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253802 · Einwohnerfrage

Baudenkmal "Lüttgerhof" Bornheimer Straße 26

Nummer
253802
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
08.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 253802-01 ST Baudenkmal "Lüttgerhof" Bornheimer Straße 26

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Einwohnerfrage
öffentlich
253802
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
02.10.2025
Baudenkmal "Lüttgerhof" Bornheimer Straße 26
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Einwohnerfrage:
Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Entspricht der aktuelle Zustand des Baudenkmals Bornheimer Straße
26 (s. Fotos) vollumfänglich den denkmalschutzrechtlichen Bestim-
mungen und Auflagen?
2. Falls ja, wie wird dies seitens der Unteren Denkmalbehörde begründet?
Begründung:
Der sogenannte "Lüttgerhof" - benannt nach der Spedition Lüttger, die dort bis
zur Umnutzung des Areals ansässig war - wird seit dem Jahr 1992 unter der
Nummer A 2442 als Denkmal in der Denkmalliste der Bundesstadt Bonn ge-
führt. Als schützenswert gelten sowohl die alte Villa (Bornheimer Straße 24) als
auch die umstehenden Lagergebäude (ehemalige Remisen) Bornheimer
Straße 24 a und Bornheimer Straße 26.
Im Laufe der vergangenen Jahre wurde das Erscheinungsbild des Denkmals
Bornheimer Straße 26 sukzessive durch grelle Leuchtreklamen und eine ganz-
jährige, eingehauste und überdachte „Außengastronomie“ (de facto handelt es
sich um eine Erweiterung der Gaststättenfläche um rund 70 Quadratmeter!) so
weit verunstaltet, dass der ursprüngliche Charakter der Remise weitgehend
verloren gegangen ist. Noch eine Anmerkung: Mit der obigen Fragestellung
habe ich mich vor nunmehr sechs Monaten bereits an die Untere Denkmal-
behörde gewandt. Leider habe ich bis heute – trotz Nachfrage – bislang keine
substantielle Antwort erhalten.
Anlage/n
1 EW öff (öffentlich)
2 EW nöff (nichtöffentlich)
3 Bild 1 (öffentlich)
4 Bild 2 (öffentlich)
5 Bild 3 (öffentlich)
6 Bild 4 (öffentlich)Seite 1 von 6
Einwohnerfrage gem‰fl ß 26 der Gesch‰ftsordnung des Rates
Sehr geehrter Herr Bezirksb¸rgermeister Reeh-Schall,
ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Entspricht der aktuelle Zustand des Baudenkmals Bornheimer Strafle 26 (s.
Fotos) vollumf‰nglich den denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen und
Auflagen?
2. Falls ja, wie wird dies seitens der Unteren Denkmalbehˆrde begr¸ndet?
Begr¸ndung:
Der sogenannte "L¸ttgerhof" - benannt nach der Spedition L¸ttger, die dort bis zur
Umnutzung des Areals ans‰ssig war - wird seit dem Jahr 1992 unter der Nummer
A 2442 als Denkmal in der Denkmalliste der Bundesstadt Bonn gef¸hrt. Als
sch¸tzenswert gelten sowohl die alte Villa (Bornheimer Strafle 24) als auch die
umstehenden Lagergeb‰ude (ehemalige Remisen) Bornheimer Strafle 24 a und
Bornheimer Strafle 26.
Im Laufe der vergangenen Jahre wurde das Erscheinungsbild des Denkmals
Bornheimer Strafle 26 sukzessive durch grelle Leuchtreklamen und eine ganzj‰hrige,
eingehauste und ¸berdachte „Auflengastronomie“ (de facto handelt es sich um eine
Erweiterung der Gastst‰ttenfl‰che um rund 70 Quadratmeter!) so weit verunstaltet,
dass der urspr¸ngliche Charakter der Remise weitgehend verloren gegangen ist.
Noch eine Anmerkung: Mit der obigen Fragestellung habe ich mich vor nunmehr
sechs Monaten bereits an die Untere Denkmalbehˆrde gewandt. Leider habe ich bis
heute – trotz Nachfrage – bislang keine substantielle Antwort erhalten.Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 22:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de