253456 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe"
Kerndaten
- Nummer
- 253456
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 07.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Herseler Straße Hauptort
- An der Josefshöhe
- Bornheimer Straße
- Pariser Straße
- Werftstraße
- Graurheindorfer Straße
- Kaiser-Karl-Ring
- Kölnstraße
- An der Rheindorfer Burg
- Josephinum
- Marktplatz
- F
- Ückesdorf
- Graurheindorf
- Bonn
- Grau-Rheindorf
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 253456 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 25.06.2025 Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe" Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Entscheidung Der Antrag lautet: Mit diesem Bürgerantrag bitte ich die Bezirksvertretung Bonn darum, das Verwaltungshandeln der Stadt Bonn zur Ausweisung von LKW-Vorrangrouten unter SEVAS einer Prüfung zu unterziehen. • Ein Rechtsgutachten ist zu erstellen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn und die Verwaltung werden gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. • Die Immissionslage ist so nicht hinnehmbar. Ich bitte darum, dass die Oberbürgermeisterin für die Vorgehensweise der Verwaltung einsteht und sich nunmehr um eine umgehende Schadensbegrenzung bemüht. • Ich beantrage hiermit für das reine Wohngebiet mit 4 sozialen Einrichtungen in der Straße „An der Josefshöhe“ lärmmindernde Maßnahmen. Als da wären: LKW-Durchfahrtverbot, niedrige Tonnagebegrenzung bei Tag und Nacht, Einbahnstraßenregelung und/oder der Straßenumbau – wie in der Bornheimer Straße. Selbst die Pariser Straße, die durch ein Gewerbegebiet führt, ist mit 7,5 t ausgeschildert! • Ich bitte zu prüfen, ob noch weitere schützenswerte Bonner Wohngebiete nicht hätten unter SEVAS gelistet werden dürfen. Falls ja, ist eine Rücknahme zu veranlassen. • Ich bitte zu prüfen, ob die Stadt Bonn bei der Ausweisung der LKW- Vorrangrouten folgende Vorgabe der Kooperationsvereinbarung korrekt umgesetzt hat: „Ebenso ist die Nachhaltigkeit der Routen und Restriktionen durch politische Akzeptanz bzw. parlamentarische Beschlüsse sicherzustellen. Daher ist die Kommunalpolitik mindestens über den zuständigen Fachausschuss einzubinden.“Seite 1 von 8 Seite 2 Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 8 Bürgerantrag Verstoß der Stadt Bonn gegen den Vertrag „Kooperationsvereinbarung“ zu SEVAS und die rechtswidrige Ausweisung der Straße „An der Josefshöhe“ als LKW-Vorrangroute Ich wende mich heute mit einem Anliegen an die Bezirksvertretung Bonn, das ich für gravierender halte als den Vorgang um die Ausweisung und Gestaltung von Fahrradstraßen in Bonn-Ückesdorf. Mit diesem Bürgerantrag bitte ich die Bezirksvertretung Bonn darum, das Verwaltungshandeln der Stadt Bonn zur Ausweisung von LKW-Vorrangrouten unter SEVAS einer Prüfung zu unterziehen. Ein Rechtsgutachten ist zu erstellen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn und die Verwaltung werden gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Ich erachte die Vorgehensweise der Verwaltung als rechtswidrig. In meiner Auffassung sehe ich mich durch das Schreiben des Petitionsausschusses des Landes Nordrhein-Westfalen (vom 11.4.2025) bestätigt, denn erst auf meine Petition hin hat die Stadt Bonn die Vorrangroute zur Straße „An der Josefshöhe“ aus dem System genommen. Zur Vermeidung eines Rechtsgutachtens? Die Anwohner und Nutzer von vier sozialen Einrichtungen haben seither mit den Folgen dieser rechtswidrigen Maßnahme zu kämpfen. Sie werden den zusätzlichen überörtlichen Schwerlastverkehr/Mautausweichverkehr nicht mehr los. Die LKW-Fahrer haben sich an diese vermeintliche Vorrangroute durch das reine Wohngebiet gewöhnt. Navigationsgeräte erhalten häufig kein Update und die Straße wurde für den LKW-Verkehr nicht gesperrt. Des Weiteren fand zur Josefshöhe keine korrekte Lärmaktionsplanung statt. Die Immissionslage ist so nicht hinnehmbar. Ich bitte darum, dass die Oberbürgermeisterin für die Vorgehensweise der Verwaltung einsteht und sich nunmehr um eine umgehende Schadensbegrenzung bemüht. Ich beantrage hiermit für das reine Wohngebiet mit 4 sozialen Einrichtungen in der Straße „An der Josefshöhe“ lärmmindernde Maßnahmen. Als da wären: LKW-Durchfahrtverbot, niedrige Tonnagebegrenzung bei Tag und Nacht, Einbahnstraßenregelung und/oder der Straßenumbau – wie in der Bornheimer Straße. Selbst die Pariser Straße, die durch ein Gewerbegebiet führt, ist mit 7,5 t ausgeschildert! • Der Mautausweichverkehr gehört auf die A565. Der überörtliche Schwerlastverkehr auf die A565 oder die L300. • Und der Hafenverkehr unterliegt dem Planfeststellungsbeschluss für die Optimierung der Hafenanlagen im Hafen Bonn v. 22. Juni 2009, Az: 54116.2 Ich bitte zu prüfen, ob noch weitere schützenswerte Bonner Wohngebiete nicht hätten unter SEVAS gelistet werden dürfen. Falls ja, ist eine Rücknahme zu veranlassen. Zur Vorgeschichte Mein Einfamilienhaus wurde 1960/61 errichtet ( in einem reinen Wohngebiet). Bis 1973 war die Straße „An der Josefshöhe“ ein Feldweg und hieß Oberster Höhweg. Siehe dazu die umfangreiche Sammlung historischer Fotos auf der Homepage des Ortsausschusses Graurheindorf: https://www.bonn-graurheindorf.de/_files/ugd/ 4c80e0_3bde61301ddd47c687d9891078bc202d.pdf Private Fotos sind ebenfalls vorhanden. Mit Datum vom 19.11.2018 habe ich einen Antrag gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Straße „An der Josefshöhe“ gestellt. Aufgrund meiner Untätigkeitsklage (vor dem Verwaltungsgericht Köln) musste Tempo 30 aus Lärmschutzgründen dauerhaft angeordnet werden. Die Stadt Bonn hat ihren rechtswidrigen Bescheid vom 18.02.2019 aufgehoben. Noch während des 1. Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln wurde die ohnehin hochgradig mit Verkehrslärm vorbelastete Josefshöhe als Lkw-Vorrangroute ausgewiesen, und diese 1 von 6Seite 3 von 8 Maßnahme (zu allem Überfluss) mit der Lärmaktionsplanung der EU/Runde 3 begründet (und im Nachgang auch in der 4. Runde). Wie kann man Lärm mit noch mehr Lärm bekämpfen? Die Statistik der Geschwindigkeitsüberschreitungen der Stadt Bonn zeigt z. B. für die Zeiträume 1.1.2023 – 30.6.2023 allein in einer Fahrtrichtung (Herseler Straße) 10.920 Verstöße auf. Für beide Fahrtrichtungen dürften die Zahlen wesentlich höher liegen. Die Tempo 30 Schilder wurden bereits am 11.7.2019 angebracht. D. h., mithilfe von Tempo 30 ist eine Reduzierung der Lärmimmissionen nicht zu erreichen. Der Trailer wurde (in einer Straße mit vier sozialen Einrichtungen) längst entfernt – vermutlich um derartige Rekordzahlen zu verhindern. Mobile Geschwindigkeitsmessungen finden nur noch sporadisch statt. Mit einer zweiten Untätigkeitsklage war ich ebenfalls erfolgreich (Beschluss von 27.05.2024). Auch die Neubescheidung der Stadt Bonn war rechtswidrig und musste aufgehoben werden. Seither warte ich auf eine neuerliche Neubescheidung. Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn lässt derweil eine Terminankündigung nach der anderen platzen. Zuletzt die Terminankündigung für Mitte Juni 25. Zur Begründung meines Bürgerantrags führe ich aus: „Mit SEVAS machen wir unsere Wohngebiete leiser, sicherer und lebenswerter.“ sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst - noch in seiner damaligen Funktion als Landesverkehrsminister https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/aktuelles/blog/blog-sevas https://vrs-verbundbericht.de/verbundbericht-2022/themen-die-bewegen/sevas-software- zur-lkw-navigation Die Aussage des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst wird durch die Maßnahme der Stadt Bonn in ein schlechtes Licht gerückt. Sie wird ad absurdum geführt. Eine autobahnparallele Routenführung für den überörtlichen Schwerlastverkehr - zulasten von reinen Wohngebieten - ist mit der Zielsetzung des Landesprojekts nicht vereinbar. Die Stadt Bonn hat billigend in Kauf genommen, dass mein ohnehin bereits hochgradig lärmvorbelastetes reines Wohngebiet mittels SEVAS noch lauter und gefährlicher wurde. Der überörtliche Mautausweichverkehr umfährt die Autobahn und entzieht den Anwohnern jegliche Lebensqualität. Bei SEVAS handelt es sich um eine Software zur Eingabe, Verwaltung und Ausspielung von Vorrangrouten und Restriktionen im Schwerlastverkehr im Rahmen des Landesprojekts (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen): „Effiziente und stadtverträgliche Lkw-Navigation für NRW". Die beteiligten Kommunen sollen mittels routingfähiger Kartengrundlagen ein effizientes und stadtverträgliches Lkw-Vorrangnetz schaffen – unter Einbeziehung der Restriktionen für den Lkw- Verkehr. Ziel von SEVAS ist es, den Schwerlastverkehr aus den Wohngebieten herauszuhalten: „durch effektive Anbindung aller Gewerbegebiete, großen Verkehrserzeugern etc. an das überörtliche Netz“. Die Stadt Bonn ist zu 49 % Miteigentümerin des Hafens in Grau-Rheindorf, der eigentlich kein Hafen ist, sondern vom Hafentyp her nur eine sog. Lände – da er lediglich ein Ufer-, aber kein Hafengeld verlangen kann. Köln verfügt über 5 Häfen. Die Stadt Bonn verfolgt insoweit eigene wirtschaftliche Interessen. Mir gegenüber tritt die Kommune ausschließlich als Wirtschaftsunternehmen auf. Der Hafen ist von Wohngebieten umschlossen und verfügt insoweit über keine Erweiterungsflächen. Ein Autobahnanschluss zur A565 befindet sich in nur 600 m Entfernung zum Hafen. Dieser kann über die Werftstr. und eine von2 6Seite 4 von 8 vierspurige Landesstraße (die L300) angefahren werden. Ein „übergeordnetes Netz“ ist folglich vorhanden. Es wird nur leider (aus Kostengründen) nicht genutzt. Die Straße „An der Josefshöhe“ verläuft parallel zur A565 und bietet insofern „günstige“ Bedingungen für Mautpreller. Der überörtliche Verkehr in Richtung Köln wird mittels SEVAS durch ein reines Wohngebiet (mit mehreren Schulen und einem Kindergarten), nicht aber über die A565 und A555 geführt. Eine alternative Routenführung über die meist vierspurige L300 (Herseler Str., Graurheindorfer Str., Kaiser-Karl-Ring, Kölnstraße) wird von der Stadt Bonn nicht einmal ernsthaft geprüft. „Die neue Generation der Binnenschiffe mit 135 m Länge und 16,50 m Breite kann sogar bis zu sechs Container nebeneinander in fünf Lagen stauen, das entspricht einer Ladekapazität von 470 TEU.“ (Anmerkung: TEU ist eine Maßeinheit für Container und bedeutet: Standard-Container mit 6,1 m Länge. Die Zuladung kann (pro Container) bis zu 21,7 t betragen. „Diese Schiffsgrößen sind deshalb möglich, weil die Brückendurchfahrtshöhen und die möglichen Eintauchtiefen des Rheins dies zulassen.“ https://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/workshop/cs/kohlmann/kohlmann-htm/ D. h., bei jedem Schiff wird eine dreistellige Anzahl an Containern entladen und ein Großteil über mein reines Wohngebiet mit Richtung Köln abtransportiert. LyondellBasell ist kein Gewerbesteuerzahler für Bonn. Dem Bonner Hafen scheint es allein um den Wettbewerbsvorteil gegenüber mauttreuen Speditionen zu gehen. „An der Josefshöhe“ befinden sich 3 Schulen: eine Grundschule mit 233 Schülern, eine Hauptschule mit 348 Schülern und ein Berufskolleg mit 3666 Schülern. Die 133 Kinder des Kindergartens „An der Rheindorfer Burg“ unterliegen auf ihrem Spielgelände (bereits unter Tempo 30) einer Einwirkzeit von 2,5 Stunden. Dann müssen sie rein und die Diesel-LKW dürfen weiterspielen. Dieses Gutachten hat die Stadt Bonn (auf meinen Bürgerantrag hin) selber in Auftrag gegeben. Einige Kinder werden von der Lebenshilfe betreut. Kinder ausländischer Herkunft sind (in verlärmter Umgebung) beim Spracherwerb gehandicapt. Derartige Defizite beeinträchtigen ihre Beschulung. Die Josefshöhe ist zudem Schulweg für das Collegium Josephinum (Gymnasium und Realschule) mit insgesamt 1117 Schülern. Die beliebten Kunstrasenplätze sind für den Jugendfußball und den Schulsport eine wichtige Trainingsstätte. Die Belastung der Atemluft mit NO2 und PM 10 weist an der Hintergrundmessstation „Josefshöhe“ hohe Spitzenwerte auf: im Monat Juni 2025 • NO2 131 μg • PM10 65 μg. Verstoß seitens der Stadt Bonn gegen die Vorgaben in der Kooperationsvereinbarung zu SEVAS Ich bitte zu prüfen, ob die Stadt Bonn bei der Ausweisung der LKW-Vorrangrouten folgende Vorgabe der Kooperationsvereinbarung korrekt umgesetzt hat: „Ebenso ist die Nachhaltigkeit der Routen und Restriktionen durch politische Akzeptanz bzw. parlamentarische Beschlüsse sicherzustellen. Daher ist die Kommunalpolitik mindestens über den zuständigen Fachausschuss einzubinden.“ Von einer Einbindung der Kommunalpolitik über den zuständigen Fachausschuss kann wahrlich keine Rede sein. Ich gehe davon aus, dass ein Verstoß gegen die von der Stadt Bonn unterschriebene Vereinbarung vorliegt. Auch ich habe nur durch Zufall und weitere Recherche erfahren, dass mein reines Wohngebiet als LKW-Vorrangroute ausgewiesen wurde. In den Ratsinformationssystemen BoRIS (alt) und Allris (neu) der Stadt Bonn finden sich folgende Drucksachen zu SEVAS: von3 6Seite 5 von 8 1. DS 1511506 vom 28.04.2015 Mitteilungsvorlage: Lärmaktionsplan Bonn: Ergebnisbericht zur Machbarkeitsstudie Lkw-Lenkungskonzept sowie weiteres Vorgehen 2. DS1511506ED2 vom 26.05.2014 Externes Dokument (nicht sitzungsrelevant) 1. Machbarkeitsstudie Lkw-Lenkungskonzept Bonn - Schlussbericht 3. DS 1511506ED3 undatiert Externes Dokument (nicht sitzungsrelevant): 2. Kooperationsvereinbarung zur Erstellung von Lkw-Vorrangrouten 4. DS 212270 vom 17.02.2022 Mitteilungsvorlage: Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde 5. DS 212270-01 Mitteilungsvorlage: Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans der 3. Runde Es handelt sich dabei ausschließlich um sog. Mitteilungsvorlagen oder (nicht sitzungsrelevante) externe Dokumente. Meist nur zur „Kenntnisnahme“. Ohne Diskussion und Abstimmung. In keinem dieser Dokumente wird die SEVAS-Eintragung der Straße „An der Josefshöhe“ als LKW-Vorrangroute auch nur erwähnt. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land NRW und den NRW-Kommunen nimmt zudem an keiner Stelle Bezug auf die Lärmaktionsplanung der EU – und lässt sich umgekehrt auch nicht aus der EU-Richtlinie herleiten. Wieso die Ausweisung von innerstädtischen LKW-Vorrangrouten dann zum Bestandteil der EU- Lärmaktionsplanung erhoben wurde, erschließt sich mir nicht. Die EU-Lärmaktionsplanung wird insoweit eher ad absurdum geführt. Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRepD sind bereits anhängig. Eine Evaluierung der kommunalen Lärmaktionsplanung täte Not. Die EUROPÄISCHE KOMMISSION, GENERALDIREKTION UMWELT, Direktion D - Durchführung und Unterstützung der Mitgliedstaaten, ENV.E.3 - Durchsetzung des Umweltrechts habe ich über diese Vorgehensweise informiert. Die DS 1511506ED2 (mit Verweis auf eine Lärmaktionsplan-Machbarkeitsstudie LKW-Lenkungskonzept im Auftrag der Bundesstadt Bonn, bearbeitet vom Planungsbüro Richter-Richard, Datum 26. Mai 2014, insgesamt 56 Seiten) erwähnt zwar die Straße „An der Josefshöhe“, thematisiert aber ausschließlich die Entlastung der Straße „An der Josefshöhe“. Auf Seite 37 gehört die Josefshöhe zu den Straßenachsen „mit Lärmproblemen mit mittleren bis hohen Lkw-Anteilen“. Lt. der Karte 4.7 auf S. 46 führt die Fahrtroute des Hafenverkehrs nicht über die Josefshöhe, sondern von der Werftstraße und der L 300 (Herseler Straße) zur A565. Die Autobahn befindet sich in geringer Entfernung zum Hafen. Die Straße „An der Josefshöhe“ war somit bis Februar 2019 nicht als LKW-Vorrangroute vorgesehen. Im Die Josefshöhe sollte entlastet werden. Ab dem 01.01.2019 wurden dann die Mautgebühren deutlich erhöht und die autobahnparallele, überörtliche Streckenwahl über die Josefshöhe (entgegen einem Planfeststellungsbeschluss) erwuchs zunehmend zum Sparschwein für die Speditionen. Die Gebühren sind im Dezember 2023 von der Bundesregierung für herkömmlich betriebene Lastwagen sogar um 83 % erhöht worden, um den Umstieg auf klimafreundlichere Antriebe attraktiver zu gestalten. Seit dem 01. Juli 2024 belasten nunmehr auch die dann ebenfalls mautpflichtigen Fahrzeuge ab 3,5 t die Straße „An der Josefshöhe“. Überdies belegen die Zeitangaben in den Drucksachen, dass keine Einbindung der Kommunalpolitik durchgeführt worden sein kann: von4 6Seite 6 von 8 Im Juni 2018 startete die Datenübertragung auf den MDM (Mobilitäts-Daten-Marktplatz). Seit Februar 2020 werden die Daten auf dem Landesportal Open.NRW bereitgestellt. https:// sevas.nrw.de/faq Zur Eintragung der Straße „An der Josefshöhe“ unter SEVAS nannten mir die Leiterin des Stadtplanungsamts, , und der Leiter Digitalisierung Mobilität bei SEVAS, , den Eintragungszeitraum Frühjahr 2019 bzw. Februar 2019. Im Gutachten zur Lärmaktionsplanung 3. Runde (Redaktionsstichtag 29. Januar 2020) heißt es: „Voraussichtlich 2020 werden erste Vorrangrouten der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg Kreises in das System eingegeben. Diese Routen werden derzeit abgestimmt.“ Die DS 212270 wurde in der Sitzung vom 17.02.2022 dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Unter der DS 212270 heißt es dann (wie mir und ja bereits mit dem Eintragungszeitraum Frühjahr 2019 bzw. Feb. 2019 bestätigt hatten) dass die Eintragung erster Vorrangrouten bereits erfolgt ist. Unter Verstoß gegen die Kooperationsvereinbarung wurde die Kommunalpolitik lediglich nachträglich und nur oberflächlich informiert. Ohne Aussprache oder Abstimmung. „Lkw-Lenkung (9.2.2) Umsetzung des Projekts „Ef<iziente und stadtverträgliche LKW-Navigation für NRW“ in SEVAS („Software zur Eingabe, Verwaltung und Ausspielung von Vorrangrouten und Restriktionen im Schwerlastverkehr“ https://sevas.nrw.de/) auf Landesebene. Aktuell sind 293 Kommunen und Kreise der Kooperation beigetreten. Eintragung erster Vorrangrouten für das Bonner Stadtgebiet erfolgt.“ Welche Straßen als LKW-Vorrangrouten (bzw. welche Restriktionen) eingepflegt wurden, hat die Verwaltung nicht mitgeteilt. Und ob noch Vorrangrouten im Nachgang eingepflegt werden sollen, ergibt sich aus dieser Drucksache ebenfalls nicht. Bis zum heutigen Tag wurden überdies nur einige wenige Restriktionen zu Bonn eingetragen. hat mir dann (im Rahmen eines Telefonats) mitgeteilt, dass es Aufgabe von SEVAS wäre, LKW-Verkehre aus den Wohngebieten fernzuhalten. bat mich „dringend“ darum, gegenüber der Stadt Bonn die Hinterlegung von Restriktionen anzumahnen. Sie wären noch nicht eingetragen. Das ist aber nun wirklich nicht meine Aufgabe. Zudem hat er mir geraten, eine Tonnagebegrenzung zu beantragen. Darum bemühe ich mich nunmehr seit über sechs Jahren!!! Die Zahl der Menschen, die einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm ausgesetzt sind, soll bis 2030 gegenüber 2017 um 30 % sinken EU-Kommission, Bericht über die Durchführung der Umgebungslärm-RL v. 20.3.2023 - COM (2023) 139 final, S. 2 Lärm ist, nach der Luftverschmutzung, der zweitwichtigste Faktor für umweltbedingte Erkrankungen. Eine längere Exposition gegenüber einem hohen Maß an Lärmbelastung kann schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen nach sich ziehen, darunter Bluthochdruck, Herz- Kreislauf-Erkrankungen und vorzeitige Todesfälle, und die physische und psychische Gesundheit sowie das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen (u. a. durch chronische Störungen wie ein hohes Maß an Schlafstörungen, Stress und/oder Belästigung). EU-Kommission a.a.O., S. 1 f. Die EU sieht eine aktive Bürgerbeteiligung vor. Davon kann die Stadt Bonn nicht abweichen. Dieses Recht wurde mir durch die intransparente Vorgehensweise der Verwaltung genommen. 5 von 6Seite 7 von 8 „Die EU-Richtlinie* verpflichtet die Mitgliedstaaten bei der Lärmaktionsplanung zu größtmöglicher Transparenz. Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne aktiv mitzuwirken. Die Öffentlichkeit kann sich über die Lärmsituation informieren und anschließend ihre Interessen zur Lärmminderung in die Lärmaktionspläne einbringen. Die Betroffenen können so die Gegebenheiten vor Ort optimal mitgestalten.“ * Anmerkung: EU-Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermaktionsplanung/aktive-beteiligung-der-oeffentlichkeit Von den Bürgern kann nicht erwartet werden, dass sie, nachdem sie mit einer rechtswidrigen Maßnahme überzogen worden sind, nunmehr auch noch die Folgen dieser rechtswidrigen Maßnahme klaglos hinzunehmen haben. Es ist Aufgabe der Bezirksvertretung Bonn, die Bürger von den Folgen rechtswidriger Verwaltungshandlungen freizustellen. Versprochen wurde eine Verkehrswende sowie Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung. Nichts davon wurde umgesetzt! Die Josefshöhe erlebt eine rückwärtsgewandte Verkehrspolitik. Ich bitte die Bezirksvertretung Bonn dringend darum, in ihrem eigenen Interesse diesen Vorgang aufzuarbeiten und zu klären, wer dafür die Verantwortung trägt. Weitere Ausführungen erfolgen mündlich. Von meinem Rederecht mache ich Gebrauch. Ich wohne seit mehr als drei Monaten in Bonn. Mit freundlichen Grüßen 6 von 6Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de