253844 · Beschlussvorlage
48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253844
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253844 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II 48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung be- schlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung. Begründung Gegenüber dem Jahr 2025 steigen die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung zum 01.01.2026 um 4,06 %. Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten für die Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan der bonnorange AöR. Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der Anlage 1b zu entnehmen. Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der bonnorange AöR auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der Gebührenhoheit auf der städtischen Seite. Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2026 steigt gegenüber der Kalkulation des Jahres 2025 um 3.541.982,52 EUR. Für das Jahr 2023 ergibt sich aus der vorliegenden Betriebsabrechnung eine Überdeckung in Höhe von 2,25 Mio. EUR. Diese kann noch einschließlich bis zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2027 verteilt werden, um die Gebührenentwicklung trotz erfahrungsgemäß zu erwartender weiterer Kostensteigerungen weiter möglichst stabil zu halten. Die Verwaltung schlägt daher vor, von dieser Überdeckung lediglich 950.000,00 EUR in die Kalkulation für 2026 einzustellen. Die gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage ist gegenüber dem Vorjahr um 7,25 Mio. Liter, bzw. um 1,29 % gestiegen. Entsprechend wird auch für das kommende Jahr ein weiterer Zuwachs der Bemessungsgrundlage um 1 %Seite 1 von 19 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) prognostiziert. Für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals besteht nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW ein Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz oder ein nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz angewandt wird. Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft. Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag 31.12.2024 beträgt er 2,76%. Der gemischte Zinssatz, der auch die konkreten Fremdkapitalzinsen der Stadt Bonn berücksichtigt, liegt mit 2,28% darunter. Die Verwaltung ist gehalten, bei der Verzinsung den höheren einheitlichen Nominalzinssatz von 2,76 % vorzuschlagen. Zum einen ist für Benutzungsgebühren das Kostendeckungsgebot zu beachten (s. § 6 Abs. 1 KAG); zum anderen sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 GO) die Finanzmittel vorrangig, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation der Stadt Bonn ist es unerlässlich, bei der Gebührenberechnung den rechtlich zustehenden Rahmen auszuschöpfen und den höheren kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen. Für eine 4-köpfige Familie mit einer 120 L Restmüll Tonne, 14-tägliche Leerung, steigt die Jahresgebühr von bisher 263,83 EUR auf 274,53 EUR. Dies entspricht einem Anstieg um 4,06 % Die Berechnung der neuen Gebührensätze ist der Anlage 2 zu entnehmen. In der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 30.05.2012 (DS. Nr. 1211515) hat die Verwaltung über den Gebührenbedarf mit und ohne Vollservice bei der Müllabfuhr berichtet. Für die Abfallentsorgungsgebühren 2026 stellt sich dies wie folgt dar: Kosten Im Bereich der Restmüllabfuhr werden vorgehalten: 6 Restmüllreviere mit je 1 Fahrer und 5 Müllwerkern. Für das Herausholen und Zurückstellen der Restmüllgefäße werden je Revier 2 Mitarbeiter eingesetzt. Bei einer Abschaffung des Vollservices würden sich folgende personelle Einsparungen ergeben: 2 Mitarbeiter x 6 Reviere = 12,00 Mitarbeiter Personalreserve 23,2 % = 2,78 Mitarbeiter zusammen = 14,78 Mitarbeiter Kosten je Arbeitsplatz Entgeltgruppe 04 = 70.450,41 EUR Einsparung Personalkosten gesamt: = 1.041.257,06 EUR Gebührenbedarf mit Vollservice = 50.586.005,83 EUR Gebührenbedarf ohne Vollservice = 49.544.748,77 EUR Senkung Gebührenbedarf = 2,06 %Seite 2 von 19 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) (Die eingesparte Summe würde nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen, sondern wäre zwingend bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigen.) Die Einsparung hätte folgende Auswirkungen bei der jährlichen Gebühr für die Restmülltonne: 60 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 134,43 EUR gegenüber 137,26 EUR = Ersparnis von 2,83 EUR/Jahr/Haushalt 120 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 268,87 EUR gegenüber 274,53 EUR = Ersparnis von 5,66 EUR/Jahr/Haushalt Die bonnorange AöR, der die Aufgaben der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragen wurden, beabsichtigt den Vollservice beizubehalten. Die Änderung der Gebührensätze ist in der als Anlage 4 beigefügten Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung des Gebührentarifs zur Gebührenordnung ersichtlich. Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom 22.01.2015 (DS 1413271) ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 5 beigefügt. Anlage/n 1 Abfall 2026 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich) 2 Abfall 2026 Anlage 1a Kosten (öffentlich) 3 Abfall 2026 Anlage 1b Fußnoten (öffentlich) 4 Abfall 2026 Anlage 2.1 Gebührensätze (öffentlich) 5 Abfall 2026 Anlage 2.2 Vergleichsfamilie (öffentlich) 6 Abfall 2026 Anlage 3 Satzung (öffentlich) 7 Abfall 2026 Anlage 4 Synopse (öffentlich) 8 Abfall 2026 Anlage 5 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 3 von 19 Anlage 1 Seite 1 von 2 Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2026 1. Rechtsgrundlagen Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt zurzeit auf der Grundlage der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 2. September 1987 (Amtsblatt S. 295) zuletzt geändert durch die Satzung vom 20. November 2024 (Amtsblatt S. 2006). 2. Berechnung der Gebühren Bemessungsgrundlagen sind die Zahl, Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die beantragten Sonderabfuhren. 3. Letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße Die Gebührenänderung für 2025 für die Restmüllgefäße beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn am 12. November 2024 mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Die Gebühr beträgt demnach derzeit bei wöchentlich einer Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 1100 l jährlich 4.836,83 EUR Eigenkompostierer 1100 l jährlich 4.353,15 EUR 660 l jährlich 2.902,10 EUR Eigenkompostierer 660 l jährlich 2.611,89 EUR bei 14-täglicher Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 240 l jährlich 527,65 EUR Eigenkompostierer 240 l jährlich 474,89 EUR 120 l jährlich 263,83 EUR Eigenkompostierer 120 l jährlich 237,45 EUR 110 l jährlich 241,84 EUR Eigenkompostierer 110 l jährlich 217,66 EUR 100 l jährlich 219,86 EUR Eigenkompostierer 100 l jährlich 197,87 EUR 90 l jährlich 197,87 EUR Eigenkompostierer 90 l jährlich 178,08 EUR 80 l jährlich 175,88 EUR Eigenkompostierer 80 l jährlich 158,29 EUR 70 l jährlich 153,90 EUR Eigenkompostierer 70 l jährlich 138,51 EUR 60 l jährlich 131,91 EUR Eigenkompostierer 60 l jährlich 118,72 EUR 40 l jährlich 87,94 EUR Eigenkompostierer 40 l jährlich 79,15 EURSeite 4 von 19 Anlage 1 Seite 2 von 2 bei 4-wöchentlicher Regelabfuhr und einem Unterflurcontainer mit einem Inhalt von 5 m³ jährlich 5.496,40 EUR Eigenkompostierer 5 m³ jährlich 4.946,76 EUR 4 m³ jährlich 4.397,12 EUR Eigenkompostierer 4 m³ jährlich 3.957,41 EUR 3 m³ jährlich 3.297,84 EUR Eigenkompostierer 3 m³ jährlich 2.968,06 EUR 2 m³ jährlich 2.198,56 EUR Eigenkompostierer 2 m³ jährlich 1.978,70 EUR 4. Kosten Der Gebührenbedarf für 2026 wird nach der beigefügten Aufstellung voraussichtlich 50.586.005,83 EUR betragen. 5. Auswirkungen Aufgrund der oben dargestellten Kostenentwicklung müssen die Abfallgebühren um 4,06 % erhöht werden. Bei einem 120 Liter Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung beträgt die Gebühr für 2026: 274,53 EUR (2025: 263,83 EUR).Seite 5 von 19 Gebührenbedarf Abfall 2026 Anlage 1a Kostenart / Bezeichnung 2023 Kalkulation EUR 2023 BAB EUR 2024 1) Kalkulation Euro 2025 2) Kalkulation Euro 2026 2) Kalkulation Euro Personalaufwand 14.140.744,99 13.242.378,47 16.418.853,92 15.530.232,79 17.426.884,03 3) Materialaufwand 1.352.828,40 1.906.080,31 2.522.216,04 1.782.578,26 1.845.091,23 4) Betriebsaufwand 1.647.947,63 947.879,14 1.990.409,04 1.412.022,55 1.551.611,64 Verwaltungsaufwand 1.402.657,51 701.121,96 2.164.783,08 3.192.587,44 2.933.656,70 Vertriebsaufwand 171.507,08 54.879,75 225.903,20 246.912,24 266.755,00 Übriger Aufwand 470.367,50 391.208,47 520.263,20 528.915,10 649.271,94 Beistandsleistungen der Stadtverwaltung an die AöR 297.558,99 303.211,56 546.405,92 267.012,54 281.375,04 Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.990.038,71 2.398.300,88 5.447.764,44 5.647.449,87 5.682.670,32 5) Verrechnung Sparte Abfallwirtschaft -852.989,68 -740.419,27 -829.995,24 -329.037,36 -295.296,00 Verrechnung Sparte Straßenreinigung 5.905.350,24 5.704.126,88 3.726.904,32 6.717.810,60 7.199.003,88 Werkstattkosten inkl. Treibstoffe 2.378.161,20 1.094.132,13 1.512.372,00 1.174.605,24 1.220.311,80 Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 7.430.521,76 6.057.839,74 4.409.281,08 7.563.378,48 8.124.019,68 6) Kalkulatorische Abschreibungen 1.988.046,36 2.260.735,49 3.267.687,12 2.138.854,75 2.243.772,94 7) Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 604.553,03 490.988,32 545.923,24 616.198,15 731.356,47 7) Summe der Kalkulatorischen Kosten 2.592.599,39 3.813.610,36 2.755.052,90 2.975.129,41 29.506.733,25 26.356.323,21 32.611.725,84 33.278.692,30 36.053.794,67 Erträge aus Mieten und Pachten 215.345,28 207.715,20 217.661,52 180.305,04 187.043,88 Erträge aus Verkauf 267.335,96 113.577,79 123.141,92 125.604,96 127.922,96 Erträge aus Verkauf Einsammlung.-hoheitlich 140.500,38 94.035,00 97.364,10 27.160,00 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Beistandsleistungen der AöR an die Stadtverwaltung 646.250,00 170.017,46 866.405,00 373.272,00 Erstattungen von privaten Unternehmen -13,45 Erstattungen von übrigen Bereichen 4.101,63 Forderung VL VG 41.158,01 Andere sonstige ordentliche Erträge 18.778,56 1.147.709,80 677.057,02 1.301.243,44 776.546,10 342.126,84 8) 28.359.023,45 25.679.266,19 31.310.482,40 32.502.146,20 35.711.667,83 REK Geschäftsbesorgung 117.200,00 71.647,74 113.400,00 113.400,00 68.153,00 9) REK Aufwand 16.219.500,00 16.471.159,12 18.474.000,00 18.474.000,00 20.087.671,00 9) verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 113.332,88 116.878,93 122.538,21 105.937,56 147.499,00 10) Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 166.994,78 168.232,73 166.747,10 190.203,24 200.000,00 11) 16.617.027,66 16.827.918,52 18.876.685,31 18.883.540,80 20.503.323,00 Sonderleistungen (Sonderleerungen, Veranstaltungen etc.) 241.388,88 433.773,76 395.895,81 514.350,88 525.500,00Direktanlieferung MVA mit Kd-Nr., Barzahler MVA, gefährliche Abfälle, 881.937,28 934.609,06 987.448,56 1.353.762,81 1.521.048,00 Kofferraumladungen 1.000.000,00 923.767,50 737.120,00 543.550,00 900.000,00 Benutzungsgebühren 2.123.326,16 2.292.150,32 2.120.464,37 2.411.663,69 2.946.548,00 Altpapiererlöse 1.925.800,00 917.337,33 980.000,00 980.000,00 1.732.437,00 12) Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.049.126,16 3.209.487,65 3.100.464,37 3.391.663,69 4.678.985,00 12.567.901,50 13.618.430,87 15.776.220,94 15.491.877,11 15.824.338,00 40.926.924,95 39.297.697,06 47.086.703,34 47.994.023,31 51.536.005,83 950.000,00 40.926.924,95 39.297.697,06 47.086.703,34 47.994.023,31 50.586.005,83 41.551.592,83 47.084.359,65 47.993.942,19 50.585.138,29 2.253.895,77 -2.343,69 -81,12 -867,54 Gesamtgebührenbedarf Gebührenaufkommen Über-/ Unterdeckung (-) Überdeckung aus 2023 Summe Gesamtergebnis (Stadt Bonn) Gebührenbedarf laufendes Jahr Summe Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn) Kosten (bonnorange AöR) Summe Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR) Summe Gesamtergebnis (bonnorange AöR) Kosten (Stadt Bonn)Seite 6 von 19 Anlage 1b Seite 1 von 2 Fußnoten zur Anlage 1a (Abfall) Allgemeine Erläuterung: Im Wirtschaftsplan 2025 wurden Kosten, die 2024 erstmals in der Abfallwirtschaft geplant worden waren, wieder der Stadtreinigung zugeordnet und über die interne Leistungsverrechnung weiterverrechnet, da sich in der Praxis bei den Zuordnungen nicht vorhergesehene Probleme ergeben haben. In Summe ergeben sich vergleichbare Werte. Dies betrifft insbesondere Aufwendungen für die Papierkorbleerungen. Bei den entsprechen- den Sachkonten führt dies zu Verringerungen, bei den VILV´s zu Lasten der Abfallwirtschaft zu Erhöhungen. Diese Verfahrensweise wurde in der Planung 2026 fortgeführt. Zusätzlich hat sich die Verrechnungssystematik bei den Standorten und der konkreten Leis- tungszuordnung auf die Produkte verändert. 1) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2024. 2) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2025/2026. 3) Der Personalaufwand steigt um1.897 TEUR bzw. 12,2 %. Es wurden geplante Tarifsteigerungen, eine Ergänzung der unstetigen Bezüge und Ver- änderungen im Stellenplan (u. a zusätzliche Stellen für die deutlich zu geringe Reser- vequote, zusätzliche PapierPappeKartonage-Containerleerungen, Eröffnung qualifizierter Grünannahmestellen und Ausdehnung Öffnungszeiten Wertstoffhöfe) berücksichtigt. 4) Der Materialaufwand steigt um 63 TEUR bzw. 3,5 % Dies ist insbesondere auf die hö- heren Entsorgungskosten zurückzuführen. 5) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um 35 TEUR bzw. 0,6 %. Diese Erhöhung beruht hauptsächlich auf Mehrbedarf von Dienst- und Schutzkleidung (s. Punkt 3) 6) Bei der internen Leistungsverrechnung gibt es wegen der Änderung der Zuordnung von Kosten (siehe allgemeine Erläuterung) eine Erhöhung von 560 TEUR bzw. 7,4 %. Dies betrifft Leistungen wie die Papierkorbleerungen und die Sammlung/Entsorgung der zuneh- menden Vermüllung im öffentlichen Raum. 7) Die kalkulatorischen Kosten steigen um 220 TEUR bzw. 8,0 %, weil Fahrzeuge für die zusätzliche Aufgabenerledigung (s. Punk 3) benötigt werden. Der kalkulatorische Zinssatz sinkt nach verwaltungsinterner Prüfung (analog der Berechnungsweise des OVG Münster) von 3,03 % in 2024 auf 2,9 % in 2025 und auf 2,76 % in 2026. 8) Die abzusetzenden Erträge verringern sich um 434 TEUR bzw. 55,9 %, weil die städt. Beistandsleistungen separiert werden und hier nicht mehr aufgeführt werden. 9) Die Kosten, die für den REK anfallen, werden hier dargestellt, weil die Stadt Mitglied im Zweckverband REK ist. Diese Kosten werden direkt bei der Stadt gebucht. Die Werte zu REK-Geschäftsbesorgung und REK-Aufwand ergeben sich aus den Prognosewerten, die mit Datum 12.09.2025 von der REK mitgeteilt wurden. Durch einen Brand in der SPM-Halle gilt die Prognose des Sperrmüllpreises, laut REK, als sehr schwierig. Weiterhin liegen der REK noch keine endgültigen Preise der MVA vor, sodass die Zahlen zunächst als vorsich- tige Planung zu verstehen sind. 10) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch anteilige Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Finanzbuch- haltung.Seite 7 von 19 Anlage 1b Seite 2 von 2 11) Die Leistungen des Kassen- und Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwaltung der Debitorenkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die Gebüh- renhoheit bei der Stadt Bonn liegt. 12) In der Kalkulation 2023 wurden 1.925.800,00 € Altpapiererlöse geplant. Letztendlich belie- fen sich diese auf 917.337,33 €. Für 2024 prognostizierte der REK lediglich 980.000,00 €, welches sich im IST auch so widerspiegelte. Für 2025 werden ebenfalls 980.000,00 € prog- nostiziert, da keine anderen Daten des REK vorliegen. Den Prognosewerten für 2026 ent- sprechend sind 1.732.437,00 € an Erlösen geplant.Seite 8 von 19 Anlage 2 Behälterzahl Stand: September 2025 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll-gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 2.798 x 52 = 145.496 1.100 160.045.600 3 x 52 = 156 1.100 154.440 730 x 104 = 75.920 1.100 83.512.000 51 x 156 = 7.956 1.100 8.751.600 6 x 208 = 1.248 1.100 1.372.800 2 x 260 = 520 1.100 572.000 2.205 x 52 = 114.660 660 75.675.600 1 x 52 = 52 660 30.888 169 x 104 = 17.576 660 11.600.160 13 x 156 = 2.028 660 1.338.480 1 x 208 = 208 660 137.280 5 x 260 = 1.300 660 858.000 5.984 343.863.520 185.328 Summe: Behälterzahl Stand: September 2025 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll-gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 13.085 x 26 = 340.210 240 81.650.400 105 x 26 = 2.730 240 589.680 658 x 52 = 34.216 240 8.211.840 4 x 52 = 208 240 44.928 122 x 104 = 12.688 240 3.045.120 1 x 104 = 104 240 22.464 19.453 x 26 = 505.778 120 60.693.360 455 x 26 = 11.830 120 1.277.640 710 x 52 = 36.920 120 4.430.400 5 x 52 = 260 120 28.080 139 x 104 = 14.456 120 1.734.720 1 x 104 = 104 120 11.232 1.810 x 26 = 47.060 110 5.176.600 23 x 26 = 598 110 59.202 405 x 52 = 21.060 110 2.316.600 7 x 52 = 364 110 36.036 62 x 104 = 6.448 110 709.280 0 x 104 = 0 110 0 2.607 x 26 = 67.782 100 6.778.200 89 x 26 = 2.314 100 208.260 93 x 52 = 4.836 100 483.600 0 x 52 = 0 100 0 22 x 104 = 2.288 100 228.800 0 x 104 = 0 100 0 2.800 x 26 = 72.800 90 6.552.000 122 x 26 = 3.172 90 256.932 43 x 52 = 2.236 90 201.240 1 x 52 = 52 90 4.212 0 x 104 = 0 90 0 0 x 104 = 0 90 0 6.979 x 26 = 181.454 80 14.516.320 419 x 26 = 10.894 80 784.368 72 x 52 = 3.744 80 299.520 2 x 52 = 104 80 7.488 6 x 104 = 624 80 49.920 0 x 104 = 0 80 0 708 x 26 = 18.408 70 1.288.560 44 x 26 = 1.144 70 72.072 27 x 52 = 1.404 70 98.280 0 x 52 = 0 70 0 1 x 104 = 104 70 7.280 0 x 104 = 0 70 0 10.942 x 26 = 284.492 60 17.069.520 628 x 26 = 16.328 60 881.712 115 x 52 = 5.980 60 358.800 2 x 52 = 104 60 5.616 11 x 104 = 1.144 60 68.640 0 x 104 = 0 60 0 2.440 x 26 = 63.440 40 2.537.600 Ermittlung der Gebührensätze 2026 1.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich) 1.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich) 1. Bemessungsgrundlagen 344.048.848 Seite 1 von 3Seite 9 von 19 Anlage 2 225 x 26 = 5.850 40 210.600 30 x 52 = 1.560 40 62.400 2 x 52 = 104 40 3.744 0 x 104 = 0 40 0 0 x 104 = 0 40 0 1 x 26 = 26 70 erm. 910 0 x 26 = 0 70 erm. 0 14 x 26 = 364 60 erm. 10.920 7 x 26 = 182 60 erm. 4.914 884 x 26 = 22.984 40 erm. 459.680 68 x 26 = 1.768 40 erm. 31.824 1 x 52 = 52 40 erm. 1.040 0 x 52 = 0 40 erm. 0 66.450 219.041.550 4.541.004 72.434 Summe: Behälterzahl Stand: September 2025 Abfuhren im Jahr Anzahl der Abfuhren im Jahr Restmüll-gefäßinhalt Liter Behälter- volumen im Jahr / Liter Behältervolumen im Jahr / Liter (EK¹ 90 %) 4 x 13 = 52 5.000 260.000 0 x 13 = 0 5.000 0 3 x 13 = 39 4.000 156.000 0 x 13 = 0 4.000 0 1 x 13 = 13 3.000 39.000 0 x 13 = 0 3.000 0 1 x 13 = 13 2.000 26.000 0 x 13 = 0 2.000 0 4 x 26 = 104 5.000 520.000 0 x 26 = 0 5.000 0 2 x 26 = 52 4.000 208.000 0 x 26 = 0 4.000 0 4 x 26 = 104 3.000 312.000 0 x 26 = 0 3.000 0 1 x 26 = 26 2.000 52.000 0 x 26 = 0 2.000 0 20 1.573.000 0 72.454 Summe: 5.692.044 Liter 50.586.005,83 EUR 574.896.446 Liter 0,08799 EUR Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 1.100 57.200 x 0,08799 5.033,03 Eigenkompostierer 1.100 57.200 x EK¹ 90 % 4.529,73 660 34.320 x 0,08799 3.019,82 Eigenkompostierer 660 34.320 x EK¹ 90 % 2.717,84 Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 240 6.240 x 0,08799 549,06 Eigenkompostierer 240 6.240 x EK¹ 90 % 494,15 120 3.120 x 0,08799 274,53 Eigenkompostierer 120 3.120 x EK¹ 90 % 247,08 110 2.860 x 0,08799 251,65 Eigenkompostierer 110 2.860 x EK¹ 90 % 226,49 100 2.600 x 0,08799 228,77 Eigenkompostierer 100 2.600 x EK¹ 90 % 205,89 90 2.340 x 0,08799 205,89 Eigenkompostierer 90 2.340 x EK¹ 90 % 185,30 80 2.080 x 0,08799 183,02 Eigenkompostierer 80 2.080 x EK¹ 90 % 164,72 70 1.820 x 0,08799 160,14 Der Gebührenbedarf beträgt 1.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich) 1.573.000 2. Gebührensätze 2.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich) 2.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich) Auf den Bemessungsliter entfällt Die Gesamtbemessungsgrundlage beträgt zuzüglich 1,0 % voraussichtliche Steigerung Liter574.896.446Gesamtbemessungsgrundlage inkl. voraussichtlicher Steigerung 569.204.402 Liter 1.4 Gebührenfähige gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage: 223.582.554 Folglich ist für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühr eine gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage (Summen 1.1, 1.2 und 1.3) in Höhe von maßgeblich. Seite 2 von 3Seite 10 von 19 Anlage 2 Eigenkompostierer 70 1.820 x EK¹ 90 % 144,13 60 1.560 x 0,08799 137,26 Eigenkompostierer 60 1.560 x EK¹ 90 % 123,53 40 1.040 x 0,08799 91,51 Eigenkompostierer 40 1.040 x EK¹ 90 % 82,36 Restmüll- gefäßinhalt Jahres- volumen² Gebühren- satz je l Gebühr 5.000 65.000 x 0,08799 5.719,35 Eigenkompostierer 5.000 65.000 x EK¹ 90 % 5.147,42 4.000 52.000 x 0,08799 4.575,48 Eigenkompostierer 4.000 52.000 x EK¹ 90 % 4.117,93 3.000 39.000 x 0,08799 3.431,61 Eigenkompostierer 3.000 39.000 x EK¹ 90 % 3.088,45 2.000 26.000 x 0,08799 2.287,74 Eigenkompostierer 2.000 26.000 x EK¹ 90 % 2.058,97 574.896.446 Liter x 0,08799 EUR/Liter = 50.585.138,29 EUR 50.585.138,29 EUR 50.586.005,83 EUR -867,54 EUR ¹ Eigenkompostierer ² Gefäßinhalt x Anzahl der Abfuhren Gebührenaufkommen 2025 Unterdeckung Gebührenbedarf 2.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich) 3. Kontrollrechnung Seite 3 von 3Seite 11 von 19 Anlage 2 2025 2026 Veränderung in EUR Veränderung in % Vergleichsfamilie 120 L Tonne, 14-tägliche Leerung Auswirkungen auf eine 4-köpfige Familie: 263,83 EUR 274,53 EUR 10,70 EUR 4,06%Seite 12 von 19 Anlage 3 Seite 1 von 4 48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juli 2025 (GV.NRW. S. 618) und der §§ 1, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV.NRW. S. 155), in Verbindung mit der Satzung der bonnorange- Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn (Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2012 (ABl. S. 1237), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. November 2023 (ABl. S. 1638) sowie mit der Satzung für den Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) vom 24. November 2008 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln S. 427), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Dezember 2022 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 2023 S. 152), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 02. September 1987 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 295), zuletzt geändert durch die Satzung vom 20. November 2024 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 2006), wird wie folgt geändert: Der Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung: "Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR 1 Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken 1.1 Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr 1.1.1 Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von 1.100 l jährlich 660 l jährlich ohne Eigen- kompostierung 5.033,03 3.019,82 mit Eigen- kompostierung 4.529,73 2.717,84 1.1.2 Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfachtSeite 13 von 19 Anlage 3 Seite 2 von 4 1.2 1.2.1 Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von 240 l jährlich 120 l jährlich 110 l jährlich 100 l jährlich 90 l jährlich 80 l jährlich 70 l jährlich 60 l jährlich 40 l jährlich ohne Eigen- kompostierung 549,06 274,53 251,65 228,77 205,89 183,02 160,14 137,26 91,51 mit Eigen- kompostierung 494,15 247,08 226,49 205,89 185,30 164,72 144,13 123,53 82,36 1.2.2 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. 1.3 Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) 1.3.1 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr 1.3.2 zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße bis zu 240 l über 240 l 6,65 25,28 1.4 1.5.1 je Beistellsack bei einem Inhalt von 70 l Abschließbare Gefäße Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße je Gefäß 4,80 42,70 1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß 1.5.4 1.6 1.6.1 Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel Je Gefäß Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4 Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von 5 m³ jährlich 4 m³ jährlich 3 m³ jährlich 2 m³ jährlich 56,11 11,50 ohne Eigen- kompostierung 5.719,35 4.575,48 3.431,61 2.287,74 mit Eigen- kompostierung 5.147,42 4.117,93 3.088,45 2.058,97Seite 14 von 19 Anlage 3 Seite 3 von 4 1.6.2 1.7 1.7.1 Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Sonderleistungen Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von 1.100 l 660 l 240 l 120 l 22,90 22,90 11,45 11,45 1.7.2 1.7.3 Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von 1.100 l 660 l 120 l Bioabfall Vorsortier-Papiertüten 10 Stück 45,80 45,80 22,90 1,00 2 Abfallentsorgungsanlage 2.1 Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung abhängig vom Gewicht 2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten bis 200 kg pauschal 29,27 2.1.2 2.2 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten über 200 kg je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt) Je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht 195,10 2.2.1 Haus- und Sperrmüll je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht je angefangene 0,5 m³ (maximale Anlieferung: 2 m³) 12,50 2.2.2 2.2.3 Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung bis zu einem Volumen von 100 Litern Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung über 100 Liter je angefangene 0,25 m³ (maximale Anlieferung: 1 m³) 12,50 25,00 3 Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,73 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,65Seite 15 von 19 Anlage 3 Seite 4 von 4 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,13 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,08 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,57 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,45 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,45 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,45 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,67 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 3,40 3.11 3.12 3.13 3.14 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01 10) Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) Kalilaugebatterien 1,98 3,40 1,80 4,24 Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.“ Artikel II Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in KraftSeite 16 von 19 Anlage 4 Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage 1 1 1.1 1.1 1.1.1 ohne EK mit EK 1.1.1 ohne EK mit EK 1.100l jährlich 4.836,83 4.353,15 1.100l jährlich 5.033,03 4.529,73 660l jährlich 2.902,10 2.611,89 660l jährlich 3.019,82 2.717,84 1.1.2 1.1.2 1.2 1.2 1.2.1 ohneEK mit EK 1.2.1 ohneEK mit EK 240 l jährlich 527,65 474,89 240 l jährlich 549,06 494,15 120 l jährlich 263,83 237,45 120 l jährlich 274,53 247,08 110 l jährlich 241,84 217,66 110 l jährlich 251,65 226,49 100 l jährlich 219,86 197,87 100 l jährlich 228,77 205,89 90 l jährlich 197,87 178,08 90 l jährlich 205,89 185,30 80 l jährlich 175,88 158,29 80 l jährlich 183,02 164,72 70 l jährlich 153,90 138,51 70 l jährlich 160,14 144,13 60 l jährlich 131,91 118,72 60 l jährlich 137,26 123,53 40 l jährlich 87,94 79,15 40 l jährlich 91,51 82,36 1.2.2 1.2.2 1.3 1.3 1.3.1 1.3.1 1.3.2 1.3.2 bis zu 240 l 6,39 bis zu 240 l 6,65 über 240 l 24,29 über 240 l 25,28 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 70 l 4,30 70 l 4,80 1.5 1.5 1.5.1 Abschließbare Gefäße 1.5.1 Abschließbare Gefäße je Gefäß 30,00 je Gefäß 42,70 1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel je Gefäß 56,11 1.5.4. Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4 Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand 11,50 1.6 1.6 1.6.1 1.6.1 5 m³ jährlich 5.496,40 4.946,76 5 m³ jährlich 5.719,35 5.147,42 4 m³ jährlich 4.397,12 3.957,41 4 m³ jährlich 4.575,48 4.117,93 alte Fassung neue Fassung in der Bundesstadt Bonnin der Bundesstadt Bonn Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebühr/EUR Gebühr/EUR Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der Restmülltonne Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit einem Inhalt von Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße Abfallentsorgung von Unterflurcontainern je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr Sonderausstattung Sonderausstattung zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße Abfallentsorgung von Unterflurcontainern Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis zu 9 Monaten) Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr mit einem Inhalt von Seite 1 von 2 Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 17 von 19 Anlage 4 alte Fassung neue Fassung 3 m³ jährlich 3.297,84 2.968,06 3 m³ jährlich 3.431,61 3.088,45 2 m³ jährlich 2.198,56 1.978,70 2 m³ jährlich 2.287,74 2.058,97 1.6.2 1.6.2 1.7 Sonderleistungen 1.7 Sonderleistungen 1.7.1 1.7.1 1.100 l jährlich 23,60 1.100 l jährlich 22,90 660 l jährlich 23,60 660 l jährlich 22,90 240 l jährlich 11,80 240 l jährlich 11,45 120 l jährlich 11,80 120 l jährlich 11,45 1.7.2 1.7.2 1.100 l jährlich 47,20 1.100 l jährlich 45,80 660 l jährlich 47,20 660 l jährlich 45,80 120 l jährlich 23,60 120 l jährlich 22,90 3 3 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,57 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27) 0,73 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,54 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV 20 01 28) 0,65 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,73 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05 04) 1,13 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,94 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,08 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,50 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,57 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,14 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,45 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,14 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,45 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,14 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,45 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,57 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,67 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 2,50 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08) 3,40 3.11 1,49 3.11 1,98 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) 2,50 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07) 3,40 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) 1,73 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten (AVV 16 02 09) 1,80 3.14 Kalilaugenbatterien 4,24 Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg Wert- und Schadstoffsammelstellen für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren vervielfacht. Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr) mit einem Inhalt von Seite 2 von 2 Unterstreichungen in der neuen Fassung kennzeichnen die ÄnderungenSeite 18 von 19 Anlage 5 letzte geplante 01.01.2022 01.01.2023 01.01.2024 01.01.2025 01.01.2026 9,49 6,31 13,99 1,05 4,06 Restmüll Biomüll Grund -gebühr Vollservice- gebühr Summe Bonn (derzeit) 01.01.2025 263,83 € - € - € - € 263,83 € 4,30 € Bonn (geplant) 01.01.2026 274,53 € - € - € - € 274,53 € 4,80 € Vergleichsstädte Aachen (ohne Vollservice) 01.01.2023 168,47 € 103,19 € 79,94 € 351,60 € Aachen (mit Vollservice) 01.01.2023 260,88 € 103,19 € 79,94 € 444,01 € Bielefeld (ohne Vollservice) 01.01.2025 141,48 € 105,24 € - € - € 246,72 € 5,00 € Münster (mit Vollservice) 01.01.2021 250,20 € 199,80 € 36,00 € - € 486,00 € 7,00 € (90 l) Stadt Aachen Münster Biomüll wird 1 x wöchentlich geleert, Betrag wurde auf 14-tägige Leerung umgerechnet Erläuterungen Der Vollservice wird für 120 l nur in der Innenstadt angeboten und gilt dann für alle Abfallbehälter Tarifvergleich zum Interkommunalen Vergleich Gebührenerhebung in Bonn Abfallwirtschaft Beistellsack / Abfallsack (70 Liter) 120 Liter (14-täglich) jährlicher Gebührensatz 7,00 € Gebührenänderungen am/zum um (in %) Stadt Letzte Änderung/ Satzung bzw. gültig ab Interkommunaler VergleichSeite 19 von 19
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