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260092 · Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar

Nummer
260092
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
19.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 19.01.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.04.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 05.02.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 14.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260092-01 ST Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar
  2. 260092-09 AA Änderungsantrag von Volt/Grüne/Linke: Dringlichkeitsantrag - Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar Antrag zur Vorlage 260092
  3. 260092-05 ST Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung; Version für den öffentlichen Teil der Sitzung betr.: Beantwortung der Fragen aus dem Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar
  4. 260092-06 ST Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung für den öffentlichen Teil zum Volt-Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar - Erweiterung des Fragenkatalogs zur Hangelar-Affäre zwecks Aufklärung widersprüchlicher Sachverhalte
  5. 260092-07 AA Grünen-Änderungsantrag zu Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar Antrag zur Vorlage 260092
  6. 260092-03 AA Volt-Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar - Erweiterung des Fragenkatalogs zur Hangelar-Affäre zwecks Aufklärung widersprüchlicher Sachverhalte
  7. 260092-08 Beantwortung der Fragen aus dem Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar

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Text anzeigen (5.099 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
260092
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
16.01.2025
Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe
im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft
des Flughafens Hangelar
Beratungsfolge
Rat 22.01.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Politik benötigt eine zeitnahe Aufklärung, um Schaden von der Stadt
abzuwenden. Die Politik muss in die Lage versetzt werden, über weitere
Handlungsbedarfe entscheiden zu können. Dies erfordert eine Aufklärung ohne
zeitlichen Aufschub.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Fragen unter (A) zur Ratssitzung
oder in
der Ratssitzung zu beantworten.
2. Der Oberbürgermeister möge sicherstellen, dass die Fragen unter (B),
schriftlich im Nachgang der Sitzung, spätestens im Rahmen einer Vorlage für
den ersten Hauptausschuss innerhalb eines Monates zur Verfügung gestellt
werden. Die Antworten werden dem RPA für dessen Prüfauftrag zu seiner
weiteren Verwendung bereitgestellt.
(A)
1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass der Verkauf (lt. Aussagen des
Landrates im
General Anzeiger vom 14.01.2025) bereits seit Dezember 2024 bekannt war
und bereits
mehrfach Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen der Flugplatzgesellschaft
gewesen ist?
2. War der Verwaltung bekannt, dass die Geschäftsführung des Flugplatzes
eine
Anwaltskanzlei mit der Bewertung der Risiken des Grundstückserwerbs
konsultiert hat
und wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Kanzlei?
3. Gab es ein eindeutiges Votum/ eine eindeutige Empfehlung des
Beteiligungsmanagements, das Ankaufsrecht für den Grundstückskauf am
FlugplatzSeite 1 von 3
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Hangelar nicht wahrzunehmen. Wenn ja, wann und mit welchem Wortlaut ist
dieses Votum erfolgt?
(B)
Chronologie
· Seit wann ist die Verwaltung mit der Ausübung des Vorkaufsrechts am
Flugplatz
Hangelar befasst?
· Welche Person war zu welchem Zeitpunkt innerhalb der Verwaltung
involviert?
· Welche Kontakte und zu welchem Zeitpunkt gab es dazu mit Personen
außerhalb der Verwaltung?
Ø Bitte um Erstellung einer vollständigen detaillierten chronologischen
Darstellung
des gesamten Vorganges
2. Abstimmungsprozess mit den Gesellschaftern des Flughafens Hangelar
· Wie verlief der Abstimmungsprozess mit den übrigen Flughafeneignern und
inwieweit war die Stadtverwaltung Bonn an diesem Prozess beteiligt?
· Wie verlief der Abstimmungsprozess zwischen Stadtverwaltung und den SWB
und
wie wird dieser von der Verwaltung und dem Oberbürgermeister bewertet?
· Wie und wann wurde der Verwaltung und dem Oberbürgermeister das
Kaufinteresse Dritter bekannt, die von einer Nichtausübung des sogenannten
Ankaufsrechtes begünstigt worden wären?
· Gab es aktuelle oder vergangene Kontakte der Beteiligten der Verwaltung zu
Kaufinteressenten? Sind Kontakte der übrigen Flughafenanteilseignern zu
Kaufinteressenten bekannt? Falls ja: Von wem wurden diese Kontakte initiiert?
Wann
fanden sie statt?
3. Mögliche Einflussnahme
· Auf welcher Rechtsgrundlage/ mit welcher Befugnis hat der
Oberbürgermeister die Weisung an die SWB erteilen wollen?
· Welche Gespräche/Abstimmungen haben zwischen Mitarbeitenden der
Bonner
Verwaltung, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Sankt Augustin oder dem
Kaufinteressenten Univers stattgefunden? Was waren die Ergebnisse?
· Waren alle Aufsichtsratsmitglieder des AR-Flugplatz Hangelar, die die Stadt
Bonn
vertreten, jederzeit durch die Verwaltung gleichermaßen informiert? Wenn nein,
basierend auf welcher Veranlassung?
4. Einbindung und Bewertung durch das Beteiligungsmanagement (01-4)
· Welche Empfehlung (Inhalt, Zeitpunkt) der Beteiligungsverwaltung hat dazu
geführt,
dass der Oberbürgermeister sich zum Einschreiten mit Blick auf dasSeite 2 von 3
Seite 3
Abstimmungsverhalten der SWB veranlasst sah? Oder gab es einen anderen
Grund für das Einschreiten des Oberbürgermeisters?
· Wie wurden die wirtschaftlichen Risiken und Chancen für die Nutzung des
sogenannten Ankaufsrechts eingeschätzt und unter welchen Bedingungen
konnten
diese Chancen und Risiken eintreten?
· Auf welcher Datenbasis, Recherchen, Gesprächen oder sonstigen
Erkenntnissen
begründet sich eine mögliche Empfehlung des Beteiligungsmanagements über
das Grundstück?
· Wie genau war das sogenannte Ankaufsrecht in den Verträgen ausgestaltet?
· Führte die Ausgestaltung des sogenannten Ankaufsrechtes in diesem Vertrag
zu einem Ausschluss aller wesentlichen Risiken, die von der
Beteiligungsverwaltung angeführt wurden?
5. Vorgehen nach dem 12.12.2025
· Welche Überlegungen und Handlungen gingen vom Büro des
Oberbürgermeisters aus, nachdem die Weisung aus dem Oberbürgermeister-
Büro in der Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung am 12.12.
nicht umgesetzt wurde? Gab es in der Folge Abstimmungen mit den weiteren
Gesellschaftern und wenn ja mit welcher Zielsetzung?
6. Allgemein
· Wie häufig und in welchen Fällen kam es in den vergangenen 10 Jahren vor,
dass
das Beteiligungsmanagement empfahl, einen Beschlusspunkt aus einer
Beteiligungsgesellschaft der Stadt abzulehnen?
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de