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260089-04 AA · Änderungsantrag

SPD-/Volt-/CDU-Änderungsantrag zu DS 260089: Runder Tisch “Müllvermeidung und Mehrweg“

Nummer
260089-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260089 Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsmüll für Speisen und Getränke

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Änderungsantrag
öffentlich
260089-04 AA
Antragsteller/in:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Niklas Hausemann
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Christian Gold
23.06.2026
SPD-/Volt-/CDU-Änderungsantrag zu DS 260089:
Runder Tisch “Müllvermeidung und Mehrweg“
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:
1. Ein Runder Tisch “Müllvermeidung und Mehrweg“ wird eingerichtet.
Eingeladen werden Unternehmen, die in Bonn Einwegverpackungen, -geschirr
und -besteck für Speisen und Getränke (im Folgenden kurz
“Einwegverpackungen”) in Umlauf bringen, Wirtschaftsverbände (wie
DEHOGA, IHK, Einzelhandelsverband, City Marketing), Umweltverbände,
BonnOrange sowie Anbieter und Fachleute zu Mehrwegsystemen.
2. Einladung, Moderation und Ergebnisdokumentation erfolgen durch die
Verwaltung. Die Verwaltung stellt im Rahmen des Runden Tisches ihre
Einschätzung sowie mögliche Handlungsoptionen zur Verringerung von
Einwegverpackungen und zur Stärkung von Mehrweg- und
Rücknahmelösungen vor.
3. Der Runde Tisch hat das Ziel, bis 30. Juni 2027 verbindliche und wirksame
Maßnahmen zu erarbeiten und zu vereinbaren. Diese Maßnahmen müssen in
ihrer Gesamtwirkung geeignet sein, die Menge an Einwegverpackungen und
die dadurch entstehende Vermüllung im Stadtgebiet signifikant, nachweislich
und dauerhaft zu reduzieren; dazu soll auch eine tragfähige und breit
akzeptierte Lösung für ein Mehrwegsystem gehören. Die Maßnahmen sollen
überwiegend nach dem Verursacherprinzip zu tragen sein. Die Umsetzung der
beschlossenen Maßnahmen und die Einführung des Mehrwegsystems werden
durch den Runden Tisch begleitet und durch die Verwaltung regelmäßig auf
ihre Wirksamkeit überprüft.
4. Die Verwaltung informiert die zuständigen Ausschüsse quartalsweise über
die Arbeit des Runden Tisches. Die von ihm vereinbarten Maßnahmen werdenSeite 1 von 2
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Rat und Gremien vorgelegt und bei der weiteren Ausarbeitung städtischer
Strategien zur Müllvermeidung berücksichtigt.
5. Die Drucksache 260530 (Satzung für eine Verpackungssteuer) wird bis zum
01. Juli 2027 vertagt.
Begründung
Die Bundesstadt Bonn diskutiert aktuell die Einführung einer kommunalen
Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell, um den stetig wachsenden
Einwegverpackungsmüll im öffentlichen Raum zu reduzieren (vgl. Drucksache
260530). Wirtschaftsverbände wie IHK und DEHOGA haben erhebliche
Bedenken hinsichtlich bürokratischer Belastungen und wirtschaftlicher
Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe geäußert. Gleichzeitig besteht aber
ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit, Einwegmüll und
die Vermüllung der Stadt wirksam zu verringern.
Ein relevanter Teil der Verantwortung für den Verpackungsmüll im öffentlichen
Raum liegt bei den Betrieben, die Einwegverpackungen, Bestecke und
ähnliches für Speisen und Getränke in Umlauf bringen. Der Runde Tisch bietet
die Chance, gemeinsam mit Wirtschaft, Umweltverbänden und Fachleuten für
Mehrwegsysteme praxistaugliche und akzeptierte Lösungen zu entwickeln.
Gesprächsrunden und Ansätze für freiwillige Maßnahmen haben bislang nicht
zu signifikanten Verbesserungen geführt. Die möglicherweise konfliktreiche
Steuereinführung würde jedoch obsolet, wenn ihre Ziele auch anderweitig
erreicht würden. Das wäre der Fall, wenn die Maßnahmen des Runden Tisches
und der Betriebe absehbar bzw. nach Umsetzung messbar und dauerhaft
Verpackungsmüll und Vermüllung der Stadt reduzieren und Mehrweg stärken,
in dem Maße, wie es auch von einer Verpackungssteuer zu erwarten wäre.
Daher soll dies mit Moderation der Stadtverwaltung und der Beteiligung von
Umwelt- und Mehrweg-Fachleuten als Ideengeber noch einmal versucht
werden.
Die klare Fristsetzung und die enge Begleitung durch Verwaltung und
Ratsgremien sollen sicherstellen, dass der Prozess diesmal nicht ins Leere
läuft, sondern zu verbindlichen und wirksamen Ergebnissen führt. Ab dem 12.
August 2026 gilt zudem die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR), die
den Handlungsrahmen für kommunale Maßnahmen vorgibt und bei der
Ausgestaltung zu berücksichtigen ist.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de