253456-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe" - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 253456-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.04.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- An der Josefshöhe Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253456-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III 25.06.2025 Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe" - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Einbindung der Stadt Bonn in das Projekt SEVAS erfolgte auf Basis einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land NRW. Diese sieht vor, dass Kommunen eigenverantwortlich Vorrangrouten definieren und in das System einpflegen. Die Ausweisung der Straßen erfolgte in diesem Rahmen. Die zeitweise als LKW-Vorrangroute in der Software aufgelistete Straße An der Josefshöhe, ist mittlerweile dort nicht mehr als LKW-Vorrangroute ausgewiesen. LKW-Vorrangrouten wurden nicht der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt, da sich die Routen aus der gewachsenen Stadt Bonn und dem Umland ergeben. Die Straßen wurden seinerzeit für den Verkehr gewidmet. An der zulässigen Nutzung der Straßen änderte sich durch die Eintragung in SEVAS daher nichts. Aus Sicht der Verwaltung war eine Beschlussfassung der Politik daher nicht erforderlich. Eine gesonderte Beschlussfassung über Vorrangrouten war auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichts rechtlich nicht erforderlich, sodass ein Rechtsverstoß hieraus nicht abzuleiten ist. Ziel der Software ist es, LKW-Fahrer*innen einen für sie sinnvollen Weg aufzuzeigen. Kriterien hierfür sind der Ausbau der Straße, Gewichtsbegrenzungen bei Brücken, Durchfahrtshöhen bei Unterführungen etc. Die Straße an der Josefshöhe ist für LKW gut befahrbar und daher faktisch eine Option für LKW-Fahrer*innen, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als Vorrangroute ausgewiesen ist oder nicht. Die Straße wird schon länger aus Immissionsschutzsicht betrachtet. Aus Lärmschutzgründen wurde daher auf der Straße bereits Tempo 30 eingeführt. Ein LWK-Durchfahrtverbot wurde aus Sicht des Immissionsschutzes ebenfalls in den vergangenen Monaten intensiv betrachtet. Zu dieser Fragestellung wurden umfassende Lärmberechnungen beauftragt. Das Gutachten ist als Anlage der DS 253031-01 einsehbar. In dem Gutachten wird deutlich, dass die Richtwerte für allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete sowie Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheimen) an allen Gebäudefassaden im Nahbereich der Straße „An der Josefshöhe“ mit und ohne LKW-Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Durchfahrtsverbot eingehalten werden. Das Gutachten zeigt auch, dass eine LKW-Durchfahrtsverbot nur minimale Verbesserungen der Lärmsituation mit sich bringen würde. Zudem sind die Schwerverkehrsanteile überwiegend begründet durch Busse, sodass diese von einem Lkw-Durchfahrtsverbot nicht betroffen wären und die Pegelminderung sich nicht wesentlich verringert. Aus Sicht der Verwaltung gibt es daher keinen Anlass den LKW-Verkehr in dieser Straße zu Lasten anderer Straßen zu begrenzen. Außerdem hat die Verwaltung in der Straße An der Josefshöhe bereits die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zum Lärmschutz reduziert, die auch für den LKW-Verkehr gilt. Die Verwaltung wird die Verkehrssituation im Rahmen der laufenden Lärmaktionsplanung weiter beobachten und falls erforderlich anpassen. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de