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253300-01 AA · Änderungsantrag

SPD-Änderungsantrag: Sanierungssatzung Bonn „Bonn Tannenbusch“; hier: Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung Bonn „Bonn Tannenbusch“ gemäß § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 253300

Nummer
253300-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.09.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 253300 Sanierungssatzung Bonn „Bonn Tannenbusch“; hier: Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung Bonn „Bonn Tannenbusch“ gemäß § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch

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Änderungsantrag
öffentlich
253300-01 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
02.09.2025 gez. Reeh-Schall
SPD-Änderungsantrag: Sanierungssatzung Bonn
„Bonn Tannenbusch“; hier: Beschluss zur
Aufhebung der Sanierungssatzung Bonn „Bonn
Tannenbusch“ gemäß § 162 Abs. 1
Baugesetzbuch
Antrag zur Vorlage 253300
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
3. Die Verwaltung stellt den Sanierungsstand der Wohngebäude
(insbesondere Geschosswohnungsbau) dar. Zusätzlich erläutert die Stadt
Bonn, bei welchen Grundstücken in Tannenbusch die Stadt ein Vorkaufsrecht
hat oder haben könnte.
4. Die Verwaltung legt bis Ende des Jahres 2025 den Sachstand zur
Umsetzung der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes Neu-
Tannenbusch vor und schlägt Maßnahmen vor, die eine schneller und
effizientere Umsetzung des Konzepten in 2026 bewirken.
Begründung
In Neu-Tannenbusch hat sich viel bewegt, und das ist eine positive
Entwicklung. Durch umfassende bauliche Maßnahmen hat der Stadtteil sowohl
an Attraktivität als auch an Sicherheit gewonnen. Dennoch bestehen weiterhin
zahlreiche Gebäude, die bislang nicht saniert wurden. Die Stadtverwaltung soll
daher transparent darstellen, in welchem Sanierungszustand sich insbesondere
die großen Wohnhäuser und Hochhäuser befinden und welche Maßnahmen für
die Zukunft vorgesehen sind.
Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Eigentümerwechseln, wenn große
Wohnungsbaugesellschaften ihre Bestände veräußern. Dies führt
erfahrungsgemäß selten zu einer Verbesserung der Wohnsituation. Aus diesem
Grund soll offengelegt werden, für welche Grundstücke und Gebäude der Stadt
bereits ein Vorkaufsrecht zusteht. Zudem soll erläutert werden, bei welchenSeite 1 von 2
Seite 2
Objekten künftig ein solches Recht in Betracht kommen könnte und auf
welchem Weg dies möglich wäre.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de