260123 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring
Kerndaten
- Nummer
- 260123
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 23.01.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Hochstadenring
- F
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring Ergänzung der STN 260123-01
- Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.764 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden öffentlich 260123 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 15.01.2026 Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Konsequente Durchsetzung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Altem Friedhof und Hochstadenring aus Gründen des Lärmschutzes und der Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern, wahl- weise durch: 1. Anbringung von „Bremsschwellen“ (runde Teller, kissenartige Schwellen oder plateauförmige Aufpflasterungen) an geeigneten Stellen, oder aber durch 2. dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen (stationäre „Blitzer“). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Skizze (öffentlich)Seite 1 von 4 B¸rgerantrag gem‰fl ß 24, Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW Sehr geehrte Frau Bezirksb¸rgermeisterin Bonnie, ich darf Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der n‰chsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn zu setzen: Konsequente Durchsetzung von Tempo 30 als Hˆchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Strafle zwischen Altem Friedhof und Hochstadenring aus Gr¸nden des L‰rmschutzes und der Sicherheit von Radfahrern und Fuflg‰ngern, wahl- weise durch: 1. Anbringung von „Bremsschwellen“ (runde Teller kissenartige Schwellen oder plateaufˆrmige Aufpflasterungen) an geeigneten Stellen, oder aber durch 2. dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen (station‰re „Blitzer“). Begr¸ndung: Seit dem 07.12.2025 ist die Bornheimer Strafle im Abschnitt zwischen Altem Friedhof und Hochstadenring wieder in beide Richtungen befahrbar. Zun‰chst war f¸r diesen Abschnitt der B 56 als Hˆchstgeschwindigkeit Tempo 50 vorgesehen. Um ein sicheres Queren der Strafle f¸r Fuflg‰nger zu gew‰hrleisten, war es somit erforderlich, Lichtsignalanlagen zu installieren (LSA an der Einm¸ndung der Weiherstrafle; s. hierzu die Ausf¸hrungsplanung f¸r diesen Straflenabschnitt im An- hang). In der Sitzung vom 18.06.2025 des Ausschusses f¸r Mobilit‰t und Verkehr verk¸ndete der stellvertretende Leiter des Tiefbauamtes, dass auf diesem Straflenabschnitt nun doch Tempo 30 mˆglich sei und demzufolge auch umgesetzt werde. Die bereits installierte Lichtsignalanlage an der Einm¸ndung der Weiherstrafle sei daher ¸berfl¸ssig und werde wieder demontiert. Stattdessen w¸rden die Fuflg‰nger¸ber- g‰nge, die erst zu einem sp‰teren Zeitpunkt (Fertigstellung der Rampe; s. Ausf¸hrungs- planung) realisiert werden sollten, bereits jetzt hergestellt. Seit der Wiedererˆffnung der Bornheimer Strafle gilt nun als Hˆchstgeschwindigkeit Tempo 30. Blˆd ist allerdings, dass sich niemand daran h‰lt!!! Nicht nur der MIV, sondern auch der ÷PNV betrachten die Tempo-30-Schilder lediglich als freundliche Handlungsanweisung, die weitgehend ignoriert wird. Dies hat zur Folge, dass das Queren der Bornheimer Strafle an den drei Fuflg‰nger¸berg‰ngen („Zebrastreifen“; Einm¸ndung Weiherstrafle, Heerstrafle, Adolfstrafle) prim‰r suizidalen Zeitgenossen vorbehalten ist, da der Verkehr zum Einen zu schnell f‰hrt und zum Anderen keine Anstalten macht, den Fuflg‰ngern gem‰fl STVO das Queren der Strafle im Zuge der Fuflg‰nger¸berg‰nge zu ermˆglichen. Hinzu kommt, dass wartende Fuflg‰nger - insbesondere Kinder - welche die Strafle queren möchten, an manchen Stellen durch parkende Fahrzeuge (SUV’s) verdeckt und folglich von den sich n‰hernden Fahrzeugf¸hrern erst sp‰t wahrgenommen werden, wie etwa an dem Fuflg‰nger¸berweg auf Hˆhe der Adolfstrafle stadteinw‰rts. In den zur¸ckliegenden 1,5 Monaten seit der Wiedererˆffnung der Bornheimer Strafle ist esSeite 2 von 4 hier infolge erhˆhter Geschwindigkeit bereits zu gef‰hrlichen Situationen gekommen (zur Erinnerung: der Bremsweg bei Tempo 50 betr‰gt rund 25 Meter (Bremsweg bei Gefahr 12,5 Meter), bei Tempo 30 hingegen lediglich 15 Meter (bei Gefahr 7,5 Meter)). Es w‰re daher w¸nschenswert, wenn die Verwaltung proaktiv f¸r die erforderliche Sicherheit durch eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Straflenverkehrs- regeln sorgen w¸rde, bevor es zu Unf‰llen mit Personensch‰den kommt. Dies ginge einher mit einem besseren L‰rmschutz f¸r die Anwohnenden, da entgegen der urspr¸nglichen Planung (3.000 bis 5.000 Fahrzeuge) nun doch bis zu 12.000 Fahr- zeuge t‰glich diesen Straflenabschnitt nutzen. Ich darf Sie bitten ¸ber meinen Antrag punktweise abstimmen zu lassen.Seite 3 von 4 Quellenangabe: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?0--anlagenVoHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&TOLFDNR=2023081Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de