253232 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Belastbare Zeitschiene für die Realisierung der Rampe an der Guido-Westerwelle-Brücke
Kerndaten
- Nummer
- 253232
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 28.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Bornheimer Straße
- Thomastraße
- Viktoriaunterführung
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 253232 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 27.05.2025 Bürgerantrag: Belastbare Zeitschiene für die Realisierung der Rampe an der Guido- Westerwelle-Brücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Der Antrag lautet: Ich beantrage deshalb, die Verwaltung zu beauftragen, eine Zeitschiene mit belastbaren Grundlagen für den von ihr verkündeten Baubeginn in 2028 vorzulegen, um die Befürchtungen der Anlieger der Bornheimer Straße und der Bewohner des Macke Viertels auszuräumen, ihnen stünden nach Fertigstellung der Bornheimer Straße frühestens im August 2025(Info auf der Baustelle) mindestens 10 Jahre mit unzumutbaren Verkehrsverhältnissen, erneuten gesundheitsschädlichen Lärm- und Luftschadstoffbelastungen und weniger Verkehrssicherheit für Radfahrende als vor Umbau bevor. Dabei bitte ich auf folgende Punkte bei der Erstellung der Zeitschiene einzugehen: 1. Hat die Stadt die Bedenken der Bezirksregierung zu dem zuletzt vorgelegten Gutachten zur Guido Westerwelle Brücke (Stand Januar 2025) inzwischen ausgeräumt und liegen nun endlich der Bezirksregierung alle für die Durchführung der Offenlage im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen vor? Ist in diesem Jahr noch mit der Offenlage zu rechnen? 2. Wann liegt der Planfeststellungsbeschluss für die Rampe vor? 3. Wieviel Zeit veranschlagt die Verwaltung für die auf den Planfeststellungsbeschluss(Baurecht für die Rampe) folgende Abstimmung der Förderfähigkeit der Rampe/Viktoriabrücke und die darauf folgenden politischen Beratungen über die Spuraufteilung auf der Guido Westerwelle Brücke und die Rampe? 4. Wieviel Zeit wird für die Auschreibung und Vergabe des Bauauftrags für die Rampe kalkuliert? 5. Wie begründet die Verwaltung ihre Gewissheit, dass sie eine Sperrpause fürSeite 1 von 4 Seite 2 den Bau der Rampe in 2028 von der Bahn genehmigt bekommt, obwohl sie in der letzten Sitzung des MoVe im Mai geäußert hatte, dass sie erhebliche Zweifel hat, ob sie in 2028 von der DB für den nur wenige Hundert Meter entfernten Viktoriatunnel diese bewilligt bekommt? Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 4 Von: Gesendet: Dienstag, 27. Mai 2025 23:15 An: vl_bezvst_bonn_bv-bonn <bezvst.bonn@bonn.de>; Betreff: Bürgerantrag belastbare Zeitschiene Baubeginn Rampe Sehr geehrter, sehr geehrte Damen und Herren, fristgerecht reiche ich den beigefügten Bürgerantrag ein, weil meine Einwohnerfrage vom Januar 2025 für die Sitzung am 4.02.2025 noch nicht beantwortet wurde. mit freundlichen Grüßen l Bürgerantrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 17.06.2025 belastbare Zeitschiene für die Realisierung der Rampe an der Guido Westerwelle Brücke Leider wurden die nach meiner Einschätzung aus zuverlässiger Quelle stammenden Informationen von Januar 2025 bisher mangels Stellungnahme der Verwaltung zur Einwohnerfrage Sachstand Guido Westerwelle Brücke/Bornheimer Straße Drucksache Nr. 252410 nicht ausgeräumt, dass mit dem Bau der Rampe frühestens in 2033 begonnen werden kann. Der Mitteilungsvorlage der Verwaltung Viktoriabrücke(jetzt Guido Westerwelle Brücke), Rampe Thomastraße, Viktoriaunterführung, Bornheimer Straße - Zusammenfassung und chronologische Darstellung der Beratungen und Beschlüsse Drucksache Nr. 252632 sind leider keine belastbaren Aussagen zur Einhaltung des Baubeginns der Rampe in 2028 zu entnehmen. Ich beantrage deshalb, die Verwaltung zu beauftragen, eine Zeitschiene mit belastbaren Grundlagen für den von ihr verkündeten Baubeginn in 2028 vorzulegen, um die Befürchtungen der Anlieger der Bornheimer Straße und der Bewohner des Macke Viertels auszuräumen, ihnen stünden nach Fertigstellung der Bornheimer Straße frühestens im August 2025(Info auf der Baustelle) mindestens 10 Jahre mit unzumutbaren Verkehrsverhältnissen, erneuten gesundheitsschädlichen Lärm- und Luftschadstoffbelastungen und weniger Verkehrssicherheit für Radfahrende als vor Umbau bevor. Dabei bitte ich auf folgende Punkte bei der Erstellung der Zeitschiene einzugehen: 1. Hat die Stadt die Bedenken der Bezirksregierung zu dem zuletzt vorgelegten Gutachten zur Guido Westerwelle Brücke (Stand Januar 2025) inzwischen ausgeräumt und liegen nun endlich der Bezirksregierung alle für die Durchführung der Offenlage im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen vor? Ist in diesem Jahr noch mit der Offenlage zu rechnen? 2. Wann liegt der Planfeststellungsbeschluss für die Rampe vor? 3. Wieviel Zeit veranschlagt die Verwaltung für die auf den Planfeststellungsbeschluss(Baurecht für die Rampe) folgende Abstimmung der Förderfähigkeit der Rampe/Viktoriabrücke und die darauf folgenden politischen Beratungen über die Spuraufteilung auf der Guido Westerwelle Brücke und die Rampe? 4. Wieviel Zeit wird für die Auschreibung und Vergabe des Bauauftrags für die Rampe kalkuliert?Seite 3 von 4 5. Wie begründet die Verwaltung ihre Gewissheit, dass sie eine Sperrpause für den Bau der Rampe in 2028 von der Bahn genehmigt bekommt, obwohl sie in der letzten Sitzung des MoVe im Mai geäußert hatte, dass sie erhebliche Zweifel hat, ob sie in 2028 von der DB für den nur wenige Hundert Meter entfernten Viktoriatunnel diese bewilligt bekommt? Begründung: Die Einwohnerfrage(siehe Link) zu den Befürchtungen eines Verkehrschaos auf der Bornheimer Straße nach Beendigung des Umbaus wurden bisher nicht ausgeräumt. > https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2075847&SILFDN > R=2004234 Laut Angaben der Bauarbeiter wird sich die Fertigstellung der Baumaßnahme bis mindestens August, anders als vom Tiefbauamt angegeben, hinziehen. Das in der Märzsitzung im MoVe von der Verwaltung für die Sitzung im Mai angekündigte Gutachten zur zukünftigen Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße wurde in der Maisitzung des MoVe nicht vorgelegt. Wir haben mittlerweile Mitte 2025. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die Verwaltung den von ihr angekündigten Bau der Rampe während einer Sperrpause in 2028 umsetzen kann. Aufgrund der zu erwartenden Eingaben ist davon auszugehen, dass allein das Planfeststellungsverfahren mindestens 2 Jahre dauern wird. Wenn in 2028 nicht gebaut werden kann, soll nach Angaben der Verwaltung eine Bewilligung von Sperrpausen seitens der DB erst wieder ab 2033 möglich sein. Bonn, den 27.05.2025Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de