253539 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Gleichstellung von Schüler*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket
Kerndaten
- Nummer
- 253539
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 24.07.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 253539 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 20.07.2025 Bürgerantrag: Gleichstellung von Schüler\*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW stelle ich folgenden Bürgerantrag: Antrag: Die Stadt Bonn wird gebeten zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass Schü- ler*innen privater, staatlich anerkannter Ersatzschulen bei der Preisgestaltung des VRS-Schülertickets finanziell gleichgestellt werden mit Schüler*innen städ- tischer Schulen. Insbesondere wird beantragt: 1. Die Integration privater Schulen in die bestehende Rahmenvereinbarung der Stadt Bonn mit dem VRS oder 2. Ein städtischer Zuschuss, der die Preisdifferenz zum städtischen Schulm- odell ausgleicht. 3. Eine Überprüfung, ob die derzeitige Ungleichbehandlung mit dem Gleich- heitsgrundsatz aus Art. 3 GG und dem Bildungszugangsprinzip vereinbar ist – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Bonn nicht ausreichend städtische Schulplätze zur Verfügung stellt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 4 Von: Gesendet: Sonntag, 20. Juli 2025 22:38 An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de> Betreff: Gleichstellung von Schüler\*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS- Schülerticket Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW stelle ich folgenden Bürgerantrag: Antrag: Die Stadt Bonn wird gebeten zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass Schüler*innen privater, staatlich anerkannter Ersatzschulen bei der Preisgestaltung des VRS-Schülertickets finanziell gleichgestellt werden mit Schüler*innen städtischer Schulen. Insbesondere wird beantragt: 1. Die Integration privater Schulen in die bestehende Rahmenvereinbarung der Stadt Bonn mit dem VRS oder 2. Ein städtischer Zuschuss, der die Preisdifferenz zum städtischen Schulmodell ausgleicht. 3. Eine Überprüfung, ob die derzeitige Ungleichbehandlung mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG und dem Bildungszugangsprinzip vereinbar ist – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Bonn nicht ausreichend städtische Schulplätze zur Verfügung stellt. --- Zur Begründung: Aktuell zahlen Schüler*innen privater, staatlich anerkannter Ersatzschulen (z. B. kirchliche Schulen, Waldorfschulen) in Bonn deutlich mehr für das VRS-Schülerticket als Schüler*innen städtischer Schulen, insbesondere weitere Ermäßigungen wie Ermäßigung bei weiterer Entfernung oder Geschwisterabatte entfallen an privaten Ersatzschulen. Dies liegt daran, dass die Stadt Bonn nur für Schüler\*innen in kommunaler Trägerschaft eine Sammelbestellung organisiert, wodurch Mengenrabatte gewährt werden. Private Schulen hingegen müssen individuelle Verträge mit dem VRS abschließen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Dies stellt eine strukturelle Benachteiligung dar – besonders angesichts der Tatsache, dass in Bonn nicht genügend Plätze an städtischen weiterführenden Schulen vorhanden sind, und viele Familien faktisch keine andere Wahl haben, als eine private Schule zu wählen. Diese Ungleichbehandlung widerspricht dem Prinzip der Bildungsgerechtigkeit und der Gleichstellung öffentlicher und privater Ersatzschulen, wie sie im Schulgesetz NRW (§100) verankert ist. Dass es auch anders geht zeigt z.B. die Stadt Köln. Hier wird das sogenannte "SchülerTicket" auch an staatlich anerkannte Ersatzschulen über einen Rahmenvertrag vermittelt.Seite 3 von 4 --- Ziel des Bürgerantrages: Die Stadt Bonn soll ein gerechtes und inklusives Modell zur Schülerbeförderung schaffen, das unabhängig von der Schulträgerschaft allen Schüler\*innen den gleichen Zugang zum ÖPNV ermöglicht. Anmerkung: Die unterschiedliche Tarifgestaltung des VRS Schülertickets je nach Schulträger (städtische oder private Schule) geht so nicht auf der Internetseite der Stadt Bonn hervor. Sollte die Stadt sich entgegen dem Antrag dazu entscheiden, die Gleichstellung abzulehnen, so sollte zumindest die Internetseite der Stadt Bonn diesbezüglich überarbeitet werden, um dem Bürger vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere der Satz "Der Preis des Schülertickets beträgt für alle Schüler*innen im Schuljahr 2024/2025 monatlich 27,90 Euro. Bei Schüler*innen, die in Bonn wohnen, wird der Preis auf monatlich 19 Euro reduziert." ist irreführend. (https://www.bonn.de/vv/produkte/schuelerticket.php) --- Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de