260110-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Anpassung der geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 260110-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Nordstadt Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260110-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Anpassung der geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aus Sicht der Stadtverwaltung besteht keine Notwendigkeit einer Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten über 22:00 Uhr hinaus. Zu diesen Randzeiten sind Einzelhandelsgeschäfte, Schulen und sonstige Einrichtungen überwiegend geschlossen und erzeugen keinen relevanten zusätzlichen Parkverkehr. Auch durch Besucherinnen und Besucher der Gastronomiebetriebe ist nach 22:00 Uhr kein erheblicher zusätzlicher Parkdruck mehr zu erwarten. Ein wesentlicher Vorteil für die Anwohnenden würde durch eine verlängerte Bewirtschaftungszeit daher nicht entstehen, da bereits belegte Stellplätze hierdurch nicht zwangsläufig früher freigemacht würden. Zudem besteht für eine Parkraumbewirtschaftung an Sonntagen hierfür im Bereich der Nordstadt derzeit jedoch keine verkehrliche Erforderlichkeit. Der Verkehrsaußendienst der Bundesstadt Bonn kontrolliert und ahndet Parkverstöße im gesamten Stadtgebiet. Tägliche, flächendeckende Kontrollen eines einzelnen Quartiers – insbesondere bis in die späten Abendstunden – können aufgrund des umfangreichen Einsatzgebietes sowie zusätzlicher akuter Einsätze über die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes personell nicht gewährleistet werden. Unabhängig davon finden weiterhin regelmäßige Kontrollen im Bereich der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt statt. Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, akute Parkverstöße über die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Telefonnummer 0228 / 77 33 33 zu melden, sodass anlassbezogene Kontrollen durchgeführt werden können. Darüber hinaus können Verstöße auch online über die Internetseite der Bundesstadt Bonn unter dem Suchbegriff „Parkverstoß anzeigen“ gemeldet werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfürSeite 1 von 2 Seite 2 maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de