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260092-09 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag von Volt/Grüne/Linke: Dringlichkeitsantrag - Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar Antrag zur Vorlage 260092

Nummer
260092-09 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 14.04.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260092 Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar

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Änderungsantrag
öffentlich
260092-09 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
14.04.2026
Änderungsantrag von Volt/Grüne/Linke:
Dringlichkeitsantrag - Compliance-Vorwürfe im
Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des
Flughafens Hangelar
Antrag zur Vorlage 260092
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 14.04.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:
Der Compliance-Bericht der Stadtwerke verdichtet die Nachweise über eine
enge Beteiligung und detaillierte Kenntnisstände des Oberbürgermeisters. So
wurde durch Herrn Siegberg das Grundstücksgeschäft in Hangelar gegenüber
den Stadtwerken in Gegenwart des Oberbürgermeisters thematisiert,
beispielsweise in einem Auftaktgespräch und weiteren Jours fixes. In der
gemeinsamen Auswertung der beiden Berichte soll darum die Rolle des
Oberbürgermeisters genauer untersucht und bewertet und dabei auch auf
folgende Aspekte eingegangen werden:
1. Hätte der Oberbürgermeister die durch den RPA-Bericht benannten
(möglichen) Versäumnisse oder/und Verfehlungen seines persönlichen
Referenten feststellen können und müssen? Welche Verantwortung kommt ihm
dabei als direkter Vorgesetzter zu?
2. Laut Aussage des Oberbürgermeisters in der Stellungnahme 260092-05 hat
er sich sofort nach Nennung des Namens Penz bei Herrn Siegberg
rückversichert, dass es weitere Interessenten gibt. Ebenso wurden vorgeblich
die vertraglichen Bedingungen (Ankaufsrecht/Vorkaufsrecht) besprochen. Das
RPA wird gebeten, durch Befragung der Teilnehmer den Inhalt des Gesprächs
und damit die Vorgangskenntnis und -steuerung durch den Oberbürgermeister
zu ermitteln und zu bewerten.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das RPA wird weiterhin beauftragt darzulegen, warum die Befangenheit vom
Co-Dezernenten durch den Oberbürgermeister nicht hinterfragt wurde.
3. Der RPA-Bericht formuliert Unklarheit über die Bedeutung der in einer E-Mail
(11.12.2025) des Oberbürgermeisters an Herrn Siegberg gegenüber den
Stadtwerken für einen späteren Zeitpunkt angekündigten Konsequenzen. Das
RPA soll dieser durch den eigenen Bericht offengelegten Frage mittels einer
Befragung des Oberbürgermeisters nachgehen.
4. Durch die gemeinsame Betrachtung der Berichte des RPA und der
Stadtwerke wird die weitreichende Beteiligung des Landrates Schuster deutlich.
Das RPA wird beauftragt, die direkten Abstimmungen zwischen
Oberbürgermeister, Co-Dezernent Siegberg und Landrat nachzuzeichnen.
5. Das RPA wird beauftragt, eine finale Wertung zur Frage vorzulegen, ob die
eingeforderte Ablehnung des Ankaufs des Grundstückes (bzw. einer
Ankaufsabsicht) zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung aus städtischer Sicht
sachgerecht bzw. die beste Option war. Das RPA hat im RPA-Bericht in diese
Richtung argumentiert, in der Sitzung vom 10.03.2026 aber selbst darauf
hingewiesen, dass eine finale Wertung bisher nicht Bestandteil des
Prüfauftrags war.
6. Zu welchem Zeitpunkt wussten Herr Siegberg und der Oberbürgermeister
von den Sach- und Geldspenden durch Herrn Penz?
Begründung
Wir verweisen auf DS 260214-02 AA, in dem aufgezeigt wurde, welche
Versäumnisse oder/und Verfehlungen des persönlichen Referenten und
heutigen Co-Dezernenten der RPA-Bericht benennt.
Der vorliegende Bericht zeigt deutlich, dass der Oberbürgermeister an
entscheidenden Gesprächen beteiligt war, dass er entscheidende E-Mails in
Kopie erhielt und per E-Mail, WhatsApp Chats und Telefonaten mehrere
Rücksprachen zum Thema Hangelar mit seinem persönlichen Referenten
führte. Dass er gegenüber den Stadtwerken nicht selbst operativ tätig war,
ändert an seiner Einbindung und der Verantwortung als Vorgesetztem nichts.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zudem: Wenn der Oberbürgermeister den Co-Dezernenten unmittelbar nach
Nennung des Namens Penz bezogen auf eine mögliche begünstigende
Auswirkung des Verzichts auf das Ankaufsrecht befragt und sich insoweit
rückversichert haben will, legt das nahe, dass dem Oberbürgermeister die
Brisanz des Vorganges bereits früh bewusst war. Wenn dieses Gespräch
bereits am 28.11.2025 stattgefunden haben soll, sollte das verifiziert werden.
Die Rückversicherung bezogen auf Folgen eines Verzichts auf das
Ankaufsrecht ist hier auch deshalb aufklärungsbedürftig, da seinerzeit die
Verwaltung nach hiesigem Verständnis offene Fragen klären wollte und noch
gar nicht auf eine Ablehnung des Ankaufsrechtes festgelegt gewesen sein
dürfte. Es stellt sich ergänzend die Frage, auf welcher Grundlage der Co-
Dezernent zu diesem Zeitpunkt nähere Kenntnis vom Vorhandensein mehrerer
Kaufinteressenten hatte, um dem Oberbürgermeister diesbezüglich eine
entsprechende Rückversicherung zu geben. Es bedarf auch der Klärung und
Bewertung, wenn im Rahmen dieses früheren Gesprächs trotz
Rückversicherung des Oberbürgermeisters hinsichtlich einer möglichen
individuellen Begünstigung dann von Herrn Siegberg die dortige Vorbefassung
(insbesondere Besprechung im Mai) und eine mögliche Besorgnis der
Befangenheit keine Erwähnung gefunden haben sollte.
Insofern ist insgesamt die Rolle des Oberbürgermeisters im vorliegenden
Bericht noch nicht hinreichend untersucht. Dies soll auf Basis der zentralen
Aufarbeitung, gemeinsam mit dem Compliance-Bericht der Stadtwerke
geschehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de