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253978-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste 5/2025

Nummer
253978-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Auerberg Ortsteil· Bonn Hauptort
  1. Sondersitzung des Rates 22.01.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253978 Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste 5/2025

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253978-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bewilligung über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1)
GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den
Stadtkämmerer - Liste 5/2025
Beratungsfolge
Rat 22.01.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme Dez.V/Amt51:
Ausgangslage und Einordnung
Die im Rahmen der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (ÜPL) für das
Haushaltsjahr 2025 im Amt für Kinder, Jugend und Familie ausgewiesenen
Mehrbedarfe sind vorrangig strukturelle Folge der Haushaltsaufstellung und
Konsolidierungsentscheidungen des Jahres 2024, die bei Eintritt der bekannten
Kosten- und Entgeltdynamiken im Jahr 2025 nicht auskömmlich waren.
Der Haushaltsplan 2025/2026 wurde im Jahr 2024 aufgestellt. Zu diesem
Zeitpunkt lagen weder das tatsächliche Ausmaß der Entgeltsteigerungen noch
die Entwicklung der Fallzahlen und Fallkomplexitäten in der Kinder- und
Jugendhilfe für das Jahr 2025 in der heute bekannten Dimension vor.
Ursachen der Mehrausgaben
Die Mehrausgaben entstehen nahezu vollständig im Bereich gesetzlich
normierter Pflichtleistungen. Hierzu zählen insbesondere:
• Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII (ambulant, teilstationär,
stationär),
• Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII,
• Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII,
• Leistungen der schulischen Inklusionsassistenz.
Diese Leistungen sind rechtlich zwingend zu erbringen und nicht disponibel.
Kürzungen oder Nichtgewährungen wären rechtswidrig.
Die maßgeblichen Kostentreiber sind:
• deutliche Entgeltsteigerungen im Zeitraum 2021–2025 (in einzelnen
Bereichen bis zu +25 %, bei Inobhutnahmen über 70 %),
• steigende Fallzahlen sowie eine erhebliche Zunahme der
Fallkomplexität,
• eine Verschiebung hin zu hochkostenintensiven Hilfesettings.
Unterjähriges Controlling und Anzeige der ÜPL
Die Kostenentwicklung wurde ab dem ersten Quartal 2025 im Rahmen desSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
unterjährigen Fach- und Finanzcontrollings systematisch erfasst und
regelmäßig, transparent sowie vollständig an das Dezernat II bzw. die
Stadtkämmerei kommuniziert.
Die Quartalsmeldungen erfolgten wie folgt:
– I. Quartal 2025: Eintragung der Prognose in IKVS am 06.06.2025 fristgerecht,
– II. Quartal 2025: Eintragung der Prognose in IKVS am 09.09.2025
fristgerecht,
– III. Quartal 2025: Eintragung der Prognose in IKVS am 10.11.2025, vier
Werktage nach dem regulären Meldetermin.
Damit lagen dem Dezernat II sowie der Kämmerei zu jedem Zeitpunkt
belastbare und aktuelle Prognosedaten vor, die die sich abzeichnende
Kostenentwicklung frühzeitig transparent gemacht haben.
Die Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgte gemäß § 83 Abs.
2 GO NRW durch den Stadtkämmerer, da es sich um gesetzliche
Pflichtaufwendungen handelt. Eine vorherige Zustimmung des Rates war
rechtlich nicht erforderlich. Die Unterrichtung des Rates erfolgt, wie
haushaltsrechtlich vorgesehen, nachgelagert.
Die zeitliche Vorlage der ÜPL ist somit Ergebnis des haushaltsrechtlich
vorgesehenen Verfahrens und kein Ausdruck verspäteter Reaktion.
Bereits ergriffene Steuerungs- und Reformmaßnahmen
Unabhängig von der strukturellen Unterdeckung wurden im Jahr 2025
umfassende Maßnahmen zur Verbesserung von Steuerung, Wirtschaftlichkeit
und Transparenz eingeleitet:
Inklusionsassistenz
• vollständige Neuverhandlung aller Verträge,
• Absenkung der durchschnittlichen Kosten pro Fall,
• Weiterentwicklung des Poolmodells und Standardisierung von
Steuerungskriterien.
Hilfeplanung und Controlling
• Einführung monatlicher Kosten- und Fallzahlberichte,
• systematische Auswertung von Verweildauern, Fallmix und
Tagessätzen,
• strukturiertere Entgeltverhandlungen mit freien Trägern.
Aufgabenkritik
• u. a. beim Quartiersmanagement Auerberg mit Prüfung der fachlichen,
wirtschaftlichen und vergaberechtlichen Grundlagen.
Organisationsentwicklung
Parallel zu den kurzfristigen Steuerungsmaßnahmen wurde 2025 eine extern
begleitete Organisationsuntersuchung und -entwicklung im Amt 51 eingeleitet.
Diese knüpft ausdrücklich an die gesetzliche Gesamtverantwortung des
öffentlichen Trägers nach § 79a SGB VIII an. Ziel ist es, die gesetzlichen
Aufgaben des Jugendamtes dauerhaft wirksam, steuerungsfähig und
wirtschaftlich zu erfüllen.
Der Prozess umfasst insbesondere:
– die Analyse und Neustrukturierung von Aufgaben, Prozessen und
Verantwortlichkeiten auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII,
– die Weiterentwicklung von Führungs-, Steuerungs- und Controllingstrukturen,
– eine qualitätsgesicherte Personalbemessung unter Berücksichtigung von
Fallzahlen, Fallkomplexität und gesetzlichen Anforderungen,Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
– die systematische Verzahnung von Fachsteuerung, Finanzcontrolling und
Jugendhilfeplanung.
Die Organisationsentwicklung ist strategisch angelegt und zielt darauf ab,
bestehende, bewährte Systematiken gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln
sowie mittelfristig sowohl die fachliche Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit
und Prognosesicherheit nachhaltig zu verbessern.
Diese Maßnahmen dienen zugleich der Qualitätsentwicklung und der
wirtschaftlichen Steuerung.
Umgang mit frei gestaltbaren Mitteln (KJFP)
Die im Jugendhilfeausschuss beschlossene Verwendung von Restmitteln aus
dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) erfolgte auf Grundlage einer breiten
politischen Mehrheit. Diese Mittel stammen aus einem zweckgebundenen
Deckungsring und wurden innerhalb dieses Deckungsrings eingesetzt. Die HzE
befinden sich in einem anderen Deckungsring.
Die Entscheidung stärkt präventive Angebote (u. a. Offene Jugendarbeit,
Familienbildungsstätten und) und wirkt mittel- bis langfristig kostendämpfend.
Sie steht nicht im Widerspruch zur Haushaltskonsolidierung.
Einordnung innerhalb des Sozialdezernats
Die strukturellen Haushaltsrisiken konzentrieren sich im Wesentlichen auf das
Amt für Kinder, Jugend und Familie, insbesondere im Bereich der Hilfen zur
Erziehung und der Eingliederungshilfe.
Rollenklärung und Verantwortlichkeiten
Die Aufstellung des Haushalts erfolgt im Rahmen des gesamtstädtischen
Haushaltsverfahrens unter Federführung der Stadtkämmerei. Die Dezernate
wirken hierbei mit fachlichen Bedarfsmeldungen, Prognosen und
Einschätzungen mit und sind verantwortlich für die rechtmäßige und fachlich
gebotene Leistungserbringung sowie für belastbare Prognosen im laufenden
Haushaltsvollzug.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de