260123-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring
Kerndaten
- Nummer
- 260123-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Hochstadenring
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260123-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung prüft derzeit intensiv, ob auf diesem Abschnitt der Bornheimer Straße die rechtlichen sowie technischen Voraussetzungen für Geschwindigkeitskontrollen erfüllt sind. Sobald die Ergebnisse dieser Prüfung vorliegen und mit den zuständigen Stellen abgestimmt wurden, wird über das weitere Vorgehen entschieden. Sofern die Prüfung ein positives Ergebnis ergibt, beabsichtigt die Verwaltung, zeitnah Geschwindigkeitskontrollen in der Bornheimer Straße durchzuführen, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicherzustellen. Von zusätzlichen baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung – wie etwa der Anbringung von Bremsschwellen oder Aufpflasterungen – wird derzeit zunächst abgesehen. Aus Sicht der Verwaltung soll zunächst geprüft werden, ob durch gezielte Geschwindigkeitskontrollen bereits eine ausreichende Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Regelung erreicht werden kann. Die Stadt Bonn bittet um Verständnis, dass die notwendige rechtliche und technische Prüfung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise, der Bürgerantrag ist im Sinne der Stellungnahme als erledigt zu betrachten. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de