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253456 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe"

Nummer
253456
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
07.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Herseler Straße Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • An der Josefshöhe Straße· Auerberg, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Pariser Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Werftstraße Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Graurheindorfer Straße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • An der Rheindorfer Burg Straße· Auerberg, Bonn
  • Josephinum Straße· Castell, Bonn
  • Marktplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Grau-Rheindorf siedlung· Graurheindorf, Bonn
  1. Einreichung erledigt · 07.07.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.04.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 253456-02 ST Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe" - Stellungnahme der Verwaltung
  2. 253456-01 ST Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe"

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
253456
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
25.06.2025
Bürgerantrag: Überprüfung zur
Kooperationsvereinbarung SEVAS und der
Verkehrsführung "An der Josefshöhe"
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.09.2025 Entscheidung
Der Antrag lautet:
Mit diesem Bürgerantrag bitte ich die Bezirksvertretung Bonn darum, das
Verwaltungshandeln der Stadt Bonn zur Ausweisung von LKW-Vorrangrouten
unter SEVAS einer Prüfung zu unterziehen.
• Ein Rechtsgutachten ist zu erstellen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt
Bonn und die Verwaltung werden gebeten, eine Stellungnahme
abzugeben.
• Die Immissionslage ist so nicht hinnehmbar. Ich bitte darum, dass die
Oberbürgermeisterin für die Vorgehensweise der Verwaltung einsteht
und sich nunmehr um eine umgehende Schadensbegrenzung bemüht.
• Ich beantrage hiermit für das reine Wohngebiet mit 4 sozialen
Einrichtungen in der Straße „An der Josefshöhe“ lärmmindernde
Maßnahmen. Als da wären: LKW-Durchfahrtverbot, niedrige
Tonnagebegrenzung bei Tag und Nacht, Einbahnstraßenregelung
und/oder der Straßenumbau – wie in der Bornheimer Straße. Selbst die
Pariser Straße, die durch ein Gewerbegebiet führt, ist mit 7,5 t
ausgeschildert!
• Ich bitte zu prüfen, ob noch weitere schützenswerte Bonner
Wohngebiete nicht hätten unter SEVAS gelistet werden dürfen. Falls ja,
ist eine Rücknahme zu veranlassen.
• Ich bitte zu prüfen, ob die Stadt Bonn bei der Ausweisung der LKW-
Vorrangrouten folgende Vorgabe der Kooperationsvereinbarung korrekt
umgesetzt hat: „Ebenso ist die Nachhaltigkeit der Routen und
Restriktionen durch politische Akzeptanz bzw. parlamentarische
Beschlüsse sicherzustellen. Daher ist die Kommunalpolitik mindestens
über den zuständigen Fachausschuss einzubinden.“Seite 1 von 8
Seite 2
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 8
Bürgerantrag
Verstoß der Stadt Bonn gegen den Vertrag „Kooperationsvereinbarung“ zu SEVAS und die
rechtswidrige Ausweisung der Straße „An der Josefshöhe“ als LKW-Vorrangroute
Ich wende mich heute mit einem Anliegen an die Bezirksvertretung Bonn, das ich für gravierender
halte als den Vorgang um die Ausweisung und Gestaltung von Fahrradstraßen in Bonn-Ückesdorf.
Mit diesem Bürgerantrag bitte ich die Bezirksvertretung Bonn darum, das Verwaltungshandeln der
Stadt Bonn zur Ausweisung von LKW-Vorrangrouten unter SEVAS einer Prüfung zu unterziehen.
Ein Rechtsgutachten ist zu erstellen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn und die
Verwaltung werden gebeten, eine Stellungnahme abzugeben.
Ich erachte die Vorgehensweise der Verwaltung als rechtswidrig. In meiner Auffassung sehe ich
mich durch das Schreiben des Petitionsausschusses des Landes Nordrhein-Westfalen (vom
11.4.2025) bestätigt, denn erst auf meine Petition hin hat die Stadt Bonn die Vorrangroute zur
Straße „An der Josefshöhe“ aus dem System genommen. Zur Vermeidung eines
Rechtsgutachtens?
Die Anwohner und Nutzer von vier sozialen Einrichtungen haben seither mit den Folgen dieser
rechtswidrigen Maßnahme zu kämpfen. Sie werden den zusätzlichen überörtlichen
Schwerlastverkehr/Mautausweichverkehr nicht mehr los. Die LKW-Fahrer haben sich an diese
vermeintliche Vorrangroute durch das reine Wohngebiet gewöhnt. Navigationsgeräte erhalten
häufig kein Update und die Straße wurde für den LKW-Verkehr nicht gesperrt. Des Weiteren fand
zur Josefshöhe keine korrekte Lärmaktionsplanung statt.
Die Immissionslage ist so nicht hinnehmbar. Ich bitte darum, dass die Oberbürgermeisterin für die
Vorgehensweise der Verwaltung einsteht und sich nunmehr um eine umgehende
Schadensbegrenzung bemüht.
Ich beantrage hiermit für das reine Wohngebiet mit 4 sozialen Einrichtungen in der Straße „An
der Josefshöhe“ lärmmindernde Maßnahmen. Als da wären: LKW-Durchfahrtverbot, niedrige
Tonnagebegrenzung bei Tag und Nacht, Einbahnstraßenregelung und/oder der Straßenumbau –
wie in der Bornheimer Straße. Selbst die Pariser Straße, die durch ein Gewerbegebiet führt, ist
mit 7,5 t ausgeschildert!
• Der Mautausweichverkehr gehört auf die A565. Der überörtliche Schwerlastverkehr auf die A565
oder die L300.
• Und der Hafenverkehr unterliegt dem Planfeststellungsbeschluss für die Optimierung der
Hafenanlagen im Hafen Bonn v. 22. Juni 2009, Az: 54116.2
Ich bitte zu prüfen, ob noch weitere schützenswerte Bonner Wohngebiete nicht hätten unter
SEVAS gelistet werden dürfen. Falls ja, ist eine Rücknahme zu veranlassen.
Zur Vorgeschichte
Mein Einfamilienhaus wurde 1960/61 errichtet (
in einem reinen Wohngebiet).
Bis 1973 war die Straße „An der Josefshöhe“ ein Feldweg und hieß Oberster Höhweg. Siehe dazu
die umfangreiche Sammlung historischer Fotos auf der Homepage des Ortsausschusses
Graurheindorf: https://www.bonn-graurheindorf.de/_files/ugd/
4c80e0_3bde61301ddd47c687d9891078bc202d.pdf
Private Fotos sind ebenfalls vorhanden.
Mit Datum vom 19.11.2018 habe ich einen Antrag gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO auf
verkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Straße „An der Josefshöhe“ gestellt.
Aufgrund meiner Untätigkeitsklage (vor dem Verwaltungsgericht Köln) musste Tempo 30 aus
Lärmschutzgründen dauerhaft angeordnet werden. Die Stadt Bonn hat ihren rechtswidrigen
Bescheid vom 18.02.2019 aufgehoben.
Noch während des 1. Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln wurde die ohnehin hochgradig
mit Verkehrslärm vorbelastete Josefshöhe als Lkw-Vorrangroute ausgewiesen, und diese
1 von 6Seite 3 von 8
Maßnahme (zu allem Überfluss) mit der Lärmaktionsplanung der EU/Runde 3 begründet (und im
Nachgang auch in der 4. Runde).
Wie kann man Lärm mit noch mehr Lärm bekämpfen?
Die Statistik der Geschwindigkeitsüberschreitungen der Stadt Bonn zeigt z. B. für die Zeiträume
1.1.2023 – 30.6.2023 allein in einer Fahrtrichtung (Herseler Straße) 10.920 Verstöße auf. Für beide
Fahrtrichtungen dürften die Zahlen wesentlich höher liegen. Die Tempo 30 Schilder wurden bereits
am 11.7.2019 angebracht. D. h., mithilfe von Tempo 30 ist eine Reduzierung der Lärmimmissionen
nicht zu erreichen. Der Trailer wurde (in einer Straße mit vier sozialen Einrichtungen) längst
entfernt – vermutlich um derartige Rekordzahlen zu verhindern. Mobile
Geschwindigkeitsmessungen finden nur noch sporadisch statt.
Mit einer zweiten Untätigkeitsklage war ich ebenfalls erfolgreich (Beschluss von 27.05.2024). Auch
die Neubescheidung der Stadt Bonn war rechtswidrig und musste aufgehoben werden. Seither
warte ich auf eine neuerliche Neubescheidung. Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn lässt
derweil eine Terminankündigung nach der anderen platzen. Zuletzt die Terminankündigung für
Mitte Juni 25.
Zur Begründung meines Bürgerantrags führe ich aus:
„Mit SEVAS machen wir unsere Wohngebiete leiser, sicherer und
lebenswerter.“
sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst - noch in seiner damaligen Funktion als
Landesverkehrsminister
https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/aktuelles/blog/blog-sevas
https://vrs-verbundbericht.de/verbundbericht-2022/themen-die-bewegen/sevas-software-
zur-lkw-navigation
Die Aussage des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst wird durch die Maßnahme der Stadt Bonn in
ein schlechtes Licht gerückt. Sie wird ad absurdum geführt. Eine autobahnparallele
Routenführung für den überörtlichen Schwerlastverkehr - zulasten von reinen Wohngebieten - ist
mit der Zielsetzung des Landesprojekts nicht vereinbar. Die Stadt Bonn hat billigend in Kauf
genommen, dass mein ohnehin bereits hochgradig lärmvorbelastetes reines Wohngebiet mittels
SEVAS noch lauter und gefährlicher wurde. Der überörtliche Mautausweichverkehr umfährt die
Autobahn und entzieht den Anwohnern jegliche Lebensqualität.
Bei SEVAS handelt es sich um eine Software zur Eingabe, Verwaltung und Ausspielung von
Vorrangrouten und Restriktionen im Schwerlastverkehr im Rahmen des Landesprojekts
(Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen): „Effiziente
und stadtverträgliche Lkw-Navigation für NRW".
Die beteiligten Kommunen sollen mittels routingfähiger Kartengrundlagen ein effizientes und
stadtverträgliches Lkw-Vorrangnetz schaffen – unter Einbeziehung der Restriktionen für den Lkw-
Verkehr.
Ziel von SEVAS ist es, den Schwerlastverkehr aus den Wohngebieten herauszuhalten: „durch
effektive Anbindung aller Gewerbegebiete, großen Verkehrserzeugern etc. an das überörtliche
Netz“.
Die Stadt Bonn ist zu 49 % Miteigentümerin des Hafens in Grau-Rheindorf, der eigentlich kein
Hafen ist, sondern vom Hafentyp her nur eine sog. Lände – da er lediglich ein Ufer-, aber kein
Hafengeld verlangen kann. Köln verfügt über 5 Häfen.
Die Stadt Bonn verfolgt insoweit eigene wirtschaftliche Interessen. Mir gegenüber tritt die
Kommune ausschließlich als Wirtschaftsunternehmen auf. Der Hafen ist von Wohngebieten
umschlossen und verfügt insoweit über keine Erweiterungsflächen. Ein Autobahnanschluss zur
A565 befindet sich in nur 600 m Entfernung zum Hafen. Dieser kann über die Werftstr. und eine
von2 6Seite 4 von 8
vierspurige Landesstraße (die L300) angefahren werden. Ein „übergeordnetes Netz“ ist folglich
vorhanden. Es wird nur leider (aus Kostengründen) nicht genutzt.
Die Straße „An der Josefshöhe“ verläuft parallel zur A565 und bietet insofern „günstige“
Bedingungen für Mautpreller. Der überörtliche Verkehr in Richtung Köln wird mittels SEVAS durch
ein reines Wohngebiet (mit mehreren Schulen und einem Kindergarten), nicht aber über die A565
und A555 geführt. Eine alternative Routenführung über die meist vierspurige L300 (Herseler Str.,
Graurheindorfer Str., Kaiser-Karl-Ring, Kölnstraße) wird von der Stadt Bonn nicht einmal ernsthaft
geprüft.
„Die neue Generation der Binnenschiffe mit 135 m Länge und 16,50 m Breite kann sogar bis zu
sechs Container nebeneinander in fünf Lagen stauen, das entspricht einer Ladekapazität von 470
TEU.“ (Anmerkung: TEU ist eine Maßeinheit für Container und bedeutet: Standard-Container mit
6,1 m Länge. Die Zuladung kann (pro Container) bis zu 21,7 t betragen. „Diese Schiffsgrößen sind
deshalb möglich, weil die Brückendurchfahrtshöhen und die möglichen Eintauchtiefen des Rheins
dies zulassen.“ https://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/workshop/cs/kohlmann/kohlmann-htm/
D. h., bei jedem Schiff wird eine dreistellige Anzahl an Containern entladen und ein Großteil über
mein reines Wohngebiet mit Richtung Köln abtransportiert.
LyondellBasell ist kein Gewerbesteuerzahler für Bonn. Dem Bonner Hafen scheint es allein um
den Wettbewerbsvorteil gegenüber mauttreuen Speditionen zu gehen.
„An der Josefshöhe“ befinden sich 3 Schulen: eine Grundschule mit 233 Schülern, eine
Hauptschule mit 348 Schülern und ein Berufskolleg mit 3666 Schülern. Die 133 Kinder des
Kindergartens „An der Rheindorfer Burg“ unterliegen auf ihrem Spielgelände (bereits unter Tempo
30) einer Einwirkzeit von 2,5 Stunden. Dann müssen sie rein und die Diesel-LKW dürfen
weiterspielen. Dieses Gutachten hat die Stadt Bonn (auf meinen Bürgerantrag hin) selber in
Auftrag gegeben. Einige Kinder werden von der Lebenshilfe betreut. Kinder ausländischer
Herkunft sind (in verlärmter Umgebung) beim Spracherwerb gehandicapt. Derartige Defizite
beeinträchtigen ihre Beschulung.
Die Josefshöhe ist zudem Schulweg für das Collegium Josephinum (Gymnasium und Realschule)
mit insgesamt 1117 Schülern.
Die beliebten Kunstrasenplätze sind für den Jugendfußball und den Schulsport eine wichtige
Trainingsstätte.
Die Belastung der Atemluft mit NO2 und PM 10 weist an der Hintergrundmessstation
„Josefshöhe“ hohe Spitzenwerte auf: im Monat Juni 2025
• NO2 131 μg
• PM10 65 μg.
Verstoß seitens der Stadt Bonn gegen die Vorgaben in der Kooperationsvereinbarung
zu SEVAS
Ich bitte zu prüfen, ob die Stadt Bonn bei der Ausweisung der LKW-Vorrangrouten folgende
Vorgabe der Kooperationsvereinbarung korrekt umgesetzt hat:
„Ebenso ist die Nachhaltigkeit der Routen und Restriktionen durch politische Akzeptanz bzw.
parlamentarische Beschlüsse sicherzustellen. Daher ist die Kommunalpolitik mindestens über
den zuständigen Fachausschuss einzubinden.“
Von einer Einbindung der Kommunalpolitik über den zuständigen Fachausschuss kann wahrlich
keine Rede sein. Ich gehe davon aus, dass ein Verstoß gegen die von der Stadt Bonn
unterschriebene Vereinbarung vorliegt.
Auch ich habe nur durch Zufall und weitere Recherche erfahren, dass mein reines Wohngebiet als
LKW-Vorrangroute ausgewiesen wurde.
In den Ratsinformationssystemen BoRIS (alt) und Allris (neu) der Stadt Bonn finden sich folgende
Drucksachen zu SEVAS:
von3 6Seite 5 von 8
1. DS 1511506 vom 28.04.2015 Mitteilungsvorlage: Lärmaktionsplan Bonn: Ergebnisbericht zur
Machbarkeitsstudie Lkw-Lenkungskonzept sowie weiteres Vorgehen
2. DS1511506ED2 vom 26.05.2014 Externes Dokument (nicht sitzungsrelevant) 1.
Machbarkeitsstudie Lkw-Lenkungskonzept Bonn - Schlussbericht
3. DS 1511506ED3 undatiert Externes Dokument (nicht sitzungsrelevant): 2.
Kooperationsvereinbarung zur Erstellung von Lkw-Vorrangrouten
4. DS 212270 vom 17.02.2022 Mitteilungsvorlage: Bericht zum Umsetzungsstand der
Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde
5. DS 212270-01 Mitteilungsvorlage: Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des
Lärmaktionsplans der 3. Runde
Es handelt sich dabei ausschließlich um sog. Mitteilungsvorlagen oder (nicht sitzungsrelevante)
externe Dokumente. Meist nur zur „Kenntnisnahme“. Ohne Diskussion und Abstimmung.
In keinem dieser Dokumente wird die SEVAS-Eintragung der Straße „An der Josefshöhe“ als
LKW-Vorrangroute auch nur erwähnt.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land NRW und den NRW-Kommunen nimmt zudem
an keiner Stelle Bezug auf die Lärmaktionsplanung der EU – und lässt sich umgekehrt auch nicht
aus der EU-Richtlinie herleiten.
Wieso die Ausweisung von innerstädtischen LKW-Vorrangrouten dann zum Bestandteil der EU-
Lärmaktionsplanung erhoben wurde, erschließt sich mir nicht. Die EU-Lärmaktionsplanung wird
insoweit eher ad absurdum geführt. Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRepD sind bereits
anhängig. Eine Evaluierung der kommunalen Lärmaktionsplanung täte Not. Die EUROPÄISCHE
KOMMISSION, GENERALDIREKTION UMWELT, Direktion D - Durchführung und Unterstützung
der Mitgliedstaaten, ENV.E.3 - Durchsetzung des Umweltrechts habe ich über diese
Vorgehensweise informiert.
Die DS 1511506ED2
(mit Verweis auf eine Lärmaktionsplan-Machbarkeitsstudie LKW-Lenkungskonzept im
Auftrag der Bundesstadt Bonn, bearbeitet vom Planungsbüro Richter-Richard, Datum 26.
Mai 2014, insgesamt 56 Seiten)
erwähnt zwar die Straße „An der Josefshöhe“, thematisiert aber ausschließlich die Entlastung der
Straße „An der Josefshöhe“.
Auf Seite 37 gehört die Josefshöhe zu den Straßenachsen „mit Lärmproblemen mit mittleren
bis hohen Lkw-Anteilen“.
Lt. der Karte 4.7 auf S. 46 führt die Fahrtroute des Hafenverkehrs nicht über die Josefshöhe,
sondern von der Werftstraße und der L 300 (Herseler Straße) zur A565. Die Autobahn befindet
sich in geringer Entfernung zum Hafen.
Die Straße „An der Josefshöhe“ war somit bis Februar 2019 nicht als LKW-Vorrangroute
vorgesehen. Im Die Josefshöhe sollte entlastet werden.
Ab dem 01.01.2019 wurden dann die Mautgebühren deutlich erhöht und die autobahnparallele,
überörtliche Streckenwahl über die Josefshöhe (entgegen einem Planfeststellungsbeschluss)
erwuchs zunehmend zum Sparschwein für die Speditionen. Die Gebühren sind im Dezember 2023
von der Bundesregierung für herkömmlich betriebene Lastwagen sogar um 83 % erhöht worden,
um den Umstieg auf klimafreundlichere Antriebe attraktiver zu gestalten. Seit dem 01. Juli 2024
belasten nunmehr auch die dann ebenfalls mautpflichtigen Fahrzeuge ab 3,5 t die Straße „An der
Josefshöhe“.
Überdies belegen die Zeitangaben in den Drucksachen, dass keine Einbindung der
Kommunalpolitik durchgeführt worden sein kann:
von4 6Seite 6 von 8
Im Juni 2018 startete die Datenübertragung auf den MDM (Mobilitäts-Daten-Marktplatz). Seit
Februar 2020 werden die Daten auf dem Landesportal Open.NRW bereitgestellt. https://
sevas.nrw.de/faq
Zur Eintragung der Straße „An der Josefshöhe“ unter SEVAS nannten mir die Leiterin des
Stadtplanungsamts, , und der Leiter Digitalisierung Mobilität bei SEVAS,
, den Eintragungszeitraum Frühjahr 2019 bzw. Februar 2019.
Im Gutachten zur Lärmaktionsplanung 3. Runde (Redaktionsstichtag 29. Januar 2020) heißt es:
„Voraussichtlich 2020 werden erste Vorrangrouten der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg Kreises in
das System eingegeben. Diese Routen werden derzeit abgestimmt.“
Die DS 212270 wurde in der Sitzung vom 17.02.2022 dem Ausschuss zur Kenntnisnahme
vorgelegt. Unter der DS 212270 heißt es dann (wie mir und ja
bereits mit dem Eintragungszeitraum Frühjahr 2019 bzw. Feb. 2019 bestätigt hatten) dass die
Eintragung erster Vorrangrouten bereits erfolgt ist.
Unter Verstoß gegen die Kooperationsvereinbarung wurde die Kommunalpolitik lediglich
nachträglich und nur oberflächlich informiert. Ohne Aussprache oder Abstimmung.
„Lkw-Lenkung (9.2.2)
Umsetzung des Projekts „Ef<iziente und stadtverträgliche LKW-Navigation für NRW“ in
SEVAS („Software zur Eingabe, Verwaltung und Ausspielung von Vorrangrouten und
Restriktionen im Schwerlastverkehr“ https://sevas.nrw.de/) auf Landesebene. Aktuell
sind 293 Kommunen und Kreise der Kooperation beigetreten. Eintragung erster
Vorrangrouten für das Bonner Stadtgebiet erfolgt.“
Welche Straßen als LKW-Vorrangrouten (bzw. welche Restriktionen) eingepflegt wurden, hat die
Verwaltung nicht mitgeteilt. Und ob noch Vorrangrouten im Nachgang eingepflegt werden sollen,
ergibt sich aus dieser Drucksache ebenfalls nicht.
Bis zum heutigen Tag wurden überdies nur einige wenige Restriktionen zu Bonn eingetragen.
hat mir dann (im Rahmen eines Telefonats) mitgeteilt, dass es
Aufgabe von SEVAS wäre, LKW-Verkehre aus den Wohngebieten fernzuhalten.
bat mich „dringend“ darum, gegenüber der Stadt Bonn die Hinterlegung von Restriktionen
anzumahnen. Sie wären noch nicht eingetragen. Das ist aber nun wirklich nicht meine Aufgabe.
Zudem hat er mir geraten, eine Tonnagebegrenzung zu beantragen. Darum bemühe ich mich
nunmehr seit über sechs Jahren!!!
Die Zahl der Menschen, die einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm
ausgesetzt sind, soll bis 2030 gegenüber 2017 um 30 % sinken
EU-Kommission, Bericht über die Durchführung der Umgebungslärm-RL
v. 20.3.2023 - COM (2023) 139 final, S. 2
Lärm ist, nach der Luftverschmutzung, der zweitwichtigste Faktor für umweltbedingte
Erkrankungen. Eine längere Exposition gegenüber einem hohen Maß an Lärmbelastung kann
schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen nach sich ziehen, darunter Bluthochdruck, Herz-
Kreislauf-Erkrankungen und vorzeitige Todesfälle, und die physische und psychische Gesundheit
sowie das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen (u. a. durch chronische Störungen wie ein
hohes Maß an Schlafstörungen, Stress und/oder Belästigung). EU-Kommission a.a.O., S. 1 f.
Die EU sieht eine aktive Bürgerbeteiligung vor. Davon kann die Stadt Bonn nicht abweichen.
Dieses Recht wurde mir durch die intransparente Vorgehensweise der Verwaltung genommen.
5 von 6Seite 7 von 8
„Die EU-Richtlinie* verpflichtet die Mitgliedstaaten bei der Lärmaktionsplanung zu größtmöglicher
Transparenz. Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der
Lärmaktionspläne aktiv mitzuwirken.
Die Öffentlichkeit kann sich über die Lärmsituation informieren und anschließend ihre Interessen
zur Lärmminderung in die Lärmaktionspläne einbringen. Die Betroffenen können so die
Gegebenheiten vor Ort optimal mitgestalten.“
* Anmerkung: EU-Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermaktionsplanung/aktive-beteiligung-der-oeffentlichkeit
Von den Bürgern kann nicht erwartet werden, dass sie, nachdem sie mit einer rechtswidrigen
Maßnahme überzogen worden sind, nunmehr auch noch die Folgen dieser rechtswidrigen
Maßnahme klaglos hinzunehmen haben. Es ist Aufgabe der Bezirksvertretung Bonn, die Bürger
von den Folgen rechtswidriger Verwaltungshandlungen freizustellen.
Versprochen wurde eine Verkehrswende sowie Maßnahmen zum Lärmschutz und zur
Luftreinhaltung. Nichts davon wurde umgesetzt! Die Josefshöhe erlebt eine rückwärtsgewandte
Verkehrspolitik.
Ich bitte die Bezirksvertretung Bonn dringend darum, in ihrem eigenen Interesse diesen Vorgang
aufzuarbeiten und zu klären, wer dafür die Verantwortung trägt.
Weitere Ausführungen erfolgen mündlich.
Von meinem Rederecht mache ich Gebrauch.
Ich wohne seit mehr als drei Monaten in Bonn.
Mit freundlichen Grüßen
6 von 6Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de