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254063-01 AA · Änderungsantrag

Grüne-Bezirksfraktion-Änderungsantrag: Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Baugrundstück Wilhelmstr. 35-37, 53111 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Änderungsantrag zur Vorlage 254063

Nummer
254063-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 254063 Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Baugrundstück Wilhelmstr. 35-37, 53111 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

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Änderungsantrag
öffentlich
254063-01 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Dr. Ursula Bach
15.04.2026 gez. Bonnie
Grüne-Bezirksfraktion-Änderungsantrag:
Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem
Baugrundstück Wilhelmstr. 35-37, 53111 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Änderungsantrag zur Vorlage 254063
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Bezirksvertretung Bonn beschließt die Vorlage mit folgender Änderung:
Die Festsetzung der Ersatzpflanzungen wird neu gefasst.
Als Ersatzpflanzung werden für die auf dem Grundstück zur Fällung
beantragten satzungsgeschützten Bäume insgesamt 18 standortgerechte,
klimastabile Laubbäume im Verhältnis 1:3gefordert. Die Ersatzpflanzungen sind
auf dem Grundstück vorzunehmen. Sofern dies nicht vollständig möglich ist,
sind die verbleibenden Pflanzungen in räumlicher Nähe im Stadtbezirk Bonn
umzusetzen und der Unteren Naturschutzbehörde nachzuweisen.
Begründung
Auf dem Grundstück sind insgesamt sechs satzungsgeschützte Bäume von der
Fällung betroffen. Unter den betroffenen Bäumen befinden sich besonders
große Exemplare mit erheblicher Bedeutung für das lokale Stadtklima. Die
bisher vorgesehenen Ersatzpflanzungen bilden diese Funktion nicht
ausreichend ab. Gerade im innerstädtischen Bereich ist der Erhalt und
Ausgleich von Verschattung, Kühlung und Aufenthaltsqualität von besonderer
Bedeutung. Ein Ersatz im Verhältnis 1:3 ist daher sachgerecht, um die
Auswirkungen der Fällungen angemessen zu kompensieren.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de