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253539 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Gleichstellung von Schüler*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket

Nummer
253539
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
24.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 24.07.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.09.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 654,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253539-01 ST Gleichstellung von Schüler*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket

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Text anzeigen (4.744 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
253539
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
20.07.2025
Bürgerantrag: Gleichstellung von Schüler\*innen
privater Schulen bei der Preisgestaltung für das
VRS-Schülerticket
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.09.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW stelle ich folgenden Bürgerantrag:
Antrag:
Die Stadt Bonn wird gebeten zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass Schü-
ler*innen privater, staatlich anerkannter Ersatzschulen bei der Preisgestaltung
des VRS-Schülertickets finanziell gleichgestellt werden mit Schüler*innen städ-
tischer Schulen.
Insbesondere wird beantragt:
1. Die Integration privater Schulen in die bestehende Rahmenvereinbarung der
Stadt Bonn mit dem VRS oder
2. Ein städtischer Zuschuss, der die Preisdifferenz zum städtischen Schulm-
odell ausgleicht.
3. Eine Überprüfung, ob die derzeitige Ungleichbehandlung mit dem Gleich-
heitsgrundsatz aus Art. 3 GG und dem Bildungszugangsprinzip vereinbar ist –
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Bonn nicht ausreichend
städtische Schulplätze zur Verfügung stellt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 4
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 4
Von:
Gesendet: Sonntag, 20. Juli 2025 22:38
An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de>
Betreff: Gleichstellung von Schüler\*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-
Schülerticket
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW stelle ich folgenden Bürgerantrag:
Antrag:
Die Stadt Bonn wird gebeten zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass Schüler*innen privater,
staatlich anerkannter Ersatzschulen bei der Preisgestaltung des VRS-Schülertickets finanziell
gleichgestellt werden mit Schüler*innen städtischer Schulen.
Insbesondere wird beantragt:
1. Die Integration privater Schulen in die bestehende Rahmenvereinbarung der Stadt Bonn mit
dem VRS oder
2. Ein städtischer Zuschuss, der die Preisdifferenz zum städtischen Schulmodell ausgleicht.
3. Eine Überprüfung, ob die derzeitige Ungleichbehandlung mit dem Gleichheitsgrundsatz
aus Art. 3 GG und dem Bildungszugangsprinzip vereinbar ist – insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die Stadt Bonn nicht ausreichend städtische Schulplätze zur Verfügung
stellt.
---
Zur Begründung:
Aktuell zahlen Schüler*innen privater, staatlich anerkannter Ersatzschulen (z. B. kirchliche
Schulen, Waldorfschulen) in Bonn deutlich mehr für das VRS-Schülerticket als
Schüler*innen städtischer Schulen, insbesondere weitere Ermäßigungen wie Ermäßigung bei
weiterer Entfernung oder Geschwisterabatte entfallen an privaten Ersatzschulen. Dies liegt
daran, dass die Stadt Bonn nur für Schüler\*innen in kommunaler Trägerschaft eine
Sammelbestellung organisiert, wodurch Mengenrabatte gewährt werden. Private Schulen
hingegen müssen individuelle Verträge mit dem VRS abschließen, was zu erheblichen
Mehrkosten führt.
Dies stellt eine strukturelle Benachteiligung dar – besonders angesichts der Tatsache, dass in
Bonn nicht genügend Plätze an städtischen weiterführenden Schulen vorhanden sind, und
viele Familien faktisch keine andere Wahl haben, als eine private Schule zu wählen.
Diese Ungleichbehandlung widerspricht dem Prinzip der Bildungsgerechtigkeit und der
Gleichstellung öffentlicher und privater Ersatzschulen, wie sie im Schulgesetz NRW (§100)
verankert ist. Dass es auch anders geht zeigt z.B. die Stadt Köln. Hier wird das sogenannte
"SchülerTicket" auch an staatlich anerkannte Ersatzschulen über einen Rahmenvertrag
vermittelt.Seite 3 von 4
---
Ziel des Bürgerantrages:
Die Stadt Bonn soll ein gerechtes und inklusives Modell zur Schülerbeförderung schaffen, das
unabhängig von der Schulträgerschaft allen Schüler\*innen den gleichen Zugang zum ÖPNV
ermöglicht.
Anmerkung:
Die unterschiedliche Tarifgestaltung des VRS Schülertickets je nach Schulträger (städtische
oder private Schule) geht so nicht auf der Internetseite der Stadt Bonn hervor. Sollte die Stadt
sich entgegen dem Antrag dazu entscheiden, die Gleichstellung abzulehnen, so sollte
zumindest die Internetseite der Stadt Bonn diesbezüglich überarbeitet werden, um dem Bürger
vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere der Satz "Der Preis des
Schülertickets beträgt für alle Schüler*innen im Schuljahr 2024/2025 monatlich 27,90
Euro. Bei Schüler*innen, die in Bonn wohnen, wird der Preis auf monatlich 19 Euro
reduziert." ist irreführend. (https://www.bonn.de/vv/produkte/schuelerticket.php)
---
Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de