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253232-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Belastbare Zeitschiene für die Realisierung der Rampe an der Guido-Westerwelle-Brücke

Nummer
253232-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253232 Bürgerantrag: Belastbare Zeitschiene für die Realisierung der Rampe an der Guido-Westerwelle-Brücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253232-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Belastbare Zeitschiene für die
Realisierung der Rampe an der Guido-
Westerwelle-Brücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 02.09.2025 hat die
Antragstellerin über eine Antwort der Bezirksregierung Köln berichtet, der
zufolge bisher kein Planfeststellungsantrag gestellt worden sei.
Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich ihre Aussage zum
Planfeststellungsantrag gegenüber der Antragstellerin und gegenüber der
Verwaltung richtiggestellt.
Die Antragstellerin hat entsprechende Ausführungen der Bezirksregierung Köln
an Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn weitergeleitet.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
1. Hat die Stadt die Bedenken der Bezirksregierung zu dem zuletzt
vorgelegten Gutachten zur Guido Westerwelle Brücke (Stand Januar 2025)
inzwischen ausgeräumt und liegen nun endlich der Bezirksregierung alle für
die Durchführung der Offenlage im Zuge des
Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen vor? Ist in diesem Jahr
noch mit der Offenlage zu rechnen?
Zu Frage 1:
Nein. Weitere Fragen der Bezirksregierung Köln hat die Verwaltung schriftlich
beantwortet. Das von der Bezirksregierung Köln geforderte Verkehrsgutachten
wird die Verwaltung bis Ende Oktober/ Anfang November 2025 vorlegen.
2. Wann liegt der Planfeststellungsbeschluss für die Rampe vor?
Zu Frage 2:
Die Verwaltung kann hierzu keine verbindliche Auskunft geben, da der
Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses u. a. von der Bearbeitungsdauer
bei der Bezirksregierung Köln abhängt.Seite 1 von 2
Seite 2
3. Wieviel Zeit veranschlagt die Verwaltung für die auf
den Planfeststellungsbeschluss (Baurecht für die Rampe) folgende
Abstimmung der
Förderfähigkeit der Rampe/ Viktoriabrücke und die darauf folgenden
politischen Beratungen über die Spuraufteilung auf der Guido Westerwelle
Brücke und die Rampe?
Zu Frage 3:
Etwa 6 - 9 Monate unter Beteiligung der Politik.
4. Wieviel Zeit wird für die Ausschreibung und Vergabe des Bauauftrags für
die Rampe kalkuliert?
Zur Frage 4:
Etwa 15 - 18 Monate ab Planfeststellung, da die Ausführungsplanung, die
Ausführungsstatik und die Ausschreibungsunterlagen nach der Planfeststellung
erstellt werden müssen. Es ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen.
5. Wie begründet die Verwaltung ihre Gewissheit, dass sie eine Sperrpause
für den Bau der Rampe in 2028 von der Bahn genehmigt bekommt, obwohl sie
in der letzten Sitzung des MoVe im Mai geäußert hatte, dass sie
erhebliche Zweifel hat, ob sie in 2028 von der DB für den nur wenige Hundert
Meter entfernten Viktoriatunnel diese bewilligt bekommt?
Zu Frage 5:
Die Verwaltung hat bezüglich der Sperrpause 2028 im Mai 2025 in den
Vorlagen DS 252632 (zum Thema Rampe) und DS 252902 (zum Thema
Unterführung) Folgendes mitgeteilt:
„Ein Bau der Rampe ist wahrscheinlich erst im Rahmen des
Hochleistungskorridors der DB in 2028 möglich. Die Verwaltung wird sich
jedoch nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens um frühere
Sperrpausen bemühen.“
„Die Verwaltung bemüht sich um ein neues „Baufenster“ (für den Tunnel) -
möglichst vor 2028 - für die Ausführung der Maßnahme und steht dazu weiter
in engem Kontakt mit der DB.“
Die Verwaltung hat somit keine Gewissheit für einen Bau in 2028
ausgesprochen, sondern sieht diesen Ausführungszeitraum aufgrund der
Vorgaben der DB für möglich an. Anders als beim Tunnel, ist bei der Rampe
das Eisenbahnbundesamt nicht zu beteiligen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de