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260123-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring

Nummer
260123-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260123 Bürgerantrag: Antrag auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Hochstadenring

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260123-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf
Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der
Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und
Hochstadenring
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung prüft derzeit intensiv, ob auf diesem Abschnitt der
Bornheimer Straße die rechtlichen sowie technischen Voraussetzungen für
Geschwindigkeitskontrollen erfüllt sind.
Sobald die Ergebnisse dieser Prüfung vorliegen und mit den zuständigen
Stellen abgestimmt wurden, wird über das weitere Vorgehen entschieden.
Sofern die Prüfung ein positives Ergebnis ergibt, beabsichtigt die Verwaltung,
zeitnah Geschwindigkeitskontrollen in der Bornheimer Straße durchzuführen,
um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicherzustellen.
Von zusätzlichen baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung – wie etwa
der Anbringung von Bremsschwellen oder Aufpflasterungen – wird derzeit
zunächst abgesehen. Aus Sicht der Verwaltung soll zunächst geprüft werden,
ob durch gezielte Geschwindigkeitskontrollen bereits eine ausreichende
Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Regelung erreicht werden kann.
Die Stadt Bonn bittet um Verständnis, dass die notwendige rechtliche und
technische Prüfung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene
weitere Vorgehensweise, der Bürgerantrag ist im Sinne der Stellungnahme als
erledigt zu betrachten. Der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de