253802 · Einwohnerfrage
Baudenkmal "Lüttgerhof" Bornheimer Straße 26
Kerndaten
- Nummer
- 253802
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 08.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.245 Zeichen)
Einwohnerfrage öffentlich 253802 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 02.10.2025 Baudenkmal "Lüttgerhof" Bornheimer Straße 26 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Einwohnerfrage: Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Entspricht der aktuelle Zustand des Baudenkmals Bornheimer Straße 26 (s. Fotos) vollumfänglich den denkmalschutzrechtlichen Bestim- mungen und Auflagen? 2. Falls ja, wie wird dies seitens der Unteren Denkmalbehörde begründet? Begründung: Der sogenannte "Lüttgerhof" - benannt nach der Spedition Lüttger, die dort bis zur Umnutzung des Areals ansässig war - wird seit dem Jahr 1992 unter der Nummer A 2442 als Denkmal in der Denkmalliste der Bundesstadt Bonn ge- führt. Als schützenswert gelten sowohl die alte Villa (Bornheimer Straße 24) als auch die umstehenden Lagergebäude (ehemalige Remisen) Bornheimer Straße 24 a und Bornheimer Straße 26. Im Laufe der vergangenen Jahre wurde das Erscheinungsbild des Denkmals Bornheimer Straße 26 sukzessive durch grelle Leuchtreklamen und eine ganz- jährige, eingehauste und überdachte „Außengastronomie“ (de facto handelt es sich um eine Erweiterung der Gaststättenfläche um rund 70 Quadratmeter!) so weit verunstaltet, dass der ursprüngliche Charakter der Remise weitgehend verloren gegangen ist. Noch eine Anmerkung: Mit der obigen Fragestellung habe ich mich vor nunmehr sechs Monaten bereits an die Untere Denkmal- behörde gewandt. Leider habe ich bis heute – trotz Nachfrage – bislang keine substantielle Antwort erhalten. Anlage/n 1 EW öff (öffentlich) 2 EW nöff (nichtöffentlich) 3 Bild 1 (öffentlich) 4 Bild 2 (öffentlich) 5 Bild 3 (öffentlich) 6 Bild 4 (öffentlich)Seite 1 von 6 Einwohnerfrage gem‰fl ß 26 der Gesch‰ftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bezirksb¸rgermeister Reeh-Schall, ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Entspricht der aktuelle Zustand des Baudenkmals Bornheimer Strafle 26 (s. Fotos) vollumf‰nglich den denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen und Auflagen? 2. Falls ja, wie wird dies seitens der Unteren Denkmalbehˆrde begr¸ndet? Begr¸ndung: Der sogenannte "L¸ttgerhof" - benannt nach der Spedition L¸ttger, die dort bis zur Umnutzung des Areals ans‰ssig war - wird seit dem Jahr 1992 unter der Nummer A 2442 als Denkmal in der Denkmalliste der Bundesstadt Bonn gef¸hrt. Als sch¸tzenswert gelten sowohl die alte Villa (Bornheimer Strafle 24) als auch die umstehenden Lagergeb‰ude (ehemalige Remisen) Bornheimer Strafle 24 a und Bornheimer Strafle 26. Im Laufe der vergangenen Jahre wurde das Erscheinungsbild des Denkmals Bornheimer Strafle 26 sukzessive durch grelle Leuchtreklamen und eine ganzj‰hrige, eingehauste und ¸berdachte „Auflengastronomie“ (de facto handelt es sich um eine Erweiterung der Gastst‰ttenfl‰che um rund 70 Quadratmeter!) so weit verunstaltet, dass der urspr¸ngliche Charakter der Remise weitgehend verloren gegangen ist. Noch eine Anmerkung: Mit der obigen Fragestellung habe ich mich vor nunmehr sechs Monaten bereits an die Untere Denkmalbehˆrde gewandt. Leider habe ich bis heute – trotz Nachfrage – bislang keine substantielle Antwort erhalten.Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de