← zurück zu 254057

254057-01 AA · Änderungsantrag

Grüner Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Ausschusszuschnitt und Ausschussgröße Antrag zur Vorlage 254057

Nummer
254057-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.12.2025
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 15.12.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 254057 Grundsatzbeschluss Ausschusszuschnitt und Ausschussgröße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.328 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
254057-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
Kathrin Mohr
11.12.2025
Grüner Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss
Ausschusszuschnitt und Ausschussgröße
Antrag zur Vorlage 254057
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat der Stadt Bonn beschließt,
1. anstelle von zwei Ausschüssen einen gemeinsamen Ausschuss
„Internationales, Europa, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit“
einzurichten.
2. einen eigenen Ausschuss „Gleichstellung“ einzurichten, der die
Aufgaben und Befugnisse übernimmt, die mit dem Ziel einer
konsequenten Umsetzung des verfassungs- und gesetzlich verankerten
Gleichstellungsgebots verbunden sind.
3. eine „Baumkommission“ einzurichten.
Begründung
Zu 1.
Sowohl inhaltliche als auch organisatorische Gründe sprechen dafür, einen
gemeinsamen Ausschuss für Internationales, Europa, Wissenschaft, Wirtschaft
und Arbeit einzurichten
Inhaltlich hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Themenfelder in der
Bundesstadt Bonn in hohem Maße verknüpft sind. Bonn ist mit über 90% der
Beschäftigten im entsprechenden Sektor deutschlandweit einer der größten
Dienstleistungsstandorte. Im Kontext der Vereinten Nationen, der vielfältigen
und exzellenten Hochschullandschaft sowie der börsennotierten Unternehmen
ist die Bundesstadt Bonn Zentrum für nationale und internationale
Akteur*innen. Die dadurch bestehenden engen inhaltlichen Bezüge und
Synergien zwischen Wirtschaft und Internationalem bildet der gemeinsame
Ausschuss passgenau ab.
Auch sitzungsökonomisch hat sich die Zusammenlegung der Themen bewährt.
Die Tagesordnungen des bisherigen AEIWWA waren in der VergangenheitSeite 1 von 3
Seite 2
weder überfrachtet noch unübersichtlich, sodass eine effektive Beratung stets
gewährleistet war. Es ist davon auszugehen, dass ein gemeinsamer Ausschuss
das gesamte Themenspektrum weiterhin sowohl inhaltlich konsistent als auch
organisatorisch effizient bearbeiten kann. Angesichts der allgemeinen
Konsolidierungsbemühungen der Stadt, sowie im Interesse der Attraktivität der
ehrenamtlichen Ratsarbeit ist die Schaffung eines einzigen Ausschusses für
Internationales, Europa, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit sachgerecht und
empfehlenswert.
Zu 2.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern, aber auch von Menschen anderer
Geschlechteridentitäten, stellt eine zentrale Voraussetzung für eine
demokratische, gerechte und zukunftsfähige Stadtgesellschaft dar. Das in
Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und im Landesgleichstellungsgesetz
Nordrhein-Westfalen verankerte Gebot schreibt vor, dass Frauen und Männer
gleichberechtigt sind. Der kommunale Handlungsrahmen kann und sollte diese
gesetzgeberischen Vorgaben durch geeignete Gremien- und
Steuerungsstrukturen vor Ort flankieren.
Als Anregung und Vorbild dienen hier bereits etablierte Ausschüsse in der
Region:
• Die Stadt Düsseldorf unterhält den „Ausschuss für Gleichstellung
(Düsseldorf)
• Die Stadt Köln verfügt über einen „Ausschuss für die Gleichstellung von
Frauen und Männern“ (Stadt Köln)
Diese Beispiele zeigen, dass ein solches Gremium konkrete Steuerungs-,
Kontroll- und Förderfunktionen übernimmt.
Für Bonn bietet sich damit die Chance,
• Gleichstellungspolitik institutionell zu verankern,
• ressortübergreifende Maßnahmen systematisch zu koordinieren,
• die Verwaltung und Politik transparent auf Geschlechtergerechtigkeit
und Antidiskriminierung hin zu überprüfen,
• und damit die Lebens- und Teilhabechancen aller Geschlechter in Bonn
nachhaltig zu stärken.
In Anlehnung an die bewährten Modelle aus Düsseldorf und Köln schlagen wir
folgende Aufgaben für den Ausschuss vor:
• Überwachung und Steuerung der Umsetzung des Gleichstellungsgebots
in allen Bereichen der Stadtverwaltung, insbesondere bei Personal- und
Stellenplänen, Vergabe von Fördermitteln, Stadtentwicklung, Bildung,
Kultur, Sport, Gesundheit und Freizeit.
• Beratung des Rates sowie der Fachausschüsse in Gleichstellungs- und
Antidiskriminierungsfragen; insbesondere Stellungnahmen zu Vorhaben
anderer Ausschüsse, wenn diese geschlechter- oder diversity-relevanteSeite 2 von 3
Seite 3
Auswirkungen haben.
• Entscheidung über oder Empfehlung von Maßnahmen zur Förderung
der Chancengleichheit, zum Abbau von Benachteiligungen sowie zur
Förderung von Projekten und Initiativen im Gleichstellungsbereich (z. B.
Fördermittel, Programme).
• Mitwirkung an der Fortschreibung des städtischen Gleichstellungs- bzw.
Diversity-Plans sowie an der Entwicklung von Aktionsplänen,
Kennzahlen und Indikatoren zur Messung des Fortschritts. Öffentliche
Sitzungen mit regelmäßigen Tagesordnungen, Veröffentlichung von
Sitzungs- und Protokollunterlagen, gegebenenfalls Livestream oder
öffentliche Beteiligung, um Transparenz und Bürger*innen-Partizipation
zu fördern.
Zu 3.
Die Stadt Bonn setzt sich bereits seit den 1980er Jahren für konsequenten
Baumschutz ein. Zentrales Element ist die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn.
Hierin geht es um den Schutz des alten Baumbestandes. Die Baumkommission
ist das entscheidende Gremium zur Umsetzung der Baumschutzsatzung, das
eine fachlich fundierte und transparente Entscheidungsfindung im Umgang mit
Bäumen in der Stadt zu gewährleistet. Seine Expertise ist für die Beratung in
den Bezirksvertretungen unverzichtbar. Aus diesen Gründen muss die
Baumkommission im gleichen Zuge mit den anderen Ratsgremien eingerichtet
werden.
Bäume sind für Städte aus vielen Gründen von entscheidender Bedeutung. Sie
tragen wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität bei, indem sie
CO2 absorbieren und Sauerstoff produzieren. Zudem bieten sie Schatten und
kühlen die Umgebung, was insbesondere in heißen Sommermonaten für mehr
Lebensqualität sorgt. Bäume fördern die Biodiversität, indem sie Lebensräume
für Vögel, Insekten und andere Tiere bieten. Sie wirken auch als Lärmschutz
und verbessern das Stadtbild, was das Wohlbefinden der Bewohner*innen
steigert. Darüber hinaus spielen sie eine wichtige Rolle bei der
Klimaanpassung, indem sie bei Starkregen Wasser speichern und die Gefahr
von Überschwemmungen verringern. Aufgrund dieser vielfältigen Funktionen
sollten Bäume in städtischen Gebieten besonders geschützt werden, da sie
sowohl das ökologische Gleichgewicht als auch das Wohl der Menschen in der
Stadt fördern.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de