254004 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
Kerndaten
- Nummer
- 254004
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Franz-Josef-Strauß-Allee Hauptort
- Stadthaus
- Sträßchensweg
- Langenbachstraße
- Friedrich-Ebert-Allee
- Friedrich-Wilhelm-Straße
- Fritz-Erler-Straße
- Ollenhauerstraße
- Heussallee
- Friedrich-Ebert-Straße
- Willy-Brandt-Allee
- Genscherallee
- Helmut-Kohl-Allee
- Helmut-Schmidt-Platz
- Kurt-Schumacher-Straße
- Petra-Kelly-Allee
- Gronau
- Kessenich
- Dottendorf
- Bonn
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
254004
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-
Allee“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Anhörung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.03.2026 Anhörung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Vorhaben stellt einen wichtigen Beitrag zur Schaffung zusätzlichen
Wohnraums in Bonn dar. Insgesamt sind 100 Wohneinheiten vorgesehen, von
denen 50% als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden. Eine
Behandlung der Vorlage in der nächsten Sitzung ist erforderlich, da andernfalls
mit einer Verzögerung des weiteren Verfahrens von mehreren Monaten zu
rechnen ist. Im Sinne einer Beschleunigung von Planungsprozessen bittet die
Verwaltung die Vorlage in der kommenden BV-Sitzung zu beraten.
Beschlussvorschlag
1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 "Franz-Josef-
Strauß-Allee" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau zur Errichtung einer
Wohn- und Bürobebauung ist die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie
online (www.bonn-macht-mit.de). Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu
geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt.
Begründung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz entscheidet über die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das
Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für die Errichtung von ca. 100
Wohneinheiten geschaffen werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 derSeite 1 von 33
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Hauptsatzung festgelegte Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk
hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans (>75 Wohneinheiten)
überschritten.
Mit Ratsbeschluss vom 13.06.2023 (DS-Nr. 230021) wurde dem Antrag des
Eigentümers zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6719-1 gefolgt und damit der Errichtung einer Wohn- und Bürobebauung an der
Franz-Josef-Strauß-Allee zugestimmt (siehe Anhang 1).
Ziel des Verfahrens ist es die Liegenschaft, die mit der ehemaligen Garage der
Fahrbereitschaft des Bundes bebaut ist, neu zu strukturieren und
nachzuverdichten. Für das ca. 0,8 ha große Plangebiet wurde im Jahr 2025 ein
städtebauliches und hochbauliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Der
Siegerentwurf von HPP Architekten aus Düsseldorf sieht dem Zielbeschluss
folgend überwiegend eine Wohn- und in einem untergeordneten Umfang eine
Bürobebauung vor (siehe Anhang 2).
Im nordöstlichen Baukörper am Quartierseingang sollen Büro- und
Dienstleistungsnutzungen angesiedelt werden. In der Erdgeschossebene sollen
öffentlich nutzbare Einrichtungen wie zum Beispiel ein Café den Raum
beleben. Entlang der nördlich verlaufenden Franz-Josef-Strauß-Allee ist eine
vorwiegend fünfgeschossige Riegelbebauung für den öffentlich geförderten
Wohnungsbau vorgesehen, die eine klare städtebauliche Kante bildet. Zugleich
dient diese Riegelbebauung als Schallschutz vor den
Verkehrslärmeinwirkungen der Franz-Josef-Strauß-Allee, sodass ein ruhiger
Innenbereich mit Wohn- und Aufenthaltsqualität entstehen kann. Im Süden des
Quartiers wird die Bebauungsstruktur durch zwei viergeschossige Punkthäuser
und ein dreigeschossiges Punkthaus für den freifinanzierten Wohnungsbau
aufgelockert. Diese fungieren als Übergang zur südlich angrenzenden
kleinteiligeren Wohnbebauung. Insgesamt sollen ca. 100 Wohneinheiten im
Quartier, davon die Hälfte als öffentlich geförderter Wohnraum, entstehen.
Durch die versetzte Anordnung der Punkthäuser entsteht ein zentraler
Quartiersplatz. Ergänzt wird dieser durch eine weitere Freifläche mit
Aufenthaltsqualitäten zwischen den östlich gelegenen Wohngebäuden und der
östlichen Büro- und Dienstleistungsnutzung. Ein wesentlicher Teil des
vorhandenen Baumbestands kann aufgrund der geplanten Anordnung der
Baukörper erhalten bleiben. Von den 65 satzungsgeschützten Bäumen im
Plangebiet wird zum derzeitigen Erkenntnisstand das Fällen von ca. 20
satzungsgeschützten Bäumen erforderlich. Es sind daher Neupflanzungen von
ca. 20-25 Bäumen im Plangebiet vorgesehen.
Alle notwendigen Stellplätze sind in einer Tiefgarage mit Zufahrt von der Franz-
Josef-Strauß-Allee untergebracht. In der Tiefgarage sind insgesamt ca. 120
Pkw-Stellplätze, einschließlich Stellplätze für Carsharing-Angebote, geplant.
Ebenso sollen in der Tiefgarage Fahrradabstellanlagen für ca. 300 Fahrrädern
hergerichtet werden. Über den Sträßchensweg ist das Quartier für den Fuß-
und Radverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge zugänglich. Der Vorhabenträger
beabsichtigt zur besseren Anbindung des Quartiers an das nördlich
angrenzende Büroviertel eine Fußgängerbrücke über die Franz-Josef-Strauß-
Allee zu errichten.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7920-8 stehen demSeite 2 von 33
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
geplanten Vorhaben entgegen. Zur Realisierung der Planungsziele ist eine
Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6719-1 "Franz-Josef-Strauß-Allee" wird gemäß § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren in Verbindung mit § 12 BauGB aufgestellt.
Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.
Die Auswirkungen dieser Planung sind in den nachstehenden Zielen und
Zwecke der Planung beschrieben:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Anlass und Ziele der Planung
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
6719-1 liegt im Stadtbezirk Bonn im Ortsteil Gronau und umfasst die Flurstücke
Nr. 2734 und 3010, Flur 2, in der Gemarkung Kessenich.
Das Plangebiet grenzt im Norden an die Franz-Josef-Strauß-Allee und bildet
den nördlichen Rand des sogenannten Johanniterviertel. Nördlich der Franz-
Josef-Strauß-Allee befindet sich das ehemalige Regierungsviertel, das durch
Büro- und Dienstleistungsnutzung geprägt ist. Im Osten, Süden und Westen
grenzt an das Plangebiet die bestehende Wohnbebauung entlang der
Langenbachstraße.
Das Plangebiet umfasst die Flächen der ehemaligen Fahrbereitschaft des
Bundes, die derzeit durch verschiedene Dienstleister als Stellplatzanlage
genutzt wird. Die ehemalige Garage der Fahrbereitschaft tritt aufgrund der
Topografie auf Geländehöhe der Grundstücke an der Langenbachstraße als
begrüntes Tiefgaragendach in Erscheinung. Im Plangebiet findet sich neben
den Anlagen der Fahrbereitschaft, insbesondere in den Randbereichen im
Übergang zur Friedrich-Ebert-Allee und zur Franz-Josef-Strauß-Allee,
ausgeprägter Baumbestand.
Eine städtebauliche Entwicklung im Bereich der ehemaligen Fahrbereitschaft ist
auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7920-8 nicht möglich,
sodass die Schaffung von neuem Planungsrecht erforderlich ist. Das Ergebnis
eines städtebaulichen und hochbaulichen Wettbewerbs dient als Grundlage für
das Bebauungsplanverfahren.
Zur städtebaulichen Qualifizierung wurde der Bauleitplanung vorgelagert ein
städtebaulicher und hochbaulicher Wettbewerb mit 13 teilnehmenden
Planungsbüros durchgeführt. Der Siegerentwurf von HPP Architekten aus
Düsseldorf sieht eine gemischte Wohn- und Bürobebauung vor. Entlang der
nördlichen Hauptverkehrsstraße, der Franz-Josef-Strauß-Allee, wird eine
vorwiegend fünfgeschossige Riegelbebauung als städtebauliche Kante geplant.
Diese Baukörperstruktur fungiert gleichzeitig als Schallschutz, um eine hohe
Wohn- und Aufenthaltsqualität im Quartier zu gewährleisten. Im Inneren desSeite 3 von 33
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Quartiers wird die Bebauungsstruktur durch drei freistehende Punkthäuser
aufgelockert. Durch die versetzte Anordnung der Punkthäuser entsteht ein
zentraler Quartiersplatz, der als lebendiger Mittelpunkt dient. Die Erschließung
des MIVs soll über eine Tiefgarage mit Zufahrt von der Franz-Josef-Strauß-
Allee erfolgen. In dieser sollen alle Stellplätze für Pkws und Fahrräder
untergebracht werden. Über den Sträßchensweg ist das Quartier für den Fuß-
und Radverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge zugänglich.
Ziel der Planung ist es den Standort entsprechend den Zielen der im Juni 2021
beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel Bonn inkl. des
Grünrahmenplanes (DS 230210) neu zu strukturieren. Der Rahmenplan
Bundesviertel Bonn zeigt für diesen Standort das Entwicklungsziel
(Rahmenplanfläche Nr. 29) eines Hybrid Wohnen (60% Wohnanteil) auf. Zur
Stärkung der Wohnnutzung im Bundesviertel wurde im Ratsbeschluss vom
13.06.2023 (DS 230021) eine Erhöhung des Wohnanteils auf 70 %
beschlossen.
Mit der Errichtung von ca. 100 Wohneinheiten soll ein Beitrag zur Deckung des
Wohnraumbedarfs der Bundesstadt Bonn geleistet werden. In Ergänzung sind
des Weiteren auf das Umfeld bezugnehmende Büro- und
Dienstleistungsnutzungen beabsichtigt.
2. Bestehendes Planungsrecht
2.1 Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, wirksam seit dem 29.10.2025,
legt das Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Östlich des
Plangebietes befindet sich die Bonner Rheinaue, die im Regionalplan als ein
allgemeiner Freiraumbereich mit der Freiraumfunktion Regionale Grünzüge
festgelegt ist. Zudem wird die Bundesstraße 9 im Westen als Straße für den
vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Die
beabsichtigte bauliche Nutzung kann somit aus den Darstellungen des
Regionalplans Köln entwickelt werden.
2.2 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet im westlichen Teil als
gemischte Baufläche, im östlichen Teil Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Auf den Flächen die als Wohnbauflächen dargestellt sind, sind überwiegend die
Zuwegung in das Quartier und Fahrradabstellplätze geplant. Aufgrund der
Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplans und geringen Flächengröße der
Teilfläche Wohnbaufläche ist eine Berichtigung dieser in gemischte Baufläche
nicht nötig. Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann
als aus dem FNP entwickelt angesehen werden.
2.3 Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans
7920-8 aus dem Jahr 1968. Dieser umfasst ein Gebiet zwischen Franz-Josef-
Strauß-Allee, Sträßchensweg, Friedrich-Wilhelm-Straße undSeite 4 von 33
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Langenbachstraße. Für den Teilbereich des Plangebiets (ehemalige
Fahrbereitschaft) ist eine Fläche für Stellplätze (St) und Garagen (G)
festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Anzahl der
Vollgeschosse (III) und die Baumassenzahl (BMZ) (3,0) bestimmt. Die
überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Die
Haupterschließung der ehemaligen Fahrbereitschaft erfolgt direkt über die tiefer
gelegene Franz-Josef-Strauß-Allee; eine zweite Zufahrt führt über den
Sträßchensweg zur ehemaligen Fahrbereitschaft.
Die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des Quartiers lässt sich nicht auf
Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplan 7920-8 umsetzen. Daher ist für
den Teilbereich der ehemaligen Fahrbereitschaft die Aufstellung eines neuen
Bebauungsplans erforderlich.
2.4 Rahmenplanung Bundesviertel Bonn
Die Rahmenplanung Bundesviertel wurde abschließend 2021 vom Rat der
Stadt Bonn beschlossen und definiert als städtebauliches Entwicklungskonzept,
gegliedert in ein Struktur-, Nutzungs-, Verkehrs-, Hochhaus- und
Umsetzungskonzept, die Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des
Bundesviertel.
Für die Zukunft gilt es, das Bundesviertel neu zu denken und dabei nicht nur
das Thema Wohnen zu stärken, sondern auch eine bauliche Verdichtung mit
einem unterschiedlichen Nutzungs- und Branchenmix zu kombinieren, um
damit die urbanen Qualitäten des Standortes zu stärken, durch ein Befördern
des nachhaltigen Mobilitätsverhaltens einen Beitrag zur Verkehrswende zu
leisten und die Freiräume unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung weiter
aufzuwerten und zu vernetzen.
Im Strukturkonzept ist das Plangebiet als Verdichtungsraum ausgewiesen, um
das Bundesviertel auch an seinen Rändern durch eine bauliche Verdichtung
prägnanter zu formen. Mit dem Ziel, das Bundesviertel stärker zu mischen und
damit vielfältiger, lebendiger und urbaner zu entwickeln, ist im Nutzungskonzept
die Fläche als Gebietstyp „Hybrid Wohnen“ dargestellt, mit einem aufgrund der
Lage abweichenden reduzierten Wohnanteil von 60%.
Das Gebäude der Fahrbereitschaft ist als Rückbau (Abriss) und
anschließendem Neubau gekennzeichnet. Die angedachte Planung entspricht
insbesondere mit der Stärkung der Wohnfunktion den Entwicklungszielen der
Rahmenplanung Bundesviertel Bonn.
Der dem Rahmenplan anhängige Grünrahmenplan fokussiert die Notwendigkeit
einer qualitativ hochwertigen Freiraumstruktur im Bundesviertel und bekräftigt
die Generierung neuer Grün- und Freiflächen im Rahmen von städtebaulichen
Entwicklungen. Kleinteilige Grünräume entlasten an Hitzetagen, insbesondere
in der Nähe von großen Verkehrsachsen wie der Franz-Josef-Strauß-Allee. Der
Entwicklungsfokus liegt auf der klima- und wassersensitiven Gestaltung sowie
der Schaffung multifunktionaler Grünanlagen. Die Toolbox "Maßnahmen für
eine biodiverse, klimaangepasste und wassersensible Baufeldentwicklung" des
Grünrahmenplanes wird - sofern nicht andere Vorgaben widersprechen -
berücksichtigt.Seite 5 von 33
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Planverfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplans 6719-1 erfolgt gemäß § 12 (Vorhaben-
und Erschließungsplan) BauGB in Verbindung mit § 13 a (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) BauGB.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB bei der Aufstellung
des Bebauungsplanes sind gegeben. Die im BauGB festgelegte Höchstgrenze
von 20.000 m² Grundfläche nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) wird deutlich unterschritten. Auch werden keine Vorhaben
begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder
Landesrecht unterliegen. Ebenso sind die in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB
genannten Schutzgüter nicht betroffen. Im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB kann von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von
dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen werden. Gleichwohl
werden die relevanten Umweltbelange im Verfahren umfassend berücksichtigt.
Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und einer frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3
Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wird ungeachtet der bestehenden gesetzlichen
Möglichkeiten gemäß § 13a BauGB nicht abgesehen.
3. Planung
3.1 Städtebauliches Konzept
Auf der Fläche der ehemaligen Fahrbereitschaft des Bundes soll ein gemischt
genutztes Quartier entwickelt werden, welches der Wohnnutzung sowie der
Unterbringung gewerblicher Nutzungen (Büro und Dienstleistung) dienen
soll. Das Bonner Baulandmodell findet gem. Beschlussfassung vom 27.10.2022
im vorliegenden Verfahren Anwendung. Bei der zu erwartenden Größe des
Bauvorhabens müssen 50 % der Bruttogrundfläche des Wohnens öffentlich
gefördert sein.
Entlang der nördlich verlaufenden Franz-Josef-Strauß-Allee ist eine vorwiegend
fünfgeschossige Riegelbebauung vorgesehen, die eine klare städtebauliche
Kante bildet und den Straßenraum fasst. Zugleich dient diese Riegelbebauung
als Schallschutz vor den Verkehrslärmeinwirkungen der Franz-Josef-Strauß-
Allee, sodass ein ruhiger Innenbereich mit Wohn- und Aufenthaltsqualität
entstehen kann. Im nordöstlichen Baukörper sollen am Quartierseingang Büro-
und Dienstleistungsnutzungen angesiedelt werden. In der Erdgeschossebene
sollen öffentlich nutzbare Einrichtungen wie zum Beispiel ein Café den Raum
beleben. Im nordwestlichen Baukörper soll geförderter Wohnraum errichtet
werden.
Im Süden des Quartiers wird die Bebauungsstruktur durch zwei
viergeschossige Punkthäuser und ein dreigeschossiges Punkthaus für
freifinanzierten Wohnungsbau aufgelockert. Diese fungieren als Übergang zur
südlich angrenzenden kleinteiligeren Wohnbebauung. Während die Baukörper
entlang der Franz-Josef-Strauß-Allee den Straßenraum klar fassen, greifen die
Gebäudekanten der Punkthäuser die variierenden Winkel der Bebauung in der
Umgebung auf und fügen sich so in das Umfeld ein. Durch die Abstufung desSeite 6 von 33
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
östlichen Punkthauses auf drei Geschosse wird städtebaulich auf das
Baudenkmal in der Langenbachstraße 19 reagiert. Die Dachflächen sollen
begrünt und im Bereich der Riegelbebauung mit PV-Anlagen versehen werden.
Durch die versetzte Anordnung der Punkthäuser entsteht ein zentraler
Quartiersplatz. Ergänzt wird dieser durch eine weitere Freifläche mit
Aufenthaltsqualität zwischen den östlich gelegenen Wohngebäuden und der
östlichen Büro- und Dienstleistungsnutzung.
Es ist beabsichtigt das neue Quartier durch eine Fußgängerbrücke an das
nördlich angrenzende Büroviertel anzubinden.
Die bestehende Tiefgararge der ehemaligen Fahrbereitschaft des Bundes soll
abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden, in dem die erforderlichen
Pkw- und Fahrradstellplätze für das Quartier untergebracht werden. Eine
oberirdische Unterbringung von Pkw-Stellplätzen ist nicht vorgesehen. Die
Fahrradabstellanlagen in der Tiefgarage sind vom Sträßchensweg über eine
Rampe zu erreichen.
3.2 Freiraumkonzept
Der Freiraum des Quartiers wird durch eine zentrale Wegeachse in Ost-West-
Richtung strukturiert. Entlang dieser Achse entstehen Aufenthaltsbereiche mit
hoher gestalterischer Qualität. Im Bereich der Punkthäuser werden Vorgärten
und ein Quartiersplatz ausgebildet. Eine Quartiersmitte soll östlich der
Punkthäuser entstehen, die als gemeinschaftlich nutzbare Aufenthalts- und
Begegnungsräume dient.
Für die Bepflanzung ist die Liste "Standortheimische Gehölze und traditionelle
Kulturarten in Bonn mit einer Sonderliste: Mitteleuropäische Wildgehölze und
kleinwüchsige Gartenformen mitteleuropäischer Arten für beengte und
gestalterisch anspruchsvolle Situationen im Innenbereich" anzuwenden.
Durch die geplante Anordnung der Baukörper kann ein wesentlicher Teil des
vorhandenen Baumbestands erhalten bleiben. Von den 65
satzungsgeschützten Bäumen im Plangebiet wird zum derzeitigen
Erkenntnisstand das Fällen von ca. 20 satzungsgeschützten Bäumen
erforderlich. Es sind daher Neupflanzungen von ca. 20-25 Bäumen
entsprechend der Baumschutzsatzung im Plangebiet vorgesehen.
3.3 Erschließung / Ruhender Verkehr
3.3.1 öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Ein Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr besteht über die
nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Bushaltestelle Fritz-Erler-Str. (Linie
634) (Entfernung ca. 300 m) sowie die östlich am Sträßchensweg gelegene
Haltestelle Johanniter-Krankenhaus (Linien 610, 611; Nachtbus N10)
(Entfernung ca. 250 m). Die nächstgelegenen U-Bahn Haltestellen sind die
Ollenhauerstraße (Linien 16, 63, 66, 67, 68;) (Entfernung ca. 560 m) und die
Heussallee/Museumsmeile an der Friedrich-Ebert-Straße (Linien 16, 63, 66, 67,
68) (Entfernung ca. 600 m).Seite 7 von 33
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auf der nördlich des Plangebietes gelegenen Franz-Josef-Strauß-Allee ist die
Umsetzung einer Seilbahntrasse in Planung, die brandschutztechnisch
gesondert bewertet wird und damit auch (erheblichen) Einfluss auf die übrige
Bebauung hat (s. Anlage Brandschutzbewertung). Das Plangebiet wird sich
zukünftig zwischen den Haltestellen UN Campus (Entfernung ca. 450 m) und
Rheinaue (Entfernung ca. 500 m) befinden.
3.3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die innerstädtische und überörtliche Anbindung des Plangebiets erfolgt über
die Bundesstraße 9 und die Bundesautobahn 562. Von diesen
Hauptverkehrsstraßen erfolgt die Zufahrt auf die Franz-Josef-Strauß-Allee. Die
Tiefgaragenzufahrt ist über die Franz-Josef-Strauß-Allee zu erreichen.
3.3.3 Rad- und Fußgängerverbindung
Die Erschließung für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr erfolgt über das
östlich im Plangebiet gelegene und über den Sträßchensweg zugängliche
Entree. Der Sträßchensweg ermöglicht eine Anbindung an die umliegende
Büro- und Wohnbebauung und an die Rheinaue im Osten des Plangebiets. Der
Vorhabenträger beabsichtigt das Plangebiet mit einer die Franz-Josef-Strauß-
Allee überspannenden Fußgängerbrücke an die nördlich angrenzenden
Büroquartiere anzubinden. Stellplätze für Fahrräder sollen in der Tiefgarage
gebündelt werden. Im Bereich des Entrees sollen vereinzelte
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden.
3.3.4 Innere Erschließung und ruhender Verkehr
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt künftig über zwei Zugänge: Eine
Zufahrt von der Franz-Josef-Strauß-Allee sowie eine Zuwegung vom
Sträßchensweg im Osten des Plangebietes.
Der motorisierte Individualverkehr wird von der Franz-Josef-Strauß-Allee direkt
in die neu zu errichtende Tiefgarage geleitet, wodurch das Plangebiet
oberirdisch vom Pkw-Verkehr freigehalten wird. In der Tiefgarage sind
insgesamt ca. 120 Pkw-Stellplätze, einschließlich Stellplätze für Carsharing-
Angebote, geplant. In der Tiefgarage sind auch Haltemöglichkeiten für Kurier-,
Express- und Paketdienste (KEP) vorgesehen. Die Erschließung für den Fuß-
und Radverkehr erfolgt ebenerdig über den Sträßchensweg. Die Planung sieht
vor, dass Fahrradabstellanlagen für ca. 300 Fahrräder in der Tiefgarage
untergebracht werden. Die Fahrradabstellräume im Untergeschoss sind über
eine zentral in der Quartiersmitte gelegene Fahrradrampe erreichbar. Im
Bereich des Zugangs vom Sträßchensweg sollen vereinzelte
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angelegt werden. Die abschließende Anzahl
der Pkw-Stellplätze und Fahrradabstellplätze wird im Rahmen der weiteren
Planungen präzisiert.
Das Innere des Quartiers sowie die einzelnen Gebäude sind von der
Tiefgarage über Treppenräume zu erreichen und werden oberirdisch durch
Fußwege erschlossen.
Die Abfallentsorgungseinrichtungen werden im Untergeschoss an der Franz-
Josef-Strauß-Allee angeordnet. Die Erreichbarkeit für die Müllentsorgung istSeite 8 von 33
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sichergestellt. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgt über den
Sträßchensweg auf Erdgeschossebene.
3.4 Ver- und Entsorgung
Strom-, Wärme- und Wasserversorgung, Telekommunikation
Der Anschluss an das Strom-, Wärme- und Wasserversorgungsnetz sowie die
Telekommunikation wird im weiteren Verfahrensverlauf konkretisiert.
Vorgesehen ist ein Anschluss an vorhandene Anlagen in den angrenzenden
Erschließungsstraßen. Bezüglich der Wärmeversorgung wird ein
Energiekonzept auf Basis erneuerbarer Energien erstellt. Gemäß Solarpflicht
LBO NW §42a sind auf allen Dächern PV Analgen zu installieren.
Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung wird im weiteren Verlauf des Verfahrens konkretisiert.
Derzeit ist eine Sammelstelle im Untergeschoss an der Franz-Josef-Strauß-
Allee geplant.
Entwässerung / Kanal
Schmutzwasser kann in den städtischen Kanal in der Franz-Josef-Straße-Allee
eingeleitet werden. Zwar ist das Grundstück bereits bebaut, jedoch wurde das
auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser bisher nicht in die
städtische Kanalisation eingeleitet. Da die städtische Mischwasserkanalisation
im Bestand ausgelastet ist, ist das anfallende Niederschlagswasser auf den
Flächen des Plangebiets zu versickern. Die Begrünung der Flachdächer trägt
dazu bei, einen Teil des anfallenden Niederschlagswassers in der
Vegetationsschicht aufzufangen und durch Verdunstung wieder abzugeben.
Die Entwässerungsplanung wird auf Grundlage der Ergebnisse von der
topographischen Gefährdungsanalyse und der noch durchzuführenden
Baugrunduntersuchungen erarbeitet.
Der genaue Umgang mit dem Niederschlagswasser ist zum aktuellen
Planungsstand noch nicht abschließend geklärt. Sollte eine Versickerung des
auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagwassers aufgrund der
Bodenverhältnisse nicht möglich sein, wird ggf. eine Rückhaltung und die
gedrosselte Einleitung in das städtische Kanalnetz erfolgen. Technische Details
sind im weiteren Verfahren zu erarbeiten und abzustimmen. Bis zur
Veröffentlichung wird die abwassertechnische Erschließung zu klären sein.
Starkregen
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben vielerorts in den
letzten Jahren zu erheblichen Überflutungen geführt. Überflutungen infolge von
Starkregenereignissen können folgende Ursachen haben: Hochwasser in
einem Gewässer, Überlastung der Kanalisation, Sturzfluten, die sich aufgrund
massiver Niederschläge auf der Geländeoberfläche bilden.
Die besonderen Anforderungen durch Starkregenereignisse, für deren
Ableitung das städtische Kanalnetz nicht geeignet ist, müssen in Anwendung
des § 1a Absatz 5 BauGB untersucht werden. Die Ergebnisse aus derSeite 9 von 33
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
topographische Gefährdungsanalyse finden im weiteren Verfahren
Berücksichtigung.
4. Auswirkungen der Planung
4.1 Verkehrliche Auswirkungen
Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens werden im Verfahren im
Rahmen eines Verkehrsgutachtens ermittelt. Dabei sind vor allem die
Auswirkungen auf das bestehende Verkehrsnetz zu prüfen.
Zur Ersteinschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Bauvorhabens
werden die Knotenpunkte Willy-Brandt-Allee / Heussallee / Genscherallee /
Helmut-Kohl-Allee (Knotenpunkt 1), Helmut-Schmidt-Platz als vier Teilknoten
(Knotenpunkt 2), Sträßchensweg / Kurt-Schumacher-Str. / Fritz-Erler-Str.
(Knotenpunkt 3), Sträßchensweg / Friedrich-Wilhelm-Str. (Knotenpunkt 4)
sowie Sträßchensweg / Franz-Josef-Strauß-Allee / Charles-de-Gaulles-Str. /
Petra-Kelly-Allee (Knotenpunkt 5) betrachtet.
Nach jetzigem Kenntnisstand ist von einer Zunahme des Verkehrs auf den
Erschließungsstraßen Franz-Josef-Strauß-Allee und Petra-Kelly-Allee
auszugehen. Eine Aussage dazu, wie stark diese zusätzlichen Verkehre die
betrachteten Knotenpunkte belasten, lässt sich noch nicht abschließend treffen.
Aufgrund der gegenwärtigen Nutzung des Plangebiets als Tiefgarage ist von
schon vorhandenen Verkehrsströmen auszugehen, welche intensiviert werden.
Auf Grundlage der derzeitigen Planungen und unter Berücksichtigung des
angenommenen Mobilitätsverhaltens lässt sich vorläufig prognostizieren,
welche Verkehre durch die zukünftigen Nutzungen erzeugt werden. Im
Durchschnitt werden auf diese Weise pro Tag 444 Kfz-Fahrten prognostiziert.
Die Quell- und Zielverkehre bilden voraussichtlich Spitzenstunden von 50
Fahrzeugen morgens bzw. 48 Fahrzeugen nachmittags. Diese werden über die
Zufahrt an der Franz-Josef-Strauß-Allee abgewickelt. Die erforderlichen
Stellplätze werden in der neu geplanten Tiefgarage im Plangebiet
nachgewiesen.
4.2 Schutzgut Mensch
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie die Bevölkerung sind vornehmlich auf Lärm-, Licht- und
Geruchsimmissionen sowie Beeinträchtigungen der gesunden Wohn- und
Arbeitsverhältnisse insgesamt zurückzuführen.
Im Bebauungsplan sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Das
bedeutet, dass schädliche Umwelteinwirkungen so weit wie möglich zu
vermeiden sind.
Lärm
Belastungen durch Geräuschemissionen gehen vom Plangebiet zurzeit nur inSeite 10 von 33
Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
geringem Maße aus. Bedeutende Lärmimmissionsquelle stellt gegenwärtig v. a.
die nördlich verlaufende, direkt an das Plangebiet angrenzende, Franz-Josef-
Strauß-Allee dar. Zur ersten Einschätzung der Schallsituation kann die
Umgebungslärmkartierung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr NRW aus 2022 herangezogen werden. Die Karte über den
Umgebungslärm in NRW enthält für den Bereich „Straße“ lediglich
Berechnungen zu Lärmbelastungen für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen,
Bundes- und Landesstraßen).
Für die nördlich vom Plangebiet verlaufende Franz-Josef-Strauß-Allee werden
im 24h-Zeitraum im nördlichen Bereich Schallpegel zwischen 65 und 69 dB(A)
und im südlichen Bereich zwischen 60 und 64 dB(A) gemessen. Für den
Nachtzeitraum liegen die Lärmpegel im nördlichen Bereich bei 55-59 dB(A) und
im südlichen Bereich bei 50 bis 54 dB(A). Im näheren Umfeld befinden sich
weder Schienenverkehrstrassen noch Industriebetriebe, welche mit
Geräuschemissionen auf das Plangebiet einwirken könnten.
Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt,
um die bestehende Lärmkulisse und ihre Auswirkungen auf das Plangebiet
sowie die Auswirkungen der Planung auf das Umfeld zu begutachten.
4.3 Schutzgut Boden
Boden
Gemäß der digitalen Bodenkarte des geologischen Dienstes NRW (IS BK50)
steht im Plangebiet der Bodentyp Braunerde an und ist im Plangebiet in zwei
unterschiedlichen Zusammensetzungen vorhanden. Der Boden im westlichen
Teil des Plangebietes wird aus einer tonig-schluffigen Braunerde gebildet. Eine
Schutzwürdigkeit besteht aufgrund der Wasserspeicherung im 2-Meter-Raum
mit hoher Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion. Der
östliche Teil besteht aus einer sandig-lehmigen Parabraunerde, ohne eine
besondere Schutzwürdigkeit. Die Sickerfähigkeit wird durch ein entsprechendes
Gutachten untersucht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist bereits vollständig durch
menschliche Aktivitäten geprägt. Das Gebiet ist durch eine großflächige
Tiefgarage in weiten Teilen versiegelt. Aufgrund dieser starken anthropogen
Überprägung ist nicht von natürlichen Bodenverhältnissen und somit von einer
Schutzwürdigkeit des Bodens auszugehen. Daher ist der Eingriff in den Boden
durch die Planung als gering einzuschätzen.
Altlasten/Altstandorte
Im Plangebiet befinden sich eine Altablagerung und ein Altstandort (ehemalige
Sandgrube und ehemalige Trajektbahn), die im Altlastenkataster der
Bundesstadt Bonn unter den Zeichen AA 7820-012 (Deponie) und AS 7820-
083 (ehem. Bahntrasse, Trajektbahn, Betriebsgelände) aufgeführt sind. Beide
Altlastenflächen betreffen einen Großteil der Plangebietsfläche. Im weiteren
Verfahren werden nutzungs- und planungsbezogene Altlastengutachten fällig.
KampfmittelSeite 11 von 33
Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Im Zuge des Wettbewerbsverfahrens wurde eine Luftbildauswertung
vorgenommen. Hinweise auf Kampfmittel liegen nicht vor. Eine Überprüfung ist
gemäß Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdiensts der
Bezirksregierung Düsseldorf nicht erforderlich.
Fläche
Fläche ist eine begrenzte Ressource und unterliegt einem starken
Nutzungsdruck durch steigende Siedlungs- und Verkehrsflächen und damit
sinkenden Flächenangeboten für die Land- und Forstwirtschaft. Nach § 1a Abs.
2 BauGB ist allgemein ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und
Boden, insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,
Nachverdichtung und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung, anzustreben.
Dabei ist eine Flächeninanspruchnahme nicht mit einer Versiegelung des
Bodens gleichzusetzen, auch sonstige Nutzungen (z. B. Parks und
Grünflächen/Gartenflächen) stellen eine Inanspruchnahme von Flächen dar.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Fläche, die bereits anthropogen
geprägt sowie in weiten Teilen bebaut und versiegelt ist. Es kommt nicht zu
einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen. Durch die geplante
Nachverdichtung für vorwiegend dringend benötigten Wohnraum kann einer
Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vorgebeugt werden.
4.4 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer/Schutzgebiete
Im Plangebiet befinden sich keine dauerhaften oder temporären
Oberflächengewässer (Fließ- und Stillgewässer), auch ist das Plangebiet nicht
in einer festgesetzten oder geplanten Wasserschutzzone gelegen. Das
Plangebiet befindet sich nicht im Bereich eines Wasserschutzgebietes. Der
Rhein befindet sich in ca. 450 m Entfernung.
Grundwasser
Die nächstgelegene Grundwassermessstelle liegt nach dem
Informationssystem ELWAS-WEB rund 250 m südöstlich des Plangebietes und
weist eine Entfernung von ca. 720 m zum Rhein auf. An der Messstelle (BN
ALTABL. BP 20) der Kreisfreien Stadt Bonn werden seit 1988
Grundwasserdaten erhoben. Der durchschnittliche Grundwasserstand liegt bei
46,72 m NHN, der niedrigste Stand bei 43,47 m NHN und der höchste Stand
bei 52,94 m NHN. Aufgrund der geringen Entfernung zum Plangebiet sowie
zum Rhein lassen sich die Messungen auf das Plangebiet übertragen. Damit
liegen ca. 7 m zwischen der Geländeoberkante und dem Höchststand des
Grundwasserspiegels.
Hochwasser
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines, durch die Bezirksregierung Köln,
festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes (ÜSG)
des Rheins oder von anderen Gewässern, die bei einem 100-jährlichen
Hochwasser betroffen sind.Seite 12 von 33
Seite 13Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gemäß Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten der
Bezirksregierung Köln wird das Plangebiet selbst bei einem seltenen
Hochwasserereignis (HQ extrem) nicht überflutet.
Starkregen
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten
Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse
aus den hierdurch entstandenen Schäden sind in der Bauleitplanung und bei
der Objektplanung für neue Bauvorhaben, als auch in der Betrachtung des
Bestandes zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des
Baugesetzbuches (§ 1 Abs. 5 BauGB, Beachtung der Anpassung an den
Klimawandel).
Um die Gefahren durch Starkregen zu identifizieren, wurden vom Bundesamt
für Kartographie und Geodäsie (BKG) Hinweiskarten für Starkregengefahren
(Starkregenkarte NRW) erstellt. Diese unterscheiden zwischen einem
außergewöhnlichen Ereignis (100-jähriges Ereignis) und einem extremen
Niederschlagsereignis (Niederschlag = 100 mm/m²/h). Bei außergewöhnlichen
Starkregenereignissen kommt es aufgrund der topografischen Bedingungen im
Plangebiet im Bereich von Senken zu Aufstauungen. Insbesondere an der
östlichen Rampe am Übergang zur Tiefgarage können sich Wassertiefen von
bis zu 1 m bilden. Bei einem extremen Niederschlagsereignis nehmen die
überstauten Bereiche zu. Änderungen in der Wassertiefe werden nicht
verzeichnet.
Bei Umsetzung der Planung kommt es zu einer Modellierung des Geländes. Im
Rahmen einer Überflutungsbetrachtung bzw. eines Überflutungsnachweises ist
im weiteren Verfahren in Kenntnis der topographischen
Gefährdungsabschätzung darzulegen, wie mit Starkregen auf dem Gelände
umgegangen wird.
Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser ist bei Grundstücken, die nach dem 01.01.1996
erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen
werden gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG NRW) i. V. m. § 55
Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) entweder vor Ort zu versickern oder
ortsnah bzw. über die Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in
ein Oberflächengewässer einzuleiten.
Der genaue Umgang mit dem Niederschlagswasser ist zum aktuellen
Planungsstand noch nicht abschließend geklärt. Da die städtische
Mischwasserkanalisation im Bestand ausgelastet ist, ist das anfallende
Niederschlagswasser auf den Flächen des zu versickern. Die
Entwässerungsplanung wird auf Grundlage der topographischen
Gefährdungsanalyse und der noch durchzuführenden
Baugrunduntersuchungen im weiteren Verfahren erarbeitet.
4.5 Schutzgut Klima / Luft
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die
Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen,Seite 13 von 33
Seite 14Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und
Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese
Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz
und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Klimaschutz
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 wurde mit dem Beschluss zum Klimaplan
im März 2023 bekräftigt Da ein großer Anteil der Emissionen im
Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders nachhaltige
Neubauten CO2–Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum
Klimaschutz geleistet werden.
Bauliche Anforderungen: Aufgrund des zum Zeitpunkt des Zielbeschlusses
2023 noch gültigen Ratsbeschlusses „Energieeffizienzstandards im Neubau“
vom 22.10.2015 ist mindestens der Energieeffizienzstandard 55 vorzusehen.
Zum Erreichen der Klimaneutralität wird allerdings mittlerweile für
Neubauvorhaben die Einhaltung der „Bonner Standards für klimafreundlichen
Neubau“ (DS 242211) erwartet und empfohlen. Diese orientieren sich an den
BEG-Förderstandards „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Neben dem
Energieeffizienzstandard wird eine ressourcenschonende Bauweise, eine
Ökobilanzierung und eine suffiziente und anpassbare Gebäudestruktur
erwartet, die eine flexible Umnutzung nicht verhindert.
Im Sinne der Energie- und Kosteneinsparung sollen auch Maßnahmen zum
Schutz vor sommerlicher Überhitzung berücksichtigt werden. Dabei sind
passive bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz, Vordächer,
der Einsatz entsprechender Materialien, Begrünung oder die solaroptimierte
Grundrissgestaltung gegenüber einer aktiven Kühlung zu bevorzugen. Im Falle
einer aktiven Kühlung sollte diese auf der Basis von regenerativen Energien
erfolgen.
Energiekonzept
Vor dem Hintergrund des Hauptausschussbeschlusses vom 14.11.1995 sind
verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend zu untersuchen und
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Emissionen und die
Wirtschaftlichkeit und unter der Berücksichtigung erneuerbarer Energien
darzustellen. Derzeit wird hierzu ein Energiekonzept erstellt, welches
konzeptionell bei den geplanten Vorhaben berücksichtigt wird. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan wird entsprechende Festsetzungen treffen
bzw. bei Erfordernis entsprechende Regelungen in den Durchführungsvertrag
aufnehmen.
Solarverpflichtung
Die durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossene Solarverpflichtung auf
der Grundlage der Ratsbeschlüsse DS 201344 vom 1.9.2020 und DS 210919
vom 16.09.2021 „Solarverpflichtung im Neubau“ wurde in der Zwischenzeit
durch die Novellierung der Landesbauordnung NRW im § 42a flankiert und ist
somit obsolet. Demnach sind sowohl für Wohn- und NichtwohngebäudeSeite 14 von 33
Seite 15Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den dafür
geeigneten Dachflächen zu installieren und zu betreiben. Die Kombination mit
Dachbegrünung wird erwartet (DS 252928).
Bereits im derzeitigem Planungsstand berücksichtigt das Vorhabenkonzept,
dass geeignete Dachflächen für die Installation solarenergetischer Anlagen
auch in Kombination mit extensiver Dachbegrünung genutzt werden sollen.
Klimaanpassung
Im Dezember 2023 beschloss der Rat zudem den Zielbeschluss zur
Klimaanpassung (DS 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung der
Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der zusätzlichen
Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums,
sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden Zielsetzungen orientieren:
• Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der
Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der
thermischen Belastungsschwerpunkte.
• Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und
Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden Regenwassers.
• Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um
Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu
minimieren. Verbesserung der Überflutungssituation durch
Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen Überflutungsszenarios gegen
Verschlechterung der Situation.
• Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und
verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und
Todesfälle zu reduzieren.
Stadtklima
Die Planungshinweiskarte Hitze der Stadt Bonn aus dem Jahr 2023 ordnet das
Gebiet in die Handlungspriorität 5 ein, die die Anforderung formuliert, dass
klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung bei allen baulichen
Entwicklungen (Bäume, Dachbegrünung, geringe Versiegelung, etc.“)
einzuhalten sind. Höhere Wärmebelastungen treten im Bereich des
Straßenraums (Franz-Josef-Strauß-Allee) sowie tagsüber auf den nicht
verschatteten Bereichen innerhalb des Planungsraums auf. Zur Untersuchung
der Auswirkungen auf das Lokalklima des Gebiets wird im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eine mikroklimatische Untersuchung durchgeführt.
Maßnahmen zur Verbesserung bzw. zum Entgegenwirken der o. g.
thermischen Situation sind beispielsweise:
• Möglichst Begrünung fensterloser Fassaden, helle Gestaltung der nicht
begrünten Fassadenflächen
• Mind. extensive, artenreiche Dachbegrünung von Flachdächern mit
StrukturelementenSeite 15 von 33
Seite 16Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Anlage von Grünflächen mit integrierten unversiegelten Wegen
• Überdeckung von Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage als Grünflächen
• Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen) mit
natürlichem Bodenanschluss
• Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege
• Flächensparendes Bauen, um den Anteil unversiegelter Fläche zu
erhöhen
• Schaffung kühler, verschatteter Außenbereiche
• Verwendung von (Oberflächen-)Materialien mit einer hohen Albedo
• Regenwasserversickerung, -speicherung und -verdunstung im Sinne
des Schwammstadt-Prinzips
Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie die Maßnahmen bei der Umsetzung
des Vorhabens verbindlich vereinbart bzw. planungsrechtlich festgesetzt
werden können.
Luft
Die lufthygienischen Rahmenbedingungen sind aufgrund der Lage inmitten des
verdichteten Siedlungsgebietes und trotz der Nähe zum Rhein und zum
denkmalgeschützten Rheinauenpark als stark vorbelastet einzustufen. Im
Bereich des Plangebiets und der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine
Messstation der Luftqualitätsüberwachung des Landesamts für Natur, Umwelt
und Klima NRW (LANUK). Dementsprechend sind genauere Aussagen über
die lufthygienische Situation nicht möglich.
Eine grobe Einschätzung der bestehenden Wirkungen von
Luftschadstoffimmissionen kann auf der Grundlage, der vom LANUK
durchgeführten Modellrechnungen vorgenommen werden. Für den Bereich
Industrie weist die Luft im Plangebiet über alle Schadstoffe verteilt im
Durchschnitt mittlere Belastungen auf. Für Antimon und seine Verbindungen,
Benzo(a)pyren und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe liegen hohe
Belastungswerte vor. Die durch Landwirtschaft erzeugten Emittenten liegen im
niedrigen Bereich, die durch Kleinfeuerungsanlagen erzeugten eher im hohen
Bereich. Die Belastung der Luft von infolge des Verkehrs abgegebener Stoffe
ist im Durschnitt mittel bis hoch, wobei die Belastungen durch Polycyclische
aromatische Kohlenwasserstoffe und Feinstaub (PM10) sehr hoch sind. Die
Werte für die Bereiche Industrie und Landwirtschaft sind über das gesamte
Stadtgebiet gemittelt, die für Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für ein 1x1
Km2-Raster. Das Gebiet liegt in einem Siedlungskern und zeichnet sich durch
hohe Versiegelungsanteile aus.
Die umgebenden Straßenverkehrsflächen führen außerdem zu einem hohen
Verkehrsaufkommen. Im Rahmen der Planung sind keine negativen
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft zu erwarten. Eine Prüfung der
Auswirkungen erfolgt durch eine klimaökologische Untersuchung.Seite 16 von 33
Seite 17Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4.6 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Beim Plangebiet handelt es sich um einen größtenteils versiegelten,
anthropogen genutzten Bereich. Fast die gesamte Fläche ist derzeit mit einer
Tiefgarage mit Dachbegrünung bebaut.
Im Jahr 2023 erfolgte eine Beurteilung des Baumbestandes (Stand November
2023). Die Tiefgarage ist von einem Grünstreifen umgeben, auf dem sich zur
westlichen Randbebauung hin 35 Bäume (u. a. Salweide, Robinie, Eiben und
Scheinzypresse) befinden. Der östliche Teil des Plangebietes besteht aus einer
Auffahrtsrampe der Tiefgarage, welche auf den Sträßchensweg führt. Sowohl
entlang dieser Auffahrtsrampe als auch im Grünstreifen entlang der Franz-
Josef-Strauß-Allee stehen insgesamt weitere 20 Bäume. Dabei handelt es sich
um Robinien, Feldahorne, Spitzahorne und Graupappeln (Populus x
canescens), von denen sich drei Bäume in mangelhaftem Zustand befinden
und fünf nicht satzungsgeschützt sind (Feld- und Spitzahorne). Sechs der 20
Bäume müssen in Folge des geplanten Gebäudeabbruchs entfernt werden,
wovon alle satzungsgeschützt und zwei in einen mangelhaften Zustand sind.
Der Ausgleich für den satzungsgeschützten Baumbestand soll soweit als
möglich im Plangebiet, außerhalb des Bereichs der Tiefgarage erfolgen. Die
Kronen der großen Graupappeln im Grünstreifen ragen in das Plangebiet
hinein, weshalb ein Kronenrückschnitt erforderlich ist. Für die zu erhaltenden
Bäume werden Pflege-, Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen festgesetzt,
Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920 sind zu ergreifen; dies gilt auch für
die durch Bautätigkeit betroffenen Bäume der benachbarten Flächen.
Die biologische Vielfalt des Plangebietes wird aufgrund der anthropogenen
Nutzung des Dachbereiches der Tiefgarage und des schlechten Zustandes der
Dachbegrünung als gering eingeschätzt. Der Bereich der Tiefgaragenzufahrt
ist derzeit überwiegend versiegelt.
Bei Durchführung der Planung und unter Berücksichtigung der von der ASP 1
vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen
Beeinträchtigungen für das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
zu erwarten.
4.7 Artenschutz
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes
gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu
bewerten. Es ist zu prüfen, ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten ist und ob ggf.
weiterführende Untersuchungen oder Betrachtungen notwendig sind. Die
artenschutzrechtlichen Vorschriften des §44 Abs.1 BNatSchG stellen zwingend
zu beachtende gesetzliche Verbote dar, die nicht der Abwägung des §1 Abs. 7
BauGB zugänglich sind.
Für das Plangebiet liegt eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) der Stufe
I vor. Die ASP wurde durchgeführt, um festzustellen, ob von dem Vorhaben
artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne der Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgelöst werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt, und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)Seite 17 von 33
Seite 18Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
stellt eine naturschutzfachlich begründete Übersicht zur Verfügung, in der
abgelesen werden kann, welche planungsrelevanten Tiere in den einzelnen
Regionen (Messtischblätter) des Landes potenziell vorkommen können. Das
Bauvorhaben liegt im Bereich des Messtischblattes 5208-4, welches lediglich
Säugetiere, Vögel und Reptilien aufweist. Die Liste der potenziell
vorkommenden planungsrelevanten Arten des Messtischblattquadranten wurde
mit den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensraumtypen
abgeglichen und eingegrenzt.
Im Rahmen einer Ortsbegehung im November 2023 wurden das
Planungsgebiet und die unmittelbare Umgebung auf ein mögliches Vorkommen
von (planungsrelevanten) Tierarten untersucht. Im Zuge der
artenschutzrechtlichen Begehung konnten keine planungsrelevanten Arten
bzw. Indizien im Gebiet nachgewiesen werden.
Einige Bäume des Bestandes, insbesondere die Robinien im östlichen Teil des
Plangebietes, weisen insgesamt ca. 10 Spechthöhlen auf, die für verschiedene
Arten von Fledermäusen und Vögeln als Quartier oder Nistplatz genutzt werden
könnten. Aus diesem Grund ist der Baumbestand nach gutachterlicher
Empfehlung zu erhalten. Sollten die Höhlenbäume im Zuge der Planung
gerodet werden, ist aufgrund der Spechthöhlen eine weitere Untersuchung auf
einen Besatz durch höhlenbewohnende Fledermäuse durchzuführen. Sollten
durch Baumrodungen Spechthöhlen verloren gehen, so sind als Ersatz in
entsprechender Zahl künstliche Fledermausquartiere und künstliche Nistkästen
in der näheren Umgebung aufzuhängen.
Nach fachlicher Einschätzung sind in oder am Gebäude keine Spalten
vorhanden, die von planungsrelevanten Fledermäusen genutzt werden
könnten. Auch Nistplätze von planungsrelevanten Vögeln konnten nicht
gefunden werden. Eine Nutzung des bestehenden Gebäudekomplexes von
planungsrelevanten Arten wird daher für die Artengruppen Fledermäuse und
Vögel ausgeschlossen. Lediglich Sperber und Habichte könnten das Gelände
sporadisch zur Kleinvogeljagd nutzen. Das Vorkommen anderer Säugetierarten
als Fledermäuse ist aufgrund der Lage und der Habitatausstattung des
Plangebietes nicht zu erwarten.
Die Nutzung der Dachflächen und des umliegenden Baumbestandes als
Nistmöglichkeit für „Allerweltsarten“ wie Ringeltaube und Rotkehlchen oder
Amsel ist nicht auszuschließen. Im Fall einer Betroffenheit von „Allerweltsarten“
liegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht vor, da die lokale
Population nicht erheblich gestört wird und die ökologische Funktion ihrer
Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Da diese Tiere in
der Regel eine gute Anpassungsfähigkeit haben und in der näheren Umgebung
des Plangebietes geeignete Ausweichhabitate gegeben sind, kann bei
Einhaltung der Rodungszeiten das Eintreten von Verbotstatbeständen für den
Bereich der Gehölze ausgeschlossen werden.
Aufgrund der isolierten Lage wird ein Vorkommen von streng geschützten
Reptilienarten auf dem Gelände ausgeschlossen.
Zur allgemeindienenden Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1
BNatSchG werden im Gutachten folgende verpflichtende Maßnahmen
formuliert:Seite 18 von 33
Seite 19Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Gehölzrodungen sind grundsätzlich außerhalb der Vogelbrutzeiten
durchzuführen.
Vom 1. März bis 30. September sind im Plangebiet Fällungen und größere
Kronenrückschnittarbeiten nicht erlaubt.
Vor der Fällung von Bäumen mit Spechthöhlen sind weitergehende
Untersuchungen und Einschätzung der Quartierfunktion für Fledermäuse von
fachlich geeignetem Personal durchzuführen.
• Für jeden Verlust einer Spechthöhle sind drei Nistkästen für
höhlenbrütende Vogelarten und drei Fledermauskästen in der unmittelbaren
Umgebung aufzuhängen.
• Um Vogelschlag zu vermeiden, ist beim Neubau der von der
Schweizerischen Vogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden
„Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (2022) zu beachten. Demnach
sind großflächige und transparente Glasfassaden und spiegelnde Flächen an
der Fassade zu vermeiden und der Außenreflexionsgrad der Glaselemente auf
max. 15 % zu beschränken.
Bezüglich der Beleuchtung der neu zu errichtenden Gebäude und der
Gestaltung der Außenanlagen inkl. Wegeführung werden folgende Maßnahmen
empfohlen:
• Einsatz von Leuchtmitteln mit sehr geringem UV-Anteil und warmweißer
Lichtfarbe (nicht über 3000 Kelvin)
• Der Peak bei 470 nm im Spektralbereich ist bei LED-Leuchtmitteln
herauszufiltern
• Abstrahlung der verwendeten Lampen nur nach unten und Streulicht-
Anteil von weniger als 3%
• Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht
auszuführen und dürfen nicht heißer als 60°C werden
• keine direkte Beleuchtung von Wasserflächen, Gehölzen und
Grünflächen
• Grundsätzlicher Verzicht auf die Beleuchtung von Fassaden
• Beschränkung der Anzahl der Lichtquellen auf das absolut notwendige
Maß
• Lichtquellen sind in der Nacht möglichst ab 1 Uhr abzuschalten oder
bewegungsabhängig zu betreiben.
4.8 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
LandschaftsbildSeite 19 von 33
Seite 20Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das Plangebiet liegt in einem dicht bebauten Siedlungsbereich der Bundesstadt
Bonn. Entsprechend hohe Versiegelungsraten, Wohn- und Grünstrukturen der
Siedlungsbiotope prägen den Raum. Durch den Bebauungsplan wird keine
erhebliche Veränderung dieses durch Wohn- und Gewerbe- bzw.
Bürobebauung geprägten Bereichs vorbereitet. Eine Beeinträchtigung des
Schutzgutes Landschaftsbild ist nicht zu befürchten. Vielmehr ergibt sich durch
die Intensivierung der Nutzung der untergenutzten Fläche eine Inwertsetzung
des Erscheinungsbilds. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich sowohl die im
südlichen Teil des Plangebietes geplanten Punkthäuser in das vorhandene
Siedlungsgebiet im Süden, als auch die im nördlichen Teil geplanten
massiveren Gebäude in die Gebäudekomplexe auf der gegenüberliegenden
Seite der Franz-Josef-Strauß-Allee, optisch einfügen.
Erholung
Eine Freizeit- und Erholungseignung ist im Plangebiet nicht gegeben. Durch die
Realisierung von Wohnflächen mit Außen- und Spielbereichen wird diese
verbessert, da Freiflächen entstehen, welche zur Erholung der im Plangebiet
lebenden Menschen beitragen.
4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Unmittelbar südlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich das
Baudenkmal „Wohnhaus, Langenbachstraße 19“ (LVR-Amt für Denkmalpflege
im Rheinland, Nr. 34500 / Denkmalliste der Stadt Bonn, laufende Nr. A 3937).
Negative Auswirkungen auf das Baudenkmal durch die geplanten
Baumaßnahmen auf dem Plangebiet sind nicht zu erwarten, da durch die
Stellung und die Geschossigkeit der neuen Gebäude Rücksicht auf das
Baudenkmal genommen wird.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz
und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich
Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Um dem Rechnung zu tragen, wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Zum anstehenden
Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt ein
städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben
entsprechend detaillierter bewertet (siehe Anhang 3).
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das
beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.Seite 20 von 33
Seite 21Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Anhang 1 - Übersichtsplan B-Plan Nr. 6719-1 (öffentlich)
2 Anhang 2 - Plankonzept B-Plan Nr. 6719-1 (öffentlich)
3 Anhang 3 - Nachhaltigkeitscheckliste B-Plan Nr. 6719-1 (öffentlich)
4 Brandschutztechnische Bewertung nach EN 17064_Seilbahn Bonn(1)
(öffentlich)Seite 21 von 33
Seite 22 von 33
QUARTIERS-
PLATZ
Wohnen
Gefördert
Gewerbe Fahrrad-
stellplätze Zugang Quartier /
Anlieferung / Feuerwehr
PV - AnlagenPV - Anlagen
Fahrradrampe
zweigeschossiger
Durchgang zum
Quartiersplatz
beabsichtigte
Fußgängerbrücke
Seilbahntrasse
Zufahrt
Tiefgarage
Vorfahrt /
Anlieferung
Wohnen
Freifinanziert
Wohnen
Freifinanziert
Wohnen
Freifinanziert
Wohnen
Freifinanziert
QUARTIERS-
MITTE
ENTREE
Bundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“ Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
Lageplan (HPP Architekten GmbH)
Übersichtsplan (Plangrundlage: Land NRW 2025) Visualisierung (HPP Architekten GmbH)Seite 23 von 33
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben
ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Durch das Vorhaben werden an einem durchschnittlichen Werktag ca. 940
Fahrten, verteilt auf die Arten Kfz, Rad, ÖPNV sowie Pkw- und Lkw-ähnliche
Fahrten verursacht.
Grundsätzlich kann das Bundesviertel als gut erschlossen betrachtet werden.
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
Im unmittelbaren Umfeld befinden sich keine Nahversorgungseinrichtungen. Die
nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche sind das C-Zentrum Kessenich
und das D-Zentrum Dottendorf.
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Die Verkehre sollen in der Tiefgarage im Untergeschoss gebündelt werden. Die
derzeitigen Ansätze für das Mobilitätskonzept sind Maßnahmen aus dem
Bereich der Fahrradinfrastuktur, der Verbesserung der Rad- und Fußanbindung
sowie Job-Tickets, die mit den übergeordneten Stratgien und Konzepten der
Stadt abgestimmt werden.
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
Es sind die Schaffung neuer Fußwege und Erhöhung des Angebots für
Radabstellplätze sowie Abstellplätze für Lastenräder geplant. Durch die
zusätzliche Anbindung durch die Brücke über die Franz-Josef-Strauß-Allee kann
die Erschließungssituation verbessert werden.
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Anbindung an folgende Linien:
Bus: 610, 611, 634
Tram: 13, 66, 67, 88
Zudem wird die Erreichbarkeit der Haltestellen durch die Brücke über die Franz-
Josef-Strauß-Allee verbessert.
Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Durch die geplante Fußgängerbrücke über die Franz-Josef-Strauß-Allee wird
zusätzlich zur Erschließung über den Sträßchensweg eine Verbesserung der
Vernetzung erzielt.
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
Die Radinfrastruktur wird durch die Schaffung von zeitgemäßen Abstellanlagen
und begleitenden Angeboten verbessert.
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl –
Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Keine Mobilstationen im Umfeld. Car-Sharing in ca. 450 m Entfernung. Bike-
Sharing im direkten Umfeld. Erreichbarkeit von Sharing-Angeboten wird als
ausreichend erachtet.
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
Es werden Wegeverbindungen geschaffen und an bestehende Fuß- und
Radwegeverbindungen angeschlossen.
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
Ja, v. a. für den Radverkehr.
Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/
öffentlichen Straßenraum vorgesehen?
Nein, da kein öffentlicher Straßenraum im Plangebiet.
Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen
auf privaten Flächen vorzuhalten sind?
Ja
Bebauungsplan Nr. 6719-1 "Franz-Josef-Strauß-Allee"
Liegenschaft Franz-Josef-Strauß-Allee 2
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
Errichtung einer Bebauung mit Wohn- und Büronutzung
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 33
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer
Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Die neu zu bebauuende Fläche ist mit Baumpflanzungen versehen. Durch die
geplante Bebauung werden die bauliche Dichte zunehmen und einige Bäume
entfallen. Es sind Ersatzpflanzungen im Plangebiet vorgesehen sowie
Dachbegrünung. Die nicht durch Wege oder Bebauung befestigten Flächen
werden begrünt. Gemäß Klimagutachten ändert sich die Einstufung der
Handlungspriorität nach Planungshinweiskarte nicht. Es gibt jedoch einige
Bereiche, die eine extreme Wärmebelastung aufweisen.
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Eine Versickerung des Wassers ist aufgrund der Unterbauung des Grundstücks
nicht möglich.
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
Nein
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn-und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Es sind Baumpflanzungen sowie Dachbegrünung vorgesehen. Die nicht durch
Wege, Stellplätze oder Bebauung belegte Flächen werden begrünt.
Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der
Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt?
Eine Versickerung des Wassers ist aufgrund der Unterbauung des Grundstücks
nicht möglich.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
Ja
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt worden?
Ja
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Die grundsätzliche Höhe der geplanten Freifläche orientiert sich am oberen
Niveau der Umgebung, sodass Erosion weitgehend unterbunden wird.
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
Zum derzeitigen Planungsstand nicht geklärt.
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Nein
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Von den erbohrten Schichten haben lediglich die schluffarmen Kiessande eine
ausreichende Durchlässigkeit, um anfallendes Niederschlagswasser zu
versickern. Die Umsetzung von Versickerungsanlagen ist unter Berücksichtigung
einer Einbindung von 0,5-1,0 m in vielen Bereichen nicht bzw. nur durch
aufwendige Sonderlösungen (bspw. Rigolen im Niveau der
Hochflutablagerungen mit lokalen Vertiefungen durch Bodenaustauschköper )
denkbar. Insgesamt sind die Untergrundverhältnisse aufgrund der Tiefenlage der
ausreichend durchlässigen Kiessande für eine Versickerung als ungünstig zu
bewerten. Bei Versickerungsanlagen außerhalb des Gebäudes muss zusätzlich
aufgrund der Platzverhältnisse der Einfluss
der Versickerung auf die Tiefgarage bzw. Keller geprüft und die Abdichtung so
gewählt werden, dass Vernässungsschäden verhindert werden.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
Es sind offene Retentionsflächen in den Freianlagen vorgesehen, sodass
Rückhaltung aber auch Verdunstung ermöglicht wird. Die Unterbauung ist auf
ein Minimum reduziert, um größtmögliche Versickerung zu ermöglichen. Die
Dächer sind begrünt geplant, um Regenwasser aufnehmen zu können. Dies wird
im weiteren Verfahren weiter konkretisiert.
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden
kann)
Im Plangebiet befinden sich zwei Flächen (ehemalige Trajektbahn und ehemalige
Sandgrube), die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn aufgeführt sind.
Es wurde daher eine Altlastenuntersuhcung durchgeführt. Beeinflussungen des
Schutzguts Grundwasser sind nicht zu erwarten.
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
Wird im weiteren Verfahren geprüft.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 33
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
Wird im weiteren Verfahren geprüft.
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
Nein
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
Es liegt eine erste Konzeption eines Schwammstadtprinzips vor. Es werden
Rasenmulden, Retentionsflächen und entlang der zentralen Wegeachse ein
Tiefpunkt geplant.
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
Es liegt eine erste Konzeption eines Schwammstadtprinzips vor. Es werden
Rasenmulden, Retentionsflächen und entlang der zentralen Wegeachse ein
Tiefpunkt geplant.
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Ja
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Dies wird im weiteren Verfahren weiter konkretisiert. Das
Verschlechterungsverbot wird eingehalten.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
Dies wird im weiteren Verfahren geprüft.
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
Ja, nördlich gelegene Franz-Josef-Strauß-Allee
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
Wird im weiteren Verfahren geprüft.
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
Wird im weiteren Verfahren geprüft.
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
Ja, wird im weiteren Verfahren konkretisiert.
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
Wird im weiteren Verfahren geprüft. Die zentrale Wegeverbindung soll als
Tiefpunkt ausgeführt werden, wodurch eine Nutzung im Rahmen des
Schwammstadt Prinzips möglich wird.
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden
Wird im weiteren Verfahren geprüft. Die zentrale Wegeverbindung soll als
Tiefpunkt ausgeführt werden, wodurch eine Nutzung im Rahmen des
Schwammstadt Prinzips möglich wird.
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
Nein
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
Ja, Dachflächen.
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Zum derzeitigen Planungsstand nicht geklärt.
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Das im Rahmen des Verfahrens zu erstellende Energiekonzept prüft eine
Versorgung mit verschiedenen Varianten
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt?
Erfolgt im Energiekonzept
Welche Bauart ist vorgesehen? Die Bauart wird erst im Rahmen der Baugenehmigung endgültig festgelegt.
Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Wird erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens festgelegt.
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Zum derzeitigen Planungsstand nicht geklärt.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Durch eine Erhöhung der Nutzungsintensität der Fläche kann einer
Flächeninanspruchnahme im Außenbereich entgegengewirkt werden.
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
Im Rahmen des durchgeführten Wettbewerbes wurde durch die Auslobung der
städtebauliche Rahmen für ein zu erarbeitendes Konzept definiert.
Die Planung sieht eine Intensivierung der Nutzung und Erweiterung des
Nutzungsspektrums vor. Die Gebäude am Rand des Plangebiets am Übergang
zur bestehenden Bebauung stellen einen verträglichen Übergang dar.
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
Im vorgelagerten Wettbewerbsverfahren wurden verschieden Konzeptionen
erarbeitet.
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
Ja
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
100%
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
Nein
Werden Flächen gezielt freigehalten? Da es sich um eine Fläche handelt, die teilweise mit Gehölzen durchsetzt ist,
werden die Flächen um erhaltenswerte Gehölze größtmöglich von Bebauung
freigehalten. Im Hinblick auf das Gesamtkonzept soll ca. 1/3 des
Vorhabengebietes als Grünfläche entwickelt werden.
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
Die Planung berücksichtigt den Rahmenplan Bundesviertel. Basierend auf dem
Ratsbeschluss vom 13.06.2023 (DS 230021) wird ein Wohnanteil von 70 %
geplant.
Wurden besondere Wohnformen beachtet? Derzeit nicht abschließend geklärt.
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
Ja, keine Relevanz für Plangebiet
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
Innerhalb des Vorhabengebietes werden halböffentliche begrünte Räume
geschaffen
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des
Vorhabens im Quartier aufgewertet werden?
Im Plangebiet befinden sich keine öffentlichen Grünräume. Der bestehende
Baumbestand soll größtenteils erhalten werden. Die Planung sieht ein
hochwertiges, standortgerechtes Grünkonzept vor. Unterbaute Flächen erhalten
eine ausreichende Substratstärke für Baumwuchs. Der Quartierszugang im Osten
wir aufgewertet.
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Ja ("Freiraumkonzept Rheinaue" und Biodiversitätskonzept)
Es ist beabsichtigt innerhalb des Plangebiets halböffentliche, begrünte Räume
mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten zu schaffen. Des Weiteren werden
private Freiflächen begrünt
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
Nein
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Aufgrund der Lage des Plangebiets nicht möglich.
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden?
Im Rahmen des Vorhabens werden die Gehölzstrukturen möglichst weitgehend
berücksichtigt und sind somit erlebbar.
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Die Quartiersmitte soll eine ansprechende Gestaltung aufweisen, die im Rahmen
der weiteren Planung konkretisiert wird.
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
Das Plangebiet befindet sich in der Nähe (5 min zu Fuß) der Rheinaue.
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
Der straßenbegleitende, direkt an das Plangebiet angrenzende Baumbestand,
soll größtenteils erhalten werden.
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Eine Dachbegrünung ist vorgesehen.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz),
Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten,
Entsiegelung ausreichend beachtet?
Ja, die Themen werden im Rahmen des Verfahrens geprüft und soweit möglich
berücksichtigt.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
Die Beurteilung der Habitatstrukturen und -potenziale können den erstellten
artenschutzrechtlichen Untersuchungen (ASP) entnommen werden.
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
Im Rahmen des Vorhaben-und Erschließungsplans werden die Freiräume weiter
konkretisiert.
Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
Ja
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3
BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden
können?
Nein
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für
Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
Nein
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Nein
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
Ja
Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des
Baumerhalts optimiert werden?
Ja, die Planung wurde auf einen größtmöglichen Erhalt der Bestandsbäume
optimiert.
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
Zum derzeitigen Planungsstand nicht abschließend geklärt. Ein größtmöglicher
Erhalt wird grundsätzlich angestrebt.
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
Ja
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts
im Baufeld gefällt werden?
voraussichtlich rd. 20, Erhalt von rd. 65 satzungsgeschützten Bäumen
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im
Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
s.o.
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
Teilweise, eine Beurteilung des Baumbestands liegt vor. Diese wird im weiteren
Verfahren erweitert.
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Externe Kompensationsflächen werden zum derzeitigen Kenntnisstand nicht
erforderlich.
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt oder indirekt (Baudenkmale und
Umgebungsschutz, Bodendenkmale und
Denkmalbereiche) betroffen?
Nein
Baudenkmale
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
/
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus
ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben,
zu erhalten bzw. adäquat zu
ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt
Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
/
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B.
Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um
Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu
verhindern?
/
Bodendenkmale
Kann eine archäologische Fläche ungestört
erhalten werden? Falls nicht:
/
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
/
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 33
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Ja
Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
Anbindung über Umweltverbund oder KFZ
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
Das städtebauliche Konzept stellt mögliche Nutzungen der gewerblichen Flächen
dar.
Sind Unternehmen betroffen? Nein
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen
B-Plan im Bestand gefährdet?
Nein
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines
Gewerbegebietes?
Nein
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
Das Plangebiet wird für den motorisierten (Liefer-)Verkehr über die Tiefgarage
erschlossen.
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
Nein
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 30 von 33
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
Es werden Spielflächen und Begegnungsräume geschaffen.
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
Ja
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
Ja, der Radverkehr wird bei der Planung umfassend berücksichtigt.
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
Nein, durch das Bauleitverfahren wird kein öffentlicher Raum geschaffen.
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
Erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung.
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen /
Identität des Ortes ein?
Die Planung sieht eine Intensivierung der Nutzung und Erweiterung des
Nutzungsspektrums vor. Ein verträglicher Übergang zur angrenzenden Bebauung
ist berücksichtigt.
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Die Planung grenzt an den bestehenden Gebäudebestand der Langenbachstraße
an. Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
Nein, durch das Bauleitverfahren wird kein öffentlicher Raum geschaffen.
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
Das Bonner Baulandmodell ist nach aktueller Beschlussfassung vom 27.10.2022
auf das Plangebiet anzuwenden. Bei der zu erwartenden Größe des
Bauvorhabens müssen 50 % der Bruttogrundfläche des Wohnens öffentlich
gefördert sein.
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
Ja
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
III bis VI
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
Nein
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
Es sind keine Einfamilienhäuser geplant.
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Aussagen zur Gestaltung der Wohnungen sind zum derzeitigen Planungsstand
nicht möglich.
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
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Seite 33 von 33 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de