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253381-02 · Mitteilungsvorlage

Alternative Finanzierungsinstrumente - Nachhaltigkeitsschuldschein

Nummer
253381-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253381 Alternative Finanzierungsinstrumente zur Finanzierung nachhaltiger sozialer und grüner Projekte -Green/Social Bond

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253381-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Alternative Finanzierungsinstrumente -
Nachhaltigkeitsschuldschein
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.06.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung: Erfolgreiche Platzierung des Nachhaltigkeitsschuldscheins der
Bundesstadt Bonn
Die Bundesstadt Bonn hat am 14. April 2026 offiziell die Vermarktungsphase ihres
ersten Nachhaltigkeitsschuldscheins mit einem Mindestvolumen von 100 Mio. Euro
gestartet. Ziel der Emission war es, institutionelle Anleger für die Finanzierung
nachhaltiger Investitionen zu gewinnen und die bestehenden
Finanzierungsinstrumente, um einen kapitalmarktorientierten Ansatz zu erweitern.
Mit diesem Instrument als Alternative zum klassischen Kommunalkredit verfolgt die
Stadt das Ziel, neue Investorengruppen zu erschließen, die über traditionelle
Kreditinstrumente nur eingeschränkt erreichbar sind.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Investitionsbedarfe u.a. auch für die
Nachhaltigkeitstransformation bzw. ist festzustellen, dass diese Investitionen
langfristig nicht mehr ausschließlich über klassische Kommunalkredite finanziert
werden können. Wie bereits in den Mitteilungsvorlagen (253381 und 253381-01)
des Jahres 2025 dargestellt, stellen neue Finanzierungsinstrumente daher eine
notwendige und sinnvolle Ergänzung des bisherigen Finanzierungsportfolios dar.
Städte wie Köln, Münster, Hannover oder München haben diesen Weg bereits
erfolgreich beschritten. Damit stärkt die Stadt ihre Nachhaltigkeitstransformation
und geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Vermarktungsergebnis und Preisbildung
Die Bundesstadt Bonn hat ihren Nachhaltigkeitsschuldschein erfolgreich am
Kapitalmarkt platziert. Ursprünglich war ein Volumen von 100 Mio. Euro
vorgesehen – aufgrund der starken Investorennachfrage wurde die Emission
jedoch auf 150 Mio. Euro aufgestockt. Insgesamt summierte sich das
Investoreninteresse trotz der engen Spread-Festlegung auf rund 295 Mio. Euro.Seite 1 von 59
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die enge Spread-Festlegung bedeutet, dass die Preisbildung bewusst auf einem
niedrigen Zinsaufschlagsniveau erfolgte. Der zu zahlende Zinssatz setzt sich dabei
aus dem Mid-Swap-Satz als Referenzzinssatz des Kapitalmarktes sowie einem
darauf aufbauenden Spread (Zinsaufschlag) zusammen. Der Mid-Swap-Satz bildet
das allgemeine Zinsniveau für die jeweilige Laufzeit am Interbankenmarkt ab,
während der Spread die individuelle Nachfrage sowie die Kreditwürdigkeit der
Emittentin widerspiegelt. Vor diesem Hintergrund ist die Kombination aus niedrigen
Spreads und hoher Nachfrage als Ausdruck eines hohen Vertrauens des
Kapitalmarktes in die Bundesstadt Bonn zu bewerten.
An der Transaktion beteiligten sich 21 Investoren. Fünf Investoren, darunter zwei
Versorgungskassen und zwei Landesbank sowie eine Genossenschaftsbank,
konnten im Zuge der finalen Allokation jedoch nicht berücksichtigt werden, da ihre
Gebote am oberen Ende der Vermarktungsspannen lagen. Letztlich kamen somit
16 Investoren zum Zuge, darunter 15 neue Investoren. Aufgrund des engen
Spreads konnte jedoch lediglich eine Versorgungskasse neben 15 Banken in die
Bücher genommen werden. Bankenseitig kommen 11 Banken aus dem öffentlich-
rechtlichen/genossenschaftlichen Sektor und 4 Banken aus dem privaten
Bankensektor. Von den Privatbanken sind zwei Banken ausländische
Geschäftsbanken.
Die Stadt hat das Diversifizierungsziel ausdrücklich in die Entscheidungsfindung
mit einbezogen und ist außerhalb der Bankenlandschaft an Investoren wie
Pensionskassen/Versorgungskassen interessiert. Der zusätzliche
Diversifikationseffekt durch die Einbeziehung von insbesondere
Pensionskassen/Versorgungskassen wäre zwar wünschenswert gewesen, war
aber vor dem Hintergrund, dass keine Liquiditätsprobleme am Markt bestehen als
begrenzt einzuschätzen, während die Zinsmehrkosten eindeutig und quantifizierbar
sind. Damit sind von den drei Versorgungskassen bzw. Pensionskassen, zwei
herausgefallen, die am oberen Ende des Spreads geboten haben. Dieser
Zinsaufschlag von 10 Basispunkten bei einem Volumen von 35 Mio. EUR mit einer
Laufzeit von 20 Jahren hätte ansonsten zu dauerhaft haushaltswirksamen
Mehrkosten in Höhe 700.000 EUR in der Gesamtlaufzeit geführt.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass aufgrund der bewusst niedrigen Zinsaufschläge
insbesondere langfristig orientierte Investoren wie Pensionskassen und
Zusatzversorgungskassen nicht in dem ursprünglich erwarteten Umfang zum Zuge
gekommen sind. Diese Investorengruppe weist typischerweise höhere
Renditeanforderungen auf und konnte vor dem Hintergrund der Konsolidierung des
Haushalts im Rahmen der stringenten Preisdisziplin nur eingeschränkt
berücksichtigt werden.
Die Transaktion umfasst Laufzeiten (Tranchen) von 5, 10, 15 und 20 Jahren und
wurde durchweg am unteren Ende der Vermarktungsspannen gepreist. Die finalen
Spreads liegen bei:Seite 2 von 59
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• 40 – 50 Basispunkten (5 Jahre)
• 50 – 60 Basispunkten (10 Jahre)
• 60 – 70 Basispunkten (15 Jahre)
• 70 – 80 Basispunkten (20 Jahre)
Damit ergibt sich gegenüber den für den 13.05.2026 festgelegten
volumengewichteten indikativen Zinssatz der NRW.Bank über alle Tranchen ein
Zinsvorteil von 8,8 Basispunkten (0,088%). Hinzufügen ist, dass in Abhängigkeit
der Marktlage aber nicht immer ein Zinsvorteil gegen den herkömmlichen
Kommunalkredit zu erzielen ist.
Vom Grundsatz ist der bilaterale Kommunalkredit auf dem Bankenmarkt auch nicht
mit einem Schuldschein, der über den Kapitalmarkt aufgenommen wird zu
vergleichen, da die Preisfindung hier auf einen Referenzzins (Mid-Swap) abstellt
und darauf wird ein Zinsaufschlag festgelegt, dieser orientiert sich an dem
Aufschlag (Spread) des Landes NRW plus einen Zuschlag für die Kommune, wobei
das Volumen der Transaktion als auch weitere Faktoren mit in den
Spreadaufschlag eingehen.
Der Platzierungsprozess erstreckte sich über knapp einen Monat:
• Öffnung des Orderbuchs: 14. April 2026
• Schließung des Orderbuchs: 12. Mai 2026
• Veröffentlichung der Zuteilung: 13. Mai 2026
• Festsetzung des fixen Kupons im Anschluss daran
Der Abschluss der Kapitalmarkttransaktion erfolgte mit dem Eingang der Valuta am
27. Mai 2026.
Struktur der Finanzierung und Zinssteuerung
Die Allokation des Emissionsvolumens erfolgte wie folgt:
• 90 Mio. Euro im Bereich 5–10 Jahre
• 60 Mio. Euro im Bereich 15–20 Jahre
Hieraus ergibt sich eine volumengewichtete durchschnittliche Zinsbindung von
10,37 Jahren.
Diese liegt leicht unter der durchschnittlichen Zinsbindung des Kernhaushalts von
derzeit 10,58 Jahren. Damit wurde im Rahmen der Emission gezielt berücksichtigt,
dass die Bundesstadt Bonn vor dem Hintergrund der bestehenden
Konsolidierungsnotwendigkeiten eine moderate Reduzierung der durchschnittlichen
Zinsbindung und keine Erhöhung anstrebt, wobei hier auch der
Konsolidierungsgedanke im Rahmen der Aufgabenkritik eine Rolle spielt.Seite 3 von 59
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Nachhaltigkeitsbezug und Mittelverwendung
Die eingeworbenen Mittel werden entsprechend dem Rahmenwerk für nachhaltige
Finanzierungen ausschließlich nachhaltigen, bereits definierten und abgestimmten
Projekten zugeordnet. Die Finanzierung konzentriert sich insbesondere auf
Projekte mit klarer ökologischer Wirkung. Hier wurden Maßnahmen des
Kernhaushalts, des SGB’s aber auch der Stadtwerke berücksichtigt:
• Umweltfreundliche Gebäude (z.￿B. Neubau der
Gemeinschaftsgrundschule „Am Apfelgarten“ in Bonn-Buschdorf sowie
energetische Sanierungen)
• Sauberer Transport (z.￿B. Ausbau und Elektrifizierung des ÖPNV)
• Nachhaltiges (Ab-)Wassermanagement (z.￿B. Modernisierung von
Kläranlagen und Infrastruktur)
Diese Investitionen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie sowie zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität. Dem
Kernhaushalt werden Mittel in Höhe von rund 77 Mio. EUR, dem SGB in Höhe von
43 Mio. EUR und den Stadtwerken von 30 Mio. EUR zugeordnet.
Rahmenwerk und externe Bewertung (SPO)
Im Vorfeld der Emission wurde gemeinsam mit der ING Bank ein Rahmenwerk für
nachhaltige Finanzierungen entwickelt. Dieses orientiert sich an den international
anerkannten Standards der Green Bond Principles (ICMA) sowie der Green Loan
Principles (LMA).
Die unabhängige Nachhaltigkeitsagentur Moody’s hat dieses Rahmenwerk im
Rahmen einer Second Party Opinion (SPO) bewertet und einen Sustainability
Quality Score von SQS2 („sehr gut“) vergeben.
Diese Bewertung bestätigt insbesondere:
• die Übereinstimmung mit internationalen Marktstandards
• eine hohe Transparenz und Qualität der Projektdefinition
• einen signifikanten Beitrag zur Nachhaltigkeit
• sowie die Umsetzung entlang der Best Practices nachhaltiger
Finanzierungen
Kosten und Wirtschaftlichkeit der Transaktion
Die Emission eines Nachhaltigkeitsschuldscheins ist mit zusätzlichen Kosten und
Aufwand gegenüber einem klassischen Kommunalkredit verbunden. Diese setzen
sich im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen zusammen:Seite 4 von 59
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Arrangeur- und Platzierungsprovisionen
• Kosten für die Vermarktungsplattform
• Kosten für die nachhaltigkeitsbezogene Zertifizierung (Second Party
Opinion) sowie Prüfung des Allokations- und Wirkungsberichts
• laufende Zahlstellengebühren
Demgegenüber stehen der Wert der Diversifizierung des Schuldenportfolios und
auch der Zinsvorteil von rund 8,8 Basispunkten in den ersten 5 Jahren, 10,7
Basispunkte in den zweiten 5 Jahren, 13,3 Basispunkte in den dritten 5 Jahren und
15,8 Basispunkte in den letzten 5 Jahren. Insgesamt ergibt sich damit ein
Zinsvorteil im Vergleich zu den indikativen Zinssätzen der NRW.Bank in Höhe von
1.605.344 EUR. Die Gesamtkosten für die Transaktion sowie die Zahlstellengebühr
sind dagegen um ein Vielfaches geringer.
Strukturierung und beteiligte Partner
Mit der Strukturierung und Vermarktung wurde die ING Bank als Sole Lead
Arranger beauftragt. Sie übernahm die Koordination der Transaktion sowie die
Funktion der Zahlstelle.
Die Sparkasse KölnBonn fungierte als Co-Arrangeurin und unterstützte
insbesondere die Ansprache institutioneller Investoren.
Berichterstattung und weitere Schritte
Die Bundesstadt Bonn hat sich im Rahmenwerk zu einer transparenten und
regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet.
Hierzu werden in den nächsten Monaten erstellt:
• ein Allokationsbericht, der die konkrete Mittelverwendung den jeweiligen
Projekten zuordnet,
• sowie ein Wirkungsbericht, der die erzielten ökologischen Effekte der
finanzierten Maßnahmen anhand geeigneter Kennzahlen darstellt.
Die Berichterstattung erfolgt jährlich bis zur vollständigen Allokation der Mittel und
wird öffentlich auf der städtischen Internetseite zum
Nachhaltigkeitsschuldschein zugänglich gemacht.
Gesamtbewertung
Die Kombination aus:
• deutlicher Überzeichnung trotz enger Spread-Festlegung
• Preisbildung am unteren Ende der VermarktungsspannenSeite 5 von 59
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Erweiterung des Investorenkreises
• hochwertigem und extern bestätigtem Nachhaltigkeitsrahmen
• sowie transparenter Berichterstattung
zeigt, dass nachhaltige Finanzierungsinstrumente im kommunalen Sektor weiterhin
auf großes Interesse stoßen.
Die Bundesstadt Bonn positioniert sich damit erfolgreich im wachsenden Markt für
nachhaltige Kapitalmarktinstrumente und erreicht sowohl finanzwirtschaftliche als
auch die strategischen Zielsetzungen, wobei sich Pensionskassen bzw.
Versorgungskassen und Versicherungen aufgrund des niedrigen Spreads
zurückgehalten haben.
Die gewählte Finanzierung führt zu einem Zinsvorteil gegenüber dem indikativem
Vergleichswert der NRW.Bank. Gleichzeitig ist immer auch zu berücksichtigen,
dass durch eine solche Transaktion strukturelle Risiken entstehen, insbesondere in
Form von Klumpenrisiken zum Aufnahmezeitpunkt aufgrund des erforderlichen
Bündelns von Volumina.
Anlage/n
1 DEUTSCH_Stadt Bonn_SPO_FINAL (öffentlich)
2 ENGLISH_City of Bonn_SPO_FINAL (öffentlich)
3 Rahmenwerk_Stadt Bonn_1004_FINAL (öffentlich)Seite 6 von 59
Sub-Sovereign
ASSESSMENT
30 April 2026
Ansprechpartner
Lena Gillich
Sustainable Finance Analyst
lena.gillich@moodys.com
Niklas Domhover
Sustainable Finance Associate
niklas.domhover@moodys.com
Adriana Cruz Felix
SVP-Sustainable Finance
adriana.cruzfelix@moodys.com
Stadt Bonn
Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von
SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige Finanzierungen
Zusammenfassung
Wir haben für das Rahmenwerk der Stadt Bonn für nachhaltige Finanzierungen vom April
2026 einen Sustainability Quality Score von SQS2 (sehr gut) erteilt. Die Emittentin hat ihr
Rahmenwerk zur Finanzierung von Projekten basierend auf dem Konzept der Verwendung
der Emissionserlöse entwickelt, das vier förderfähige grüne Kategorien umfasst, nämlich
umweltfreundliche Gebäude, erneuerbare Energien, sauberer Transport und nachhaltiges
(Ab)Wassermanagement. Dieses Rahmenwerk orientiert sich an den vier Kernkomponenten
der Green Bond Principles (GBP) 2025, der International Capital Market Association (ICMA)
sowie an den Green Loan Principles (GLP) 2025, die von der Loan Market Association, der
Asia Pacific Loan Market Association und der Loan Syndications & Trading Association
(LMA/APLMA/LSTA) herausgegeben wurden. Des Weiteren weist das Rahmenwerk einen
signifikanten Nachhaltigkeitsbeitrag auf.
Dies ist eine Übersetzung eines englischen Ausgangstextes mit dem Titel City of
Bonn:Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2
Sustainability Quality Score, veröffentlicht am 14.04.2026. Bei Unstimmigkeiten
zwischen der deutschen und englischen Fassung ist allein der englische Ausgangstext
maßgeblich.Seite 7 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Geltungsbereich
Wir haben eine Second Party Opinion (SPO) zu den grünen Merkmalen des Rahmenwerks der Stadt Bonn für nachhaltige
Finanzierungen, einschließlich seiner Übereinstimmung sowohl mit den GBP 2025 der ICMA als auch der GLP 2025 der LMA/
APLMA/LSTA, bereitgestellt. Gemäß diesem Rahmenwerk plant die Stadt Bonn, Projekte in vier grünen Kategorien zu finanzieren:
umweltfreundliche Gebäude, erneuerbare Energien, sauberer Transport und nachhaltiges (Ab)Wassermanagement. Die förderfähigen
Kategorien sind in Anhang 3 zu diesem Bericht dargelegt.
Unsere Bewertung basiert auf der endgültigen Version des Rahmenwerkes mit Stand vom 13 April 2026. Unsere Einschätzung spiegelt
die Bewertung der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Details1 der betreffenden Version des Rahmenwerks wider sowie weiterer
öffentlicher und nichtöffentlicher Informationen, die durch die Stadt Bonn bereitgestellt wurden.
Wir haben diese SPO auf der Grundlage unseres im Oktober 2025 veröffentlichten Assessment Framework: Second Party Opinions on
Sustainable Debt erstellt.
Emittentenprofil
Die Bundesstadt Bonn, einst die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, zählt etwa 323.326 Einwohner und ist damit die
neuntgrößte Stadt in Nordrhein-Westfalen, mit einer Fläche von rund 141 km². Im südlichsten Teil der Rhein-Ruhr-Metropolregion
gelegen, der zweitgrößten Region der Europäischen Union (EU) nach dem Bruttoinlandsprodukt, profitiert Bonn von einer
vielfältigen Wirtschaftsstruktur, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation und Versand, und beherbergt zahlreiche
Unternehmenszentralen.
Wie viele Städte in entwickelten Volkswirtschaften sieht sich Bonn zunehmend mit ökologischen Problemen konfrontiert, insbesondere
mit physischen Klimarisiken wie verstärktem Niederschlag, Sturzfluten, steigenden Temperaturen und anhaltenden Dürren. Zur
Bewältigung dieser Herausforderungen hat die Stadt Maßnahmenpläne umgesetzt, um diesen Klimarisiken entgegenzuwirken. Die
Nachhaltigkeitsstrategie Bonns legt den Schwerpunkt auf die Minderung des Klimawandels, mit dem Ziel, bis 2035 Netto-Null-
Emissionen durch ein umfassendes Maßnahmenpaket zu erreichen.
Stärken
» Die Kriterien für die Förderfähigkeit der Projekte sind klar definiert und orientieren sich an den relevanten Aktivitäten der EU-
Taxonomie.
» Die förderfähigen grünen Projekte decken klar definierte Umweltziele und Nutzen ab, die sowohl für die Emittentin als auch für den
regionalen Kontext von hoher Relevanz sind.
» Die Definitionen der förderfähigen Kategorien sowie die Prozesse zur Bewertung und Auswahl von Projekten und zur Verwaltung der
Erlöse entsprechen den Best Practices des Marktes.
Herausforderungen
» Der Wirkungsbericht wird nur bis zur vollständigen Allokation der Erlöse durchgeführt.
» Einige förderfähige Projekte in der Kategorie (Ab-)Wassermanagement erfüllen anerkannte Marktstandards und sollen signifikante
positive Umweltauswirkungen erzielen. Allerdings ist die Transparenz in Bezug auf diese Auswirkungen begrenzt. Diese spezifischen
Aspekte werden im Abschnitt über den vorläufigen Beitrag zur Nachhaltigkeit ausführlich erörtert.
Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Ankündigung einer Ratingaktion dar. Nähere Informationen zu den jüngsten Ratingaktionen sowie zur gesamten Ratinghistorie
hinsichtlich der Bonitätsbeurteilungen, auf die hierin Bezug genommen wird, finden sich auf den Internetseiten zu diesem Emittenten bzw. dieser Transaktion unter
https://ratings.moodys.com .
2 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 8 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Übereinstimmung mit den Principles
Das Rahmenwerk der Stadt Bonn für nachhaltige Finanzierungen ist auf die vier Kernkomponenten der GBP 2025 der ICMA sowie der
GLP 2025 der LMA/APLMA/LSTA ausgerichtet. Eine Zusammenfassung der Übereinstimmung mit den Principles-Scorecard finden Sie in
Anhang 1.
Verwendung der Emissionserlöse
Klarheit der förderfähigen Kategorien – BEST PRACTICES
Die Stadt Bonn hat die Art der Ausgaben als öffentliche Investitionen und Darlehen an städtische Unternehmen klar kommuniziert. Die
Kriterien für die Förderfähigkeit der Projekte sind klar definiert und beziehen sich auf die relevanten Aktivitäten der EU-Taxonomie. Alle
Projekte befinden sich in Bonn.
Klarheit der Umweltziele – BEST PRACTICES
Die Stadt Bonn hat die Minderung des Klimawandels und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen klar als Umweltziele für die
förderfähigen Kategorien festgelegt. Die identifizierten Ziele sind für die jeweiligen Kategorien relevant und stehen im Einklang mit
anerkannten internationalen Standards, einschließlich der EU-Taxonomie und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN
SDGs).
Klarheit des erwarteten Nutzens – BEST PRACTICES
Die Emittentin hat klare und relevante Umweltnutzen für alle förderfähigen Kategorien identifiziert, die messbar sind und in der
laufenden Berichterstattung der Emittentin quantifiziert werden. Die Erlöse werden vollständig zur Refinanzierung abgeschlossener
Projekte verwendet. Der Anteil der Refinanzierung wird auch im Bericht der Stadt nach der Emission transparent offengelegt. Ein
maximaler Rückblickzeitraum von drei Jahren wird angewendet.
Prozess der Projektbewertung und -auswahl
Transparenz und Qualität des Prozesses zur Definition und Überwachung förderfähiger Projekte – BEST PRACTICES
Die Stadt Bonn hat einen klaren und strukturierten Entscheidungsprozess zur Bestimmung der Förderfähigkeit von Projekten
etabliert, der in ihrem öffentlich zugänglichen Rahmenwerk dargelegt ist. Die Stadtkämmerei ist verantwortlich für die Bewertung
der Projektvorschläge der städtischen Abteilungen und stadteigenen Unternehmen und wählt Projekte aus, die den festgelegten
Förderkriterien entsprechen. Die letztendliche Auswahlbefugnis obliegt dem Amtsleiter der Stadtkämmerei Bonn in Abstimmung mit
dem Stadtkämmerer. Die Stadtkämmerei ist auch für die laufende Überwachung und Aktualisierung der Projektliste zuständig.
Falls ein Projekt nicht mehr förderfähig ist, verkauft oder veräußert wird, werden die entsprechenden Erlöse auf Projekte umgeschichtet,
die den Kriterien des Rahmenwerks entsprechen.
Die Stadt Bonn hat einen Prozess zur Identifizierung und Minderung von Umwelt- und Sozialrisiken im Zusammenhang mit
förderfähigen Projekten etabliert, der im Rahmenwerk offengelegt wird.
3 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 9 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Management der Erlöse
Allokation und Nachverfolgung der Emissionserlöse – BEST PRACTICES
Die Emittentin hat einen klaren Prozess für die Allokation und Nachverfolgung der Erlöse definiert, wie im öffentlich zugänglichen
Rahmenwerk dargelegt. Die Erlöse werden in den allgemeinen Treasury-Bereich eingezahlt und gesondert nachverfolgt, wobei die
Verantwortung für die Nachverfolgung bei der Stadtkämmerei liegt. Der Saldo der nachverfolgten Erlöse wird jährlich angepasst, um die
Zuweisung an förderfähige Projekte entsprechend zu aktualisieren.
Die Allokationsperiode ist auf 12 Monate begrenzt, im Einklang mit den Best Practices des Marktes. Nicht zugewiesene Erlöse werden in
Barmitteln, Barmitteläquivalenten, kurzfristigen Finanzanlagen oder zur Liquiditätsüberbrückung investiert.
Berichterstattung
Transparenz der Berichterstattung – ÜBEREINSTIMMUNG
Die Stadt Bonn hat sich verpflichtet, aktualisierte jährliche Berichte zur Allokation und zu den Auswirkungen bis zur vollständigen
Zuweisung der Erlöse bereitzustellen, sowie zeitnah im Falle wesentlicher Entwicklungen. Diese Berichte werden öffentlich auf
der Website der Stadt verfügbar gemacht und enthalten umfassende Informationen über die Mittelallokation und die erwarteten
Umweltnutzen der Projekte. Die Umweltindikatoren sind klar und relevant und umfassen alle erwarteten Umweltnutzen sowie
einige soziale Zusatznutzen, wie die Verbesserung der Zugänglichkeit des Verkehrs für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Die zur
Berichterstattung über Umweltnutzen verwendeten Berechnungsmethoden und Annahmen werden öffentlich zugänglich gemacht.
Im Einklang mit den Best Practices des Marktes wird eine unabhängige Institution die interne Verfolgung und Mittelallokation sowie die
berichteten Umweltauswirkungen prüfen.
Endgültiger Nachhaltigkeitsbeitrag
Das Rahmenwerk zeigt einen signifikanten Gesamtbeitrag zur Nachhaltigkeit. Dies spiegelt eine vorläufige Bewertung des
Nachhaltigkeitsbeitrags als signifikant wider, basierend auf der Relevanz und dem Umfang der förderfähigen Projektkategorien.
Wir haben keine Anpassung der vorläufigen Bewertung basierend auf weiteren Berücksichtigungen zum Nachhaltigkeitsbeitrag
vorgenommen.
Vorläufiger Nachhaltigkeitsbeitrag
Der vorläufige Beitrag zur Nachhaltigkeit ist signifikant, basierend auf der Relevanz und dem Umfang der förderfähigen
Projektkategorien. Wir haben die Kategorien gemäß den von der Stadt Bonn bereitgestellten Schätzungen gewichtet. Für die aktuelle
Projektliste schätzt die Emittentin, dass fast die Hälfte der Erlöse für nachhaltige (Ab)Wassermanagementprojekte verwendet wird,
während der Rest in etwa gleichen Anteilen auf umweltfreundliche Gebäude und saubere Transportprojekte verteilt wird. Eine
detaillierte Bewertung der vier förderfähigen Kategorien wird nachstehend aufgeführt.
4 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 10 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Umweltfreundliche Gebäude
Förderfähige Projekte zielen auf die Minderung des Klimawandels ab, was ein hoch relevantes Ziel angesichts des erheblichen
Energieverbrauchs und CO₂-Fußabdrucks des lokalen Immobiliensektors ist. In Bonn sind Gebäude die größten Verursacher von
Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen), bedingt durch ihren Heiz- und Strombedarf, wobei ein Großteil der Heizsysteme auf
fossilen Brennstoffen basiert. Der städtische Gebäudebestand ist größtenteils alt und ineffizient, mit vielen Gebäuden, die vor
1980 errichtet wurden.2 Die Emissionsreduktion im Gebäudesektor ist eine zentrale Priorität der Nachhaltigkeitsstrategie Bonns.
Diese Situation spiegelt die allgemeine Lage in Deutschland wider, wo der Gebäudesektor nicht im Einklang mit den nationalen
Emissionszielen für 2030 steht und eine zusätzliche Reduktion von 110 MtCO₂eq erforderlich ist, um diese zu erreichen.3 Dies
verdeutlicht die Notwendigkeit für umfassendere Dekarbonisierungsmaßnahmen. Die Finanzierung von Neubauten, Renovierungen
und Akquisitionsprojekten ist essenziell, um Flexibilität in der Projektplanung zu gewährleisten und die Klimaschutzziele umfassend zu
verwirklichen.
Die förderfähigen Projekte tragen signifikant zur Senkung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen im Bonner Immobiliensektor
bei. Alle Projekte entsprechen den relevanten Kriterien für einen wesentlichen Beitrag, die im delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie
für Klimaschutz festgelegt sind.
Projekte im Zusammenhang mit dem Gebäudebau nach 2021 werden das Förderkriterium für den Primärenergiebedarf erfüllen, indem
sie 10 % unter dem nationalen Standard für nahezu Niedrigstenergiegebäude (NZEB) bleiben. Die Stadt Bonn erfüllt die Anforderungen
des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die europäischen Standards für NZEB in deutsches Recht integriert. Die Mehrheit der
förderfähigen Projekte entspricht dem Effizienzhaus-Standard 40, der die GEG-Anforderungen übertrifft. Dadurch erreichen die
meisten refinanzierungsfähigen Projekte Endenergiebedarfswerte, die deutlich unter den Schwellenwerten für eine langfristige
Ausrichtung auf den 1,5°C-Temperaturpfad liegen. Allerdings berücksichtigen die Förderkriterien nicht explizit die verkörperten
Kohlenstoffemissionen, die einen wesentlichen Anteil der Lebenszyklus-Emissionen ausmachen und im deutschen Kontext häufig
über 35 % der Gesamtemissionen betragen.4 Im Februar 2025 hat der Bonner Stadtrat neue Baustandards verabschiedet, die eine
maximale Lebenszyklusanalyse der Baumaterialien vorschreiben.5 Die meisten Projekte in Bonns Projektliste fallen jedoch außerhalb
dieses Standards, da sie zwischen 2023 und 2025 abgeschlossen wurden. Schließlich werden die meisten materiellen negativen
Umweltauswirkungen durch die geltenden nationalen Vorschriften gut gehandhabt.
Sanierungen müssen eine signifikante Verbesserung der Energieeffizienz erreichen, indem sie entweder eine Reduzierung des jährlichen
Primärenergiebedarf's um mindestens 30 % gemäß den Kriterien der EU-Taxonomie oder eine 30%ige Senkung des Endenergiebedarfs
erzielen. Während das Ziel für den Endenergiebedarf auf anspruchsvolle Leistungsstandards abzielt, und die Primärenergiebedarf-
Schwelle den gängigen Marktstandards entspricht, stellen diese nicht die ambitioniertesten Optionen dar. Es ist zu beachten, dass
kommunale Gebäude nach Möglichkeit an das Fernwärmenetz angeschlossen sind oder Wärmepumpen nutzen. Die Stadt plant, den
Einsatz fossiler Brennstoffe zu eliminieren, könnte jedoch vorübergehend darauf angewiesen sein, um die Spitzenlast zu decken, bis
umfassende Sanierungen und energieeffiziente Bauweisen den gesamten Wärmebedarf senken.6
In Bezug auf Akquisitionstätigkeiten hat die Emittentin verschiedene Kriterien entwickelt. Alle erworbenen Gebäude, die nach 2021
gebaut wurden, müssen die NZEB-10%-Kriterien erfüllen, die oben für die Finanzierung neuer Bauvorhaben festgelegt sind. Nicht-
Wohngebäude, die vor 2021 errichtet wurden, müssen den Primärenergiebedarf erfüllen, der in der Energieeinsparverordnung (EnEV)
2014 oder einer neueren Version festgelegt ist, sodass sie zu den besten 15 % des vorhandenen Gebäudebestands gehören. Für
bestehende Wohnimmobilien darf der Endenergiebedarf 70 kWh/m² nicht überschreiten oder das Gebäude sollte mindestens der
Energieeffizienzklasse B entsprechen, wodurch es ebenfalls unter die besten 15 % des Gebäudebestands fällt. Dieser Schwellenwert
ist mittelfristig anspruchsvoll und stellt einen signifikanten Schritt zur Angleichung an die langfristigen Klimaziele dar, um die globale
Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.
5 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 11 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Erneuerbare Energie
Die Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien trägt zur Minderung des Klimawandels bei, was sowohl im
lokalen Kontext als auch für die Stadt Bonn als Emittentin ein hoch relevantes Ziel ist. Die Stadt betreibt ihr Stromnetz und ihre
Energieinfrastruktur über die Stadtwerke Bonn GmbH. Derzeit stammen über 65 % der Energie in Bonn aus fossilen Brennstoffen.
Die Stadt hat das Ziel, bis 2035 100 % sauberen Strom zu nutzen und den Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken.7 Dies
steht im Einklang mit dem breiteren Kontext Deutschlands, wo etwa 79 % der gesamten Energieversorgung aus fossilen Brennstoffen
stammen. Deutschland strebt bis 2045 Netto-Null-Treibhausgasemissionen an, mit Zwischenzielen wie einer Reduzierung um 65 % bis
2030 und einer Strategie, die bis 2035 eine 100%ige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien vorsieht, trotz einer prognostizierten
nahezu Verdopplung des Stromverbrauchs.8
Erneuerbare Energieprojekte, die unter dieser Kategorie finanziert werden, werden als hoch wirksam zur Reduzierung der
Treibhausgasemissionen aus der Stromerzeugung in Bonn und Deutschland angesehen. Die Projekte umfassen Schlüsseltechnologien
wie Solar-Photovoltaik (PV), Solarthermiekollektoren, Batteriespeichersysteme und Wärmepumpen. Förderfähig sind sowohl
kommunale Projekte als auch Zuschüsse für Ausgaben Dritter, etwa von privaten Haushalten und Unternehmen. Solar-PV wird
als führende Technologie angesehen. Solarthermiekollektoren bieten je nach Anwendung erhebliche Umweltvorteile, indem sie
Solarenergie in Wärme umwandeln. Die Wirkung von Batteriespeichersystemen hängt zwar vom Strommix ab, sie unterstützen
jedoch die Elektrifizierung und Integration erneuerbarer Energiequellen vor Ort, insbesondere angesichts der schwankenden
Solarerzeugung. Wir erkennen an, dass kommunale Emittenten möglicherweise nur begrenzt Einfluss auf den Strommix und
die Verbraucherpräferenzen in der Stadt haben. Die bestehenden Förderrichtlinien bieten finanzielle Anreize für die Installation
umweltfreundlicher Wärmepumpen und unterstreichen ihr Potenzial zur Klimawandelminderung, auch wenn keine zusätzlichen
Kriterien für das globale Erwärmungspotenzial (GWP) festgelegt sind. Wir erwarten, dass alle finanzierten Aktivitäten keine
großflächigen Umweltauswirkungen haben und halten die Handhabung im Einklang mit nationalen Standards und Gesetzen für
angemessen.
Sauberer Transport
Investitionen in saubere Verkehrsprojekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Klimawandels und sind für die Emittentin,
den Verkehrssektor und den lokalen Kontext von hoher Relevanz. Die Stadt Bonn betreibt ihre öffentlichen Verkehrsdienste über die
stadteigene Stadtwerke Bonn. Der Verkehrssektor ist in Bonn für 27 % der städtischen Emissionen verantwortlich,9was die nationale
Situation widerspiegelt, in der der Verkehr die zweitgrößte Emissionsquelle darstellt und die Emissionsminderungen hinter anderen
Sektoren und im internationalen Vergleich zurückbleiben. Dies unterstreicht die Notwendigkeit nachhaltiger Verkehrslösungen,
einschließlich der Elektrifizierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Ausbaus der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge, Stadtbahnen,
Busse und den Radverkehr, um die Emissionen im Verkehrssektor wirksam zu senken.
Förderfähige Projekte sollen insgesamt signifikant zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und die Bemühungen
zur Minderung des Klimawandels unterstützen. Alle finanzierten Maßnahmen entsprechen den einschlägigen Definitionen der EU-
Taxonomie zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Die Finanzierung von Elektrobussen und die Modernisierung städtischer
Infrastruktur, wie Stadtbahnnetze, Fahrradwege und alternative persönliche Transportmöglichkeiten, unterstützt den Übergang zu
kohlenstoffarmen Optionen nach den besten verfügbaren Technologien, ohne negative Umweltauswirkungen zu verursachen. Des
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Weiteren bewerten wir Ausgaben positiv, die darauf abzielen, Belüftungs-, Verriegelungs- und Sicherheitssysteme zu erhalten, da sie
die Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs für die Stadtbewohner verbessern. Zudem hat die Emittentin die direkte Finanzierung von
mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen für Wartung und Instandhaltung ausgeschlossen. Einige der förderfähigen Projekte, die
für den Betrieb der Verkehrsinfrastruktur unerlässlich sind, tragen lediglich indirekt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei.
Obwohl die meisten Projekte unter dem Rahmenwerk voraussichtlich keine größeren Umweltauswirkungen haben werden, könnten
neue oder modernisierte Busstationen Kohlenstoff-Lock-in-Effekte hervorrufen, da sie sowohl von emissionsfreien Bussen als auch von
Bussen mit Verbrennungsmotoren genutzt werden können, bis die Flotte vollständig elektrifiziert ist.
Nachhaltiges (Ab)Wassermanagement
Die Entwicklung und das Management eines nachhaltigen Wasser- und Abwassersystems sind entscheidend für den Schutz von
Wasser- und Meeresressourcen, was für die Emittentin und ihren geografischen Kontext von hoher Relevanz ist. Deutschland spielt
eine führende Rolle in der europäischen Abwasseraufbereitung, mit über 96 % des häuslichen und öffentlichen Abwassers, das in
Kläranlagen behandelt wird.10 Es erfüllt die Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser vollständig und behandelt 100 %
des städtischen Abwassers, was den EU-Durchschnitt von etwa 76 % deutlich übertrifft.11 Darüber hinaus werden in Deutschland 75
% des Stickstoffs und Phosphors aus gesammeltem Abwasser entfernt, was die konsequenten Bemühungen zur Verringerung von
Schadstoffen verdeutlicht. Trotz dieser Erfolge beeinträchtigen Einleitungen von Abwasser und Schadstoffen weiterhin die Qualität von
Flüssen, Seen und Küstengewässern. Die Region Bonn, die unter geringem Wasserstress leidet,12 hat umfassend in die Abwasser- und
Regenwasserbehandlung sowie in Pumpstationen und Kanalsysteme investiert, was die Abwasserentsorgung erheblich verbessert hat.13
Dennoch steht Bonn vor Herausforderungen wie einem erhöhten Sanierungsbedarf der Kanäle und einigen betrieblichen Ineffizienzen
im Vergleich zum nationalen Durchschnitt.14
Förderfähige Projekte sollen signifikant zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen beitragen. Die Stadt Bonn zielt darauf
ab, die Kriterien der EU-Taxonomie für den wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit “2.2 - Behandlung von kommunalem Abwasser” zu erfüllen, die als
anerkannte Marktstandards gelten. Allerdings erschwert die begrenzte Transparenz in Bezug auf Energieaspekte und die Reduzierung
von Treibhausgasemissionen unsere Fähigkeit, die positiven Umweltauswirkungen der Projekte umfassend zu beurteilen. Es ist jedoch
wichtig zu beachten, dass deutsche Kommunen rechtlich nicht verpflichtet sind, Treibhausgasinventare aus regulatorischer Sicht
einzubeziehen; und die Emittentin hat bestätigt, dass alle deutschen gesetzlichen Anforderungen bezüglich Abwassereinleitungen
eingehalten werden. Positiv hervorzuheben ist auch, dass Bonns Abwasserbehandlungsanlagen Biogas zur Energiegewinnung erzeugen
und einige Anlagen Photovoltaiksysteme zur Stromerzeugung vor Ort nutzen.15 Darüber hinaus wird sichergestellt, dass das behandelte
Abwasser keine Rückstände von Betrieben im Bereich fossiler Brennstoffe wie Kohlekraftwerken oder Erdgasförderanlagen enthält.
Weitere Berücksichtigungen zum Nachhaltigkeitsbeitrag
Wir haben keine Anpassung der vorläufigen Bewertung des Beitrags zur Nachhaltigkeit basierend auf zusätzlichen Überlegungen
vorgenommen.
Die Stadt Bonn verfügt über ein robustes Management von Umwelt- und Sozialrisiken. Sie befolgt sowohl nationale gesetzliche
Vorgaben als auch internationale Prinzipien und Konventionen, um die Einhaltung etablierter Umweltstandards und sozialer Normen
sicherzustellen. Zudem hat die Stadt Berichte in Auftrag gegeben, um Strategien zur Minderung ihres Klimaeinflusses zu evaluieren.
Diese Berichte umreißen gezielte Maßnahmen, einschließlich Szenarioanalysen, um den Klima-Fußabdruck der Stadt effektiv zu
verringern. Relevante Abteilungen überwachen systematisch wesentliche Risiken und integrieren Umwelt- und Sozialfaktoren in ihre
Risikomanagementprozesse. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt überwacht die Governance und setzt Anti-Korruptionsmaßnahmen
um.
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Das Rahmenwerk stimmt mit Bonns umfassender Nachhaltigkeitsstrategie überein, die bis 2035 Netto-Null-Emissionen anstrebt.
Zur Unterstützung dieses Ziels hat die Stadt einen Klimarat gebildet, der aus Experten aus Politik, Wissenschaft und Industrie besteht
und strategische Beratung und Planung bietet. Bonn hat zudem eine Klimastrategie entwickelt, die sieben zentrale Handlungsfelder
hervorhebt. Ein unabhängiger Expertenbericht, von externen Beratern erstellt, bestätigte die Machbarkeit des Ziels und lieferte
praxisnahe Empfehlungen. Im Jahr 2022 veröffentlichte die Stadt einen freiwilligen lokalen Bericht über alle UN SDGs, der Bonns
Fortschritte mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren darlegt.
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Anhang 1 - Übereinstimmung mit dem Prinzipien-Scorecard für das Rahmenwerk der Stadt Bonn für
nachhaltige Finanzierungen
Faktor Subfaktor Komponenten-
Score
Subfaktor
Score
Faktor
Score
Ü
Ü
Ü
Ja
Ü
Ü
Ja
Ü
Ü
Ja
Ja
Ja
Ja
Ü
Ü
Ü
Ja
Ü
Ü
Ü
Ja
Ja
Ü
Ü
Ü
Ü
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Überein-
stimmung
Gesamtbewertung der Übereinstimmung mit den Prinzipien:
Legende: BP - Best Practice, Ü - Übereinstimmung, TÜ - Teilweise Übereinstimmung, KÜ - Keine Übereinstimmung
Best
Practices
Best
Practices
BP: Die Allokationsperiode beträgt 24 Monate oder weniger
BP: Berichterstattung über die Allokation mindestens bis zur vollständigen
Zuweisung der Mittel; und Berichterstattung über die Auswirkungen bis zur
vollständigen Fälligkeit der Anleihe oder Rückzahlung des Kredits
Überein-
stimmung
Offenlegung des Prozesses
Komponente
Art der Ausgaben
Definition der Inhalte, der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien fast aller
finanzierten Projektkategorien
Standort
Relevanz der Ziele für die förderfähigen Kategorien für fast alle Kategorien
Kohärenz der Projektkategorie-Ziele mit den Standards für fast alle Kategorien
Identifizierung und Relevanz des erwarteten Nutzens für fast alle Kategorien
Messbarkeit des erwarteten Nutzens für fast alle Kategorien
BP: Offenlegung der Refinanzierung vor der Emission und im Bericht nach der
Mittelzuteilung
BP: Verpflichtung, des Rückblickzeitraums für die Refinanzierung vor der Emission
zu kommunizieren
BP: Relevante Vorteile sind für alle Kategorien identifiziert
BP: Nutzen sind für alle Kategorien messbar
Best
Practices
Verwendung
der Emissions-
erlöse
Klarheit des
erwarteten
Nutzens
Transparenz und
Qualität des
Prozesses zur
Definition und
Überwachung
förderfähiger
Projekte
Prozess der
Projekt-
bewertung und
-auswahl
Klarheit der
Umweltziele
Klarheit der
förderfähigen
Kategorien
Transparenz des Prozesses zur Minderung von Umwelt- und Sozialrisiken
BP: Überwachung der fortlaufenden Einhaltung der Projektvorgaben
Klarheit des Prozesses
Best
Practices
BP: Ziele sind definiert, relevant und kohärent für alle Kategorien
BP: Definition der Inhalte, der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien aller
finanzierten Projektkategorien
Best
Practices
Best
Practices
Best
Practices
Best
Practices
Management
der Erlöse
Allokation und
Nachverfolgung
der
Emissionserlöse
Verfolgung der Mittelverwendung
Periodische Anpassung der Mittelverwendung, um den Allokationen zu entsprechen
BP: Offenlegung des Prozesses zur Mittelverwaltung
Offenlegung der beabsichtigten Arten der vorübergehenden Platzierung nicht
allokierter Mittel
Überein-
stimmung
Bericht-
erstattung
Transparenz der
Berichterstattung
Häufigkeit der Berichterstattung
Dauer der Berichterstattung
Offenlegung der Berichte
Vollständigkeit der Berichterstattung
BP: Klarheit und Relevanz der Indikatoren für die Nachhaltigkeitsnutzen
BP: Offenlegung der Berichtsmethodik und Berechnungsannahmen
BP: Unabhängiger externer Prüfer oder eine andere Drittpartei zur Überprüfung der
Mittelverfolgung und -allokation
BP: Unabhängige Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialvorteile
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Anhang 2 - Zuordnung der förderfähigen Kategorien zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen der
Vereinten Nationen
Die vier förderfähigen Kategorien im Rahmenwerk der Stadt Bonn dürften zu den folgenden vier SDGs der Vereinten Nationen
beitragen:
17 UN-SDG Ziele Förderfähige Kategorie SDG-Ziele
ZIEL 6: Sauberes Wasser
und
Sanitäreinrichtungen
Nachhaltiges
(Ab)Wassermanagement
6.3: Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der
Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der
Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe
Erneuerbare Energie 7.2: Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix
deutlich erhöhen
Umweltfreundliche Gebäude 7.3: Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz
verdoppeln
ZIEL 11: Nachhaltige
Städte und Gemeinde
Sauberer Transport 11.2: Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen
Transportsystemen für alle bieten
ZIEL 13: Massnahmen
zum Klimaschutz
Erneuerbare Energie
Umweltfreundliche Gebäude
Sauberer Transport
Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen tragen zum
Klimaschutz im Rahmen von SDG 13 bei
ZIEL 7: Bezahlbare und
saubere Energie
Die in dieser SPO abgebildeten SDGs der Vereinten Nationen sind den förderfähigen Projektkategorien und den damit verbundenen
Nachhaltigkeitszielen/-nutzen zugeordnet, die im Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen der Emittentin dokumentiert sind,
sowie Ressourcen und Richtlinien öffentlicher Einrichtungen, wie den Mappingleitfaden der ICMA für SDGs und die SDG-Ziele und -
Indikatoren der Vereinten Nationen.
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Anhang 3 - Zusammenfassung der förderfähigen Kategorien im Rahmenwerk der Stadt Bonn für
nachhaltige Finanzierungen
Förderfähige
Kategorien Beschreibung Nachhaltig-
keitsziele
Wirkungsbericht
Kennzahlen
Umwelt-
freundliche
Gebäude
Ausgaben für Gebäude (z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas und
sonstige öffentliche Gebäude)
- Stadteigene Gebäude, die nach dem 31.12.2020 errichtet wurden:
Gebäude unterschreitet die Anforderungen an den Primärenergiebedarf des
NZEB um mindestens 10 %.
- Stadteigene Gebäude, die vor dem 31.12.2020 errichtet wurden:
Gebäude, die den primärenergetischen Anforderungen von EnEV 2014 oder
besser entsprechen (Sog. Top 15%).
- Sanierung bestehender, stadteigener Gebäude - Gebäudesanierung
entspricht den geltenden Anforderungen für größere Sanierungen, wie sie
in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EBPD),
auf der Grundlage des in der EnEV 2014 definierten kostenoptimalen
Niveaus, definiert sind.
Ganzheitliche Sanierungsmaßnahme führt zu einer relativen Verbesserung
des Primärenergiebedarfs des bestehenden Gebäudes um mindestens 30
% im Vergleich zum Primärenergiebedarf vor der Sanierung.
- Renovierungen/Sanierungen, die eine Reduzierung des
Endenergieverbrauchs bzw. -bedarfs von min. 30% erreichen und darüber
hinaus dazu führen, dass ein Endenergieverbrauchs- bzw. -bedarfsniveau
erreicht wird, welcher im Einklang mit den Klimazielen der EU steht.
- Wohnwirtschaftliche Bestandsimmobilien, die einen Wert von 70
kWh/m 2 für ihren Endenergiebedarf nicht überschreiten oder mindestens
der Energieeffizienzklasse B zugeordnet werden können (Sog. Top 15%).
Klimaschutz - (geschätzte)
vermiedene CO2-
Emissionen (t/Jahr)
- Primär-
energiebedarf
(kWh/m2)
- Endenergiebedarf
(kWh/m2)
Erneuerbare
Energie
- Stadteigene Ausgaben für die Errichtung und Betrieb von Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energie, wie bspw.:
- Photovoltaikanlagen (Solarstrom)
- Solarkollektoranlagen (Solarthermie)
- Batteriespeicher
- Wärmepumpen für Heiz- und Kühlzwecke
- Förderungen und Zuschüsse für die Errichtung und Betrieb von Anlagen
zur Nutzung der oben genannten erneuerbare Energieausgaben durch
Dritte wie z.B. private Haushalte sowie Unternehmen
Klimaschutz - (geschätzte)
vermiedene CO2-
Emissionen (t/Jahr)
- Anzahl und Leistung
der geförderten
Photovoltaik-Anlagen
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Förderfähige
Kategorien Beschreibung Nachhaltig-
keitsziele
Wirkungsbericht
Kennzahlen
Sauberer
Transport
Ausgaben für die Verbesserung und Förderung von nachhaltigen und
umweltfreundlichen Verkehrssystemen und Reduzierung der CO 2 -
Intensität / Emissionen von Fahrzeugen:
- Ausbau und Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrende (u.a.
Fahrradstraßen) und zu Fuß Gehende (bspw. „Zukunft Radverkehr“)
- Umstellung städtischer Fuhrpark auf emissionsfreie Antriebe
- Ausbau, Modernisierung und Instandhaltung des öffentlichen
Nahverkehrs sowie der dazugehörigen Infrastruktur (z.B. U-Bahn-Netze,
Stadtbahn-Netze)
- Elektrifizierung des Buslinienverkehrs (Elektrobusse und Infrastruktur z.B.
Ladestationen, Ertüchtigung Busbahnhöfe etc.)
- Förderungen für Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Lastenpedelecs und
weitere emissionsfreie Mobilität (bspw. „Emissionsfreie Innenstadt“)
Klimaschutz - Zug-km-Leistung im
Schienen-
personennahverkehr;
- Anzahl und Anteil an
Elektrischen Bussen
bei den Stadtwerken
Bonn
- (Geschätzte) jährlich
vermiedene
Treibhausgasemission
en (tCO2e/Jahr)
- (geschätzte) Anzahl
der Passagiere
Nachhaltiges
(Ab)Wasser-
management
Ausgaben für den Neubau, der Erweiterung, Ertüchtigung und
Verbesserung im Wasser- und Abwasserbereich (u.a. von
Abwasserreinigungsanlagen und Abwassertransportinfrastruktur sowie
Wasserversorgungsinfrastruktur) sowie der Sanierung und
Effizienzsteigerung von Anlagen zur Abwasserreinigung und zugehöriger
Transportinfrastruktur.
Dies kann beispielsweise folgende Ausgaben enthalten:
- Bau, Erweiterung und Betrieb von Wassersammel-, aufbereitungs- und
versorgungssystemen
- Ausbau, Sanierung und Verbesserung des Wasserversorgungsnetzes
- Verbesserung der Effizienz der Wassernutzung durch den Einbau von
Wasserzählern
- Investitionen in die Erneuerung sowie die Optimierung der Wasserwerke
- Erneuerungen, Erhalt und Erweiterung von Sielen und Pumpwerken
- Modernisierung der Kanalisation/Abwasserbehandlung
- Herstellung, Installation und zugehörige Dienstleistungen für
Leckagekontrolltechnologien, die Leckage Reduzierung und Vermeidung
von Leckagen in Wasserversorgungssystemen
Schutz von
Wasser- und
Meeres-
ressourcen
- Volumen des
gereinigten
Abwassers [Mio.
qm3/a]
- Jährlich
aufbereiteter
Klärschlamm [t/a]
- Anzahl der
Einwohner mit Zugang
zu sauberem
Trinkwasser, die
versorgt werden
[Versorgungsgebiet]
- Anzahl der
Einwohner, deren
Abwasser entsorgt
wird
[Entsorgungsgebiet]
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Endnoten
1 Zeitpunktbezogene Beurteilungen gelten nur am Datum der Zuweisung oder Aktualisierung.
2 Bundesstadt Bonn, Statistik des Wohngebäudebestands, März 2026.
3 Umweltbundesamt, Klimaziele bis 2030 erreichbar, März 2025.
4 Agora Industrie, Reduktion und Regulierung von Embodied-Carbon-Emissionen im deutschen Gebäudesektor, November 2024.
5 Rat der Bundesstadt Bonn, Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau, Februar 2025.
6 SWB, Stadt und SWB treiben Wärmewende in städtischen Gebäuden voran, Dezember 2024.
7 Stadt Bonn, Energie: Der Mix macht's, abgerufen im März 2026.
8 Bundesregierung, Climate Change Act 2021, abgerufen im März 2026.
9 Stadt Bonn, Energie- und Treibhausgasbilanz Bonn, abgerufen im März 2026.
10 Bundesumweltministerium, Abwasser, February 2026.
11 Water Information System for Europe (WISE), Country Profile - Germany, abgerufen im März 2026.
12 Aquaduct, Bonn, Germany, abgerufen im März 2026.
13 Stadt Bonn, Abwasserbeseitigungskonzept 2024-2029 der Stadt Bonn, abgerufen in März 2026.
14 Stadt Bonn, Abwasserbeseitigungskonzept 2024-2029 der Stadt Bonn, abgerufen im März 2026.
15 DVGW - Zukunftsprogramm Wasser, Roadmap 2030, Dezember 2023.
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Moody’s erteilt SPOs in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen der ICMA-Richtlinien für externe Prüfungen von Green, Social, Sustainability und Sustainability-Linked
Bonds sowie ggf. den Richtlinien der LSTA/LMA/APLMA für externe Prüfungen von Green, Social und Sustainability-Linked Loans. Die Vorgehensweise von Moody‘s kann jedoch in
mancher Hinsicht von den in diesen Dokumenten empfohlenen Praktiken abweichen. Der Ansatz von Moody‘s bei der Erteilung von SPOs wird in diesem Assessment Framework
beschrieben und unterliegt den ethischen und geschäftlichen Grundsätzen, die im Geschäftlichen Verhaltenskodex von Moody’s Investors Service festgeschrieben sind.
Zusätzliche Begrifflichkeiten in Bezug auf Second Party Opinions (wie in der Publikation „Ratingsymbole und -definitionen“ von Moody’s Investors Service definiert): Hinweis: Eine
Second Party Opinion (SPO) ist keine Bonitätsbeurteilung (Rating). Die Erteilung von SPOs ist in vielen Ländern, einschließlich Singapur, keine regulierte Aktivität. JAPAN: In Japan
fallen die Erarbeitung und Bereitstellung von SPOs unter die Kategorie „Zusatzgeschäft“, nicht „Ratinggeschäft“, und unterliegen nicht den Regelungen, die gemäß dem japanischen
Finanzinstrumente- und Börsengesetz und seinen entsprechenden Bestimmungen für „Ratinggeschäft“ gelten. Volksrepublik China: Ein SPO: (1) stellt kein Green Bond Assessment
im Sinne der entsprechenden Gesetze oder Vorschriften der Volksrepublik China dar; (2) darf in keine Registrierungsanträge, Verkaufs- und Emissionsprospekte oder sonstige
Dokumente aufgenommen werden, die den Regulierungsbehörden der Volksrepublik China vorzulegen sind oder anderweitig verwendet werden, um den aufsichtsrechtlichen
Offenlegungserfordernissen der Volksrepublik China zu genügen; und (3) darf innerhalb der Volksrepublik China für keinerlei aufsichtsrechtliche oder sonstige Zwecke verwendet
werden, die gemäß den entsprechenden Gesetzen oder Vorschriften der Volksrepublik China unzulässig sind. Für die Zwecke dieser Ausschlussklausel bezieht sich der Begriff
Volksrepublik China auf Festland-China ohne Hongkong, Macau und Taiwan.
© 2026: Moody's Corporation, Moody’s Investors Service, Inc., Moody's Analytics, Inc. und/oder deren Lizenzgeber und verbundene Unternehmen (im Folgenden gemeinsam als
“MOODY’S“ bezeichnet). Alle Rechte vorbehalten.
BEI DEN VON MIT MOODY’S VERBUNDENEN KREDIT-RATINGAGENTUREN ERTEILTEN KREDITRATINGS HANDELT ES SICH UM DEREN AKTUELLE MEINUNGEN
ÜBER DAS RELATIVE KÜNFTIGE KREDITRISIKO VON JURISTISCHEN PERSONEN, KREDITVERPFLICHTUNGEN ODER SCHULDVERSCHREIBUNGEN BZW.
FREMDKAPITALÄHNLICHEN WERTPAPIEREN; MATERIALIEN, PRODUKTE, DIENSTLEISTUNGEN UND INFORMATIONEN, DIE VON MOODY’S VERÖFFENTLICHT
ODER ANDERWEITIG ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN (ZUSAMMEN DIE “MATERIALIEN”) KÖNNEN DERARTIGE AKTUELLE MEINUNGEN ENTHALTEN.
MOODY’S DEFINIERT “KREDITRISIKO“ ALS DAS RISIKO, DASS EIN RECHTSTRÄGER SEINEN VERTRAGLICHEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN BEI DEREN
FÄLLIGKEIT NICHT MEHR NACHKOMMT, EINSCHLIEßLICH DER BEI EINEM ZAHLUNGSAUSFALL ODER ZAHLUNGSVERZUG ZU ERWARTENDEN FINANZIELLEN
VERLUSTEN ODER VERSCHLECHTERUNGEN. FÜR WEITERE INFORMATIONEN HINSICHTLICH DER IN MOODY'S KREDITRATINGS ADRESSIERTEN VERTRAGLICHEN
FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN, WIRD AUF DIE ANWENDBAREN RATING SYMBOLE VON MOODY'S UND VERÖFFENTLICHUNGEN ZU DEFINITIONEN
VERWIESEN. KREDITRATINGS TREFFEN KEINERLEI AUSSAGE ÜBER ANDERE RISIKEN, WIE Z. B. LIQUIDITÄTSRISIKEN, MARKTWERTRISIKEN ODER KURSVOLATILITÄT.
KREDITRATINGS, NON-CREDIT ASSESSMENTS (“BEWERTUNGEN”) UND ANDERE IN DEN MOODY’S-MATERIALIEN ENTHALTENE MEINUNGEN SIND KEINE
FESTSTELLUNGEN AKTUELLER ODER HISTORISCHER TATSACHEN. MOODY’S-MATERIALIEN KÖNNEN AUCH QUANTITATIVE, MODELL-BASIERTE SCHÄTZUNGEN
VON KREDITRISIKEN SOWIE VON DER MOODY’S ANALYTICS, INC. ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN VERÖFFENTLICHTE DIESBEZÜGLICHE MEINUNGEN
ODER ERLÄUTERUNGEN ENTHALTEN. BEI MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDEREN MEINUNGEN UND MATERIALIEN HANDELT ES SICH WEDER UM
RECHTS-, COMPLIANCE-, FINANZIELLE-, ANLAGE- ODER SONSTIGE PROFESSIONELLE RATSCHLÄGE, NOCH UM EMPFEHLUNGEN, BESTIMMTE WERTPAPIERE ZU
KAUFEN, ZU VERKAUFEN ODER ZU HALTEN. MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN UND MATERIALIEN TREFFEN KEINE AUSSAGE
ÜBER DIE EIGNUNG EINER KAPITALANLAGE FÜR BESTIMMTE INVESTOREN. MOODY‘S ERTEILT SEINE KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN UND
VERÖFFENTLICHT ODER MACHT ANDERWEITIG ZUGÄNGLICH SEINE MATERIALIEN IN DER ERWARTUNG UND DEM BEWUSSTSEIN, DASS JEDER ANLEGER FÜR
JEDES WERTPAPIER, DAS ER ZU KAUFEN, ZU VERKAUFEN ODER ZU HALTEN GEDENKT, MIT DER GEBOTENEN SORGFALT SEINE EIGENE ANALYSE UND BEWERTUNG
VORNIMMT.
MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN UND MATERIALIEN SIND NICHT FÜR DIE NUTZUNG DURCH PRIVATANLEGER VORGESEHEN UND ES WÄRE
UNVERANTWORTLICH UND UNANGEMESSEN, WENN PRIVATANLEGER MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN ODER MATERIALIEN BEI EINER
ANLAGEENTSCHEIDUNG NUTZEN WÜRDEN. IM ZWEIFEL SOLLTEN SIE IHREN FINANZ- ODER SONSTIGEN PROFESSIONELLEN BERATER KONTAKTIEREN.
SÄMTLICHE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND RECHTLICH, INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, DURCH URHEBERRECHT, GESCHÜTZT UND
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ODER SOFTWARE ZUR MASCHINELLEN VERARBEITUNG NATÜRLICHER SPRACHE, ALGORITHMEN, METHODEN UND/ODER MODELLEN.
MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN UND MATERIALIEN SIND WEDER ZUM ZWECKE VON VERGLEICHSGRÖSSEN, SOG. BENCHMARKS, ZU
NUTZEN, DA ES SICH BEI DIESEM TERMINUS UM EINEN RECHTLICH DEFINIERTEN BEGRIFF HANDELT, NOCH DÜRFEN SIE IN EINER ART UND WEISE VERWENDET WERDEN, DIE
DAZU FÜHREN WÜRDE, DASS IN IHNEN BENCHMARKS GESEHEN WERDEN.
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Moody’s Investors Service, Inc., eine als Kreditratingagentur tätige, hundertprozentige Tochtergesellschaft der Moody’s Corporation (“MCO“), legt hiermit offen, dass sich die meisten
Emittenten von Schuldverschreibungen (einschließlich Unternehmens- und Kommunalanleihen, ungesicherter Anleihen, Notes und Commercial Paper) und (Vorzugs)Aktien, die
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Moody’s Ratings erteilten Kreditratings. Jährlich aktualisierte Informationen über Verbindungen zwischen Verantwortlichen von MCO und gerateten Unternehmen oder zwischen
Unternehmen, die über ein Kreditrating von Moody’s Investors Service. Inc. verfügen und gegenüber der US-Börsenaufsicht SEC eine Beteiligung von mehr als 5 % an MCO offen
gelegt haben, finden sich auf der Moody’s-Website ir.moodys.com unter der Rubrik “Investor Relations - Corporate Governance - Charter and Governance Documents - Director and
Shareholder Affiliation Policy“.
Moody's SF Japan K.K., Moody's Local AR Agente de Calificación de Riesgo S.A., Moody's Local BR Agência de Classificação de Risco LTDA, Moody's Local MX S.A. de C.V, I.C.V.,
Moody's Local PE Clasificadora de Riesgo S.A., Moody's Local PA Calificadora de Riesgo S.A., Moody’s Local CR Calificadora de Riesgo S.A., Moody’s Local ES S.A. de CV Clasificadora
de Riesgo, Moody’s Local RD Sociedad Calificadora de Riesgo S.R.L. und Moody’s Local GT S.A. (zusammen die “Moody's Non-NRSRO CRAs”) sind alle mittelbare hundertprozentige
Tochtergesellschaften von MCO. Keine der Moody's Non-NRSRO CRAs ist eine staatlich anerkannte statistische Ratingagentur.
Weitere, auschließlich für Australien geltende Bestimmungen: Jedwede in oder für Australien erfolgende Veröffentlichung dieses Dokuments erfolgt gemäß der australischen
Zulassung als Finanzdienstleistungsunternehmen (AFSL) für das mit MOODY'S verbundene Unternehmen Moody’s Investors Service Pty Limited, ABN 61 003 399 657AFSL 336969,
und/oder - sofern einschlägig - Moody’s Analytics Australia Pty Ltd, ABN 94 105 136 972 AFSL 383569. Dieses Dokument ist nur zur Weitergabe an Großkunden („Wholesale
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Kreditrating stellt eine Meinung über die Kreditqualität einer Schuldverschreibung des Emittenten dar, nicht jedoch über die Beteiligungspapiere des Emittenten oder jedwede Art von
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Group Japan G.K, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Moody’s Overseas Holdings Inc. ist, die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MCO ist.
Moody’s SF Japan K.K. (“MSFJ”) ist eine als Kreditratingagentur tätige, hundertprozentige Tochtergesellschaft der MJKK. MSFJ ist keine Nationally Recognized Statistical Rating
Organization (“NRSRO”). Daher handelt es sich bei den von MSFJ erteilten Kreditratings um Nicht-NRSRO Ratings. Nicht-NRSRO Kreditratings sind Ratings, die von juristischen
Personen erteilt werden, die keine NRSRO sind und dementsprechend qualifiziert sich die geratete Verbindlichkeit nicht für bestimmte Behadlungsweisen nach U.S. Recht. MJKK und
MSFJ sind als Kreditratingagenturen bei der japanische Finanzaufsichtsbehörde (Japan Financial Services Agency) registriert und ihre FSA Registrierungsnummern (FSA Commissioner
(Ratings)) sind Nummer 2 bzw. Nummer 3.
MJKK oder MSFJ (soweit anwendbar) legen hiermit offen, dass sich die meisten Emittenten von Schuldverschreibungen (einschließlich Unternehmens- und Kommunalanleihen,
ungesicherte Anleihen, Notes und Commercial Paper) und (Vorzugs)Aktien, die von MJKK oder MSFJ (soweit anwendbar) geratet werden, vor der Erteilung des Kreditratings dazu
bereit erklärt haben, MJKK oder MSFJ (soweit anwendbar) für deren Kreditrating Einschätzungen und die im Zusammenhang mit dem Rating erbrachten Leistungen Gebühren
zwischen JPY 100.000 und ungefähr JPY 550.000.000 zu zahlen.
MJKK und MSFJ haben darüber hinaus Richtlinien erlassen und Prozesse etabliert zur Beachtung der japanischen regulatorischen Vorgaben.
Zusätzliche Begrifflichkeiten bezüglich Second Party Opinions und Net Zero Assessments (gemäß der entsprechenden Definition in den Moody's Ratings Rating Symbols and
Definitions): Bitte beachten Sie, dass weder eine Second Party Opinion (”SPO”) noch ein Net Zero Assessment („NZA“) ein “Kreditrating” ist. Die Veröffentlichung von SPOs und
NZAs ist in zahlreichen Ländern, darunter Singapur, keine regulierte Tätigkeit. EU: In der Europäischen Union erbringen sowohl die Moody’s Deutschland GmbH als auch die Moody’s
France SAS Dienstleistungen als externe Prüfer gemäß den geltenden Anforderungen der EU Green Bond Regulation. JAPAN: In Japan fallen die Erstellung und die Bereitstellung
von SPOs in die Kategorie “Nebengeschäfte” (Ancillary Businesses) und nicht in die Kategorie “Kreditrating” (Credit Rating Business), so dass sie daher nicht den für “Kreditrating”
anwendbaren Vorschriften des japanischen Finanzinstrumente und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act of Japan) und den entsprechenden Vorschriften
unterfallen. Volksrepublik China (”VRC”): Eine SPO: (1) stellt keine Bewertung einer grünen Anleihe der VRC (PRC Green Bond Assessment) im Sinne der einschlägigen Gesetze oder
Vorschriften der VRC dar, (2) darf nicht in Notierungsserklärungen, Emissionsrundschreiben, Prospekten oder andere Dokumente aufgenommen werden, die den Aufsichtsbehörden
der VRC vorgelegt werden, oder anderweitig zur Erfüllung von Offenlegungspflichten der VRC verwendet werden; und (3) kann in der VRC nicht für aufsichtsrechtliche Zwecke oder
für andere Zwecke verwendet werden, die nach den einschlägigen Gesetzen oder Vorschriften der VRC nicht zulässig sind. Für die Zwecke dieses Haftungsausschlusses bezieht sich
der Begriff “VRC” auf das Festland der Volksrepublik China mit Ausnahme von Hongkong, Macau und Taiwan.
PUBLIKATION NR. 1478010
15 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 21 von 59
Sub-Sovereign
ASSESSMENT
14 April 2026
Contacts
Lena Gillich
Sustainable Finance Analyst
lena.gillich@moodys.com
Niklas Domhover
Sustainable Finance Associate
niklas.domhover@moodys.com
Adriana Cruz Felix
SVP-Sustainable Finance
adriana.cruzfelix@moodys.com
City of Bonn
Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework
Assigned SQS2 Sustainability Quality Score
Summary
We have assigned an SQS2 Sustainability Quality Score (Very Good) to the City of Bonn's
(Bonn) sustainable finance framework, dated April 2026. The issuer has established
its use-of-proceeds framework with the aim of financing projects across four eligible
green categories namely green buildings, renewable energy, clean transportation and
sustainable water and wastewater management. The framework is aligned with the four core
components of the International Capital Market Association's (ICMA) Green Bond Principles
(GBP) 2025 as well as the Loan Market Association, the Asia Pacific Loan Market Association
and Loan Syndications & Trading Association's (LMA/APLMA/LSTA) Green Loan Principles
(GLP) 2025. The framework demonstrates a significant contribution to sustainability.Seite 22 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Scope
We have provided a Second Party Opinion (SPO) on the green credentials of the City of Bonn's sustainable finance framework,
including the alignment with the ICMA's GBP 2025, as well as the LMA/APLMA/LSTA's GLP 2025. Under its use-of-proceeds framework,
the City of Bonn plans to raise sustainable financing dedicated to projects across four green categories namely green buildings,
renewable energy, clean transportation and sustainable water and wastewater management. The categories are outlined in Appendix 3.
Our assessment is based on the last updated version of the framework received on 13 April 2026, and our opinion reflects our point-in-
time assessment1 of the details contained in this version of the framework, as well as other public and non-public information provided
by the sub-sovereign.
We produced this SPO based on our Assessment Framework: Second Party Opinions on Sustainable Debt, published in October 2025.
Issuer profile
The Federal City of Bonn, formerly the capital of West Germany, has a population of around 323,326 residents, ranking it as the
ninth largest city in North Rhine-Westphalia, with an area of about 141 km². Located in the southernmost area of the Rhine-Ruhr
metropolitan region, the European Union's (EU) second-largest region by Global Domestic Product (GDP), the city benefits from
a diversified economic base, with notable strengths in telecommunications and shipping, and a significant presence of corporate
headquarters.
Similar to many local governments in advanced economies, the City of Bonn is increasingly affected by environmental challenges,
particularly physical climate risks such as intensified precipitation, flash flooding, rising temperatures, and prolonged droughts. To
address these issues, the city has implemented mitigation plans aimed at minimizing their impact. Bonn’s sustainability strategy
prioritizes climate change mitigation, with the objective of achieving net-zero emissions by 2035 through a comprehensive set of
measures.
Strengths
» Projects' eligibility criteria are clearly defined and refer to the relevant activities under the EU Taxonomy.
» The green projects have clear environmental objectives and benefits that are highly relevant for both the issuer and its regional
context.
» The eligible categories' definitions, along with the processes for evaluating and selecting projects as well as managing proceeds are
all aligned with the market's best practices.
Challenges
» The impact reporting will only be conducted until the full allocation of proceeds.
» Some eligible projects in the category of water and wastewater management meet recognized market standards and are expected
to achieve significant positive environmental impacts. However, transparency regarding these impacts is limited. These specific
aspects are discussed in detail in the section on the preliminary contribution to sustainability.
This publication does not announce a credit rating action. For any credit ratings referenced in this publication, please see the issuer/deal page on https://ratings.moodys.com for the
most updated credit rating action information and rating history.
2 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 23 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Alignment with principles
The City of Bonn's sustainable finance framework is aligned with the four core components of the ICMA's GBP 2025, as well as the
LMA/APLMA/LSTA's GLP 2025. For a summary alignment with principles scorecard, please see Appendix 1.
Use of proceeds
Clarity of the eligible categories – BEST PRACTICES
The City of Bonn has clearly communicated the nature of expenditures as public investments and loans to city-owned companies.
Projects' eligibility criteria are clearly defined and refer to the relevant activities under the EU Taxonomy. All projects are located in
Bonn.
Clarity of the environmental or social objectives – BEST PRACTICES
The City of Bonn has clearly defined climate change mitigation and protection of water and marine resources as environmental
objectives for the eligible categories. The chosen objectives are relevant for their respective categories and are coherent with
recognized international standards, including the EU Taxonomy and the United Nations' (UN) Sustainable Development Goals (SDGs).
Clarity of expected benefits – BEST PRACTICES
The issuer has identified clear and relevant environmental benefits across all eligible categories, which are measurable and will be
quantified in the issuer’s ongoing reporting. Proceeds will be used entirely for refinancing completed projects. The proportion of
refinancing will also be transparently disclosed in the city's post-issuance reporting. A maximum look-back period of three years will be
applied.
Process for project evaluation and selection
Transparency and clarity of the process for defining and monitoring eligible projects – BEST PRACTICES
The City of Bonn has established a clear and structured decision-making process to determine projects' eligibility, which is outlined in
its publicly available framework. Bonn's treasury department is responsible for evaluating project proposals by the city's departments
and city-owned companies and will select projects in line with the established eligibility criteria. Ultimate selection authority lies with
the head of the city treasury department in consultation with the city treasurer. The city's treasury is also responsible for the ongoing
monitoring and updating of the project list.
In case a project becomes ineligible, is sold or divested, the related proceeds will be reallocated to projects that meet the framework’s
criteria. The City of Bonn has established a process to identify and mitigate environmental and social (E&S) risks associated with
eligible projects, which is disclosed in the framework.
3 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 24 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Management of proceeds
Allocation and tracking of proceeds – BEST PRACTICES
The issuer has defined a clear process for the allocation and tracking of proceeds, as set out in its publicly available framework. Proceeds
will be deposited into the general treasury and tracked separately through dedicated tables, with responsibility for tracking assigned to
the city treasury. The balance of the tracked proceeds is adjusted annually to update the allocation to eligible projects accordingly.
The allocation period is limited to 12 months, in line with market best practices. Any unallocated proceeds will be invested in cash, cash
equivalents, short-term financial instruments and liquidity management.
Reporting
Reporting transparency – ALIGNED
The City of Bonn has committed to providing updated annual allocation and impact reporting until the full allocation of proceeds, as
well as on a timely basis in the event of material developments. This reporting will be made publicly available on the city’s website
and will include exhaustive information on the allocation of proceeds and the expected environmental benefits of the projects.
The environmental indicators are clear and relevant, encompassing all expected environmental benefits, as well as some social co-
benefits, like enhancing transportation accessibility for vulnerable populations. The calculation methodologies and assumptions used in
calculating these environmental benefits will be transparently disclosed to the public.
In line with market best practices, an independent institution will verify the internal tracking and allocation of funds, as well as the
reported environmental impacts.
Contribution to sustainability
The framework demonstrates a significant overall contribution to sustainability. This reflects a preliminary contribution to sustainability
score of significant, based on the relevance and magnitude of the eligible project categories, and we have not made an adjustment to
the preliminary score based on additional contribution to sustainability considerations.
Preliminary contribution to sustainability
The preliminary contribution to sustainability is significant, based on the relevance and magnitude of the eligible project categories.
For the purpose of assessing the consolidated score on contribution to sustainability, we have weighted the categories according
to estimates provided by the City of Bonn. For the current project list, the issuer estimates that nearly half of the proceeds will be
allocated to sustainable water and wastewater management projects, with the rest distributed in approximately equal proportions
between green buildings and clean transportation projects. A detailed assessment by eligible category has been provided below.
4 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 25 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Green buildings
Eligible projects address climate change mitigation, which is a highly relevant objective given the local real estate sector's substantial
energy consumption and carbon footprint. In Bonn, buildings are the largest contributors to greenhouse gas (GHG) emissions due to
heating and electricity needs, with the majority relying on fossil fuels for heating. The city's building stock is predominantly old and
inefficient, with many buildings dating back to before 1980.2 Reducing emissions from the building's sector is a key priority within
Bonn's sustainability strategy. This reflects the broader situation in Germany, where the building sector is not on track to meet the
country’s 2030 emissions targets, requiring an additional 110 MtCO₂eq reduction to stay aligned.3 This underscores the need for more
ambitious decarbonisation efforts. Financing of new construction, renovation, and acquisition projects is crucial to provide flexibility in
project planning and comprehensively achieve climate change mitigation objectives.
Eligible projects are expected to have a significant positive impact on the reduction of energy consumption and GHG emissions in
Bonn's real estate sector. All projects align with the applicable substantial contribution criteria set out in the EU Taxonomy Climate
Delegated Act for climate change mitigation.
Projects related to the construction of buildings after 2021 will follow the eligibility criterion of having a primary energy demand
(PED) that is 10% below the national Nearly Zero-Energy Building (NZEB) standard. The City of Bonn meets requirements of the
Building Energy Act (GEG), which integrates the European standards for NZEB into German law. The majority of eligible projects adhere
to the Efficiency House Standard 40, exceeding the requirements of the GEG. Consequently, most projects eligible for refinancing
achieve final energy demand levels that are materially below thresholds associated with long-term 1.5°C pathway alignment. However,
the eligibility criteria do not explicitly consider embodied carbon emissions, which typically constitute a material share of lifecycle
emissions and frequently exceed 35% of total emissions in the German context.4 We note that in February 2025, Bonn City Council
adopted new buildings standards that require a maximum lifecycle assessment of building materials over a 50-year period.5 However,
most projects included in Bonn's project list fall outside this standard as they were accomplished between 2023 and 2025. Lastly, most
material adverse environmental externalities are well managed by the applicable national regulation.
Renovations must deliver a clear improvement in energy efficiency, achieving at least a 30% reduction in annual PED in accordance
with the EU Taxonomy’s substantial contribution criteria, or a 30% decrease in final energy demand. Although the target for final
energy demand aims for ambitious performance levels, the PED threshold aligns with good market standards, but not the most
ambitious ones. We note that municipal buildings are connected to the district heating network or use heat pumps wherever possible.
The city aims to eliminate fossil fuel use, but may temporarily rely on them to meet peak demand until extensive renovations and
energy-efficient construction reduce overall heat demand.6
Regarding acquisition activities, the issuer has developed varied sets of criteria. All acquired buildings that were constructed after 2021
must meet the NZEB-10% criteria, as specified above for financing new building constructions. Non-residential buildings constructed
before 2021 must adhere to the PED criteria established by the 2014 Energieeinsparverordnung (EnEV) or a more recent standard,
ensuring they rank within the top 15% of existing buildings. For existing residential properties, the final energy demand must not
exceed 70 kWh/m², or the property should be at least energy efficiency class B, also placing them in the top 15% of the building stock.
This threshold is ambitious in the medium term and represents a significant step toward aligning with the long-term climate targets of
limiting global warming to 1.5°C.
5 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 26 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Renewable energy
Financing renewable energy projects addresses climate change mitigation, which is a highly relevant objective in the local context
as well as for the City of Bonn as an issuer. The city operates its electrical grid and energy infrastructure through the city-owned
company Stadtwerke Bonn GmbH. Currently, over 65% of Bonn's energy is derived from fossil fuels. The city's goal is to achieve 100%
clean electricity and meet heating demands with renewable energy by 2035.7 This aligns with Germany's broader context, where
approximately 79% of the total energy supply comes from fossil fuels. Germany is targeting net zero GHG emissions by 2045, with
interim goals including a 65% reduction by 2030 and a sustainability strategy aiming for 100% renewable electricity by 2035, despite
an expected near doubling of electricity consumption.8
Renewable energy projects financed under this category are expected to highly contribute to reductions in GHG emissions from power
generation in Bonn and Germany. The projects will include solar photovoltaic (PV), solar thermal collectors, battery storage systems
and heat pumps as relevant technologies. Both municipal projects and grants or subsidies for third-party expenditures, such as those
by private households and businesses, are eligible. Solar PV is considered best available technology. Solar thermal collectors, depending
on their application, can convert solar energy into heat, providing relevant environmental benefits. While the impact of battery storage
systems is contingent on the underlying electricity mix, such systems facilitate the electrification and integration of local renewable
energy sources, particularly in light of the cyclical nature of solar generation. We acknowledge that municipal issuers may have limited
control over the electricity mix in the city and consumer preferences. Lastly, the existing subsidy guidelines offer financial incentives
for installing environmentally friendly heat pumps, underscoring their strong potential for mitigating climate change, even though no
additional criteria for the related global warming potential (GWP) are specified. All financed activities are not expected to have large-
scale environmental externalities, which we consider to be appropriately managed in line with national standards and laws.
Clean transportation
Investments in clean transportation projects address climate change mitigation, which is a highly relevant objective for the issuer,
the transportation sector and the local context. The City of Bonn manages its public transportation services via its wholly-owned
public utility Stadtwerke Bonn. In Bonn, the transportation sector is responsible for 27% of the city's emissions.9 This is in line with the
situation in Germany, where transportation is the second largest source of emissions, with reductions lagging behind other sectors and
countries. This underscores the necessity for sustainable transport solutions, such as electrifying public transportation and expanding
infrastructure for electric vehicles, urban rail, buses, and cycling, to effectively reduce transportation sector emissions.
Eligible projects are expected to overall significantly contribute to GHG emissions reductions and support efforts in mitigating climate
change. All financed projects are linked to the EU Taxonomy's definitions for decarbonizing the transportation sector. Financing
electric buses and modernizing urban public infrastructure, such as light rail networks, biking facilities, and alternative personal
transport, promotes a transition to low-carbon options in accordance with the best available technologies, without causing negative
environmental externalities. We also view positively expenditures that aim to maintain ventilation, locking, and safety systems, as
these enhance the usability of public transportation for city residents. In addition, the issuer has excluded direct financing of fossil-
fuel operated assets for maintenance and refurbishment. Some eligible projects that are essential for enabling the operation of
transportation infrastructure play an indirect role in reducing GHG emissions. In addition, although most projects under the framework
are not expected to generate major environmental externalities, there could be carbon lock-in effects from new or upgraded bus
6 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 27 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
stations, which may accommodate both zero tailpipe emission buses and internal combustion engine buses until the fleet achieves full
electrification.
Sustainable water and wastewater management
Developing and managing a sustainable water and wastewater system address protection of water and marine resources, which is
considered highly relevant for the issuer and its geographic context. Germany leads Europe in wastewater reprocessing, with over 96%
of household and public wastewater treated at sewage plants.10 It fully complies with the Urban Waste Water Treatment Directive,
treating 100% of urban wastewater, surpassing the European Union average of approximately 76%.11 Furthermore, in Germany, the
removal rates for both nitrogen and phosphorus from collected wastewater stand at 75%, highlighting substantial pollutant reduction
efforts. Despite these achievements, discharges from wastewater and pollutants still impact the quality of rivers, lakes, and coastal
waters. The Bonn region, while experiencing low water stress,12 has heavily invested in wastewater and rainwater treatment, along with
pumping stations and sewer systems, greatly enhancing wastewater disposal.13 Nonetheless, Bonn encounters challenges such as higher
sewer rehabilitation needs and some operational inefficiencies compared to the national average.14
Eligible projects are expected to significantly contribute to the protection of water and marine resources. The City of Bonn aims to
comply with the EU Taxonomy's substantial contribution criteria for sustainable use and protection of water and marine resources
under the economic activity '2.2 - Urban waste water treatment', which are recognized market standards. However, limited visibility
on energy considerations or GHG emission reductions for the projects reduces our ability to fully assess their positive environmental
impact. It is important to note, however, that German municipalities are not legally obligated to include GHG inventories from a
regulatory standpoint; and the issuer has confirmed compliance with all German legal requirements regarding wastewater discharges.
Another positive consideration is that Bonn's wastewater treatment facilities generate biogas for energy and some of the plants use
photovoltaic systems for on-site electricity production.15 Furthermore, treated wastewater excludes effluents from fossil fuel operations
such as coal-fired power plants, natural gas extraction facilities, etc.
Additional contribution to sustainability considerations
We have not made an adjustment to the preliminary contribution to sustainability score based on additional considerations.
The City of Bonn displays robust management of E&S risks. It adheres to both national legal mandates and international principles
and conventions, ensuring compliance with established environmental protection standards and social norms. Further, the city
has commissioned reports to evaluate potential strategies for reducing its climate impact. These reports outline targeted actions,
incorporating scenario analysis, to effectively diminish the city's climate footprint. Key departments systematically track major risks,
integrating environmental and social factors into their risk management processes. The city’s audit office oversees governance and
enforces anti-corruption measures.
The framework is coherent with the with Bonn's overarching sustainability strategy, which aims for net-zero emissions by 2035. To
support this goal, the city has formed a climate council comprising experts from politics, science, and industry to provide guidance and
strategic planning. Bonn has also developed a climate strategy that highlights seven key areas for action. An independent expert report,
commissioned from external consultants, confirmed the target's feasibility and offered actionable recommendations. In 2022, the city
released a voluntary local review of all UN SDGs, detailing Bonn's advancements with both qualitative and quantitative performance
indicators.
7 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 28 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Appendix 1 - Alignment with principles scorecard for the City of Bonn's sustainable finance framework
Factor Sub-factor Component
score
Sub-factor
score
Factor
score
A
A
A
Yes
A
A
Yes
A
A
Yes
Yes
Yes
Yes
A
A
A
Yes
A
A
A
Yes
Yes
A
A
A
A
No
Yes
Yes
Yes
Yes
Aligned
AlignedReporting Reporting
transparency
Reporting frequency
Reporting duration
Report disclosure
Reporting exhaustivity
BP: Clarity and relevance of the indicators on the sustainability benefits
BP: Disclosure of reporting methodology and calculation assumptions
BP: Independent external auditor, or other third party, to verify the tracking and
allocation of funds
BP: Independent impact assessment on environmental and social benefits
Best
practices
Management of
proceeds
Allocation and
tracking of
proceeds
Tracking of proceeds
Periodic adjustment of proceeds to match allocations
BP: Disclosure of the proceeds management process
Disclosure of the intended types of temporary placements of unallocated
proceeds
Best
practices
Use of proceeds
Clarity of
expected benefits
Transparency and
clarity of the
process for
defining and
monitoring
eligible projects
Process for
project evaluation
and selection
Clarity of the
objectives
Clarity of the
eligible categories
Transparency of the environmental and social risk mitigation process
BP: Monitoring of continued project compliance
Clarity of the process
Best
practices
BP: Objectives are defined, relevant and coherent for all categories
BP: Definition of content, eligibility and exclusion criteria for all categories
Best
practices
Best
practices
Best
practices
Coherence of project category objectives with standards for nearly all categories
Identification and relevance of expected benefits for nearly all categories
Measurability of expected benefits for nearly all categories
BP: Disclosure of refinancing prior to issuance and in post-allocation reporting
BP: Commitment to communicate refinancing look-back period prior to issuance
BP: Relevant benefits are identified for all categories
BP: Benefits are measurable for all categories
Component
Nature of expenditure
Definition of content, eligibility and exclusion criteria for nearly all categories
Location
Relevance of objectives to project categories for nearly all categories
Best
practices
Best
practices
BP: Allocation period is 24 months or less
BP: Allocation reporting at least until full allocation of proceeds, and impact
reporting until full bond maturity or loan payback
Legend: BP - Best practice, A - Aligned, PA - Partially aligned, NA - Not aligned
Aligned
Disclosure of the process
Overall alignment with principles score:
8 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 29 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Appendix 2 - Mapping eligible categories to the United Nations’ Sustainable Development Goals
The four eligible categories included in the City of Bonn's sustainable finance framework are likely to contribute to four of the United
Nations’ Sustainable Development Goals, namely:
UN SDG 17 Goals Eligible Category SDG Targets
GOAL 6: Clean Water and
Sanitation
Sustainable water and
wastewater
management
6.3: Improve water quality by reducing pollution, eliminating dumping and
minimizing hazardous chemicals and materials
Renewable Energy 7.2: Increase substantially the share of renewable energy in the global
energy mix
Green Buildings 7.3: Double the global rate of improvement in energy efficiency
GOAL 11: Sustainable Cities
and Communities
Clean Transportation 11.2: Provide access to safe, affordable, accessible and sustainable
transport systems for all
GOAL 13: Climate Action Renewable Energy
Green Buildings
Clean Transportation
Measures to reduce GHG emissions contribute to climate action under
SDG 13
GOAL 7: Affordable and
Clean Energy
The United Nations’ Sustainable Development Goals mapping in this SPO considers the eligible project categories and associated
sustainability objectives/benefits documented in the issuer’s sustainable finance framework, as well as resources and guidelines from
public institutions, such as the ICMA SDG Mapping Guidance and the UN SDG targets and indicators.
9 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 30 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Appendix 3 - Summary of eligible categories in the City of Bonn's sustainable finance framework
Eligible
Categories Description Sustainability
Objectives
Impact Reporting
Metrics
Green Buildings Expenditures for buildings (e.g. administrative buildings, schools, childcare
facilities and other public buildings):
- Municipally-owned buildings constructed after 31 December 2020:
Buildings whose primary energy demand is at least 10% below the
requirements of the nearly zero‑energy building (NZEB) standard.
- Municipally-owned buildings constructed before 31 December 2020:
Buildings that meet the primary energy performance requirements of EnEV
2014 or better (so‑called "top 15%").
- Renovation of existing municipally owned buildings – building renovation
complies with the applicable requirements for major renovations, as
defined in the Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), based
on the cost
‑optimal level defined under EnEV 2014.
- A comprehensive renovation measure leads to a relative improvement in
primary energy demand of at least 30% compared to the building’s primary
energy demand prior to renovation.
- Renovations / refurbishments achieving a reduction in final energy
consumption or demand of at least 30% and additionally resulting in a
final energy consumption or demand level that is aligned with the EU’s
climate targets.
- Existing residential buildings with a final energy demand not exceeding
70 kWh/m², or that can be assigned at least to energy efficiency class B
(so
‑called “top 15%”).
Climate Change
Mitigation
- (Estimated) avoided
CO₂ emissions (t/year)
- Primary energy
demand (kWh/m²)
- Final energy demand
(kWh/m²)
Renewable
Energy
Municipally owned expenditures for the construction and operation of
renewable energy generation facilities, such as:
- Photovoltaic installations (solar power)
- Solar thermal collector systems (solar thermal energy)
- Battery storage systems
- Heat pumps for heating and cooling purposes
- Grants and subsidies for the construction and operation of facilities for
the use of the above
‑mentioned renewable energy technologies by third
parties, such as private households and companies
Climate Change
Mitigation
- (Estimated) avoided
CO₂ emissions (t/year)
- Number and capacity
of the subsidized
photovoltaic
installations
10 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 31 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Eligible
Categories Description Sustainability
Objectives
Impact Reporting
Metrics
Clean
Transportation
Expenditures for the improvement and promotion of sustainable and
environmentally friendly transport systems and for the reduction of the
CO₂ intensity / emissions of vehicles:
- Expansion and improvement of infrastructure for cyclists (including
bicycle streets) and pedestrians (e.g. “Future Cycling” programme)
- Transition of the municipal vehicle fleet to zero‑emission powertrains
- Expansion, modernisation and maintenance of public transport systems,
as well as the associated infrastructure (e.g. metro networks, light rail
networks)
- Electrification of bus services (electric buses and related infrastructure,
such as charging stations and upgrades to bus depots, etc.)
- Grants and subsidies for electric vehicles, charging infrastructure, cargo
e‑bikes, and other zero‑emission mobility solutions (e.g. “Zero‑Emission
City Centre”)
Climate Change
Mitigation
- Train‑kilometre
performance in local
rail passenger transport
- Number and share of
electric buses operated
by Stadtwerke Bonn
- (Estimated) annual
avoided GHG
emissions (tCO₂e/year)
- (Estimated) number of
passengers
Sustainable water
and wastewater
management
Expenditures for the construction, expansion, upgrading and
improvement of water and wastewater infrastructure (including
wastewater treatment plants and wastewater transport infrastructure, as
well as water supply infrastructure), as well as for the rehabilitation and
efficiency enhancement of wastewater treatment facilities and related
transport infrastructure.
This may include, for example, the following expenditures:
- Construction, expansion and operation of water collection, treatment
and supply systems
- Expansion, rehabilitation and improvement of the water supply network
- Improvement of water‑use efficiency through the installation of water
meters
- Investments in the renewal and optimisation of waterworks
- Renewal, maintenance and expansion of sewers and pumping stations
- Modernisation of sewerage systems and wastewater treatment
- Manufacturing, installation and related services for leakage‑control
technologies aimed at reducing and preventing leakages in water supply
systems
Protection of water
and marine
ressources
- Volume of treated
wastewater [million
sqm³/year]
- Annually treated
sewage sludge [t/year]
- Number of residents
with access to safe
drinking water served
[supply area]
- Number of residents
whose wastewater is
collected and treated
[service area]
11 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 32 von 59
Moody's Ratings Sub-Sovereign
Endnotes
1 Point-in-time assessment is applicable only on date of assignment or update.
2 Bundesstadt Bonn, Statistik des Wohngebäudebestands, March 2026.
3 Umweltbundesamt, Germany on track for 2030 climate targets, March 2025.
4 Agora Industrie, Reduktion und Regulierung von Embodied-Carbon-Emissionen im deutschen Gebäudesektor, November 2024.
5 Bonn City Council, Bonn standards for climate-friendly new builds, February 2025.
6 SWB, Stadt und SWB treiben Wärmewende in städtischen Gebäuden voran, December 2024.
7 Stadt Bonn, Energy: It's all in the mix, retrieved in March 2026.
8 Bundesregierung, Climate Change Act 2021, retrieved in March 2026.
9 Stadt Bonn, Energy and greenhouse gas balance Bonn, retrieved in March 2026.
10 Bundesumweltministerium, Wastewater, Februar 2026.
11 Water Information System for Eu

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Datenstand: 03.11.2026, 10:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de