253623-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Steuerliche Auswirkung der Unternehmensverlagerung der DHL Express von Bonn nach Schkeuditz
Kerndaten
- Nummer
- 253623-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253623-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II BBB-Anfrage: Steuerliche Auswirkung der Unternehmensverlagerung der DHL Express von Bonn nach Schkeuditz Beratungsfolge Hauptausschuss 28.08.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1. Seit wann hat die Oberbürgermeisterin Kenntnis von der Verlagerung des Firmensitzes der DHL Express von Bonn nach Schkeuditz, auf welchem Weg hat sie diese Nachricht erreicht und was hat die Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Bonn unternommen, um die DHL Express am Standort Bonn zu halten? „Seit dem 23.07.2025. An diesem Tag ist in der Leipziger Volkszeitung ein entsprechender Artikel erschienen, in dem DHL Express den Sachverhalt der Zeitung gegenüber bestätigt hat. Zunächst ist festzuhalten, dass die globale Konzernzentrale der Deutsche Post DHL Group am Standort Bonn befindlich ist und sich hieran nichts ändert. Es handelt sich um eine Veränderung hinsichtlich des rechtlichen Sitzes des Bereichs DHL Express. Die operativen Einheiten von DHL Express befinden sich seit jeher am Standort Flughafen Leipzig. In einer Stellungnahme an die Medien führt die DHL wörtlich aus, dass "Im Rahmen der Investment of Choice-Strategie überprüft die DHL Group regelmäßig ihre Struktur, um den geschäftlichen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden. Der Vorstand der DHL Group hat entschieden, die Organisation der Beteiligungen zu vereinfachen, indem die rechtlichen Strukturen an die Managementstruktur angepasst werden. In diesem Kontext hat die DHL Express Holding ihren rechtlichen Firmensitz zum 1.1.2025 von Bonn nach Schkeuditz verlegt. Die Änderung betrifft keine Mitarbeitenden." Es handelt sich hier um eine rein unternehmerische Entscheidung, die der Konzern mit seiner Unternehmensstrategie begründet. Die Stadtspitze und die Verwaltung pflegen einen kontinuierlichen guten Austausch mit der DHL Group, sowohl zu dieser Entwicklung bezüglich DHL Express als auch insgesamt zum wichtigen Standort der DHL Konzernzentrale in Bonn.“ Im Übrigen wird auf die bereits erfolgte Beantwortung der gleichlautendenSeite 1 von 2 Seite 2 Frage der Großen Anfrage (Ds.-Nr. 253560-01 ST) verwiesen. zu 2. Im Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage, I. Quartal 2025 führt die OB aus: „Für das gesamte Jahr 2025 werden Gewerbesteuererträge in Höhe von 344,6 Mio. EUR prognostiziert, womit insgesamt 7,5 Mio. EUR an Mehrerträgen erwartet werden.“ Daher fragen wir: Ist diese Prognose angesichts der Verlagerung der Firmenzentrale von DHL Express nach Schkeuditz noch zu halten und wenn nein, wie lautet die aktuelle Schätzung? Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung ist es der Verwaltung nicht gestattet, Aussagen zu den gewerbesteuerlichen Auswirkungen einzelner unternehmerischer Entscheidungen zu treffen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Kämmerei zwischenzeitlich die aktuelle Finanzplanung auf Basis der neuen Informationen überprüft hat und mit allenfalls geringfügigen Auswirkungen gerechnet wird. zu 3. Wie erklärt sich die "Kämmerei" der Bundesstadt Bonn die wundersame Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen in der durch die DHL-Express Holding gewählten neuen Sitzstadt , die im dortigen Haushalt bereits eingepreist worden ist, wenn doch in Bonn laut der von OB Dörner zu verantwortenden Pressemitteilung vom 4. August 2025 kaum ein Verlust zu verzeichnen sein soll? Die vorgelegte Kalkulation der Stadt Schkeuditz kann die Bundesstadt Bonn nicht bewerten. zu 4. Werden diesbezüglich die voraussichtlichen Einbußen bei der Gewerbesteuer einen Umfang haben, der der Bezirksregierung im quartalsweisen Bericht mitzuteilen ist? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. zu 5. In welchen Jahren sind Steuerverluste in der Sache möglicherweise bereits eingetreten und wie gedenkt die Oberbürgermeisterin, die zu erwartenden Ausfälle bei der Gewerbesteuer im laufenden Haushalt 2025 / 2026 aufzufangen? Bislang sind bezüglich des in Rede stehenden Unternehmens keine Steuerverluste eingetreten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de