260004-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Asylanten zur Arbeit verpflichten
Kerndaten
- Nummer
- 260004-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260004-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Asylanten zur Arbeit verpflichten Beratungsfolge Rat 22.01.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem Antrag der AfD-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Der Oberbürgermeister wird beauftragt: 1. Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach § 5 Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG) zu schaffen. Es wurden bereits im Oktober 2023 und im November 2024 insgesamt 30 Ar- beitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG bei den gemeinnützigen Trägern SKM und VFG eingerichtet. 2. auf Grundlage des § 16d SGB II ein Konzept für Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige ausländische Leistungsberechtigte, insbesondere an- erkannte Asylbewerber, in Kooperation mit dem Jobcenter Bonn zu erar- beiten. Das Amt für Soziales und Wohnen ist für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II nicht zuständig. Die alleinige Zuständigkeit für den Rechtskreis SGB II liegt beim Jobcenter. 3. bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit die bestehenden Möglichkeiten gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 AsylbLG zu nutzen und nur Sach- leistungen entsprechend § 1a Absatz 1 AsylbLG zu gewähren. Im Sinne einer konsequenten, aber verhältnismäßigen Umsetzung des AsylbLG werden Sanktionen – insbesondere bei der Ablehnung oder dem Abbruch von zumutbaren Arbeitsgelegenheiten – geprüft, dokumentiert und auf Einzelfallba- sis umgesetzt. Bei Sanktionen handelt es sich stets um erhebliche Eingriffe in das Existenzminimum. Daher wird im Verfahren besonderer Wert auf eine akti- vierende und kooperative Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten, rechtliche Absicherung, Nachvollziehbarkeit und Transparenz gelegt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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