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253844 · Beschlussvorlage

48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

Nummer
253844
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 253844-01 AA Änderungsantrag Die Linke: 48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 253844
  2. 253844-02 ST Änderungsantrag Die Linke: 48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 253844

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Beschlussvorlage
öffentlich
253844
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 48. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung
in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung be-
schlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der
Beratung.
Begründung
Gegenüber dem Jahr 2025 steigen die Gebührensätze für die
Restmüllentsorgung zum 01.01.2026 um 4,06 %.
Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten für die
Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan der bonnorange AöR. Die
Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der Anlage 1b zu entnehmen.
Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der
bonnorange AöR auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der
Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der
Gebührenhoheit auf der städtischen Seite.
Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2026 steigt gegenüber der
Kalkulation des Jahres 2025 um 3.541.982,52 EUR.
Für das Jahr 2023 ergibt sich aus der vorliegenden Betriebsabrechnung eine
Überdeckung in Höhe von 2,25 Mio. EUR. Diese kann noch einschließlich bis
zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2027 verteilt werden, um die
Gebührenentwicklung trotz erfahrungsgemäß zu erwartender weiterer
Kostensteigerungen weiter möglichst stabil zu halten. Die Verwaltung schlägt
daher vor, von dieser Überdeckung lediglich 950.000,00 EUR in die Kalkulation
für 2026 einzustellen.
Die gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage ist gegenüber dem Vorjahr um
7,25 Mio. Liter, bzw. um 1,29 % gestiegen. Entsprechend wird auch für das
kommende Jahr ein weiterer Zuwachs der Bemessungsgrundlage um 1 %Seite 1 von 19
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
prognostiziert.
Für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals besteht
nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW ein
Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz oder ein nach Eigen- und
Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz angewandt wird.
Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft.
Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der
vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag
31.12.2024 beträgt er 2,76%.
Der gemischte Zinssatz, der auch die konkreten Fremdkapitalzinsen der Stadt
Bonn berücksichtigt, liegt mit 2,28% darunter.
Die Verwaltung ist gehalten, bei der Verzinsung den höheren einheitlichen
Nominalzinssatz von 2,76 % vorzuschlagen.
Zum einen ist für Benutzungsgebühren das Kostendeckungsgebot zu beachten
(s. § 6 Abs. 1 KAG); zum anderen sind nach den Bestimmungen der
Gemeindeordnung (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 GO) die Finanzmittel vorrangig, soweit
vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde
erbrachten Leistungen zu beschaffen.
Im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation der Stadt Bonn ist es
unerlässlich, bei der Gebührenberechnung den rechtlich zustehenden Rahmen
auszuschöpfen und den höheren kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen.
Für eine 4-köpfige Familie mit einer 120 L Restmüll Tonne, 14-tägliche
Leerung, steigt die Jahresgebühr von bisher 263,83 EUR auf 274,53 EUR.
Dies entspricht einem Anstieg um 4,06 %
Die Berechnung der neuen Gebührensätze ist der Anlage 2 zu entnehmen.
In der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen am 30.05.2012 (DS. Nr. 1211515) hat die Verwaltung über den
Gebührenbedarf mit und ohne Vollservice bei der Müllabfuhr berichtet. Für die
Abfallentsorgungsgebühren 2026 stellt sich dies wie folgt dar:
Kosten
Im Bereich der Restmüllabfuhr werden vorgehalten:
6 Restmüllreviere mit je 1 Fahrer und 5 Müllwerkern.
Für das Herausholen und Zurückstellen der Restmüllgefäße werden je Revier 2
Mitarbeiter eingesetzt. Bei einer Abschaffung des Vollservices würden sich
folgende personelle Einsparungen ergeben:
2 Mitarbeiter x 6 Reviere = 12,00 Mitarbeiter
Personalreserve 23,2 % = 2,78 Mitarbeiter
zusammen = 14,78 Mitarbeiter
Kosten je Arbeitsplatz Entgeltgruppe 04 = 70.450,41 EUR
Einsparung Personalkosten gesamt: = 1.041.257,06 EUR
Gebührenbedarf mit Vollservice = 50.586.005,83 EUR
Gebührenbedarf ohne Vollservice = 49.544.748,77 EUR
Senkung Gebührenbedarf = 2,06 %Seite 2 von 19
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
(Die eingesparte Summe würde nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen,
sondern wäre zwingend bei der Gebührenbedarfsberechnung zu
berücksichtigen.)
Die Einsparung hätte folgende Auswirkungen bei der jährlichen Gebühr für die
Restmülltonne:
60 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 134,43 EUR gegenüber 137,26 EUR
= Ersparnis von 2,83 EUR/Jahr/Haushalt
120 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 268,87 EUR gegenüber 274,53 EUR
= Ersparnis von 5,66 EUR/Jahr/Haushalt
Die bonnorange AöR, der die Aufgaben der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung
im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragen wurden,
beabsichtigt den Vollservice beizubehalten.
Die Änderung der Gebührensätze ist in der als Anlage 4 beigefügten
Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung des Gebührentarifs zur
Gebührenordnung ersichtlich.
Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom
22.01.2015 (DS 1413271) ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein
Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster
beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 5 beigefügt.
Anlage/n
1 Abfall 2026 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich)
2 Abfall 2026 Anlage 1a Kosten (öffentlich)
3 Abfall 2026 Anlage 1b Fußnoten (öffentlich)
4 Abfall 2026 Anlage 2.1 Gebührensätze (öffentlich)
5 Abfall 2026 Anlage 2.2 Vergleichsfamilie (öffentlich)
6 Abfall 2026 Anlage 3 Satzung (öffentlich)
7 Abfall 2026 Anlage 4 Synopse (öffentlich)
8 Abfall 2026 Anlage 5 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 3 von 19
Anlage 1
Seite 1 von 2
Gebührenbedarfsberechnung
Abfallentsorgung 2026
1. Rechtsgrundlagen
Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) sind für die Benutzung der
öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" kostendeckende Gebühren zu erheben. Die
Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt zurzeit auf der Grundlage der
Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 2. September 1987
(Amtsblatt S. 295) zuletzt geändert durch die Satzung vom 20. November 2024 (Amtsblatt S.
2006).
2. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlagen sind
 die Zahl, Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und
 die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die beantragten Sonderabfuhren.
3. Letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße
Die Gebührenänderung für 2025 für die Restmüllgefäße beschloss der Rat der
Bundesstadt Bonn am 12. November 2024 mit Wirkung zum 1. Januar 2025.
Die Gebühr beträgt demnach derzeit
bei wöchentlich einer Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 1100 l jährlich 4.836,83 EUR
 Eigenkompostierer 1100 l jährlich 4.353,15 EUR
 660 l jährlich 2.902,10 EUR
 Eigenkompostierer 660 l jährlich 2.611,89 EUR
bei 14-täglicher Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 240 l jährlich 527,65 EUR
 Eigenkompostierer 240 l jährlich 474,89 EUR
 120 l jährlich 263,83 EUR
 Eigenkompostierer 120 l jährlich 237,45 EUR
 110 l jährlich 241,84 EUR
 Eigenkompostierer 110 l jährlich 217,66 EUR
 100 l jährlich 219,86 EUR
 Eigenkompostierer 100 l jährlich 197,87 EUR
 90 l jährlich 197,87 EUR
 Eigenkompostierer 90 l jährlich 178,08 EUR
 80 l jährlich 175,88 EUR
 Eigenkompostierer 80 l jährlich 158,29 EUR
 70 l jährlich 153,90 EUR
 Eigenkompostierer 70 l jährlich 138,51 EUR
 60 l jährlich 131,91 EUR
 Eigenkompostierer 60 l jährlich 118,72 EUR
 40 l jährlich 87,94 EUR
 Eigenkompostierer 40 l jährlich 79,15 EURSeite 4 von 19
Anlage 1
Seite 2 von 2
bei 4-wöchentlicher Regelabfuhr und einem Unterflurcontainer mit einem Inhalt von
 5 m³ jährlich 5.496,40 EUR
 Eigenkompostierer 5 m³ jährlich 4.946,76 EUR
 4 m³ jährlich 4.397,12 EUR
 Eigenkompostierer 4 m³ jährlich 3.957,41 EUR
 3 m³ jährlich 3.297,84 EUR
 Eigenkompostierer 3 m³ jährlich 2.968,06 EUR
 2 m³ jährlich 2.198,56 EUR
 Eigenkompostierer 2 m³ jährlich 1.978,70 EUR
4. Kosten
Der Gebührenbedarf für 2026 wird nach der beigefügten Aufstellung voraussichtlich
50.586.005,83 EUR betragen.
5. Auswirkungen
Aufgrund der oben dargestellten Kostenentwicklung müssen die Abfallgebühren um 4,06 %
erhöht werden.
Bei einem 120 Liter Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung beträgt die Gebühr für 2026:
274,53 EUR (2025: 263,83 EUR).Seite 5 von 19
Gebührenbedarf
Abfall 2026
Anlage 1a
Kostenart / Bezeichnung
2023
Kalkulation
EUR
2023
BAB
EUR
2024 1)
Kalkulation
Euro
2025 2)
Kalkulation
Euro
2026 2)
Kalkulation
Euro
Personalaufwand 14.140.744,99 13.242.378,47 16.418.853,92 15.530.232,79 17.426.884,03 3)
Materialaufwand 1.352.828,40 1.906.080,31 2.522.216,04 1.782.578,26 1.845.091,23 4)
Betriebsaufwand 1.647.947,63 947.879,14 1.990.409,04 1.412.022,55 1.551.611,64
Verwaltungsaufwand 1.402.657,51 701.121,96 2.164.783,08 3.192.587,44 2.933.656,70
Vertriebsaufwand 171.507,08 54.879,75 225.903,20 246.912,24 266.755,00
Übriger Aufwand 470.367,50 391.208,47 520.263,20 528.915,10 649.271,94
Beistandsleistungen der Stadtverwaltung an die AöR 297.558,99 303.211,56 546.405,92 267.012,54 281.375,04
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.990.038,71 2.398.300,88 5.447.764,44 5.647.449,87 5.682.670,32 5)
Verrechnung Sparte Abfallwirtschaft -852.989,68 -740.419,27 -829.995,24 -329.037,36 -295.296,00
Verrechnung Sparte Straßenreinigung 5.905.350,24 5.704.126,88 3.726.904,32 6.717.810,60 7.199.003,88
Werkstattkosten inkl. Treibstoffe 2.378.161,20 1.094.132,13 1.512.372,00 1.174.605,24 1.220.311,80
Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 7.430.521,76 6.057.839,74 4.409.281,08 7.563.378,48 8.124.019,68 6)
Kalkulatorische Abschreibungen 1.988.046,36 2.260.735,49 3.267.687,12 2.138.854,75 2.243.772,94 7)
Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 604.553,03 490.988,32 545.923,24 616.198,15 731.356,47 7)
Summe der Kalkulatorischen Kosten 2.592.599,39 3.813.610,36 2.755.052,90 2.975.129,41
29.506.733,25 26.356.323,21 32.611.725,84 33.278.692,30 36.053.794,67
Erträge aus Mieten und Pachten 215.345,28 207.715,20 217.661,52 180.305,04 187.043,88
Erträge aus Verkauf 267.335,96 113.577,79 123.141,92 125.604,96 127.922,96
Erträge aus Verkauf Einsammlung.-hoheitlich 140.500,38 94.035,00 97.364,10 27.160,00
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Beistandsleistungen der AöR an die Stadtverwaltung 646.250,00 170.017,46 866.405,00 373.272,00
Erstattungen von privaten Unternehmen -13,45
Erstattungen von übrigen Bereichen 4.101,63
Forderung VL VG 41.158,01
Andere sonstige ordentliche Erträge 18.778,56
1.147.709,80 677.057,02 1.301.243,44 776.546,10 342.126,84 8)
28.359.023,45 25.679.266,19 31.310.482,40 32.502.146,20 35.711.667,83
REK Geschäftsbesorgung 117.200,00 71.647,74 113.400,00 113.400,00 68.153,00 9)
REK Aufwand 16.219.500,00 16.471.159,12 18.474.000,00 18.474.000,00 20.087.671,00 9)
verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 113.332,88 116.878,93 122.538,21 105.937,56 147.499,00 10)
Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 166.994,78 168.232,73 166.747,10 190.203,24 200.000,00 11)
16.617.027,66 16.827.918,52 18.876.685,31 18.883.540,80 20.503.323,00
Sonderleistungen (Sonderleerungen, Veranstaltungen etc.) 241.388,88 433.773,76 395.895,81 514.350,88 525.500,00Direktanlieferung MVA mit Kd-Nr., Barzahler MVA,
gefährliche Abfälle, 881.937,28 934.609,06 987.448,56 1.353.762,81 1.521.048,00
Kofferraumladungen 1.000.000,00 923.767,50 737.120,00 543.550,00 900.000,00
Benutzungsgebühren 2.123.326,16 2.292.150,32 2.120.464,37 2.411.663,69 2.946.548,00
Altpapiererlöse 1.925.800,00 917.337,33 980.000,00 980.000,00 1.732.437,00 12)
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
4.049.126,16 3.209.487,65 3.100.464,37 3.391.663,69 4.678.985,00
12.567.901,50 13.618.430,87 15.776.220,94 15.491.877,11 15.824.338,00
40.926.924,95 39.297.697,06 47.086.703,34 47.994.023,31 51.536.005,83
950.000,00
40.926.924,95 39.297.697,06 47.086.703,34 47.994.023,31 50.586.005,83
41.551.592,83 47.084.359,65 47.993.942,19 50.585.138,29
2.253.895,77 -2.343,69 -81,12 -867,54
Gesamtgebührenbedarf
Gebührenaufkommen
Über-/ Unterdeckung (-)
Überdeckung aus 2023
Summe
Gesamtergebnis (Stadt Bonn)
Gebührenbedarf laufendes Jahr
Summe
Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn)
Kosten (bonnorange AöR)
Summe
Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR)
Summe
Gesamtergebnis (bonnorange AöR)
Kosten (Stadt Bonn)Seite 6 von 19
Anlage 1b
Seite 1 von 2
Fußnoten zur Anlage 1a (Abfall)
Allgemeine Erläuterung: Im Wirtschaftsplan 2025 wurden Kosten, die 2024 erstmals in der
Abfallwirtschaft geplant worden waren, wieder der Stadtreinigung zugeordnet und über die
interne Leistungsverrechnung weiterverrechnet, da sich in der Praxis bei den Zuordnungen
nicht vorhergesehene Probleme ergeben haben. In Summe ergeben sich vergleichbare Werte.
Dies betrifft insbesondere Aufwendungen für die Papierkorbleerungen. Bei den entsprechen-
den Sachkonten führt dies zu Verringerungen, bei den VILV´s zu Lasten der Abfallwirtschaft
zu Erhöhungen. Diese Verfahrensweise wurde in der Planung 2026 fortgeführt.
Zusätzlich hat sich die Verrechnungssystematik bei den Standorten und der konkreten Leis-
tungszuordnung auf die Produkte verändert.
1) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2024.
2) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2025/2026.
3) Der Personalaufwand steigt um1.897 TEUR bzw. 12,2 %.
Es wurden geplante Tarifsteigerungen, eine Ergänzung der unstetigen Bezüge und Ver-
änderungen im Stellenplan (u. a zusätzliche Stellen für die deutlich zu geringe Reser-
vequote, zusätzliche PapierPappeKartonage-Containerleerungen, Eröffnung qualifizierter
Grünannahmestellen und Ausdehnung Öffnungszeiten Wertstoffhöfe) berücksichtigt.
4) Der Materialaufwand steigt um 63 TEUR bzw. 3,5 % Dies ist insbesondere auf die hö-
heren Entsorgungskosten zurückzuführen.
5) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um 35 TEUR bzw. 0,6 %.
Diese Erhöhung beruht hauptsächlich auf Mehrbedarf von Dienst- und Schutzkleidung (s.
Punkt 3)
6) Bei der internen Leistungsverrechnung gibt es wegen der Änderung der Zuordnung von
Kosten (siehe allgemeine Erläuterung) eine Erhöhung von 560 TEUR bzw. 7,4 %. Dies
betrifft Leistungen wie die Papierkorbleerungen und die Sammlung/Entsorgung der zuneh-
menden Vermüllung im öffentlichen Raum.
7) Die kalkulatorischen Kosten steigen um 220 TEUR bzw. 8,0 %, weil Fahrzeuge für die
zusätzliche Aufgabenerledigung (s. Punk 3) benötigt werden. Der kalkulatorische Zinssatz
sinkt nach verwaltungsinterner Prüfung (analog der Berechnungsweise des OVG Münster)
von 3,03 % in 2024 auf 2,9 % in 2025 und auf 2,76 % in 2026.
8) Die abzusetzenden Erträge verringern sich um 434 TEUR bzw. 55,9 %, weil die städt.
Beistandsleistungen separiert werden und hier nicht mehr aufgeführt werden.
9) Die Kosten, die für den REK anfallen, werden hier dargestellt, weil die Stadt Mitglied im
Zweckverband REK ist. Diese Kosten werden direkt bei der Stadt gebucht. Die Werte zu
REK-Geschäftsbesorgung und REK-Aufwand ergeben sich aus den Prognosewerten, die
mit Datum 12.09.2025 von der REK mitgeteilt wurden. Durch einen Brand in der SPM-Halle
gilt die Prognose des Sperrmüllpreises, laut REK, als sehr schwierig. Weiterhin liegen der
REK noch keine endgültigen Preise der MVA vor, sodass die Zahlen zunächst als vorsich-
tige Planung zu verstehen sind.
10) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch anteilige
Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Finanzbuch-
haltung.Seite 7 von 19
Anlage 1b
Seite 2 von 2
11) Die Leistungen des Kassen- und Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwaltung
der Debitorenkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die Gebüh-
renhoheit bei der Stadt Bonn liegt.
12) In der Kalkulation 2023 wurden 1.925.800,00 € Altpapiererlöse geplant. Letztendlich belie-
fen sich diese auf 917.337,33 €. Für 2024 prognostizierte der REK lediglich 980.000,00 €,
welches sich im IST auch so widerspiegelte. Für 2025 werden ebenfalls 980.000,00 € prog-
nostiziert, da keine anderen Daten des REK vorliegen. Den Prognosewerten für 2026 ent-
sprechend sind 1.732.437,00 € an Erlösen geplant.Seite 8 von 19
Anlage 2
Behälterzahl Stand:
September 2025
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
2.798 x 52 = 145.496 1.100 160.045.600
3 x 52 = 156 1.100 154.440
730 x 104 = 75.920 1.100 83.512.000
51 x 156 = 7.956 1.100 8.751.600
6 x 208 = 1.248 1.100 1.372.800
2 x 260 = 520 1.100 572.000
2.205 x 52 = 114.660 660 75.675.600
1 x 52 = 52 660 30.888
169 x 104 = 17.576 660 11.600.160
13 x 156 = 2.028 660 1.338.480
1 x 208 = 208 660 137.280
5 x 260 = 1.300 660 858.000
5.984 343.863.520 185.328
Summe:
Behälterzahl Stand:
September 2025
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
13.085 x 26 = 340.210 240 81.650.400
105 x 26 = 2.730 240 589.680
658 x 52 = 34.216 240 8.211.840
4 x 52 = 208 240 44.928
122 x 104 = 12.688 240 3.045.120
1 x 104 = 104 240 22.464
19.453 x 26 = 505.778 120 60.693.360
455 x 26 = 11.830 120 1.277.640
710 x 52 = 36.920 120 4.430.400
5 x 52 = 260 120 28.080
139 x 104 = 14.456 120 1.734.720
1 x 104 = 104 120 11.232
1.810 x 26 = 47.060 110 5.176.600
23 x 26 = 598 110 59.202
405 x 52 = 21.060 110 2.316.600
7 x 52 = 364 110 36.036
62 x 104 = 6.448 110 709.280
0 x 104 = 0 110 0
2.607 x 26 = 67.782 100 6.778.200
89 x 26 = 2.314 100 208.260
93 x 52 = 4.836 100 483.600
0 x 52 = 0 100 0
22 x 104 = 2.288 100 228.800
0 x 104 = 0 100 0
2.800 x 26 = 72.800 90 6.552.000
122 x 26 = 3.172 90 256.932
43 x 52 = 2.236 90 201.240
1 x 52 = 52 90 4.212
0 x 104 = 0 90 0
0 x 104 = 0 90 0
6.979 x 26 = 181.454 80 14.516.320
419 x 26 = 10.894 80 784.368
72 x 52 = 3.744 80 299.520
2 x 52 = 104 80 7.488
6 x 104 = 624 80 49.920
0 x 104 = 0 80 0
708 x 26 = 18.408 70 1.288.560
44 x 26 = 1.144 70 72.072
27 x 52 = 1.404 70 98.280
0 x 52 = 0 70 0
1 x 104 = 104 70 7.280
0 x 104 = 0 70 0
10.942 x 26 = 284.492 60 17.069.520
628 x 26 = 16.328 60 881.712
115 x 52 = 5.980 60 358.800
2 x 52 = 104 60 5.616
11 x 104 = 1.144 60 68.640
0 x 104 = 0 60 0
2.440 x 26 = 63.440 40 2.537.600
Ermittlung der Gebührensätze 2026
1.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
1.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
1. Bemessungsgrundlagen
344.048.848
Seite 1 von 3Seite 9 von 19
Anlage 2
225 x 26 = 5.850 40 210.600
30 x 52 = 1.560 40 62.400
2 x 52 = 104 40 3.744
0 x 104 = 0 40 0
0 x 104 = 0 40 0
1 x 26 = 26 70 erm. 910
0 x 26 = 0 70 erm. 0
14 x 26 = 364 60 erm. 10.920
7 x 26 = 182 60 erm. 4.914
884 x 26 = 22.984 40 erm. 459.680
68 x 26 = 1.768 40 erm. 31.824
1 x 52 = 52 40 erm. 1.040
0 x 52 = 0 40 erm. 0
66.450 219.041.550 4.541.004
72.434 Summe:
Behälterzahl Stand:
September 2025
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
4 x 13 = 52 5.000 260.000
0 x 13 = 0 5.000 0
3 x 13 = 39 4.000 156.000
0 x 13 = 0 4.000 0
1 x 13 = 13 3.000 39.000
0 x 13 = 0 3.000 0
1 x 13 = 13 2.000 26.000
0 x 13 = 0 2.000 0
4 x 26 = 104 5.000 520.000
0 x 26 = 0 5.000 0
2 x 26 = 52 4.000 208.000
0 x 26 = 0 4.000 0
4 x 26 = 104 3.000 312.000
0 x 26 = 0 3.000 0
1 x 26 = 26 2.000 52.000
0 x 26 = 0 2.000 0
20 1.573.000 0
72.454 Summe:
5.692.044 Liter
50.586.005,83 EUR
574.896.446 Liter
0,08799 EUR
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
1.100 57.200 x 0,08799 5.033,03
Eigenkompostierer 1.100 57.200 x EK¹ 90 % 4.529,73
660 34.320 x 0,08799 3.019,82
Eigenkompostierer 660 34.320 x EK¹ 90 % 2.717,84
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
240 6.240 x 0,08799 549,06
Eigenkompostierer 240 6.240 x EK¹ 90 % 494,15
120 3.120 x 0,08799 274,53
Eigenkompostierer 120 3.120 x EK¹ 90 % 247,08
110 2.860 x 0,08799 251,65
Eigenkompostierer 110 2.860 x EK¹ 90 % 226,49
100 2.600 x 0,08799 228,77
Eigenkompostierer 100 2.600 x EK¹ 90 % 205,89
90 2.340 x 0,08799 205,89
Eigenkompostierer 90 2.340 x EK¹ 90 % 185,30
80 2.080 x 0,08799 183,02
Eigenkompostierer 80 2.080 x EK¹ 90 % 164,72
70 1.820 x 0,08799 160,14
Der Gebührenbedarf beträgt
1.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
1.573.000
2. Gebührensätze
2.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
2.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
Auf den Bemessungsliter entfällt
Die Gesamtbemessungsgrundlage beträgt
zuzüglich 1,0 % voraussichtliche Steigerung
Liter574.896.446Gesamtbemessungsgrundlage inkl. voraussichtlicher Steigerung
569.204.402 Liter
1.4 Gebührenfähige gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage:
223.582.554
Folglich ist für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühr eine gewichtete
Gesamtbemessungsgrundlage (Summen 1.1, 1.2 und 1.3) in Höhe von
maßgeblich.
Seite 2 von 3Seite 10 von 19
Anlage 2
Eigenkompostierer 70 1.820 x EK¹ 90 % 144,13
60 1.560 x 0,08799 137,26
Eigenkompostierer 60 1.560 x EK¹ 90 % 123,53
40 1.040 x 0,08799 91,51
Eigenkompostierer 40 1.040 x EK¹ 90 % 82,36
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
5.000 65.000 x 0,08799 5.719,35
Eigenkompostierer 5.000 65.000 x EK¹ 90 % 5.147,42
4.000 52.000 x 0,08799 4.575,48
Eigenkompostierer 4.000 52.000 x EK¹ 90 % 4.117,93
3.000 39.000 x 0,08799 3.431,61
Eigenkompostierer 3.000 39.000 x EK¹ 90 % 3.088,45
2.000 26.000 x 0,08799 2.287,74
Eigenkompostierer 2.000 26.000 x EK¹ 90 % 2.058,97
574.896.446 Liter x 0,08799 EUR/Liter = 50.585.138,29 EUR
50.585.138,29 EUR
50.586.005,83 EUR
-867,54 EUR
¹ Eigenkompostierer
² Gefäßinhalt x Anzahl der Abfuhren
Gebührenaufkommen 2025
Unterdeckung
Gebührenbedarf
2.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
3. Kontrollrechnung
Seite 3 von 3Seite 11 von 19
Anlage 2
2025
2026
Veränderung in EUR
Veränderung in %
Vergleichsfamilie
120 L Tonne, 14-tägliche Leerung
Auswirkungen auf eine 4-köpfige Familie:
263,83 EUR
274,53 EUR
10,70 EUR
4,06%Seite 12 von 19
Anlage 3
Seite 1 von 4
48. Satzung
zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 1. Juli 2025 (GV.NRW. S. 618) und der §§ 1, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.
NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März
2024 (GV.NRW. S. 155), in Verbindung mit der Satzung der bonnorange- Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt
Bonn (Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2012 (ABl. S. 1237), zuletzt geändert durch Satzung
vom 17. November 2023 (ABl. S. 1638) sowie mit der Satzung für den Zweckverband
Rheinische Entsorgungskooperation (REK) vom 24. November 2008 (Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Köln S. 427), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Dezember 2022
(Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 2023 S. 152), folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 02. September
1987 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 295), zuletzt geändert durch die Satzung vom 20. November
2024 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 2006), wird wie folgt geändert:
Der Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
erhält folgende Fassung:
"Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR
1 Abfallentsorgung von angeschlossenen
Grundstücken
1.1 Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder
mehrmalige Abfuhr
1.1.1 Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei
einem Gefäß mit einem Inhalt von
1.100 l jährlich
660 l jährlich
ohne Eigen-
kompostierung
5.033,03
3.019,82
mit Eigen-
kompostierung
4.529,73
2.717,84
1.1.2 Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter
Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfachtSeite 13 von 19
Anlage 3
Seite 2 von 4
1.2
1.2.1
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr
der Restmülltonne
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß
mit einem Inhalt von
240 l jährlich
120 l jährlich
110 l jährlich
100 l jährlich
90 l jährlich
80 l jährlich
70 l jährlich
60 l jährlich
40 l jährlich
ohne Eigen-
kompostierung
549,06
274,53
251,65
228,77
205,89
183,02
160,14
137,26
91,51
mit Eigen-
kompostierung
494,15
247,08
226,49
205,89
185,30
164,72
144,13
123,53
82,36
1.2.2 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der
Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
1.3 Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern
(längstens bis zu 9 Monaten)
1.3.1 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif Nr. 1.1.1 genannten
Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten
Gebühr
1.3.2 zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend
der Gefäßgröße
bis zu 240 l
über 240 l
6,65
25,28
1.4
1.5.1
je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l
Abschließbare Gefäße
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung
abschließbarer Gefäße je Gefäß
4,80
42,70
1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß
1.5.4
1.6
1.6.1
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines
Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel
Je Gefäß
Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4
Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
5 m³ jährlich
4 m³ jährlich
3 m³ jährlich
2 m³ jährlich
56,11
11,50
ohne Eigen-
kompostierung
5.719,35
4.575,48
3.431,61
2.287,74
mit Eigen-
kompostierung
5.147,42
4.117,93
3.088,45
2.058,97Seite 14 von 19
Anlage 3
Seite 3 von 4
1.6.2
1.7
1.7.1
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer
werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten
Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Sonderleistungen
Vollservice für Altpapiersammelgefäße
(12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l
660 l
240 l
120 l
22,90
22,90
11,45
11,45
1.7.2
1.7.3
Vollservice für Biosammelgefäße
(24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l
660 l
120 l
Bioabfall Vorsortier-Papiertüten 10 Stück
45,80
45,80
22,90
1,00
2 Abfallentsorgungsanlage
2.1 Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der
Gebührenordnung abhängig vom Gewicht
2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
bis 200 kg pauschal 29,27
2.1.2
2.2
alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
über 200 kg
je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt)
Je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung
unabhängig vom Gewicht
195,10
2.2.1 Haus- und Sperrmüll je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2
der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht
je angefangene 0,5 m³
(maximale Anlieferung: 2 m³)
12,50
2.2.2
2.2.3
Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung
bis zu einem Volumen von 100 Litern
Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung
über 100 Liter je angefangene 0,25 m³
(maximale Anlieferung: 1 m³)
12,50
25,00
3 Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die
gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27)
0,73
3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit
Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV
20 01 28)
0,65Seite 15 von 19
Anlage 3
Seite 4 von 4
3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in
Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05
04)
1,13
3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,08
3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,57
3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,45
3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,45
3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,45
3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,67
3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
3,40
3.11
3.12
3.13
3.14
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind (AVV 15 01 10)
Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
Kalilaugebatterien
1,98
3,40
1,80
4,24
Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in KraftSeite 16 von 19
Anlage 4
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
1 1
1.1 1.1
1.1.1 ohne EK mit EK 1.1.1 ohne EK mit EK
1.100l jährlich 4.836,83 4.353,15 1.100l jährlich 5.033,03 4.529,73
660l jährlich 2.902,10 2.611,89 660l jährlich 3.019,82 2.717,84
1.1.2 1.1.2
1.2 1.2
1.2.1 ohneEK mit EK 1.2.1 ohneEK mit EK
240 l jährlich 527,65 474,89 240 l jährlich 549,06 494,15
120 l jährlich 263,83 237,45 120 l jährlich 274,53 247,08
110 l jährlich 241,84 217,66 110 l jährlich 251,65 226,49
100 l jährlich 219,86 197,87 100 l jährlich 228,77 205,89
90 l jährlich 197,87 178,08 90 l jährlich 205,89 185,30
80 l jährlich 175,88 158,29 80 l jährlich 183,02 164,72
70 l jährlich 153,90 138,51 70 l jährlich 160,14 144,13
60 l jährlich 131,91 118,72 60 l jährlich 137,26 123,53
40 l jährlich 87,94 79,15 40 l jährlich 91,51 82,36
1.2.2 1.2.2
1.3 1.3
1.3.1 1.3.1
1.3.2 1.3.2
bis zu 240 l 6,39 bis zu 240 l 6,65
über 240 l 24,29 über 240 l 25,28
1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l 4,30 70 l 4,80
1.5 1.5
1.5.1 Abschließbare Gefäße 1.5.1 Abschließbare Gefäße
je Gefäß 30,00 je Gefäß 42,70
1.5.3 120-l-Biofilterdeckelgefäß
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines
Biomüllgefäßes mit Biofilterdeckel
je Gefäß 56,11
1.5.4. Biofiltermaterial für Biofilterdeckelgefäß (1 Satz mit 4
Presslingen) mit Montageanleitung, incl. Versand
11,50
1.6 1.6
1.6.1 1.6.1
5 m³ jährlich 5.496,40 4.946,76 5 m³ jährlich 5.719,35 5.147,42
4 m³ jährlich 4.397,12 3.957,41 4 m³ jährlich 4.575,48 4.117,93
alte Fassung neue Fassung
in der Bundesstadt Bonnin der Bundesstadt Bonn
Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung
Gebühr/EUR Gebühr/EUR
Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken
Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
Sonderausstattung Sonderausstattung
zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Seite 1 von 2 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 17 von 19
Anlage 4
alte Fassung neue Fassung
3 m³ jährlich 3.297,84 2.968,06 3 m³ jährlich 3.431,61 3.088,45
2 m³ jährlich 2.198,56 1.978,70 2 m³ jährlich 2.287,74 2.058,97
1.6.2 1.6.2
1.7 Sonderleistungen 1.7 Sonderleistungen
1.7.1 1.7.1
1.100 l jährlich 23,60 1.100 l jährlich 22,90
660 l jährlich 23,60 660 l jährlich 22,90
240 l jährlich 11,80 240 l jährlich 11,45
120 l jährlich 11,80 120 l jährlich 11,45
1.7.2 1.7.2
1.100 l jährlich 47,20 1.100 l jährlich 45,80
660 l jährlich 47,20 660 l jährlich 45,80
120 l jährlich 23,60 120 l jährlich 22,90
3 3
3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze,
die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27)
0,57 3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze,
die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27)
0,73
3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
(AVV 20 01 28)
0,54 3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
(AVV 20 01 28)
0,65
3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern,
einschließlich Halonen (AVV 16 05 04)
1,73 3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern,
einschließlich Halonen (AVV 16 05 04)
1,13
3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,94 3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 1,08
3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,50 3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,57
3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,14 3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,45
3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,14 3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,45
3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,14 3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,45
3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,57 3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,67
3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
2,50 3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
3,40
3.11 1,49 3.11 1,98
3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
2,50 3.12 Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
3,40
3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
1,73 3.13 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
1,80
3.14 Kalilaugenbatterien 4,24
Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten. Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter
der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter
der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Seite 2 von 2 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 18 von 19
Anlage 5
letzte geplante
01.01.2022 01.01.2023 01.01.2024 01.01.2025 01.01.2026
9,49 6,31 13,99 1,05 4,06
Restmüll Biomüll Grund
-gebühr
Vollservice-
gebühr Summe
Bonn (derzeit) 01.01.2025 263,83 € - € - € - € 263,83 € 4,30 €
Bonn (geplant) 01.01.2026 274,53 € - € - € - € 274,53 € 4,80 €
Vergleichsstädte
Aachen (ohne Vollservice) 01.01.2023 168,47 € 103,19 € 79,94 € 351,60 €
Aachen (mit Vollservice) 01.01.2023 260,88 € 103,19 € 79,94 € 444,01 €
Bielefeld (ohne Vollservice) 01.01.2025 141,48 € 105,24 € - € - € 246,72 € 5,00 €
Münster (mit Vollservice) 01.01.2021 250,20 € 199,80 € 36,00 € - € 486,00 € 7,00 € (90 l)
Stadt
Aachen
Münster Biomüll wird 1 x wöchentlich geleert, Betrag wurde auf 14-tägige Leerung umgerechnet
Erläuterungen
Der Vollservice wird für 120 l nur in der Innenstadt angeboten und gilt dann für alle Abfallbehälter
Tarifvergleich zum Interkommunalen Vergleich
Gebührenerhebung in Bonn
Abfallwirtschaft
Beistellsack /
Abfallsack
(70 Liter)
120 Liter (14-täglich)
jährlicher Gebührensatz
7,00 €
Gebührenänderungen
am/zum
um (in %)
Stadt
Letzte
Änderung/
Satzung bzw.
gültig ab
Interkommunaler VergleichSeite 19 von 19

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Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de