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253623-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Steuerliche Auswirkung der Unternehmensverlagerung der DHL Express von Bonn nach Schkeuditz

Nummer
253623-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.08.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 11.12.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253623 BBB-Anfrage: Steuerliche Auswirkung der Unternehmensverlagerung der DHL Express von Bonn nach Schkeuditz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253623-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
BBB-Anfrage: Steuerliche Auswirkung der
Unternehmensverlagerung der DHL Express von
Bonn nach Schkeuditz
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.08.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1. Seit wann hat die Oberbürgermeisterin Kenntnis von der
Verlagerung des Firmensitzes der DHL Express von Bonn nach
Schkeuditz, auf welchem Weg hat sie diese Nachricht erreicht und was
hat die Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Bonn unternommen, um die
DHL Express am Standort Bonn zu halten?
„Seit dem 23.07.2025. An diesem Tag ist in der Leipziger Volkszeitung ein
entsprechender Artikel erschienen, in dem DHL Express den Sachverhalt der
Zeitung gegenüber bestätigt hat. Zunächst ist festzuhalten, dass die globale
Konzernzentrale der Deutsche Post DHL Group am Standort Bonn befindlich ist
und sich hieran nichts ändert. Es handelt sich um eine Veränderung hinsichtlich
des rechtlichen Sitzes des Bereichs DHL Express. Die operativen Einheiten von
DHL Express befinden sich seit jeher am Standort Flughafen Leipzig. In einer
Stellungnahme an die Medien führt die DHL wörtlich aus, dass "Im Rahmen der
Investment of Choice-Strategie überprüft die DHL Group regelmäßig ihre
Struktur, um den geschäftlichen Anforderungen bestmöglich gerecht zu
werden. Der Vorstand der DHL Group hat entschieden, die Organisation der
Beteiligungen zu vereinfachen, indem die rechtlichen Strukturen an die
Managementstruktur angepasst werden. In diesem Kontext hat die DHL
Express Holding ihren rechtlichen Firmensitz zum 1.1.2025 von Bonn nach
Schkeuditz verlegt. Die Änderung betrifft keine Mitarbeitenden." Es handelt sich
hier um eine rein unternehmerische Entscheidung, die der Konzern mit seiner
Unternehmensstrategie begründet. Die Stadtspitze und die Verwaltung pflegen
einen kontinuierlichen guten Austausch mit der DHL Group, sowohl zu dieser
Entwicklung bezüglich DHL Express als auch insgesamt zum wichtigen
Standort der DHL Konzernzentrale in Bonn.“
Im Übrigen wird auf die bereits erfolgte Beantwortung der gleichlautendenSeite 1 von 2
Seite 2
Frage der Großen Anfrage (Ds.-Nr. 253560-01 ST) verwiesen.
zu 2. Im Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage, I. Quartal 2025 führt
die OB aus: „Für das gesamte Jahr 2025 werden Gewerbesteuererträge in
Höhe von 344,6 Mio. EUR prognostiziert, womit insgesamt 7,5 Mio. EUR
an Mehrerträgen erwartet werden.“ Daher fragen wir: Ist diese Prognose
angesichts der Verlagerung der Firmenzentrale von DHL Express nach
Schkeuditz noch zu halten und wenn nein, wie lautet die aktuelle
Schätzung?
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses
gemäß § 30 Abgabenordnung ist es der Verwaltung nicht gestattet, Aussagen
zu den gewerbesteuerlichen Auswirkungen einzelner unternehmerischer
Entscheidungen zu treffen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die
Kämmerei zwischenzeitlich die aktuelle Finanzplanung auf Basis der neuen
Informationen überprüft hat und mit allenfalls geringfügigen Auswirkungen
gerechnet wird.
zu 3. Wie erklärt sich die "Kämmerei" der Bundesstadt Bonn die
wundersame Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen in der durch die
DHL-Express Holding gewählten neuen Sitzstadt , die im dortigen
Haushalt bereits eingepreist worden ist, wenn doch in Bonn laut der von
OB Dörner zu verantwortenden Pressemitteilung vom 4. August 2025
kaum ein Verlust zu verzeichnen sein soll?
Die vorgelegte Kalkulation der Stadt Schkeuditz kann die Bundesstadt Bonn
nicht bewerten.
zu 4. Werden diesbezüglich die voraussichtlichen Einbußen bei der
Gewerbesteuer einen Umfang haben, der der Bezirksregierung im
quartalsweisen Bericht mitzuteilen ist?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
zu 5. In welchen Jahren sind Steuerverluste in der Sache möglicherweise
bereits eingetreten und wie gedenkt die Oberbürgermeisterin, die zu
erwartenden Ausfälle bei der Gewerbesteuer im laufenden Haushalt 2025 /
2026 aufzufangen?
Bislang sind bezüglich des in Rede stehenden Unternehmens keine
Steuerverluste eingetreten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de