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253953 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Neuregelung der Nutzung des Beueler Rheinufers für lärmintensive Veranstaltungen

Nummer
253953
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
12.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 12.11.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.01.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 390 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253953-01 ST Bürgerantrag: Neuregelung der Nutzung des Beueler Rheinufers für lärmintensive Veranstaltungen, Stellungnahme der Verwaltung
  2. 253953-02 AA CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag: Neuregelung der Nutzung des Beueler Rheinufers für lärmintensive Veranstaltungen Antrag zur Vorlage 253953

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Text anzeigen (1.870 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
253953
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
11.11.2025
Bürgerantrag: Neuregelung der Nutzung des
Beueler Rheinufers für lärmintensive
Veranstaltungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
hiermit stelle ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) den Antrag, dass die Bundesstadt Bonn/Stadtverwaltung
die Nutzung des Beueler Rheinufers für Veranstaltungen mit erheblicher Lärm-
belastung neu regelt.
Beschlussvorschlag:
Die Bundesstadt Bonn beziehungsweise die Stadtverwaltung wird gebeten,
dass das Beueler Rheinufer künftig nicht mehr als Standort für lärmintensive
Veranstaltungen genutzt wird. Alternativ ist die Zahl solcher Veranstaltungen
pro Kalenderjahr auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und durch strenge
Lärmschutzauflagen zu reglementieren, um die Lärmbelastung für die Anwoh-
nerinnen und Anwohner auf ein zumutbares Maß zu senken.
Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen
1. Die Anzahl der Kirmestage am Beueler Rheinufer soll auf maximal sechs
Tage pro Kalenderjahr begrenzt werden.
2. Die Zahl sonstiger Veranstaltungen, einschließlich Sportveranstaltungen, ist
auf höchstens fünf Termine jährlich zu beschränken.
3. Keine der genannten Veranstaltungen darf länger als drei aufeinander fol-
gende Tage andauern.
4. An Wochenenden, an denen ein Feiertag dem Wochenende unmittelbar vor-
ausgeht oder folgt, sollen grundsätzlich keine Veranstaltungen stattfinden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de