254063 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Baugrundstück Wilhelmstr. 35-37, 53111 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 254063
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Wilhelmstraße Hauptort
- F
- Annagraben
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 254063 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne auf dem Baugrundstück Wilhelmstr. 35-37, 53111 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für zwei Silber-Ahorne (Acer saccharinum) auf dem Baugrundstück Wilhelmstr. 35 - 37, 53111 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Begründung Auf dem Grundstück des ehemaligen Poliklinikgeländes erfolgt im Bauteil A der Umbau, die Aufstockung und Nutzungsänderung in ein gefördertes Wohnheim für Auszubildende und Studierende mit 171 Wohnplätzen sowie eine Kindertagesstätte mit vier Gruppen. Zudem wird eine quartiersübergreifende Tiefgarage mit Verbindung zum Bauteil F errichtet. Im Rahmen des Neubaus der Tiefgarage, des Anbaus bzw. der Erschließung müssen 5 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Zwei Silber-Ahorne weisen einen Stammumfang von über 200 cm und einen Zustand von befriedigend und ausreichend auf: • Baum Nr. 29, Silber-Ahorn, mit einem Stammumfang von 269 cm und einem Kronendurchmesser von 8 m. Der Zustand wurde mit ausreichend bewertet. • Baum Nr. 30, Silber-Ahorn, mit einem Stammumfang von 395 cm und einem Kronendurchmesser von 20 m. Der Zustand wurde mit befriedigend bewertet. Gemäß § 4 Abs. 1 (b) der Bonner Satzung zum Schutz des Baumbestandes (BSchS) ist eine Ausnahme von den Verboten der BSchS zu erteilen, wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Als Ersatzpflanzung werden 2 standortgerechte Laubbäume mit je einem Stammumfang von 18 - 20 cm und 3 standortgerechte Laubbäume mit einemSeite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Stammumfang von 20 – 25 cm auf demselben Grundstück gefordert. Anlage/n 1 260218_Anlage zur Beschlussvorlage für Wilhelmstr. 35, 37 (öffentlich)Seite 2 von 5 Anlage: Antrag auf Baumfällung gem. BSchS zur Drucksachnummer 254063 Ehemaliges Poliklinik Gelände Wilhelmstraße / Annagraben Bei den zur Fällung beantragten Bäumen handelt es sich um insgesamt 6 Bäume die gemäß §1a Nr. 2 der Baumschutzsatzung geschützt sind. Die Vitalitätsbewertung der Bäume variiert von 3 bis 5. Tabelle 1: Zur Fällung beantragte Bäume zum Bauantrag, Erweitungsbau /Erschließung Nr. Baumart Stamm- anzahl Stamm- umfang (m) Durchm. Krone (m) Zu- stand* 1-6 Begründung Rodung 5 Zierapfel (Malus spec.) 1 0,99 8 5 Neubau 22 Hainbuche (Carpinus betulus 1 1,10 12 4 Neubau 23 Zier-Kirsche (Prunus spec.) 1 1,81 12 4 Neubau 29 Silber-Ahorn (Acer saccharinum) 1 2,69 8 4 Neubau 30 Silber-Ahorn (Acer saccharinum) 1 3,95 20 3 Neubau 31 Vogel-Kirsche (Prunus avium) 1 2,35 7 4 Neubau Summe Ersatzpflanzungen 5Seite 3 von 5 Fotodokumentation Abb. 1: Zierapfel (Nr. 5) vor dem Gebäude Abb. 2: Hainbuche (Nr. 22) und Nelken- der ehem. Poliklinik mit Verdacht auf Feuer- kirsche (Nr. 23) brand. Inzwischen abgestorben Abb. 3: Silber-Ahorn (Nr. 29), Silber-Ahron (Nr. 30) und Vogel-Kirsche (Nr. 31)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de