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260123 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring

Nummer
260123
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
23.01.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 23.01.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.04.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 588,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260123-02 ST Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring Ergänzung der STN 260123-01
  2. 260123-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring

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Text anzeigen (4.764 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
260123
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
15.01.2026
Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als
Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße
zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Konsequente Durchsetzung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der
Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Hochstadenring aus Gründen
des Lärmschutzes und der Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern, wahl-
weise durch:
1. Anbringung von „Bremsschwellen“ (runde Teller, kissenartige Schwellen oder
plateauförmige Aufpflasterungen) an geeigneten Stellen,
oder aber durch
2. dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen (stationäre „Blitzer“).
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Skizze (öffentlich)Seite 1 von 4
B¸rgerantrag gem‰fl ß 24, Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW
Sehr geehrte Frau Bezirksb¸rgermeisterin Bonnie,
ich darf Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der n‰chsten Sitzung der
Bezirksvertretung Bonn zu setzen:
Konsequente Durchsetzung von Tempo 30 als Hˆchstgeschwindigkeit auf der
Bornheimer Strafle zwischen Altem Friedhof und Hochstadenring aus Gr¸nden
des L‰rmschutzes und der Sicherheit von Radfahrern und Fuflg‰ngern, wahl-
weise durch:
1. Anbringung von „Bremsschwellen“ (runde Teller kissenartige
Schwellen oder plateaufˆrmige Aufpflasterungen) an geeigneten Stellen,
oder aber durch
2. dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen (station‰re „Blitzer“).
Begr¸ndung: Seit dem 07.12.2025 ist die Bornheimer Strafle im Abschnitt zwischen
Altem Friedhof und Hochstadenring wieder in beide Richtungen befahrbar.
Zun‰chst war f¸r diesen Abschnitt der B 56 als Hˆchstgeschwindigkeit Tempo 50
vorgesehen. Um ein sicheres Queren der Strafle f¸r Fuflg‰nger zu gew‰hrleisten, war
es somit erforderlich, Lichtsignalanlagen zu installieren (LSA an der Einm¸ndung der
Weiherstrafle; s. hierzu die Ausf¸hrungsplanung f¸r diesen Straflenabschnitt im An-
hang).
In der Sitzung vom 18.06.2025 des Ausschusses f¸r Mobilit‰t und Verkehr verk¸ndete
der stellvertretende Leiter des Tiefbauamtes, dass auf diesem Straflenabschnitt nun
doch Tempo 30 mˆglich sei und demzufolge auch umgesetzt werde. Die bereits
installierte Lichtsignalanlage an der Einm¸ndung der Weiherstrafle sei daher
¸berfl¸ssig und werde wieder demontiert. Stattdessen w¸rden die Fuflg‰nger¸ber-
g‰nge, die erst zu einem sp‰teren Zeitpunkt (Fertigstellung der Rampe; s. Ausf¸hrungs-
planung) realisiert werden sollten, bereits jetzt hergestellt.
Seit der Wiedererˆffnung der Bornheimer Strafle gilt nun als Hˆchstgeschwindigkeit
Tempo 30. Blˆd ist allerdings, dass sich niemand daran h‰lt!!! Nicht nur der MIV,
sondern auch der ÷PNV betrachten die Tempo-30-Schilder lediglich als freundliche
Handlungsanweisung, die weitgehend ignoriert wird. Dies hat zur Folge, dass das
Queren der Bornheimer Strafle an den drei Fuflg‰nger¸berg‰ngen („Zebrastreifen“;
Einm¸ndung Weiherstrafle, Heerstrafle, Adolfstrafle) prim‰r suizidalen Zeitgenossen
vorbehalten ist, da der Verkehr zum Einen zu schnell f‰hrt und zum Anderen keine
Anstalten macht, den Fuflg‰ngern gem‰fl STVO das Queren der Strafle im Zuge der
Fuflg‰nger¸berg‰nge zu ermˆglichen.
Hinzu kommt, dass wartende Fuflg‰nger - insbesondere Kinder - welche die Strafle
queren möchten, an manchen Stellen durch parkende Fahrzeuge (SUV’s) verdeckt und
folglich von den sich n‰hernden Fahrzeugf¸hrern erst sp‰t wahrgenommen werden, wie
etwa an dem Fuflg‰nger¸berweg auf Hˆhe der Adolfstrafle stadteinw‰rts. In den
zur¸ckliegenden 1,5 Monaten seit der Wiedererˆffnung der Bornheimer Strafle ist esSeite 2 von 4
hier infolge erhˆhter Geschwindigkeit bereits zu gef‰hrlichen Situationen gekommen
(zur Erinnerung: der Bremsweg bei Tempo 50 betr‰gt rund 25 Meter (Bremsweg bei
Gefahr 12,5 Meter), bei Tempo 30 hingegen lediglich 15 Meter (bei Gefahr 7,5 Meter)).
Es w‰re daher w¸nschenswert, wenn die Verwaltung proaktiv f¸r die erforderliche
Sicherheit durch eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Straflenverkehrs-
regeln sorgen w¸rde, bevor es zu Unf‰llen mit Personensch‰den kommt. Dies ginge
einher mit einem besseren L‰rmschutz f¸r die Anwohnenden, da entgegen der
urspr¸nglichen Planung (3.000 bis 5.000 Fahrzeuge) nun doch bis zu 12.000 Fahr-
zeuge t‰glich diesen Straflenabschnitt nutzen.
Ich darf Sie bitten ¸ber meinen Antrag punktweise abstimmen zu lassen.Seite 3 von 4
Quellenangabe: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?0--anlagenVoHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&TOLFDNR=2023081Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de