253953-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Neuregelung der Nutzung des Beueler Rheinufers für lärmintensive Veranstaltungen, Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 253953-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Rheinaustraße Hauptort
- Rheinufer
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253953-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Neuregelung der Nutzung des Beueler Rheinufers für lärmintensive Veranstaltungen, Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Der Bereich zwischen der Gierponte und dem Mirecourtplatz ist bei den Veranstalter*innen ausgesprochen beliebt. Im Genehmigungsprozess für Veranstaltungen werden immer die Bedürfnisse aller Beteiligten abgewogen und berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist beispielsweise auch die politisch beschlossene Beschränkung auf zwölf Veranstaltungen pro Kalenderjahr in diesem Bereich zu verstehen. Weitere Veranstaltungen in diesem Bereich muss zwingend die Bezirksvertretung Beuel beschließen (vgl. DS 242010). Die Genehmigung der Beschallung bewegt sich bei allen Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Diese stellen sowohl einen Schutz der Anwohner*innen vor einer übermäßigen Beschallung als auch ein Recht der Veranstalter*innen, die Veranstaltungsfläche ausreichend zu beschallen, dar. Gleiches gilt auch für die Beschallung der Fahrgeschäfte, wobei hierbei die Beschallung ausnahmslos um 22:00 Uhr enden muss. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen sind die Veranstalter*innen angehalten, die Beschallungsanlagen so auszurichten, dass die Anwohner*innen möglichst wenig beeinflusst werden, etwa indem die Lautsprecher nicht in Richtung der Wohnbebauung ausgerichtet sind. Hierauf wird die Verwaltung in den Gesprächen mit den Veranstalter*innen hinweisen. Zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrages: 1. Für das Jahr 2026 ist aktuell nur die Osterkirmes als reine Kirmesveranstaltung auf der genannten Fläche angemeldet. Diese Kirmes umfasst traditionell das Oster- und das davorliegende Wochenende sowie die dazwischenliegende Woche. In den Jahren 2025 und 2026 besteht nun die Besonderheit, dass das Frühlingsfest und die Osterkirmes zeitlich direkt aufeinanderfolgen. Dies liegt an der Terminierung der Feiertage und den organisatorischen Gegebenheiten. Die Zusammenlegung dieser Feste ist eine Entscheidung der beiden Organisatoren gewesen, wodurch Synergieeffekte geschaffen und zahlreiche Besucher*innen angelockt werden sollen. So können sichSeite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) insbesondere die Gewerbetreibenden aus Beuel noch besser präsentieren. Hier ist eine Überarbeitung der Rahmenbedingungen bedenkenswert, sodass zwischen beiden Veranstaltungen zumindest ein Veranstaltungsfreies Wochenende liegt. Eine Festlegung auf sechs Kirmestage pro Jahr würde die Osterkirmes in ihrem Bestand gefährden. Sie wäre mit dieser Beschränkung noch deutlich kürzer als in den Jahren vor der Verbindung mit dem Frühlingsfest. Zudem würde eine Beschränkung der Kirmestage auf sechs pro Jahr die Option auf eine weitere Kirmes verhindern, selbst dann, wenn die Gesamtzahl der Veranstaltungen deutlich sinkt. Um die Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner*innen stärker zu berücksichtigen, hat die Bezirksvertretung Beuel für die Osterkirmes 2026 drei stille Tage beschlossen. Im Anhang findet sich außerdem ein Schreiben der Bonner Veranstaltungs-ArGe zur Durchführung der Osterkirmes 2026, das zeigt, dass auch von Seiten der Schausteller*innen das Thema sensibel betrachtet wird. 2. Der Veranstaltungskalender am Beueler Rheinufer besticht durch seine Abwechslung. Die unterschiedlichen Formate locken verschiedene Personengruppen an und sprechen alle Bonnerinnen und Bonner an. Bei einer Beschränkung auf sechs Veranstaltungen ginge diese Besonderheit verloren. Um den Schutz der Anwohner*innen zu sichern, hat die Bezirksvertretung Beuel eine maximale Anzahl an Veranstaltungen beschlossen, die nach derzeitigem Stand im Jahr 2026 nicht erreicht wird. Zudem wird jede Veranstaltung, die für den Bereich unterhalb der Kennedybrücke angemeldet wird, der Bezirksvertretung zur Zustimmung vorgelegt. 3. Da die Veranstaltungen auf der Fläche zwischen der Gierponte und dem Mirecourtplatz überwiegend an Wochenenden stattfinden, sind sie nur in Ausnahmefällen nicht auf maximal drei Tage am Stück begrenzt, etwa wenn ein Feiertag auf den vorangehenden Donnerstag fällt. Lediglich die Osterkirmes geht über zwei Wochenenden und schließt entsprechend auch die dazwischenliegenden Wochentage ein und umfasst somit deutlich mehr als drei Tage. 4. Mit dieser Regelung würde insbesondere die Osterkirmes ihrer Grundlage entzogen, da sie am Osterwochenende nicht stattfinden dürfte. Hierbei ist anzumerken, dass sogenannte lange Wochenenden besonders Publikumsträchtig sind und daher der Wirtschaftlichkeit einer Veranstaltung zuträglich sind. Diese Wirtschaftlichkeit muss gewahrt sein, da andernfalls immer weniger Veranstaltungen stattfinden und somit die Attraktivität der Stadt leiden könnte. Die Verwaltung empfiehlt daher die konkrete Zahl der bespielbaren Tage je Veranstaltung ab 2026 zu begrenzen (beispielsweise Osterkirmes maximal 10 Tage, Veranstaltungen an langen Wochenenden maximal 4 Tage, alle anderen Veranstaltungen maximal 3 Tage). Beschlussvorschlag für die BV Beuel: Der Bürgerantrag wird angenommen und die beantragten Inhalte werden im Sinne der Stellungnahme umgesetzt. Mit diesem Votum der BezirksvertretungSeite 2 von 7 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n 1 Schreiben Veranstaltungs-ArGe (öffentlich)Seite 3 von 7 1 Bonner Veranstaltungs-Arbeitsgemeinschaft, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn E-Mail: bonnarge@web.de Bonner Veranstaltungs-Arge Bonner Veranstaltungs-ArGe, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn An die Anwohnerinnen und Anwohner der Osterkirmes Beuel Rheinaustraße Zur Kenntnisnahme: Stadt Bonn - zu Hd. Frau Krumbach – Bonn, den 16.12.2025 Stellungnahme zur Durchführung der Osterkirmes 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner, die von Ihnen geäußerten Bedenken in Bezug auf die Durchführung der Beueler Osterkirmes am Rheinufer nehmen wir als Veranstalter sehr ernst und möchten gerne mit Ihnen in den Dialog treten. Die eingegangen Beschwerden beziehen sich insbesondere auf die ausgehenden Lärmimmissionen sowie auf die Dauer der Veranstaltung. Uns ist bewusst, dass die Verlängerung der Kirmes durch die Verbindung mit dem Blumenfest eine erhöhte Belastung für Sie darstellt. Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst und möchten Ihnen versichern, dass wir gemeinsam mit Ihnen an guten und nachhaltigen Lösungen für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung arbeiten. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass wir die Verlängerung der Osterkirmes nicht aus rein eigennützigen Gründen zur Gewinnoptimierung der Schaustellerinnen und Schaustellern beantragt haben. Die Osterkirmes ist eine Bereicherung und attraktive Ergänzung des Bonner Veranstaltungskalenders und traditionell in Beuel verankert. Seit Jahrzehnten findet diese Veranstaltung an dieser Stelle statt und bietet eineSeite 4 von 7 2 Bonner Veranstaltungs-Arbeitsgemeinschaft, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn E-Mail: bonnarge@web.de schöne Auswahl an Fahr-, Verkaufs-, und Spielgeschäften. Wir sind auch überzeugt, dass die Bonner und Beueler Bevölkerung die Osterkirmes positiv annehmen und als Ort des freundlichen und friedlichen Zusammenkommens wahrnehmen und besuchen. Immissionen, die von der Kirmes ausgehen, sind Ausdruck von Lebensfreude. Das schreiben wir nicht, weil wir Veranstalterin sind, sondern dies wird im Kern selbst von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte anerkannt. Ausweislich des Oberverwaltungsgerichts NRW (Beschluss vom 25.5.2016, Az. 4 B 581/16) haben Volksfeste und ähnliche Traditionsveranstaltungen eine herausragende Bedeutung für die betreffende Gemeinde und die sozialen Strukturen innerhalb der Gemeinde. Die mit der Kirmes verbundene Lebensfreude ist nicht zuletzt tief in unser aller rheinischen Frohnatur verwurzelt. Kirmesveranstaltungen gehören auch deutschlandweit zu den Brauchtumveranstaltungen und sind im ganzen Land fester Bestandteil des Kalenders wie Karneval, Ostern oder Weihnachten. Wir möchten auch daran erinnern, dass es traditionell zwei Kirmesveranstaltungen am Beueler Rheinufer gab, nämlich die Peter und Paul Kirmes im Juli. Auf diese Veranstaltung verzichten wir seit Jahren bewusst, um die Anwohnerinnen und Anwohner zu schonen. Insofern ist die Verlängerung der Osterkirmes sozusagen „netto“ über das Jahr gesehen keine Mehrbelastung. Zumal ein zweiter Auf- und Abbau im Juli nicht stört. Nun zu Ihren einzelnen Kritikpunkten. Natürlich gehen von der Kirmes durch Musik und Mikrofonansagen Lärmimmissionen aus. Ihre Betroffenheit nehmen wir ernst. Zunächst sichern wir zu, dass alle Geschäfte mit Musikanlage vor dem ersten Veranstaltungstag auf die zulässigen Dezibelwerte nach dem LImSchG NRW eingemessen werden und den Veranstaltern zusätzlich vertragliche Pflichten auferlegt werden, die Einmessung zu beachten. Wir verzichten außerdem schon seit Jahren bewusst auf Musik ab 22 Uhr, um die Nachtruhe zu respektieren. Um die Nachtruhe einzuhalten, wird der gesetzliche Rahmen nicht ausgeschöpft. Die Kirmes schließt jeweils um 22.00 Uhr. Dadurch werden wir als Veranstalter dem Anwohnerschutz gerecht und übererfüllen die gesetzlichen Vorgaben.Seite 5 von 7 3 Bonner Veranstaltungs-Arbeitsgemeinschaft, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn E-Mail: bonnarge@web.de Außerdem führen wir im Jahr 2026 drei stille Tage ein. Am Montag, den 30.03.2026, am Dienstag, den 07.04.2026 und Donnerstag, den 09.04.2026 wird die Kirmes auf vermeidbare Beschallung (also Musik, nicht aber auf notwendige Sprachansagen) verzichten. Dies ist ein großes Entgegenkommen der Schaustellerinnen und Schausteller, weil hiermit voraussichtlich eine Verminderung der Attraktivität des Kirmeserlebnisses für Besucher einhergeht. Für kleine und große Besucherinnen und Besucher gehören Musik und Sprachansagen schließlich zum Kirmesbesuch dazu. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass am Karfreitag, den 03.04.2026 die Kirmes wie immer geschlossen sein wird. Es ist bereits fest eingeplant, dass das Fahrgeschäft „Break Dance“, an die andere Seite des Kirmesplatzes (Richtung Bahnhöfchen) versetzt wird. Mit dem Betrieb von Fahrgeschäften ist auch ohne Musik mit Lärmimmissionen zu rechnen. Diese gehen einher mit dem regulären Antriebsgeräuschen sowie den verhaltensbedingen Immissionen des Publikums. Es ist uns bewusst, dass gerade der „Break Dance“ ein charakteristisches Betriebsgeräusch hat, deshalb soll durch den Wechsel mit einem anderen Fahrgeschäft diese Geräuschkulisse verändert werden. In den Folgejahren ist ein jährlicher Wechsel des Standplatzes geplant, damit die direkten Anwohnerinnen und Anwohner weniger stark durch die Geräusche gestört werden. Ein weiteres Anliegen ist die Parksituation. Es stehen für die Besucherinnen und Besucher ausreichende Parkplätze im Brückenforum zur Verfügung. Dies sind rund 179 Plätze. Da es sich um eine Stadtteilskirmes handelt, rechnen wir mit den Besuchern weitestgehend aus naher Umgebung von Bonn und dem Rhein-Sieg Kreis. Vieke Besucher reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an. Wir als Veranstalter werden dieses Jahr auch Werbung machen, um die Besucher zur Nutzung des ÖPNV zu motivieren. Schon im eigenen Interesse verfolgen wir ein geordnetes Auf- und Abbaukonzept zur schnellen Erledigung der anfallenden Arbeiten. Wir achten dabei auch darauf,Seite 6 von 7 4 Bonner Veranstaltungs-Arbeitsgemeinschaft, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn E-Mail: bonnarge@web.de Verkehrsbeeinträchtigungen und Arbeitslärm zu vermeiden. Abschließend weisen wir darauf hin, dass wir zu Beginn und Ende der Veranstaltung eine Anwohnendengesprächsstunde anbieten werden, wo Sie als Anwohnerinnen und Anwohner das direkte Gespräch in sachlicher Form mit uns als Veranstalterin führen können. Sie können uns dann aus erster Hand ihre Erfahrungen und Wünsche mitteilen, um Konflikte schnell zu lösen oder erst gar nicht aufkommen zu lassen. Die Gespräche sollen am Samstag, den 28.03.2026, und Donnerstag, den 09.04.2026 stattfinden. Genaue Zeiten und Orte werden noch mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Peter Barth Karl-Heinz KippSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de