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253844-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag Die Linke: 48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 253844

Nummer
253844-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 253844 48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
253844-01 AA
Antragsteller/in:
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
25.11.2025
Änderungsantrag Die Linke: 48. Satzung zur
Änderung der Gebührenordnung über die
Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 253844
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Vorlage wird mit der abändernden Maßgabe zugestimmt, dass die
Überdeckung des Jahres 2023 in vollem Umfang gebührenmindernd in die
Abfallgebührenrechnung 2026 eingestellt wird.
Begründung
In der aktuellen Situation weiterhin deutlich steigender Lebenshaltungskosten
sollten Überdeckungen, also Zuvielzahlungen, möglichst zügig an die
Gebührenzahler*innen zurückgezahlt werden. „Puffer“ für die Folgejahre sollten
nur in sorgsam begründeten Fällen angelegt werden. Wie bereits in 2023 ist
zudem auch für 2024 nicht zu erwarten, dass die geplanten und angesetzten
erheblich höheren Personalkosten mit einer Steigerung von über 3 Mio. EUR im
Vergleich zum Ist-Wert 2023 auch nur annähernd erreicht werden. Eine
Überdeckung auch für das Jahr 2024 ist deshalb wahrscheinlich, sodass auf
die Bildung eines „Puffers“ schon aus Überschüssen 2023 derzeit verzichtet
werden kann.
In der Modellrechnung einer 4-köpfigen Familie mit einer 120 L Restmüll
Tonne, 14-tägliche Leerung, stiege die Jahresgebühr bei der hiermit
vorgeschlagenen Volleinstellung nach Berechnung der Antragstellenden statt
um 10,70 nur noch um 3,72 EUR.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de