260092-09 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag von Volt/Grüne/Linke: Dringlichkeitsantrag - Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar Antrag zur Vorlage 260092
Kerndaten
- Nummer
- 260092-09 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260092-09 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber 14.04.2026 Änderungsantrag von Volt/Grüne/Linke: Dringlichkeitsantrag - Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar Antrag zur Vorlage 260092 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 14.04.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Punkt 2 wird wie folgt ergänzt: Der Compliance-Bericht der Stadtwerke verdichtet die Nachweise über eine enge Beteiligung und detaillierte Kenntnisstände des Oberbürgermeisters. So wurde durch Herrn Siegberg das Grundstücksgeschäft in Hangelar gegenüber den Stadtwerken in Gegenwart des Oberbürgermeisters thematisiert, beispielsweise in einem Auftaktgespräch und weiteren Jours fixes. In der gemeinsamen Auswertung der beiden Berichte soll darum die Rolle des Oberbürgermeisters genauer untersucht und bewertet und dabei auch auf folgende Aspekte eingegangen werden: 1. Hätte der Oberbürgermeister die durch den RPA-Bericht benannten (möglichen) Versäumnisse oder/und Verfehlungen seines persönlichen Referenten feststellen können und müssen? Welche Verantwortung kommt ihm dabei als direkter Vorgesetzter zu? 2. Laut Aussage des Oberbürgermeisters in der Stellungnahme 260092-05 hat er sich sofort nach Nennung des Namens Penz bei Herrn Siegberg rückversichert, dass es weitere Interessenten gibt. Ebenso wurden vorgeblich die vertraglichen Bedingungen (Ankaufsrecht/Vorkaufsrecht) besprochen. Das RPA wird gebeten, durch Befragung der Teilnehmer den Inhalt des Gesprächs und damit die Vorgangskenntnis und -steuerung durch den Oberbürgermeister zu ermitteln und zu bewerten.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Das RPA wird weiterhin beauftragt darzulegen, warum die Befangenheit vom Co-Dezernenten durch den Oberbürgermeister nicht hinterfragt wurde. 3. Der RPA-Bericht formuliert Unklarheit über die Bedeutung der in einer E-Mail (11.12.2025) des Oberbürgermeisters an Herrn Siegberg gegenüber den Stadtwerken für einen späteren Zeitpunkt angekündigten Konsequenzen. Das RPA soll dieser durch den eigenen Bericht offengelegten Frage mittels einer Befragung des Oberbürgermeisters nachgehen. 4. Durch die gemeinsame Betrachtung der Berichte des RPA und der Stadtwerke wird die weitreichende Beteiligung des Landrates Schuster deutlich. Das RPA wird beauftragt, die direkten Abstimmungen zwischen Oberbürgermeister, Co-Dezernent Siegberg und Landrat nachzuzeichnen. 5. Das RPA wird beauftragt, eine finale Wertung zur Frage vorzulegen, ob die eingeforderte Ablehnung des Ankaufs des Grundstückes (bzw. einer Ankaufsabsicht) zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung aus städtischer Sicht sachgerecht bzw. die beste Option war. Das RPA hat im RPA-Bericht in diese Richtung argumentiert, in der Sitzung vom 10.03.2026 aber selbst darauf hingewiesen, dass eine finale Wertung bisher nicht Bestandteil des Prüfauftrags war. 6. Zu welchem Zeitpunkt wussten Herr Siegberg und der Oberbürgermeister von den Sach- und Geldspenden durch Herrn Penz? Begründung Wir verweisen auf DS 260214-02 AA, in dem aufgezeigt wurde, welche Versäumnisse oder/und Verfehlungen des persönlichen Referenten und heutigen Co-Dezernenten der RPA-Bericht benennt. Der vorliegende Bericht zeigt deutlich, dass der Oberbürgermeister an entscheidenden Gesprächen beteiligt war, dass er entscheidende E-Mails in Kopie erhielt und per E-Mail, WhatsApp Chats und Telefonaten mehrere Rücksprachen zum Thema Hangelar mit seinem persönlichen Referenten führte. Dass er gegenüber den Stadtwerken nicht selbst operativ tätig war, ändert an seiner Einbindung und der Verantwortung als Vorgesetztem nichts.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zudem: Wenn der Oberbürgermeister den Co-Dezernenten unmittelbar nach Nennung des Namens Penz bezogen auf eine mögliche begünstigende Auswirkung des Verzichts auf das Ankaufsrecht befragt und sich insoweit rückversichert haben will, legt das nahe, dass dem Oberbürgermeister die Brisanz des Vorganges bereits früh bewusst war. Wenn dieses Gespräch bereits am 28.11.2025 stattgefunden haben soll, sollte das verifiziert werden. Die Rückversicherung bezogen auf Folgen eines Verzichts auf das Ankaufsrecht ist hier auch deshalb aufklärungsbedürftig, da seinerzeit die Verwaltung nach hiesigem Verständnis offene Fragen klären wollte und noch gar nicht auf eine Ablehnung des Ankaufsrechtes festgelegt gewesen sein dürfte. Es stellt sich ergänzend die Frage, auf welcher Grundlage der Co- Dezernent zu diesem Zeitpunkt nähere Kenntnis vom Vorhandensein mehrerer Kaufinteressenten hatte, um dem Oberbürgermeister diesbezüglich eine entsprechende Rückversicherung zu geben. Es bedarf auch der Klärung und Bewertung, wenn im Rahmen dieses früheren Gesprächs trotz Rückversicherung des Oberbürgermeisters hinsichtlich einer möglichen individuellen Begünstigung dann von Herrn Siegberg die dortige Vorbefassung (insbesondere Besprechung im Mai) und eine mögliche Besorgnis der Befangenheit keine Erwähnung gefunden haben sollte. Insofern ist insgesamt die Rolle des Oberbürgermeisters im vorliegenden Bericht noch nicht hinreichend untersucht. Dies soll auf Basis der zentralen Aufarbeitung, gemeinsam mit dem Compliance-Bericht der Stadtwerke geschehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de