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253456-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe" - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
253456-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • An der Josefshöhe Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253456 Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253456-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
25.06.2025
Bürgerantrag: Überprüfung zur
Kooperationsvereinbarung SEVAS und der
Verkehrsführung "An der Josefshöhe" -
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
05.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Einbindung der Stadt Bonn in das Projekt SEVAS erfolgte auf Basis einer
Kooperationsvereinbarung mit dem Land NRW. Diese sieht vor, dass
Kommunen eigenverantwortlich Vorrangrouten definieren und in das System
einpflegen. Die Ausweisung der Straßen erfolgte in diesem Rahmen. Die
zeitweise als LKW-Vorrangroute in der Software aufgelistete Straße An der
Josefshöhe, ist mittlerweile dort nicht mehr als LKW-Vorrangroute
ausgewiesen. LKW-Vorrangrouten wurden nicht der Politik zur
Beschlussfassung vorgelegt, da sich die Routen aus der gewachsenen Stadt
Bonn und dem Umland ergeben. Die Straßen wurden seinerzeit für den
Verkehr gewidmet. An der zulässigen Nutzung der Straßen änderte sich durch
die Eintragung in SEVAS daher nichts. Aus Sicht der Verwaltung war eine
Beschlussfassung der Politik daher nicht erforderlich. Eine gesonderte
Beschlussfassung über Vorrangrouten war auch nach Ansicht des
Verwaltungsgerichts rechtlich nicht erforderlich, sodass ein Rechtsverstoß
hieraus nicht abzuleiten ist.
Ziel der Software ist es, LKW-Fahrer*innen einen für sie sinnvollen Weg
aufzuzeigen. Kriterien hierfür sind der Ausbau der Straße,
Gewichtsbegrenzungen bei Brücken, Durchfahrtshöhen bei Unterführungen etc.
Die Straße an der Josefshöhe ist für LKW gut befahrbar und daher faktisch eine
Option für LKW-Fahrer*innen, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als
Vorrangroute ausgewiesen ist oder nicht.
Die Straße wird schon länger aus Immissionsschutzsicht betrachtet. Aus
Lärmschutzgründen wurde daher auf der Straße bereits Tempo 30 eingeführt.
Ein LWK-Durchfahrtverbot wurde aus Sicht des Immissionsschutzes ebenfalls
in den vergangenen Monaten intensiv betrachtet. Zu dieser Fragestellung
wurden umfassende Lärmberechnungen beauftragt. Das Gutachten ist als
Anlage der DS 253031-01 einsehbar. In dem Gutachten wird deutlich, dass die
Richtwerte für allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete sowie
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheimen) an allen Gebäudefassaden im
Nahbereich der Straße „An der Josefshöhe“ mit und ohne LKW-Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Durchfahrtsverbot eingehalten werden. Das Gutachten zeigt auch, dass eine
LKW-Durchfahrtsverbot nur minimale Verbesserungen der Lärmsituation mit
sich bringen würde. Zudem sind die Schwerverkehrsanteile überwiegend
begründet durch Busse, sodass diese von einem Lkw-Durchfahrtsverbot nicht
betroffen wären und die Pegelminderung sich nicht wesentlich verringert. Aus
Sicht der Verwaltung gibt es daher keinen Anlass den LKW-Verkehr in dieser
Straße zu Lasten anderer Straßen zu begrenzen. Außerdem hat die Verwaltung
in der Straße An der Josefshöhe bereits die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf Tempo 30 zum Lärmschutz reduziert, die auch für den LKW-Verkehr gilt.
Die Verwaltung wird die Verkehrssituation im Rahmen der laufenden
Lärmaktionsplanung weiter beobachten und falls erforderlich anpassen.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Bürgerantrag
abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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