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260043 · Antrag

BSW/SBI-Antrag: Prüfung Barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen am Bahnhof Bonn-Mehlem – aktueller Zustand, Planungsstand und kurzfristige städtische Zwischenlösungen

Nummer
260043
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 08.01.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 11.03.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260043-02 ST BSW/SBI-Antrag: Prüfung Barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen am Bahnhof Bonn-Mehlem – aktueller Zustand, Planungsstand und kurzfristige städtische Zwischenlösungen
  2. 260043-01 ST BSW/SBI-Antrag: Prüfung Barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen am Bahnhof Bonn-Mehlem – aktueller Zustand, Planungsstand und kurzfristige städtische Zwischenlösungen

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Antrag
öffentlich
260043
Antragsteller/in:
Antonia Pohlack
07.01.2026, gez. BBM Yildiz
BSW/SBI-Antrag: Prüfung Barrierefreier Zugang zu
den Bahnsteigen am Bahnhof Bonn-Mehlem –
aktueller Zustand, Planungsstand und kurzfristige
städtische Zwischenlösungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten
1. den aktuellen Zustand der Barrierefreiheit am Bahnhof Bonn-Mehlem
darzustellen, insbesondere die Zugänglichkeit der Bahnsteige Gleis 1, 2 und
3 sowie das Fehlen stufenfreier Zugänge.
2. mit der Deutschen Bahn (DB InfraGO) und dem zuständigen Zweckverband
go.Rheinland zu klären, ob und mit welchem verbindlichen Zeitplan der
barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bonn-Mehlem umgesetzt werden soll.
3. zu prüfen, ob die Stadt Bonn für die Übergangszeit bis zur vollständigen
Barrierefreiheit kurzfristige, niedrigschwellige Maßnahmen (z. B. mobile
Rampen oder provisorische Zuwegungen) ergreifen kann.
4. darzustellen, welche rechtlichen, technischen und organisatorischen
Voraussetzungen hierfür erforderlich sind und welche Zuständigkeiten
zwischen Stadt Bonn und Deutscher Bahn bestehen.
5. der Bezirksvertretung Bad Godesberg schriftlich zu berichten.
6. zusätzlich zu prüfen, ob die vorhandenen taktilen Blindenleit- und
Aufmerksamkeitsstreifen auf den Bahnsteigen den geltenden Sicherheits-
und Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Begründung
Barrierefreiheit bedeutet nicht ausschließlich Rollstuhlgerechtigkeit, sondern die
sichere und selbstständige Nutzbarkeit öffentlicher Infrastruktur für alleSeite 1 von 2
Seite 2
Menschen. Dazu zählen insbesondere blinde und sehbehinderte Personen.
Am Bahnhof Bonn-Mehlem bestehen derzeit erhebliche Defizite in der
Barrierefreiheit. Mehrere Bahnsteige sind nur über Treppen erreichbar, Aufzüge
fehlen.
Da der vollständige barrierefreie Umbau des Bahnhofs nach aktuellem Stand
erst in mehreren Jahren zu erwarten ist, sollen kurzfristig umsetzbare
Zwischenlösungen geprüft werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de