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253955-01 DA · Dringlichkeitsantrag

BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer Lyngsberg Drucksachengruppe 253955

Nummer
253955-01 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
21.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Philosophenring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Heiderhofring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 21.11.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.12.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253955 Informationsbrief - Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer Lyngsberg

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Text anzeigen (2.354 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
253955-01 DA
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
20.11.2025, gez. BBM Yildiz
BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage
Oberer Lyngsberg
Drucksachengruppe 253955
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Eine etwaige Beschlussfassung über eine vor dem 9. Januar 2026
durchzuführende Bürgerversammlung ist in der nächsten, regulär für Initiativen
erreichbaren Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28. Januar
2026 nicht mehr möglich. Fände keine Informationsveranstaltung bis zur o.a.
Ausschlussfrist statt, würde dies für die Eigentümer sowie die
Nutzungsberechtigten, die sich im im Rahmen der in Rede stehenden
Anhörung mit Stellungnahmen an die Untere Denkmalbehörde wenden können,
einen erheblichen Nachteil darstellen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Oberbürgermeister veranlasst für die von der vorläufigen
Unterschutzstellung der Wohnanlage "Oberer Lyngsberg, Bonn-Heiderhof"
betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten
- eine vor Ort und vor dem 9. Januar 2026 durchzuführende
Informationsveranstaltung, in der über die Auswirkungen der beabsichtigten
Maßnahme berichtet wird und Fragen der Betroffenen beantwortet werden.
- eine Begehung des vorgesehenen Denkmalschutzbereiches mit beteiligten
Fachleuten.
Begründung
Das LVR-Amt für Denkmalpflege hat mit Gutachten aus Mai 2025 den
Denkmalwert der Wohnanlage „Oberer Lyngsberg“ innerhalb des Areals
Philosophenring bis Heiderhofring gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Seite 1 von 2
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Westfalen (DSchG NRW) festgestellt und bei der Unteren Denkmalbehörde die
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Bonn initiiert. Im Rahmen des
formellen Verfahrens sind betroffene Eigentümer mit einem der Politik erstmals
mit Datum vom 12. November 2025 zur Kenntnis gebrachten Informationsbrief
aufgerufen worden, sich mit Stellungnahmen gegenüber der städtischen
Unteren Denkmalbehörde zu beteiligen. Die Antragsteller halten es für dienlich,
eine umfassende Informationsveranstaltung vor Ort inkl. einer
Begehungsmöglichkeit gemeinsam mit beteiligten Verwaltungsämtern und
Fachleuten - wie seinerzeit in Muffendorf - durchzuführen. Dieses Angebot
sollte noch vor Ablauf der am 9. Januar 2026 endenden Beteiligungsfrist
stattfinden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de