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260127-24 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Antrag zur Vorlage 260127

Nummer
260127-24 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sondersitzung des Kulturausschusses 03.09.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260127 Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften

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Änderungsantrag
öffentlich
260127-24 AA
Antragsteller/in:
Anna Sophia Maria Baumgart
Markus Schuck
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Thomas Jobelius, FDP
CDU-Änderungsantrag: Zukunft Bonner Bühnen -
Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der
Theaterliegenschaften
Antrag zur Vorlage 260127
Beratungsfolge
Kulturausschuss 15.07.2026 Empfehlung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1.Nutzen-Kosten-Bewertung der Varianten A–E
1. Welche Ergebnisse ergeben sich für das Ranking der Varianten A bis E,
wenn neben Investitions- und Betriebskosten auch eine systematische
Nutzenbewertung vorgenommen wird?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Attraktivität der einzelnen Varianten für
das Publikum und welche Auswirkungen werden auf die
Zahlungsbereitschaft der Besucherinnen und Besucher erwartet?
3. Mit welchen Auslastungsgraden wird bei den jeweiligen Varianten
gerechnet und auf welchen Annahmen beruhen diese Prognosen?
4. Welche kulturellen, gesellschaftlichen und bildungspolitischen
Wirkungen werden den einzelnen Varianten zugeschrieben?
5. Welchen Beitrag leisten die Varianten A bis E jeweils zur
Standortattraktivität der Bundesstadt Bonn?
6. Welche Auswirkungen hätten die einzelnen Varianten auf
Besucherfrequenzen sowie auf die lokale Wertschöpfung in
Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel?
7. Welche touristischen und stadtmarketingrelevanten Effekte werden den
einzelnen Varianten zugeschrieben?
8. Zu welchem Ergebnis gelangt eine umfassende Nutzen-Kosten-
Betrachtung der Varianten A bis E unter Einbeziehung der
vorgenannten Faktoren?
2. Berücksichtigung der Opportunitätskosten der Grundstücke
9. Wurden bei der bisherigen Wirtschaftlichkeitsbewertung der Varianten A
bis E die Opportunitätskosten der jeweils in Anspruch genommenen
Grundstücke berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?
10. Welche alternativen Nutzungs- und EntwicklungsmöglichkeitenSeite 1 von 4
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bestehen für die von den einzelnen Varianten betroffenen Grundstücke?
11. Welche potenziellen Veräußerungserlöse, Erbbauzinserträge oder
sonstigen wirtschaftlichen Vorteile könnten aus alternativen
Grundstücksnutzungen erzielt werden?
12. Welche städtebaulichen Mehrwerte könnten sich aus alternativen
Nutzungen der jeweiligen Grundstücke ergeben?
13. Welche zusätzlichen Steuer- und Wertschöpfungseffekte wären mit
alternativen Grundstücksentwicklungen verbunden?
14. Wie würde sich das Ranking der Varianten A bis E verändern, wenn die
jeweiligen Opportunitätskosten der Grundstücke in die
Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen würden?
3. Prüfung alternativer Spielstätten
15. Hat die Verwaltung untersucht, ob die Zielsetzungen des
Ratsbeschlusses vom 8. Mai 2025 auch unter Nutzung bestehender
Veranstaltungsstätten erreicht werden können?
16. Welche technische und akustische Eignung besitzen die
Beethovenhalle und das World Conference Center Bonn für konzertante
Opernaufführungen ohne Orchestergraben?
17. Welche Kapazitäten stehen in der Beethovenhalle und im WCCB für
entsprechende Aufführungen zur Verfügung und welche betrieblichen
Anforderungen wären zu erfüllen?
18. Welche baulichen Anpassungen oder zusätzlichen Investitionen wären
für einen regelmäßigen Opernbetrieb in diesen Spielstätten erforderlich?
19. Welche Auswirkungen hätte eine solche Nutzung auf den bestehenden
Veranstaltungsbetrieb der jeweiligen Häuser?
20. Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeit einer Nutzung der Beethovenhalle
oder des WCCB im Vergleich zu den bisher untersuchten Varianten
dar?
21. Könnten durch eine Nutzung bestehender Veranstaltungsstätten
erhebliche Investitions- oder Sanierungskosten vermieden werden?
Falls ja, in welcher Größenordnung?
4. Überlassung des Schauspielhauses an die freie Szene
22. Welche laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten würden bei den
Varianten D und E auch künftig bei der Stadt Bonn verbleiben, wenn
das Schauspielhaus überwiegend durch die freie Szene genutzt würde?
23. Welche Investitionen müsste die Stadt Bonn weiterhin tragen?
24. Welche Instandhaltungs-, Sanierungs- und Verkehrssicherungspflichten
verblieben dauerhaft bei der Stadt?
25. Mit welchen Auslastungsgraden wird bei einer überwiegenden Nutzung
durch die freie Szene gerechnet?
26. Welche Risiken einer Unterauslastung oder eines teilweisen Leerstands
sieht die Verwaltung?
27. Welche finanziellen Zuschüsse wären erforderlich, um einen
wirtschaftlich tragfähigen Betrieb des Schauspielhauses durch die freie
Szene dauerhaft sicherzustellen?
28. Welche jährlichen Kosten würden der Stadt voraussichtlich entstehen,
um nicht kostendeckende Nutzungen oder Leerstände auszugleichen?
29. Wie unterscheiden sich die langfristigen Folgekosten der Varianten D
und E von den Varianten mit städtischer Eigennutzung?Seite 2 von 4
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5. Drei-Sparten-Lösung am Opernstandort
30. Hat die Verwaltung die Möglichkeit einer Drei-Sparten-Lösung mit Oper,
Schauspiel sowie Werkstätten- und Probenbereichen am bestehenden
Opernstandort untersucht?
31. Welche baulichen, technischen und funktionalen Voraussetzungen
müssten für eine solche Lösung erfüllt werden?
32. Sind die vorhandenen Flächenpotenziale am Opernstandort
ausreichend, um eine Drei-Sparten-Lösung zu realisieren?
33. Inwieweit könnte die Grundidee der Variante C mit einer teilweisen
Auslagerung von Werkstatt- und Produktionsbereichen kombiniert
werden?
34. Welche Bereiche (z. B. Schreinerei, Näherei, Kulissenbau) kämen für
eine Auslagerung oder Fremdvergabe in Betracht?
35. Welche wirtschaftlichen Einsparungen oder Effizienzgewinne könnten
durch eine Auslagerung einzelner Gewerke erzielt werden?
36. Welche Auswirkungen hätte eine solche Konzeption auf die
Betriebsabläufe und die künstlerische Produktion?
37. Welche Entwicklungsmöglichkeiten würden sich hierdurch für das
Grundstück an der Siegburger Straße ergeben?
38. Welche Einnahmen oder haushaltsrelevanten Beiträge könnten aus
einer alternativen Nutzung des Grundstücks, beispielsweise für
Wohnungsbau, erzielt werden?
39. Wie bewertet die Verwaltung die städtebaulichen, kulturellen und
betriebswirtschaftlichen Vor- und Nachteile einer Drei-Sparten-Lösung
am Opernstandort im Vergleich zu den bisher untersuchten Varianten?
6. Kostenentwicklung im Kulturhaushalt für die Jahre 2027-2033
40. Wir werden sich – mit Blick auf die jährlichen Tarifkostensteigerungen und
Steigerungen der Energiekosten – die Kosten für Oper, Schauspiel und
Werkstätten in den jeweiligen Spielzeiten entwickeln? Sind entsprechende
Rücklagen im fortgeschriebenen Haushalt vorgemerkt?
41. Die Verwaltung soll darlegen wie das beschlossene Einsparvolumen jährlich
umgesetzt werden soll.
42. Wie entwickeln sich die Kosten beim Beethovenorchester – mit Blick auf die
jährlichen Tarifkostensteigerungen und Steigerungen der Energiekosten sowie
der Ausgleichszahlungen für die Orchesterdienste im Opernbereich und der
Kosten für die Nutzung der Beethovenhalle für die Jahre 2027-2033? Sind
diese Kostensteigerungen bereits im Gesamthaushalt in der Fortschreibung
vorgemerkt und berücksichtigt?
43. Wie entwickeln sich die Betriebskosten der Beethovenhalle für die Jahre 2027-
2033? Sind diese Kostensteigerungen bereits im Gesamthaushalt in der
Fortschreibung vorgemerkt und berücksichtigt?
44. Welche Entwicklung der Gesamtkosten (Ausgaben/Einnahmen) in den
Bereichen Musikschule, VHS, Kunstmuseum, Stadtmuseum, Bibliothek sind mit
Blick der Tarifkostensteigerungen zu erwarten? Sind diese Steigerungen
bereits in der Fortschreibung des Gesamthaushaltes berücksichtigt?Seite 3 von 4
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Die Verwaltung wird gebeten, die Fragen möglichst bis zur nächsten
Ratssitzung zu beantworten.
Begründung
Die anstehenden Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung der Oper,
des Schauspiels und der damit verbundenen Investitionen haben erhebliche
finanzielle, städtebauliche, kulturelle und wirtschaftliche Auswirkungen für die
Bundesstadt Bonn. Für eine sachgerechte politische Abwägung ist daher eine
vertiefte Entscheidungsgrundlage erforderlich. Insbesondere sind neben den
reinen Investitions- und Betriebskosten auch die gesamtwirtschaftlichen
Effekte, Opportunitätskosten, alternative Nutzungsmöglichkeiten bestehender
Infrastruktur sowie die langfristigen Auswirkungen auf den Kulturhaushalt
transparent darzustellen. Die Fragen dienen dazu, bestehende
Informationslücken zu schließen und eine belastbare Vergleichbarkeit der
untersuchten Varianten herzustellen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de