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260092-03 AA · Änderungsantrag

Volt-Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar - Erweiterung des Fragenkatalogs zur Hangelar-Affäre zwecks Aufklärung widersprüchlicher Sachverhalte

Nummer
260092-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 10.03.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 05.02.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260092 Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar

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Änderungsantrag
öffentlich
260092-03 AA
Antragsteller/in:
Volt
Uwe Feddern
02.02.2026
Volt-Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag -
Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang
mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens
Hangelar - Erweiterung des Fragenkatalogs zur
Hangelar-Affäre zwecks Aufklärung
widersprüchlicher Sachverhalte
Beratungsfolge
Rat 05.02.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat der Stadt Bonn bittet den Oberbürgermeister, den bestehenden
Fragenkatalog des Dringlichkeitsantrags 260092 um folgende Punkte zu
ergänzen und diese bis zur Sitzung am 05.02.2026 bzw. im Rahmen der
angeforderten Chronologie zu beantworten:
1. Zur zeitlichen Abfolge der Entscheidungsgrundlagen
• Wie erklärt die Verwaltung die Diskrepanz, dass die schriftlichen
„Anmerkungen zur Sitzungsvorbereitung“ des
Beteiligungsmanagements, auf die sich der OB zur Begründung seiner
Bedenken beruft, laut Presseberichten erst nach der entscheidenden
Aufsichtsratssitzung vom 12.12.2025 finalisiert wurden?
• Auf welcher Basis erfolgten somit die E-Mails von Herrn Siegberg vom
09.12. und 11.12.2025, in denen er bereits vor der Sitzung eine
Weisung zum Verzicht auf das Ankaufsrecht erteilen wollte?
2. Zur Kenntnis über private Kaufinteressenten
• Der Oberbürgermeister gibt an, erst seit Ende November 2025 offiziell
mit dem Vorgang befasst gewesen zu sein. Wie ist es vor diesem
Hintergrund zu bewerten, dass sein enger Vertrauter und Referent,
Christian Siegberg, bereits im Mai 2025 ein Treffen zwischen einem
CDU-Spender und dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises zu diesem
Grundstück organisierte?
• Wurde der damalige Fraktionsvorsitzende Guido Déus von seinem
Fraktionsgeschäftsführer Siegberg über dieses Treffen im Mai 2025
informiert? Wenn nein, warum blieb ein politisch so brisanter Kontakt zu
einem Großspender ohne Information der Fraktionsspitze?Seite 1 von 2
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3. Zum Widerspruch zwischen Fachberatung und politischer Weisung
• In den Quellen wird deutlich, dass Fachleute (u.a. der Rechtsdezernent
des Kreises und der Leiter der Beteiligungsverwaltung des Kreises) den
Ankauf unter bestimmten Bedingungen für vorteilhaft oder
zustimmungsfähig hielten. Warum wurde die fachliche Einschätzung
der FGH-Geschäftsführung und der SWB, die das Risiko als
„überschaubar“ einstuften, zugunsten einer Risikodarstellung
verworfen?
• Wurde die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die das Schadensersatzrisiko
bereits am 25.11.2025 als „tatsächlich eher begrenzt“ einschätzte, in die
finale Bewertung der Stadtverwaltung einbezogen?
4. Zur „Persönlichen Bitte“ des Oberbürgermeisters
• Herr Siegberg berief sich in seinen E-Mails explizit auf eine
„persönliche Bitte des Herrn Oberbürgermeisters“. Der OB
distanziert sich nun von der „konkreten Wortwahl“. Gab es eine
mündliche oder schriftliche Autorisierung durch den OB, seinen Namen
für diese (rechtlich nicht bindende) Weisung zu verwenden?
• Falls keine Autorisierung vorlag: Welche dienstrechtlichen
Konsequenzen zieht der Oberbürgermeister aus der Tatsache, dass ein
Referent in seinem Namen ohne Befugnis Einfluss auf die
Geschäftsführung eines Tochterunternehmens ausgeübt hat?
5. Zur Bewertung der Werftgebäude
• Die Verwaltung argumentiert mit dem Risiko unklarer Gebäudekosten.
Warum wurde das Angebot der FGH-Geschäftsführung, ein gestuftes
Verfahren zu wählen (erst Grundstück sichern, dann über Gebäude
verhandeln), nicht als risikominimierende Lösung akzeptiert?
• Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass die Eigentümer in
einem aktuellen Schreiben (26.01.2026) plötzlich einen massiven
Sanierungsbedarf geltend machen? Geschieht dies, um den Wert der
Immobilie selbst zu schmälern? Denkt die Verwaltung, dass die
Verkäufer den öffentlichen Ankauf verhindern wollen, um einen privaten
Investor zu bevorzugen?
Begründung
Die bisherigen Antworten der Verwaltung lassen wesentliche zeitliche und
inhaltliche Brüche unberücksichtigt. Insbesondere die Frage, warum der OB
erst im November von Plänen erfahren haben will, die sein engster Mitarbeiter
bereits im Mai aktiv unterstützte, ist für die politische Glaubwürdigkeit des
Amtes entscheidend. Als Volt-Gruppe fordern wir eine lückenlose Klärung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de