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253566-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrsführung an der Einmündung Siegburger Straße in die Reinold-Hagen-Straße

Nummer
253566-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Reinold-Hagen-Straße Straße· Pützchen, Beuel Hauptort
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253566 Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrsführung an der Einmündung Siegburger Straße in die Reinold-Hagen-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253566-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrsführung
an der Einmündung Siegburger Straße in die
Reinold-Hagen-Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
31.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Siegburger Straße und die Reinold-Hagen-Straße sind im Eigentum des
Landes und damit in der Baulast des Landebetriebes Straßen.NRW. Bauliche
Veränderungen am Knotenpunkt fallen somit in die Zuständigkeit von
Straßen.NRW. Aufgrund der Klassifizierung der Siegburger Straße als
Landesstraße und dem damit verbundenen Schwerlastanteil des dort
abgewickelten Verkehrs wird der Einbau von Schwellen oder Aufpflasterungen
dort im Regelfall nicht durchgeführt.
Ein Abrücken der Furt vom Einmündungsbereich würde die Sichtbeziehungen
insbesondere für den links in die Siegburger Straße einbiegenden Kfz-Verkehr
tendenziell verschlechtern und daher aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer
Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Eine Verschiebung der Furt in
die Siegburger Straße würde zudem dazu führen, dass wartende Kfz
höchstwahrscheinlich die Furt zustauen würden.
Grundsätzlich bestehen an der besagten Einmündung ausreichende
Sichtbeziehungen, es ist eine ausreichend breite Furt für den Radverkehr rot
markiert. Eine ausreichend dimensionierte Querungshilfe ermöglicht zudem das
Queren der Kfz-Fahrspuren. Der Verwaltung ist dort keine Unfallhäufungsstelle
bekannt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de