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253686-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rechtsverfolgungspflicht nach Hinweisen auf Gefahren in der Verwaltung – Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz im Fall von Leiharbeitnehmer*innen

Nummer
253686-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  1. Sondersitzung des Rates 22.01.2026 Kenntnisnahme
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  1. 253686 Rechtsverfolgungspflicht nach Hinweisen auf Gefahren in der Verwaltung – Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz im Fall von Leiharbeitnehmer*innen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253686-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Rechtsverfolgungspflicht nach Hinweisen auf
Gefahren in der Verwaltung – Umsetzung des
Hinweisgeberschutzgesetz im Fall von
Leiharbeitnehmer*innen
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Vor dem Hintergrund der umfassenden Fragestellung konnten die notwendigen
verwaltungsinternen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen werden. Daher
bittet die Verwaltung um Vertagung.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de