260110 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Anpassung der geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 260110
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Breite Straße Hauptort
- Maxstraße
- Vorgebirgsstraße
- Weiherstraße
- Franzstraße
- Heerstraße
- Adolfstraße
- Nordstadt
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 260110 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 06.10.2025 Bürgerantrag: Antrag auf Anpassung der geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.04.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Anpassung der bislang geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszo- ne Nordstadt an die tatsächlichen Bedürfnisse der An-/Bewohner durch: • Erweiterung der Parkscheinpflicht im Gebiet D auf den Zeitraum Montag bis Sonntag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 24:00 Uhr (bislang Montag bis Samstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr). • Regelmäßige (das heißt tägliche), flächendeckende Kontrollen der Einhal- tung des Parkraumkonzeptes, auch und insbesondere in den späten Nachmit- tagsund Abendstunden und an den Wochenenden (8:00 Uhr bis 24:00 Uhr). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag gemäß § 24, Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Reeh-Schall, ich darf Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn zu setzen: Anpassung der bislang geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt an die tatsächlichen Bedürfnisse der An-/Bewohner durch: • Erweiterung der Parkscheinpflicht im Gebiet D auf den Zeitraum Montag bis Sonntag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 24:00 Uhr (bislang Montag bis Samstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr). • Regelmäßige (das heißt tägliche), flächendeckende Kontrollen der Einhaltung des Parkraumkonzeptes, auch und insbesondere in den späten Nachmittags- und Abendstunden und an den Wochenenden (8:00 Uhr bis 24:00 Uhr). Begründung: Seit dem 04.11.2024 ist die Parkraumbewirtschaftung in der Nordstadt in Kraft mit dem Ziel, die Situation für die An-/Bewohner zu verbessern. Nach einer groß angelegten und medienwirksamen 14-tägigen "Glück-gehabt"-Kampagne, in der keine Strafzettel verteilt wurden, sah es kurzzeitig für uns Anwohner so aus, als würde sich an der bislang desolaten Parksituation in unserem Viertel etwas ändern. Nun, nach knapp zwölf Monaten, fällt das Resümee allerdings ernüchternd aus. Wochentags, d. h. von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr, gibt es tatsächlich viele freie Parkplätze. Dies war aber auch vor der Parkraumreform zu beobachten. Die Situation ändert sich jedoch schlagartig in den späten Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden und sonstigen Feiertagen, gerade im zentralen Bereich der Inneren Nordstadt (Breite Straße, Maxstraße, Vorgebirgs- straße, Weiherstraße, Franzstraße, Heerstraße, Adolfstraße, etc.), in denen Gastro- nomie und sonstige Dienstleister (Barber-Shops, Shisha-Bars, Ballettschulen, Fitnessstudios, etc.) angesiedelt sind. Während dieser Zeiten steht das Parken in der Inneren Nordstadt offenbar unter dem Motto: "Wie es Euch gefällt!". Halteverbots- und Parkverbotsschilder werden als bloße Handlungsempfehlung interpretiert und folglich ignoriert, Parkscheinautomaten werden missachtet und auch die letzte Lücke wird zugeparkt, ohne dass Konsequenzen seitens des Ordnungsamtes zu befürchten sind. Gerade an Sonntagen erweisen sich die derzeitigen Regeln als Farce: Der Umstand, dass in der Innenstadt und im näheren Umfeld regelmäßig auch an Sonntagen „Events“ stattfinden („Kirschblütenfest“, „Post-Marathon“, „Wein-Fest“, „Bonn-Fest“, „Bonn leuchtet“, Antikmarkt, demnächst wieder für mindestens fünf Wochen der Weihnachtsmarkt, etc., etc.) hat zur Folge, dass die Straßenzüge im näheren undSeite 2 von 3 weiteren Umfeld durch Besucher komplett zugeparkt werden, ohne dass Parkscheine gelöst werden müssten. Wir als Anwohner sind mit unseren Anwohner-Parkaus- weisen dieser Blechlawine hilflos ausgeliefert. Erschwerend kommt hinzu, dass durch den Wegfall von zahlreichen Parkplätzen im Zuge der Umsetzung des neuen Parkraumkonzeptes der Parkdruck in der Inneren Nordstadt noch weiter gestiegen ist. Dem gilt es einen entsprechenden Kontrolldruck entgegen zu setzen! Das alleinige Aufstellen von Schildern und Parkscheinauto- maten ohne die entsprechenden konsequenten Kontrollen der Regeln durch den Verkehrsaußendienst ist nicht zielführend. In dem Zusammenhang darf ich daran erinnern, dass bei der Vorstellung des Parkraumkonzeptes für die Nordstadt durch das seitens der Verwaltung beauftragte Planungsbüro der Referent auf Nachfrage darlegte, dass ein solches Parkraumkonzept nur dann seine Wirkung entfalte, wenn in sämtlichen Straßenzügen zweimal täglich Kontrollen durchgeführt würden. Davon sind wir zur Zeit meilenweit entfernt! Wenn sich an den derzeit geltenden Regeln und vor allem an der Kontrolle derselben nichts ändert, verkommt das hoffnungsvoll gestartete Parkraumbewirtschaftungs- konzept zu einem zahnlosen Papiertiger, der an der lange Zeit herrschenden Parkraumsituation in unserem Viertel nichts Grundsätzliches ändert. P.S.: Um der Stellungnahme der Verwaltung bereits jetzt vorweg zu greifen: Nein, es erfolgen keine regelmäßigen und flächendeckenden Kontrollen seitens des Ver- kehrsaußendienstes in der Inneren Nordstadt (es sei denn, man versteht unter „regelmäßig“ punktuelle Kontrollen ein- bis zweimal im Monat) und schon gar nicht in den späten Nachmittag- und Abendstunden, geschweige denn an Samstagen!!!Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de