kalkuliert. Für die Sanierung des Schauspielhauses ist eine Schließung von mindestens einem Jahr und eine temporäre Interimsbespielung einer bereits vorhandenen Bühne im Bonner Stadtgebiet eine Grundvoraussetzung. Investitionskosten: Mio. € Akutmaßnahmen Bauunterhalt (5 Jahre) für alle drei Liegenschaften bis Schließung Oper + Schauspielhaus 24 Beuel: Sowieso-Maßnahmen Theaterwerkstätten 50 Neubau Oper in Massivbauweise (inkl. Interim, inkl. Abbruch) 335 Sanierung Schauspielhaus 52 + Baupreissteigerung 80 + Risikozuschlag Stadt Bonn (+14 %) 76 Summe netto 617 + 19 % Mehrwertsteuer 117 Gesamtsumme brutto 734Seite 10 von 317 Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bauzeit (exkl. Planung): Beuel: Sowieso-Maßnahmen Theaterwerkstätten 2028-2029 Neubau Oper in Massivbauweise (inkl. Abbruch) 2028-2032 Sanierung Schauspielhaus 2029-2031 Fertigstellung (Voraussetzung: Beschluss Mitte 2026) Mitte 2032 Strukturelles Einsparpotential: Reduzierung von Investitionskosten, Objektmanagement-, Betriebs-, Logistik- und Instandhaltungskosten aus Entscheidung für Variante B 1,8 Mio. € netto jährlich Einsparpotential (ARGE, S. 64) Hinweis vonseiten des Theaters: Die Beibehaltung von drei Standorten/ Spielstätten erfordert weiterhin innerbetriebliche Strukturen im derzeitigen Maße (z.B. Haustechnik, Bühnentechnik, Pforte, Abendpersonal). Die innerbetrieblichen Optimierungen werden auf einen kleineren sechsstelligen Betrag geschätzt von weniger als 500 T€. Kleiner 500 T € jährliches Einsparpotential Projektstruktur: (Siehe Anlage 3 – Projektstruktur Beuel + Projektstruktur Innenstadt) Beuel: Akutmaßnahmen Theaterwerkstätten ST-ZBB + ext. Baumanagement Innenstadt: Akutmaßnahmen Oper SGB Bad Godesberg: Akutmaßnahmen Schauspielhaus SGB Beuel: Sowieso-Maßnahmen (Probebühnen, Werkstätten, Abbruch Holzlager) ST-ZBB + ext. Baumanagement Bau Interim + Abbruch Oper + Neubau Oper + Sanierung Schauspielhaus SGBSeite 11 von 317 Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Risiken: • Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Zeitraum der Sicherung des Spielbetriebs, aktuell kalkuliert auf 5 Jahre (durch Akutmaßnahmen), durch unvorhersehbare Begebenheiten, kurzfristig verkürzt und der Spielbetrieb eingestellt werden muss. • Variante B birgt als Risiko aus dem baulichen Bereich die unklare Standortfrage für einen Interimsbau sowie die daraus resultierende zeitliche Konsequenz der Realisierung des Interims. • Variante B birgt als Risiko aus dem baulichen Bereich zeitliche Verzögerungen aufgrund eines möglichen Architekturwettbewerbs für den Neubau in Massivbauweise • Variante B birgt als Risiko aus dem baulichen Bereich zeitliche Verzögerungen für die Neubebauung als Opernstandort aufgrund unerwarteter Erkenntnisse aus dem Bestand während des Rückbaus der Infrastruktur. • Variante B birgt aus dem Bereich des strukturellen Optimierungsprozesses ein Risiko für zukünftige Einsparnotwendigkeiten aus dem Bereich der Betriebskosten, da weiterhin Kosten für drei Standorte anfallen. Variante C: Neubau Oper (Modulbau) ab gleicher Stelle und Sanierung Schauspielhaus (ARGE, S. 58+59) Variante C sieht als unabdingbaren Baustein die Sowieso-Maßnahmen in den Theaterwerkstätten vor. Ohne diese Maßnahmen ist ein Abbruch des einsturzgefährdeten Bereichs und somit eine Gewährleistung für den gesamten Weiterbetrieb des Theaters ausgeschlossen. In dieser Variante wird der Bau eines Interims für den Betrieb der Oper notwendig. Erst nach Fertigstellung dieses Interims kann ein Auszug aus der Oper stattfinden, welche anschließend abgebrochen wird. Der Neubau an gleicher Stelle ist als Modulbauweise ohne architektonischen Anspruch vorgesehen und beinhaltet eine reduzierte Flächenkapazität ohne die Funktionen Verwaltung, Werkstätten und Probeflächen, welche eine Konzentration auf dem Gelände der Theaterwerkstätten erfahren. Für die Sanierung des Schauspielhauses ist eine Schließung von mindestens einem Jahr und eine temporäre Interimsbespielung einer bereits vorhandenen Bühne im Bonner Stadtgebiet eine Grundvoraussetzung.Seite 12 von 317 Seite 13Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Investitionskosten: Mio. € Akutmaßnahmen Bauunterhalt (5 Jahre) für alle drei Liegenschaften bis Schließung Oper + Schauspielhaus 24 Neubau Oper in Modulbauweise funktional (inkl. Interim, inkl. Abbruch) 150 Beuel: Sowieso-Maßnahmen Theaterwerkstätten + Erweiterung Verwaltung 69 Sanierung Schauspielhaus 52 + Baupreissteigerung 47 + Risikozuschlag Stadt Bonn (+14 %) 48 Summe netto 390 + 19 % Mehrwertsteuer 74 Gesamtsumme brutto 464 Bauzeit (exkl. Planung): Beuel: Sowieso-Maßnahmen + Erweiterung Theaterwerkstätten 2028-2030 Neubau Oper (Modul): ab Fertigstellung Interim 2028-2030 Sanierung Schauspielhaus 2030-2032 Fertigstellung (Voraussetzung: Beschluss Mitte 2026) Ende 2032 (inkl. Bad Godesberg) Strukturelles Einsparpotential: Investitionskosten, Objektmanagement-, Betriebs-, Logistik- und Instandhaltungskosten 1,8 Mio € netto jährlich Einsparpotential (ARGE, S. 64) Hinweis vonseiten des Theaters: Die Beibehaltung von drei Standorten/ Spielstätten erfordert weiterhin innerbetriebliche Strukturen im derzeitigen Maße (z.B. Haustechnik, Bühnentechnik, Pforte, Abendpersonal). Die innerbetrieblichen Optimierungen werden auf einen kleineren sechsstelligen Betrag geschätzt von weniger als 500 T€. Kleiner 500 T € jährliches EinsparpotentialSeite 13 von 317 Seite 14Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Projektstruktur: (Siehe Anlage 3 – Projektstruktur Beuel + Projektstruktur Innenstadt) Beuel: Akutmaßnahmen Theaterwerkstätten ST-ZBB + ext. Baumanagement Innenstadt: Akutmaßnahmen Oper SGB Bad Godesberg: Akutmaßnahmen Schauspielhaus SGB Beuel: Sowieso-Maßnahmen (Probebühnen, Werkstätten, Abbruch Holzlager) + Erweiterung Beuel (Verwaltung) ST-ZBB + ext. Baumanagement Bau Interim + Abbruch Oper + Neubau Oper (Modul) + Sanierung Schauspielhaus SGB Risiken: • Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Zeitraum der Sicherung des Spielbetriebs, aktuell kalkuliert auf 5 Jahre (durch Akutmaßnahmen), durch unvorhersehbare Begebenheiten, kurzfristig verkürzt und der Spielbetrieb eingestellt werden muss. • Variante C birgt als Risiko aus dem baulichen Bereich die unklare Standortfrage für einen Interimsbau sowie die daraus resultierende zeitliche Konsequenz der Realisierung des Interims. • Variante C birgt als Risiko aus dem baulichen Bereich zeitliche Verzögerungen für die Neubebauung als Opernstandort aufgrund unerwarteter Erkenntnisse aus dem Bestand während des Rückbaus der Infrastruktur • Variante C birgt aus dem Bereich des strukturellen Optimierungsprozesses ein Risiko für zukünftige Einsparnotwendigkeiten aus dem Bereich der Betriebskosten, da weiterhin Kosten für drei Standorte anfallen. Variante D: Neubau Oper (Modulbau) in Beuel und Sanierung Schauspielhaus (ARGE, S. 54-57, S. 58+59, S. 69-79) Variante D sieht als unabdingbaren Baustein die Sowieso-Maßnahmen in den Theaterwerkstätten vor. Ohne diese Maßnahmen ist ein Abbruch des einsturzgefährdeten Bereichs und somit eine Gewährleistung für den gesamten Weiterbetrieb des Theaters ausgeschlossen.Seite 14 von 317 Seite 15Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) In dieser Variante wird der Standort der Oper in der Innenstadt aufgegeben und nach Beuel verlagert, während das Schauspielhaus in Bad Godesberg saniert wird. Es erfolgt eine teilweise Zusammenführung der Theaterinfrastruktur am Standort der Theaterwerkstätten in Beuel durch den Neubau der Oper in Modulbauweise. Diese Möglichkeit besteht erstmalig durch die Entstehung von großen Flächenkapazitäten nach dem Abbruch des einsturzgefährdeten Mittelbereichs der Liegenschaft. Während der baulichen Entwicklung des Standortes Beuel wird die Oper für den Zeitraum von maximal 5 Jahren im Rahmen von Akutmaßnahmen für die Sicherung des Spielbetriebs als ihr „eigenes Interim“ weiterbetrieben. Für die Sanierung des Schauspielhauses ist eine Schließung von mindesten einem Jahr und eine temporäre Interimsbespielung einer bereits vorhandenen Bühne im Bonner Stadtgebiet eine Grundvoraussetzung. Investitionskosten: Mio. € Akutmaßnahmen Bauunterhalt (5 Jahre) für alle drei Liegenschaften bis Schließung Oper + Schauspielhaus 24 Beuel: Sowieso-Maßnahmen Theaterwerkstätten 50 Beuel: Neubau Oper in Modulbauweise 146 Innenstadt: Niederlegung Opernhaus (optional) 7 Bad Godesberg: Generalsanierung Schauspielhaus 52 + Baupreissteigerung 49 + Risikozuschlag Stadt Bonn (+14 %) 46 Summe netto 374 + 19 % Mehrwertsteuer 71 Gesamtsumme brutto 445 Bauzeit (exkl. Planung): Beuel: Sowieso-Maßnahmen Theaterwerkstätten 2028-2032 Beuel: Neubau Oper (Modul) + Anbindung an Bestand 2029-2031 Bad Godesberg: Sanierung Schauspielhaus 2029-2032 Umzug in neue Spielstätte Oper ca. 2031 Fertigstellung (Voraussetzung: Beschluss Mitte 2026) Mitte 2032Seite 15 von 317 Seite 16Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Strukturelles Einsparpotential: Investitionskosten, Objektmanagement-, Betriebs-, Logistik- und Instandhaltungskosten 3,0 Mio € netto jährlich Einsparpotential (ARGE, S. 64) Hinweis vonseiten des Theaters: Die Betreuung, Bewirtschaftung und Aufrechterhaltung von zwei Standorten/ Spielstätten benötigt teilweise innerbetriebliche Doppelstrukturen (z.B. Haustechnik, Bühnentechnik, Pforte, Abendpersonal). Das Potenzial aus der innerbetrieblichen Optimierung wird auf rd. 850 T€ geschätzt. ca. 850 T € jährlich Projektstruktur: (Siehe Anlage 3 – Projektstruktur Beuel + Projektstruktur Innenstadt) Beuel: Akutmaßnahmen Theaterwerkstätten ST-ZBB + ext. Baumanagement Innenstadt: Akutmaßnahmen Oper SGB Bad Godesberg: Akutmaßnahmen Schauspielhaus SGB Beuel: Sowieso-Maßnahmen (Probebühnen, Werkstätten, Abbruch Holzlager) ST-ZBB + ext. Baumanagement Beuel: Oper (Modul) ST-ZBB + ext. Baumanagement Bad Godesberg: Generalsanierung Schauspielhaus SGB Innenstadt: Niederlegung Oper SGB Risiken: • Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Zeitraum der Sicherung des Spielbetriebs, aktuell kalkuliert auf 5 Jahre (durch Akutmaßnahmen), durch unvorhersehbare Begebenheiten, kurzfristig verkürzt und der Spielbetrieb eingestellt werden muss.Seite 16 von 317 Seite 17Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Variante D birgt als Risiko aus dem baulichen Bereich zeitliche Verzögerungen in der Nachnutzung des Grundstücks der Oper aufgrund unerwarteter Erkenntnisse aus dem Bestand während des Rückbaus der Infrastruktur • Variante D birgt aus dem Bereich des strukturellen Optimierungsprozesses ein Risiko für zukünftige Einsparnotwendigkeiten aus dem Bereich der Betriebskosten, da weiterhin Kosten für zwei Standorte anfallen. Variante E: Neubau Oper und Schauspielhaus (Modul) in Beuel (ARGE, S. 54-57, S. 58+59, S. 69-79) Mit Variante E konnte ein Ansatz entwickelt werden, welcher alle oben angegebenen durch die Zukunftsagenda beschlossenen Kriterien erfüllen kann. Zudem fügt sich der Vorschlag in die Überlegungen des “Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) östlich des Beueler Bahnhofs” von 2021 ein, welches ein “Kultur Cluster” in und um das Gelände der Theaterwerkstätten, sowie die Stärkung des Kulturquartiers vorsieht. Variante E sieht als unabdingbaren Baustein die Sowieso-Maßnahmen in den Theaterwerkstätten vor. Ohne diese Maßnahmen ist ein Abbruch des einsturzgefährdeten Bereichs und somit eine Gewährleistung für den gesamten Weiterbetrieb des Theaters ausgeschlossen. In dieser Variante werden sowohl der Standort der Oper in der Innenstadt als auch die Nutzung des Schauspielhauses in Bad Godesberg aufgegeben. Es erfolgt eine Zusammenführung aller Theaterinfrastrukturen am Standort der Theaterwerkstätten in Beuel, durch den Neubau von Oper und Schauspiel in Modulbauweise. Diese Möglichkeit besteht erstmalig durch die Entstehung von großen Flächenkapazitäten nach dem Abbruch des einsturzgefährdeten Mittelbereichs der Liegenschaft. Während der baulichen Entwicklung des Standortes Beuel werden die bestehenden Bauten der Oper und des Schauspielhauses für den Zeitraum von ca. 5 Jahren im Rahmen von Akutmaßnahmen für die Sicherung des Spielbetriebs als ihr jeweils „eigenes Interim“ weiterbetrieben. Investitionskosten: Mio. € Akutmaßnahmen Bauunterhalt (5 Jahre) für alle drei Liegenschaften bis Schließung Oper + Schauspielhaus 24 Beuel: Sowieso-Maßnahmen Theaterwerkstätten 50Seite 17 von 317 Seite 18Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beuel: Neubau Oper und Schauspiel in Modulbauweise 187 Innenstadt: Niederlegung Opernhaus (optional) 7 + Baupreissteigerung 46 + Risikozuschlag Stadt Bonn (+14 %) 44 Summe netto 358 + 19 % Mehrwertsteuer 68 Gesamtsumme brutto 426 Bauzeit (exkl. Planung): Beuel: Generalsanierung Theaterwerkstätten 2028-2032 Beuel: Neubau Oper und Schauspiel (Modul) + Anbindung an Bestand 2029-2031 Umzug in neue Spielstätten ca. 2031 Fertigstellung (Voraussetzung: Beschluss Mitte 2026) Ende 2032 Strukturelles Einsparpotential: Investitionskosten, Objektmanagement-, Betriebs-, Logistik- und Instandhaltungskosten 4 Mio. € netto jährlich Einsparpotential (ARGE, S. 64) Hinweis vonseiten des Theaters: Durch die Zentralisierung aller Standorte und Spielstätten ergeben sich die höchstmöglichen innerbetrieblichen Optimierungsmöglichkeiten. Die betrieblichen und personellen Strukturen können deutlich effizienter aufgestellt und eingesetzt werden (z.B. Haustechnik, Bühnentechnik, Pforte, Abendpersonal, Botendienste, Theaterkasse, Fuhrpark und Logistik etc.). Das Potenzial aus diesen innerbetrieblichen Optimierungen wird auf rd. 1,6 Mio. € geschätzt. Rund 1,6 Mio. € jährlich Projektstruktur: (Siehe Anlage 3 – Projektstruktur Beuel + Projektstruktur Innenstadt)Seite 18 von 317 Seite 19Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beuel: Akutmaßnahmen Theaterwerkstätten ST-ZBB + ext. Baumanagement Innenstadt: Akutmaßnahmen Oper SGB Bad Godesberg: Akutmaßnahmen Schauspielhaus SGB Beuel: Sowieso-Maßnahmen (Probebühnen, Werkstätten, Abbruch Holzlager) ST-ZBB + ext. Baumanagement Beuel: Oper + Schauspiel (Modul) ST-ZBB + ext. Baumanagement Innenstadt: Niederlegung Oper SGB Risiken: • Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Zeitraum der Sicherung des Spielbetriebs, aktuell kalkuliert auf 5 Jahre (durch Akutmaßnahmen), durch unvorhersehbare Begebenheiten, kurzfristig verkürzt und der Spielbetrieb eingestellt werden muss. • Variante E birgt als Risiko aus dem baulichen Bereich zeitliche Verzögerungen in der Nachnutzung des Grundstücks der Oper aufgrund unerwarteter Erkenntnisse aus dem Bestand während des Rückbaus der Infrastruktur. Erläuterungen zur Variante E: a. Einschätzung der städtebaulichen, planungsrechtlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen: Stadtplanung Von einer Konzentration der Theaterlandschaft Bonns in Beuel (Variante E) könnte aus Sicht der Stadtplanung ein zusätzlicher Impuls auf bestehende Einrichtungen bzw. neue Ansiedlungen ausgehen. So kann z.B. die Nutzung des Güterschuppen, des Bahnhofsgebäude oder aber auch die angrenzende Markthalle davon profitieren. Insgesamt steht die Variante im Einklang mit dem ISEK östlich Beueler Bahnhof. Die Entscheidung für die Variante E würde eine gute Anbindung und Aufwertung vom Beueler Zentrum in den Bereich östlich Beuler Bahnhof (Siegburger Straße) notwendig machen. Die derzeitige Anbindung wird im Rahmen der S13 ausgebaut und scheint von Zeitplan mit einer möglichen Inbetriebnahme der Spielstätten, frühestens 2030/31, passend zu sein. Mögliche Aufwertungen des Straßenraums sollten erfolgen und auch die Frage der Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Besuchenden ist frühzeitig zu klären. Auf dem Gelände selbst sind Potentiale zur Aufwertung und ggf. Entsiegelung zu prüfen. Der Umgang mit dem Denkmalsschutz (Eingangsbereich und Arbeitersiedlung), ist von Anfang an zu berücksichtigen.Seite 19 von 317 Seite 20Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bei einer Entscheidung für die Variante E und der damit verbundenen Aufgabe der Spielstätten Oper und Schauspielhaus in Bad Godesberg muss frühzeitig über die Nachnutzung dieser Standorte nachgedacht werden. Beide Standorte liegen in bedeutsamen innerstädtischen Bereichen an Schnittstellen zwischen Zentrum und hochwertigen Grünflächen/ Wasserflächen. Der Standort der Oper hat besondere Bedeutung für die im Masterplan Innere Stadt vorgesehene Stärkung der Achse Innenstadt zum Rhein und sollte weiterhin mit öffentlichen Nutzungen „bespielt“ werden, um einen Mehrwert auch für die Neugestaltung der Rheinuferpromenade zu erwirken. Baurecht, Denkmalschutz und B-Plan: Am Standort im Gewerbegebiet Beuel kann die kulturelle Nutzung auch im angefragten Umfang als planungsrechtlich vertretbar angesehen werden, da Anlagen für kulturelle Zwecke gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zugelassen werden können. Voraussetzung ist, dass im weiteren Verlauf der Planungen nachgewiesen wird, dass das Vorhaben sowohl unter verkehrlichen Gesichtspunkten (Erschließung/ruhender Verkehr/etc.) funktioniert, als auch die nachbarlichen Belange der umgebenden Wohnbebauung (nördlich und westlich des Plangebietes) nicht beeinträchtigt werden. Da der hier zu Grunde zu legende B-Plan Nr. 8023-10, Christian-Kölbach- Straße, einen ca..12,5 Hektar großen Geltungsbereich abdeckt und der Bereich des Vorhabens selbst circa 3,5 Hektar in Anspruch nimmt, wurde festgestellt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch eine ausreichend große Fläche der gewerblichen Nutzung vorbehalten bleibt und somit die allgemeine Zweckbestimmung des Gebietes auch bei Gewährung der Ausnahme für die beabsichtigte kulturelle Nutzung gewahrt bleibt. Daher kann – bei gesicherter Erschließung und Würdigung der nachbarlichen Interessen – das planungsrechtliche Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. Weiterhin kann dem Vorhaben im Grundsatz auch aus denkmalrechtlichen Gesichtspunkten entsprochen werden. Verkehrsplanung Aus verkehrsplanerischer Sicht sind für die Ansiedlung/Umsiedlung bedeutender kultureller Einrichtungen ein Verkehrs- sowie ein Mobilitätskonzept zu erstellen, um die entstehenden Quell- und Zielverkehre an den genannten Standorten zu bewerten und daraus entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Die groben Schätzkosten für die Konzepte betragen zusammen ca. 50.000 €. Das Verkehrskonzept wird u.a. folgende Punkte beinhalten: Bestandsanalyse, (u.a. Vornutzungen auf dem Gelände), Bewertung der Verkehrssituation auf dem angrenzenden Erschließungsnetz (ggf. Zählungen), Leistungsfähigkeitsbetrachtung an wichtigen angrenzenden Knotenpunkten (im Bestand und Planfall) und Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen an der VerkehrsinfrastrukturSeite 20 von 317 Seite 21Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die möglichen baulichen Veränderungen zur Verbesserung der Erschließungsqualität sollen ggf. im Zusammenspiel mit dem Freiraumplaner für das Umfeld der Standorte entwickelt werden. Das Mobilitätskonzept wird sich zudem mit dem ruhenden Verkehr (u.a. dem Bedarf an Pkw-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen) sowie Mobilitätsmaßnahmen zur Reduktion des Kfz-Verkehrs beschäftigen. Nachnutzung Operngrundstück und Schauspielhaus Da die Spielstätten bei Variante E bis zum endgültigen Umzug nach Beuel (ca. 2031, siehe Bauzeit Variante E) als ihr „eigenes Interim“ funktionieren, besteht ausreichend Zeit, in strukturierten Prozessen Konzepte für die Nachnutzung der Liegenschaften Oper und Schauspielhaus zu entwickeln. Für das Grundstück und das Opernhaus müsste bei Aufgabe des Standorts in einem nächsten Schritt eine Nachnutzung entwickelt werden, die dem hohen städtebaulichen Wert des Grundstücks entspricht. Eine mögliche Refinanzierung der Maßnahmen durch Nachnutzung oder Veräußerung des Standorts in der Innenstadt wurde zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht betrachtet, da dies außerhalb des Projektumfangs “Zukunft Bonner Bühnen” steht und gesamtstädtisch betrachtet werden muss. Sollte das Schauspielhaus für das städtischen Schauspiel- Ensemble aufgegeben werden, müsste es aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes in jedem Fall saniert werden. In diesem Fall schlägt die Verwaltung einen Prozess vor, der bis zum Leerzug des Gebäudes unter Berücksichtigung der aktuellen strukturellen Herausforderungen des Stadtteils Bad Godesberg, insbesondere jedoch im Hinblick auf die ganzheitliche Zukunftsentwicklung des Stadtteils im Rahmen des ISEK (DS-Nr. 190431) Ideen für eine Nachnutzung des Schauspielhauses Bad Godesberg mit den beteiligten Akteuren entwickelt. In diesem Sinne könnte das Gebäude eine kulturell-gesellschaftliche Neunutzung erfahren und es bieten sich neue Chancen und ein hohes Potenzial für einen kreativen und integrativen Prozess, für den auf Grundlage des aktuellen Terminplans (Auszug Schauspielensemble spätestens 2031) auch ausreichend Zeit zur Verfügung stünde. Ziel ist es, das Schauspielhaus in den Tag zu öffnen (24/7) und einen pulsierenden Begegnungsort im Herzen der Innenstadt zu schaffen. Mögliche Nutzer könnten das Contra-Kreis-Theater sowie das Junge Theater sein. Aber auch das Beethovenfest Bonn, sowie die Vermittlungsangebote von Theater Bonn, das Beethoven Orchester Bonn, Godesberger Kulturvereine und Akteure könnten hier Formate anbieten und ein lebendiges „Haus der Kulturen“ für alle Generationen und Nationen entwickeln. Ebenso haben die Volkshochschule Bonn sowie die Musikschule ein hohes Interesse, das Potential der Liegenschaft zu nutzen. Mit der Ankernutzung durch private Bühnen und der Tagesöffnung des Gebäudes könnte ein kultureller und sozialer Resonanzraum für das urbane Stadtteil(er)leben wachsen. Das übergeordnete Entwicklungsziel des ISEK lautete schon 2020 „Attraktivierung und Belebung der Innenstadt“. Dabei standen die Stärkung desSeite 21 von 317 Seite 22Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einzelhandels-, Gewerbe- und Gastronomiestandorts, die Verbesserung des Sicherheitsempfindens sowie die Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Zukunfts- und Nutzungsperspektiven für zentrale Infrastruktureinrichtungen, vor allem im Bereich der Kurfürstlichen Zeile und im kulturellen Bereich, im Fokus. Im Falle eines Wegzugs des Schauspiels, standen bereits Überlegungen im Raum, das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, welche die Innenstadt belebt, z.B. als Treffpunkt für die Godesberger Vereine und freie Kulturangebote. Auf die erfolgreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der Erstellung des ISEK sollte aufgebaut und diese fortgeführt werden, so dass eine Bürgerbeteiligung ein zentrales Element im Rahmen der Entwicklung eines profilierten Konzepts für die Nachnutzung des Standorts mit Mehrwert für Bad Godesberg wird. Für die konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung „Dritter Orte“ als Motor für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung steht ein Förderprogramm des Landes NRW zur Verfügung. Der Umfang einer reduzierten Instandsetzung ohne aufwendige Bühnentechnik und Technische Gebäudeausstattung, welche die Weiternutzung durch das Schauspiel des Theater Bonns beinhalten müsste, wurde bereits untersucht. (Siehe ARGE-Bericht, S. 52+53) Strukturelle Optimierungen und Potentiale von Variante E Variantenübergreifend besteht ein grundsätzliches Effizienzpotenzial durch strukturelle Neuausrichtung innerhalb des Zukunftsprozesses. Derzeit entsteht durch unterschiedliche Haushalts-, Genehmigungs- und Verwaltungsprozesse, parallele interne Dienstleistungsstrukturen und fehlende digitale Interoperabilität zwischen den Systemen ein hoher Koordinations- und Personalaufwand, ohne dass künstlerisch oder organisatorisch ein Mehrwert generiert wird. Durch eine strukturelle Neuaufstellung sollen zentrale administrative Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen gebündelt werden (gleiche Prozesse und weniger Reibung), um Synergie- und Skaleneffekte zu heben. Allein durch die Entstehung einer betriebsadäquaten Struktur lassen sich viele Einsparungen erzielen. Das Potenzial wird auf rd. 1,0 Mio. grob geschätzt. Die bereits erfolgten Schritte der Organisationsuntersuchungen sowie die Untersuchungen zu möglichen alternativen Betriebsmodellen können jedoch erst in einem zweiten Schritt effizient weiterverfolgt werden. Durch die sehr unterschiedlichen Varianten der baulichen Zukunft steht das Gesamtprojekt „Zukunft Bonner Bühnen“ vor einer grundsätzlichen Entscheidung: Erst aus der Festlegung auf eine bauliche Variante können sich mit Blick auf Struktur und Synergieeffekte weitere Schritte ergeben, welche einen elementaren Baustein innerhalb des Projekts „Zukunft Bonner Bühnen“ darstellen, um eine zukunftsfähige Ausrichtung innerhalb des kulturellen Systems der Stadt zu erreichen. Im Dezember 2025 hat die Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen kursorisch vergleichbare Sanierungs- und Neubauprojekte in Deutschland anhand der zu diesem Zeitpunkt öffentlich zur Verfügung stehenden Zahlen gesichtet. Bekannte Zahlen sind hier etwa politische Vorgabe von “nicht mehrSeite 22 von 317 Seite 23Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) als eine Milliarde Euro” für den Neubau der Oper in Düsseldorf, oder über 448 Millionen Euro für die Sanierung der Komischen Oper in Berlin. Bei schon laufenden Sanierungsprojekten ist in der Rückschau häufig eine hohe Kostensteigerung festzustellen. So sind etwa bei der Sanierung des Nationaltheaters Mannheim die ursprünglich veranschlagten ca. 247 Millionen Euro auf ca. 326 Millionen Euro gestiegen und es wird aus Kostengründen auf den ursprünglich geplanten Bau eines Zentrallagers verzichtet. Die deutschlandweit zu beobachtende Tendenz zu Sanierungsprojekten geht immer einher mit starken Termin- und Kostenrisiken. Variante E schlägt hier mit der Zusammenführung der Spielstätten in Modulbauweise sowie die Vermeidung der Errichtung eines Interimsbaus eine Lösung vor, die deutschlandweit einmalig ist und Kosten- und Terminrisiken deutlich reduziert (siehe Risikomatrix Anlage 4). Die zum aktuellen Zeitpunkt bereits identifizierbaren Optimierungspotentiale stellen sich wie folgt dar. Die Vorteile bei einem Entscheid für Variante E überwiegen hierbei (siehe hierzu auch Vergleich Nutzungskosten und Einsparpotentiale Anlage 5). • Nach aktuellem Stand zeichnet sich ab, dass in den kommenden Jahren durch altersbedingte Abgänge und den bereits jetzt bestehenden Fachkräftemangel im Bereich Technik und Bühne des Theaters ein durch das Zukunftsszenario bedingter Personalabbau ausgeschlossen werden kann. Der Fachkräftemangel wird in den kommenden Jahren eine erhebliche Herausforderung darstellen (bis Ende 2029 scheiden nach Renteneintrittsdatum 7,93 % der Mitarbeitenden des Theaters spätestens aus dem Betrieb aus). Durch die Synergieeffekte bei der Reduzierung auf einen Standort könnten negative Effekte des Fachkräftemangels abgefedert und eine Beibehaltung der künstlerischen Qualität gewährleistet werden. Der Aufbau einer Personalentwicklungsstrategie, ist abhängig von der Entscheidung für eine bauliche Variante. • Die Entwicklung des Standorts Theaterwerkstätten zahlt auf die Leitideen des ISEK Beuel ein (DS-Nr. 202312), das ein “Kultur Cluster” in und um das Gelände der Theaterwerkstätten sowie die Stärkung des Kulturquartiers mit Theaterwerkstätten und Tapetenfabrik vorsieht. Noch ausstehende Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Quartiers Beuel-Ost, insbesondere zu Themen der Stadtplanung, verkehrlichen Anbindung sowie Verkehrsführung können durch die klare Entscheidung zu einer baulichen Variante der Zukunft des Theaters zielgerichtet aufgenommen und weiterentwickelt werden. • Aus der Zusammenführung der Theaterliegenschaften in Beuel würde sich eine neue kulturelle Landkarte Bonns mit klaren Standortprofilen ergeben. Im Stadtbezirk Bonn wäre die wiedereröffnete Beethovenhalle der Heimstätte des Beethovenorchester der zentrale Anker des städtischen Musiklebens, im Stadtbezirk Beuel würde mit Musiktheater, Sprechtheater und neuen Freiräumen ein kreativer Theatercluster entstehen und im Stadtbezirk Bad Godesberg könnte ein Freiraum für Vermittlung und Vereine entstehen.Seite 23 von 317 Seite 24Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Mit der Beueler Lösung entstünden neue künstlerische Möglichkeitsräume. Die Vereinigung mehrerer Sparten und Institutionen unter einem Dach fordert dazu auf, nicht in Abgrenzung von kulturellen Schutzräumen zu denken. Das synchrone Wirken der intern vernetzten Akteure ermöglicht die Entstehung von eigenen ästhetischen Formen und könnte als Ort der zeitgenössischen Theaterkunst neue Produktions- und Aufführungsmöglichkeiten erkunden und Synergien – auch mit Blick auf die kreative Nachbarschaft mit dem Pantheon – mit der freien Szene entwickeln. • Im Bereich der Investitionskosten, Objektmanagement-, Betriebs-, Logistik- und Instandhaltungskosten ergeben sich im besten Fall, im Vergleich von Variante E zu Variante A, Einsparpotentiale von 50-66 %. Um dies unter Berücksichtigung der Investitionskosten der einzelnen Varianten vergleichbar zu machen, wurde eine Lebenszyklusrechnung mit diesen Faktoren für einen Betrachtungszeitraum von 40 Jahren aufgestellt, welche ein Einsparpotential von 36,70 % für Variante E im Vergleich zu Variante A herausstellt. Variante D folgt an zweiter Stelle, jedoch mit einem signifikanten Abstand zu Variante E (ARGE, S. 64). • Die mögliche Reduzierung auf einen Standort lässt schon jetzt erhebliche Kostensenkungen im Betrieb erwarten. Eine genaue Bezifferung kann jedoch erst durch Festlegung des Szenarios sowie die Entwicklung einer darauf ausgerichteten Betriebsform verifiziert werden. • Der Prozess „Zukunft Bonner Bühnen“ ist als Teilprojekt 8 ein fester Bestandteil der verwaltungsinternen städtischen Aufgabenkritik und zahlt mit seinem Transformationsprozess auf die zukünftige Haushaltssituation des gesamtstädtischen Kulturhaushalts ein. Notwendige Einsparungen im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts, welche den gesamten Kulturhaushalt betreffen, können durch die Zukunftsagenda kompensiert und aufgefangen werden. Aufgrund der zunächst erst baulichen Notwendigkeiten, sind die Zeitläufe der Einsparungen im Rahmen der zukünftigen Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen. 6. Risiken: Terminschiene, Personal und Finanzierung Terminschiene: Bei der Kostenermittlung ist eine Entscheidung zugunsten einer Variante im Mai 2026 zugrunde gelegt worden. Die Zielvarianten müssen aktiv und durch arbeitsfähige Projektteams ab Juli 2026 umgesetzt werden. Jede Vertagung dieses Beginns um ein Jahr bedeutet Mehrkosten von 10 bis 20 Mio. Euro netto je nach Variante, welche aus den prognostizierten Baupreissteigerungen resultieren. (ARGE, S. 44+45) Die hier skizzierten mittel- und langfristigen strukturellen Einsparpotentiale greifen erst mit der Inbetriebnahme nach Abschluss der Baumaßnahmen. ImSeite 24 von 317 Seite 25Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Falle einer Entscheidung zugunsten der Variante E, also nicht vor 2031. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass eine Verschiebung des Grundsatzbeschlusses enorme Risiken birgt. Auf baulicher Seite ist der Erhalt der Bestandsimmobilien zunehmend risikobehaftet. Eine Entscheidung zur Zukunft der Liegenschaften ist bereits seit vielen Jahren ausstehend und nun dringlicher denn je. Unabhängig der Entscheidung zugunsten einer Variante ist es zwingend notwendig mit den „Sowieso“-Maßnahmen in den Theaterwerkstätten, aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Denkmalsanierung, dem Abbruch des einsturzgefährdeten Bereichs, dem Umzug der Probebühnen sowie der Ertüchtigung der Werkstätten, unmittelbar zu beginnen. Projektstruktur und Personalbedarfe: Projektstruktur Grundvoraussetzung für die Umsetzung aller Varianten ist eine klare Projektstruktur, wobei die einzelnen Bauprojekte mit Budgethoheit unabhängig voneinander umgesetzt werden können. Da die Bauprojekte für sich betrachtet, Großbauprojekte sein werden, wird eine externe Projektleitung mit Projektmanagementteam sowie externer Projektsteuerung empfohlen. Beide Instanzen müssen in den dargestellten Terminabläufen ab 07/2026 zügig ausgeschrieben und beauftragt werden. Ziel sollte es sein bei der Ausführung Einzelvergaben bestmöglich nach Prüfung vergaberechtlicher Konformität zu vermeiden. Sinnvolle Pakete der Projektabwicklung sind zu schnüren, bspw. Totalunternehmer für Modulbauten, Generalplaner und Generealunternehmer für gesamte Projekte oder Teilprojekte bzw. Gewerkepakete. Ebenso sind mögliche Zeiteinsparungen durch die Übernahme von Planungspaketen durch ausführende Gewerke zu nutzen. Architektur- und Realisierungswettbewerbe sind zu vermeiden. Die künstlerische Leitung / Entwurfsplanung sollte über klar definierte Parameter mit Referenz-Anforderungen ausgeschrieben werden, als Ersatz für Wettbewerbe, dies spart Zeit und Kosten. Personalbedarfe: Zusammen mit dem Städtischen Gebäudemanagement wurden dahingehend auf die Varianten angepasste Projektstrukturen entwickelt, welche in ihrem Aufbau auf aktuellen Personal- und Finanzkapazitäten basieren sowie die unterschiedlichen Abstimmungsnotwendigkeiten, insbesondere mit dem Nutzer Theater, berücksichtigen. Bei der Aufstellung der zukünftigen Optionen der Projektstruktur ergeben sich unabhängig eines bereits maximal kalkulierten Einsatzes von Externen zusätzliche städtische Personalbedarfe: Momentan stehen im SGB ca. 3,5 Stellen (Hochbau und TGA) für die Bauunterhaltung der drei Theaterliegenschaften zur Verfügung. Die Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen beinhaltet aktuell 2 Stellen zur Gesamtkoordination des Transformationsprozesses der Zukunftsagenda der Bonner Bühnen. Auf Seiten des Theaters als Nutzer der drei Liegenschaften beinhaltet die bisherigeSeite 25 von 317 Seite 26Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Personalstruktur keine extra ausgewiesenen Stellen, welche über den bisherigen Bedarf des laufenden Spielbetriebs und baulichen Unterhalts hinausgehen. Im SGB müssen die Akutmaßnahmen in den Liegenschaften Oper und Schauspielhaus umgesetzt und der Spielbetrieb gesichert werden. Die Umsetzung dieser umfangreichen, tlw. sehr kleinteiligen Aufgaben erfordern beim SGB zusätzlich ca. 2,5 Stellen (Hochbau und TGA). Bei der Umsetzung der Varianten A, B oder C muss bei den Liegenschaften Oper und Schauspielhaus der Spielbetrieb -wie im Absatz zuvor beschrieben- durch die Akutmaßnahmen gesichert werden. Zeitgleich müssen parallel das Interim Oper, die Sanierung oder der Neubau der Oper, sowie die Sanierung des Schauspielhauses projektiert werden. Dieser hohe Grad an Parallelität erfordert einen zusätzlichen Stellenbedarf beim SGB von ca. 4 Stellen (Hochbau und TGA). Die „Sowieso-Maßnahmen in Beuel“ (Umzug Lager innerhalb des Geländes, Einbau von Probebühnen, Umzug und Ertüchtigung Werkstätten, Abbruch einsturzgefährdeter Bereich) resultieren aus der verifizierenden Untersuchung der Liegenschaften im Zuge des Gesamtprozesses „Zukunft Bonner Bühnen“ und stellen eine über die bisherigen Kapazitäten hinausreichende Maßnahmennotwendigkeit dar. Da für die notwendige kurzfristig zu beginnende Planung Mittel aus der Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen zur Verfügung stehen sowie eine engmaschige Verzahnung mit dem Nutzer notwendig ist, soll dieses Projekt sowie die notwendigen Akutmaßnahmen unter der Verantwortung von ST-ZBB laufen. Hierfür ist die Einrichtung eines externen Baumanagements notwendig. Da ST-ZBB aktuell nur über zwei Stellen verfügt, welche mit der Gesamtkoordination des Zukunftsprozesses ausgelastet sind, sind für die Verwaltung der Mittel sowie die baufachliche Begleitung des Projekts 3 zusätzliche Stellen innerhalb ST-ZBB notwendig. Bei der Umsetzung der Variante D + E wird zu Beginn 2027 die bauliche Verantwortung der Projektentwicklung am Standort Beuel ebenfalls an ST ZBB abgegeben. Durch Erweiterung des externen Baumanagements wird das zusätzliche Maßnahmenvolumen aufgenommen. Zur verwaltungsseitigen Koordination und Sicherstellung des hohen Grads an Parallelität sind innerhalb ST-ZBB oder innerhalb des Theaters 2 weitere Stellen notwendig. Bei der Umsetzung der Variante E wird die Projektierung der Sanierung des Schauspielhaus in Bad Godesberg für die Nachnutzung dieses Gebäudes durch das SGB durchgeführt und erfolgt parallel zur Sicherung des Spielbetriebs und Durchführung der Akutmaßnahmen in dieser Liegenschaft. Diese Aufgabe erfordert beim SGB zusätzlich 1,5 Stellen (Hochbau und TGA). Finanzierung und Fördermittel Aufgrund des Kostenvolumens und der aktuellen Haushaltslage sondiert die Verwaltung laufend die Inanspruchnahme von Förderangeboten (Zuschussprogramme als auch Förderkredite).Seite 26 von 317 Seite 27Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zuschussprogramme Da Förderprogramme laufend angepasst werden, bestehende Förderprogramme befristet sind oder neue Förderungen veröffentlicht werden, handelt es sich um ein sehr dynamisches Umfeld, dass verbindliche Aussagen für in der Zukunft befindliche Bauvorhaben erschwert. Darüber hinaus gibt es bei vielen Förderprogrammen, die kommunale Infrastruktur fördern, aufgrund des kommunalen Sanierungsstaus einen hohen Wettbewerb zwischen den antragstellenden Kommunen. Vor allem Förderprogramme, die einen Großteil der Bauvorhaben fördern und nicht nur kleinere Teilprojekte (wie z.B. Beleuchtung oder Heizungsanlagen), werden stark genutzt. Zuletzt war das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ vom 16. Oktober 2025 mit einem Volumen von 333 Mio. EUR sehr nachgefragt, sodass der Projektaufruf mit einer beantragten Gesamtfördersumme von über 7,5 Milliarden Euro stark überzeichnet war. Aufgrund dessen kann – Stand jetzt – keine verbindliche Rückmeldung dazu gegeben werden, in welcher Summe Fördermittel eingeworben werden können. Zum aktuellen Zeitpunkt kämen folgende Bereiche – abhängig von der favorisierten Lösung - in Betracht: 1. Förderprodukte der KfW-Bank oder NRW-Bank 2. Denkmalförderung des Landes NRW 3. Fördermittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 4. EFRE-Förderung (hier speziell Aufruf „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“; fraglich ob dieser ab 2027 noch zur Verfügung steht) 5. Bundesförderungen für Kultureinrichtungen (z.B. „KulturInvest“ oder „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen“) 6. Förderungen für Klimaschutztechnik (z.B. „progres.nrw“) 7. Städtebauförderung 8. „ÜBERMORGEN – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“, Projektaufruf der Bundeskulturstiftung, Phase II (Ab 2027 stehen bis zu 10 Millionen Euro aus dem Etat der Kulturstiftung für die Umsetzung von maximal zwanzig Zukunftskonzepten bereit. Antragsstellung ab Herbst 2026) Vor dem Hintergrund des städtischen Sanierungsstaus und der anstehenden Investitionen muss darüber hinaus die Beantragung der Fördermittel zentral koordiniert und gesteuert werden, da einige Förderprogramme für verschiedene städtische Maßnahmen in Betracht kommen; die Beantragung aber limitiert ist.Seite 27 von 317 Seite 28Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Förderkredite: Zu ergänzen ist, dass neben klassischen Zuschussprogrammen auch Förderkredite (siehe 1.) eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere größere kommunale Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden häufig über Mischfinanzierungen aus Eigenmitteln, Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschüssen realisiert. Förderkredite bieten dabei – je nach Programm – Vorteile wie langfristige Zinsbindung, verbilligte Konditionen, Kombination mit Zuschüssen sowie teilweise investitionsunterstützende Tilgungsanteile. Im Unterschied zu Zuschüssen unterliegen Förderdarlehen weniger strikten Budgetbegrenzungen des Fördergebers und sind daher häufig nicht überzeichnet, was die Realisierbarkeit der Projekte erhöhen kann. Damit sind Förderkredite ein zentraler Bestandteil der Förderstrategie und müssen – abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und dem bevorzugten Finanzierungsmix – in die Gesamtbetrachtung der möglichen Förderkulisse einbezogen werden. Der Prozess „Zukunft Bonner Bühnen“ fällt in einen Zeitraum strikter Konsolidierungsvorgaben des städtischen Haushalts der Bundesstadt Bonn. Bei der Entwicklung der Varianten der baulichen Zukunft als auch bei den anstehenden Strukturanpassungen wurden und werden daher Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit prioritär betrachtet. Ungeachtet dieser Herausforderungen und Notwendigkeiten, ist der Erhalt der kulturellen Einrichtungen in Bonn nicht nur ein Faktor innerhalb des gesamtstädtischen Angebots, sondern auch ein elementarer Faktor für die Attraktivität des Standortes und des demokratischen Miteinanders. Die Neuausrichtung der Bonner Bühnen schafft verantwortungsvolle Perspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinter und auf den Bühnen und ist ein Vorhaben, das in die Zukunft und für die nächsten Generationen wirkt. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028, sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Eine Mitzeichnung durch Amt 20 kann aufgrund der prekären Haushaltslage sowie der noch anstehenden Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 nicht erfolgen. Insbesondere mit Blick auf die prekäre HH-Situation ist noch nicht absehbar, ob auch nur die günstigste Variante im Rahmen eines genehmigungsfähigen Haushaltes abbildbar sein wird. Im Rahmen der Entscheidung für eine der Varianten ist eine Folgekostenbetrachtung auf Grundlage bereits erfolgter Großprojekte zu berücksichtigen, die im Vergleich best-case (Variante E) und worst-case (Variante B) folgende Faktoren beinhaltet:Seite 28 von 317 Seite 29Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) AfA 2 % (Nutzungsdauer 50 Jahre, keine Förderung) Finanzierung / Förderdarlehen / akt. Marktzins 3 % Bauunterhalt (ab 5. Jahr nach Fertigstellung) 1,5 % Summe Variante A 13,3 Mio. € 20 Mio. € 10 Mio. € 43,3 Mio. € Variante B 14,7 Mio. € 22 Mio. € 11 Mio. € 47,7 Mio, € Variante C 9,3 Mio. € 13,9 Mio. € 7 Mio. € 30,2 Mio. € Variante D 8,9 Mio. € 13,4 Mio. € 6,7 Mio. € 29 Mio. € Variante E 8,5 Mio. € 12,8 Mio. € 6,4 Mio. € 27,7 Mio. € In welcher Höhe sich somit der jährliche Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn (aktuell jährlich rund 35 Mio. €) an das Theater durch die Maßnahme verändern muss, ist erst nach Entscheidung zugunsten einer der Zukunftsvarianten und abhängig von der Weiterentwicklung der sich daraus entwickelnden betriebsstrukturellen Optimierungen final nachprüfbar. Ob und inwieweit steuerliche Besonderheiten und/oder Fördermittel die vorgenannte Berechnung korrigieren, wird in Folgevorlagen dargestellt. Anlage/n 1 Konzeptstudie_final (öffentlich) 2 Anlagen Konzeptstudie (öffentlich) 3 Projektstrukturen_Beuel_InnenstadtBG (öffentlich) 4 Risikomatrix (öffentlich) 5 Vergleich Nutzungskosten und Einsparpotentiale (öffentlich) 6 PraesentationZBB (öffentlich)Seite 29 von 317 Bundesstadt Bonn Vorbereitung Grundsatzbeschluss Theater Bonn Konzeptstudie zu bauliche Varianten der Theaterliegenschaften Stand: 03.03.2026Seite 30 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 2 Inhalt 1 AUSGANGSLAGE 6 1.1 Allgemein ____________________________________________________________ 6 1.2 Grundsatzbeschluss 08.05.2025 ___________________________________________ 7 1.3 Letter of Intent 08.04.2025 _______________________________________________ 7 2 ZIELSTELLUNG 8 3 GRUNDLAGEN 9 3.1 Bestandserfassung/-analyse ______________________________________________ 9 3.1.1 Übersicht vorliegende Bestandsanalysen 9 3.1.2 Ergebnisse Bestandsanalysen 9 3.2 Planungsrecht (Potentialanalyse) _________________________________________ 18 3.2.1 Opernhaus 18 3.2.2 Schauspielhaus 20 3.2.3 Theaterwerkstätten 22 3.3 Sonstige relevante Planungen und Tatsachen _______________________________ 23 3.3.1 Opernhaus 23 3.3.2 Schauspielhaus 25 3.3.3 Theaterwerkstätten 26 3.4 Flächen – und Funktionsbedarf der Nutzer _________________________________ 27 4 BAULICHE VARIANTENBETRACHTUNG 30 4.1 Variantenübersicht ____________________________________________________ 30 4.1.1 Eingrenzung von Varianten 31 4.1.2 Variante A: 3 Standorte mit Generalsanierung Oper 34 4.1.3 Variante B: 3 Standorte mit Neubau Oper Massiv 36 4.1.4 Variante C: 3 Standorte mit Modulbau Oper 37 4.1.5 Variante D: 2 Standorte mit Modulbau Oper in Bonn-BEUEL 39 4.1.6 Variante E: 1 Standort mit Modulbau Oper und Schauspiel in Bonn-BEUEL 41 4.2 Investitionskostenschätzung _____________________________________________ 43 4.2.1 Ermittlungsmethode 43 4.2.2 Verwendete Unterlagen 44 4.2.3 Baupreissteigerung 44 4.2.4 Kostenübersicht/Ergebnis 46 4.2.5 Kostenübersicht für Zielvarianten A bis E 58 4.2.6 Kostenrisiko bei Verzug 60 4.3 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung __________________________________________ 61 4.4 Grob-Terminplanung für Zielvarianten A bis E _______________________________ 66Seite 31 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 3 4.5 Zusammenfassender Variantenvergleich und Empfehlung _____________________ 69 5 PRAKTISCHE ERGÄNZUNGEN ZUR UMSETZBARKEIT 73 5.1 Umzugsschritte Bonn-Beuel Varianten D und E ______________________________ 73Seite 32 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 4 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1:Auszug Bericht M.O.O.CON Anlage 05 .............................................................................. 11 Abbildung 2: Bebauungsplan Oper Legende ......................................................................................... 19 Abbildung 3: Bebauungsplan Oper vs. Bestand .................................................................................... 19 Abbildung 4: Bebauungsplan Plandarstellung vs. Bestandsumrisse (blaue Linie) ................................ 19 Abbildung 5: Bebauungsplan Schauspielhaus ....................................................................................... 20 Abbildung 6: Bebauungsplan Theaterwerkstätten................................................................................ 22 Abbildung 7: Grundriss 1. Untergeschoss Oper inkl. Operngarage ....................................................... 23 Abbildung 8: Neugestaltung Rheinufer ................................................................................................. 24 Abbildung 9: Auszug ISEK Bad Godesberg ............................................................................................. 25 Abbildung 10: Auszug ISEC Bonn Beuel ................................................................................................. 26 Abbildung 11: Auszug Raumbedarfsplanung Projektdokumentation“ vorgestellt, Stand 29.01.2025 . 27 Abbildung 12: Auszug Raumbedarfsplanung Projektdokumentation“ vorgestellt, Stand 29.01.2025 . 28 Abbildung 13: Auszug Raumbedarfsplanung Projektdokumentation“ vorgestellt, Stand 29.01.2025 . 29 Abbildung 14: Übersicht Einzelvarianten je Liegenschaft ..................................................................... 32 Abbildung 15: Übersicht bauliche Zielvarianten nach Standorten ........................................................ 33 Abbildung 16: Übersicht Variante A: Maßnahme je Standort............................................................... 34 Abbildung 17: Übersicht Variante B: Maßnahme je Standort ............................................................... 36 Abbildung 18: Übersicht Variante C: Maßnahme je Standort ............................................................... 37 Abbildung 19: Übersicht Variante D: Maßnahme je Standort .............................................................. 39 Abbildung 20: Visualisierung Variante D in Bonn Beuel ........................................................................ 40 Abbildung 21: Übersicht Variante E: Maßnahme je Standort ............................................................... 41 Abbildung 22: Visualisierung Variante E in Bonn Beuel ........................................................................ 42 Abbildung 23: Kostenermittlungsmethode ........................................................................................... 43 Abbildung 24: Auszug Baupreisentwicklung Drees & Sommer ............................................................. 45 Abbildung 25: Übersicht Investitionskosten Varianten Innenstadt (Oper) ........................................... 48 Abbildung 26: Übersicht Investitionskosten Varianten Bad Godesberg (Schauspielhaus) ................... 52 Abbildung 27: Übersicht Bauteil-Gruppen Theaterwerkstätten Bestand ............................................. 54 Abbildung 28: Übersicht Investitionskosten Varianten Beuel (Theaterwerkstätten) ........................... 55 Abbildung 29: Investitionskostenübersicht Zielvarianten A bis E ......................................................... 58 Abbildung 30: Übersicht Nutzungskosten nach Angabe Theater Bonn ................................................ 61 Abbildung 31: Übersicht Nutzungskosten inkl. Ergänzungen ARGE ...................................................... 62 Abbildung 32: Vergleich Nutzungskosten und Einsparpotentiale in Mio.€ netto / Jahr und prozentual (Tabelle) ................................................................................................................................................. 63 Abbildung 33: Vergleich Nutzungskosten und Einsparpotentiale in Mio.€ netto / Jahr und prozentual (Diagramm) ............................................................................................................................................ 64 Abbildung 34: Lebenszykluskostenrechnung - gewählte Basisvariante: Variante A (Tabelle) .............. 64 Abbildung 35: Lebenszykluskostenrechnung - gewählte Basisvariante: Variante A (Diagramm) ......... 65 Abbildung 36: Terminübersichten Varianten A-B.................................................................................. 67 Abbildung 37: Terminübersicht Variante C ........................................................................................... 67 Abbildung 38: Terminübersichten Variante D-E .................................................................................... 68 Abbildung 39: Standort Bonn-Beuel, aktuelle Nutzungsverteilungen .................................................. 74 Abbildung 40: Standort Bonn-Beuel, Schritte 1 und 2 .......................................................................... 75 Abbildung 41: Standort Bonn-Beuel, Schritte 3 und 3a ........................................................................ 76 Abbildung 42: Standort Bonn-Beuel, Schritte 4 und 4a ........................................................................ 77 Abbildung 43: Standort Bonn-Beuel, mögliche Varianten D (Ausschnitt) und E ................................... 78Seite 33 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 5 Anlagenliste Anlage 01 – Grundsatzbeschluss vom 08.05.2025 Anlage 02 – Letter of Intent vom 08.04.2025 Anlage 03 – Instandsetzungskonzept Theapro vom 25.08.2017 Anlage 04 – Instandsetzungskonzept Actori vom 03.09.2018 Anlage 05 – Bestandsanalyse RKW/M.O.O.CON vom 18.10.2024 Anlage 06 – Bestandserfassung Drees & Sommer vom 23.02.2026, 14.11.2025, 21.11.2025 Anlage 07 – Maßnahmenübersichten SGB Bauunterhalt vom 30.09.2025 Anlage 08 – Denkmalschutz A 4041 Schauspielhaus Anlage 09 – Denkmalschutz A 1008 Villa Anlage 10 – Denkmalschutz A 3456 Ehem. Jutespinner Anlage 11 – Kosten Opernhaus Anlage 12 – Flächen Opernhaus Anlage 13 – Kosten Schauspielhaus Anlage 14 – Flächen Schauspielhaus Anlage 15 – Kosten Theaterwerkstätte Anlage 16 – Flächen Theaterwerkstätte Anlage 17 – Nutzungskosten Theater Bonn Anlage 18 – Nutzungskosten SGB Anlage 19 – Wirtschaftsplan 2024/25Seite 34 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 6 1 AUSGANGSLAGE 1.1 ALLGEMEIN Das Theater Bonn umfasst mehrere Liegenschaften, die für unterschiedliche künstlerische und kulturelle Veranstaltungen genutzt werden und zentrale Funktionen im städtischen Kulturangebot erfüllen: • Innenstadt | Opernhaus: Am Boeselagerhof 1, 5311 Bonn • Bad Godesberg | Schauspielhaus: Theaterplatz, 53177 Bonn - Bad Godesberg • Beuel | Theaterwerkstätten: Siegburger Str. 42, 53229 Bonn Diese drei Liegenschaften, darunter zwei Spielstätten, bilden ein dezentrales System, das seit Jahrzehnten funktioniert, aber technisch, wirtschaftlich und betrieblich an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gestoßen ist. Das Opernhaus Bonn mit etwa 1.040 Plätzen ist ein Gebäude aus der Nachkriegsmoderne, konzipiert als Musiktheater mit angegliederten Proberäumen und Werkstätten. Beim Schauspielhaus Bad Godesberg handelt es sich um einen Nachkriegsbau, der an die ehemalige Villa Seyd (um 1830er Jahre) mit baulicher Verbindung angegliedert wurde. Der Komplex ist denkmalgeschützt und hat eine Kapazität von etwa 430 Plätzen. Die Theaterwerkstätten in Beuel sind das Herz der Produktion – ein komplexes Ensemble aus 25 - teils denkmalgeschützten - Gebäudeteilen unterschiedlichster Bauzeiten (1868 bis 1980er Jahre), in denen Bühnenbild-Tischlerei, Schlosserei, Malerei, Plastikerei, Kostüm- sowie Maskenwerkstätten arbeiten, in denen der Fundus gepflegt und Probebühnen betrieben werden. Mehrfache Bestandserfassungen seit 2017 haben gezeigt, dass alle drei Liegenschaften erhebliche strukturelle, technische und sicherheitstechnische Mängel aufweisen. Diese betreffen unter anderem die technische Gebäudeausrüstung (TGA), den baulichen Brandschutz, die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie funktionale Defizite hinsichtlich zeitgemäßer Theaterinfrastruktur. Das Opernhaus weist erhebliche Tragwerk-Defizite auf (Rissbildungen unbekannter Ursache, Decken- und Dachtraglasten unklar), die Fassade ist großflächig verwittert mit freiliegender Bewehrung und Betonabplatzungen, die technischen Anlagen (Lüftung, Elektro) sind im End-of-Life-Stadium. Das Schauspielhaus benötigt umfassende Sanierungen insbesondere bei Dach, Brandschutz und Barrierefreiheit. Auch die Bühnentechnik muss in absehbarer Zeit überholt werden, um langfristig konkurrenzfähig zu sein. Die Theaterwerkstätten zeigen ein uneinheitliches Schadensbild mit einzelnen akuten Risiken: das Holzlager (Gebäude 8) musste 2025 aufgrund einer Gefährdung der Standsicherheit vollständig geräumt und gesperrt werden. Parallel ist der Betrieb der Werkstätten und der Probebühnen aufgrund baulicher Mängel gefährdet. Ferner müssen die denkmalgeschützten Fassaden saniert werden. Die dargestellte Gesamtsituation gefährdet die nachhaltige Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebs und erfordert kurzfristige strategische Investitionsentscheidungen. Faktisch werden zudem durch den hohen Leerstand die Potenziale der Liegenschaft derzeit nicht genutzt.Seite 35 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 7 Im vorliegenden Bericht wurden die baulichen Grundlagen der Liegenschaften zusammengefasst und hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit bewertet. Daraus abgeleitet erfolgt unter Berücksichtigung der Nutzerbedarfe und wirtschaftlichen Spielräume eine Variantenbetrachtung von baulichen Umsetzungsmöglichkeiten. Ferner werden Empfehlungen zu weiteren Schritten als Grundlage für einen Grundsatzbeschluss „Zukunft Bonner Bühnen“ vorgelegt. Dieser Beschluss soll zeitnah erfolgen. 1.2 GRUNDSATZBESCHLUSS 08.05.2025 Der Grundsatzbeschluss vom 08.05.2025 (siehe Anlage 01) stellt die Weichen für eine umfassende Neuausrichtung der Bonner Theaterlandschaft. Angesichts gesellschaftlicher Veränderungen, steigender Kosten und notwendiger Sanierungen sollen die Strukturen der Bonner Bühnen – für die Nutzer Theater Bonn, Beethoven Orchester Bonn, das Beethovenfest und die Freie Szene – effizienter, zukunftsfähig und finanziell tragbar gestaltet werden. Ziel ist es, bis 2028 jährlich 5 Millionen Euro brutto einzusparen, ohne die kulturelle Vielfalt und Qualität zu gefährden. Kern des Beschlusses ist ein strukturierter Reformprozess, den die Verwaltung steuert. Dabei werden interne Abläufe und Leistungsbeziehungen zwischen den Institutionen optimiert, Querschnittsaufgaben wie Verwaltung, Marketing oder Ticketing gebündelt und Synergien geschaffen. Die Digitalisierung soll genutzt werden, um bereichsübergreifende Prozesse effizienter zu gestalten. Auch die Nutzung der Spielstätten wird überprüft, um wirtschaftlich tragfähige Modelle und Kooperationen zu entwickeln. Das Leitbild sieht vor, dass Bonn als Geburtsstadt Beethovens ein städtisches Theater mit Oper und Schauspiel, ein eigenständiges Konzertorchester und ein international ausgerichtetes Beethovenfest behält. Die Angebote sollen stärker aufeinander abgestimmt, für verschiedene Zielgruppen geöffnet und die Zusammenarbeit mit der Freien Szene intensiviert werden. So soll die kulturelle Attraktivität Bonns langfristig gesichert und zeitgleich der Zuschussbedarf durch die Stadt reduziert werden. Der Prozess startete im Mai 2025, die Ergebnisse haben direkte Auswirkungen auf die Nutzungs- und Flächenbedarfe der baulichen Gegebenheiten und Möglichkeiten und sind entsprechend in den baulichen Varianten zu berücksichtigen. 1.3 LETTER OF INTENT 08.04.2025 Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit in der Übergangszeit bis zur Umsetzung eines Grundsatzbeschlusses wurde am 08.04.2025 ein Letter of Intent (LOI) unterzeichnet (siehe Anlage 02). Dieser legt die wesentlichen Prämissen, Absichten und Rahmenbedingungen für die bauliche und strukturelle Entwicklung der Theaterliegenschaften verbindlich fest. Hierin verankert: • Akutmaßnahmen müssen mindestens die Betriebssicherheit bis 2028 gewährleisten (frühester Maßnahmenstart nach Planung gemäß Grundsatzbeschluss) Auf der Grundlage des LOI können somit Akutmaßnahmen umgesetzt werden. Diese müssen aber zielgerichtet sein, unter Beachtung der Prämissen des LOI auf Grundlage der jeweils aktuellenSeite 36 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 8 Erkenntnisse aus der Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses. Umfassende bauliche Sanierungen oder gestalterischen Eingriffe (z. B. keine Begrünung der Balkone der Oper) sollen keine erfolgen. 2 ZIELSTELLUNG Die Konzeptstudie prüft die technische, wirtschaftliche und funktionale Umsetzbarkeit verschiedener baulicher Varianten für die drei Liegenschaften des Theaters Bonn. Die Studie dient als Entscheidungsgrundlage für die künftige Ausgestaltung der Bonner Theaterinfrastruktur im Kontext der „Zukunftsagenda Bonner Bühnen" und muss dabei sowohl Sanierungsoptionen als auch Neubaukonzepte evaluieren, während gleichzeitig die kulturelle Öffnung zur Stadtgesellschaft berücksichtigt wird. Diese Konzeptstudie ist eingebettet in die übergeordnete „Zukunftsagenda Bonner Bühnen", die seit Mai 2025 (Grundsatzbeschluss) bzw. seit Juli 2025 (Besetzung der Stabsstellenleitung, Aufnahme der Arbeiten) die bauliche und organisatorische Restrukturierung des Theaters Bonn, des Beethoven- Orchesters Bonn und der kommunalen Freien Szene plant. Das Ende der laufenden Intendanzvertragslaufzeit im Juli 2028 und anstehende Bausanierungen schaffen ein „einmaliges Zeitfenster für strukturelle Weichenstellungen, Kooperationen und inhaltliche Neukonzeptionen"1. Im vorliegenden Bericht werden die baulichen Grundlagen und vorliegenden Bestandsgutachten der drei Liegenschaften zusammengefasst und hinsichtlich deren Sanierungs- und Zukunftsfähigkeit bewertet. Daraus abgeleitet erfolgt unter Berücksichtigung der Nutzerbedarfe eine Variantenbetrachtung von baulichen Umsetzungsmöglichkeiten. Es werden abschließend Empfehlungen zur baulichen Zukunft der drei vorhandenen Liegenschaften gegeben, als Beitrag zum Prozess „Zukunft Bonner Bühnen“. Ein Grundsatzbeschluss soll im Frühjahr 2026 gefasst werden. Die Zielvariante hat insbesondere folgende Ziele zu berücksichtigen: • Kulturelle Kontinuität: Der Spielbetrieb soll nach Möglichkeit nicht oder nur minimal unterbrochen werden. Andernfalls ist eine Interimsspielstätte oder die Nutzung anderer Bühnen für die Zeit der Unterbrechung sicherzustellen, um notwendige Spielpausen auf ein Minimum zu reduzieren. Künstler und Mitarbeiter sollen eine akzeptable Übergangsphase haben, in der sie ihre Arbeit fortsetzen können. • Technische Zukunftsfähigkeit: Die neue/sanierte Infrastruktur muss modernen Ansprüchen genügen – Brandschutz nach aktuellen Normen, vollständige Barrierefreiheit, Energieeffizienz , Bühnentechnik auf State-of-Art-Niveau. • Betriebliche Effizienz: Die baulichen Entscheidungen müssen zu Betriebskostenersparnis beitragen. Der Grundsatzbeschluss verpflichtet mindestens 5 Mio. € brutto pro Jahr ab 2028 einzusparen (Haushaltskonsolidierungsnotwendigkeit); die Architektur muss das ermöglichen (nicht verhindern). 1 Beschlussvorlage vom 08.05.2025, siehe Anlage 01Seite 37 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 9 • Nachhaltige Finanzierbarkeit: Investitionen müssen mit städtischen Mitteln, Fördermitteln und, wenn relevant, mit privaten Erlösen (bspw. Nachnutzung) finanzierbar sein. Hinweis: Das vorliegende Dokument stellt keine Planungsleistung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dar. Es handelt sich um eine konzeptionelle Aufgabenstellung und Zielstellungsbeschreibung, die als informatorisches und strategisches Orientierungsdokument für die Vorbereitung eines politischen Grundsatzbeschlusses gedacht ist. 3 GRUNDLAGEN 3.1 BESTANDSERFASSUNG/-ANALYSE 3.1.1 ÜBERSICHT VORLIEGENDE BESTANDSANALYSEN In den vergangenen Jahren wurden folgende Bestandserfassungen/-analysen erarbeitet: • Instandsetzungskonzept Theapro vom 25.08.2017, siehe Anlage 03 • Instandsetzungskonzept Actori vom 03.09.2018, siehe Anlage 04 • Bestandsanalyse RKW/M.O.O.CON vom 18.10.2024, siehe Anlage 05 • Bestandserfassung Drees & Sommer vom 07.11.2025, 14.11.2025, 21.11.2025, siehe Anlage 06 • Maßnahmenübersichten SGB Bauunterhalt vom 30.09.2025, siehe Anlage 07 Die Bestandserfassungen/-analysen wurden gesichtet, fachlich analysiert und hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit im Weiteren bewertet. Im Fokus standen dabei insbesondere die Unterlagen aus 2024 und 2025. Der intensive Austausch mit den Projektbeteiligten und den Unterlagen hat bereits Anfang 2025 begonnen.1 3.1.2 ERGEBNISSE BESTANDSANALYSEN 3.1.2.1 OPERNHAUS BONN 3.1.2.1.1 STECKBRIEF Kurzbeschreibung: • Gebäude: Opernhaus Bonn, Am Boeselagerhof 1, 53111 Bonn • Baujahr: 1962 – 1965 • Letzte Sanierung: 2018 (Orchestergraben, Brandschutz) 1 Siehe Leistungsumfang Auftrag der ARGE vom 23.01.2025 und Nachtrag vom 25.08.2025Seite 38 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 10 • BGF: ca. 21.550 m² • Unregelmäßiger Grundriss und asymmetrische Gebäudekubatur • Klare Linienführung, großflächige Fensterfronten • Fassade: Glas, Schiefer, Beton, Aluminium • öffentliche Innenräume: Naturstein, Holz, Textil, Putz • ca. 1.040 Zuschauer (zentraler Opernsaal), zzgl. Werkstattbühne Sprechtheater • Lichtinszenierung: Lichtkugeln im Foyer und Lichtdecke im Zuschauersaal von Otto Piene Aktuelle Nutzung: • Oper: Musiktheater und Tanztheater • Werkstattbühne: Sprechtheater • Opernbühne, Foyerbühne, Werkstattbühne, Lager und Montagesaal, Probebühnen, Ballett, Chor, Orchester, Klein-Werkstatt, Kostüm-/ Maskenwerkstatt, Büroflächen, Gastronomie Baulicher Zustand: • Dachflächen weisen erhebliche bauliche Mängel auf (eindringende Feuchtigkeit) • Sichtbetonfassade weist erhebliches Rissbild auf, Sicherung gegen herabstürzende Elemente nötig • Thermische Qualität der Gebäudehülle entspricht dem Entstehungsjahr • Erhebliche Mängel im Brandschutz • Barrierefreiheit ist nicht gegeben • Kritischer Zustand technischer Anlagen, aber im Wesentlichen und bis auf absehbare Zeit funktionsfähig, da regelmäßig gewartet • Ordentlicher Zustand der Bühnentechnik Denkmalschutz: • Kein Denkmalschutz (aufgrund baulicher Veränderungen) Genehmigungsstand: • Genehmigungsunterlagen unvollständig (z.B. Aufstockung Verwaltung 1991) • Fehlende Unterlagen zum Stellplatznachweis Zitat Moocon/RKW: „Aufgrund der erheblichen Mängel und strukturellen Probleme des Opernhauses geht RKW Architektur, neben einer kurzfristigen Beendigung des Betriebs, derzeit davon aus, dass eine Sanierung nicht sinnvoll ist.“ Zitate Drees & Sommer: „Grundsätzlich weist die gesamte Liegenschaft einen erheblichen baulichen Instandsetzungsstau auf. Das Risiko hinsichtlich Handlungserfordernissen wird für den aktuellen Zeitpunkt als auch zukünftig als hoch eingestuft. Im Zuge von Umbaumaßnahmen bzw. Planung einerSeite 39 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 11 zukünftigen Nutzungsstrategie sind Einschränkungen insbesondere in Hinblick auf Tragwerk, Brandschutz und Fassade zu erwarten.“ „Zentrale technische Anlagen, insbesondere die Lüftungsanlagen, befinden sich im End-of-Life- Stadium und weisen einen erheblichen Modernisierungsbedarf auf. Zwar wurden einzelne Komponenten, wie beispielsweise die MSR-Technik inklusive der Feldgeräte, bereits erneuert, jedoch stehen diese neuen Geräte häufig in einem deutlichen Kontrast zu den weiterhin vorhandenen, teils korrosiven und veralteten Leitungsstrukturen. Dies führt dazu, dass moderne Technik auf einen überalterten Bestand trifft, was die Betriebssicherheit und Nachhaltigkeit der Anlagen langfristig beeinträchtigt.“ Im Hinblick auf die Sanierungsfähigkeit lässt sich feststellen, dass diese nur als umfassende, tiefgreifende Generalsanierung mit Rückbau bis zum sanierungsfähigen Rohbau in großen Bereichen (Fassade, Dach, Foyer/Saalanpassungen) technisch möglich ist. Einzelreparaturen oder Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb reichen nicht aus, um die strukturellen Instandhaltungsdefizite langfristig und nachhaltig zu korrigieren. Bei der notwendigen Sanierungstiefe ist ein Weiterbetrieb – entgegen vorherigen Einschätzungen – nicht möglich. Auch eine abschnittsweise Sanierung ist aufgrund der flächigen Sanierungsnotwendigkeit nicht realistisch. 3.1.2.1.2 M.O.O.CON 2024 wurden M.O.O.CON unter Unterstützung von diversen Planungsbeteiligten beauftragt, eine Bestandsanalyse zu erstellen. Der Fokus lag dabei auf der Erfassung des Ist-Zustands, die bei der Erstellung einer wirtschaftlichen und technisch effizienten Sanierungsplanung unterstützen sollte. Eine Sanierungsplanung/-konzeptionierung war nicht Leistungsbestandteil. Abbildung 1:Auszug Bericht M.O.O.CON Anlage 05 Im Ergebnis beschreibt der Bericht, dass das Opernhaus erhebliche bauliche, brandschutztechnische und bauphysikalische Defizite aufweist. Besonders kritisch sind die geschädigten Sichtbetonfassaden und Terrassenbrüstungen (Korrosion/Abplatzungen), feuchte und schadhaft aufgebaute Dachflächen, mangelhafte bzw. lückenhafte Brandschutzstruktur und Rettungswegführung sowie alters- und ausführungsbedingte Schwächen im Tragwerk (geringe Betondeckung, Hohlstellen, freiliegende Bewehrung). Die thermische Qualität der Hülle ist sehr unzureichend; ein wirtschaftlich sinnvollerSeite 40 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 12 energetischer Standard ist im Bestand nur mit tiefgreifenden Eingriffen erreichbar. Insgesamt ist der Sanierungsaufwand sehr hoch und übersteigt voraussichtlich die Kosten eines Neubaus. Der Weiterbetrieb ist kurzfristig gefährdet, sofern nicht sofortige Sicherungs- und Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. Allgemeiner Erhaltungszustand Gebäudehülle: deutlich sanierungsbedürftig; Sichtbeton mit flächigen Rissen, Betondeckungsunterschreitungen, freiliegender/korrodierter Bewehrung, absturzgefährdeten Teilen (Netzsicherungen bereits montiert). Fensterbänder und Türen teilweise undicht. Dachflächen: Feuchteschäden, unzureichende Gefällebildung/Detailausbildung; innenliegende Entwässerung mit Undichtigkeiten → Feuchteeintrag, Bauteilkorrosion. Innenbauteile: Rippendecken mit Hohlstellen, Bohrschäden an Bewehrung, Korrosion an Unterseiten; punktuelle Überlastungen durch Einzellasten/Regalanlagen. Brandschutz/Fluchtwege: wesentliche Abweichungen zur heutigen SBauVO/BauO NRW: fehlende unabhängige Rettungswege aus Rängen, Brandlasten in Rettungswegen, mangelhafte Abschottungen und Abschlüsse, problematische RWA-/Lüftungsführung; Eiserner Vorhang zeitweise in seiner Funktion behindert. TGA: Grundfunktionen vielfach gegeben, aber energetisch ineffizient, teils überaltert (z. B. Lüftung L04 Gastronomie, Dimmer-/Verteilinfrastruktur), Rohrdämmungen schadhaft, Einrohr-Heizsysteme, Splitgeräte heterogen, GLT modernisiert. Bauteilbezogene Risiken Standsicherheit: • Außenfassaden/tragende Brüstungen: akuter Korrosionsfortschritt, Abplatzungen → Bauteilversagen/Absturz möglich. • Terrassenauflager/Stahlträger/Stützenanschlüsse: Korrosion/Risse → Tragfähigkeitsminderung. • Rippendecken: lokal reduzierte Tragreserven durch Bewehrungsschäden und Bohrungen. Feuchteschutz: • Dachflächen/Dachaufbaufeuchte, Undichtigkeiten → sekundäre Schäden, Schimmel, Frost- Tausalz. Korrosion: • Freiliegende Bewehrung in Fassaden/Brüstungen; Stahlteile Terrassen/Dach → fortschreitende Querschnittsverluste. Brandschutz: • Dachfachwerk/Technik ohne Brandschutz (F0), Rettungswege mit Brandlasten, fehlende unabhängige Fluchtwege, unzureichende Abschottungen → erhöhtes Personenrisiko und betriebliches Risiko; Eiserner Vorhang funktional beeinträchtigt.Seite 41 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 13 Gebrauchstauglichkeit: • Undichte Fenster/Türen, Rutschhemmung fraglich, Barrierefreiheit weitgehend nicht erfüllt, thermischer Komfort mangelhaft (Einrohrheizungen, sehr hohe Transmissionsverluste). 3.1.2.1.3 DREES & SOMMER Im Ergebnis beschreibt der Bericht, dass das Opernhaus in einem befriedigenden bis mangelhaften Gesamtzustand ist. Kritisch sind Tragwerk (Risse; Dachtragfähigkeit; Brandschutz F0), Fassade (Betonabplatzungen, freiliegende Bewehrung, Befestigungen) sowie Dachflächen (Alterung, Undichtigkeiten, fehlende Notentwässerung). Die TGA ist in wesentlichen Teilen End‑of‑Life (RLT), mit kurz-, mittel- und langfristigem Investitionsbedarf; die Elektrotechnik ist teils erneuert, aber mit Netzmischstruktur und Blitzschutzmängeln. Es bestehen baurechtliche und brandschutztechnische Risiken (u. a. fehlende Abnahmebescheinigungen, zweiter Rettungsweg unklar). Insgesamt liegt ein erheblicher Instandsetzungsstau mit hohem Handlungsdruck vor, welcher nicht mit einer oberflächlichen Sanierung im laufenden Betrieb gelöst werden kann. Vielmehr ist eine umfassende, tiefgreifende Generalsanierung technisch sinnvoll. 3.1.2.1.4 SGB BAUUNTERHALT Das SGB verfügt über langjährige Ortskenntnis und kann die bisher aufgezeigten erheblichen Sicherheitsmängel in den Bereichen Brandschutz, Rettungswege und bauliche Substanz nachvollziehen und bestätigen. Die Dachdecke über dem Zuschauersaal entspricht nicht den erforderlichen Brandschutzstandards (F90), zudem wurden im Dachraum systematisch Brandlasten angesammelt. Der zweite Rang mit 142 Plätzen verfügt nur einseitig über einen zweiten baulichen Rettungsweg und darf nicht länger genutzt werden. Die Foyers müssten während Veranstaltungen vollständig von Brandlasten geräumt werden, da sie als Fluchtweg fungieren. Die erforderliche Brandwandtrennung zwischen Bühnen- und Zuschauerhaus wird durch zahlreiche Durchdringungen nicht erreicht. Hinzu kommen nicht genehmigte Nutzungsänderungen, ein fehlerhafter Treppenraum, Schäden an den Betonbauteilen sowie massive Barrierefreiheitsmängel (98% des Gebäudes nicht barrierefrei). Aus diversen mündlichen Gesprächen wird auch hier eine oberflächliche Sanierung im laufenden Betrieb als nicht zielführend eingestuft. 3.1.2.2 SCHAUSPIELHAUS 3.1.2.2.1 STECKBRIEF Kurzbeschreibung • Baujahr 1951-1952 (U/E: 1961-1963, 1975, 1982, 1985) • Zusammenhängender Komplex aus zwei Hauptgebäuden & Erweiterungen • Erster Theaterbau der Nachkriegszeit in Deutschland • Platz für ca. 430 Zuschauer • Heute baulich verbunden: Schauspielhaus und Villa Seyd, weitere GebäudeteileSeite 42 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 14 Aktuelle Nutzung • Sprechtheater • Schauspielbühne, Büro & Verwaltung, Lager, Werkstätten, Nebenräume Baulicher Zustand • Künstler- und Arbeitsräume stark sanierungsbedürftig • Erhebliche Mängel im Brandschutz & energetischen Bereich • Barrierefreiheit ist nicht vollständig gegeben • Arbeitsstättenverordnung nicht vollumfänglich eingehalten • Hohe Unterhalts- und Energiekosten Denkmalschutz: • Denkmalschutz (A 4041) + (A 1008)- Siehe Anlage 08 und Anlage 09 Genehmigungsstand • Unterlagen unvollständig, Status Genehmigung nicht final prüfbar • Vorliegende Genehmigungen teilweise nicht umgesetzt Zitat Moocon/RKW: „Aus der Schlussfolgerung des Architekturberichts geht hervor, dass ein Weiterbetrieb der Liegenschaft möglich erscheint. Diese Aussage gilt es im weiteren Verlauf, insbesondere unter wirtschaftlicher Betrachtung der notwendigen Maßnahmen durch alle Fachgewerke, zu verifizieren.“ Insgesamt besteht ein erhöhter Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf, insbesondere hinsichtlich des Tragwerks, der Dach- und Fassadenflächen sowie den technischen Anlagen. Das Gebäude wird grundsätzlich als sanierungsfähig eingestuft. Einzelreparaturen im laufenden Betrieb reichen für eine langfristige und nachhaltige Betriebssicherung nicht aus. Aufgrund der Größe und Struktur/Aufteilung der Fläche besteht aber unter der Voraussetzung einer vollumfänglichen Planung die Chance mit überschaubaren Spielzeitunterbrechungen (mind. 1 Jahr) ganzheitliche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. 3.1.2.2.2 M.O.O.CON Im Ergebnis beschreibt der Bericht, dass das Schauspielhaus sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand befindet. Es bestehen punktuelle akute Sanierungsbedarfe (insbesondere Balkone, Feuchtigkeitsschäden im Keller und in Sanitärbereichen), während die Innenräume überwiegend nur geringen Renovierungsbedarf aufweisen. Die Gebäudehülle ist technisch sanierungsbedürftig: Die Dachflächen sind nicht normgerecht geneigt, Fenster teilweise nur einfach verglast, Putzflächen zeigen Rissbildungen. Die thermische Qualität entspricht dem Baujahr. Die Standsicherheit ist in Teilbereichen nicht vollumfänglich gewährleistet, und es bestehen erhebliche brandschutztechnische Defizite. Die technische Gebäudeausrüstung ist inhomogen und teilweise veraltet. Insgesamt ist der Weiterbetrieb möglich, aber mittelfristig sind umfassende Sanierungsmaßnahmen erforderlich, insbesondere in den Bereichen Brandschutz und energetische Ertüchtigung.Seite 43 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 15 Allgemeiner Erhaltungszustand Gebäudehülle: Optisch akzeptabel, technisch sanierungsbedürftig (Risse, undichte Fenster, Balkone nicht betretbar) Innenräume: Gebraucht, meist geringer Renovierungsbedarf (div. Türen, Bodenbeläge, Putz) Dachflächen: Kein normgerechtes Gefälle, kein gesicherter Zugang Technische Anlagen: Inhomogen, teilweise veraltet, aber betriebsfähig Barrierefreiheit: Nicht gegeben (keine Aufzüge, keine barrierefreien WCs, fehlende Rollstuhlplätze) Brandschutz: Wesentliche Mängel (fehlende Rettungswege, mangelhafte Abtrennungen, unzureichende Löschtechnik). Bauteilbezogene Risiken Standsicherheit: Nicht vollumfänglich gewährleistet (Balkone, Dachkonstruktion, Außentreppe) Feuchteschutz: Feuchtigkeitsschäden im Keller, an Fassaden und Dächern Korrosion: Freiliegende Bewehrung, korrodierte Stahlteile Brandschutz: Fehlende Abtrennungen, mangelhafte Löschtechnik, unklare Rettungswege Barrierefreiheit: Nicht gegeben, Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen stark eingeschränkt. 3.1.2.2.3 DREES & SOMMER Im Ergebnis beschreibt der Bericht, dass das Schauspielhaus sich altersentsprechend in einem befriedigenden bis mangelhaften Zustand mit deutlichen Defiziten am Tragwerk (u. a. zahlreiche Rissbilder, außenliegende Fluchttreppe statisch unzulässig, Balkone mit korrodierter Bewehrung), abgenutzten Dachabdichtungen und brandschutztechnischen Mängeln (u. a. fehlendes genehmigtes BSK, unzureichende Abschottungen, Fluchtwegsituation) befindet. Die TGA ist überwiegend überaltert (RLT/Kälte/Heizung) und einfacher Standard, teilweise mit End‑of‑Life‑Komponenten, während die Elektrotechnik in den Hauptverteilungen erneuert ist, aber Blitzschutz und Sicherheitsbeleuchtung Mängel aufweisen. Insgesamt: mittlerer bis hoher Instandsetzungsbedarf, akuter Handlungsdruck an Sicherheit und Brandschutz.Seite 44 von 317 BUNDESSTADT BONN – KONZEPTSTUDIE BAULICHE VARIANTEN THEATERLIEGENSCHAFTEN <20260303_ZBB_Konzeptstudie>03.03.2026/jsch Seite 16 3.1.2.3 THEATERWERKSTÄTTEN 3.1.2.3.1 STECKBRIEF Kurzbeschreibung • Baujahr 1868 (1898, 1910, 1950, 1986) • Ursprünglich Jutespinnerei und Weberei • Heute 25 Gebäudeteile unterschiedlichster Art und Bauzeit • Mehrere markante Backsteingebäude mit Ziergiebeln • Größere Gebäudeteile jüngerer Bauzeit im Mittelteil und hinterem Bereich • Funktionale, industriell geprägte Elemente • Fläche: ca. 20.750 m², Grundstücksgröße 31.341 m² Aktuelle Nutzung • Werkstätten als Produktionszentrum: Die Theaterwerkstätten (in Bonn-Beuel) sind das Produktions- und Fertigungszentrum: Tischlerei, Schlosserei, Malersaal, Plastikerei, Kostüm- und Maskenwerkstätten etc. Dort werden Bühnenbilder, Requisiten, Kostüme und Perücken für Opern- und Schauspielproduktionen gebaut und nach Bedarf gelagert. Eine der größten Werkstätten Deutschlands. • Tran
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