253539-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gleichstellung von Schüler*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket
Kerndaten
- Nummer
- 253539-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.09.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253539-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Gleichstellung von Schüler*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die finanzielle Beteiligung des Schulträgers an Fahrkosten der Schüler*innen ist in der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schüler- fahrkostenverordnung - SchfkVO) geregelt. Danach entscheidet jeder Schul- träger selbstständig im Rahmen dieser Verordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung (vgl. § 3 SchfkVO). In Bonn gibt es neben der Stadt Bonn auch noch verschiedene private Schulträger, die über die Fahrkosten und damit auch das Angebot des Schülertickets in eigener Zuständigkeit selbstständig entscheiden. Die Stadt Bonn hat sich im Rahmen der Schülerticket-Modelle für das soge- nannte Subventionsmodell entschieden. Der monatliche Ticketpreis des Schü- lertickets im Subventionsmodell ist unabhängig von der jeweiligen Abnahme- quote an einzelnen Schulen. Ein günstiger Angebotspreis entsteht dadurch, dass der Ticketpreis für alle Schüler*innen durch Zahlungen der Kommune ge- senkt wird, wodurch ein einheitlicher und niedrigerer Preis für alle Schü- ler*innen, unabhängig vom Wohnort, ermöglicht wird. Zusätzlich zu dieser Preisgestaltung durch den Schulträger im Rahmen der Wahl des Schülerticketmodells verpflichtet die Schülerfahrkostenverordnung den Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen zur Ermäßigung eines Schülertickets. Die sich für die Schüler*innen aus der SchfkVO ergebenden Vergünstigungen des Fahrpreises werden zwischen dem Schulträger und dem Verkehrsunternehmen intern verrechnet, so dass die Abonnenten des Schüler- tickets direkt den individuellen, teilweise zusätzlich reduzierten Monatspreis an das Verkehrsunternehmen zahlen. Das von der Stadt Bonn gewählte Subventionsmodell für das Schülerticket kann grundsätzlich von jedem Schulträger mit dem jeweiligen Verkehrsunter- nehmen vereinbart werden. Ebenso gelten die Vorschriften der Schülerfahrkos- tenverordnung ebenso für private Schulträger. Über den Angebotspreis im Rahmen des Subventionsmodells (29,60 Euro im Schuljahr 2025/2026) hinaus, subventioniert die Stadt Bonn das Schülerticket für Bonner Schüler*innen zusätzlich um 10,60 Euro, so dass dieses für 19,00 € monatlich angeboten werden kann. Die Bonner Schüler*innen der städtischenSeite 1 von 2 Seite 2 Schulen erhalten so ein günstiges Schülerticket, dass jedoch anders als das Deutschlandticket, nur im VRS Gebiet Gültigkeit besitzt. Die Stadt Bonn hat sich, anders als andere private Schulträger im Bonner Stadtgebiet, bewusst gegen das Schülerticket in Form eines Deutschlandtickets entschieden, das nur zu einem höheren Preis monatlich bezogen werden könnte. Die Möglichkeit der Subventionierung der Schülertickets der privaten Schulträ- ger in Bonn besteht nicht. Es würde sich dabei um eine freiwillige Leistung handeln. Die Übernahme solcher freiwilligen Leistungen benötigt eine grundsätzliche politische Entscheidung, die bislang nicht vorliegt. Zudem ist der Leistungsumfang der unterschiedlichen Ticketmodelle nicht iden- tisch, denn das Seitens des Schulträgers Stadt Bonn angebotene Schülerticket berechtigt zur Nutzung des ÖPNV im Einzugsgebiet des VRS, während das Schülerticket als Deutschlandticket den Nahverkehr deutschlandweit abdeckt. Eine Ungleichbehandlung von gleichen Sachverhalten im Sinne des Artikel 3 GG und dem Bildungszugangsprinzip ist schon aus diesem Grund nicht ersicht- lich. Ein Zuschuss an private Schulträger, ohne dass diese das Ticketmodell vom Deutschlandticket in das Subventionsmodell wechseln, wäre demnach auch gar nicht geeignet, um die Unterschiede in den Ticketmodellen auszuglei- chen. Auf die unterschiedliche Tarifgestaltung des Schülertickets bei der Stadt Bonn und den weiteren privaten Schulträgern in Bonn wird auf der Internetseite der Stadt Bonn nicht näher eingegangen, da jeder Schulträger eigenständig über die Fahrkosten entscheidet und über Grundsätze informieren soll. Die Informa- tion auf der Homepage der Stadt Bonn zum „Schülerticket und Geschwisterer- mäßigung“ beginnt damit, dass das Schülerticket von allen Schüler*innen der städtischen Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gym- nasien und Gesamtschulen erworben werden kann. Alle weitergehenden Infor- mationen beziehen sich daher auf Schüler*innen an städtischen Schulen. Wie die Stadt Bonn als Schulträger sollen auch die privaten Schulträger im Rahmen ihrer Informations- und Beratungspflicht die Schüler*innen und deren Eltern über ihre Antragsberechtigung nach Maßgabe des vom Schulträger fest- gelegten Verfahrens jährlich vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingehend informieren (vgl. Verwaltungsvorschrift 4.2.2 zu § 4 SchfkVO). Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli- chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirks- vertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürge- ranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de