253883-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Prüfung von Maßnahmen zur Stabilisierung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens
Kerndaten
- Nummer
- 253883-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253883-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 21.10.2025 Bürgerantrag: Prüfung von Maßnahmen zur Stabilisierung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 31.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadt Bonn beobachtet die sozialstrukturellen Veränderungen innerhalb des Stadtgebiets mittels kleinräumiger Daten, Austausch mit Akteuren vor Ort und Beteiligung der lokalen Bevölkerung. In Stadtteilen, die durch eine Kumulation sozialer Problemlagen oder den Bedarf an vernetzender Quartiersarbeit aufge- fallen sind, hat die Stadt Quartiersmanagements eingerichtet. Die Bedarfe für Quartiersmanagements werden von der Stadt Bonn regelmäßig evaluiert und bei Veränderungen der sozialräumlichen Lage entsprechend angepasst. Zu- dem fördert die Stadt Einrichtungen der Gemeinwesensarbeit und Seniorenbe- gegnungsstätten, die Begegnungs- und Beratungsangebote vor Ort schaffen. Durch diese Maßnahmen soll sozialen Problemlagen entgegengewirkt, Raum für Begegnung geschaffen und das soziale Gefüge im Stadtteil stabilisiert wer- den. Des Weiteren sollen so Vorurteile gegenüber den Stadtteilen abgebaut und ihre Attraktivität nach außen hin gestärkt werden. Dadurch begünstigte Zuzüge können zur sozialen Durchmischung und damit zur Minderung der Se- gregation beitragen. Eine gezielte Belegungssteuerung erfolgt jedoch nicht und liegt nicht im Aufgabengebiet der Quartiersarbeit des Amts für Soziales und Wohnen. Aufgabe der Quartiersmanagements ist grundsätzlich die Stärkung des sozia- len Zusammenhaltes und die Verbesserung der Lebensqualität in benachteilig- ten Stadtteilen. Sie dienen als erste Anlaufstellen für die Bewohnenden im Quartier und nehmen Anliegen, Ideen und Fragen der Bewohnenden auf. Sie motivieren die Menschen zur Mitgestaltung ihres Quartiers und bringen Vereine, Initiativen, soziale Einrichtungen und Verwaltungen zusammen. Durch Projekte soll der Zusammenhalt der Bewohnenden untereinander gestärkt wer- den. Ziel ist es auch, das Selbsthilfepotenzial der Bewohnenden zu stärken, zu einer Imageförderung beizutragen und durch Öffentlichkeitsarbeit das Quartier positiv darzustellen und Vorurteile abzubauen. Eine Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich einer Bele- gungssteuerung im Quartier gehört zum einen nicht zu den Aufgaben der Quar- tiersmanagements, wäre aber auch ohnehin aufgrund der geringen personellen Ressourcen nicht leistbar.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Vebowag wie auch andere Wohnungsbaugesellschaften oder Investoren nutzen für die Finanzierung ihrer Wohnungsbauvorhaben die Wohnraumförde- rung des Landes NRW. Die Inanspruchnahme dieser Förderung räumt der Verwaltung Belegungsrechte für die entstehenden Wohnungen ein, die sie für frei finanzierten Wohnraum nicht hat. Angesichts des Anteils von 5% des geför- derten Wohnraums am Gesamtwohnungsbestand sind die Steuerungsmöglich- keiten von vorneherein begrenzt. Größere Bauprojekte können Einfluss auf Quartiere haben. Soweit die Verwaltung hier über Belegungsrechte verfügt, wird eine sozial ausgewogene Belegung angestrebt. Als Fazit lässt sich insgesamt feststellen, dass der Bürgerantrag nicht umsetz- bar ist. Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und er- klärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de