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253847-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderungsantrag - BSW/SBI: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn

Nummer
253847-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 23.04.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253847 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253847-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Änderungsantrag - BSW/SBI: 3. Satzung zur
Änderung der Satzung über das Friedhofs- und
Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.04.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
05.04.2026 Kenntnisnahme
Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag DS 253847-01 wie folgt Stellung.
Zu Nr. 1: Aufnahme der muslimischen Grabfelder in die Friedhofssatzung
Durch die Ergänzung des Absatzes § 17 (Grabstätten und Bestattungsformen)
würden diese drei exklusiven muslimischen Grabfelder festgeschrieben.
Weitere muslimische Grabfelder wären dann nur noch nach jeweiliger
Satzungsänderung möglich, dies bedeutet eine Einschränkung der
vorhandenen Möglichkeiten und Entwicklungsplanungen.
Im Rahmen der Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanungen werden aber
weiterhin z.B. Beisetzungen auf dem bestehenden Feld auf dem Nordfriedhof
ermöglicht. Zudem werden auf allen anderen Friedhöfen der Stadt Bonn
Prüfungen vorgenommen, ob in Zukunft auch dort weitere muslimische
Grabfelder errichtet werden können.
Bei den Grabstätten in allen muslimischen Feldern handelt es sich
grundsätzlich um Wahlgrabstätten im Sinne des § 17 Abs. 2 b) Nr. 1 (genauer
erläutert in § 20 der Satzung)
Die Maßgaben einer Beisetzung nach islamischem Ritus werden auf allen
Friedhöfen der Stadt Bonn im Rahmen der Möglichkeiten bereits berücksichtigt.
Die Planung und Errichtung der Felder auf den Friedhöfen Heiderhof, Roleber
und Dransdorf erfolgte in Abstimmung und Ortsterminen mit der AG der Bonner
Moscheegemeinden. Dieses Verfahren soll auch in Zukunft fortgesetzt werden.
Zu Nr. 2. Umsetzung des Integrationsratsbeschlusses vom 03.06.2025 zur
Erweiterungsfläche Nordfriedhof
Hierzu wird auf die Beschlussvorlage DS-Nr. 253098 verwiesen, eine
Stellungnahme hierzu befindet sich im verwaltungsinternen
Abstimmungsprozess.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zu Nr. 3. Bedarfsanalyse und zukünftige Planung
Die Ermittlung eines Bedarfes – insbesondere 25 Jahre in die Zukunft gerichtet
– gestaltet sich schwierig, da bei den Beisetzungsanmeldungen grundsätzlich
keine Religionszugehörigkeiten abgefragt werden.
Auf dem muslimischen Grabfeld des Friedhofes Heiderhof wurden seit Ende
August 2025 neun Beisetzungen durchgeführt, hochgerechnet auf ein Jahr
wären dies etwa 40 Beisetzungen.
Auf den muslimischen Grabfeldern des Nordfriedhofes fanden in den letzten
Jahren durchschnittlich 70 Bestattungen statt.
Sobald die geplanten Grabfelder auf den Friedhöfen Om Berg (voraussichtlich
1.Quartal 2026) und Dransdorf (voraussichtlich 3. Quartal 2026) belegt werden
können wäre somit der Bedarf für mindestens 10 - 15 Jahre gedeckt.
Da, wie bereits berichtet, Flächen auf weiteren Friedhöfen auf Eignung für
muslimische Beisetzungen geprüft werden sieht sich die Verwaltung in diesem
Bereich sehr gut aufgestellt.
Hingewiesen sei auch noch einmal darauf, dass Tuchbestattungen auf allen
Bonner Friedhöfen möglich sind. Auch diese Möglichkeit wird bereits von ihrem
Ortsteil verbundenen muslimischen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch
genommen.
Zu Nr. 4. Beteiligung der muslimischen Gemeinden (AG der 12
Moscheegemeinden)
Die Beteiligung des Integrationsrates und der AG Moscheegemeinde – und
auch weiterer Beteiligter - ist bereits gelebte Verwaltungspraxis, daher ist eine
Aufnahme in die Satzung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Zu Nr. 5. Umsetzung der Ratsziele vom 12.12.2024
Siehe auch unter 3:
Friedhof Om Berg: voraussichtlich 1.Quartal 2026
Dransdorf: voraussichtlich 3. Quartal 2026
Anlage/n
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