260127-15 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften
Kerndaten
- Nummer
- 260127-15 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Am Kurpark Hauptort
- Am Boeselagerhof
- Rheingasse
- Brassertufer
- Stadthalle
- Markt
- Maxstraße
- F
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Beuel
- Bonn
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260127-15 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 18.06.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme Kulturausschuss 19.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Konzeptstudie (Anlage 1) werden 19 Anlagen genannt. Aufgrund des hohen Datenvolumens wurden ursprünglich nicht alle Anlagen der Beschlussvorlage beigefügt. Da es hier zu Rückfragen kam, werden die Anlagen zur Konzeptstudie nun wie folgt erläutert und ergänzt: Anlagen zur Konzeptstudie • Anlage 01 – Grundsatzbeschluss vom 08.05.2025 (DS-Nr.252731) • Anlage 02 – Letter of Intent vom 08.04.2025 (Internes Dokument der Verwaltung) • Anlage 03 – Instandsetzungskonzept Theapro vom 25.08.2017 (vgl. Kulturausschuss am 19.09.2017, Anlage zu dieser Stellungnahme) • Anlage 04 – Instandsetzungskonzept Actori vom 03.09.2018 (hier in der öffentlichen Version für den Kulturausschuss am 04.10.2018, Anlage zu dieser Stellungnahme) • Anlage 05 – Bestandsanalyse RKW/M.O.O.CON vom 18.10.2024 für Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten (aus urheberrechtlichen Gründen können die Analysen nicht in Allris veröffentlicht werden, daher wird auf die Zusammenfassung der Raumbedarfsanalyse Theater BonnSeite 1 von 171 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) in der Sitzung des Kulturausschusses am 05.03.2024 verwiesen (Anlage zu dieser Stellungnahme) • Anlage 06 – Bestandserfassung Drees & Sommer vom 23.02.2026, 14.11.2025, 21.11.2025 (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127) • Anlage 07 – Maßnahmenübersichten SGB Bauunterhalt vom 30.09.2025 (Internes Dokument der Verwaltung, Aufstellung der anstehenden Akutmaßnahmen und Maßnahmenplanung, wird laufend aktualisiert gemäß Anforderungen aus Betrieb) • Anlage 08 – Denkmalschutz A 4041 Schauspielhaus (Anlage zu dieser Stellungnahme) • Anlage 09 – Denkmalschutz A 1008 Villa (Anlage zu dieser Stellungnahme) • Anlage 10 – Denkmalschutz A 3456 Ehem. Jutespinnerei (Anlage zu dieser Stellungnahme) • Anlage 11 – Kosten Opernhaus (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127) • Anlage 12 – Flächen Opernhaus (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127) • Anlage 13 – Kosten Schauspielhaus (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127) • Anlage 14 – Flächen Schauspielhaus (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127) • Anlage 15 – Kosten Theaterwerkstätten (Siehe Anlagen DS- Nr. 260127) • Anlage 16 – Flächen Theaterwerkstätte (Siehe Anlagen DS- Nr. 260127) • Anlage 17 – Nutzungskosten Theater Bonn (Siehe Anlagen DS- Nr. 260127) • Anlage 18 – Nutzungskosten SGB (Siehe Anlagen DS-Nr. 260127) • Anlage 19 – Wirtschaftsplan 2024/25 (DS-Nr. 240186) Anlage/n 1 Konzept Theapro 2017 (öffentlich) 2 Konzept Actori 2018 (öffentlich) 3 Praesentation Theater Bonn Kulturausschuss Raumbedarfsplanung 2024 (öffentlich) 4 Denkmalschutz A 4041 Schauspielhaus (öffentlich) 5 Denkmalschutz A1008_Am Kurpark 4_Villa (öffentlich) 6 Denkmalschutz A 3456 Ehem. Jutespinnerei (öffentlich)Seite 2 von 171 Instandsetzungskonzept THEATER BONN für das Opernhaus und die Kammerspiele Auftraggeber: THEATER BONN Am Boeselagerhof 1 53111 Bonn Erstellt von: theater projekte daberto + kollegen Augustenstraße 59 80333 München info@theapro.de Datum: 25.08.2017Seite 3 von 171 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung ........................................................................................................................................ 3 2 Aufgabenstellung und Umfang des Konzepts ........................................................................................ 4 3 Grundlagen und angewandte Vorschriften ............................................................................................ 5 4 Zeitliche Ausrichtung der Instandsetzung .............................................................................................. 6 5 Besondere Maßnahmen ......................................................................................................................... 7 5.1 Opernhaus ‒ Verbesserung der Orchestersituation ....................................................................... 7 5.2 Opernhaus ‒ Einsenkung des Drehscheibenwagens ..................................................................... 8 5.3 Opernhaus – Erneuerung der Anlieferung ...................................................................................... 9 5.4 Kammerspiele – Abbruch zweite Portalwand ...............................................................................11 6 Instandsetzungskonzept ......................................................................................................................12 6.1 Opernhaus Bonn - Maßnahmenbeschreibung ..............................................................................12 6.1.1 Brandschutztechnische Maßnahmen ....................................................................................14 6.1.2 Architektonische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt) .....................................................22 6.1.3 Bühnentechnische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt) ..................................................25 6.1.4 Haustechnische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt) ......................................................31 6.2 Maßnahmenbeschreibung Kammerspiele Bad Godesberg ..........................................................38 6.2.1 Architektonische und brandschutztechnische Maßnahmen ..................................................40 6.2.2 Bühnentechnische Maßnahmen ............................................................................................44 6.2.3 Haustechnische Maßnahmen ................................................................................................50 6.3 Auswirkungen auf das Gelände der Theaterwerkstätten in Beuel ................................................53 7 Externe Einschätzungen zur Statik ......................................................................................................54 Statische Stellungnahme Horz & Ladewig GmbH ...................................................................................54 7.1 Opernhaus: Einsenkung Drehscheibenwagen auf der Hinterbühne ............................................54 7.1.1 Decke zwischen EG und 1. UG ..............................................................................................54 7.1.2 Decke zwischen 1. UG und 2. UG ..........................................................................................54 7.2 Opernhaus: Öffnung der Fassade für Anbau einer Anlieferung ...................................................55 7.3 Kammerspiele: Rückbau zweite Portalwand ................................................................................55 7.4 Kammerspiele: Abbruch der vorderen Tribünenstufen zur Verbreiterung des Fluchtwegs ...........56 8 Bauzeitenplan .......................................................................................................................................57 9 Kostenaufstellung .................................................................................................................................57 10 Projektteam Instandsetzung .................................................................................................................58Seite 4 von 171 3 1 Vorbemerkung Das Theater Bonn ist ein Drei-Sparten-Haus mit Musiktheater, Sprechtheater und Tanzgastspielen. Es betreibt zur Erfüllung des Bildungsauftrags durch einen entsprechenden Geschäfts- und Spielbetrieb das Opernhaus in Bonn, die Kammerspiele in Bad Godesberg und die zentralen Theaterwerkstätten in Beuel. Das Opernhaus mit seinen heute 1.024 Sitzplätzen wurde im Jahre 1965 als Stahlbetonbau eröffnet und im Jahre 1993 durch den Einbau eines zweiten Rangs baulich erweitert. Seine markante Kubatur mit der Aluminiumfassade und die außergewöhnliche Lage am Rhein machen das Opernhaus zu einer erhaltenswerten Immobilie. Es steht nicht unter Denkmalschutz, sodass es zu keinen Handlungseinschränkungen kommt. Alle technischen und baulichen Anlagen sind mit wenigen Ausnahmen seit der Erbauungszeit unverändert in Betrieb und inzwischen stark erneuerungsbedürftig. Die Werkstattbühne ist Teil des Opernhauses und wurde nachträglich im 2. Untergeschoss eingerichtet. Sie bietet 144 Zuschauerplätze und eine Szenenfläche mit sehr begrenzter Raumhöhe. Mit einem kleinen, angrenzenden Foyer mit Gastronomie und Garderobe sowie einem eigenen Zugang von der Rheingasse aus ist die Werkstattbühne als eigene Einheit zu bespielen. Die Kammerspiele in Bad Godesberg wurden 1952 nach den Plänen von Ernst Huhn als erstes Theater nach dem Krieg mit einer Nutzungskombination aus Kino und Schauspieltheater erbaut. Ihre heutigen 476 Sitzplätze verdanken sie dem Einbau einer neuen Bestuhlung mit ansteigender Tribüne. Die Kammerspiele stehen unter Denkmalschutz. Die technischen Anlagen wurden in den letzten Jahren in einigen Teilen erneuert. Durch diese Maßnahmen und die im Vergleich zum Opernhaus in Bonn erheblich kleinere Größe des Hauses fallen die Instandsetzungsmaßnahmen deutlich geringer aus. In beiden Häusern ist über die Jahre ein Instandsetzungsstau entstanden, der neben starken Einschränkungen im Spielbetrieb auch durch die Verschärfung der Vorschriften innerhalb der letzten 50 Jahre zu erheblichen funktionalen und sicherheitstechnischen Mängeln geführt hat. Lässt sich in der Oper kein Schwerpunkt auf ein Gewerk feststellen, da alle Gewerke (Architektur, Veranstaltungstechnik, technische Gebäudeausstattung, Brandschutz) gleichermaßen stark betroffen sind, so liegt in den Kammerspielen der Instandsetzungsschwerpunkt deutlich auf der Bühnentechnik. Durch den minimalisierten Bauunterhalt über viele Jahre sind gravierende Mängel aufgetreten und nicht behoben worden. Viele technische Anlagen sind durch Überalterung defekt oder unsicher geworden. Die über Jahre in Begehungen, Prüfungen und Gutachten erfassten Mängel mündeten in einer Vielzahl von Forderungen, die von den beteiligten Personen nicht in erforderlichen Maß abgearbeitet werden konnten. Zur Gewährleistung eines unterbrechungsfreien Spielbetriebs und zur Vermeidung einer Schließung aus Sicherheitsgründen, ist eine konsequente und sofortige Umsetzung der Instandsetzung unumgänglich. Das Gelände mit den Theaterwerkstätten in Beuel wurde in diesem Instandsetzungskonzept nur in Verbindung mit notwendigen Verlagerungen oder Synergien von Funktionen in Betracht gezogen. Um eine Instandsetzung während des Spielbetriebs zu ermöglichen, müssen die Proben aus der Oper nach Beuel verlegt werden. Lediglich die Bühnenendproben finden in der Oper statt und müssen dann mit den lärmbehafteten Baumaßnahmen koordiniert werden. Alle baulichen Maßnahmen für die Theaterwerkstätten müssen in einem gesonderten Konzept behandelt werden. Das nachfolgende Konzept ist in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Theater Bonn entstanden und berücksichtigt nicht nur die in der Vergangenheit erstellten Gutachten, sondern auch den Wunsch nach einem unterbrechungsfreien Spielbetrieb in beiden Häusern während der Instandsetzung. Besonderes Augenmerk wird auf das Beethovenjahr 2020 gelegt.Seite 5 von 171 4 2 Aufgabenstellung und Umfang des Konzepts Die Aufgabe bestand in der Erstellung eines umfassenden Instandsetzungskonzepts für die Oper in Bonn und die Kammerspiele in Bad Godesberg unter Einbeziehung der Möglichkeiten der Theaterwerkstätten in Beuel. Ziel war es, eine möglichst kostengünstige, reine Instandsetzung zu ermöglichen. Auf weitergehende Verbesserungsmaßnahmen über die Instandsetzung hinaus wurde aus diesen Gründen verzichtet. Mit dem Theater Bonn als Auftraggeber wurden die Aufgabenschwerpunkte und Rahmenbedingungen der Instandsetzung intensiv besprochen und anschließend definiert. Die Ziele stellen sich wie folgt dar: vollständige Behebung aller dokumentierten Mängel in allen Gewerken (Brandschutz, Gebäudeausstattung, Bauwerk) vollständige Wiederherstellung aller technischen Funktionen vollständige Herstellung sicherheitsrelevanter Funktionen nach heutigen Vorgaben umfassende Betrachtung aller Gewerke der Architektur, der Veranstaltungstechnik (Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung, Medientechnik) und der technischen Gebäudeausstattung (Sanitär, Elektro, Lüftung, Heizung, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik) Instandsetzung in teilweise verlängerten Spielzeitpausen und während des Spielbetriebs (nach Möglichkeit keine Theaterschließung) besondere Berücksichtigung des Beethovenjahres 2020 als baufreie Zeit Zur Durchführung der Instandsetzung im laufenden Spielbetrieb sind folgende mit dem Theater Bonn vereinbarte Voraussetzungen notwendig: Teils massive Einschränkungen im Spielbetrieb durch mehrjährige Instandsetzungsmaßnahmen, wie z.B. das Festsetzen der Bühnenpodien für eine Spielzeit zur Bearbeitung der Untermaschinerie Zumutbarkeit von temporären Bauzuständen für das Publikum z.B. durch Gerüstbau im Foyer während der Spielzeit Verlagerung einzelner Abteilungen und Räumlichkeiten während der Instandsetzungsphase, z.B. Verlegung der Kostümabteilung und der Probebühne mit Probebetrieb auf das Gelände der Theaterwerkstätten Beuel ausreichende personelle Aufstellung des Bauherrn für alle Phasen der Instandsetzung Für beide Spielstätten (Oper und Kammerspiele) wird unter Berücksichtigung der funktionalen und betrieblichen Zusammenhänge und Notwendigkeiten ein Raumnutzungsprogramm erstellt, um einerseits den Betriebsablauf zu optimieren und andererseits fehlenden Raum auszugleichen. Die über Jahre gewachsenen Nutzungen werden dabei geprüft und ggf. neu strukturiert. Zur Fertigstellung des Instandsetzungskonzepts lagen die Raumnutzungsprogramme noch nicht vor. Zukünftige Änderungen in der Nutzung der Räume und daraus abgeleitete bauliche Änderungen konnten somit nicht eingearbeitet werden. Der Umfang des Instandsetzungskonzepts erstreckt sich über das nachfolgende Konzept hinaus auf die nach Häusern getrennten Maßnahmenlisten, Bauzeitenvorschläge und Kostenprognosen.Seite 6 von 171 5 3 Grundlagen und angewandte Vorschriften Als Grundlagen für das Instandsetzungskonzept wurden die sehr umfangreichen, bestehenden Unterlagen des Theaters Bonn genutzt. Dazu wurde die Vielzahl der Gutachten, Prüfungen, Empfehlungen und Stellungsnahmen diverser Sachverständiger und beteiligter Verantwortlicher gesichtet, beurteilt und verwendet. Es hat sich schnell gezeigt, dass dabei viele Bereiche isoliert beurteilt wurden, jedoch kein übergreifendes Konzept unter Einbindung eines validen Brandschutzkonzepts erstellt wurde. Zudem sind viele Unterlagen aufgrund ihres Alters durch erneuerte Vorschriften überholt, auch wenn sie inhaltlich richtig geblieben sind. Da zur Zeit der Erbauung der beiden Häuser noch keine gültige VStättVO existierte, wurden beide Häuser gemäß der ersten Nachkriegsbauordnung erstellt. Die Frage nach den anzuwendenden Vorschriften deckte den Widerspruch zwischen heute gültigen, deutlich verschärften Vorschriften und dem Bestandsschutz beider Häuser auf. Um die Frage nach den anzuwendenden Vorschriften zu klären, ist mit dem vorbeugenden Brandschutz, dem Bauordnungsamt und dem Theater Bonn als Auftraggeber folgende Prämisse beschlossen worden: Beide Gebäude genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Ausnahme bilden Mängel, die eine direkte oder indirekte Gefahr für Leib und Leben der Menschen (Mitarbeiter und Publikum) darstellen, sei es durch bauliche Mängel oder mangelnden Brandschutz. Für alle Bereiche, in denen bauliche Veränderungen vorgenommen werden, erlischt der Bestandsschutz. Die Durchführung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit und Funktion des Theaters ist umgehend erforderlich, um der Gefahr einer Schließung aufgrund nicht behobener Mängel entgegen zu wirken. Eine anhaltende Kommunikation mit dem vorbeugenden Brandschutz und dem Bauordnungsamt vereinbart eine gemeinsame Prioritätenliste der Maßnahmen und notwendige Kompensationsmaßnahmen für längerfristige Maßnahmen. Als gesetzliche Grundlagen für das Instandsetzungskonzept wurden folgende Vorschriften angewandt: SBauVO Sonderbauverordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten ArbSchG Arbeitsschutzgesetz DIN VDE 0100-718 Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen DIN 56920 Theatertechnik und Veranstaltungstechnik DIN 56930 Bühnentechnik – Lichtstellsysteme und Veranstaltungstechnik Bühnenlichtstellsysteme DGUV Vorschrift 17 UVV Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung DGUV Regel 115-002 ehemals Durchführungsanweisung zu BGV C 1 DGUV Vorschrift 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BO NRW 2017 ab Dez 2017 gültige Bauordnung NRW DSchG NRW Denkmalschutzgesetz NRW DIN EN 61508 (VDE0803) (alle Teile) und DIN EN ISO 13849-1 Risikobewertung und Einstufung nach Security Integrity Level (SIL)Seite 7 von 171 6 4 Zeitliche Ausrichtung der Instandsetzung Die wesentliche Grundlage der zeitlichen Ausrichtung ist die Vermeidung der instandsetzungsbedingten Schließung der Oper in Bonn sowie der Kammerspiele in Bad Godesberg. Darüber hinaus liegt besondere Beachtung auf dem Beethovenjahr 2020, das durch seine große Bedeutung für die Bundesstadt Bonn eine uneingeschränkte Nutzung der Spielstätten erfordert. Für eine Instandsetzung muss eine vollständige Planung Voraussetzung sein, bevor die Bauphasen beginnen. Um den Spielbetrieb und die Mitarbeiter so wenig wie möglich zu belasten, bedingt dies: die Konzentration der großen Maßnahmen auf die Spielzeitpausen evtl. verlängerte Spielzeitpausen Umsetzung von Maßnahmen auch während der Spielzeit Die unterschiedlich langen Planungsphasen beginnen nach Beauftragung der Planer und ziehen sich bis ins Jahr 2020, mit einer Überlappung der Montage- und Werkplanung der ausführenden Firmen für den ersten Bauabschnitt. Folgende Terminschiene zeigt den konzeptionellen Grundgedanken der Instandsetzung, der später im Bauzeitplanvorschlag detaillierter beschrieben wird. Die Zusammensetzung und veränderliche Größe der Projektteams Instandsetzung wird im Kapitel 10 dieses Instandsetzungskonzeptes näher beschrieben. In der Terminschiene ist die kapazitive Anpassung an die Erfordernisse des Instandsetzungsprozesses symbolisch dargestellt.Seite 8 von 171 7 5 Besondere Maßnahmen Bei der Untersuchung der Gebäude zur Definition der notwendigen Maßnahmen wurden vier besondere Maßnahmen erkannt und erarbeitet, die zwar durch die Instandsetzung gefordert sind, jedoch durch ihren Umfang und zusätzliche Funktionsverbesserung einen besonderen Stellenwert erhalten haben. Die weitergehende Erarbeitung und Beurteilung wurde mit dem Theater Bonn intensiv diskutiert und hat zu dem Ergebnis geführt, dass zwei der vier Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Im Folgenden werden die vier besonderen Maßnahmen beschrieben und die Gründe zur Umsetzung bzw. Ablehnung dargelegt. 5.1 Opernhaus ‒ Verbesserung der Orchestersituation Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Orchesters und aufgrund technischer Notwendigkeiten muss der Orchestergraben ertüchtigt werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Beethoven Orchester Bonn. Zur Anpassung des Orchestergrabens auf die unterschiedlichen Orchestergrößen wurden bislang neben den beiden Orchesterpodien 1 und 2 die Bühnenpodien 3 und 4 genutzt. In der großen Besetzung, wie z.B. 100 Musiker für Wagner- oder Puccini-Opern, wurden zur Erreichung der notwendigen Grabengröße die Podien 1 und 2 abgefahren und die Podien 3 und 4 unter dem Bühnenboden bespielt. Damit sitzt mehr als die Hälfte der Musiker im überdeckten Bereich des Orchestergrabens, der aufgrund der Konstruktion der Podien sehr ungünstige akustische Bedingungen aufweist. Dadurch entstehen nicht nur inakzeptable Arbeitsplatzbedingungen für die Musiker, sondern auch eine verschlechterte akustische Wahrnehmung der Musik durch das Publikum. Um die oben genannten Probleme zu beseitigen, werden im Rahmen der notwendigen Instandsetzung der Podienanlage die Podien 3 und 4 vollständig erneuert und mit einem Rampenwagen ausgestattet. Der Rampenwagen ermöglicht eine problemlose und einfache Vergrößerung des Orchestergrabens durch horizontales Verfahren auf den Podien 3 und 4. Durch die Angleichung der Größen der Podien 3 und 4 muss der Drehscheibenwagen entsprechend angepasst werden. Die Instandsetzung des bestehenden Drehscheibenwagens ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, denn neben dem notwendigen Austausch des Antriebs und der Steuerung muss auch der gesamte Stahlrahmen ertüchtigt werden. Der Schleifringkörper zu Einbringung von Bühnenbeleuchtung muss aus Altersgründen ebenfalls ersetzt werden. Damit ist der Neubau des Drehscheibenwagens sinnvoller und kann gleichzeitig der notwendigen Größe der neuen Podien 3 und 4 angepasst werden. Zusätzlich ist das technische Portal entsprechend der neuen Situation anzupassen. Diese Maßnahme ist umzusetzen. P 1 P 2 P 3 P 4 P 5 P 6 P 1 P 2 P 3 P 4 P 5 P 6Seite 9 von 171 8 5.2 Opernhaus ‒ Einsenkung des Drehscheibenwagens In seiner Parkposition auf der Hinterbühne stellt der Drehscheibenwagen durch seine konstruktive Bauhöhe ein massives Hindernis in Form einer mind. 20 cm hohen Stufe dar. Dekorationen müssen beim Verschieben oder Transport auf oder über die Hinterbühne stets manuell über diesen Niveauunterschied gehoben werden. Üblicherweise wird zur Vermeidung eines solchen Niveauunterschieds der Drehscheibenwagen auf der Hinterbühne mit Ausgleichspodien im Bühnenboden eingesenkt. Hierzu ist jedoch eine mindestens 1 m tiefe Podiengrube notwendig, die in der Oper Bonn durch die darunter liegenden Räume derzeit nicht zur Verfügung steht. In einer Studie im Rahmen der Instandsetzung wurde die Schaffung von Ausgleichspodien geprüft. Durch die stark verminderte Raumhöhe müssten die unter der Hinterbühne befindlichen Räume vollständig entfallen. Dafür könnte die Decke der weiter darunter liegenden Werkstattbühne um ca. 2 m angehoben werden, was für die Spielsituation der Werkstattbühne eine erhebliche Verbesserung darstellen würde. Der starke Eingriff in die Statik des Gebäudes durch Abriss zweier eingespannter Decken beeinflusst die angrenzenden Räume. Neben einer starken Nutzungseinschränkung für den Spielbetrieb ist diese statische Maßnahme sehr kostenintensiv. Der Vorteil einer Einsenkung des Drehscheibenwagens und Erhöhung der Decke der Werkstattbühne stehen dazu in keinem vertretbaren Verhältnis. Die folgende Skizze zeigt das konstruktive Ergebnis der Studie, wobei die neu einzubringende Decke als Fachwerkkonstuktion für die Ausgleichpodien in rot dargestellt ist. Diese Maßnahme ist aus oben genannten Gründen nicht weiter zu verfolgen.Seite 10 von 171 9 5.3 Opernhaus – Erneuerung der Anlieferung Für den Repertoirebetrieb erfolgt die tägliche Anlieferung von Dekorationen für das Opernhaus und die Werkstattbühne über den Lieferhof an der Rheingasse. Das Theater Bonn nutzt derzeit ein Containertransportsystem, um den Höhenunterschied beim Verladen zu minimieren. Hierbei werden die Container mittels spezieller LKW über eine starke Schrägstellung auf- und abgeladen. Um das Verrutschen der Ladung zu verhindern, muss jede Ladung zeitaufwändig im Container gegen Verrutschen und Beschädigung ge- und entsichert werden. Durch die starke Schrägstellung der Container beim Auf- und Abladen kann die Dekoration nicht auf sog. Transportwagen in den Containern transportiert werden und muss daher von Hand aus dem Container auf die Transportwägen umgeladen werden. Dieser tägliche Umschlagvorgang führt zu einer starken Lärmbelästigung für die Anwohner und beeinträchtigt die Proben und Vorstellungen auf der Werkstattbühne. Neben der gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter (ständiges Heben und Tragen von schweren Lasten) und einem hohen Personalaufwand, bedingt der derzeitige Zustand ein spezielles Containertransportsystem, welches zu erhöhten Transportkosten führt. Durch den offenen Lieferhof kommt es neben einer Lärmbelästigung für die Anwohner immer wieder zu einer Verzögerung des Be- und Entladevorgangs durch fehlenden Wetterschutz. Unser Lösungsvorschlag ist die Erstellung eines Lastenfahrstuhls mit integrierter Ladezone in einem neuen Anbau im Lieferhof vor dem Eingang der Werkstattbühne in der Rheingasse. Ein professionelles Ladedock mit Dichtmanschette als Lärmschutz ermöglicht einen schnellen, geräuscharmen, wetterunabhängigen und niveaugleichen Transport aus dem LKW über den Lastenfahrstuhl auf die Bühne. Durch diesen Anbau vergrößert sich das Eingangsfoyer der Werkstattbühne und bietet die Möglichkeit, ein bisher nicht vorhandenes barrierefreies WC einzubauen. Als positiver Nebeneffekt der Verbesserung der Anliefersituation kann damit das bisher zu kleine Foyer der Werkstattbühne aufgewertet werden. Die veränderte Transportlogistik wird an den anderen Standorten in den jeweiligen Konzepten berücksichtigt. Animation Ansicht LadedockSeite 11 von 171 10 Animation Ansicht Eingang Werkstattbühne Schnitt Gebäudebestand mit neuem Anbau (rot) Grundriss Gebäudebestand mit neuem Anbau (rot) Diese Maßnahme ist umzusetzen.Seite 12 von 171 11 5.4 Kammerspiele – Abbruch der zweiten Portalwand Aus der früheren Doppelnutzung als Kino und Theater resultiert die zweite Portalwand auf der Bühne der Kammerspiele. Neben der Behinderung von Dekorationen und Bühnenbeleuchtung, werden die Fluchtwegebreiten von den Arbeitsgalerien auf ein nicht akzeptables Maß reduziert. Als massive Steinwand ausgeführt, ist die ursprüngliche Portalwand bei der Bühnenhauserweiterung nicht abgebrochen worden und steht somit im vorderen Teil der Bühnenfläche. Als statisch tragende Wand trägt sie das Dach des Bühnenhauses und steift die Seitenwände aus. Für den Abbruch der zweiten Portalwand wurde eine statische Einschätzung durchgeführt. Durch den massiven Eingriff in die Statik des Gebäudes wird nach Einschätzung des Gutachters die Standsicherheit in Frage gestellt und ein neuer Standsicherheitsnachweis benötigt. Für den Abbruch der 2. Portalwand muss im Vorfeld eine temporäre Abstützung des Dachs und der Seitenwände eingebracht werden. Anschließend wird die Portalwand bis in die Unterbühne abgebrochen. Die temporäre Abstützung des Daches muss durch eine neue Stützkonstruktion ausgetauscht werden. Inkl. der notwendigen Rüstzeiten, Baustelleneinrichtung und Baureinigung wird die Bauzeit für diese Maßnahme auf mind. acht Monate geschätzt. Damit wäre diese Maßnahme im laufenden Spielbetrieb und auch in einer verlängerten Spielzeitpause nicht durchführbar und würde die Schließung für mindestens eine Spielzeit mit entsprechenden Interimskosten nach sich ziehen. Diese Maßnahme ist aus oben genannten Gründen nicht weiter zu verfolgen.Seite 13 von 171 12 6 Instandsetzungskonzept Das folgende Instandsetzungskonzept beschränkt sich auf eine Beschreibung der Maßnahmen in Zusammenfassungen inkl. einer entsprechenden Begründung. Alle beschriebenen Maßnahmen sind in der Maßnahmenliste aufgeführt und im Bauzeitenplan mit ihrer erwarteten Bauzeit und einem Vorschlag für das zu nutzende Bauzeitfenster eingetragen. 6.1 Opernhaus Bonn - Maßnahmenbeschreibung Die Instandsetzungsmaßnahmen für das Opernhaus werden wie folgt zusammengefasst: Dach, Fassaden, Fenster, Terrassen Die Dächer müssen aufgrund diverser Undichtigkeiten vollständig neu gedeckt und isoliert werden. Auf dem Dach des Foyers wurde die ehemalige mittlere Regenrinne beim Entfernen der Aluminiumpaneele und Aufbringen der derzeitigen Bitumenbahnen verschlossen. Die sehr große Dachfläche führt schon bei mittlerem Regen dazu, dass die untere Regenrinne das herabschießende Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Die Ertüchtigung der mittleren Regenrinne erfolgt mit der Wiederherstellung der Aluminiumpaneele auf dem Dach des Foyers und gewährleistet ausreichenden Regenwasserabfluss. Im Zuge der Erneuerung der Dachflächen werden brandschutztechnische Maßnahmen am Dach durchgeführt. Die Fassaden rund um das Gebäude sind aus unterschiedlichen Gründen großflächig zu tauschen bzw. zu ertüchtigen. Die offene Betonfassade benötigt eine Betonsanierung inkl. Anstrich. Die Schieferfassade ist in großen Teilen locker und muss entsprechend instandgesetzt werden. Die Befestigung der Aluminiumfassade muss auf einer nicht brennbaren Unterkonstruktion ausgeführt werden. Dabei sind die Fassadenflächen energetisch zu ertüchtigen. Die grüne Glasfassade ist inzwischen 26 Jahre alt und von ähnlicher Bauart wie die des Stadthauses mit den bekannten Alterungsproblemen. Ein vollständiger Austausch und energetische Ertüchtigung ist notwendig. Die vollständige Verglasung des Foyers (Großflächen, Lamellenverglasung und Glasbausteine) sowie große Teile der Fenster im gesamten Gebäude sind mit Einscheibenverglasung ausgeführt und bauphysikalisch nicht mehr akzeptabel. Im Zuge der Instandsetzung der Fassaden müssen diese Fenster energetisch ertüchtigt werden. Die umlaufenden Terrassen sind altersbedingt stark beschädigt und müssen in allen drei Ebenen vollständig instandgesetzt werden. Neue Bodenbeläge mit vollständiger Dichtigkeit, ausreichende Regenabläufe und geschlossene Untersichten sind erforderlich, um als notwendiger Fluchtweg ‒ aber auch zum Aufenthalt für das Publikum im Sommer ‒ zu dienen. Die Brüstungen benötigen eine Betonsanierung und einen neuen Anstrich. Türen Gemäß den ersten Erkenntnissen des Ingenieurbüros Kempen Krause (Brandschutz) sind nahezu alle brandschutzrelevanten Türen des Gebäudes durch zertifizierte Türen unterschiedlicher brandschutztechnischer Qualitäten zu ersetzen. Besondere Wichtigkeit kommt hierbei den Türen zu notwendigen Treppenhäusern zu, die für die sichere Entfluchtung unabdingbar sind. Durch die Ertüchtigung dieser Innentüren kann eine kostenintensive brandschutztechnische Instandsetzung der meisten Flure vermieden werden. Foyer Im Foyer werden aus brandschutztechnischen Gründen die Wandverkleidungen, abgehängte Decken und Bodenbeläge erneuert. Hierbei erfolgen die Ertüchtigung der Brandwand zum Zuschauerraum mit allen Öffnungen und Brandschutzklappen und die Überarbeitung der Rauch-Wärme-Abzugsanlagen. Die Foyerbeleuchtung wird auf sparsame LED-Beleuchtung umgerüstet. Die bauliche Abtrennung zum Raucherfoyer und zum Pausenbuffet muss brand- und rauchsicher umgestaltet werden. Aus räumlichen und energetischen Gründen wird die Abendkasse ertüchtigt, bleibt jedoch am derzeitigen Standort und wird mit einem Backoffice im Eingangsfoyer erweitert.Seite 14 von 171 13 Die Publikumstoiletten im Foyer werden vollständig erneuert. Der Behindertenaufzug aus der Parkgarage und dem Eingangsfoyer in das Raucherfoyer muss brandschutztechnisch ertüchtigt und an den Notstrom angeschlossen werden. Zuschauerraum Im Zuschauerraum müssen ebenfalls aus brandschutztechnischen Gründen der Bodenbelag und die Wandverkleidung durch eine schwer entflammbare Ausführung ersetzt werden. Die aus dem Jahre 1965 stammende Reihenbestuhlung muss dringend ausgetauscht werden. An der Decke müssen brennbare Verkleidungen entfernt und gegen neue, akustisch wirksame, nicht brennbare ersetzt werden. Die Vorgaben aus einem raumakustischen Konzept sind bei den neu einzubauenden Komponenten wie Wand, Decke und Bestuhlung zu beachten. Die Zugangstüren müssen aufgrund fehlender Zertifizierung und ungenügendem Schallschutz vollständig getauscht werden. Die Saalbeleuchtung („Milchstraßen“) wird auf sparsame LED-Beleuchtung umgerüstet, der Antrieb zum Absenken und Anheben wird erneuert. Der Druckboden unter der Bestuhlung hat derzeit eine unbehandelte Betonoberfläche und muss aus hygienischen Gründen dringend mit einer staubbindenden Beschichtung versehen werden. Unvermeidbar durchlaufende Kabel müssen in brandschutztechnisch abgeschotteten Kanälen geführt werden. Bühnentechnik und Backstage Die mechanische Überarbeitung der altersmäßig abgenutzten Bühnenpodien geht einher mit dem notwendigen Austausch der Steuerung und dem Einbau von wichtigen Sicherheitsmaßnahmen wie Scherkantensicherungen. Zur Verbesserung der Orchestersituation werden die Podien 3 und 4 vollständig erneuert und um einen Rampenwagen zur Veränderung der Größe des Orchestergrabens erweitert. In diesem Zuge muss der Drehscheibenwagen erneuert werden. Zur Kompensation der fehlenden Einsenkung auf der Hinterbühne, siehe Maßnahme 5.2, wird der Drehscheibenwagen so konstruiert, dass er an der Bühnenrückwand gelagert werden kann. In der Obermaschinerie werden die Handkonterzüge sowie Hinterbühnen- und Seitenbühnenzüge gegen neue Maschinenzüge ersetzt. Die derzeitigen Bestandsmaschinenzüge erhalten neue Antriebe. Die Erneuerung der veralteten Steuerung zur Einbindung aller neuen und alten Maschinenzüge und der Untermaschinerie ist aus Sicherheitsgründen notwendig. Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen werden der Eiserne Vorhang, das Hinterbühnentor und die Rauch-Wärme-Abzugsanlagen überarbeitet. Der Eiserne Vorhang und alle Bühnentore werden in die neue Bühnensteuerung eingebunden. Die vorgeschriebene Sprühflutanlage wird auf die Unterbühne und auf alle Arbeitsgalerien erweitert. In der Bühnenbeleuchtung findet eine systematische Instandsetzung statt, die der zunehmenden Verwendung energiesparender LED-Bühnenbeleuchtung Rechnung trägt. Dimmeranlagen werden reduziert und durch neue, multifunktionale Anlagen ersetzt. Die elektrischen Leitungen werden zum größten Teil abgebaut und durch neue ersetzt. Der Rückbau der elektrischen Leitungen ist besonders im Deckenhohlraum des Tragwerks aus brandschutztechnischen Gründen notwendig. In der Ton- und Medientechnik ist unter Beibehaltung der Beschallungsanlage aus Altersgründen ein neues Mischpult samt notwendiger Havarieanlage anzuschaffen. Ein raumakustisches Gutachten unter Einbeziehung der installierten elektronischen Akustikanlage wird für die Auslegung der Decken- und Wandverkleidung sowie der Saalbestuhlung notwendig. Die Wiederherstellung der Schwerhörigenschleife in den neu zu verlegenden Boden des Zuschauerraums ist notwendig, um der Barrierefreiheit weiter zu entsprechen. Eine neue Übertitelungsanlage zur Anzeige des Librettos in zwei Sprachen wird so installiert, dass sie von mehreren Positionen aus programmiert und gesteuert werden kann. Zudem soll die Oper einen modernen Anschluss für Übertragungswagen für TV inkl. der dazu gehörigen Leitungswege auf die Bühne und in den Zuschauerraum bekommen. Auf der Bühne muss die stillgelegte Befeuchtungsanlage erneuert werden. Eine moderne Frischwasserbefeuchtung ist nach Einbau der neuen Frischwassernetzes beidseitig unter der ersten Arbeitsgalerie zu installieren.Seite 15 von 171 14 Im Backstage- und Bürobereich erfolgen diverse brandschutztechnische Maßnahmen zur Trennung der Brandbekämpfungsabschnitte, wie z.B. die Ertüchtigung von Aufzugstüren, Brandschutzklappen oder des Prospektlageraufzugs. Im gesamten Bereich, vor allem im Garderobentrakt, müssen die Sanitärgegenstände wie z.B. Keramiken, Hähne und Duschwände ersetzt werden. Neben der Ertüchtigung einiger notwendiger Flure werden Garderoben und Büroräume gestrichen und Bodenbeläge erneuert. Haustechnik Im Bereich der Sanitärtechnik ist die dringendste Notwendigkeit die Installation eines neuen Frischwassernetzes für warmes und kaltes Brauchwasser. Das bestehende, von Legionellen befallene System kann nicht wirtschaftlich saniert werden und muss daher stillgelegt werden. Dazu gehören auch die Warmwasserbereiter. Die Abwasserrohre liegen zum größten Teil in Wänden und Böden und werden nur dort ersetzt, wo eine zumutbare Zugänglichkeit möglich ist. Die überwiegend aus dem Jahre 1965 stammenden raumlufttechnischen Anlagen des Opernhauses müssen aus unterschiedlichen Gründen erneuert werden. Hierbei können die Lüftungskanäle nach einer intensiven Reinigung und Wartung bestehen bleiben. Neben dem Austausch der Lüftungssteuerung müssen alle Zentralgeräte wie z.B. Lüfter, Heiz- und Kühlregister sukzessive erneuert werden. In einigen Gebäudeteilen, wie z.B.: Orchestergraben, Verstärkerraum und Werkstattbühne, die bislang noch keine oder eine unzureichende Belüftung haben, findet eine Nachrüstung statt. Im Bereich Heizungsanlagen können die Rohrleitungen und Heizkörper des gesamten Gebäudes erhalten bleiben. Offenliegende Heizungsrohre müssen gegen unbeabsichtigten Wärmeverlust isoliert werden. Die Fernwärmeübergabestation muss erneuert werden. Dazu gehören unter anderem die Wärmetauscher für das Heizungswasser und das warme Brauchwasser sowie die vollständige Absperr-, Regel- und Verteileranlage im Heizungskeller. Die modernisierte Nutzung der Fernwärme als Energielieferant ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Energieeinsparung. Die elektrische Anlage stammt fast vollständig aus dem Jahr 1965, es müssen wesentliche Teile ersetzt werden. Dazu gehören die Mittelspannungsübergabestation (10.000 V), die Transformatoren (10.000 V auf 400 V) und die Niederspannungshauptverteilung (NSHV). Des Weiteren gehören dazu auch die Ertüchtigung bzw. die Erneuerung einiger Unterverteilungen im gesamten Gebäude und die Nachrüstung der vorgeschriebenen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Der folgende Maßnahmenkatalog beschreibt alle notwendigen Maßnahmen im Einzelnen und untergliedert sie dafür in die Kategorien Brandschutz, Architektur, Bühnentechnik und Haustechnik. 6.1.1 Brandschutztechnische Maßnahmen (1. und 2. Maßnahmenabschnitt) Im Zuge der Planung und Erstellung des Instandsetzungskonzepts wurde in Absprache mit dem Vorbeugenden Brandschutz und dem Bauordnungsamt ein neues Brandschutzkonzept für die Oper Bonn beauftragt, das die brandschutztechnischen Anforderungen für die Instandsetzung klar definiert. Ein Entwurf aus dem Jahre 2005 wurde seinerzeit nicht ratifiziert und umgesetzt. Alle hier aufgeführten Maßnahmen sind aus dem Entwurf des Brandschutzgutachtens aus dem Jahre 2005, aus Forderungen der Sachverständigen aus bisherigen und aktuellen Begehungen sowie aus Einschätzungen des Ingenieurbüro theapro mit externen Gutachtern zusammengeführt und erweitert. Zudem wurden erste Erkenntnisse aus der Erstellung des neuen Brandschutzgutachtens durch das Büro Kempen Krause berücksichtigt. Die Maßnahmen sind zur Wiederherstellung der allgemeinen Schutzziele vollumfänglich erforderlich: Rettung von Menschen Vorbeugung der Entstehung eines Brandes Vermeidung der Ausbreitung von Feuer und Rauch Durchführung wirksamer LöscharbeitenSeite 16 von 171 15 Zur Gewährleistung der Spielfähigkeit ist es notwendig, die Maßnahmen so schnell wie möglich durchzuführen. Nicht sofort durchführbare Maßnahmen, die einen längeren Planungsvorlauf benötigen bzw. andere Maßnahmen als Vorleistung brauchen, müssen nach Absprache mit dem vorbeugenden Brandschutz und dem Bauordnungsamt bis zur Durchführung entsprechend kompensiert werden. Das nachfolgende Instandsetzungskonzept für die Oper unterscheidet in zwei Maßnahmenabschnitte: 1. Maßnahmenabschnitt: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes, zum Erhalt der Gebäude und zur Wiederherstellung aller technischen Funktionen. 2. Maßnahmenabschnitt: Bauliche Maßnahmen, die in den Gewerken Architektur (AR), Veranstaltungstechnik (VT) und haustechnische Ausrüstung (TA) umgesetzt werden müssen, sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes für Theater und Werkstätten 6.1.1.1 1. Maßnahmenabschnitt Die Abstimmung der Maßnahmen des 1. Maßnahmenabschnittes findet im Rahmen der anhaltenden Kommunikation mit dem vorbeugenden Brandschutz und dem Bauordnungsamt statt. 6.1.1.1.1 Foyer: Ertüchtigung der Abtrennung zu Gastronomiebereichen AR4A – Abtrennung Raucherfoyer Zur Vermeidung der Ausweitung von Rauch und Feuer und zur Ertüchtigung als Rettungsweg für Rollstuhlfahrer müssen die Glaswand und die Glastüren zum sogenannten Raucherfoyer gegen F90/T30-Bauteile getauscht werden. AR5E – Abtrennung Pausenbuffet Ertüchtigung der Trennwand zwischen Foyer und Pausenbuffet im 2. OG. Austauschen der Bauteile (Wand und Türen) gegen F90/T30-Bauteile inkl. im Brandfall selbstschließender Türen als Zugang zum Pausenbuffet. Die Notwendigkeit ergibt sich aus Gründen der Bereichstrennung gemäß Brandschutzkonzept. 6.1.1.1.2 Ertüchtigung notwendiger Flure/Schleusen zu innenliegenden Treppenhäusern AR7C – Notwendige Flure vor innenliegenden Treppenhäusern Ertüchtigung der notwendigen Flure vor den innenliegenden Treppenhäusern in allen Gebäudeteilen auf allen Ebenen. Das Tauschen vorhandener Türen in solchen Fluren wird bereits in Maßnahme AR22A erfasst. In Bauteil C (Verwaltung) müssen im Untergeschoss 2 in den Gängen auf beiden Seiten des Treppenhauses neue Türen installiert werden, um notwendige Flure abzutrennen. In Bauteil D (Garderoben/Technik) müssen in den drei Ebenen (0,1 und 2) neue Türen in die Flure eingebaut werden. In allen notwendigen Fluren beider Bauteile müssen die Brandlasten entfernt werden. 6.1.1.1.3 Allgemein: Bereitstellung tragbarer Feuerlöscher TA15div – Tragbare Feuerlöscher Ausstattung des Gebäudes mit mobilen Löscheinrichtungen durch Anschaffung und Aufstellung (Kennzeichnung und Halterungen) von Handfeuerlöschern in unterschiedlichen Ausführungen gemäß den Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes und des neuen Brandschutzkonzepts nach neuem Raumbuch.Seite 17 von 171 16 6.1.1.1.4 Allgemein: Erstellung Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsweg- Pläne AR18div ‒ Erstellung Feuerwehrpläne Erstellung einer neuen Brandschutzordnung mit Verhaltensmaßregeln. Neuerstellung der Flucht- und Rettungswegepläne für den Aushang sowie Überarbeitung der Feuerwehrpläne für den aktuellen Stand und zur späteren Überarbeitung nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten. 6.1.1.1.5 Foyertreppenhäuser: Rauchabzugsanlagen (RA) und Türanlagen AR20div ‒ Rauchabzugsanlagen Inbetriebnahme der bereits eingebauten Rauchabzugseinrichtungen mit einer Errichtererklärung zur Festlegung der Öffnungsgrößen inkl. evtl. Mängelbehebung. In notwendigen Treppenhäusern sind Rauchabzugsanlagen gefordert. AR22A – Ertüchtigung Türen Ertüchtigung oder Ersetzen der eingebauten Türen in allen an das Foyer angrenzenden Treppenhäusern (T7, T15, T18). Diese Türen müssen einen rauchdichten Abschluss der Treppenhäuser bilden, um die Nutzung als ersten vom Foyer unabhängigen Fluchtweg vom Zuschauerraum zu gewährleisten. 6.1.1.1.6 Bühnenhaus, Verwaltung, Garderobentrakt: Entfernen von Brandlasten AR53B, TA56C ‒ Entfernen von Brandlasten Ertüchtigung der notwendigen Flure in Bühnenhaus, Verwaltungs- und Garderobentrakt. Dauerhaftes Entfernen oder Abtrennen von baulichen Brandlasten (Kabel und Leitungen in Decken) aus allen notwendigen Fluren und Treppenhäusern. Notwendige Flure werden gemäß neuem Brandschutzkonzept definiert und müssen entsprechend brandschutztechnisch gesichert sein, um als Fluchtweg zu dienen. Dies bedeutet unter anderem schwer entflammbare Bodenbeläge und die Wände und Unterdecken in F30- Qualität. Die Rohdecke benötigt F90-Qualität. Wände sowie Decken ohne Brandlasten. 6.1.1.1.7 Foyer: Ertüchtigung Fluchtweg 2. Rang AR43A – Ertüchtigung Fluchtweg 2. Rang Zur Sicherung des Rettungswegs müssen die Wände und Decken in F90- und die Türen in T30RS-Qualität ertüchtigt bzw. ausgetauscht werden. Für den nachträglich eingebauten 2. Rang besteht ein Fluchtweg durch das Foyer sowie ein vom Foyer unabhängiger Fluchtweg zum Treppenhaus in Bauteil C, der wie oben dargestellt als notwendiger Flur ertüchtigt werden muss. 6.1.1.1.8 Brandschutzklappen TA26div – Mängelbeseitigung Brandschutzklappen Alle bestehenden Brandschutzklappen sind gemäß zertifizierter Einbauanleitung zu ertüchtigen oder zu erneuern. Gemäß dem neuen Brandschutzkonzept erfolgt der Einbau zur brandschutztechnischen Trennung der betroffenen Bereiche. 6.1.1.1.9 Sprachalarmierungsanlage TA14div – Einbau einer Sprachalarmierungsanlage Einbau einer Sprachalarmierungsanlage in allen notwendigen Räumen des Gebäudes. Dies beinhaltet die Zentrale (CPU) inkl. Sprachspeicher für Brandfall und Nichtbrandfall, Schnittstellen zu BMA und Inspizientenanlage inkl. Sprechstelle in der Bühnenpforte, je eineSeite 18 von 171 17 Sprechstelle an den Feuerwehrplätzen links und rechts auf der Bühne, eine Sprechstelle im Foyer (Verortung noch zu definieren). Vollständige Ausstattung aller Räume mit entsprechenden Lautsprechern, vollständige Verkabelung und Anschluss an die Notstromversorgung. Konzeptgrundlage sind die Entwurfsplanung der Firma Skena aus dem Jahr 2015 sowie die Definition der zu alarmierenden Räume 6.1.1.1.10 Mängelbeseitigung sicherheitsrelevanter Bühnenanlagen Alle nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung entstehen aus den entsprechenden Prüfungen durch die zuständigen Sachverständigen (TÜV) und den daraus entstandenen Mängelprotokollen. VT100B ‒ Sicherheitstechnische Einrichtungen der Untermaschinerie Beseitigung gemäß Mängelprotokoll: Scherkantensicherung, Absturzsicherung, Eingriffsschutz, Sicherung der Zugangstüren. Die Umsetzung der Maßnahmen ist so auszuführen, dass bei einem späteren Umbau das eingebaute Material möglichst wiederverwendet werden kann (z.B. Scherkantensicherung). VT117B ‒ Mängelbeseitigung Portalbrücke Beseitigung gemäß Mängelprotokoll: Erneuerung der Umlenkrollen, Wartung der Antriebe, Prüfung der Überlastabschaltung und ggf. Erneuerung. VT118B ‒ Mängelbeseitigung Hinterbühne-Züge Eine Stilllegung der Anlage ist sofort durchzuführen. Da die Hinterbühnenzuganlage später vollständig ersetzt wird (siehe VT116B), ist die Mängelbeseitigung der Bestandsanlage nicht wirtschaftlich. VT119B ‒ Mängelbeseitigung Handkonterzüge Eine Stilllegung der Anlage ist sofort durchzuführen. Da die Handkonterzüge später vollständig gegen Maschinenzüge ersetzt werden (siehe VT84B), ist die Mängelbeseitigung der Bestandsanlage nicht wirtschaftlich. VT129B ‒ Mängelbeseitigung Hinterbühnentor, Eiserner Vorhang, Rauchabzüge Beseitigung gemäß Mängelprotokoll, unter anderem: Wartungsschalter nachrüsten, Seilrollen tauschen, Tragseile erneuern, Aufsetzvorrichtungen installieren, Gegengewicht anbringen, etc. VT130B ‒ Mängelbeseitigung Bühnenpodien Beseitigung gemäß Mängelprotokoll: Anbringung der Beschilderung und Installation eines Quittiertasters. 6.1.1.2 2. Maßnahmenabschnitt Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen dienen der Sicherung des vorbeugenden Brandschutzes und der Personenrettung, können aber aufgrund erhöhter notwendiger Vorplanung nicht im ersten Maßnahmenabschnitt umgesetzt werden. Alle Maßnahmen sind in einem Vorgespräch mit dem Ersteller des neuen Brandschutzkonzepts (Kempen Krause) abgestimmt worden. 6.1.1.2.1 Dach: Übergang Dach zu Fassade schützen AR1B – Vermeidung Brandüberschlag Der Übergang von der Dachfolie/Bitumenbahn zur aufsteigenden Fassade muss mit nicht brennbarer Dämmung A1/A2 nach DIN 4102 verschlossen sein. Ziel ist die Füllung des Zwischenraums zwischen der Rohbauwand und der Blechfassade in den Fächern derSeite 19 von 171 18 Holzunterkonstruktion. Bei einer Neuinstallation von Fassaden ist generell auf die Vermeidung eines Brandüberschlags zu achten. Bei einer Erneuerung der kompletten Fassade in nicht brennbarer Qualität ist diese Maßnahme entsprechend Teil der Fassaden- und Dacherneuerung. 6.1.1.2.2 Foyer: diverse Maßnahmen AR6A – Ertüchtigung Trennwand Foyer/Z-Raum als Brandabschnittswand AR36A – Erneuerung der Wandverkleidung TA35A – Brandschotts für Installationen in Trennwand Foyer/Zuschauerraum Die bestehende Wandverkleidung auf der Foyerseite ist zu demontieren. Bestehende und neue Leitungen müssen geschützt verlegt (I-Kanal), Durchdringungen und Öffnungen müssen geschottet werden. Installation einer neuen, nicht brennbaren Wandverkleidung inkl. der notwendigen Unterkonstruktion. Dabei empfiehlt sich, ein raumakustisches Gutachten zur Festlegung der akustischen Eigenschaften der Wandverkleidung zu erstellen, um die Nachhallzeit im Foyer auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren. Die Stahlträger im Dach, die die Wand durchdringen, müssen in F90-Qualität geschützt werden. Alle die Trennwand durchdringenden Installationen sind gemäß zertifizierter Einbauanleitung zu schotten. AR23A – Sanierung der abgehängten Decken U1 Die abgehängte Decke im unteren Eingangsfoyer und aller dahinter verborgener Brandlasten („verlorene Schalung“) sind zu demontieren. Die bestehende Verkabelung muss normgerecht verlegt werden (brandsichere Befestigung). Die ELA, Sicherheitsbeleuchtung und der Rauchmelder inkl. Verkabelung sind zu erneuern. Einbau einer neuen, abgehängten Decke in F30-Qualität. AR47A ‒ Sanierung der abgehängten Decken 2. OG Erneuerung der abgehängten Decke und im 2. OG (oberes Foyer). Die bestehende Verkabelung ist normgerecht zu verlegen (brandsichere Befestigung und evtl. Abtrennung durch brandsichere Kanäle). Die Rufanlage, Sicherheitsbeleuchtung und der Rauchmelder inkl. Verkabelung sind zu erneuern. (siehe 6.1.1.1.9) TA19A – Einbau einer Sprinkleranlage im oberen Foyerbereich Einbau einer neuen Sprinklerung im Dachhohlraum (Tragwerksbereich) oberhalb der Bimsdielen zum Schutz des Dachtragwerks. Einbau einer neuen Sprinklerung unterhalb der angehängten, neuen Gipskartondecke. Grund dafür sind das ungeschützte Stahltragwerk ohne jegliche Feuerwiderstandsqualität und evtl. nicht abtrennbare Brandlasten. AR32A – Austausch Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Foyer 2. OG Austausch der nachträglich eingebauten Rauchableitungsöffnung (großes Schiebetor mit Lamellen) in der Fassade gegen eine zugelassenes Rauch- und Wärmeabzugsanlage (Versammlungsraum > 1.000 m²). Zusätzlich ist eine automatisch gekoppelte Nachströmöffnung vorzusehen. Das vorhandene Schiebetor ist keine zugelassene Rauch- und Wärmeabzugsanlage und muss daher ersetzt werden. AR135A ‒ Bodenbeläge erneuern Erneuerung der Bodenbeläge (Teppiche) in den oberen Foyerbereichen und auf den Haupttreppen gegen schwer entflammbare Beläge. Diese Maßnahme ist zeitlich so zu einzuordnen, dass alle anderen baulichen Maßnahmen, vor allem die Instandsetzung des Zuschauerraums abgeschlossen sind. 6.1.1.2.3 Zuschauerraum: diverse Maßnahmen AR11A – Zugangstüren Zuschauerraum Alle Türen aus dem Foyer zum Zuschauerraum und in angrenzende Nebenräume anderer Brandabschnitte sind gegen zertifizierte Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion inSeite 20 von 171 19 entsprechender Größe zu tauschen. Alle Türen müssen ein geeignetes Schalldämmmaß (42 dB) aufweisen sowie mit Rauchmelder und Offenhaltefunktion ausgestattet sein. AR44A ‒ Tausch der Türen zu den Nebenräumen gegen Rauchschutztüren (Regien etc.) Nebenräume, die zum Brandabschnitt Zuschauerraum gehören (Licht- und Tonregie, Lagerräume zwischen Regien etc.) müssen Türen in T30RS-Qualität erhalten. Vorhandene unzertifizierte Türen sind auszutauschen. AR39A – Erneuerung Bodenbelag Der vorhandene, nicht mehr zulässige Bodenbelag (PVC) wird demontiert und der Untergrund für den neuen Belag vorbereitet (Ausgleichsspachtel). Für die Verlegung der Schwerhörigenschleife wird eine Nut in den Estrich gefräst, damit sich das Kabel bodeneben einpasst. Als neuer Boden des Zuschauerraums wird ein neuer, schwer entflammbarer Boden (B1-Qualität) inkl. Setzstufen, Kantenprofile und Sockelleisten verlegt. AR41A – Erneuerung der Deckenbekleidungen Alle brennbaren Verkleidungen an den Decken, dem Vorbühnenschnürboden und an den Zuschauerraumbrücken sind zu entfernen und gegen nicht brennbare Verkleidungen gemäß den Vorgaben des raumakustischen Gutachtens zu tauschen. Diese Maßnahme betrifft auch die Ausstattungen der Zuschauerraumbrücken: Vorhänge vor Filterregalen sowie weitere entflammbare Materialien, die nicht für die laufende Vorstellung benötigt werden. Ausnahme bilden die Bodenbeläge (Gummi und Teppich) zur notwendigen Trittschalldämmung. TA42A ‒ Erneuerung und/oder Entfernung der Leitungen im Druckboden Zuschauerraum Bestehende Kabel, deren Endverbraucher im Zuschauerraum sind, müssen nicht geschützt verlegt werden. Unumgängliche Transitkabel müssen auf dem vollständigen Leitungsweg durch den Druckboden brandschutztechnisch abgetrennt werden. AR104A ‒ Wandverkleidungen erneuern Die bestehende Wandverkleidung ist aus brandschutztechnischen Gründen zu demontieren. Die Verkabelung hinter der Verkleidung ist in nicht brennbaren Kanälen zu verlegen. Die neue, schwer entflammbare Wandverkleidung ist nach raumakustischen Vorgaben auszubilden. TA33A – Einbau einer Sprinkleranlage im Zuschauerraum und darüber Einbau einer neuen Sprinklerung im Dachhohlraum (Tragwerksbereich) oberhalb der Bimsdielen zum Schutz des Dachtragwerks. Grund dafür ist das ungeschützte Stahltragwerk ohne jegliche Feuerwiderstandsqualität und evtl. nicht abtrennbare Brandlasten. Einbau einer Sprinkleranlage im Zuschauerraum unterhalb der Bimsdielen. 6.1.1.2.4 Intendanz- und Verwaltungstrakt (Bauteil C): diverse Maßnahmen AR8C ‒ Abtrennung Verwaltungstrakt in F90 als eigene Nutzungseinheit Der Intendanz- und Verwaltungstrakt (Bauteil C) grenzt direkt an die Bauteile A (Foyer) und B (Bühnenhaus) an, stellt aber eine eigene Nutzungseinheit unter 400 m² Geschossfläche dar. Aus diesem Grund enthält dieses Bauteil keine notwendigen Flure und muss lediglich einen vollständigen Abschluss gegen die anderen Bauteile erhalten. Hierzu sind sämtliche Durchdringungen brandschutztechnisch zu ertüchtigen: Kabeldurchführungen, Wasserrohre etc., Schließen von sonstigen Durchbrüchen. AR9A – Ertüchtigung Türen Verwaltungstrakt Ertüchtigung Türen Verwaltungstrakt (Bauteil A) zu den Treppenräumen als T30RS. Überarbeitung oder Erneuerung der Türanlagen in den Übergängen zu anderen Brandabschnitten: 3 x Bühne. Überarbeitung der 4 Flurtüren und 8 Treppenhaustüren. TA55C,AR57C ‒ Neuinstallation Rauchmelder, Sicherheitsbeleuchtung, Sprachalarmierungsanlage in abgehängten Decken der Flure Dem neuen Brandschutzkonzept folgend, sind Leitungen für neue Melderlinien in die abgehängten Decken der Flure zu installieren. Der Einbau weiterer elektrischer Leitungen (Fernmelde-, Datenleitungen etc.) und die neue Sprachalarmierung sowie Leitungen, um dieSeite 21 von 171 20 notwendige Erweiterung der Brandmeldeanlage und der Sicherheitsbeleuchtung für weitere Räume des Bauteils zu gewährleisten, werden ebenfalls in die abgehängten Decken installiert. Erneuern der abgehängten Decken der Flure in allen fünf Geschossen nach Installation der Leitungen. 6.1.1.2.5 Bühnenhaus: diverse Maßnahmen AR12B – Austausch bzw. Ertüchtigung der Bühnenzugangstüren und -tore Die Bühne stellt innerhalb der Bauteils B einen eigenen Brandbekämpfungsabschnitt dar. Aus diesem Grund müssen alle Öffnungen brandschutztechnisch gesichert werden. Dies betrifft die Tür- und Toröffnungen sowie alle Durchdringungen. Daher müssen alle Zugangstüren und -tore zur Bühne gegen T30RS-Türen und -Tore getauscht werden. Diese Maßnahme betrifft fünf kleine Türen, zwei hohe Doppelflügeltüren (8 m) sowie zwei hohe Schiebetore. TA51B – Neuinstallation Rauchmelder, Sicherheitsbeleuchtung in Bühne und Unterbühne TA52B – Neuinstallation Rauchmelder, Sicherheitsbeleuchtung in Werkstätten und Chorprobe Nachrüstung von neuen Brandmeldern und Sicherheitsleuchten gemäß Forderung des neuen Brandschutzkonzepts in Bühnenbereich (Bühne und Unterbühne), Werkstätten und Chorprobenraum. Das bestehende Netz der Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung wird entsprechend erweitert. TA24A – Sicherheitsbeleuchtung im Bauteil B Vervollständigung bzw. Erweiterung der nicht ausreichenden Sicherheitsbeleuchtung vor allem im Bereich der Flure und Treppen. Dies betrifft die beleuchteten Fluchtwegepiktogramme und Sicherheitsleuchten zur Gewährleistung der notwendigen Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege. 6.1.1.2.6 Türen zu Treppenhäusern AR21div – Türen zu Treppenhäusern Austausch aller Türen zu allen notwendigen Treppenhäusern in allen Bauteilen zur brandschutztechnischen Trennung der Flure. Anforderung RST. Alle notwendigen Treppenräume gemäß Brandschutzkonzept müssen in allen Zugängen zertifizierte T30RS erhalten, die in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Die aktuell eingebauten Türen entsprechen fast vollständig nicht den Anforderungen. 6.1.1.2.7 Brandmeldeanlage TA27C – Erneuerung Brandmeldeanlage (BMA) Im Zuge der Erweiterung der Brandmeldeanlage und des dann erreichten Austauschalters der Anlage muss die die bestehende Anlage ausgetauscht werden. Die Neuinstallation einer Anlage mit Bedientableau in der Bühnenpforte ist vorzusehen. Die Maßnahme beinhaltet die Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz sowie die Planung und Dimensionierung der BMA für das gesamte Gebäude. Es wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der bestehenden Leitungen wiederverwendet werden kann. TA28C – Brand- und Rauchmelder Verwaltungstrakt Sukzessive Erweiterung der Melderlinien (Brand und Rauch) in allen Ebenen des Verwaltungstrakts gemäß neuem Brandschutzkonzept und Raumbuch. TA25A – Brand- und Rauchmelder Foyer Sukzessive Erweiterung der Melderlinien (Brand und Rauch) in allen Ebenen des Foyers gemäß neuem Brandschutzkonzept und Raumbuch.Seite 22 von 171 21 6.1.1.2.8 Notstromversorgung TA17B – Erweiterung der Batterieanlage Erweiterung der Batterieanlage und Erneuerung des Notstromgenerators zur Anpassung an den erhöhten Anschlusswert durch neu hinzugekommene Verbraucher wie z.B. Behindertenaufzug, Sprinklerpumpen, erweiterte Sicherheitsbeleuchtung. TA16B – Anschluss sicherheitsrelevanter Anlagen Anschluss der Notlichtanlage, Steuerung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und des Eiserner Vorhangs, der Sprachalarmierungsanlage, der Pumpen der Sprinkleranlage zu Druckerhöhungsanlage und des Behindertenfahrstuhl an die erneuerte Notstromversorgung. 6.1.1.2.9 Sprinkleranlage TA45B – Vergrößerung des Sprinklertanks Zur Erweiterung der Wasserkapazität muss der bestehende Tank durch einen größeren ersetzt oder aber ein zweiter Tank beigestellt werden. Zur Erzeugung eines gemeinsamen Drucksystems werden beide Tanks miteinander verbunden. Diese Maßnahme wird durch das Hinzufügen vollständig neuer Sprinkler- und Sprühflutbereiche (Dachhohlraum über Foyer und Zuschauerraum, Bühnengalerien und Unterbühne, Lüftungszentrale etc.) notwendig. Maßgeblich für die Dimensionierung des Volumens sind der größte Verbraucherkreis (hier die Bühne) und die Geschwindigkeit der Wiederbefüllung. TA48B – Einbau einer neuen Steuerung der Sprinkleranlage Erneuerung der alten Mess-und Regeltechnik der Sprinkleranlage inkl. Neugestaltung des Sprinklernetzwerks mit den neuen Anschlussbereichen. Die mittig im Raum angeordnete Bestandsanlage wird abgebaut und eine deutlich kleinere Steuerung nach Platzierung des größeren Sprinklertanks verortet. TA114B – Sprühflutanlage in der Unterbühne und auf den Arbeitsgalerien Einbau einer neuen Sprühflutanlage über allen Arbeitsgalerien auf der Bühne und Unterbühne inkl. Podien als Erweiterung der bestehenden Anlage inklusive evtl. notwendiger, neuer bzw. vergrößerter Zuleitungsstränge. Gemäß der gültigen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) müssen alle Bühnenbereiche vollständig mit einer Sprühflutanlage abgedeckt sein. TA37B ‒ Sprühflutanlage Schnürboden erneuern Vollständige Erneuerung der Sprühflutanlage auf dem Schnürboden (höchste Ebene des Bühnenturms), da die bestehende Anlage nach der letzten Prüfung und dem daraus hervorgegangenen VDS-Mängelbericht nicht wirtschaftlich zu ertüchtigen ist. Dies gilt unter Berücksichtigung von Maßnahme TA114B1. TA30B – Sprinkleranlage Werkstattbühne Installation einer flächendeckenden Sprinkleranlage in der Werkstattbühne. Die Benutzung von normal entflammbaren Dekorationen und Bühnenteilen auf der nicht abgetrennten Szenenfläche sowie die Anordnung der Versammlungsstätte im Untergeschoss erfordert eine Sprinklerung. TA34A – Einbau Sprinkleranlage Raucherfoyer Installation einer flächendeckenden Sprinkleranlage im Raucherfoyer. Sichere Entfluchtung von Rollstuhlfahrern. 6.1.1.2.10 Löschwassersystem (Hydranten) TA59div – Aufbau eines trockenen Löschwassernetzes (trockene Steigleitungen) Umbau des bestehenden „nassen“ Hydrantennetzes auf trockene Steigleitungen. Hierbei befüllt die Feuerwehr im Brandfall das trockene System durch Anschluss an einen externen Wasseranschluss. Diese Maßnahme erfolgt nach Abstimmung und Genehmigung der Feuerwehr. Das bestehende Hydrantennetz ist nicht vom Frischwassernetz getrennt undSeite 23 von 171 22 wird durch die notwendige vollständige Stilllegung des Frischwassersystems aufgrund nicht eindämmbarer Legionellenbildung ebenfalls stillgelegt. Die wirtschaftlich teurere Alternative ist der Einbau einer Frischwassertrennstation in das neue Wassernetz mit entsprechender hygienischer Trennung durch elektronische Ventile. 6.1.1.2.11 Brandschotts TA38div – Brandschotts für Kabel und Leitungen Installation von Brandschotts im gesamten Gebäude um alle Durchdringungen brandschutztechnisch zu schließen. 6.1.2 Architektonische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt) 6.1.2.1 Publikumstoiletten AR61A – Totalsanierung der Publikumstoiletten Renovierung der Damen-, Herren und Behindertentoiletten mit neuer Raumaufteilung und Beseitigung der Höhenunterschiede. Erneuerung der Sanitärobjekte, der Spiegel, der Trennwände, der Fliesen, des Anstrichs und der Beleuchtung. Ersatz der Abwasserleitung soweit es der bauliche Eingriff ohne übermäßige Erweiterung der Maßnahme zulässt. 6.1.2.2 Erweiterung Theaterkasse AR3A – Instandsetzung und Erweiterung der Theaterkasse Die Theaterkasse verbleibt in den Räumlichkeiten im Eingangsbereich und wird durch den Austausch der Glaswände bereits energetisch verbessert. Die Erneuerung der Möblierung und die Renovierung des Raums sind erforderlich und passen sich an die Erweiterung der für die Rückbereiche der Theaterkasse notwendigen Räume an. Die erforderlichen, nicht publikumsoffenen Räume des Rückbereichs werden in das untere Foyer (Eingangsfoyer) integriert und erhalten neben den Büroräumen einen Zugangsflur mit Notausgang ins Freie. Die Abtrennung zum Eingangsfoyer erfolgt durch mattierte Glaswände mit den notwendigen brandschutztechnischen Eigenschaften 6.1.2.3 Raucherfoyer AR108A – Ertüchtigung Raucherfoyer Überarbeitung der Akustik im Zuge des Einbaus der Sprinkleranlage. Der Barbereich, vor allem im rückwärtigen Bereich ist zu ertüchtigen. 6.1.2.4 Foyerbühne AR107A – existierende Bühne ausbauen Die bestehende, fest eingebaute Bühne im Rangfoyer ist vollständig zu demontieren, die darunter befindlichen Heizkörper sind freizulegen. Die ehemalige Foyermöblierung wird wieder hergestellt. 6.1.2.5 Lüftungszentrale Foyer AR65A ‒ Ein-/Ausbringöffnungen zur Lüftungszentrale erzeugen bzw. vergrößern Installation einer neuen Gebäudeöffnung als Transportweg in die Lüftungszentrale zum Ein- und Ausbringen größerer Lüftungsgeräte und Kanäle. Dazu wird eine neue Öffnung in die Ostfassade neben dem Aufenthaltsraum Technik eingebracht. Alternativ Vergrößerung der Zugangstüren im Bereich des Aufenthalt Bühnenhandwerker.Seite 24 von 171 23 6.1.2.6 Zuschauerraum Bestuhlung AR69A – Bestuhlung erneuern Die bestehende Bestuhlung ist seit Erbauung des Hauses 1965 in Benutzung, die Stoffbespannung wurde in den 1980er Jahren erneuert. Der Einbau einer neuen Bestuhlung ist notwendig, da die Stühle aus brandschutztechnischer und ergonomischer Sicht nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen. Die Gestaltung der Bestuhlung ist mit den akustischen Anforderungen abzustimmen. Für die Realisierung der Rollstuhlplätze sind demontierbare Stühle in gleicher Optik einzubauen. 6.1.2.7 Zuschauerraum Rollstuhlplätze AR102A ‒ Schaffung von elf Rollstuhlplätzen (zwei fest, neun ausbaubar) Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist 1 % der maximalen Besucherkapazität als Behindertenplätze vorzuhalten. Aktuell vorhanden sind vier Stück. Derzeit ist nur ein Eingang barrierefrei ausgebildet. Im Saal sind in diesem Bereich keine elf Rollstuhlplätze realisierbar. Es ist mit der Bauaufsicht zu klären, ob und wie von dieser Forderung abgewichen werden kann und wie viele Rollstuhlplätze vorgehalten werden müssen. 6.1.2.8 Anlieferung Bühne AR79B ‒ Anpassung bzw. Erneuerung der Anliefersituation Bühne Vorschlag der neuen Anlieferung: Neuer, angebauter Gebäudeteil an der Rheingasse mit Lastenfahrstuhl für Dekorationen (8 m Länge), LKW-Ladedock mit Lärmschutz und Erweiterung Foyer Werkstattbühne für behindertengerechte Ausführung (Toilette). Ausführliche Beschreibung siehe 5.3. 6.1.2.9 Kantine AR103E – Ertüchtigung Mitarbeiterkantine Die Kantine in der derzeitigen Form bietet zu wenig Platz für alle Mitarbeiter und einen vollständig unterdimensionierten Ausgabetresen, der hohe Wartezeiten verursacht. Die Ertüchtigung der Kantine erfolgt durch ein neues Raumkonzept mit neuer Möblierung und Küche. Die großen Fensterflächen werden im Zuge der Instandsetzung getauscht. 6.1.2.10 Werkstattbühne AR13B – Bodenabsenkung Werkstattbühne In der Werkstattbühne ist durch die geringe Raumhöhe nur eine eingeschränkte Nutzung möglich. Durch Absenkung des bestehenden Holzbodens auf die minimale Aufbauhöhe wird die nutzbare Raumhöhe maximiert. Hierfür ist zusätzlich das Einsenken des Transporthubtisches (Dekorationstransport zur Anlieferung) in den Betonboden notwendig. AR136B – Erneuerung Bestuhlung und Tribüne Werkstattbühne Die derzeitige Bestuhlung der Werkstattbühne (144 Sitzplätze) ist vollständig zu erneuern. Dabei sind die Stuhlreihen wieder auf der vorhandenen Tribüne anzuordnen, nachdem die Tribüne dem veränderten Bodenniveau aus AR13B angepasst wurde. 6.1.2.11 Fensterflächen AR63A – Fensterflächen Foyer energetisch ertüchtigen Die bestehende großflächige Verglasung des Foyers führt zu sehr hohen Wärmeverlusten im Winter und extremem Wärmeeintrag im Sommer durch einfallendes Sonnenlicht.Seite 25 von 171 24 Durch den Austausch der Einscheibenverglasung gegen Fassadenkonstruktionen mit Isolierverglasung lässt sich der Energiebedarf erheblich senken. Hierbei ist zu beachten, dass auch eine neue, thermisch getrennte Rahmenkonstruktion aufgesetzt werden muss. Im Zuge dieser Maßnahmen sind die Fußpunkte und damit die Andichtung der Bodenabdichtung der Balkone abzupassen. Zu den Fensterflächen gehören ebenso die großteils beschädigten Glasbausteine in den Aufgängen und die senkrechte Lamellenverglasung im unteren Foyer zwischen den Metallrippen, die sowohl keine Isolierung aufweist als auch aus Altersgründen nicht mehr zu reinigen ist. AR106div – Fenster im gesamten Gebäude (außer Foyer) Austausch aller Bestandsfenster mit Einfachverglasung unterschiedlicher Einbaujahre zur Verbesserung des Wärmeschutzes. 6.1.2.12 Umlaufende Balkone und Terrassen AR111A ‒ Balkonsanierung Die umlaufenden Balkone des gesamten Gebäudes dienen großteils als Fluchtwege und müssen dazu in einem einwandfrei benutzbaren Zustand sein. Derzeit sind durch die großflächige Beschädigung der Bodenbeläge und durch die marode Abdichtung große bauliche Schäden in allen drei Balkonebenen entstanden. Die Erneuerung und Abdichtung der Balkon- und Terrassenböden aller Ebenen inkl. Erneuerung der Brüstungen ist daher unumgänglich. Statt der bislang verwendeten Fliesenbeläge sind belastungs- und wetterbeständige Steinbeläge mit darunterliegender, wasserführender Schicht zu wählen. Die Untersicht (Deckenansicht) ist vollständig zu verschließen. Regenabläufe und Andichtungen an Fassaden und Fensterflächen sind vollständig zu erneuern. 6.1.2.13 Fassaden Die Fassaden rund um das Gebäude sind aus unterschiedlichen Gründen großflächig zu tauschen bzw. zu ertüchtigen. AR109div. ‒ Betonfassade Die Sichtbetonfassade rund um das Gebäude benötigt eine Betonsanierung. Dabei werden vorhandene Risse geschlossen und lose Teile abgeschlagen und erneuert. Final erhält die Betonfassade einen Anstrich in noch zu definierender Farbe. AR 137div. ‒ Schieferfassade Die umlaufende Schieferfassade im unteren Bereich des Gebäudes ist in großen Teilen locker und muss in diesen Bereichen neu befestigt werden. Hier droht Verletzungsgefahr durch herabstürzende Platten. AR 139div. ‒ Aluminiumfassade Bei der Aluminiumfassade gibt es erhebliche Mängel bei der Befestigung und der Unterkonstruktion. Diese besteht aus unbehandeltem Holz und entspricht so nicht den Anforderungen. Außerdem ist die Fassade nicht ausreichend gedämmt. Im Zuge der Instandsetzung ist die komplette Fassade zu erneuern. Es ist davon auszugehen, dass die bestehenden Alupaneele nicht wirtschaftlich wiederverwendet werden können. Aus ästhetischen Gründen soll die Fassade wieder die gleiche Optik erhalten. AR 138div. ‒ Glasfassade Die grüne Glasfassade am Brassertufer und Boeselagerhof ist 26 Jahre alt und von ähnlicher Bauart wie die des Stadthauses mit den bekannten Alterungsproblemen. Zudem erzeugt die grüne Glasfassade starke thermische Probleme für die dahinterliegenden Räume, da hinter den Glasplatten die erwärmte Luft nach oben strömt. Ein vollständiger Austausch gegen neue Fassaden ist erforderlich. Die Gestaltung wird in der anstehenden Planung bestimmt.Seite 26 von 171 25 Alle neuen Fassaden sind entsprechend der konstruktiven Möglichkeiten zu dämmen. 6.1.2.14 Dacheindeckung AR110div – Sanierung der Dächer Die Dächer müssen aufgrund diverser Undichtigkeiten vollständig neu gedeckt und isoliert werden. AR140A – Dach Vorderhaus Das Dach des Vorderhauses stellt hierbei eine Besonderheit dar, da es ehemals wie Teile der Fassade mit Aluminiumpaneelen gedeckt war. Bei der Entfernung der Paneele und Eindeckung mit den aktuellen Bitumenbahnen wurde die ehemalige mittlere Regenrinne verschlossen. Die sehr große Dachfläche führt schon bei mittlerem Regen dazu, dass die untere Regenrinne das herabfließende Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Daher sind die Ertüchtigung der Dachfläche mit Paneelen und eine Wiederingangsetzung der Mittelregenrinne notwendig, um die ursprüngliche Optik und einen ausreichenden Regenwasserabfluss wiederherzustellen. 6.1.2.15 Raumrenovierungsmaßnahmen AR122div – Renovierungsmaßnahmen Boden Austausch von Bodenbelägen hauptsächlich in Bauteil C und D. AR123div – Renovierungsmaßnahmen Wände und Decken Nach Austausch der Fenster sind das Streichen der Wände und Decken im gesamten Gebäude notwendig. Zudem muss in allen Büros und Garderoben die Raumbeleuchtung gegen eine energiesparende LED-Beleuchtung getauscht werden. 6.1.3 Bühnentechnische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt) Die bühnentechnischen Anlagen des Opernhauses bestehen aus der Unter- und Obermaschinerie, der Bühnenbeleuchtungsanlage und der Medientechnik. 6.1.3.1 Untermaschinerie Die Untermaschinerie besteht aus zwei Orchesterpodien und vier Bühnenpodien aus der Erbauungszeit. Einzige Besonderheit sind die Podien 3 und 4 in der Ausführung als Doppelstockpodium für die Nutzung als Orchestergraben. Die Steuerung wurde durch Fachkräfte der Oper selbst entwickelt und gebaut, kann jedoch in Zukunft nicht mehr gewartet oder repariert werden. Der hohe Verschleiß an der Antriebsanlage (Triebstockritzel) der Bühnenpodien und das Alter der Antriebe fordern eine dringende Erneuerung. Der Stahlbau der Podien kann dabei erhalten bleiben. Vollständig erneuert werden lediglich die Podien 3 und 4, um die systemische Lösung des Rampenwagens zu realisieren. Dafür müssen die jetzt unterschiedlich großen Podien gleich groß werden. Der Umbau der Podienanlage benötigt mehr Zeit als eine Spielzeitpause. Daher werden die bestehenden Podien mit Einverständnis des Intendanten für eine Spielzeit festgesetzt, um sie in der Unterbühne instand zu setzen. Der bestehende Drehscheibenwagen weist starke altersbedingte Stabilitätsprobleme auf, die sich in Positionierfehlern und deutlich erhöhten Fahrgeräuschen bemerkbar machen. Da zudem eine Erneuerung des aufgesetzten AntriebsSeite 27 von 171 26 erforderlich wäre, empfiehlt sich aus wirtschaftlichen Gründen eine vollständige Erneuerung des gesamten Drehscheibenwagens. 6.1.3.1.1 Steuerung Untermaschinerie VT83B – Erneuerung der Steuerung UM Austausch der kompletten Steuerungsanlage gegen neue Komponenten, inklusive Schaltschränke, Frequenzumrichter, Achsrechner, Elektronik, Verkabelung, Geber, Endschalter etc. Zur Kollisionsvermeidung mit der Obermaschinerie erfolgt eine Anbindung an die neue Steuerung der Obermaschinerie. Insgesamt werden zehn Achsen benötigt (sechs Podien, zwei Neigegedecke, zwei Drehscheibenwagen). Die Anlage benötigt eine Sicherheitszertifizierung zur szenischen Verfahrbarkeit und Beförderung von Personen. (SIL3). Zur Vermeidung von Kollisionen bzw. der gemeinsamen Verfahrbarkeit ist eine Kombination / Verbindung mit der Obermaschinerie-Steuerung vorzusehen. 6.1.3.1.2 Bühnenpodien 3 und 4 VT82B ‒ Podien 3 und 4 erneuern Zur Verbesserung der arbeitsplatztechnischen und akustischen Situation des Orchesters erfolgt ein Austausch der Podien 3 und 4 gegen zwei gleich große neue Podien zzgl. eines Rampenwagens in Größe eines Podiums zur Veränderung der Größe des Orchestergrabens. Das Festsetzen der Bühnenpodien ist für den Austausch der Mechanik während der Spielzeit in der Unterbühne notwendig. Diese Einschränkung ist mit der Intendanz abgestimmt. 6.1.3.1.3 Rampenwagen VT113B – Installation eines Rampenwagens Der elektrisch verfahrbare Rampenwagen ist ein doppelstöckiges Podium, dessen Oberseite die Vorbühne mit Bühnenvorderkante darstellt und der rampenparallel von vorne nach hinten verfahren werden kann, um den Orchestergraben zu vergrößern oder zu verkleinern. Es handelt sich hierbei um eine freitragende Stahlkonstruktion mit möglichst kleinen Versteifungen zur Erhaltung der bestmöglichen Kopffreiheit für Musiker. Der Rampenwagen verfährt nur im Bereich von Podium 3 auf 4. Zur Bedienung der verschiedenen Positionen im Bezug zum Bühnenportal benötigt der Rampenwagen einen rampenparallelen und begehbaren Auszug, damit der Hauptvorhang auf der Bühnenvorderkante aufsetzt. 6.1.3.1.4 Podien 1, 2, 5 und 6 VT81B – Überarbeitung Podien 1, 2, 5 und 6 Die abgenutzten Triebstangen und Triebstöcke, die Motoren und Getriebetechnik der Podien 1 und 2 im Orchestergraben sowie 5 und 6 auf der Bühne müssen ersetzt werden. Der Einbau von Scherkantensicherungen (Bumperleisten) ist erforderlich. Der Stahlbau der Podien selber bleibt erhalten. 6.1.3.1.5 Neigegedecke VT80B – Austausch Antriebe Neigegedecke Die bestehenden Antriebe (Eigenbau des Theaters Bonn) werden demontiert und durch neue elektrische Antriebe mit allen Endschaltern ersetzt. Die Einbindung in die neue Untermaschineriesteuerung ist ebenso notwendig wie die Ertüchtigung der Mechanik. 6.1.3.1.6 DrehscheibenwagenSeite 28 von 171 27 Anschaffung eines neuen Drehscheibenwagens, passend zu den neuen Podiengrößen 3 und 4 zur Ermöglichung einer Einsenkung auf der Bühne in zwei Positionen. Zu installieren ist ein Drehscheibenwagen mit einer sehr laufruhigen Konstruktion mit eingebautem Antrieb und möglichst geringer Bauhöhe sowie mit einem mittleren Schleifringkörper für Bühnenbeleuchtung (2 x CEE32, 1 x DMX, 1 x Ethernet, 6 x 3 kW). Bei der Dimensionierung ist auf die maximale Nutzung des zu Verfügung stehenden Platzes zu achten, um einen möglichst großen drehenden Scheibendurchmesser zu erreichen. Da eine Einsenkung auf der Hinterbühne aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden kann, ist einerseits auf eine möglichst geringe Bauhöhe zu achten und andererseits eine alternative Parkposition zu prüfen (z.B. geklappte Aufhängung an der Bühnenrückwand). 6.1.3.2 Obermaschinerie Die Obermaschinerie besteht aus 29 Handkonterzügen, 23 Maschinenzügen, 20 Punktzügen, zwölf Maschinen-Beleuchterzügen, neun Hinterbühnenzügen, vier Seitenbühnenzügen, einem Spielvorhangzug (Wickelkonus) sowie den Antrieben der sichertechnischen Einrichtungen (Eiserner Vorhang, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Tore). Zur Anpassung technischer Anlagen an die seit 1965 weitgehend geänderten Arbeitsschutzrichtlinien und zur Verbesserung der täglichen Arbeitsroutine der technischen Mannschaft sollen die bestehenden Handkonterzüge gegen Maschinenzüge getauscht werden. 6.1.3.2.1 Austausch Handkonterzüge gegen Maschinenzüge VT84B – Austausch Handkonterzüge gegen Maschinenzüge Demontage der 29 Handkonterzüge. Tausch und Einbau von neuen Maschinenzügen, jeweils mit einer Nutzlast von 500 kg bzw. 1000 kg im Wechsel. Maximale Geschwindigkeit vmax = 1,2 m/s unter Einbindung in die neue Steuerung. 6.1.3.2.2 Erneuerung der Steuerung VT121B – Erneuerung Steuerung Obermaschinerie Demontage der bestehenden alten Steuerung inkl. aller Schaltschränke, Leitungen, Motoren und Geber. Einbau einer neuen sicherheitszertifizierten, programmierbaren Obermaschineriesteuerung für den szenischen Einsatz und zum Transport von Personen (SIL 3). Zur Vermeidung von Kollisionen bzw. der gemeinsamen Verfahrbarkeit ist eine Kombination/Verbindung mit der Untermaschinerie-Steuerung vorzusehen. 6.1.3.2.3 Sichertechnische Einrichtungen (Eiserner Vorhang, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Tore) VT87B – Austausch Antrieb und Mechanik Hinterbühnentor, Eiserner Vorhang, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Auf Grund des Anlagenalters, wiederholter TÜV-Mängel und zur Verbesserung des Personen- und Brandschutzes müssen die Antriebe des Eisernen Vorhangs, der Rauch- Wärme-Abzüge auf der Bühne und des Hinterbühnentors erneuert werden. Die Integration in die Obermaschineriesteuerung ist vorzusehen. 6.1.3.2.4 Schmuckvorhang auf Wickelkonus VT85B – Überarbeitung Schmuckvorhang auf Wickelkonus Zur Erhaltung des historischen Schmuckvorhangs auf einem hölzernen Wickelkonus und unter Berücksichtigung der sinnvollen Kosten sowie des relativ seltenen Gebrauchs des Schmuckvorhangs soll der elektro-mechanische Antrieb ersatzlos demontiert werden. FürSeite 29 von 171 28 die zukünftig ausschließlich manuelle Bedienung des Schmuckvorhangs erfolgt eine Überarbeitung und Instandsetzung der Antriebsmechanik. 6.1.3.2.5 Hinterbühnen- und Seitenbühnen-Zuganlage VT116B – Erneuerung Hinter- und Seitenbühnenzüge Austausch der vom Theater in Eigenregie errichteten Hinter- und Seitenbühnenzüge gegen sicherheitskonforme Fabrikate. Nutzlasten 500 kg. Die Anbindung an die Obermaschineriesteuerung ist erforderlich. 6.1.3.3 Bühnenbeleuchtung Die Beleuchtungsanlage besteht aus der Bühnenbeleuchtung (Scheinwerfer, Dimmer, Versatzkästen etc.) und der Funktionsbeleuchtung (Blaulicht, Arbeitslicht, Sonderbeleuchtung, Saallicht etc.) Für die bestehende Dimmeranlage der Bühnenbeleuchtung (Strand EC90) sind aufgrund des hohen Alters keine Ersatzteile mehr erhältlich. Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter sind nicht vorhanden. Durch sukzessiven Verlust von Dimmern sinkt die Verfügbarkeit der Bühnenbeleuchtungsanlage. Darüber hinaus gestaltet sich das Betreiben moderner Beleuchtungskörper (kopfbewegte Scheinwerfer, LED etc.) aufgrund fehlender Anschlussmöglichkeiten für Schalteinheiten sehr schwierig. Aus diesem Grund und wegen der sinnvollen Erweiterung des Scheinwerferparks auf LED soll die Anlage umkonzeptioniert werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Reduktion des Energieverbrauchs sowie auf verbesserte Anschlussmöglichkeiten für Schalteinheiten gelegt werden soll. In der Funktionsbeleuchtung bleiben die Leitungen weitestgehend erhalten, während die veralteten Endgeräte (Leuchten) vollständig gegen neue, stromsparende Varianten getauscht werden. Für die Ansteuerung erfolgt der Einbau einer modernen, busbasierten Nebenpultanlage. 6.1.3.3.1 Oberlichter VT89B – Oberlichter Zuleitungen Alle Beleuchtungszüge werden durch die Umstellung von Handkonterzügen zu Maschinenzügen (2x Haupt mit 1.000 kg, 3x Neben mit 500 kg). Die bestehenden und großteils beschädigten Faltbandkabel inkl. der Kabelkörbe sind zu demontieren. Die Kabelzuleitungen zu den Beleuchterzügen erfolgt durch Kabeltrommeln in unterschiedlichen Ausführungen nach Absprache mit dem Nutzer. Vorschlag zu Ausstattung: Hauptbeleuchtungszüge: M12 und M26: je 2 x CEE 63 A, 2 x MC 6 x 3 kW und 2 x Ethernet Nebenbeleuchterzüge M5, M24, M42: je 2 x CEE 32 A; 2 x MC 6 x 3 kW und 2 x Ethernet 6.1.3.3.2 Dimmeranlage VT90B – Dimmeranlage überarbeiten Die bestehende Dimmeranlage demontieren. Installation einer neuen; kombinierten Dimmeranlage aus flexiblen Dim-/Schalteinheiten. Im Dimmerraum werden feste Dimmerschränke verbaut und mit den Bestandskabeln zu den Versatzkästen geführt. Mobile Dimmereinheiten gleichen Typs und Shuttledimmer zur Verwendung in Beleuchtungszügen ermöglichen, flexible Nutzung nach wechselnder Anforderung. Die mobilen DimmereinheitenSeite 30 von 171 29 werden an wechselnden Orten durch CEE-Anschlüsse gespeist und aus dem bereits verlegten Datennetz gesteuert. 6.1.3.3.3 Leitungsnetz VT91B – Verkabelung Drehstrom und Signal für Bühnenbeleuchtung Installation neuer Unterverteilungen mit entsprechenden Sicherungen (FI-Schutzschalter) und neues Leitungssystem zu den neuen Steckpositionen für CEE und Signal in CAT7 oder LWL. 6.1.3.3.4 Versatzkästen VT92B – Versatzkästen erneuern und neue D-Versätze (CEE 32 + Signal) hinzufügen Montage der neuen Versatzkästen an bestehenden und neu zu definierenden Orten (D-Versätze) sowie Anschluss an das Leitungsnetz. Nach Übernahme der Funktion Demontage der alten Versatzkästen und überflüssiger Leitungen. 6.1.3.3.5 Nebenpultanlage VT93B – Nebenpultanlage für Funktionslicht Installation einer Nebenpultanlage mit Bussystem. Schaltstellen mit RJ45 als Aktoren installieren. Ein Hauptpult (Lichtregie) und vier Nebenpulte (2 x Saal, 1 x Bühne, 1 x Pforte). Das Hauptpult wird in der Lichtregie über eine DMX-Schnittstelle an das Lichtstellpult angebunden. In der Nebenpultanlage können Lichtstimmungen gespeichert und abgerufen werden. Somit ist das Abrufen von Probenstimmungen und ein Havariebetrieb möglich. 6.1.3.3.6 Funktionslicht VT94B – Blaulicht und Sonderbeleuchtung Um- und Aufrüstung der gesamten Funktionslichtanlage (Blaulicht, Umgangslicht, Sonderbeleuchtung) auf LED-Technik. VT68B – Arbeitslicht Bühne erneuern Erneuerung der Arbeitslichter gegen lichtstarke LED Arbeitslichter unter Einbindung in die neue Nebenpultsteuerung. 6.1.3.3.7 Saal- und Foyerbeleuchtung VT95A – Saal- und Foyerbeleuchtung auf dimmbare LED-Beleuchtung umstellen Umbau der Zuschauerraumbeleuchtung („Milchstraßen“ und Einbau-Down Lights) in LED- Technik. Umrüstung der kompletten Foyerbeleuchtung inkl. der Sputniks im Rangfoyer in LED-Technik. Hierbei ist darauf zu achten, dass der visuelle Effekt der ehemaligen Leuchtmittel durch den Einsatz von LED-Fadenleuchtmitteln erhalten bleibt. 6.1.3.3.8 Hebesysteme Saalbeleuchtung VT96B ‒ Saalbeleuchtung Hebesysteme überarbeiten und Zugänglichkeit sichern. Austausch der Antriebe und Steuerung der Hebesysteme der „Milchstraßen“ im Deckenhohlraum über dem Zuschauerraum. Die Zugänglichkeit zu den Antrieben und Durchführungen muss durch sichere begehbare Stege im Deckenhohlraum ertüchtigt werden. Die Steuerung mit Höhenstandsanzeigen ist in der Lichtregie zu installieren.Seite 31 von 171 30 6.1.3.3.9 Notenpultbeleuchtung Orchestergraben VT115div ‒ Notenpultbeleuchtung Das aktuell verwendete 24V System muss aus Altersgründen ersetzt werden. In den Podien 1 bis 3 und dem Rampenwagen wird ein fest verlegtes Versorgungsnetz mit 24V (dimmbar vom Stellwerk – DMX) Klinkenbuchsen verlegt. Alle Notenpultleuchten zweiflammig in LED Technik. 6.1.3.4 Medientechnik Medientechnik ist der Überbegriff über Komponenten der elektrotechnischen Beschallungsanlage für den Zuschauerraum, der Kommunikations- und der Videoanlage. Sie beinhaltet neben den Steuergeräten (z.B. Tonmischpult) die Endgeräte (Lautsprecher, Mikrofone, etc.) und auch die Leitungen und Verteilerschränke mit Verstärkern und Patchfeldern. 6.1.3.4.1 Tonmischpulte erneuern VT99A – Erneuerung der Tonmischpulte Bei einer Umsetzung der Instandsetzung ab dem Jahr 2023 ist die Lebensdauer der bestehenden Tonmischpulte überschritten. Zudem sind die derzeitigen Pulte zu klein für die Anforderungen des Bühnenprogramms. Schnittstelle Medientechnik / Sprachalarmierungsanlage 6.1.3.4.2 Raumakustisches Konzept VT105A – Akustikkonzept für Zuschauerraum Erstellung eines neuen raumakustischen Konzepts für den Zuschauerraum unter Einbeziehung der bestehenden elektroakustischen Anlage und der veränderten räumlichen Gegebenheiten aus der Durchführung notwendiger Maßnahmen. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die neue Bestuhlung, die Wandverkleidung (vor allem im Proszeniumsbereich), die Deckenverkleidungen unterhalb der Zuschauerraumbrücken und an die Lautsprecheranlage. 6.1.3.4.3 Übertitelungsanlage VT70A – Übertitelungsanlage erneuern Die bestehende Anlage und Bedienung/Programmierung auf der Zuschauerraumbrücke muss durch eine zweisprachige Anlage mit zentraler Steuerung (Programmierung und Bedienung) ersetzt werden. Die Verortung der Anzeige ist über der Portalöffnung. Unterschiedliche mögliche Bedienungssteckstellen in Lichtregie, Tonregie, Zuschauerraumbrücke 1 und Saalregie ermöglichen einen flexiblen Einsatz je nach Anforderung und Personaleinsatz. Der zentrale Verteiler befindet sich im Medientechnik- Verstärkerraum. 6.1.3.4.4 Schwerhörigenanlage VT71A ‒ Schwerhörigenanlage: Induktionsschleife im neuen Boden Nach derzeitigem Stand der Technik erfolgt der Einbau einer Schwerhörigenanlage in Form einer induktiven Schleife in den neu zu verlegenden Boden des Zuschauerraums zur individuellen Verbindung des Schwerhörigen mit der Beschallungsanlage ohne Zusatzgeräte. Zukünftige, derzeit nicht bekannte Alternativen mit neuen technischen Entwicklungen können an Stelle der Induktionsschleife eingesetzt werden.Seite 32 von 171 31 6.1.3.4.5 Kabelverbindung FOH-Bühne VT97A ‒ Leitungsführung FOH/Bühne besser verlegen Ertüchtigung der Kabel und Kabelwege als Verbindung zwischen Bühne und Regieplatz im Zuschauerraum und der Tonregie. Hauptgrund ist der Brandschutz, da die Leitungen derzeit ungeschützt durch den Druckboden verlaufen. Konzeptionell ist hier auf eine zukunftsträchtige Lichtwellenübertragung inkl. der dann notwendigen Umformer zu setzen. 6.1.3.4.6 Dirigentenkamera VT40B ‒ Dirigentenkamera neu positionieren Umbau der Dirigentenkamera an die Bühnenvorderkante des Rampenwagens mit beweglicher Verkabelung zur Verfahrbarkeit des Rampenwagens. 6.1.3.4.7 Übertragungswagenanschluss im Außenbereich VT86D – Stromanschluss für Übertragungswagen Installation je eines CEE125A-Stromanschlusses im Außenbereich zum Brassertufer sowie an der Verladezone / Werkstattbühne zum Anschluss eines TV-Übertragungswagens. Der Anschlusskasten sollte in der Nähe des Eingangs des Kabelwegs für Übertragungskabel auf die Bühne sein. 6.1.3.4.8 Kabelweg für Übertragung (Kameras) Bühne-Saal VT134D – Kabelweg für Übertragungswagen Installation eines sicheren Leitungswegs vom den geplanten Stellplätzen des Übertragungswagens am Brassertufer und in der Verladezone durch die Außenwand bis zur Bühne und zum Orchestergraben. Alle Öffnungen durch Brandabschnittswände sind mit geeigneten Schotts zu verschließen. 6.1.4 Haustechnische Maßnahmen (2. Maßnahmenabschnitt) 6.1.4.1 Sanitäre Anlagen 6.1.4.1.1 Frischwassernetz TA58div – Trinkwassernetz Warm- und Kaltwasser Stilllegung (trocken) des seit 1965 bestehenden Wassernetzes im gesamten Haus inkl. der Zapfstellen für Hydranten. Erneuerung des Trinkwassernetzes für Warm- und Kaltwasser aufgrund der defekten Fernwärmeübergabestation und flächendeckenden, nicht zu beseitigenden Legionellenbefalls. Dabei werden die notwendigen Zapfstellen weitestgehend reduziert und wo möglich zentrale Zapfpunkte definiert. Die neue Installation erfolgt auf Putz. In Publikumsbereichen (WC-Anlagen) wird unter Putz verlegt. Beide Leitungsarten werden fachgerecht isoliert. 6.1.4.1.2 Schmutzwassersystem TA60div – Schmutzwassersystem in zugänglichen Bereichen erneuern Im Zuge der sanitären Instandsetzung mit Erneuerung des Frischwassersystems werden die Rohre in freiliegenden und erreichbaren Bereichen erneuert. Im Rahmen sinnvoller Möglichkeiten soll auch eine weitergehende Erneuerung der Rohre durch zusätzliche Öffnung von Decken und Wänden erfolgen. Eine vollständige Erneuerung des Abwassernetzes verlangt intensive rohbauliche Maßnahmen, die im laufenden Spielbetrieb nicht durchgeführt werden können.Seite 33 von 171 32 6.1.4.1.3 Erneuerung Sanitärkeramik TA124div – Sanitäre Anlagen erneuern Erneuerung von diversen WC- und Duschanlagen im ganzen Haus. Vorwiegend betroffen ist der Garderobentrakt (Bauteil D). Hierbei eine Neuinstallation durch die Zentralisierung der Zapfstellen aufgrund des neuen Frischwassernetzes notwendig. 6.1.4.2 Lüftungsanlagen 6.1.4.2.1 Steuerung der Lüftungsanlage TA62div – Erneuerung Steuerung Lüftungsanlage Konzeption, Vormontage und Montage der neuen Steuerung während der Spielzeit parallel zu der im Betrieb befindlichen Bestandssteuerung. Die neue Steuerung wird bereits bis zu den Endgeräten verkabelt, um eine schnelle Umschaltung zu ermöglichen. Nach finaler Umschaltung der neuen Steuerung auf die bestehenden Zentralgeräte (Lüfter) findet die Demontage der alten Steuerung statt. Die neue Steuerung beinhaltet eine Fernbedienungs- und Fernwartefunktion sowie die Erneuerung der Regelgeräte und Mischer. 6.1.4.2.2 Wartung und Reinigung der Kanalsysteme TA125div – Wartung und Reinigung der Lüftungskanäle Anlagenweise Wartung und Reinigung der bestehenden Lüftungskanäle und Brandschutzklappen. In Bereichen, in denen eine manuelle Reinigung aus Platzgründen nicht möglich ist, kommen entsprechende Maschinen (Roboter) zum Einsatz. 6.1.4.2.3 Druckböden und gemauerte Lüftungskanäle TA67A – Druckböden und gemauerte Kanäle beschichten Gemauerte bzw. betonierte Lüftungskanäle vorwiegend zum Foyer reinigen und entsprechend der Hygienevorschriften beschichten. Hierzu werden evtl. zusätzliche Revisionsöffnungen notwendig. Reinigen und beschichten des betonierten Druckbodens unter der dem Zuschauerraum EG durch Lackierroboter. 6.1.4.2.4 Lüftungszentralgeräte TA66div – Lüftungsanlage Zentralgeräte erneuern Alle Zentralgeräte aus dem Erbauungsjahr (Lüfter, Wärme- und Kälteregister, Filter, Gehäuse, Wärmerückgewinnung, Befeuchtung) der Lüftungsanlage werden sukzessive ausgetauscht, an die neue Steuerung angeschlossen und in Betrieb genommen. Voraussetzung dafür sind der Einbau der neuen Steuerung und die vorherige Wartung und Reinigung der bestehenden Luftkanäle. 6.1.4.2.5 Lüftung Orchestergraben TA64A – Neubau einer Lüftungsanlage im Orchestergraben Aufbau einer neuen Zuluftanlage für den Orchestergraben. Dazu werden neue Kanäle von der Lüftungszentrale durch den Boden bis in die Podiengrube des Orchestergrabens verlegt. Die Ausblasöffnungen für Quellluft im Boden der Orchesterpodien werden über Flexschläuche versorgt, die die Bewegungen der Podien mitmachen.Seite 34 von 171 33 6.1.4.2.6 Lüftung Probebühnen TA72B – Erneuerung Lüftung Probebühne Die bestehende Lüftung der Probebühne wird für den Zeitraum der Instandsetzung temporär stillgelegt, da die Probebühne in dieser Zeit als reine Lagerfläche für Baumaterialien genutzt wird und die Probebühne nach Beuel ausgelagert wird. Die Stilllegung erfolgt unter der Prämisse einer späteren Wiederaufnahme der Nutzung und somit Wiedereinbau einer Lüftungsanlage. 6.1.4.2.7 Lüftung Werkstattbühne TA73B – Lüftungsanlage Werkstattbühne Zu- und Abluftkanäle sind zu erneuern und akustisch zu entkoppeln. Die Steuerung der Lüftungsanlage im Untergeschoss unter der Werkstattbühne ist vollständig zu erneuern. Die Lüftung der Garderobe der Werkstattbühne ist hiervon ebenfalls betroffen und muss überarbeitet werden. 6.1.4.2.8 Lüftung Chorprobenraum TA74B – Lüftungsanlage Chorprobenraum überarbeiten In der bestehenden Anlage erfolgt die Zuluft durch den Druckboden unter den Stufen. Die Zirkulation muss aufgrund von Zugluft und unzureichender Belüftung der oberen Reihen optimiert werden. Sie erfolgt durch konstruktive Änderung der Luftauslässe in den oberen Stufen nach oben. 6.1.4.2.9 Lüftungsanlage Verstärkerraum Medientechnik VT98B ‒ Verstärkerraum mit Be- und Entlüftung ausstatten Anschluss des Verstärkerraums an einen bestehenden oder Installation eines neuen Lüftungskreises mit Zwangsbe- und entlüftung des Raums. Die erzeugte Abwärme der elektronischen Geräte muss aus dem Raum transportiert werden. Die Dimensionierung der Luftmenge erfolgt nach finaler Planung der Bestückung durch die Medientechnik. 6.1.4.2.10 Lüftungsanlage 2. Rang TA29A ‒ Lüftungsanlage 2. Rang brandschutztechnisch abtrennen Vollständiger Abbau und Wiederaufbau der Lüftungsanlage für den 2. Rang im Dachhohlraum über dem Foyer. Ziel ist eine vollständige brandschutztechnische Trennung der Anlage in einer F90-Einhausung, da sich die komplette Anlage mit Steuerung derzeit ungeschützt im Dachhohlraum befindet. Dies ist bauaufsichtlich nicht zulässig. 6.1.4.3 Heizungsanlage TA75B – Erneuerung der Fernwärmeübergabestation Erneuerung der Fernwärmeübergabestation (Hochtemperaturheizung 110°) im 2. Untergeschoss. Hierbei werden die Wärmetauscher, die Steuerung und die Pumpen ausgetauscht. Alle Anlagenteile des Rohrnetzes, die sich im Raum befinden, werden ersetzt. Bei der Installation der neuen Fernwärmeübergabestation ist darauf zu achten, dass im gleichen Raum ein zweiter Sprinklertank zur Erweiterung des bestehenden Tanks einbaut werden muss.Seite 35 von 171 34 TA50div – Isolierung offenliegender Heizungsrohre Offenliegende, das heißt nicht unter Putz verlegte Heizungsrohre müssen im Verwaltungstrakt, Garderobentrakt und Bauteil E fachgerecht isoliert werden. Der Wärmeverlust offenliegender Rohre führt zu Fehlfunktionen von Heizkörpern. 6.1.4.4 Elektrische Anlage Die aus dem Erbauungsjahr 1965 stammende elektrische Anlage ist bis auf den Austausch der Transformatoren von Mittel- auf Niederspannung unverändert in Betrieb. Im Hinblick auf die Instandsetzung für die nächsten 25 Jahre soll die elektrische Einspeiseanlage, bestehend aus neuen Transformatoren, Mittelspannungsübergabestation und Niederspannungshauptverteilung, erneuert werden. Dies kann mit entsprechender werksseitiger Vorbereitung in einer Spielzeitpause erfolgen. Das im Haus installierte Leitungsnetz für Niederspannung bleibt dabei erhalten und wird weiter genutzt. Die Nachrüstung der Unterverteilungen mit Fehlerstrom-Schutzschaltern erfolgt sukzessive. Im gesamten Gebäude ist das vorhandene Leitungsnetz in Bezug auf Transit von Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten und deren Ausführung zu ertüchtigen. Alle Brandschotts und Kabeldurchführungen müssen vollständig erneuert werden. Gegebenenfalls müssen Leitungen erneuert werden, um neue Brandschotts zu installieren. Sicherheitsrelevante Transitleitungen durch Brandschotts sind gegen feuerbeständige Leitungen zu tauschen. 6.1.4.4.1 Trafos, Niederspannungshauptverteilung, Unterverteilungen TA76B – Elektrotechnische Anlage erneuern Erneuerung der Transformatoren, der Mittelspannungsübergabestation und der Niederspannungshauptverteilung (NSHV). Teile des Verbrauchernetzes (Leitungen und Unterverteilungen) sind ebenfalls zu erneuern bzw. nachzurüsten, z.B. Fehlerstromschutzschalter in Verteilungen, Erneuerung von zu klein dimensionierten Leitungen oder Erneuerung der Sicherungsautomaten. Sämtliche Installationen müssen werkseitig vormontiert sein, um den Austausch innerhalb einer Spielzeitpause stattfinden lassen zu können. Zur Überbrückung der Baumaßnahmen an der Niederspannungshauptverteilung und zur Erhaltung der Stromversorgung muss für die Bauzeit ein Ersatzstromaggregat temporär installiert werden. Das Aggregat muss schallisoliert sein und kann auf der Parkplatzfläche neben der Bühnenpforte aufgestellt werden. 6.1.4.4.2 Kommunikations-Netz TA112div – EDV-Netz Neukonzeptionierung des Netzes auf Leitungstyp CAT7 und Ersatz der Anschlussdosen. Die Busschränke mit den Routern werden erneuert. Für die Aufstellung der Schränke notwendige Räume müssen definiert oder erstellt werden. 6.1.4.5 Schadstoffbeseitigung TA126div – Schadstoffbeseitigung Erkennung und Beseitigung von schadstoffbelasteten Baumaterialien durch Ersatz und Reparatur der im Schadstoffgutachten genannten Bereiche. Dies betrifft die Schadstoffe Asbest, Formaldehyd, PCB und Lindan wie folgt als Auszug aus dem Schadstoffgutachten von EUROFINS vom 30.11.2009: Asbest: Im Zuge der Instandsetzung sind alle elf Fundorte von Eingriffen durch Baumaßnahmen betroffen und müssen auf freiwerdende Schadstoffe untersucht und behandelt werden.Seite 36 von 171 35 Die folgende Liste gibt eine Übersicht über die elf Fundorte, die sich teilweise auf das ganze Gebäude beziehen wie z.B. Brandschutztüren. Jedoch sind auch für die Demontage bereits Schutzmaßnahmen erforderlich. Im Bodenbelag der Kostümabteilung wurde Asbest nachgewiesen und muss beseitigt werden. Weiter wurde in diversen Bauteilen KMF, PCP und Mineralfasern gefunden, die im Zuge der Instandsetzung beseitigt werden müssen: Künstliche Mineralfasern (KMF):Seite 37 von 171 36 PCP - Lindan Formaldehyde: 6.1.4.6 Befeuchtungsanlagen TA77B – Befeuchtungsanlage Bühne erneuern Demontage der bestehenden Anlage auf beiden Seiten der Bühne. Installation einer neuen Befeuchtungsanlage mit Frischwassersprühköpfen auf beiden Seiten der Bühne unter den Arbeitsgalerien und zentraler Steuerung auf der Bühne links (bei Inspizient). Diese Maßnahme ist nach Installation des Frischwassernetzes durchzuführen. Installation einer Luftbefeuchtung für die Probebühne 1 nach Beendigung der Instandsetzungsmaßnahmen und Wiederinbetriebnahme der Lüftung als Probenraum. 6.1.4.7 Aufzugsanlagen 6.1.4.7.1 Aufzugsanlagen Verwaltung und Gastronomie TA101div – Aufzugsanlagen Alle Aufzüge sind instand zu setzen und zu überarbeiten. Dazu gehören: zwei Personenaufzüge mit je fünf Haltestellen (Bauteil C und D). Austausch der Antriebstechnik und Steuerung sowie Einbau von brandbeständigen Fahrschachttüren E30 an allen Haltestellen. Zwei Speisenaufzüge im Bauteil E. Austausch der Antriebstechnik und Steuerung sowie Einbau von feuerbeständigen Fahrschachttüren E30 an allen Haltestellen.Seite 38 von 171 37 6.1.4.7.2 Behindertenaufzug TA131A ‒ Behindertenaufzug Behindertenaufzug im Foyer mit drei Haltestellen (Bauteil A). In Abstimmung mit dem neuen Brandschutzkonzept dient der Aufzug zur Evakuierung der Rollstuhlfahrer. Die Ertüchtigung des Raucherfoyers bietet eine sichere Wartezone für weitere Rollstuhlfahrer. Zusätzlich sind zur Abtrennung vom Technikraum die Errichtung einer Schleuse im 2. UG sowie der Anschluss des Aufzugs an die Notstromanlage notwendig. Zudem benötigt der Aufzug E30- Schachttüren an allen drei Haltestellen. 6.1.4.7.3 Lastenaufzug TA132B ‒ Lastenaufzug Der bestehende Lastenfahrstuhl für Bühnendekorationen im Bauteil B muss technisch überarbeitet werden. Der Austausch des kompletten Antriebs und der Steuerung ist erforderlich. Auf beiden Zusteigeseiten müssen Lichtschranken nachgerüstet werden, um eine Personenbeförderung zu ermöglichen. Gemäß neuem Brandschutzkonzept müssen die Türen aller Haltestellen gegen Fahrschachttüren in E90-Qualität getauscht werden. Diese Maßnahme ist unabhängig von der neuen Anliefersituation für die Materialbewirtschaftung im Haus notwendig. 6.1.4.7.4 Bühnenpersonenaufzug TA133B ‒ Bühnenaufzug (Bühnenflitzer) Aus Altersgründen muss der Personenaufzug Bühne (Bühnenflitzer) mit den acht Haltestellen technisch überholt werden. Hierzu gehören der Austausch des Antriebs und der Steuerung sowie der Austausch der Fahrschachttüren. 6.1.4.7.5 Prospektlageraufzug VT88B ‒ Überarbeitung Prospektlageraufzug Aufgrund des Anlagenalters, wiederholter TÜV-Mängel und zur Verbesserung des Personenschutzes erfolgt eine Überarbeitung des Prospektlageraufzugs. Die Erneuerung des Antriebs und der Einbau notwendiger Personenschutzeinrichtungen (Eingriffschutz, Absturzsicherung etc.) sind erforderlich. Gemäß neuem Brandschutzkonzept ist das Prospektlager Teil der Bühne. Die Installation einer Brandfallsteuerung mit zwei Haltestellen (Bühne und Gerüstlager) wird gefordert. Die Türen zur allen anderen Öffnungen (Nicht-Bühne) müssen gegen E30 getauscht werden. Ein
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