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253828-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zur Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: 2. Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

Nummer
253828-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.12.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253828 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: 1. Verbandsversammlung des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) 2. Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253828-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme der Verwaltung zur Vertretung der
Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher
Unternehmen, hier: 2. Aufsichtsrat der
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Beratungsfolge
Inhalt der Stellungnahme:
In der Begründung der Beschlussvorlage 253828 wird dargestellt, dass dem
Aufsichtsrat der VRS GmbH bislang lediglich zwei Mitglieder angehört haben.
Die SPD hat sodann zutreffend darauf hingewiesen, dass dem Aufsichtsrat
tatsächlich jedoch 3 Mitglieder angehört haben.
Damit ist die derzeitige Begründung der Beschlussvorlage fehlerhaft und hier
mit der vollständigen Liste der zuletzt im Aufsichtsrat vertretenden Mitglieder zu
korrigieren:
1. Brückel, Valentin und als dessen Vertreter Schnell, Niklas
2. Wehlus, Jürgen und als dessen Vertreter Schäfer, Georg
3. Biniek, Max und als dessen Vertreter Pocha, Benedikt
Hintergrund ist, dass der Rat lediglich zwei Mitglieder (und deren Vertreter) für
den Aufsichtsrat der VRS GmbH empfehlen kann, da laut § 14 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages des ZV VRS je angefangene 200.000 Einwohner einer
Trägerkommune ein stimmberechtigtes Mitglied vorgesehen ist.
Die finale Besetzung obliegt allerdings der Autorität der Verbandsversammlung,
die von der Empfehlung des Rates abweichen kann.
So hatte die Verbandsversammlung zuletzt einen einheitlichen Wahlvorschlag
gefasst, der davon abwich und hatte drei Mitglieder der Stadt Bonn in den
Aufsichtsrat entsandt. Daher besteht durch diese Ergänzung kein Anspruch auf
drei Sitze im Aufsichtsrat.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de