260057-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag zur Änderung der Stellplatzablösesatzung Antrag zur Vorlage 260057
Kerndaten
- Nummer
- 260057-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.883 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 260057-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Jutta Acar Johannes Schott 11.03.2026 BBB-Änderungsantrag zur Änderung der Stellplatzablösesatzung Antrag zur Vorlage 260057 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Empfehlung Hauptausschuss 28.04.2026 Empfehlung Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung - wird in der folgenden Fassung beschlossen: 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung - vom xx.xx.xxxx Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xxxxx aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) und der §§ 48, 89 Absatz 1 Nr. 4 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2023 (GV.NRW Nr. 31 vom 17.11.2023 S.1172) folgende Satzung beschlossen: I Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten – Stellplatzablösesatzung – vom 25.April 2024 (Abl. S. 194) wird wie folgt geändert: § 3 erhält folgende Fassung: § 3 Festsetzung der Ablösebeträge (1) StellplätzeSeite 1 von 2 Seite 2 Der je Stellplatz zu zahlende Betrag wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 Landesbauordnung 2018 festgelegt auf 1. in der Gebietszone I 26.700 EUR 2. in der Gebietszone II 12.750 EUR 3. in der Gebietszone III 12.750 EUR (2) Fahrradabstellplätze Der je Fahrradabstellplatz zu zahlende Betrag wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 Landesbauordnung 2018 festgelegt auf 1. in der Gebietszone I 3.000 EUR 2. in der Gebietszone II 1.350 EUR 3. in der Gebietszone III 1.350 EUR II Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Begründung Der im interkommunalen Vergleich für die Stellplatzablöse besonders niedrig angesetzte Bonner Kostendeckungsgrad von gerade einmal 40% wird mit dem Vorschlag der Antragsteller auf 60% angepasst. Damit wird das in anderen Großstädten NRWs übliche Niveau erreicht und zugleich u.a. ein höherer Beitrag für die Herstellung zusätzlicher, die Instandhaltung/Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen geleistet. Ferner kann mit dem vereinnahmten Geld der Bau und die Errichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen gefördert werden, die die Stadt wegen ihrer prekären Finanzlage andernfalls nicht finanzieren könnte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de