← zurück zu 253953

253953-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Neuregelung der Nutzung des Beueler Rheinufers für lärmintensive Veranstaltungen, Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
253953-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 337,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253953 Bürgerantrag: Neuregelung der Nutzung des Beueler Rheinufers für lärmintensive Veranstaltungen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (12.297 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253953-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Neuregelung der Nutzung des
Beueler Rheinufers für lärmintensive
Veranstaltungen, Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bereich zwischen der Gierponte und dem Mirecourtplatz ist bei den
Veranstalter*innen ausgesprochen beliebt. Im Genehmigungsprozess für
Veranstaltungen werden immer die Bedürfnisse aller Beteiligten abgewogen
und berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist beispielsweise auch die politisch
beschlossene Beschränkung auf zwölf Veranstaltungen pro Kalenderjahr in
diesem Bereich zu verstehen. Weitere Veranstaltungen in diesem Bereich
muss zwingend die Bezirksvertretung Beuel beschließen (vgl. DS 242010).
Die Genehmigung der Beschallung bewegt sich bei allen Veranstaltungen im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Diese stellen sowohl einen Schutz der
Anwohner*innen vor einer übermäßigen Beschallung als auch ein Recht der
Veranstalter*innen, die Veranstaltungsfläche ausreichend zu beschallen, dar.
Gleiches gilt auch für die Beschallung der Fahrgeschäfte, wobei hierbei die
Beschallung ausnahmslos um 22:00 Uhr enden muss.
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen sind die Veranstalter*innen
angehalten, die Beschallungsanlagen so auszurichten, dass die
Anwohner*innen möglichst wenig beeinflusst werden, etwa indem die
Lautsprecher nicht in Richtung der Wohnbebauung ausgerichtet sind. Hierauf
wird die Verwaltung in den Gesprächen mit den Veranstalter*innen hinweisen.
Zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrages:
1. Für das Jahr 2026 ist aktuell nur die Osterkirmes als reine
Kirmesveranstaltung auf der genannten Fläche angemeldet. Diese
Kirmes umfasst traditionell das Oster- und das davorliegende
Wochenende sowie die dazwischenliegende Woche. In den Jahren
2025 und 2026 besteht nun die Besonderheit, dass das Frühlingsfest
und die Osterkirmes zeitlich direkt aufeinanderfolgen. Dies liegt an der
Terminierung der Feiertage und den organisatorischen Gegebenheiten.
Die Zusammenlegung dieser Feste ist eine Entscheidung der beiden
Organisatoren gewesen, wodurch Synergieeffekte geschaffen und
zahlreiche Besucher*innen angelockt werden sollen. So können sichSeite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
insbesondere die Gewerbetreibenden aus Beuel noch besser
präsentieren. Hier ist eine Überarbeitung der Rahmenbedingungen
bedenkenswert, sodass zwischen beiden Veranstaltungen zumindest
ein Veranstaltungsfreies Wochenende liegt.
Eine Festlegung auf sechs Kirmestage pro Jahr würde die Osterkirmes
in ihrem Bestand gefährden. Sie wäre mit dieser Beschränkung noch
deutlich kürzer als in den Jahren vor der Verbindung mit dem
Frühlingsfest. Zudem würde eine Beschränkung der Kirmestage auf
sechs pro Jahr die Option auf eine weitere Kirmes verhindern, selbst
dann, wenn die Gesamtzahl der Veranstaltungen deutlich sinkt. Um die
Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner*innen stärker zu
berücksichtigen, hat die Bezirksvertretung Beuel für die Osterkirmes
2026 drei stille Tage beschlossen. Im Anhang findet sich außerdem ein
Schreiben der Bonner Veranstaltungs-ArGe zur Durchführung der
Osterkirmes 2026, das zeigt, dass auch von Seiten der
Schausteller*innen das Thema sensibel betrachtet wird.
2. Der Veranstaltungskalender am Beueler Rheinufer besticht durch seine
Abwechslung. Die unterschiedlichen Formate locken verschiedene
Personengruppen an und sprechen alle Bonnerinnen und Bonner an.
Bei einer Beschränkung auf sechs Veranstaltungen ginge diese
Besonderheit verloren. Um den Schutz der Anwohner*innen zu sichern,
hat die Bezirksvertretung Beuel eine maximale Anzahl an
Veranstaltungen beschlossen, die nach derzeitigem Stand im Jahr 2026
nicht erreicht wird. Zudem wird jede Veranstaltung, die für den Bereich
unterhalb der Kennedybrücke angemeldet wird, der Bezirksvertretung
zur Zustimmung vorgelegt.
3. Da die Veranstaltungen auf der Fläche zwischen der Gierponte und
dem Mirecourtplatz überwiegend an Wochenenden stattfinden, sind sie
nur in Ausnahmefällen nicht auf maximal drei Tage am Stück begrenzt,
etwa wenn ein Feiertag auf den vorangehenden Donnerstag fällt.
Lediglich die Osterkirmes geht über zwei Wochenenden und schließt
entsprechend auch die dazwischenliegenden Wochentage ein und
umfasst somit deutlich mehr als drei Tage.
4. Mit dieser Regelung würde insbesondere die Osterkirmes ihrer
Grundlage entzogen, da sie am Osterwochenende nicht stattfinden
dürfte. Hierbei ist anzumerken, dass sogenannte lange Wochenenden
besonders Publikumsträchtig sind und daher der Wirtschaftlichkeit einer
Veranstaltung zuträglich sind. Diese Wirtschaftlichkeit muss gewahrt
sein, da andernfalls immer weniger Veranstaltungen stattfinden und
somit die Attraktivität der Stadt leiden könnte. Die Verwaltung empfiehlt
daher die konkrete Zahl der bespielbaren Tage je Veranstaltung ab
2026 zu begrenzen (beispielsweise Osterkirmes maximal 10 Tage,
Veranstaltungen an langen Wochenenden maximal 4 Tage, alle
anderen Veranstaltungen maximal 3 Tage).
Beschlussvorschlag für die BV Beuel:
Der Bürgerantrag wird angenommen und die beantragten Inhalte werden im
Sinne der Stellungnahme umgesetzt. Mit diesem Votum der BezirksvertretungSeite 2 von 7
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Schreiben Veranstaltungs-ArGe (öffentlich)Seite 3 von 7
1
Bonner Veranstaltungs-Arbeitsgemeinschaft, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn
E-Mail: bonnarge@web.de
Bonner Veranstaltungs-Arge
Bonner Veranstaltungs-ArGe, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn
An die Anwohnerinnen und Anwohner
der Osterkirmes Beuel
Rheinaustraße
Zur Kenntnisnahme: Stadt Bonn
- zu Hd. Frau Krumbach –
Bonn, den 16.12.2025
Stellungnahme zur Durchführung der Osterkirmes 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
die von Ihnen geäußerten Bedenken in Bezug auf die Durchführung der Beueler
Osterkirmes am Rheinufer nehmen wir als Veranstalter sehr ernst und möchten
gerne mit Ihnen in den Dialog treten. Die eingegangen Beschwerden beziehen sich
insbesondere auf die ausgehenden Lärmimmissionen sowie auf die Dauer der
Veranstaltung.
Uns ist bewusst, dass die Verlängerung der Kirmes durch die Verbindung mit dem
Blumenfest eine erhöhte Belastung für Sie darstellt. Wir nehmen Ihre Beschwerden
ernst und möchten Ihnen versichern, dass wir gemeinsam mit Ihnen an guten und
nachhaltigen Lösungen für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung arbeiten.
Erlauben Sie uns den Hinweis, dass wir die Verlängerung der Osterkirmes nicht aus
rein eigennützigen Gründen zur Gewinnoptimierung der Schaustellerinnen und
Schaustellern beantragt haben. Die Osterkirmes ist eine Bereicherung und attraktive
Ergänzung des Bonner Veranstaltungskalenders und traditionell in Beuel verankert.
Seit Jahrzehnten findet diese Veranstaltung an dieser Stelle statt und bietet eineSeite 4 von 7
2
Bonner Veranstaltungs-Arbeitsgemeinschaft, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn
E-Mail: bonnarge@web.de
schöne Auswahl an Fahr-, Verkaufs-, und Spielgeschäften. Wir sind auch überzeugt,
dass die Bonner und Beueler Bevölkerung die Osterkirmes positiv annehmen und als
Ort des freundlichen und friedlichen Zusammenkommens wahrnehmen und
besuchen. Immissionen, die von der Kirmes ausgehen, sind Ausdruck von
Lebensfreude. Das schreiben wir nicht, weil wir Veranstalterin sind, sondern dies wird
im Kern selbst von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte anerkannt.
Ausweislich des Oberverwaltungsgerichts NRW (Beschluss vom 25.5.2016, Az. 4 B
581/16) haben Volksfeste und ähnliche Traditionsveranstaltungen eine
herausragende Bedeutung für die betreffende Gemeinde und die sozialen Strukturen
innerhalb der Gemeinde. Die mit der Kirmes verbundene Lebensfreude ist nicht
zuletzt tief in unser aller rheinischen Frohnatur verwurzelt. Kirmesveranstaltungen
gehören auch deutschlandweit zu den Brauchtumveranstaltungen und sind im
ganzen Land fester Bestandteil des Kalenders wie Karneval, Ostern oder
Weihnachten.
Wir möchten auch daran erinnern, dass es traditionell zwei Kirmesveranstaltungen
am Beueler Rheinufer gab, nämlich die Peter und Paul Kirmes im Juli. Auf diese
Veranstaltung verzichten wir seit Jahren bewusst, um die Anwohnerinnen und
Anwohner zu schonen. Insofern ist die Verlängerung der Osterkirmes sozusagen
„netto“ über das Jahr gesehen keine Mehrbelastung. Zumal ein zweiter Auf- und
Abbau im Juli nicht stört.
Nun zu Ihren einzelnen Kritikpunkten. Natürlich gehen von der Kirmes durch Musik
und Mikrofonansagen Lärmimmissionen aus. Ihre Betroffenheit nehmen wir ernst.
Zunächst sichern wir zu, dass alle Geschäfte mit Musikanlage vor dem ersten
Veranstaltungstag auf die zulässigen Dezibelwerte nach dem LImSchG NRW
eingemessen werden und den Veranstaltern zusätzlich vertragliche Pflichten
auferlegt werden, die Einmessung zu beachten. Wir verzichten außerdem schon seit
Jahren bewusst auf Musik ab 22 Uhr, um die Nachtruhe zu respektieren. Um die
Nachtruhe einzuhalten, wird der gesetzliche Rahmen nicht ausgeschöpft. Die Kirmes
schließt jeweils um 22.00 Uhr. Dadurch werden wir als Veranstalter dem
Anwohnerschutz gerecht und übererfüllen die gesetzlichen Vorgaben.Seite 5 von 7
3
Bonner Veranstaltungs-Arbeitsgemeinschaft, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn
E-Mail: bonnarge@web.de
Außerdem führen wir im Jahr 2026 drei stille Tage ein. Am Montag, den 30.03.2026,
am Dienstag, den 07.04.2026 und Donnerstag, den 09.04.2026 wird die Kirmes auf
vermeidbare Beschallung (also Musik, nicht aber auf notwendige Sprachansagen)
verzichten. Dies ist ein großes Entgegenkommen der Schaustellerinnen und
Schausteller, weil hiermit voraussichtlich eine Verminderung der Attraktivität des
Kirmeserlebnisses für Besucher einhergeht. Für kleine und große Besucherinnen und
Besucher gehören Musik und Sprachansagen schließlich zum Kirmesbesuch dazu.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass am Karfreitag, den 03.04.2026 die Kirmes wie
immer geschlossen sein wird.
Es ist bereits fest eingeplant, dass das Fahrgeschäft „Break Dance“, an die andere
Seite des Kirmesplatzes (Richtung Bahnhöfchen) versetzt wird. Mit dem Betrieb von
Fahrgeschäften ist auch ohne Musik mit Lärmimmissionen zu rechnen. Diese gehen
einher mit dem regulären Antriebsgeräuschen sowie den verhaltensbedingen
Immissionen des Publikums. Es ist uns bewusst, dass gerade der „Break Dance“ ein
charakteristisches Betriebsgeräusch hat, deshalb soll durch den Wechsel mit einem
anderen Fahrgeschäft diese Geräuschkulisse verändert werden. In den Folgejahren
ist ein jährlicher Wechsel des Standplatzes geplant, damit die direkten
Anwohnerinnen und Anwohner weniger stark durch die Geräusche gestört werden.
Ein weiteres Anliegen ist die Parksituation. Es stehen für die Besucherinnen und
Besucher ausreichende Parkplätze im Brückenforum zur Verfügung. Dies sind rund
179 Plätze.
Da es sich um eine Stadtteilskirmes handelt, rechnen wir mit den Besuchern
weitestgehend aus naher Umgebung von Bonn und dem Rhein-Sieg Kreis. Vieke
Besucher reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an. Wir als Veranstalter werden
dieses Jahr auch Werbung machen, um die Besucher zur Nutzung des ÖPNV zu
motivieren.
Schon im eigenen Interesse verfolgen wir ein geordnetes Auf- und Abbaukonzept zur
schnellen Erledigung der anfallenden Arbeiten. Wir achten dabei auch darauf,Seite 6 von 7
4
Bonner Veranstaltungs-Arbeitsgemeinschaft, Rheinaustr. 71, 53225 Bonn
E-Mail: bonnarge@web.de
Verkehrsbeeinträchtigungen und Arbeitslärm zu vermeiden.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass wir zu Beginn und Ende der Veranstaltung
eine Anwohnendengesprächsstunde anbieten werden, wo Sie als Anwohnerinnen
und Anwohner das direkte Gespräch in sachlicher Form mit uns als Veranstalterin
führen können. Sie können uns dann aus erster Hand ihre Erfahrungen und
Wünsche mitteilen, um Konflikte schnell zu lösen oder erst gar nicht aufkommen zu
lassen. Die Gespräche sollen am Samstag, den 28.03.2026, und Donnerstag, den
09.04.2026 stattfinden. Genaue Zeiten und Orte werden noch mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Barth Karl-Heinz KippSeite 7 von 7

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 07:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de