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260043-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BSW/SBI-Antrag: Prüfung Barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen am Bahnhof Bonn-Mehlem – aktueller Zustand, Planungsstand und kurzfristige städtische Zwischenlösungen

Nummer
260043-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260043 BSW/SBI-Antrag: Prüfung Barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen am Bahnhof Bonn-Mehlem – aktueller Zustand, Planungsstand und kurzfristige städtische Zwischenlösungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260043-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BSW/SBI-Antrag: Prüfung Barrierefreier Zugang zu
den Bahnsteigen am Bahnhof Bonn-Mehlem –
aktueller Zustand, Planungsstand und kurzfristige
städtische Zwischenlösungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird gebeten
1. den aktuellen Zustand der Barrierefreiheit am Bahnhof Bonn-
Mehlem darzustellen, insbesondere die Zugänglichkeit der Bahnsteige
Gleis 1, 2 und 3 sowie das Fehlen stufenfreier Zugänge.
2. mit der Deutschen Bahn (DB InfraGO) und dem zuständigen
Zweckverband go.Rheinland zu klären, ob und mit welchem
verbindlichen Zeitplan der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bonn-
Mehlem umgesetzt werden soll.
Zu Punkt 1 und 2:
Auf Anfrage der Verwaltung hat go.Rheinland folgende Stellungnahme
(ST) abgegeben: „Nur der Hausbahnsteig ist bisher stufenfrei erreichbar
über die Zuwegungen seitlich des ehem. Empfangsgebäudes (heute
Restaurant), der Mittelbahnsteig hingegen nicht.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wann die stufenlose
Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs und die bahnsteigverbindende
Personenunterführung barrierefrei ausgebaut werden wird. Angestrebt wird
hierzu nach wie vor, die Sperrpausen im Jahr 2028 im Zuge der
Generalisierung der linken Rheinstrecke zu nutzen, gesichert ist das
seitens DB InfraGO aber bisher nicht.
Fundiertere Informationen erhoffen wir uns von einem bevorstehenden
Termin zum Bf BN-Mehlem zwischen go.Rheinland und DB InfraGO.
Dieser war ursprünglich für den 21.01.26 geplant, musste seitens DB
InfraGO AG aber abgesagt werden.
Wir hoffen seitens go.Rheinland, den Termin im Laufe des Februars neu
terminieren zu können und dort neue und belastbare Informationen von DB
InfraGO zu erhalten.“ Die Verwaltung hat go.Rheinland darum gebeten,
Neuigkeiten zeitnah zu übermitteln.
3. zu prüfen, ob die Stadt Bonn für die Übergangszeit bis zur
vollständigen Barrierefreiheit kurzfristige, niedrigschwellige MaßnahmenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
(z. B. mobile Rampen oder provisorische Zuwegungen) ergreifen kann.
4. darzustellen, welche rechtlichen, technischen und
organisatorischen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind und welche
Zuständigkeiten zwischen Stadt Bonn und Deutscher Bahn bestehen.
Zu Punkt 3 und 4:
Für die Übergangszeit ist es nicht möglich zur vollständigen Barrierefreiheit
kurzfristige, niedrigschwellige Maßnahmen zu ergreifen. Sämtliche
Vorhaben würden zu lange dauern oder zu kostspielig sein. go.Rheinland
ergänzt in seiner Stellungnahme: „Wenn die Stadt Bonn Vorabmaßnahmen
vor 2028 durchführen möchte, muss sie dies vertraglich mit der DB InfraGO
Personenbahnhöfe vereinbaren.“
5. der Bezirksvertretung Bad Godesberg schriftlich zu berichten.
Zu Punkt 5:
Die BV Bad Godesberg wird hiermit und so, wie gewünscht, künftig über
Entwicklungen in diesem Verfahren auf dem Laufenden gehalten.
6. zusätzlich zu prüfen, ob die vorhandenen taktilen Blindenleit-
und Aufmerksamkeitsstreifen auf den Bahnsteigen den geltenden
Sicherheits-und Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Zu Punkt 6:
go.Rheinland beantwortet diesen Punkt folgendermaßen: „Der derzeitige
Zustand des Blindenleitsystems im Bahnhof ist sicher nicht ausreichend.
Eine Angleichung der Blindenleitsysteme auf den Bahnsteigen und den
Zugängen an den aktuellen Stand der Normung erfolgt im Zusammenhang
mit dem Ausbau des Mittelbahnsteigs in 2028. Dann wird erst ein
blindengerechtes Gesamtsystem für den Bahnhof zur Verfügung stehen."
Der Verwaltung ist der unbefriedigende Ausbauzustand bezüglich der
barrierefreien bzw. barrierearmen Infrastruktur am Bahnhof Mehlem
bekannt. Der aktuelle Zustand ist verbesserungswürdig und die Verwaltung
wird weiterhin in enger Abstimmung mit go.Rheinland und der DB InfraGO
versuchen die Situation hinsichtlich einer Barrierefreiheit zu verbessern.
Anlage/n
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