253847-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderungsantrag - BSW/SBI: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253847-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Nordfriedhof Hauptort
- Heiderhof
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.851 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253847-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Änderungsantrag - BSW/SBI: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.04.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 05.04.2026 Kenntnisnahme Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag DS 253847-01 wie folgt Stellung. Zu Nr. 1: Aufnahme der muslimischen Grabfelder in die Friedhofssatzung Durch die Ergänzung des Absatzes § 17 (Grabstätten und Bestattungsformen) würden diese drei exklusiven muslimischen Grabfelder festgeschrieben. Weitere muslimische Grabfelder wären dann nur noch nach jeweiliger Satzungsänderung möglich, dies bedeutet eine Einschränkung der vorhandenen Möglichkeiten und Entwicklungsplanungen. Im Rahmen der Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanungen werden aber weiterhin z.B. Beisetzungen auf dem bestehenden Feld auf dem Nordfriedhof ermöglicht. Zudem werden auf allen anderen Friedhöfen der Stadt Bonn Prüfungen vorgenommen, ob in Zukunft auch dort weitere muslimische Grabfelder errichtet werden können. Bei den Grabstätten in allen muslimischen Feldern handelt es sich grundsätzlich um Wahlgrabstätten im Sinne des § 17 Abs. 2 b) Nr. 1 (genauer erläutert in § 20 der Satzung) Die Maßgaben einer Beisetzung nach islamischem Ritus werden auf allen Friedhöfen der Stadt Bonn im Rahmen der Möglichkeiten bereits berücksichtigt. Die Planung und Errichtung der Felder auf den Friedhöfen Heiderhof, Roleber und Dransdorf erfolgte in Abstimmung und Ortsterminen mit der AG der Bonner Moscheegemeinden. Dieses Verfahren soll auch in Zukunft fortgesetzt werden. Zu Nr. 2. Umsetzung des Integrationsratsbeschlusses vom 03.06.2025 zur Erweiterungsfläche Nordfriedhof Hierzu wird auf die Beschlussvorlage DS-Nr. 253098 verwiesen, eine Stellungnahme hierzu befindet sich im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zu Nr. 3. Bedarfsanalyse und zukünftige Planung Die Ermittlung eines Bedarfes – insbesondere 25 Jahre in die Zukunft gerichtet – gestaltet sich schwierig, da bei den Beisetzungsanmeldungen grundsätzlich keine Religionszugehörigkeiten abgefragt werden. Auf dem muslimischen Grabfeld des Friedhofes Heiderhof wurden seit Ende August 2025 neun Beisetzungen durchgeführt, hochgerechnet auf ein Jahr wären dies etwa 40 Beisetzungen. Auf den muslimischen Grabfeldern des Nordfriedhofes fanden in den letzten Jahren durchschnittlich 70 Bestattungen statt. Sobald die geplanten Grabfelder auf den Friedhöfen Om Berg (voraussichtlich 1.Quartal 2026) und Dransdorf (voraussichtlich 3. Quartal 2026) belegt werden können wäre somit der Bedarf für mindestens 10 - 15 Jahre gedeckt. Da, wie bereits berichtet, Flächen auf weiteren Friedhöfen auf Eignung für muslimische Beisetzungen geprüft werden sieht sich die Verwaltung in diesem Bereich sehr gut aufgestellt. Hingewiesen sei auch noch einmal darauf, dass Tuchbestattungen auf allen Bonner Friedhöfen möglich sind. Auch diese Möglichkeit wird bereits von ihrem Ortsteil verbundenen muslimischen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen. Zu Nr. 4. Beteiligung der muslimischen Gemeinden (AG der 12 Moscheegemeinden) Die Beteiligung des Integrationsrates und der AG Moscheegemeinde – und auch weiterer Beteiligter - ist bereits gelebte Verwaltungspraxis, daher ist eine Aufnahme in die Satzung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Zu Nr. 5. Umsetzung der Ratsziele vom 12.12.2024 Siehe auch unter 3: Friedhof Om Berg: voraussichtlich 1.Quartal 2026 Dransdorf: voraussichtlich 3. Quartal 2026 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de