253300-01 AA · Änderungsantrag
SPD-Änderungsantrag: Sanierungssatzung Bonn „Bonn Tannenbusch“; hier: Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung Bonn „Bonn Tannenbusch“ gemäß § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 253300
Kerndaten
- Nummer
- 253300-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.09.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Neu-Tannenbusch Hauptort
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 253300-01 AA Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bonn Sabrina Lipprandt 02.09.2025 gez. Reeh-Schall SPD-Änderungsantrag: Sanierungssatzung Bonn „Bonn Tannenbusch“; hier: Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung Bonn „Bonn Tannenbusch“ gemäß § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 253300 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags 3. Die Verwaltung stellt den Sanierungsstand der Wohngebäude (insbesondere Geschosswohnungsbau) dar. Zusätzlich erläutert die Stadt Bonn, bei welchen Grundstücken in Tannenbusch die Stadt ein Vorkaufsrecht hat oder haben könnte. 4. Die Verwaltung legt bis Ende des Jahres 2025 den Sachstand zur Umsetzung der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes Neu- Tannenbusch vor und schlägt Maßnahmen vor, die eine schneller und effizientere Umsetzung des Konzepten in 2026 bewirken. Begründung In Neu-Tannenbusch hat sich viel bewegt, und das ist eine positive Entwicklung. Durch umfassende bauliche Maßnahmen hat der Stadtteil sowohl an Attraktivität als auch an Sicherheit gewonnen. Dennoch bestehen weiterhin zahlreiche Gebäude, die bislang nicht saniert wurden. Die Stadtverwaltung soll daher transparent darstellen, in welchem Sanierungszustand sich insbesondere die großen Wohnhäuser und Hochhäuser befinden und welche Maßnahmen für die Zukunft vorgesehen sind. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Eigentümerwechseln, wenn große Wohnungsbaugesellschaften ihre Bestände veräußern. Dies führt erfahrungsgemäß selten zu einer Verbesserung der Wohnsituation. Aus diesem Grund soll offengelegt werden, für welche Grundstücke und Gebäude der Stadt bereits ein Vorkaufsrecht zusteht. Zudem soll erläutert werden, bei welchenSeite 1 von 2 Seite 2 Objekten künftig ein solches Recht in Betracht kommen könnte und auf welchem Weg dies möglich wäre. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de