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253802-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Baudenkmal "Lüttgerhof" Bornheimer Straße 26

Nummer
253802-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Kenntnisnahme
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  1. 253802 Baudenkmal "Lüttgerhof" Bornheimer Straße 26

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253802-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Baudenkmal "Lüttgerhof" Bornheimer Straße 26
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die aufgeführten Bedenken bezüglich der Außengastronomie an der
Bornheimer Str. 26 sind der Unteren Denkmalbehörde seit 2025 bekannt.
Kapazitätsbedingt konnte eine Überprüfung der Genehmigungslage erst jetzt
vorgenommen werden.
Gemäß der archivierten Bauakte wurde am 01.07.1996 eine
bauordnungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Außengastronomie
mit 86 Sitzplätzen erteilt. Nach der Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung
der Betriebszeiten Innen und Außen wurde eine Betriebszeit bis 22 Uhr
genehmigt.
Die heute vorzufindende Gesamtüberdachung durch eine Markise anstelle der
früher vorhandenen separaten Sonnenschirme wurde denkmalrechtlich weder
beantragt noch genehmigt. Entsprechend wurde auch die Einhausung mittels
an der Markise angebrachter Planen nicht denkmalrechtlich abgestimmt und
auch für die Werbeanlagen keine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde zwischenzeitlich eingeleitet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de