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253955 · Informationsbrief

Informationsbrief - Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer Lyngsberg

Nummer
253955
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
12.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Philosophenring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Heiderhofring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
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Untergeordnet

  1. 253955-01 DA BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer Lyngsberg Drucksachengruppe 253955

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Text anzeigen (3.185 Zeichen)
An die Eigentümer*innen, Mieter*innen und betrieblichen Einrichtungen innerhalb des Areals
Philosophenring bis Heiderhofring
Mitteilung zur vorläufigen Unterschutzstellung und Anhörung
Eintragung „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn,
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Gutachten vom 19. Mai 2025 hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland den Denkmal-
wert der Wohnanlage „Oberer Lyngsberg“ innerhalb des Areals Philosophenring bis Heiderhofring
gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) festgestellt und bei der Unteren
Denkmalbehörde die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Bonn beantragt.
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Bonn vom 19. November 2025 wird das Eintragungsver-
fahren eingeleitet und den Eigentümer*innen sowie den Nutzungsberechtigten im Rahmen der ge-
setzlich vorgesehenen Anhörung bis einschließlich 9. Januar 2026 die Möglichkeit zur Stellung-
nahme an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bonn gegeben.
Gleichzeitig tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt die vorläufige Schutzwirkung gemäß § 4
DSchG NRW in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt alle baulichen Maßnahmen an Ge-
bäuden und Freianlagen einer Erlaubnispflicht unterliegen. Die Erlaubnis ist bei der Unteren Denk-
malbehörde der Stadt Bonn zu beantragen.
Alle näheren Informationen zu Schutzumfang, gesetzlichen Grundlagen, Fristen und Verfahrensab-
läufen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Bonn.
(https://www.bonn.de/service-bieten/aktuelles-zahlen-fakten/amtsblatt.php)
Unter www.bonn.de/wohnanlage-oberer-lyngsberg sind das Gutachten des LVR-Amtes für Denk-
malpflege im Rheinland und alle weiteren Informationen digital abrufbar.
Die Einsichtnahme in das Gutachten und alle weiteren Informationen sind ebenfalls im Stadthaus,
im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2,
Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten) montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr
sowie donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich. Aufgrund der Betriebsferien ist das Kundenzent-
rum im Zeitraum vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen.
Das Kundenzentrum Geodaten im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation ist telefonisch
oder per E-Mail erreichbar unter: 0228 - 77 22 00 │ E-Mail: kundenzentrum-geodaten@bonn.de
Sollten Sie im Kundenzentrum weiterführende Erläuterungen zum Verfahren wünschen, teilen Sie
uns dies bitte unter den oben angegebenen Kontaktdaten mindestens einen Tag vor Ihrem Besuch
mit.Seite 1 von 2
Ansprechpersonen:
Für Rückfragen steht Ihnen in der Unteren Denkmalbehörde der Bundesstadt Bonn gerne zur Ver-
fügung:
Katrin Bisping Tel. 0228 – 77 23 54; E-Mail: denkmalbehoerde@bonn.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im November 2025
Kartenauszug auf Basis Stadtkarte Urban Data Plattform .- Amt für Bodenmanagement und Geoinformation - Stadt Bonn
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt – Untere Denkmalbehörde, Dezernat des Oberbürger-
meisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de