260123-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring Ergänzung der STN 260123-01
Kerndaten
- Nummer
- 260123-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Hochstadenring
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260123-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring Ergänzung der STN 260123-01 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Die Stadtverwaltung hat die intensive Prüfung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für Geschwindigkeitskontrollen im betreffenden Abschnitt der Bornheimer Straße abgeschlossen. Die Prüfung verlief positiv, sodass die Verwaltung ab dem 31. März 2026 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen wird. Ziel ist es, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Tempo-30-Regelung) konsequent sicherzustellen und so die Verkehrssicherheit vor Ort zu erhöhen. Ergänzend zu den mobilen Messungen ist der Einsatz eines Enforcement- Trailers (semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage) in der Bornheimer Straße fest vorgesehen. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach diesen Geräten wird die Bereitstellung des Trailers jedoch noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de