253686-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rechtsverfolgungspflicht nach Hinweisen auf Gefahren in der Verwaltung – Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz im Fall von Leiharbeitnehmer*innen
Kerndaten
- Nummer
- 253686-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253686-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Rechtsverfolgungspflicht nach Hinweisen auf Gefahren in der Verwaltung – Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz im Fall von Leiharbeitnehmer*innen Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Vor dem Hintergrund der umfassenden Fragestellung konnten die notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen werden. Daher bittet die Verwaltung um Vertagung. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de