253841-01 · Mitteilungsvorlage
44. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253841-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.01.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.658 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 253841-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II 44. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Unter Bezugnahme auf die Protokollnotiz zu DS 253841, Fragen des Stv. Marcel Schmitt, nimmt der Rat der Bundesstadt Bonn folgendes zur Kenntnis: Wie in der Beschlussvorlage DS 253841 zur 44. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn ausgeführt, hat die Verwaltung bei der Bemessung des kalkulatorischen Zinssatzes nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW ein Wahlrecht. Im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation der Stadt Bonn hält die Verwaltung es für unerlässlich, bei der Gebührenberechnung den rechtlich zustehenden Rahmen auszuschöpfen und den rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat diesem Vorgehen mehrheitlich zugestimmt. Die Kostenprognosen seitens der bonnorange AöR und seitens der Bundesstadt Bonn sind in den Anlagen zur Beschlussvorlage DS 253841 detailliert dargestellt und in den Fußnoten erläutert. Tatsächlich gehören die Gehwegreinigung und die Winterwartung auf Gehwegen nicht zum Leistungsumfang der hoheitlichen Straßenreinigung. Kosten hierfür sind daher auch nicht im Gebührenbedarf für diese hoheitliche Reinigung enthalten. Ebenso entfernt die Stadtreinigung der bonnorange AöR kein Laub von den Fahrbahnen der auf die Anlieger übertragenen Straßen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de