260089-04 AA · Änderungsantrag
SPD-/Volt-/CDU-Änderungsantrag zu DS 260089: Runder Tisch “Müllvermeidung und Mehrweg“
Kerndaten
- Nummer
- 260089-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 260089-04 AA Antragsteller/in: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Niklas Hausemann Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Christian Gold 23.06.2026 SPD-/Volt-/CDU-Änderungsantrag zu DS 260089: Runder Tisch “Müllvermeidung und Mehrweg“ Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Antragstext wird wie folgt ersetzt: 1. Ein Runder Tisch “Müllvermeidung und Mehrweg“ wird eingerichtet. Eingeladen werden Unternehmen, die in Bonn Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke (im Folgenden kurz “Einwegverpackungen”) in Umlauf bringen, Wirtschaftsverbände (wie DEHOGA, IHK, Einzelhandelsverband, City Marketing), Umweltverbände, BonnOrange sowie Anbieter und Fachleute zu Mehrwegsystemen. 2. Einladung, Moderation und Ergebnisdokumentation erfolgen durch die Verwaltung. Die Verwaltung stellt im Rahmen des Runden Tisches ihre Einschätzung sowie mögliche Handlungsoptionen zur Verringerung von Einwegverpackungen und zur Stärkung von Mehrweg- und Rücknahmelösungen vor. 3. Der Runde Tisch hat das Ziel, bis 30. Juni 2027 verbindliche und wirksame Maßnahmen zu erarbeiten und zu vereinbaren. Diese Maßnahmen müssen in ihrer Gesamtwirkung geeignet sein, die Menge an Einwegverpackungen und die dadurch entstehende Vermüllung im Stadtgebiet signifikant, nachweislich und dauerhaft zu reduzieren; dazu soll auch eine tragfähige und breit akzeptierte Lösung für ein Mehrwegsystem gehören. Die Maßnahmen sollen überwiegend nach dem Verursacherprinzip zu tragen sein. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und die Einführung des Mehrwegsystems werden durch den Runden Tisch begleitet und durch die Verwaltung regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft. 4. Die Verwaltung informiert die zuständigen Ausschüsse quartalsweise über die Arbeit des Runden Tisches. Die von ihm vereinbarten Maßnahmen werdenSeite 1 von 2 Seite 2 Rat und Gremien vorgelegt und bei der weiteren Ausarbeitung städtischer Strategien zur Müllvermeidung berücksichtigt. 5. Die Drucksache 260530 (Satzung für eine Verpackungssteuer) wird bis zum 01. Juli 2027 vertagt. Begründung Die Bundesstadt Bonn diskutiert aktuell die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell, um den stetig wachsenden Einwegverpackungsmüll im öffentlichen Raum zu reduzieren (vgl. Drucksache 260530). Wirtschaftsverbände wie IHK und DEHOGA haben erhebliche Bedenken hinsichtlich bürokratischer Belastungen und wirtschaftlicher Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe geäußert. Gleichzeitig besteht aber ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit, Einwegmüll und die Vermüllung der Stadt wirksam zu verringern. Ein relevanter Teil der Verantwortung für den Verpackungsmüll im öffentlichen Raum liegt bei den Betrieben, die Einwegverpackungen, Bestecke und ähnliches für Speisen und Getränke in Umlauf bringen. Der Runde Tisch bietet die Chance, gemeinsam mit Wirtschaft, Umweltverbänden und Fachleuten für Mehrwegsysteme praxistaugliche und akzeptierte Lösungen zu entwickeln. Gesprächsrunden und Ansätze für freiwillige Maßnahmen haben bislang nicht zu signifikanten Verbesserungen geführt. Die möglicherweise konfliktreiche Steuereinführung würde jedoch obsolet, wenn ihre Ziele auch anderweitig erreicht würden. Das wäre der Fall, wenn die Maßnahmen des Runden Tisches und der Betriebe absehbar bzw. nach Umsetzung messbar und dauerhaft Verpackungsmüll und Vermüllung der Stadt reduzieren und Mehrweg stärken, in dem Maße, wie es auch von einer Verpackungssteuer zu erwarten wäre. Daher soll dies mit Moderation der Stadtverwaltung und der Beteiligung von Umwelt- und Mehrweg-Fachleuten als Ideengeber noch einmal versucht werden. Die klare Fristsetzung und die enge Begleitung durch Verwaltung und Ratsgremien sollen sicherstellen, dass der Prozess diesmal nicht ins Leere läuft, sondern zu verbindlichen und wirksamen Ergebnissen führt. Ab dem 12. August 2026 gilt zudem die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR), die den Handlungsrahmen für kommunale Maßnahmen vorgibt und bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de