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254004-01 AA · Änderungsantrag

Grüne-/Volt-Änderungsantrag zu Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Antrag zur Vorlage 254004

Nummer
254004-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Franz-Josef-Strauß-Allee Straße· Gronau, Bonn Hauptort
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 254004 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau

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Änderungsantrag
öffentlich
254004-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
Paul Brückner
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Hartwig Lohmeyer
23.3.2026
Grüne-/Volt-Änderungsantrag zu Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“ im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
Antrag zur Vorlage 254004
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
1. Die Verwaltung prüft, ob der Bau einer Zisterne zur Speicherung von
Regenwasser umgesetzt werden kann.
2. Die Verwaltung spricht mit dem Antragsteller die Bereitschaft ab, über den
verpflichtenden Ersatz hinaus weitere Nistmöglichkeiten auf dem Grundstück
zu etablieren.
3. Die einzurichtenden Kinderspielplätze sollen öffentlich zugänglich sein. Das
Angebot soll für Kinder aller Altersgruppen ansprechend sein.
4. Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass (so weit wie rechtlich möglich) die
Vorgaben für Maßnahmen gegen Vogelschlag rechtlich verbindlich sind.
Begründung
zu 1. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass die Möglichkeiten für die
Versickerung von Niederschlagswasser als eher unwahrscheinlich angesehen
werden. In der Checkliste Nachhaltige Planung wird hierzu sogar folgendes
angeführt: „Eine Versickerung des Wassers ist aufgrund der Unterbauung des
Grundstücks nicht möglich.“ Eine Zisterne könnte daher die mangelnden
Versickerungsmöglichkeiten durch das Speichern und die Nutzung von
Niederschlagswasser im Sinne des Schwammstadtprinzips kompensieren.
Zu 2. Im Zuge der Baumaßnahmen ist die Fällung von 6 Satzungsbäumen
geplant. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens sind keineSeite 1 von 2
Seite 2
Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna vorgesehen. Nachpflanzungen der
gefällten Bäume werden erst nach einigen Jahren des Wachstums als neue
Lebensräume dienen können. Künstliche Nistplätze können in dieser
Zeitspanne für einen Ausgleich sorgen.
Zu 3. Ein öffentlich zugänglicher Spielplatz würde die Attraktivität und die
Zustimmung zum Vorhaben in der Nachbarschaft steigern.
Zu 4. Die Verwaltung greift das Thema Vogelschutz in der Begründung der
Vorlage dankenswerterweise bereits selbst auf. Die Formulierungen dort (“ist …
zu beachten”, “sind … zu vermeiden”) können aber so verstanden werden,
dass die Verwaltung dies eher als Hinweise sieht. Die Regelungen sollen aber
soweit möglich verbindlich sein, sei es über Satzungs- oder über Vertragsrecht.
Über Abweichungen im Einzelfall soll der Vorhabensträger nicht allein
entscheiden, sondern nur mit Zustimmung der Stadt, eventuell unter Auflagen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de