260127-21 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zu: 260127-01 FDP - Große Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen und zu 260127-02 - Große Anfrage BBB-Anfrage Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften
Kerndaten
- Nummer
- 260127-21 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Graurheindorf Hauptort
- Brüdergasse
- Bertha-von-Suttner-Platz
- Koblenzer Straße
- Am Kurpark
- Rheinallee
- Pantheon Beuel
- Hauptbahnhof
- Finkenweg
- Beueler Bahnhofsplatz
- Chlodwigplatz
- Siegburger Straße
- Stadthalle
- F
- Markt
- Paulusstraße
- Röttgen
- Ippendorf
- Poppelsdorf
- Pützchen
- Brüser Berg
- Endenich
- Vilich
- Holtorf
- Dottendorf
- Südstadt
- Ramersdorf
- Oberkassel
- Auerberg
- Nordstadt
- Küdinghoven
- Hochkreuz
- Mehlem
- Rüngsdorf
- Alt-Godesberg
- Bonn
- Bad Godesberg
- Beuel
- Hardtberg
- Medinghoven
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260127-21 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Stellungnahme der Verwaltung zu: 260127-01 FDP - Große Anfrage: Zukunft Bonner Bühnen und zu 260127-02 - Große Anfrage BBB-Anfrage Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Kulturausschuss 25.06.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die zusammenfassende Beantwortung erfolgt in der Anlage. Anlage/n 1 ZBB_Zusammenfassende Stellungnahme zu Fragenkatalogen (öffentlich)Seite 1 von 40 1 Dez. IV ZBB Zusammenfassende Stellungnahme zu: FDP: 260127-01 und BBB: 260127-02 Da es bei den Anfragen der FDP und des BBB zu deutlichen thematischen Überschneidungen kommt, hat die Verwaltung die beiden Anfragen zusammengeführt. Für die Beantwortung wurden die Fragen neu nummeriert und teilweise aus den beiden Anfragen thematisch wie folgt zusammengefasst: I. MOBILITÄT (ÖPNV und MIV) ................................................................................ 1 II. BAD GODESBERG ........................................................................................... 10 III. KULTURBETRIEB .............................................................................................. 18 IV. KOSTEN UND GRUNDLAGEN ........................................................................... 23 V. STADTPLANUNG und BAURECHT ..................................................................... 31 VI. STRUKTURPROZESS ........................................................................................ 34 I. MOBILITÄT (ÖPNV und MIV) Ausführungen BBB: Das Gelände (Erg. in Beuel) ist zur Zeit auf einen zusätzlichen Zielverkehr von ungefähr 1.600 zusätzlichen Besuchern (1.040 Oper, 450 Schauspiel, 130 Werkstatt und Personal) neben den Besuchern des Pantheon nicht ausgelegt. Ausführungen FDP: Die Oper verfügt über einen hervorragenden, sich im Gravitationspunkt der Bevölkerungszahlen befindlichen Standort. Dieser ist über den ÖPNV wie folgt angebunden: Haltepunkt „Bonn Opernhaus“ mit den Linien 600, 601, 604, 605 in 50 Metern Entfernung, Haltepunkt „Brüdergasse/Bertha-Von-Suttner-Platz“ mit den Linien 117, 537, 540, 550, 551, 600, 601, 602, 603, 606, 607, 608, 609, 640, N4, N8 in 150 Metern Entfernung, Haltepunkt „Bertha-von-Suttner Platz“ mit den Linien 61, 62, 65, 66, 67 in 250 Meter Entfernung.Seite 2 von 40 2 Das Schauspiel verfügt über eine ähnlich qualifizierte ÖPNV-Anbindung über den Haltepunkt „Koblenzer Straße“ mit den Linien 856, 857, 611, 612, 613, 614, 639, N3, N7 in 125 Meter Entfernung, über den Haltepunkt „Am Kurpark“ mit den Linien 611, 612, 613, 614, 637, 638, 855, 856, 857 in 200 Metern Entfernung, über den Haltepunkt „Rheinallee“ mit den zusätzlichen Linien N7, N10, 16, 63, 67 in ca. 300 Metern Entfernung sowie mit dem Bahnhof Bad Godesberg in 500 Metern Entfernung. 1. Welcher finanzielle Aufwand wäre einmalig und laufend erforderlich, um in „Beuel“ ein auch nur annähernd ähnlich qualifiziertes ÖPNV-Angebot zu schaffen? (FDP) In der Umgebung der Beueler Theaterwerkstätten sind derzeit (Stand: Mai 2026) die nachstehenden ÖPNV-Angebote vorhanden: Bus-Haltestelle „Pantheon Beuel“ in 30 Meter Entfernung (eine Minute Fußweg): - Linie 603: Röttgen, Ippendorf, Poppelsdorf, Hauptbahnhof, Beuel, Pützchen - Linie 608 und 609: Brüser Berg, Hardtberg, Endenich, Hauptbahnhof, Beuel, Pützchen, Gielgen - Linie N4 Hauptbahnhof, Beuel, Neu-Vilich, Pützchen, Finkenweg, Kohlkaul, Gielgen, Holtorf, Beuel, Hauptbahnhof - Bus-Haltestellen „Beuel Bf“ und „Beueler Bahnhofsplatz” in 500 Meter Entfernung (8 Minuten Fußweg): - Linie 62: Dottendorf, Südstadt, Hauptbahnhof, Beuel, Ramersdorf, Oberkassel - Linie 65: Auerberg, Graurheindorf, Innenministerium, Chlodwigplatz, Bertha-von- Suttner-Platz, Beuel Bf., Ramersdorf - Linie 537: Hauptbahnhof, Beuel, Niederholtorf, weiter in den Rhein-Sieg-Kreis - Linie 607: Medinghoven, Hardtberg, Endenich, Hauptbahnhof, Beuel, Ramersdorf - Linie 633: Endenich Nord, Nordstadt, Innenstadt, Beuel, Küdinghoven, Ramersdorf - Linie N8: Hauptbahnhof, Beuel Süd, Oberkassel, Küdinghoven, Hauptbahnhof Bahnhof „Bonn-Beuel“ (Eingang Unterführung) in 450 Meter Entfernung (sechs Minuten Fußweg): - Schienenpersonennahverkehr (SPNV): RE8, RB27 in Richtung Troisdorf, Köln/Bonn Flughafen (nur mit der RB27), Köln Hauptbahnhof, Königswinter, Bad Honnef, Koblenz Darüber hinaus sind in der nahen Zukunft im Bezirk Beuel die nachstehenden neuen ÖPNV-Angebote vorgesehen: - S-Bahnlinie S13:Seite 3 von 40 3 Der Vorlaufbetrieb wird, vorbehaltlich Fertigstellung der Generalsanierung der rechtsrheinischen Strecke, voraussichtlich im Dezember 2026 in Betrieb genommen. Der derzeitige Stand der Planungen beim zuständigen Aufgabenträger für den SPNV go.Rheinland sieht zweimal in der Stunde eine S-Bahn Anbindung von Bonn-Beuel zum Kölner Hauptbahnhof vor, mit mehreren Haltepunkten (Vilich, Troisdorf sowie stündlich Köln/Bonn Flughafen). Zusätzlich verkehrt noch die o.a. bestehende Linie RB27 von Bonn-Beuel über Troisdorf und Flughafen zum Kölner Hauptbahnhof, so dass sich von Bonn-Beuel zweimal in der Stunde eine Anbindung an den Flughafen ergibt sowie die Linie des RE8. - Schnellbuslinie SB85: Vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses wird ab Dezember 2026 von Ramersdorf, also mit einer Umsteigemöglichkeit zu Linie 62 Richtung Bahnhof-Beuel, eine direkte Busanbindung in Richtung, Hochkreuz, Bad Godesberg Mitte, Wachtberg und Meckenheim eingeführt. Wie in der Beschlussvorlage (Seite 21) erläutert, würde für den Standort ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept (grobe Schätzkosten: 50.000, - EUR) erstellt werden, in dem die die Mobilitätsbedürfnisse eines solchen kulturellen Standortes bewertet werden. Daher ist die Verwaltung momentan nicht in der Lage, zusätzliche ÖPNV-Angebote für den Standort zu benennen, um diesen angemessen zu bedienen. Zudem wird der Bonner Nahverkehrsplan derzeit neu aufgestellt. Wenn ein Mobilitätskonzept des Standorts vorliegt, würde es in dieser Gesamtplanung der Stadt Berücksichtigung finden. Aufgrund der bereits bestehenden sowie perspektivisch geplanten ÖPNV-Anbindungen bestehen grundsätzlich tragfähige Voraussetzungen für die Erschließung des Standorts. Die konkrete Ausgestaltung zusätzlicher Angebote ist Gegenstand des noch zu erstellenden Mobilitätskonzepts. Nicht zuletzt aus wirtschaftlicher Sicht folgen Angebote im Nahverkehr den Bedarfen, in diesem Sinne würde – bei einer solchen Bedarfsänderung – das Angebot auf den Prüfstand gestellt und ggf. angepasst werden. Letztlich ist der Mehrwert einer etwaigen Angebotssteigerung, wenn dieser Bedarf erwiesen wird, auch ein potenzieller Mehrwert für andere Nutzer und den Stadtteil als Ganzes. 2. Wie würde sich die ÖPNV-Anbindung exemplarisch für die in Bezug auf „Beuel“ sehr entfernt liegenden Ortsteile Mehlem oder Rüngsdorf im Vergleich zum Opernhaus darstellen, da die Verwaltung bislang, trotz mannigfaltiger Anträge seitens der Politik, keine ÖPNV DirektverbindungenSeite 4 von 40 4 zwischen Bad Godesberg und Beuel über die Konrad Adenauer-Brücke eingerichtet hat? (FDP) Die bisherigen politischen Anträge zur Einführung einer direkten Anbindung zwischen Beuel Mitte und Bad Godesberg Mitte über die Konrad-Adenauer-Brücke hat die Verwaltung schon betrachtet und in vorherigen Stellungnahmen beantwortet. Leider lässt sich eine solche Anbindung aufgrund der Haushaltssituation nicht realisieren. Jedoch werden die zwei bereits geplanten Maßnahmen die Bezirke Beuel und Bad Godesberg besser anbinden. - Wie oben schon erwähnt wird die Schnellbuslinie SB85 vorbehaltlich des Ratsbeschlusses auch zum Dezember 2026 eingeführt. Mit einem Umstieg in Ramersdorf sind von Beuel Mitte aus Bad Godesberg und weiter im Umland Wachtberg und Meckenheim zu erreichen. - Der Tausch der Linienäste der Stadtbahnlinien 66 und 67 wird voraussichtlich zum Dezember 2027 eingeführt. Damit wird eine direkte Stadtbahnanbindung von Beuel Mitte nach Bad Godesberg Mitte aufgestellt. Ausführungen FDP: Die Oper steht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Operngarage mit 380 Stellplätzen, die über einen komfortablen direkten Zugang zum Operngebäude verfügt. Betreiber der Operngarage ist die Bonner City Parkraum GmbH, im Folgenden BCP genannt, ein Tochterunternehmen der finanziell angeschlagenen Stadtwerke Bonn. 3. Welche Einnahmen generiert die BCP pro Jahr in der Operngarage im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Operngebäude? (FDP) 4. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Verlagerung des Spielbetriebs nach „Beuel“ auf BCP und SWB? (FDP) Die BCP generiert ca. 20 – 25% der Einnahmen durch die Besucher/Mitarbeiter der Oper. Diese würden demnach bei einer Verlagerung der Spielstätte wegfallen. Ob und in welcher Höhe Einnahmeverluste bei BCP und SWB entstehen, hängt maßgeblich von der jeweiligen Variante ab. In Variante D und E stellt sich die Frage der Nachnutzung des Geländes und der Zukunft der Operngarage. Je nach Nutzung desSeite 5 von 40 5 Geländes und dem evtl. weiteren Betrieb der Garage könnte sich hieraus eine Kompensation der Einnahmeverluste ergeben. In der Vorlage wird betont, dass bei Variante E „die Frage der Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Besuchenden frühzeitig zu klären ist“ (Seite 19). Eine Bewirtschaftung der auszuweisenden Parkflächen am Neubau von Oper und Schauspielhaus in Beuel durch die BCP würde ebenfalls zur Kompensation von möglichen Einnahmenverlusten in der Operngarage beitragen. Ausführungen FDP: Das Schauspiel ist ähnlich hervorragend für den MIV erschlossen. In 125 Metern Entfernung befindet sich das privat betriebene Parkhaus der City Terrassen, das Parkfeld an der Kurfürstlichen Zeile wird nach 270 Metern Fußweg erreicht. Die Verwaltung möge daher ebenfalls überschlägig kalkulieren und Stellung nehmen: 5. Wieviel Stellplätze müssen nach Stellplatzverordnung NRW durch einen aus Oper und Schauspiel kombinierten Standort „Beuel“ bei parallelem Bühnenbetrieb bei zeitgleich rund 1.500 Besuchern nachgewiesen werden? (FDP) 6. Für welche Kapazität wird das Parkhaus ausgelegt (das bisherige Opernparkhaus ist auf 340 Stellplätze ausgelegt und bei Opernaufführungen bis auf den letzten Platz belegt; berücksichtigt werden müssen die Besucher des Schauspiels und des Pantheons sowie das Personal aller Bühnen)? (BBB) Die Ermittlung notwendiger Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren erfolgt nach der Bonner Stellplatzsatzung, nicht nach der Stellplatzverordnung NRW. Gemäß Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn vom 21.05.2025 (https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/bauen- stadtgestaltung/stellplatzsatzung.php) Anlage 1: Richtzahlen für den Stellplatzbedarf (zu § 3) (Stand: 16. Januar 2025) / Nummer 4.1: Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung (z. B. Konzerthäuser, Mehrzweckhallen) gilt: - Für Pkw: „1 Stpl. je 5 Sitzplätze, davon 90% Besucheranteil. Die Anzahl barrierefreier Stellplätze ist nach § 13 SBauVO zu bemessen“ - Für Fahrräder: „1 Abstpl. je 30 Sitzplätze, davon 90% Besucheranteil“Seite 6 von 40 6 Die notwendigen Stellplätze für den Standort Bonner Bühnen in Beuel bei zeitgleich 1500 Besuchern nach Bonner Stellplatzsatzung würden abzüglich Lagegunst für die Gebietszone am Standort Beuel, Siegburger Str. von minus 25 % für die PKW-Stellplätze aus Anlage 3 der Bonner Stellplatzsatzung für 1500 Besucher ergeben: • 300 PKW-Stellplätze – 25% (Lagegunst) = 225 PKW-Stellplätze • 50 Fahrradabstellplätze Bisher sind 2.000 qm Parkhaus im Konzept berücksichtigt. Weitere Parkplätze sind auf dem Gelände vorzusehen. Die Parkplätze sind im weiteren Planungsverlauf anhand der konkreten Stellplatznachweis zu planen. Bei der Berechnung des finalen Stellplatznachweisen ist die Häufigkeit von Parallelbespielungen aller Bühnen grundsätzlich noch einmal in Bezug auf die Häufigkeit zu hinterfragen. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die dispositionelle Leistungsfähigkeit des Theaters. 7. Welcher finanzielle Aufwand ist erforderlich, um in “Beuel“ ähnlich qualifizierte Parkmöglichkeiten für den MIV einzurichten, wie derzeit an der Oper und am Schauspiel vorhanden? (FDP) 8. Mit Ausnahme des Parkhauses (wobei hier die Kapazität noch nicht bekannt ist) sind die unter 2 angefragten Punkte bisher nicht in den Preisen enthalten: Welche Kosten werden hier entstehen? (BBB) 9. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind erforderlich wie Ausbau der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, Taktverdichtung der bestehenden Buslinien, Ausbau der Zuwegung (die in der Konzeptstudie dem Parkhaus zugewiesene Stelle liegt am Ende einer Sackgasse, die über das Gewerbegebiet anzufahren ist) (BBB) 10. Welche Kosten werden für die fußläufige Zuwegung vom Beueler Bahnhof aufgewandt werden müssen (Die Siegburger Straße weist keinen breiten Gehweg auf, der zudem im vorderen Bereich als Parkfläche in Anspruch genommen wird)? (BBB) Eine Schätzung ist abhängig von Art der Parkmöglichkeiten (Parkplatz, Parkhaus oder Tiefgarage). In den aktuell vorliegenden Investitionskosten für Variante D und E sind 1,7 Mio. Euro brutto für die Herstellung eines Parkhauses an der Siegburger Str. 42 bereits beinhaltet (siehe „Anlagen Konzeptstudie“, Seite167). In der Vorlage ist zudem bereits ausgeführt (Seite20+21):Seite 7 von 40 7 „Aus verkehrsplanerischer Sicht sind für die Ansiedlung/Umsiedlung bedeutender kultureller Einrichtungen ein Verkehrs- sowie ein Mobilitätskonzept zu erstellen, um die entstehenden Quell- und Zielverkehre an den genannten Standorten zu bewerten und daraus entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Die groben Schätzkosten für die Konzepte betragen zusammen ca. 50.000 €. Das Verkehrskonzept wird u.a. folgende Punkte beinhalten: Bestandsanalyse, (u.a. Vornutzungen auf dem Gelände), Bewertung der Verkehrssituation auf dem angrenzenden Erschließungsnetz (ggf. Zählungen), Leistungsfähigkeitsbetrachtung an wichtigen angrenzenden Knotenpunkten (im Bestand und Planfall) und Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur. Die möglichen baulichen Veränderungen zur Verbesserung der Erschließungsqualität sollen ggf. im Zusammenspiel mit dem Freiraumplaner für das Umfeld der Standorte entwickelt werden. Das Mobilitätskonzept wird sich zudem mit dem ruhenden Verkehr (u.a. dem Bedarf an Pkw-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen) sowie Mobilitätsmaßnahmen zur Reduktion des Kfz-Verkehrs beschäftigen.” Ergänzung: Die Kosten für einen Freiraumplaner sind in den Investitionskosten von allen Varianten bereits beinhaltet. Die o.a. Kosten von rund 50.000,00 € für die Erstellung eines Mobilitätsgutachtens, welches für jede Variante zu empfehlen ist, sind bis dato nicht Teil der angegebenen Kosten, da es sich um konsumtive Kosten handelt. 11. Der Fußgängertunnel besteht aus zwei engen Röhren. Ist hierfür die Stadt oder die DB zuständig? Wer stellt in letzterem Fall sicher, dass die DB diese rechtzeitig herstellt? Die Fußgängerunterführung im Bereich des Beueler Bahnhofs wird aktuell durch die DB generalsaniert. 12. Ist das bestehenden Verkehrswegenetz in Beuel für die An- und Abreise von bis zu 1.500 Besuchern ausreichend oder muss es erst ertüchtigt werden und zu welchen Kosten? (FDP) Im Rahmen der Planungen ist ein Verkehrsgutachten zu erstellen, dass den Ist-Zustand und den Planfall (mit zukünftiger Entwicklung) gegenüberstellt. Dabei werden auch die maßgeblichen Knotenpunkte im unmittelbaren Umfeld im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Abhängig von diesen Ergebnissen kann erst eine Bewertung von potenziellen Anpassungsbedarfen inkl. einer Kostenschätzung erfolgen.Seite 8 von 40 8 Ausführungen FDP: Infrastruktur von Oper und Schauspiel für weitere kulturelle und touristische Angebote sowie Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel Der Stadtbezirk Bonn verfügt in einem Radius von 400 Metern um den Eingang der Oper, damit fußläufig, über große Hotelkapazitäten in allen Qualitätsabstufungen, die gleichzeitig auch fußläufig zur Bonner Innenstadt liegen und dort den Einzelhandel sowie die Gastronomie beleben. Ebenso sind von diesen Standorten weitere kulturelle Angebote hervorragend erschlossen, so das Macke-Haus, das Beethovenhaus mit seinem Kammermusiksaal sowie zahlreiche Museen und die Museumsmeile. Ähnlich kann auch für das Schauspiel argumentiert werden. Auch hier bestehen Hotelkapazitäten (ausbaufähig, insbesondere auch im Hinblick auf Veranstaltungen in einer irgendwann einmal sanierten Stadthalle), ein, wenn auch ausbaufähiges gastronomisches Angebot, sowie über die U-Bahn eine bestmögliche Anbindung an die Museumsmeile und nach Bonn. Daraus leiten sich folgende Fragen ab: 13. Warum beabsichtigt die Verwaltung, bestehende, interdependent wirkende und bestens verzahnte Strukturen mit einem derart massiven Eingriff zu verändern? (FDP) Mit dem Beschluss des Rats der Bundesstadt Bonn zur „Zukunftsagenda Bonner Bühnen“ vom 08.05.2025 (DS-Nr. 252731) wurde eine Aufgabenstellung sowie ein Zielbild für die Zukunft der Bonner Bühnen vorgegeben. Ziel des Transformationsprozesses ist es, bestehende kulturelle Vielfalt zu erhalten, neue Perspektiven und Kooperationen zu realisieren, Kosten zu senken und Lösungen für den Umgang mit den maroden Gebäuden zu finden. Mit der baulichen Richtungsentscheidung geht es jetzt darum, langfristig stabile und zukunftsfähige Bedingungen für das Theater als Arbeitgeber, Ausbildungsbetrieb und zentralem Akteur von Kultur, kultureller Bildung, Vermittlung und Teilhabe in Bonn zu schaffen. Das Theater Bonn weist als Kulturbetrieb mit steigenden Besucherzahlen und einer überdurchschnittlichen Auslastung in der Oper eine hervorgehobene Erfolgsquote aus und steht mit seinen Formaten gemeinsam mit dem Beethoven-Orchester für Tradition, Exzellenz und Breitenkultur. Daher ist es auch eine der zentralen Vorgaben der Zukunftsagenda, die Mehrspartigkeit des Theaters zu erhalten. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass bei der in Variante E vorgeschlagenen Bündelung der Theaterliegenschaften an einem Standort die Vorteile langfristig überwiegen. Die bestehenden Gebäude sind marode, der Betrieb kann nur noch befristet gesichert werden und der Rat der Bundesstadt Bonn hat mit dem Beschluss der Zukunftsagenda verbindlich Einsparungen sowie eine Modernisierung der Infrastruktur vorgegeben. OhneSeite 9 von 40 9 drastische Eingriffe lassen sich weder der Spielbetrieb noch die finanziellen und organisatorischen Anforderungen der kommenden Jahre erfüllen. Der Fachkräftemangel beispielsweise wird in den kommenden Jahren eine erhebliche Herausforderung darstellen (bis Ende 2029 scheiden nach Renteneintrittsdatum 7,93 % der Mitarbeitenden des Theaters spätestens aus dem Betrieb aus). Durch die Synergieeffekte bei der Reduzierung auf einen Standort könnten negative Effekte des Fachkräftemangels abgefedert und eine Beibehaltung der künstlerischen Qualität gewährleistet werden (siehe auch Seite 23 der Vorlage).Seite 10 von 40 10 II. BAD GODESBERG 14. Mit welchen Folgekosten rechnet die Verwaltung für z.B. den Aufbau einer Infrastruktur in Bad Godesberg, die 60.000 Besucher jährlich adäquat kompensiert? (FDP) 15. Ist in die Variantenbetrachtung eingeflossen, welche Folgen ein Wegzug der Oper und des Schauspiels im Hinblick auf die Lebendigkeit der Stadtteile Bonn und Bad Godesberg, auf deren gastronomisches Umfeld usw. haben und wurde insoweit Rücksprache mit den entsprechenden städtischen Stellen und der IHK gehalten? (BBB) 16. Hat die Verwaltung vor, das Gebäude in städtischer Hand zu belassen oder plant sie insgeheim, das Gebäude zu veräußern? Sofern die Verwaltung die Veräußerung des Gebäudes definitiv ausschließt, ist nicht vorstellbar, dass in einem Theatergebäude eine andere Nutzung als Theater stattfinden wird. In diesem Fall muss das Gebäude alle gesetzlichen Auflagen für einen solchen Betrieb erfüllen sowie für die Vermietbarkeit und den Gebäudeerhalt saniert werden. Ist es daher richtig, dass die 52 Millionen Euro für die Sanierung so oder so aufgebracht werden müssen? (FDP) Aktuell stellt sich die Auslastung des Schauspielhauses Bad Godesberg wie folgt dar (Stand: 31.01.2026*) Anzahl Veranstaltungen Schauspielhaus Foyer SSH Summe gesamt Auslastung Spielzeit 24/25 114 9 123 66,37% Spielzeit 25/26* 65 3 68 75,57% In der Vorlage wurde ausgeführt (Seite 21+22): „Sollte das Schauspielhaus für das städtischen Schauspiel- Ensemble aufgegeben werden, müsste es aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes in jedem Fall saniert werden. In diesem Fall schlägt die Verwaltung einen Prozess vor, der bis zum Leerzug des Gebäudes unter Berücksichtigung der aktuellen strukturellen Herausforderungen des Stadtteils Bad Godesberg, insbesondere jedoch im Hinblick auf die ganzheitlicheSeite 11 von 40 11 Zukunftsentwicklung des Stadtteils im Rahmen des ISEK (DS-Nr. 190431) Ideen für eine Nachnutzung des Schauspielhauses Bad Godesberg mit den beteiligten Akteuren entwickelt. In diesem Sinne könnte das Gebäude eine kulturell-gesellschaftliche Neunutzung erfahren und es bieten sich neue Chancen und ein hohes Potenzial für einen kreativen und integrativen Prozess, für den auf Grundlage des aktuellen Terminplans (Auszug Schauspielensemble spätestens 2031) auch ausreichend Zeit zur Verfügung stünde. Ziel ist es, das Schauspielhaus in den Tag zu öffnen (24/7) und einen pulsierenden Begegnungsort im Herzen der Innenstadt zu schaffen. (…) Das Beethovenfest Bonn, sowie die Vermittlungsangebote von Theater Bonn, das Beethoven Orchester Bonn, Godesberger Kulturvereine und Akteure könnten hier Formate anbieten und ein lebendiges „Haus der Kulturen“ für alle Generationen und Nationen entwickeln. Ebenso haben die Volkshochschule Bonn sowie die Musikschule ein hohes Interesse, das Potential der Liegenschaft zu nutzen. Mit der Ankernutzung durch private Bühnen und der Tagesöffnung des Gebäudes könnte ein kultureller und sozialer Resonanzraum für das urbane Stadtteil(er)leben wachsen. Das übergeordnete Entwicklungsziel des ISEK lautete schon 2020 „Attraktivierung und Belebung der Innenstadt“. Dabei standen die Stärkung des Einzelhandels-, Gewerbe- und Gastronomiestandorts, die Verbesserung des Sicherheitsempfindens sowie die Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Zukunfts- und Nutzungsperspektiven für zentrale Infrastruktureinrichtungen, vor allem im Bereich der Kurfürstlichen Zeile und im kulturellen Bereich, im Fokus. Im Falle eines Wegzugs des Schauspiels, standen bereits Überlegungen im Raum, das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, welche die Innenstadt belebt, z.B. als Treffpunkt für die Godesberger Vereine und freie Kulturangebote. Auf die erfolgreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der Erstellung des ISEK sollte aufgebaut und diese fortgeführt werden, so dass eine Bürgerbeteiligung ein zentrales Element im Rahmen der Entwicklung eines profilierten Konzepts für die Nachnutzung des Standorts mit Mehrwert für Bad Godesberg wird.” Der Umfang einer reduzierten Instandsetzung ohne aufwendige Bühnentechnik und Technische Gebäudeausstattung, welche die Weiternutzung durch das Schauspiel des Theater Bonns beinhalten müsste, wurde bereits untersucht. (Siehe ARGE-Bericht, Seite 52+53). Der bauliche Handlungsbedarf betrifft mehrere zentrale Bereiche des Gebäudes: • Tragwerk und Baukonstruktion: Es bestehen Rissbildungen und Unsicherheiten hinsichtlich der Standsicherheit einzelner Bauteile. Besonders kritisch sind die außenliegenden Balkone und die Fluchttreppe, deren Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist und die bereits gesperrt wurde. • Brandschutz: Für das Schauspielhaus besteht die dringende Notwendigkeit eines aktualisierten genehmigten Brandschutzkonzepts. Es bestehen erheblicheSeite 12 von 40 12 Defizite bei Rettungswegen, Abschottungen, Türen sowie bei der Nutzung einzelner Bereiche. Der brandschutztechnische Zustand wird insgesamt als kritisch bewertet. • Dach und Fassade: Die Dachabdichtungen haben ihre technische Nutzungsdauer erreicht und müssen mittelfristig erneuert werden. An der Fassade bestehen Rissbildungen, Putzschäden und Feuchteerscheinungen. Die Fensteranlagen sind energetisch überaltert und entsprechen nicht mehr heutigen Standards. • Technische Gebäudeausrüstung: Große Teile der Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Sanitärtechnik sind veraltet und haben ihre rechnerische Nutzungsdauer überschritten. Eine umfassende Modernisierung ist erforderlich, um Betriebssicherheit, Energieeffizienz und Rechtskonformität dauerhaft zu gewährleisten. Ein neues Nutzungskonzept für das jetzt durch das städtische Schauspiel genutzte denkmalgeschützte Gebäude, entbindet die Stadt nicht von der Notwendigkeit des Erhalts des Gebäudes und der Durchführung der aus sicherheitstechnischen Gründen unabdingbaren Maßnahmen. Auch in diesem Fall müssten die bestehenden strukturellen Defizite – insbesondere in den Bereichen Tragwerk, Brandschutz, Gebäudehülle und energetische Qualität – behoben werden, um einen sicheren und genehmigungsfähigen Gebäudebestand zu gewährleisten. Je nach Art und Intensität der künftigen Nutzung kann sich dabei aber ein Minderungspotenzial bei der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und weiteren Komponenten ergeben, insbesondere aufgrund geringerer Nutzerzahlen oder reduzierter betrieblicher Anforderungen. Dieses Einsparpotenzial betrifft vor allem die Dimensionierung einzelner technischer Anlagen, ändert jedoch nichts am grundsätzlichen Sanierungsbedarf der baulichen Substanz. Im Unterschied zu einer Nutzung durch das Schauspielensemble, dessen Nutzung vor allem im Bereich der technischen Gewerke einen hohen Kostenfaktor ausmacht, ist für eine vollumfängliche Sanierung ohne Ausstattung mit einer entsprechenden Bühnen- und auf Schauspielbetrieb angepassten Technik eine Kostenhöhe von 36 Mio. € netto (inkl. Baupreissteigerung, inkl. 10 % Risikozuschlag) vorkalkuliert. Eine finale Kostenbenennung ist für dieses Szenario erst möglich, wenn ein belastbares Nutzungskonzept vorliegt und die daraus resultierenden Anforderungen planerisch konkretisiert wurden. Um die finanzielle Gesamtbetrachtung zu komplettieren, müssen auch etwaige wegfallende Mieten für städtische Nutzungen, die hierhin bspw. umziehen könnten, berücksichtigt werden. Zusätzlich ist auch eine Verpachtung oder Teilpachtung desSeite 13 von 40 13 Objektes denkbar. Beides ist bei der alleinigen Nutzung durch das Theater ausgeschlossen. Ausführungen der FDP: Die Investitionskosten für die Variante D belaufen sich auf 328 Millionen Euro, die der Variante E auf 314 Millionen Euro. M.a.W. gibt es zwischen beiden Varianten ein Delta von 14 Millionen Euro. 17. Werden die 14 Millionen Euro nicht bereits durch die unter den Punkte 1 – 3 hinterfragten Sachverhalte pulverisiert? (FDP) 18. Ist es zutreffend, dass in der Konzeptstudie für Variante E keine Kosten für das ohnehin zu sanierende (Blatt 58) Schauspielhaus in Bad Godesberg enthalten sind? Sind diese Kosten in der Konzeptstudie zutreffend mit 31 Mio. Euro netto (Blatt 52) ohne Kosten für Bühnentechnik und Unvorhergesehenes ausgewiesen? Ist in diesen 31 Mio. Euro ein Betrag für die Sanierung der Villa enthalten? Ist die Villa für das Schauspielhaus erforderlich oder nice to have (Bl. 53 stellt eine Veräußerung der Villa in den Raum)? (BBB) Die Variantenbewertung basiert auf einer einheitlichen und vergleichbaren Datenbasis. In allen fünf geprüften Varianten wurden ausschließlich der Investitions- und Betriebskosten der jeweiligen Theaterstandorte berücksichtigt. Elemente, die nicht unmittelbar dem Theaterbetrieb zuzuordnen sind – insbesondere städtebauliche Nachnutzungen, Drittverwendungen oder potenzielle Grundstückserlöse – wurden bewusst nicht in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen. Der Grund hierfür ist die notwendige Vergleichbarkeit der Varianten. Eine Einrechnung hypothetischer Einnahmen oder zukünftiger Nutzungsoptionen würde die Bewertung verzerren und wäre methodisch nicht zulässig. Dies betrifft sowohl das Operngrundstück als auch mögliche Nachnutzungen in Bad Godesberg sowie eine mögliche Veräußerung der Villa. Ausführungen FDP: Auf Seite 2 bezeichnet die Verwaltung die Gebäude, bestehend aus Oper, Schauspiel und Theaterwerkstätten in Bausch und Bogen als „marode“. 19. Wie gelangt die Verwaltung zu dieser Auffassung, wenn doch der Due Diligence Bericht von Drees & Sommer dem Schauspiel dieSeite 14 von 40 14 Sanierungsfähigkeit attestiert (S. 43) und der von Drees & Sommer auf S. 43 zitierte M.O.O.C.O.N.-Bericht sogar abgemildert von Renovierungsbedarf spricht? So schlimm kann es dann doch nicht um das Schauspiel stehen? (FDP) Der Due Diligence Bericht von Drees & Sommer gelangt für die Liegenschaft „Schauspielhaus“ zu folgendem Ergebnis: „Insgesamt besteht ein erhöhter Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf, insbesondere hinsichtlich des Tragwerks, der Dach- und Fassadenflächen. Das Risiko künftiger Handlungserfordernisse wird als mittel bis hoch bewertet. Für eine langfristige Nutzungsstrategie sind umfassende bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Liegenschaft nachhaltig zu gewährleisten.“ (Seite 6). Ausführungen FDP: Auf Seite 3 formuliert die Verwaltung zum Schauspielhaus, Zitat: „Aufgrund der Größe und Struktur/Aufteilung der Fläche besteht, unter der Voraussetzung einer vollumfänglichen Planung, die Chance mit überschaubaren Spielzeitunterbrechungen (mindestens ein Jahr) ganzheitliche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. (ARGE- Bericht, Seite 13-15).“ Ergänzend stellt die Verwaltung auf den Seiten 25 und 95 fest, dass die Sanierung des Schauspielhauses kein Großprojekt sei (Zitat: „Da die Bauprojekte für sich betrachtet, ausgenommen Bad Godesberg, Großbauprojekte sein werden, wird jeweils eine externe Projektleitung mit Projektmanagementteam sowie externer Projektsteuerung empfohlen.“). 20. Sprechen diese Aussagen, neben dem Due Diligence Bericht von Drees und Sommer zum Schauspielhaus, nicht für den Erhalt desselbigem am Standort Bad Godesberg, um so die Komplexität des Gesamtprojekts zu reduzieren? (FDP) Das aufgeführte Zitat in den Ausführungen entspricht nicht dem Wortlaut der Verwaltung, sondern bezieht sich auf den Bericht der ARGE, Seite 25 und Seite 95. Die Empfehlungen der ARGE aufnehmend, wurden unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten innerhalb der Verwaltung zusammen mit dem SGB entsprechende Projektstrukturen entwickelt. In den Varianten A bis D wird der Standort Bad Godesberg für die Nutzung durch das Theater beibehalten. Die je nach Variante unterschiedlich zu konzipierenden Projektstrukturen bzw. Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung sind jeweils in der detaillierten Aufstellung der einzelnen Varianten aufgeführt (siehe Vorlage, Seite8-19, sowie Anlage 3).Seite 15 von 40 15 Zudem wurden die entsprechenden Personalbedarfe für die Realisierung der möglichen Varianten innerhalb der Vorlage aufgeführt (Vorlage, Seite 25). Hierfür wurden alle Varianten unabhängig voneinander betrachtet, um je nach Beschluss eine entsprechende Realisierung vonseiten der Verwaltung sicherstellen zu können. Ausführung FDP: Wie unter f) zitiert, werden zur Bewältigung der Sanierungen von Oper und Theaterwerkstätten eine externe Projektleitung mit Projektmanagementteam empfohlen. Des Weiteren hat das SGB zusätzlichen Personalbedarf angemeldet. 21. Welche Kosten entstehen über die gesamte Dauer der Sanierung von Oper und Theaterwerkstätten durch extern verpflichtetes Personal sowie Personalaufwuchs im SGB? (FDP) 22. Was spricht trotz General- bzw. Totalunternehmervergabe für eine Projektsteuerung und ein Projektmanagement? (BBB) Die Kostenaufstellung der einzelnen Varianten umfasst auch die Kostengruppe KG 700. Hierzu heißt es in der Vorlage (Seite 4): „Baunebenkosten-Ermittlung KG700: Unter der Annahme einer Abwicklung mit alternativen Abwicklungsmodellen z.B. Generalplaner und Generalunternehmen wurden die Baunebenkosten in Höhe von ca. 40 % auf die Kosten der KG200-KG500 berücksichtigt. (25% Planung, 15 % GU-Zuschlag).” Zu dem zusätzlichen Personalbedarf innerhalb der Verwaltung weist die Vorlage folgende Ausführungen auf (Seite 25-26): „Momentan stehen im SGB ca. 3,5 Stellen (Hochbau und TGA) für die Bauunterhaltung der drei Theaterliegenschaften zur Verfügung. Die Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen beinhaltet aktuell 2 Stellen zur Gesamtkoordination des Transformationsprozesses der Zukunftsagenda der Bonner Bühnen. Auf Seiten des Theaters als Nutzer der drei Liegenschaften beinhaltet die bisherige Personalstruktur keine extra ausgewiesenen Stellen, welche über den bisherigen Bedarf des laufenden Spielbetriebs und baulichen Unterhalts hinausgehen. Im SGB müssen die Akutmaßnahmen in den Liegenschaften Oper und Schauspielhaus umgesetzt und der Spielbetrieb gesichert werden. Die Umsetzung dieser umfangreichen, tlw. sehr kleinteiligen Aufgaben erfordern beim SGB zusätzlich ca. 2,5 Stellen (Hochbau und TGA). Bei der Umsetzung der Varianten A, B oder C muss bei den Liegenschaften Oper und Schauspielhaus der Spielbetrieb -wie im Absatz zuvor beschrieben-durch die Akutmaßnahmen gesichert werden. Zeitgleich müssen parallel das Interim Oper, die Sanierung oder der Neubau der Oper, sowie die Sanierung des SchauspielhausesSeite 16 von 40 16 projektiert werden. Dieser hohe Grad an Parallelität erfordert einen zusätzlichen Stellenbedarf beim SGB von ca. 4 Stellen (Hochbau und TGA). Die „Sowieso-Maßnahmen in Beuel“ (Umzug Lager innerhalb des Geländes, Einbau von Probebühnen, Umzug und Ertüchtigung Werkstätten, Abbruch einsturzgefährdeter Bereich) resultieren aus der verifizierenden Untersuchung der Liegenschaften im Zuge des Gesamtprozesses „Zukunft Bonner Bühnen“ und stellen eine über die bisherigen Kapazitäten hinausreichende Maßnahmennotwendigkeit dar. Da für die notwendige kurzfristig zu beginnende Planung Mittel aus der Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen zur Verfügung stehen sowie eine engmaschige Verzahnung mit dem Nutzer notwendig ist, soll dieses Projekt sowie die notwendigen Akutmaßnahmen unter der Verantwortung von ST-ZBB laufen. Hierfür ist die Einrichtung eines externen Baumanagements notwendig. Da ST-ZBB aktuell nur über zwei Stellen verfügt, welche mit der Gesamtkoordination des Zukunftsprozesses ausgelastet sind, sind für die Verwaltung der Mittel sowie die baufachliche Begleitung des Projekts 3 zusätzliche Stellen innerhalb ST-ZBB notwendig. Bei der Umsetzung der Variante D + E wird zu Beginn 2027 die bauliche Verantwortung der Projektentwicklung am Standort Beuel ebenfalls an ST ZBB abgegeben. Durch Erweiterung des externen Baumanagements wird das zusätzliche Maßnahmenvolumen aufgenommen. Zur verwaltungsseitigen Koordination und Sicherstellung des hohen Grads an Parallelität sind innerhalb ST-ZBB oder innerhalb des Theaters 2 weitere Stellen notwendig. Bei der Umsetzung der Variante E wird die Projektierung der Sanierung des Schauspielhauses in Bad Godesberg für die Nachnutzung dieses Gebäudes durch das SGB durchgeführt und erfolgt parallel zur Sicherung des Spielbetriebs und Durchführung der Akutmaßnahmen in dieser Liegenschaft. Diese Aufgabe erfordert beim SGB zusätzlich 1,5 Stellen (Hochbau und TGA).“ Die Höhe der Kosten für externes als auch verwaltungsinternes Personal ist abhängig von dem Beschluss der jeweiligen Variante und kann zum jetzigen Zeitpunkt nur über eine wie o.a. Schlüsselaufstellung erfolgen. 23. Für das Schauspiel werden als Sowieso-Kosten nur 6 Millionen Euro für Akutmaßnahmen ausgewiesen. Allerdings zeigt der Due-Diligence-Bericht von Drees & Sommer gravierende, teilweise sogar gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßende Defizite des Gebäudes auf. (FDP) Die Unterscheidung der einzelnen Maßnahmen und Begrifflichkeiten stellt eine elementare Grundlage für die Erarbeitung der einzelnen Varianten dar und sind daher in der Vorlage ab Seite 5 klar definiert. Als „Akutmaßnahmen“ werden in der Vorlage die Maßnahmen definiert, welche für die Sicherung und damit Aufrechterhaltung desSeite 17 von 40 17 Spielbetriebs in den kommenden 5 Jahren notwendig sind. Hierzu ist in der Vorlage für diese Begrifflichkeit ausgeführt: „Akutmaßnahmen: Maßnahmen, die für die Betriebssicherheit des Gebäudes erforderlich sind, z.B. Brandschutz, Verkehrssicherung. Maßnahmen die in den nächsten 5 Jahren für die Sicherung des Spielbetriebs erforderlich sind, z.B. Reparatur von bühnentechnischen Anlagen.“ Für alle drei Liegenschaften wurden zusammen mit der Bauunterhaltung des SGB entsprechende Maßnahmenlisten erarbeitet, die ein klares Bild über die Maßnahmen aufzeigen, welche notwendig sind, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Umsetzung langfristiger Maßnahmen für sicherheitsrelevante Themen wie Brandschutz, können aktuell nur kompensierend durchgeführt werden. Eine vollumfängliche Maßnahme bedingt die entsprechenden Schließungen der Gebäude, da diese sowohl aufgrund der notwendigen Eingriffstiefe als auch aufgrund des Zeit- und Kostenumfangs einer Komplettsanierung entsprechen – welche erst durch Entscheidung für eine Variante ausgelöst werden kann. 24. Wieviel und für welche Anschaffungen wurden seit 2016 Investitionen im Schauspielhaus getätigt? (FDP) In den vergangenen fünf Jahren (01/2021 – 12/2025) entstanden Kosten für die normale Bauunterhaltung, sowie für die größeren Bauunterhaltungsmaßnahmen in Höhe von ca. 5 Mio. € brutto (exklusive Betriebskosten des Theaters). Im Rahmen der regulären Bauunterhaltung wurden überwiegend kleinteilige Maßnahmen durchgeführt, darunter das Abdichten undichter Dachrinnen, Arbeiten an Türen und Fenstern, die Reparatur der Brandschutzbeschichtung des Dachtragwerks sowie Betonsanierungen der Dachkante des Zuschauerhauses. Neben den regulären Bauunterhaltungsmaßnahmen und den darüber hinaus notwendigen o.a. Maßnahmen wurden in einzelnen Bereichen punktuelle Modernisierungen vorgenommen: In den Jahren 2021 – 2025 umfasste dies: • Erneuerung Inspizientenanlage • Sanierung der Netzwerktechnik • Erneuerung der Brandmeldezentrale • ELT TÜV Mängelbeseitigung • Instandsetzung der Bühnentechnik • Erneuerung Dach Schreinerei • Austausch RWA an der Villa K4 • Erneuerung MSR-TechnikSeite 18 von 40 18 III. KULTURBETRIEB Ausführungen FDP: Auf Seite 2 stellt die Verwaltung fest: „Das Theater Bonn weist als Kulturbetrieb mit steigenden Besucherzahlen und einer überdurchschnittlichen Auslastung in der Oper eine hervorgehobene Erfolgsquote aus …“ 25. Wie wird die Erfolgsquote gemessen? Nach Besuchern? Nach Einnahmen? (FDP) Die Erfolgsquote des Theater Bonn wird nicht anhand einer einzigen Kennzahl bewertet. Weder die reine Besucherzahl noch allein die Erlöse aus dem Ticketverkauf bilden die wirtschaftliche und kulturelle Leistung des Hauses vollständig ab. Vielmehr betrachtet das Theater mehrere miteinander verknüpfte Indikatoren. 1. Prozentuale Auslastung als zentraler Gradmesser Ein wichtiger Maßstab ist die prozentuale Auslastung der Vorstellungen. Sie setzt die Zahl der tatsächlich besetzten Plätze ins Verhältnis zur verfügbaren Platzkapazität. Diese Kennzahl zeigt, wie stark das Publikum die Angebote des Theaters annimmt und wie gut die vorhandenen Kapazitäten genutzt werden. Die Auslastung ist deshalb besonders aussagekräftig, weil sie unterschiedliche Spielstätten und Produktionen vergleichbar macht. Eine hohe Auslastung deutet in der Regel auf eine gute Resonanz des Publikums hin. 2. Umsatzerlöse aus Ticketverkäufen Ebenso wichtig sind die Erlöse aus dem Kartenverkauf. Dabei wird nicht nur die Gesamtsumme der Ticketumsätze, sondern auch deren Entwicklung im Zeitverlauf betrachtet. Die Einnahmen hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem: • Anzahl der verkauften Tickets • Preisstruktur der Vorstellungen • Anteil ermäßigter Karten • Beliebtheit einzelner Produktionen und Spielreihen 3. Verhältnis der Kennzahlen zueinanderSeite 19 von 40 19 Besucherzahlen, Auslastung und Ticketeinnahmen müssen gemeinsam betrachtet werden. Eine hohe Besucherzahl allein ist beispielsweise wenig aussagekräftig, wenn viele Plätze ungenutzt bleiben oder überwiegend stark ermäßigte Karten verkauft werden. Umgekehrt können hohe Einnahmen bei geringer Auslastung auf sehr hochpreisige Veranstaltungen hindeuten, ohne dass das breite Publikum erreicht wird. Deshalb werden die Kennzahlen in Beziehung zueinander gesetzt und mit den Ergebnissen früherer Spielzeiten verglichen. Erst dieser mehrjährige Vergleich ermöglicht belastbare Aussagen über Trends und Entwicklungen. 4. Durchschnittlicher Ticketerlös Ein weiterer wichtiger Indikator ist der durchschnittliche Ticketerlös pro Besucher bzw. pro verkauftem Ticket. Er hilft dabei zu beurteilen, wie sich die Preisstruktur und das Kaufverhalten des Publikums entwickeln. Für diese Kennzahl ist selbstverständlich auch die absolute Zahl der Besucher relevant. 5. Einordnung im kulturellen Auftrag Als öffentlich getragenes Theater bewertet das Theater Bonn seinen Erfolg nicht ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien. Neben den genannten Kennzahlen spielen auch qualitative Aspekte eine Rolle, etwa die künstlerische Qualität und Resonanz, das Erreichen unterschiedlicher Zielgruppen und die Bildungs- und Vermittlungsarbeit. Fazit: Die Erfolgsquote des Theater Bonn wird somit anhand eines Bündels von Kennzahlen gemessen. Die prozentuale Auslastung ist ein zentraler Gradmesser, die Umsatzerlöse aus Ticketverkäufen sind jedoch ebenso wichtig. Beide Größen werden miteinander verknüpft und im Vergleich zu den Vorjahren ausgewertet. Ergänzend betrachten wir den durchschnittlichen Ticketerlös sowie qualitative Aspekte des kulturellen Auftrags. 26. Weiß die Verwaltung aus den Kartenverkäufen, wieviel Individuen hinter den Besucherzahlen stehen? Kennt die Verwaltung die Altersstruktur der Opern- und Theaterbesucher? Inwiefern ändert sich diese durch den demographischen Wandel und mit welchen Auswirkungen auf die Besucherzahlen sowie das Programm? (FDP) Die Altersstruktur der Besucherinnen und Besucher kann derzeit nur eingeschränkt belastbar ausgewertet werden. Hintergrund ist, dass dem Theater Bonn in vielen FällenSeite 20 von 40 20 lediglich Daten zum jeweiligen Kartenkäufer vorliegen, nicht jedoch zu den Personen, für die gegebenenfalls weitere Tickets mit erworben wurden. Insbesondere bei Paaren, Familien oder Gruppenbuchungen ist daher nicht nachvollziehbar, welche Altersstruktur sich tatsächlich hinter den verkauften Karten verbirgt. Aktuell verfügt das Theater bei rund 36 % der Aufträge über demografische Angaben (hierbei werden alle regulären Vorstellungen im Schauspiel, der Oper und für den Tanz zugrunde gelegt. Produktionen speziell aus dem Bereich Theaterpädagogik und Vermittlung sind hierbei nicht betrachtet). Auf Grundlage dieser Teilmenge ergibt sich ein Durchschnittsalter der Kartenkäufer von 58 Jahren. Der Anteil weiblicher Kartenkäufer liegt bei 58,26 %. Diese Werte liefern zwar erste Anhaltspunkte, erlauben jedoch keine belastbare Aussage über die Gesamtheit aller Besucherinnen und Besucher des Theater Bonn, da entsprechende Angaben für rund 64 % der Käufer nicht belastbar vorliegen. Insbesondere die Erfassung des Alters stellt eine Herausforderung dar. Viele Besucherinnen und Besucher – selbst im Bereich der Abonnements – haben dem Theater bislang keine Altersangaben zur Verfügung gestellt. Dies ist vor allem auf eine in der Vergangenheit zurückhaltende Datenerhebung zurückzuführen. Lange Zeit wurde die Auffassung vertreten, dass entsprechende Angaben von Kundinnen und Kunden nicht aktiv abgefragt werden sollten. Aus heutiger Sicht erschwert dies jedoch die Analyse von Publikumsstrukturen und die strategische Weiterentwicklung von Angebot und Vermarktung. Das Theater Bonn arbeitet daher daran, die Qualität seiner Kundendaten schrittweise zu verbessern. Ziel ist es, künftig belastbarere Erkenntnisse über Altersgruppen, Besuchsverhalten und Publikumsentwicklungen zu gewinnen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels von Bedeutung. Aus den derzeit verfügbaren Daten lassen sich demnach keine belastbaren Aussagen ableiten, wonach der demografische Wandel bereits heute zu einem Rückgang oder Anstieg der Besucherzahlen geführt hätte. Ebenso wenig können daraus unmittelbare Auswirkungen auf einzelne Programmsparten abgeleitet werden. Die vorhandenen Daten zeigen vielmehr die Notwendigkeit, die Datengrundlage zu verbessern, um zukünftige Entwicklungen frühzeitig erkennen und fundiert bewerten zu können. Ausführungen FDP: Am Markt für Klassik und Pop-Konzerte ist zu beobachten, dass die Besucher bereit sind, für Qualität entsprechend weit anzureisen und entsprechend tief in die Tasche zu greifen.Seite 21 von 40 21 27. Wurde seitens der Verwaltung angesichts der zuvor zitierten „hervorgehobenen Erfolgsquote“ einmal die Preiselastizität der Nachfrage für Produktionen der Bühnen der Stadt Bonn ermittelt und entsprechende Preisanpassungen zur Verbesserung der Einnahmenseite vorgenommen? (FDP) Eine belastbare Ermittlung der Preiselastizität der Nachfrage im Sinne einer systematischen Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Ticketpreisen und Kaufverhalten wurde in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt. Ebenso hat in jüngerer Vergangenheit keine umfassende Besucher- oder Kundenbefragung stattgefunden, die Rückschlüsse auf Preisakzeptanz, Zahlungsbereitschaft oder Kaufentscheidungen ermöglicht hätte. Aus Sicht des Theaters besteht hier ein Erkenntnisdefizit, das mittelfristig durch geeignete Besucherbefragungen und datenbasierte Analysen geschlossen werden sollte. Ein besseres Verständnis von Preiswahrnehmung, Kaufverhalten und Zielgruppenpräferenzen würde die Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen im Bereich Vertrieb und Erlösmanagement weiter verbessern. Um die bestehenden Erkenntnislücken zu schließen, wird der neu geschaffene Bereich Vertrieb künftig eine zentrale Rolle übernehmen. Ziel ist es, systematisch die organisatorischen, technischen und analytischen Voraussetzungen für ein modernes Besucher- und Kundenmanagement aufzubauen. Hierzu gehören insbesondere die strukturierte Erhebung relevanter Kundendaten, die Durchführung regelmäßiger Besucher- und Kundenbefragungen sowie die kontinuierliche Auswertung von Kauf- und Besuchsverhalten. Auf dieser Grundlage sollen belastbare Erkenntnisse über Zielgruppen, Preisakzeptanz, Nachfrageentwicklungen und Besuchsmotive gewonnen werden. Die gewonnenen Daten werden künftig eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in den Bereichen Preisgestaltung, Produktentwicklung, Marketing und Publikumsentwicklung bilden und dazu beitragen, sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als auch die Reichweite des Theater Bonn nachhaltig zu stärken. Bei der Beurteilung der Preiselastizität ist zudem zu berücksichtigen, dass ein direkter Vergleich mit dem Markt für große Pop- oder Klassikkonzerte nur eingeschränkt möglich ist. Die dort häufig beobachtete hohe Reisebereitschaft und Zahlungsbereitschaft des Publikums bezieht sich oftmals auf international bekannte Künstlerinnen und Künstler oder wenige, exklusive Veranstaltungsorte. Besucher nehmen hierfür teilweise Anreisen von mehreren hundert Kilometern in Kauf, weil entsprechende Angebote nur an wenigen Standorten verfügbar sind. Die Situation eines kommunalen Mehrspartenhauses unterscheidet sich hiervon grundlegend. Das Theater Bonn erfüllt in erster Linie einen regionalen Kulturauftrag und richtet sich überwiegend an ein Publikum aus Bonn und der unmittelbaren Region. DieSeite 22 von 40 22 Auswertung der verfügbaren Kundendaten bestätigt diese regionale Verankerung. Rund 60 % der Besucherinnen und Besucher stammen aus Bonn beziehungsweise wohnen in einem der Bonner Stadtbezirke. Die Besucherstruktur zeigt damit, dass die Nachfrage nach den Angeboten des Theater Bonn wesentlich stärker von regionalen Faktoren geprägt wird als von den Mechanismen des überregionalen Konzertmarktes. Daraus ergeben sich andere Rahmenbedingungen für Preisentscheidungen als bei einzelnen Konzertveranstaltungen mit hoher nationaler oder internationaler Strahlkraft. Unabhängig davon wurde mit der Einführung der neuen Preis- und Produktstruktur bereits eine bewusste Anpassung des Preisniveaus vorgenommen. Ziel dieser Reform war unter anderem, die Einnahmesituation des Theaters zu verbessern und die finanzielle Eigenständigkeit des Hauses zu stärken. Dabei wurden sowohl die Preisgestaltung als auch die angebotenen Produkte und Tarifstrukturen neu geordnet und an aktuelle Marktbedingungen angepasst. Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen werden in den kommenden Spielzeiten sorgfältig beobachtet und ausgewertet. Dabei werden insbesondere die Entwicklung von Besucherzahlen, Auslastung, Ticketerlösen sowie des durchschnittlichen Erlöses je verkauftem Ticket betrachtet. Erst auf dieser Grundlage wird sich belastbar beurteilen lassen, wie die Nachfrage auf die neue Preisstruktur reagiert und welche weiteren Anpassungen gegebenenfalls sinnvoll erscheinen.Seite 23 von 40 23 IV. KOSTEN UND GRUNDLAGEN 28. Woher sollen die finanziellen Mittel hierfür kommen? (FDP) In der Vorlage wurde hierzu ausgeführt (Seite 28): „Insbesondere mit Blick auf die prekäre HH-Situation ist noch nicht absehbar, ob auch nur die günstigste Variante im Rahmen eines genehmigungsfähigen Haushaltes abbildbar sein wird.“ 29. Ist es nicht so, dass angesichts der finanziellen Schieflage der meisten deutschen Kommunen die meisten Förderprogramme um ein Vielfaches überzeichnet sind? Die Verwaltung formuliert auf Seite 27 selbst, Zitat: „Aufgrund dessen kann – Stand jetzt – keine verbindliche Rückmeldung dazu gegeben werden, in welcher Summe Fördermittel eingeworben werden können.“ (FDP) Der Status „Zukunft Bonner Bühnen“ befindet sich aktuell im Status einer Konzeptstudie und eines ausstehenden Grundsatzbeschlusses. Eine seriöse Aussage über die Zu- und Absage als auch die Art und Höhe von Fördermitteln kann daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Grundsätzlich ist die Beantragung von Fördermitteln erst möglich, wenn eine fundierte Planungsgrundlage vorliegt. Dies gilt unabhängig für alle möglichen Varianten. Ausführungen der FDP: Die Verwaltung drängt auf Seite 1 auf schnelle Entscheidung der Drucksache und begründet dies mit, Zitat: „Sollten die Vorberatungen nicht bis zur Ratssitzung am 7. Mai abgeschlossen sein und sich dadurch auch eine abschließende Entscheidung verzögern, ist aufgrund der dann anzunehmenden generellen Baukostensteigerungen mit höheren Kosten für die Baumaßnahmen zu rechnen.“ 30. Ist die Annahme richtig, dass sich diese Einschätzung der Verwaltung durch den aktuellen Iran-Krieg und die damit verbundenen Kostensteigerungen bei Rohöl und den daraus hergestellten Produkten, wie z.B. Bauchemikalien, längst überholt hat und dass von daher keine Eile mehr geboten ist? (FDP)Seite 24 von 40 24 31. Wie verlässlich ist die Kosteneinschätzung, wenn noch nicht einmal die Konturen der Gebäude feststehen? Von welchen Bedingungen ist die Aussage abhängig, die Kostenschätzung (Stand 2025) habe eine Richtigkeit von +/- 20% (Bl. 71 Konzeptstudie)? (BBB) Die erstellte Kostenermittlung ist eine Kosteneinschätzung in der Zielfindungsphase (BGB § 650p). Die Ermittlung der Baukosten erfolgte über eine detaillierte Kennwertbetrachtung auf Basis der abgestimmten Flächenaufstellung unter Berücksichtigung kostenrelevanter Funktionsbereiche, jedoch ohne vorliegende Planung oder Entwürfe. Zzgl. wurden Baunebenkosten, Rückstellungen für Unvorhergesehenes und Baupreissteigerungen berücksichtigt. Bei Konzeptstudien und Kostenschätzungen muss ein Zeitpunkt als Grundlage festgelegt werden, um seriöse und belastbare Zeit- und Kostenentwicklungen zu kalkulieren. Da die Zukunftsagenda von 2025 eine Vorlage des Grundsatzbeschlusses zu Ende des 1. Quartals 2026 festgelegt hatte, wurde auf dieser Grundlage gearbeitet. Eine vorausgreifende Kalkulation von unvorhersehbaren Ereignissen, wie es Auswirkungen von Kriegen oder Pandemien in Material-, Liefer- oder auch Personalkosten darstellen, ist nicht voraussehbar und stellt somit keine belastbare Kostengrundlage dar. In der Vorlage wurde hierzu ausgeführt (Seite 4+5): „Die Kostenangaben wurden auf der Preisbasis 1. Quartal 2025 gebildet. Die Kostenansätze gehen von aktuellen Wettbewerbspreisen aus. Für die zukünftige Baupreissteigerung erfolgte eine Orientierung an einem Drees&Sommer-internen Baupreisspiegel, welcher die Werte aus dem Statistischen Bundesamt, Materialpreisindizes, Marktanalyse Tender24 und dem aktuellen Geschehen aus Politik und Markt berücksichtigt. Die Werte stellen eine unverbindliche Prognose dar, versuchen aber bestmöglich eine seriöse Einschätzung zu geben. Jede Variante wurde auf den Ausführungsschwerpunkt (z.B. 2029) mit dem abgeschätzten Baupreissteigerungsindex beaufschlagt.“ Ergänzung: Die aufgeführte Kosten- und Kalkulation der Baupreissteigerungen wird sich selbstverständlich durch jeden Monat Verschiebung in der Beschlussfassung entsprechend verändern. Aktuell ist von einer Baupreissteigerung pro Jahr von 10-15 Mio. Euro je nach Variante auszugehen.Seite 25 von 40 25 Ausführungen FDP: Auf Seite 5 formuliert die Verwaltung, Zitat: „Inwieweit sodann für die Vorzugsvariante dem Grunde nach und in welchem Umfang eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, ist zum jetzigen Stand offen. Bis zu dieser abschließenden Klärung ist eine Umsetzung der betreffenden Sachverhalte nicht möglich, was entsprechende Auswirkungen auf den Projektzeitplan nach sich ziehen wird.“ Und weiter auf Seite 28 heißt es, Zitat: „Eine Mitzeichnung durch Amt 20 kann aufgrund der prekären Haushaltslage sowie der noch anstehenden Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 nicht erfolgen. Insbesondere mit Blick auf die prekäre HH-Situation ist noch nicht absehbar, ob auch nur die günstigste Variante im Rahmen eines genehmigungsfähigen Haushaltes abbildbar sein wird.“ Und auf Seite 29 heißt es, Zitat: „In welcher Höhe sich somit der jährliche Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn (aktuell jährlich rund 35 Mio. €) an das Theater durch die Maßnahme verändern muss, ist erst nach Entscheidung zugunsten einer der Zukunftsvarianten und abhängig von der Weiterentwicklung der sich daraus entwickelnden betriebsstrukturellen Optimierungen final nachprüfbar.“ 32. Ist es richtig, dass entscheidende kaufmännische Auswirkungen einer Standortentscheidung und damit entscheidende Auswirkungen auf den städtischen Haushalt heute von der Verwaltung nicht geklärt sind, obwohl diese auf eine Entscheidung drängt und dass bereits jetzt vor Bauzeitverzögerungen gewarnt wird? (FDP) 33. Wie kommt die Verwaltung entgegen der üblichen Praxis bei unternehmerischen Investitionsrechnungen auf den Gedanken, dass sie hier das Pferd von hinten aufzäumen kann, vielmehr müsste sie doch durch eine Investitionsrechnung überzeugen, die auch vor Wirtschaftsprüfern Bestand hat? (FDP) Im Rahmen der Vorlage ist eine Folgekostenbetrachtung auf Grundlage bereits erfolgter Großprojekte berücksichtigt die im Vergleich best-case (Variante E) und worst-case (Variante B) folgende Faktoren beinhaltet:Seite 26 von 40 26 Ablesbar werden die jährlichen Folgekosten aus einer Variantenentscheidung somit zwischen best-case 27,7 Mio. € (Variante E) oder worst-case 47,7 Mio. € (Variante B) schwanken. Dem gegenüber stehen die Einsparungspotentiale in den jährlichen Betriebskosten von rund best-case 5,6 Mio. € (Variante E) oder worst-case 2,3 Mio. € (Variante B). Zuzüglich eines variantenunabhängigen Einsparpotentials von rund 1 Mio. € jährlich aus einer möglichen Optimierung der oder des Betriebsmodells (Vorlage, Seite 22). Die Vorlage verweist zudem darauf, dass die Möglichkeiten „steuerlicher Besonderheiten und/oder Fördermittel die vorgenannte Berechnung korrigieren“ könnten und dass dies in Folgevorlagen erst dargestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgte die Darstellung der Investitionskosten konservativ zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, da steuerliche Vorteile, bspw. durch Vorsteuerabzugsmöglichkeiten aktuell noch nicht final prüfbar waren. Ausführungen BBB: Sind in den Variantenvergleich für die Variante E alle Kosten eingeflossen? 34. Für den Neubau in Modulbauweise ist ein Betrag von 187 Mio. Euro netto aufgerufen: Wie setzt sich der Betrag zusammen? Was entfällt auf die Theatergebäude; was auf die Herrichtung des Grundstücks, was auf das Parkhaus (mit welcher Kapazität)? (BBB) Aus „Anlagen Konzeptstudie“ zur Vorlage (Kostenermittlung Theaterwerkstätten: Seite 167-169): „Von den 187 Mio. € netto entfallen auf den Theaterbau mit den Bestandteilen Opernbühne inkl. Seiten- und Hinterbühnen, inkl. Zuschauerbereich undSeite 27 von 40 27 Schauspielbühne, inkl. Seiten- und Hinterbühne, inkl. Zuschauerbereich 151 Mio. € netto. Weitere 36 Mio. € entfallen auf die erweiterte Herrichtung der Theaterwerkstätten bzw. die Bestandsbauten inkl. des Anschlusses der Modulbauten an diese. Für die Herrichtung des Grundstücks sind ca. 2 Mio. € berücksichtigt. Für das Parkhaus sind 1,24 Mio. € mit einer Größe von 2.000 qm BGF berücksichtigt. Diese Kostenaufstellung stellt die reinen Netto-Werte dar. In der Gesamtbetrachtung der Variante E von 426 Mio. € brutto sind enthalten: Akutmaßnahmen für einen Bauunterhalt von 5 Jahren für alle drei Liegenschaften, die „Sowieso-Maßnahmen“ in den Theaterwerkstätten (Lager, Probebühnen, Werkstätten, Abbruch einsturzgefährdeter Bereich), der Neubau von zwei neuen Bühnen in Modulbauweise (Oper + Schauspiel, siehe oben), die Kosten für die Niederlegung des bisherigen Operngebäudes, zzgl. Baupreissteigerungen sowie einem Risikozuschlag von insgesamt 24 % sowie 19 % Mehrwertsteuer. “ 35. Die für die Modulbauweise genannten Beispielsfälle sind durch die Bank Interimsbauten. Gibt es praktische Erfahrung mit der Lebensdauer von Modulbauwerken oder verlässt man sich auf die Aussagen der Bauindustrie? (BBB) 36. Gibt es praktische Erfahrungen über die langfristigen Unterhaltskosten von Modulbauwerken? (BBB) Die Modulbauweise stellt heute eine hochwertige, langlebige und flexible Alternative zur konventionellen Bauweise dar. Durch den hohen Vorfertigungsgrad und die industrielle Fertigung der dreidimensionalen Raummodule lassen sich Bauzeiten im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren um bis zu 70 % verkürzen, was eine schnelle Realisierung individueller Gebäudelösungen ermöglicht. Gleichzeitig profitieren Bauherren von einer hohen Planungs- und Kostensicherheit, da Projekte zu Fixpreis und Fixtermin umgesetzt werden können, ohne dabei an Anpassungsfähigkeit zu verlieren. Kurzfristige Planänderungen lassen sich dank standardisierter Prozesse und systematischer Bauweise deutlich einfacher integrieren. Ein wesentlicher Vorteil des Modulbaus liegt zudem in der konstant hohen Qualität: Da die Module unter kontrollierten Bedingungen in Fertigungshallen entstehen, können sämtliche Gewerke optimal koordiniert, Qualitätsstandards zuverlässig eingehalten und Mängelrisiken reduziert werden. Darüber hinaus überzeugt die Modulbauweise durch ihre Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Die ressourcenschonende Produktion, der reduzierte Materialverlust, geringere Belastungen auf der Baustelle sowie die Recyclingfähigkeit der eingesetzten Materialien – insbesondere Stahl – tragen zu einer positiven Umweltbilanz über den gesamten Lebenszyklus bei. Durch moderne Stahl- und Holzbausysteme lassen sich auch die strengen Schallschutz- und Brandschutzanforderungen (beispielsweise fürSeite 28 von 40 28 Zwischentüren zwischen Zuschauerraum und Backstage) umsetzen. Damit bietet der Modulbau insbesondere für öffentliche Auftraggeber, den Gesundheitssektor, die Industrie, Investoren und Projektentwickler eine zukunftsfähige Lösung mit Vorteilen in Bezug auf Effizienz, Investitionssicherheit und nachhaltiges Bauen. Bei den als Beispielen angebrachten Modulbauten handelt es sich um Kulturbauten, die nur als Interim benötigt werden, da die Haupthäuser entweder saniert oder neu gebaut werden und so einen weiteren Vorteil der Modulbauweise nutzen; dass Modulgebäude bei veränderten Anforderungen leicht umgestaltet, erweitert, versetzt oder zurückgebaut werden können. In Bonn würde durch die Variante E erstmalig eine dauerhafte Lösung in dieser Bauweise entstehen, welche sich bei Wohn- und Verwaltungsgebäuden, Schulen aber auch Krankenhausbauten bereits bewährt hat. Für eine Abgrenzung zu den Interimsbauten aus dem Kulturbereich wurde daher für die Kostenermittlung nicht von den Anforderungen eines Interims ausgegangen, sondern so kalkuliert, dass im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung insbesondere die erhöhten technischen Anforderungen sowie materielle Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit als Voraussetzungen entsprechend definiert eingebracht werden. 37. Welche Risiken gibt es aus dem Untergrund des Geländes (Altlasten, Tunnel, Auffüllungen mit Schutt) und ergäben sich aus dem Abbruch der aufstehenden Gebäude? Welche Untersuchungen sind hierzu angestellt? (BBB) Das Risiko von Altlasten, Tunneln und Auffüllungen ist der Verwaltung bekannt. Aktuell werden hierzu noch erweiternde Gutachten und verifizierende Baugrundgutachten durch das SGB eingeholt. Ausführungen FDP: Auf Seite 6 formuliert die Verwaltung, Zitat: „… fand bereits eine Workshopreihe unter intensiver Beteiligung der Mitarbeitenden des Theaters statt, in der erfolgreich Lösungsansätze für die anstehenden logistischen Herausforderungen erarbeitet wurden.“ 38. Warum berichtet die Verwaltung nicht von diesen Workshopergebnissen, auch wenn diese ggf. noch nicht endgültig sein sollten? (FDP) 39. Wurden von der Verwaltung, weil Logistik nicht zu den Kernprozessen des Kulturbetriebs gehört, externe Logistikdienstleister eingeladen, entsprechenden Outsourcingmodelle, wie. Z.B. Just-in-Time Belieferung derSeite 29 von 40 29 Bühnen, zu entwickeln und Lagerung in temperierten Lagerhäusern anzubieten inklusive aller versicherungstechnischen Notwendigkeiten? Vgl. hierzu die Ausführungen der Verwaltung zur Logistik auf Seite 92. (FDP) 40. Könnte sich die Verwaltung hierdurch nicht von eigenen Transport-LKW, eigenen Containern, eigenem Einkauf von Versicherungsleistungen und letztendlich auch von hiermit in Verbindungen stehenden Personalkosten befreien? (FDP) In der Vorlage ausgeführt ist (Seite 6): „In Vorbereitung der Notwendigkeit und zur Identifikation des anstehenden Logistik- und Anforderungsumfangs der Sowieso-Maßnahmen an den Theaterwerkstätten in Beuel fand bereits eine Workshopreihe unter intensiver Beteiligung der Mitarbeitenden des Theaters statt, in der erfolgreich Lösungsansätze für die anstehenden logistischen Herausforderungen erarbeitet wurden.” Ergänzung: Am 1. und am 18. Dezember 2025 fanden unter Koordination der Stabsstelle Zukunft Bonner Bühnen zwei aufeinander aufbauende Workshops in Begleitung einer Moderation mit den Mitarbeitenden des Theaters, der ARGE und dem SGB statt, deren Ergebnisse als Grundlage für die Planung der „Sowieso-Maßnahmen“ in den Theaterwerkstätten Beuel dienen sollen. Da sich in Beuel das „Herzstück“ des Theaterbetriebs befindet, welches sich durch den täglichen Betrieb der Probebühnen und Werkstätten auszeichnet und hier die Sperrung des innenliegenden Gebäudebestands aufgrund seiner akuten Einsturzgefahr zu einer starken Beeinträchtigung des Betriebs entwickelt hat, müssen die Maßnahmen in einem engen Austausch mit dem Nutzer vorbereitet werden. Hierzu wurde ein erstes Konzept erarbeitet in welcher Reihenfolge sich ein Auszug von Lagerbestand und der darauffolgende Umzug der Werkstätten sowie der notwendige Einbau von neuen Probebühnen gestalten müsste, um den Betrieb nicht zu unterbrechen. Vonseiten des Nutzers erfolgten hier wichtige Hinweise auf zu berücksichtigende Notwendigkeiten als auch bereits erste Ansätze für zukünftige Optimierungen, da die „Sowieso-Maßnahmen“ als dauerhafte Lösungen für den Betrieb durchgeführt werden sollen. Die Identifikation wichtiger Notwendigkeiten, bspw. zu Lagerhöhenvorgaben, Anforderungen an Abluft in den Werkstätten, arbeitsschutztechnische Vorgaben aber auch Optimierungsvorschläge aus der Kenntnis der täglichen Abläufe und des Betriebs stellen eine Grundvoraussetzung für die Planung der Maßnahmen dar. Die Workshops wurden durchgeführt, um bereits im Vorfeld der Beauftragung der Planungsleistungen entsprechende Grundlagen zu dokumentieren und so bestmöglich die Zeit zu nutzen,Seite 30 von 40 30 welche durch den ausstehenden Grundsatzbeschluss aktuell verfügbar ist. Detaillierte Optimierungen im Bereich Logistik, Versicherungsleistungen sowie zukünftigen Personalkosten sind auch in diesem Bereich von der zukünftigen Ausrichtung auf mehrere oder einen Standort mit abhängig und können zum aktuellen Stand nicht beantwortet werden. Überlegungen dieser Form können erst nach Festlegung der zukünftigen logistischen Aufwendungen und der betriebsstrukturellen Zusammensetzung des zukünftigen Theaterbetriebs innerhalb des Gesamtkonzepts geprüft werden. 41. Nach der vorgelegten Prinzipskizze soll ein weiteres „Mögliches Lager (Miete)“ für das Theater in Anspruch genommen werden, weil bisherige Lagerfläche für den Bühnenstandort bzw. anderweit genutzt wird. Ausweislich des Luftbildes ist das Gebäude, das auf einem Privatgrundstück liegt, noch nicht errichtet: Wie ist sichergestellt, dass die Räumlichkeiten rechtzeitig zur Verfügung stehen? (BBB) Große Teile der bisherigen Lagerflächen des Theaters befanden sich in dem Bereich, welcher seit 2023 aufgrund Einsturzgefahr gesperrt ist. Seitdem ist die Lagersituation auf dem Gelände eine Herausforderung für den Betrieb. Der als „mögliches Lager“ ausgewiesene Bereich befindet sich auf dem Grundstück „Paulusstr. 21“ und ist in Privateigentum. Teile der dort bereits befindlichen Immobilie werden bereits durch das Theater als Lagerfläche angemietet. Im Rahmen der „Sowieso-Maßnahmen“ (siehe oben) müssen Lagerflächen im Bereich der Theaterwerkstätten ausgeräumt und ausgelagert werden. Bereits seit einigen Monaten laufen hierzu Abstimmungen mit dem Eigentümer der Paulusstr. 21, um hier entsprechende Lagerausweichflächen nutzen zu können. Der kontrollierte Umzug der Lagerinhalte ist zudem als Teil des Strukturprozesses zu verstehen – durch die dringende Notwendigkeit des Lagerumzugs, wird zugleich eine systematische, geplante Neustrukturierung und Lageroptimierung initiiert. 42. Mit welchen Kosten inklusive Schadstoffentsorgung rechnet die Verwaltung bei einem Abriss der Oper? (FDP) Die Kosten für einen Abbruch des bisherigen Opernhauses werden im Rahmen der Varianten B bis E mit 7 Mio. € netto kalkuliert. Innerhalb dieser ist eine Zulage für eine Schadstoffbelastung im mittleren Bereich beinhaltet. Siehe hierzu Kostenaufstellung „Opernhaus Bonn“ in „Anlagen Konzeptstudie“ (Seite 111).Seite 31 von 40 31 V. STADTPLANUNG und BAURECHT 43. Hält die Verwaltung angesichts der unter den Punkte a) bis d) aufgeworfenen Fragen für stadtplanerisch verantwortliches Handels? (FDP) 44. Ist sichergestellt, dass für die Variante E rechtzeitig Baurecht vorliegen wird? (BBB) 45. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE); nach dem Gesetz sind Anlagen für kulturelle Zwecke nur ausnahmsweise zulässig; die Gebäudehöhe ist auf 16m beschränkt: Sieht der konkrete Bebauungsplan die nach der BauNVO mögliche ausnahmsweise zulässige Nutzung vor. Wie lautet hier die Festsetzung im Bebauungsplan? (BBB) 46. Stehen Gebäude(teile), die für die Oper abgerissen werden müssen, unter Denkmalschutz? (BBB) 47. Ist eine Oper mit Blick auf einen baurechtlich zulässigen Schrottplatz und die Freiwillige Feuerwehr in unmittelbarer Nachbarschaft gebietsverträglich? (BBB) 48. Auf das Operngelände sollen 3,5ha entfallen. Kommen das Pantheon und das möglicherweise anzumietende Lager noch dazu oder sind sie in der Fläche (3,5ha) enthalten? (BBB) 49. Der Bühnenturm am Böselagerhof überragt die Operngebäude um 19m. Ausweislich des GA-Artikels vom 17.03.2026 („Opernhaus hinterm Schornstein“) soll er eine Höhe von 27m erreichen. Wie verträgt sich das mit der Höhenbeschränkung in Beuel? Was sagt der Denkmalschutz zu der Gebäudehöhe in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Denkmal Jutespinnerei? (BBB) 50. Ist berücksichtigt, dass sich eine Operngastronomie ansiedeln sollte und diese in einem GE nur ausnahmsweise zulässig ist? (BBB) 51. Sind Gefahren aus dem Baurecht/ Immissionschutzrecht (ggfs. Nachbarwiderspruch) geprüft worden? (BBB) 52. Ist vielleicht schon durch eine Bauvoranfrage sichergestellt, dass der Standort planungsrechtlich keine Schwierigkeiten macht? (BBB)Seite 32 von 40 32 53. Sind angesichts der zu erwartenden Verkehre zusätzliche Straßenausbaumaßnahmen und Vorrichtungen zum Lärmschutz (Verkehre nach 22.00h) erforderlich? (BBB) Die Festsetzungen des Bebauungsplans für das Grundstück der Theaterwerkstätten sind in Abschnitt 3.2.3 der Konzeptstudie dargestellt. Dabei ist klarzustellen, dass das betreffende Plangebiet nicht ausschließlich als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt ist. Vielmehr handelt es sich im westlichen Bereich – insbesondere im Gebäudekomplex um den Alten Malersaal sowie das Verwaltungsgebäude – um ein Mischgebiet (MI). Der maßgebliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1985. Für die planungsrechtliche Beurteilung ist daher die seinerzeit geltende Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO 1977) heranzuziehen. Die dort geregelte ausnahmsweise Zulässigkeit kultureller Nutzungen, die ausschließlich im Gewerbegebiet einschränkend wirkt, ist auch in dieser Fassung der BauNVO enthalten. Ein Ausschluss von Vergnügungsstätten, der diese Ausnahmeregelung überlagern würde, ist im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Im Übrigen wird ein Theater im Allgemeinen anders bewertet als beispielsweise ein Musikclub, eine Diskothek oder eine Eventhalle, da von ihm regelmäßig geringere Störungen ausgehen. Es ist davon auszugehen, dass die geplante Nutzung als Gesamtvorhaben – bestehend aus öffentlichen Bühnen, internen Probebühnen, Werkstätten und Lagerflächen – zu betrachten ist. Der öffentliche Theaterbetrieb stellt hierbei lediglich einen untergeordneten Bestandteil der Gesamtnutzung dar. Ebenso wird die Gastronomie vor diesem Kontext beurteilt. Eine abschließende Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der vorgesehenen Maßnahme kann jedoch nur im Rahmen einer konkreten Einzelfallprüfung erfolgen. Dabei wäre das Vorhaben im Zusammenhang mit den bestehenden Nutzungen im Umfeld zu bewerten, sodass auch bspw. ein gegebenenfalls vorhandener Schrottplatz in die Beurteilung einbezogen würde. Bislang liegen noch keine Planungsunterlagen vor; eine Beauftragung für eine Leistungsphase nach der HOAI ist bisher nicht erfolgt. Das Vorhaben befindet sich derzeit auf der Ebene der Konzeptionierung. Gleichwohl wurden gemäß den Ausführungen in Abschnitt 4.1.5 der Konzeptstudie die Varianten D und E am 23.10.2025 mit den zuständigen Behörden erörtert und dabei als grundsätzlich genehmigungsfähig beurteilt. Die noch ausstehende Planung muss sich folglich innerhalb der Vorgaben des Planungs- und Bauordnungsrechts bewegen. Der hierfür bestehende rechtliche Spielraum wurde jedoch als ausreichend groß eingeschätzt, um eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu ermöglichen.Seite 33 von 40 33 Im Rahmen des Termins am 23.10.2025 wurden neben der geplanten Nutzung auch die Höhe des vorgesehenen Bühnenturms unter planungsrechtlichen und denkmalrechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Zwar überschreitet der Bühnenturm in der vorliegenden Konzeption die grundsätzlich zulässige Gebäudehöhe, er befindet sich jedoch im zentralen Bereich des eigenen Gebäudekomplexes, weist einen erheblichen Abstand zu benachbarten Nutzungen auf und berührt keine denkmalgeschützten Gebäudeteile. Vor diesem Hintergrund wurde auf Grundlage der Konzeptebene die Einschätzung getroffen, dass die Höhenüberschreitung im Wege einer Ausnahme genehmigungsfähig sein könnte. Für den geplanten Neubau der Oper müssen keine Gebäudeteile abgerissen werden, die unter Denkmalschutz stehen. Zu b) Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden alle Aufgaben des Baurechts und Immissionsschutzes bearbeitet. Allgemein ist auszusagen, dass der Schutzanspruch einer Nachbarschaft in einem GE oder MI weniger hoch ist als bspw. in einem reinen Wohngebiet – in diesem Sinne sind diese Nutzungen eher positiv. Zu c) Nein, eine Bauvoranfrage wurde noch nicht gestellt. Jedoch wurden mit dem genannten Gespräch am 23.10.2025 die relevanten Fragen – auf Konzeptebene – gestellt und beantwortet. 54. Wird es erforderlich, die jetzt auf dem Gelände, gleich im Einfahrtsbereich befindliche Freiwillige Feuerwehr zu verlegen? (BBB) Nach aktueller Raumbedarfsanalyse der Konzeptstudie ist eine Verlegung der Freiwilligen Feuerwehr nicht notwendig. Detaillierte Anpassungen können erst im Rahmen des Planungsverfahrens festgelegt bzw. erarbeitet werden. 55. Ist sichergestellt, dass ein Architektenwettbewerb für das neue Schauspiel nicht erforderlich ist? Für das Schauspiel wäre in den Varianten A bis D die weitere Nutzung der Immobilie in Bad Godesberg vorgesehen. In Variante E entstünde für das Schauspiel ein Neubau in Modulbauweise in Beuel. Die Möglichkeit eines Architekturwettbewerbs im klassischen Sinne besteht nur in Variante B für den Neubau eines Opernhauses. Wie in der Vorlage (Seite 12 und Seite 25) ausgeführt, birgt ein Architekturwettbewerb ein zeitliches und somit auch ein finanzielles Risiko innerhalb der Variante B.Seite 34 von 40 34 VI. STRUKTURPROZESS Ausführungen FDP: Die Verwaltung stellt auf Seite 22 erhebliche Defizite bei sich selbst fest, Zitat: „Derzeit entsteht durch unterschiedliche Haushalts-, Genehmigungs- und Verwaltungsprozesse, parallele interne Dienstleistungsstrukturen und fehlende digitale Interoperabilität zwischen den Systemen ein hoher Koordinations- und Personalaufwand, ohne dass künstlerisch oder organisatorisch ein Mehrwert generiert wird.“ 56. Was hindert die Verwaltung daran, diese Defizite unverzüglich abzustellen? (FDP) Der Beschluss des Rats der Bundesstadt Bonn zur „Zukunftsagenda Bonner Bühnen“ vom 08.05.2025 lautete (DS-Nr. 252731): 1) Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt der Zukunftsagenda und den Prämissen für die Zukunft der Bonner Bühnen (Anlage 1) zu. 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Strukturprozess mit folgenden Schwerpunkten durchzuführen: a) Optimierung von Binnenstrukturen (Aufbau- und Ablauforganisation, Controlling) und Leistungsbeziehungen (zwischen Theater, BOB und IBFB gGmbH), b) Untersuchung, welche Prozesse und Aufgaben (insbesondere aus dem administrativen und kaufmännischen Bereich, aber auch z.B. Marketing, Ticketing, Fundraising) organisatorisch gebündelt werden können, um Synergie- und Skaleneffekte zu erzielen, c) Möglichkeiten der Digitalisierung für bereichsübergreifende Organisationsoptimierungen, d) Untersuchung der vorhandenen Spielstätten hinsichtlich ihrer wirtschaftlich tragfähigen Nutzungsmöglichkeiten und Prüfung möglicher Kooperationsmodelle, e) Erarbeitung von Vorschlägen für geeignete künftige Organisationsformen und Leistungsbeziehungen unter Berücksichtigung der o.g. Punkte. Der Beschluss des Rates zur Weiterentwicklung der Kooperation zwischen dem Theater Bonn und dem Jungen Theater Bonn (siehe DS-Nr. 230769) wird in diesem Zusammenhang aufgegriffen.Seite 35 von 40 35 3) Der Strukturprozess soll Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die freie Szene bei der Umsetzung innovativer Impulse nachhaltig unterstützt werden kann (z.B. durch Räume, Servicedienstleistungen, Neuansiedlungen, gemeinsame nachhaltige Nutzung von Ausstattung, künstlerische Kooperationen). 4) Der Rat beschließt zur Umsetzung des Prozesses die als Anlage 2 beigefügte Projektstruktur. Die Verwaltung wird im Quartal 1/2026 die Ergebnisse des Strukturprozesses zur Entscheidung vorlegen (siehe Zeitplan). Dieser Aufgabenstellung kommt die Verwaltung nach und hat mit der Vorlage „Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften“ (DS-Nr. 260127) einen entsprechenden ersten Aufschlag vorgelegt. In der Vorlage wird hierzu ausgeführt (Seite 2+3): Sowohl die baulichen als auch die strukturellen Untersuchungen erfolgten zielgerichtet mit Unterstützung externer Fachberater. Unter der Federführung von ST-ZBB und einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bestehend aus „Drees & Sommer“ und „dasbauprojekt“ erfolgte die Entwicklung der baulichen Varianten. Ergänzung: Bereits im Mai 2025 wurde durch das Theater für eine interne Organisationsuntersuchung die Firma Wolffberg beauftragt, welche eine Analyse und Bestandsaufnahme der bestehenden strukturellen Herausforderungen, Optimierungsmöglichkeiten als auch bereits erste Schritte einer angepassten Umstrukturierung begleitet hat. Im Herbst 2025 wurde eine ähnliche Organisationsuntersuchung durch die Stabsstelle für das Orchester mit der Beauftragung der Firma „Kulturexperten“ initiiert. Die Ergebnisse aus den Untersuchungen sind unmittelbar in die weiteren Schritte für ein detailliertes Gutachten zur Untersuchung alternativer Betriebsmodelle eingeflossen und werden bereits als Grundlage für die Identifikation der notwendigen weiteren Schritte verwendet. Die Evaluation von möglichen alternativen Betriebsmodellen, insbesondere unter Hinzuziehung der Beethovenhalle und der daraus resultierenden Einflüsse auf Abläufe, Strukturen und Inhalte anderer Institutionen, wird begleitend fortgesetzt und nach Entscheidung für eine bauliche Variante finalisiert. Die Grundlage für alle Untersuchungen bilden die gemäß Anlage 1 des Beschlusses vom 08.05.2025 definierten „Zielbild und Prämissen für die Zukunft der Bonner Bühnen, des Beethoven Orchester Bonn und der Internationaler Beethovenfeste Bonn“, die eine mittel- und langfristige Senkung des Zuschussbedarfs für die Institutionen innerhalb des städtischen Haushalts vorgeben.Seite 36 von 40 36 57. Wieso kommt die Verwaltung zu der Schlussfolgerung, zwischen diesen Defiziten und baulichen Strukturen bestünde ein kausaler Zusammenhang? Schließlich gelingt es Unternehmen mit multiplen, sogar internationalen Standorten, sich auf einheitliche Prozesse zu einigen. (FDP) Hierzu wird in der Vorlage ausgeführt (Seite 22): „Variantenübergreifend besteht ein grundsätzliches Effizienzpotenzial durch strukturelle Neuausrichtung innerhalb des Zukunftsprozesses. Derzeit entsteht durch unterschiedliche Haushalts-, Genehmigungs- und Verwaltungsprozesse, parallele interne Dienstleistungsstrukturen und fehlende digitale Interoperabilität zwischen den Systemen ein hoher Koordinations- und Personalaufwand, ohne dass künstlerisch oder organisatorisch ein Mehrwert generiert wird. Durch eine strukturelle Neuaufstellung sollen zentrale administrative Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen gebündelt werden (gleiche Prozesse und weniger Reibung), um Synergie- und Skaleneffekte zu heben. Allein durch die Entstehung einer betriebsadäquaten Struktur lassen sich viele Einsparungen erzielen. Das Potenzial wird auf rd. 1,0 Mio. grob geschätzt. Die bereits erfolgten Schritte der Organisationsuntersuchungen sowie die Untersuchungen zu möglichen alternativen Betriebsmodellen können jedoch erst in einem zweiten Schritt effizient weiterverfolgt werden.” Ausführungen FDP: Auf Seite 2 formuliert die Verwaltung, die Politik möge „zunächst in Bezug auf den Umfang der notwendigen baulichen Maßnahmen und Varianten als Basis für die sich daraus erst ergebenden organisatorisch inhaltlichen Strukturen“ über Standorte entscheiden, so unter anderem auch über die von der Verwaltung favorisierte Variante E. Im weiteren Verlauf formuliert die Verwaltung: „Die Evaluation von möglichen alternativen Betriebsmodellen, insbesondere unter Hinzuziehung der Beethovenhalle und der daraus resultierenden Einflüsse auf Abläufe, Strukturen und Inhalte anderer Institutionen, wird begleitend fortgesetzt und nach Entscheidung für eine bauliche Variante finalisiert.“ 58. Ist es nicht sinnvoller – so jedenfalls in der realen Wirtschaft üblich – sich zunächst Gedanken zu einem Betriebsmodell zu machen und im nächsten Schritt die hierzu erforderlichen baulichen Entscheidungen zu treffen im Sinne von form follows function? (FDP) 59. Wenn doch die Verwaltung die Variante E favorisiert, hat sie sich hier bereits intensiver mit einem Betriebsmodell beschäftigt? (FDP)Seite 37 von 40 37 60. Wurden auf der Basis der Spielpläne 2025 einmal die Prozesse an einem zusammengelegten Standort „Beuel“ simuliert, z.B. unter Verwendung von Operations Research, unter Berücksichtigung der Einnahmensituation sowie des Personaleinsatzes bei parallelen Aufführungen inklusive aller in Frage kommender Tarifvertragsmodelle? In der Zukunftsagenda von Mai 2025 wird die grundsätzliche Struktur des Theaterbetriebes klar definiert: Anlage zum Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 252731, Anlage 1) „Zur Spielzeit 2028/2029 verfügt Bonn als Geburtsstadt Beethovens, als internationale Stadt und als UN-Standort über ein städtisches Theater mit den zwei Sparten Oper und Schauspiel und bewusst über ein eigenständig agierendes und wahrzunehmendes Konzertorchester mit Spielverpflichtung in der Oper - mit dauerhaft tragfähigen Strukturen, verlässlichen Leistungsbeziehungen und finanziellen Rahmenbedingungen, die beide auch in Zeiten schwieriger Kommunalhaushalte langfristig sichern.“ Für das Theater bedeutet das die grundsätzliche Festlegung auf einen Betrieb mit den beiden Sparten Oper und Schauspiel. Diese Festlegung wurde für die Entwicklung der Varianten wie vorgegeben als Grundlage verwendet. Aktuell werden mit den beteiligten Institutionen Theater Bonn (THB), Beethoven Orchester Bonn (BOB) sowie der Internationalen Beethovenfeste GmbH (IBFB) die Ergebnisse aus den innerbetrieblichen Untersuchungen für eine Weiterentwicklung zukünftiger möglicher Betriebsmodelle besprochen und abgestimmt. Hierzu wurde das Unternehmen „Kulturexperten“ beauftragt. Das Gutachten umfasst neben den Bewertungen über mögliche Betriebsformen auch eine Handlungsmatrix über noch notwendige weitere Untersuchungen sowie Abstimmungs- bzw. Konsensnotwendigkeiten. Hierbei sind insbesondere die bestehenden Verflechtungen der einzelnen Institutionen, welche alle drei aktuell in unterschiedlichen Rechtsformen geführt werden (THB = eigenbetriebsähnliche Einrichtung, BOB = städtisches Amt, IBFB = gemeinnützige GmbH) in die Strukturen der städtischen Verwaltung zu berücksichtigen. Da insbesondere das BOB und das IBFB unmittelbar von dem Betrieb der Beethovenhalle sowohl abhängig als auch per Auftrag zu einer Bespielung dieser beauftragt sind, werden auch die Konsequenzen und Abhängigkeiten der Institutionen zu den Handlungsfeldern und Konditionen der Bonn Conference Center GmbH (BonnCC) mit einbezogen. Die Identifikation der Komplexität der untereinander zu berücksichtigenden Leistungsverflechtungen als auch -verpflichtungen sind ein elementarer Baustein in der Entwicklung einer Strukturoptimierung und einesSeite 38 von 40 38 zukünftigen synergetischen Zusammenwirkens sowie dem Abbau von überholten bzw. nicht mehr zukunftsträchtigen Organisationsbestandteilen. In der Vorlage bereits ausgeführt zur Personalentwicklung innerhalb des Theaters (Seite 23): „Nach aktuellem Stand zeichnet sich ab, dass in den kommenden Jahren durch altersbedingte Abgänge und den bereits jetzt bestehenden Fachkräftemangel im Bereich Technik und Bühne des Theaters ein durch das Zukunftsszenario bedingter Personalabbau ausgeschlossen werden kann. Der Fachkräftemangel wird in den kommenden Jahren eine erhebliche Herausforderung darstellen (bis Ende 2029 scheiden nach Renteneintrittsdatum 7,93 % der Mitarbeitenden des Theaters spätestens aus dem Betrieb aus). Durch die Synergieeffekte bei der Reduzierung auf einen Standort könnten negative Effekte des Fachkräftemangels abgefedert und eine Beibehaltung der künstlerischen Qualität gewährleistet werden. Der Aufbau einer Personalentwicklungsstrategie, ist abhängig von der Entscheidung für eine bauliche Variante.” Hierzu wird in der Vorlage bereits ausgeführt: Seite 11, zu Variante B (Neubau Oper, Beibehaltung 3 Standorte): Hinweis vonseiten des Theaters: Die Beibehaltung von drei Standorten/ Spielstätten erfordert weiterhin innerbetriebliche Strukturen im derzeitigen Maße (z.B. Haustechnik, Bühnentechnik, Pforte, Abendpersonal). Die innerbetrieblichen Optimierungen werden auf einen kleineren sechsstelligen Betrag geschätzt von weniger als 500 T€. Seite 18, zu Variante E (Beuel Bühnenwerk, Reduzierung auf 1 Standort): Hinweis durch das Theater: Durch die Zentralisierung aller Standorte und Spielstätten ergeben sich die höchstmöglichen innerbetrieblichen Optimierungsmöglichkeiten. Die betrieblichen und personellen Strukturen können deutlich effizienter aufgestellt und eingesetzt werden (z.B. Haustechnik, Bühnentechnik, Pforte, Abendpersonal, Botendienste, Theaterkasse, Fuhrpark und Logistik etc.). Das Potenzial aus diesen innerbetrieblichen Optimierungen wird auf rd. 1,6 Mio. € geschätzt.Seite 39 von 40 39 Fazit: Die Entscheidung zu einer baulichen Variante bzw. für oder gegen die Beibehaltung mehrerer Standorte – wird für den Strukturprozess entsprechend benötigt, um die bereits identifizierten Doppel- und Mehrfachstrukturen als auch die Disposition zwischen den einzelnen Institutionen darauf aufbauend langfristig anzulegen.Seite 40 von 40
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de